Die Problematik der Typisierung von Sportstätten ist insbesondere jene, dass es in der Literaturlandschaft bisher noch keine Publikation gibt, die sich explizit mit diesem Thema befasst. Es existieren zwar einige Ansätze zur Kategorisierung von Sportstätten, größtenteils innerhalb von Sportstättenentwicklungsplänen, jedoch sind diese nur bedingt einheitlich. Abgesehen von Sportstättenentwicklungsplänen gibt es andere wissenschaftliche Publikationen, die Kategorisierungsansätze enthalten, wobei diese meist nicht primär das Thema der Publikation sind, sondern nur als Mittel zum Zweck, d.h. zur Erläuterung bestimmter Sachverhalte, dienen.
Im Rahmen dieses Buches sollen zuerst einmal die hauptsächlich verwendeten Ansätze erläutert und die bekanntesten und am häufigsten auftretenden Arten von Sportstätten begrifflich abgegrenzt werden. Zusätzlich wird noch ein Ansatz präsentiert, den der Autor mit Hilfe bestimmter Begriffsbestimmungen und unter Zuhilfenahme von, in der Literatur nur sporadisch auftauchenden, Aspekten selber generiert hat.
Im nächsten Schritt wird vom Autor eine kombinierte Lösung angeboten, die auf den Haupterkenntnissen der anderen Ansätze basiert. Diese Lösung ist für Sportwissenschaftler sowie für Sportfunktionäre, -beauftragte, -interessierte usw. eine Möglichkeit um eine klare und nachvollziehbare Kategorisierung von Sportstätten durchzuführen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Typisierungsansätze
2.1 Sportanlagen / Sportgelegenheiten
2.1.1 Begriffsbestimmung Sportanlagen
2.1.2 Begriffsbestimmung Sportgelegenheiten
2.2 Abgrenzung nach der Trägerschaft
2.2.1 Öffentliche Hand
2.2.2 Private Anlagen
2.2.3 Public-Private Partnership
2.3 Multifunktionale Anlagen / Monofunktionale Anlagen
2.3.1 Begriffsbestimmung Multifunktionale Anlagen
2.3.2 Begriffsbestimmung Monofunktionale Anlagen
2.4 Abgrenzung nach der Bestandsbewertung
2.5 Locations for sport / Locations for athletics
2.5.1 Locations for sport
2.5.2 Locations for athletics
2.5.3 Locations for sport and athletics
3 Begriffsbestimmungen ausgewählter Sportstätten
4 Mixtur der Typisierungsansätze
5 Schlussbetrachtung
Literatur- und Quellenverzeichnis
Anhang
1 Einleitung
Diese Hausarbeit wird im Rahmen des Hauptseminars „Sportanlagenmanagement“ erstellt und behandelt die Thematik der „Typologien von Sportstätten“. Die Problematik hierbei ist insbesondere die, dass es in der Literatur (nach Recherche des Autors) noch keine Publikation gibt, die sich explizit mit diesem Thema befasst hat. Es existieren allerdings einige Ansätze zur Kategorisierung von Sportstätten, größtenteils innerhalb von Sportstättenentwicklungsplänen, die jedoch nur bedingt einheitlich sind. Abgesehen von Sportstättenentwicklungsplänen gibt es andere wissenschaftliche Publikationen, die Kategorisierungsansätze enthalten, wobei diese meist nicht primär das Thema der Publikation sind, sondern nur als Mittel zum Zweck, d.h. zur Erläuterung bestimmter Sachverhalte, dienen.
Im Zuge dieser Hausarbeit sollen zuerst einmal die hauptsächlich verwendeten und diskutierten Ansätze erläutert und die bekanntesten und am häufigsten auftretenden Arten von Sportstätten begrifflich abgegrenzt werden. Zusätzlich wird noch ein Ansatz präsentiert, den der Autor mit Hilfe bestimmter Begriffsbestimmungen und unter Zuhilfenahme von, in der Literatur nur sporadisch auftauchenden, Aspekten selber generiert hat. Dieser sollte vor allem als Abrundung des Gesamtbildes gesehen werden.
