Die Stadtstruktur der Deutschen Demokratischen Republik

Ursachen und Folgen der staatlich regulierten Wohnungsverteilungspolitik am Beispiel der residentiellen Segregation in ostdeutschen Neubaugebieten


Term Paper (Advanced seminar), 2007

23 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Segregation
2.1. Begriffsbestimmung und Forschungsmerkmale
2.2. Ursachen der Segregation

3. Das Ideenkonstrukt der DDR-Ideologie

4. Wohnen im Sozialismus
4.1. Das sozialistische Stadtregime der DDR
4.2. Das Leitbild der sozialistischen Stadt nach sowjetischem Vorbild
4.3. Die Stadtstruktur ostdeutscher Städte – vom Zentrum an den Stadtrand
4.4. Altbaugebiete – die „ungeliebten Stiefkinder“ aus kapitalistischer Vorzeit

5. Die historische Entstehung der Platte und ihre Funktion als Instrument einer staatlich regulierten Wohnungsverteilungspolitik
5.1. Historie
5.2. Großsiedlungen als Instrument einer regulierten Wohnungsverteilung

6. Soziale Segregation in den Neubaugebieten der DDR
6.1. Kriterien der Wohnungsvergabe
6.2. Segregationstendenzen am oberen und unteren Ende der Gesellschaft
6.3. Segregation nach dem Alter der Wohnbevölkerung
6.4. Bedeutung der Segregation in der DDR
6.5. Fazit – Gab es Segregation im Neubau?

7. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Thema dieser Arbeit ist die Stadtstruktur der Deutschen Demokratischen Republik. Daher wird eine ausführliche Darstellung der Stadt im Osten ein bedeutender Faktor sein. Das Wohnen im Sozialismus gestaltete sich grundlegend anders als die Wohnsituation in der BRD. Städtische Leitbilder nach russischem Vorbild und die Struktur ostdeutscher Städte mitsamt ihren Altbaugebieten werden Eckpunkte dieser Arbeit sein.

Es wird weiterhin auf Ursachen und Folgen der staatlich regulierten Wohnungsverteilungspolitik eingegangen. Hauptfrage dabei ist: Gab es Segregation in den neu gebauten Großsiedlungsgebieten am Rande ostdeutscher Städte? Wenn ja, wie ist diese auf die staatlichen Vergaberichtlinien zurückzuführen? Um diese Fragen zu beantworten, ist eine historische Suche nach den Ursachen dieser Vergaberichtlinien notwendig. Es wird deutlich werden, dass es Segregation in der DDR gab, jedoch in anderer Form als in kapitalistischen Staaten.

Grundlage all dessen ist eine genaue Erörterung des Terminus’ residentielle Segregation. Nur wenn die Ursachen eines solchen sozialen Phänomens bekannt sind, können Antworten auf spezielle Probleme geschlussfolgert werden.

Zwei formale Hinweise sollen hier noch angegeben werden: Hervorhebungen des Verfassers werden kursiv erscheinen. Außerdem sind Zitate als solche ausgewiesen.

2. Segregation

2.1. Begriffsbestimmung und Forschungsmerkmale

Diese Arbeit befasst sich mit dem Terminus Segregation. Zum besseren Verständnis wird der Begriff später noch definiert und schnell wird folgendes deutlich: Bei einer reinen Definition kann es nicht bleiben. Segregation in der DDR war anders geartet als die soziale Segregation in den kapitalistisch strukturierten Gesellschaften (vgl. Harth 1998, 22).

Um also diese Sonderform einer sozialistischen Segregation zu erklären, bedarf es der Einbeziehung der gesellschaftlichen und politischen Umstände der damaligen Zeit: Jede Stadt bildet für sich einen Sozialraum, in dem jede soziale Gruppe ihren Platz findet bzw. zugewiesen bekommt (vgl. Häußermann 2004, 139). Dabei sind die Wohnungen dieser sozialen Gruppen nicht gleichmäßig in der Stadt verteilt. Sie sind vielmehr in einer Struktur integriert, die residentielle Segregation genannt wird (ebd.). Sie befasst sich speziell mit der sozialen Entmischung von Wohnstandorten und Wohnquartieren (vgl. Nauck 2002, 470).