Im nächsten Schritt soll dann der Versuch unternommen werden, eine möglichst umfassende Mixtur der unterschiedlichen Kategorisierungsansätze zu kreieren. Dies geht thematisch schon über die eigentlichen Typologien[1] hinaus, da hierzu auch diverse Unterkategorien geschaffen werden müssen. Dieses Problem nimmt der Autor allerdings bewusst in Kauf, da nur auf diese Weise den partiell unterschiedlichen oder uneinheitlichen Ansätzen Rechnung getragen werden kann und Wikipedia als Quelle den wissenschaftlichen Standard des Dudens unterzuordnen ist.
Am Ende dieser Arbeit werden dann die Ergebnisse komprimiert dargestellt und mit einem abschließenden Fazit bedacht.
2 Typisierungsansätze
Es gibt sehr viele Möglichkeiten, um Sportstätten in Kategorien zu unterteilen. Hierzu seien als Beispiele die Kapazität, die Sportart, die geographische Lage, das Alter, das demographische Umfeld und das Zuschauerinteresse genannt. Innerhalb dieser Hausarbeit werden nun die Ansätze präsentiert, die in der Wissenschaft, der Lehre, der Wirtschaft und in Schriften des Staates am häufigsten verwendet werden und somit in Fachkreisen die höchste Toleranz genießen dürften
2.1 Sportanlagen / Sportgelegenheiten
Diese Kategorisierungsmöglichkeit ist in der deutschsprachigen Literaturlandschaft am weitesten verbreitet. Dies gilt insbesondere für Sportstättenentwicklungspläne und Bestandsaufnahmen. Teilweise ist die Nomenklatur abweichend und es wird von „Sportstätten im engeren Sinn“ und „Sportstätten im weiteren Sinn“ gesprochen (vgl. Rittner et al., 1989, S. 322) jedoch sind diese Kategorien denen der „Sportanlagen“ und „Sportgelegenheiten“ gleichzusetzen. In einer Publikation wird außerdem die Kategorie „Wettkampfsportanlagen“ (Kurz et al., 1996, S. 6) mit aufgenommen. Diese wird in dieser Hausarbeit aber außen vor gelassen, da sie in den anderen Publikationen nicht erwähnt wird.
2.1.1 Begriffsbestimmung Sportanlagen
Bei Sportanlagen handelt es sich um explizit für den Sport gebaute Anlagen (vgl. Rittner et al., 1989, S. 323, sowie Bundesinstitut für Sportwissenschaft, 2000, S. 15). Sie sind „…in der Regel nicht frei, sondern nur im Rahmen organisierter Gruppen, z.T. auch gegen Bezahlung…“ (Kurz et al., 1996, S.6) nutzbar. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen. Insbesondere öffentlich zugängliche Sportanlagen, wie z.B. viele Sportplätze, öffentliche Halfpipes und Streetballanlagen (beispielsweise auf dem Dach des Sport- und Olympiamuseums in Köln), die man auch unentgeltlich und ohne organisierten Rahmen nutzen kann. Diese Ausnahmen werden in dem Gutachten von Herrn Kurz (1996) nicht erwähnt, jedoch ist deren Existenz nicht von der Hand zu weisen.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten Sportanlagen weiter zu unterteilen, von denen zwei hier exemplarisch erörtert werden.
- Laut Rittner et al. (1989, S. 324): „Sportstätten der Grundversorgung“ (Hallenbäder, Freibäder, Sporthallen, Sportplätze und Tennisplätze) und „(spezielle) Sportstätten für einzelne Sportarten, wie z.B. Reit- und Squashhallen“. Diese Kategorisierung deckt sich mit dem, was das Kultusministerium NW 1988 vorgenommen hat.
- In Anlehnung an Klein, Wallerich & Dassow (1991, S. 40): „Sportplatz“, „Sporthalle“ (einfach oder mehrfach), „Sportraum“ (Fitness-, Tanzstudios, Ballet-, Kampfsportschulen), „Sondersporthalle“ (Tennis, Reiten, Squash), „Sondersportanlage“ (Tennis, Reiten, Golf, Rollschuhbahn, Bootshaus) und „Schwimmbad“ (Hallen-, Freibad, Lehrschwimmbecken). Diese Möglichkeit ist etwas moderner und von Frau Klein für die Stadt Bochum durchgeführt wurden.
2.1.2 Begriffsbestimmung Sportgelegenheiten
Innerhalb der begrifflichen Abgrenzung von Sportgelegenheit taucht in der Literatur ein Abgrenzungsproblem auf. In Teilen der Literatur zählen zu Sportgelegenheiten nur vom Sport nutzbare, aber für andere Zwecke geschaffene, Anlagen oder Flächen“ (Bundesinstitut für Sportwissenschaft, 2000, S. 15). Ähnlich lösen es Bach und Zeisel (1989, S. 661), die schreiben: „Sportgelegenheiten sind Flächen, deren Primärnutzung eine Sekundärnutzung in Form von informellem Sport zulässt.“ Auch Rittner et al. (1989, S. 326) formulieren ihre Begriffsbestimmung ähnlich. Wenn man diese drei Begriffsbestimmungen zusammenfasst, fällt auf, dass Sport immer nur die Sekundärnutzungsmöglichkeit ist, d.h. diese Flächen müssen eine außersportliche Primärnutzung haben. Jedoch gibt es in der Literatur auch andere Meinungen, nach denen Sport auch die primäre oder alleinige Nutzungsalternative sein kann. Als Beispiele für diese Meinung kann man Jägermann (1995, S.38) nennen, der schreibt, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen 1981 verlauten ließ, dass es sich bei Sportgelegenheiten „…um Flächen handelt, die nicht ausschließlich dem Sport gewidmet sind, sondern – teilweise primär – anderen Nutzungen bzw. Funktionen dienen…“. Bärsch (1990, S.18) geht sogar noch einen Schritt weiter und sagt, dass „…drei Grundtypen von Sportgelegenheiten…“ denkbar sind. Hierbei spricht er von Räumen und Strecken, „…die ausschließlich Sportgelegenheiten sind“, „…die primär Sportgelegenheiten sind, aber sekundär anderweitig genutzt werden“ und jene, „…die primär anderweitig genutzt werden und nur sekundär als Sportgelegenheiten zur Verfügung stehen“. Wenn man all diese Begriffsbestimmungen zusammenfasst ist es nach Auffassung des Autors sinnvoll zu sagen, dass Sportgelegenheiten Plätze, Räume oder Strecken sind, die entweder primär (z.B. Ski Loipen), meist aber sekundär durch den Sport, informellen und partiell auch formellen, genutzt werden können. Sie können von Menschenhand geschaffen oder von der Natur gegeben sein. Sportgelegenheiten sollten, in Anlehnung an Bärsch (1990, S.18), folgende Merkmale besitzen um als solche bezeichnet zu werden:
- „Sie sind entweder Freiland bzw. überbaute Räume oder kürzere bzw. längere Strecken.“
- „Sie müssen multifunktional nutzbar sein.“
- Sie sollten möglichst dicht an Wohngebieten gelegen oder in Wohngebiete integriert sein, jedoch können sie auch am Stadtrand liegen, wie Seen, Felder, usw.
- Sie müssen für jedermann unentgeltlich zugänglich sein.
Beispiele für Sportgelegenheiten sind Parks, Straßen, Wege, Wälder, Wiesen, Felder, Gebirge, offene Gewässer, das eigene zu Hause, freigegebene Markthallen, usw.