Per definitionem ist dieser Segregationstyp eine „räumliche Absonderung einer Bevölkerungsgruppe nach Merkmalen wie soziale Schicht, Stellung im Lebenszyklus, ethnisch-kulturellem Hintergrund, Religion“ demnach „ […] nichts anderes als das räumliche Abbild sozialer Ungleichheit in einer Gesellschaft“ (Hamm 2003, 300). Grundvoraussetzung ist somit eine gewisse soziale Distanz (vgl. Harth 1998, 26).

Diese Definition bezieht sich vorrangig auf kapitalistische Gesellschaften. In solchen Gesellschaften wird die Kluft zwischen den sozialen Gruppen vor allem auf das unterschiedliche Einkommen zurückgeführt (vgl. Nauck 2002, 467). Dieses Kriterium spielte in der DDR jedoch keine Rolle. Es gab keine Segregation nach dem Einkommen (vgl. Harth 1998, 23), denn die DDR-Regierung nivellierte die Einkommensunterschiede sowohl zwischen als auch innerhalb der Arbeitnehmer nach unten (vgl. Geißler 2002, 100). Sehr einfach formuliert bedeutet das: Jeder hatte eine annähernd gleiche Einkommenshöhe, ganz egal, in welchem Beruf er arbeitete. Dem kommt hinzu, dass „ […] Geld wegen der Mängel im Waren- und Dienstleistungsangebot relativ ,wertlos’ […] “ (Geißler 2002, 101) geworden war. Doch darauf wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen.

Solch theoretische Erklärungen stellen jedoch immer nur eine Seite der Medaille dar. Die andere Seite wird in diesem Fall von der praktischen Segregationsforschung untersucht. Diese befasst sich in ihrer Arbeit mit zwei Themen: „Wie soziale und räumliche Unterschiede miteinander zusammenhängen und welche Folgen dies hat […] (Häußermann 2004, 143). Dafür sind zwei Voraussetzungen zwingend: „ […] in einer Stadt müssen sowohl soziale als auch räumliche Unterschiede vorhanden sein“ (Häußermann 2004, 143).

Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird Segregation zu einer Art Determinante, mit deren Hilfe sich die Wohnbevölkerung nach verschiedenen Merkmalen unterteilen lässt. Diese Merkmale können entweder sozioökonomischer (wie Einkommen, Berufsqualifikation, Bildungsstand), demographischer (wie Alter, Haushaltsgröße) oder ethnischer Natur sein (vgl. Häußermann 2004, 143).

Die moderne Segregationsforschung bezieht auch Lebensstile in ihre Analysen mit ein, denn gleichartige sozialkulturelle Milieus mit ähnlichen Lebensstilen nutzen meist auch ein ähnliches Wohnungsangebot (vgl. Häußermann 2004, 144).

Die Nutzung des Wohnungsangebotes und die damit verbundene räumliche Absonderung bestimmter Gruppen der DDR-Gesellschaft hatte andere Ausprägungen. Damit wird sich jedoch erst später explizit befasst. Hier nur so viel: In der sozialistischen DDR gab es eine „ […] staatlich regulierte räumliche Verteilung der sozialen Gruppen“ (Harth 1998, 29).

Dabei ist Segregation kein Phänomen der Moderne. „Es gibt sie, seit es Städte gibt“ (Häußermann 2004, 146). Damit ist sie auch seit dieser Zeit als gesellschaftliches Problem wahrgenommen worden, denn „Segregation kann Konsequenzen für die soziale Ordnung einer Gesellschaft und für die Lebensführung und -chancen der Bewohner segregierter Gebiete haben“ (ebd.). Diese Konsequenzen werden in dieser Arbeit aber nur latent berücksichtigt. An ihre Stelle rücken nun die Ursachen der Segregation in den Blick.

2.2. Ursachen der Segregation

Segregation gilt als besonderer Ausdruck der individuellen „Wohnstandortwahl“ (Harth 1998, 48). Menschen streben danach, sich mit Menschen des gleichen bzw. eines ähnlichen Lebensstils zu umgeben und mit diesen auch in unmittelbarer Nähe zu wohnen (ebd.). Daraus folgt logisch, dass sich unterschiedliche Sozialgruppen und Menschen voneinander entfernen und demzufolge auch getrennt wohnen – wobei nicht immer persönliche Wünsche berücksichtigt werden können (ebd.). Eine entsprechende Ausstattung mit Ressourcen muss vorhanden sein, um den Wohnungswunsch in die Tat umzusetzen.

Dieses Merkmal der Segregation gab es allerdings nicht immer. In vorindustriellen Städten zum Beispiel fußte die sozialräumliche Struktur auf einem klar gegliederten „Gemisch“ (Häußermann 2004, 153), bestehend aus ständischen Prinzipien, der Gliederung nach dem Beruf und der Religion (ebd.). Damals war Segregation „[…] wie selbstverständlich institutionalisiert“ (Häußermann 2004, 153). Erst im Zuge der Industrialisierung und Modernisierung wurden Gesellschaften offener und damit Segregation zum Problem, denn „ […] sie widerspricht dem Ideal der Gleichheit und Offenheit“ (ebd.).

Häußermann formuliert dazu zwei zentrale Fragen, die nach den Ursachen der Segregation suchen: Die Angebots- bzw. Nachfrageseite des Wohnungsmarktes (vgl. Häußermann 2004, 153). Die Angebotsseite fragt, wie die räumliche Ungleichverteilung von qualitativ verschiedenen Wohnungen zustande kommt (I), während die Nachfrageseite sich damit beschäftigt, wie es zur Verteilung von Individuen auf diese Wohnungen kommt (II) (ebd.).

Zu (I) lässt sich anmerken: „Muster sozialräumlicher Ungleichheit in den Städten beruhen auf den strukturellen Veränderungen des Wohnungsbaus […] „ (Häußermann 2004, 155). Dem kommt hinzu, dass unterschiedliche Akteure (zum Beispiel Kreditinstitute, Vermieter oder Makler) diese Wohnungen verwalten und anbieten. Sie entscheiden darüber, wer eine Wohnung erhält und wer nicht. Doch zentraler Punkt für die Ungleichverteilung von qualitativ verschiedenen Wohnungen sind die unterschiedlichen Phasen und Zeitabschnitte im Wohnungs- und Städtebau (vgl. Häußermann 2004, 156).

Punkt (II) beinhaltet dagegen, dass sich die räumliche Verteilung von Haushalten aus den individuellen Wohnstandortentscheidungen einzelner Haushalte ergibt (mit Ausnahme der kleinen Minderheit von sozialstaatlich zugewiesenen Substandardwohnungen an Bedürftige). Diese Wohnstandortentscheidungen wiederum bestehen aus „ […] Präferenzen und Restriktionen […] „ (Häußermann 2004, 154), die sich ebenfalls sehr individuell gestalten. Die bedeutendste Restriktion stellt die ökonomische dar (ebd.). Umgangssprachlich formuliert bedeutet dies: Eine Wohnung kann nur dann bezogen werden, wenn die Miete dafür gezahlt werden kann.

In der DDR war die Situation völlig anders, „ […] weil die materiellen Möglichkeiten und bewußtseinsmäßigen [sic] Neigungen Wohnpräferenzen auszuleben und auszudrücken im Rahmen der nach unten nivellierten Gesellschaft gering vorhanden bzw. ausgeprägt waren“ (Harth 1998, 48f.). Die Wohngebiete der DDR zeigen entsprechend dem sozialistischen Leitbild „ […] eine relativ hohe soziale Homogenität und bieten Vertretern der verschiedensten Klassen und Schichten […] etwa gleiche Bedingungen […] „ (Häußermann 1996, 17f.).