2.2 Abgrenzung nach der Trägerschaft
Dies ist der, aus Managementgesichtspunkten, sicherlich interessanteste Ansatz um Sportstätten zu typisieren, da es hierbei darum geht, wer den Bau finanziert, die laufenden Kosten (den Betrieb) und Modernisierungsmaßnahmen übernimmt (vgl. Kurscheidt, 2006). Abgesehen davon ist ebenfalls erwähnenswert, dass es auch den Aspekt der Nutzungseinschränkung bzw. des Ausschlusses zu betrachten gilt, der bei den verschiedenen Trägern unterschiedlich stark ausgeprägt ist (vgl. Klein, Wallerich & Dassow, 1991, S. 38). Es gibt drei hauptsächlich genutzte Formen und eine, die nur sehr selten auftritt. Diese seltene Form ist gegeben, wenn ein Verein als alleiniger Träger einer Sportstätte agiert, wie beispielsweise der 1.FC Kaiserslautern mit seinem Stadion (vgl. Nord-LB, 2001, S.52). Diesen Fall kann man allerdings auch den privaten Trägern im weiteren Sinne zuordnen. Kurscheidt (2006) zeigt zusätzliche Unterkategorien zur weiteren Differenzierung (nach Größe und Funktionalität[2]) auf (vgl. Abb. 1.).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1. Typisierung nach der Trägerschaft mit Einbezug von Unterkategorien (Kurscheidt, 2006)
Im Folgenden werden die drei Möglichkeiten vorgestellt und ihre Begründungen kurz erörtert.
2.2.1 Öffentliche Hand
Mit öffentlicher Hand bezeichnet man den Staat, hierbei insbesondere die Städte und Kommunen, die die Trägerschaft von diversen Sportstätten innehaben. Laut Nord-LB (2001, S.10) ist dies das klassische Trägerschaftsmodell und aus diesem Grunde sind auch die meisten Sportstätten in Besitz der öffentlichen Hand. Es gibt drei Gründe, weshalb dem so ist (vgl. Nord-LB, 2001, S.10ff.). Erstens ist es Aufgabe des Staates für die Grundversorgung der Bürger mit Sportstätten (ohne Rivalitäts- und Ausschlussprinzip) zu sorgen, zweitens hat bis vor ca. 30 Jahren noch kaum ein Privatinvestor in Sportimmobilien investiert und drittens brauchte und braucht man auch heute noch Örtlichkeiten für Großveranstaltungen, die das Image der Stadt/Kommune verbessern und etwas Geld einbringen. In der heutigen Zeit hat sich die Lage partiell stark verändert, d.h., dass es inzwischen auch viele private Investoren gibt, die teilweise alleine oder, in Kooperation mit dem Staat, auch Großprojekte finanzieren. Diese Tatsache kommt der öffentlichen Hand sehr gelegen, da es bei ihr inzwischen größere finanzielle Probleme gibt und die Großanlagen extrem kostenintensiv sind. Allerdings bleibt festzuhalten, dass immer noch der Großteil der Sportanlagen, vor allem für Vereinssport der öffentlichen Hand zuzuordnen ist. Ebenso gehören die meisten Schwimmhallen zur öffentlichen Hand, da sie so kostenintensiv sind, dass private Investoren sie deshalb meiden.
[...]
[1] Laut Wikipedia (2006): „Die Typologie entspricht weitgehend der Klassifizierung von Objekten in Kategorien beziehungsweise einer daraus gewonnenen Systematik - mit dem Unterschied, dass die Gruppen in einer Typologie in der Regel nicht weiter unterteilt werden.“ Dieser Unterschied ist allerdings zu vernachlässigen, da er weder im Duden, noch im Duden - Das Fremdwörterbuch auftaucht.
[2] Erläuterungen zur Funktionalität: siehe nächstes Kapitel.
- Arbeit zitieren
- Andreas Heller (Autor:in), 2007, Typologien von Sportstätten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74017
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