Segregation wurde mit staatlichen Mitteln zu unterdrücken versucht. Die Lösung der Wohnungsfrage galt als „ […] hohes Ziel des sozialistischen Staates […] „ (Häußermann 1996, 18). Mit welchen Mitteln dies versucht wurde, wird an anderer Stelle noch genauer beschrieben.

3. Das Ideenkonstrukt der DDR-Ideologie

Bei einer Ideologie wird von einer politisch orientierten Weltanschauung oder einem Gedankenkonstrukt zur Erklärung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen und Ereignisse (vgl. Enzyklopädie 2003) gesprochen. Ideologien enthalten wiederum Ideenkonstrukte, die, in propagandistische Leitsätze formuliert, dem Volk wie ein Stempel aufgedrückt werden können. Im Zusammenhang mit der DDR-Historie und dem damals vorherrschenden „demokratischen Zentralismus“ (ebd.) tritt dieser Sachverhalt deutlich zu Tage.

Endruweit beschreibt Ideologien als „ […] ,unwahre Aussagen, und diese dienen dazu, das System im politischen Kampf verwendbar zu machen’ „ (Endruweit 2002, 221). Ideologien sind also utopisch, unwahr und dienen als politisches Druckmittel. Der Umgang mit ihnen ist nicht einfach und bedarf einer genauen Überprüfung der Inhalte. Diese müssen dann mit der damals real existierenden Wirklichkeit im sozialistischen Alltagsleben verglichen werden, um eventuelle Unwahrheiten oder Verschleierungen herauszufiltern.

Das Ideenkonstrukt, um welches es an dieser Stelle geht, ist die „ […] Annäherung der Klassen und Schichten […]“ (Häußermann 1996, 18) - ein häufig benutzter propagandistischer Leitsatz, welcher auch in der Verfassung der DDR seinen Ausdruck findet. In Artikel 2 wird gefordert: „Das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes […] bilden unantastbare Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (Verfassung der DDR 1973, 10).

Diese Forderung sollte auch in der Wohnsituation der DDR-Bürger ihren Ausdruck finden. „Jeder Bürger […] hat das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen“ (Verfassung der DDR 1973, 35). Um dieses Recht auf Wohnraum praktisch umzusetzen, sollte die Qualität der Wohngebiete keine Grundlage für eine soziale Segregation sein (vgl. Harth 1998, 22).

Demzufolge gab es in der DDR offiziell keine Segregation, da alle Menschen „ […] die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens“ (Verfassung der DDR 1973, 26) besaßen. Doch wie oben bereits angedeutet, gehen Ideologien und ihre Ideenkonstrukte oft weit an der Wirklichkeit vorbei. Segregation war ein bedeutendes Thema für die DDR-Bevölkerung, wenn auch nach einem anderen Maßstab als beispielsweise in der BRD (diese findet allerdings in dieser Arbeit keine Ausführung). Doch in welchem Ausmaß und in welcher Form, wird später erklärt.

[...]

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Details

Title
Die Stadtstruktur der Deutschen Demokratischen Republik
Subtitle
Ursachen und Folgen der staatlich regulierten Wohnungsverteilungspolitik am Beispiel der residentiellen Segregation in ostdeutschen Neubaugebieten
College
Technical University of Chemnitz
Grade
1,3
Author
Year
2007
Pages
23
Catalog Number
V74454
ISBN (eBook)
9783638715300
ISBN (Book)
9783638776073
File size
451 KB
Language
German
Keywords
Stadtstruktur, Deutschen, Demokratischen, Republik
Quote paper
Christian Scheller (Author), 2007, Die Stadtstruktur der Deutschen Demokratischen Republik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74454

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