Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung führen in den einzelnen Alterssicherungssystemen zu unterschiedlichen finanziellen Belastungen. Am tiefgreifendsten sind die Auswirkungen des demographischen Wandels in der GRV, deren höchste finanzielle Belastung um das Jahr 2030 erreicht sein wird. Modellrechnungen haben ergeben, daß sich die Aufrechterhaltung des heutigen Rentenniveaus bis zum Jahr 2030 nur mit Steigerungen des Beitragsatzes auf über 30 % erkaufen läßt. Demgegenüber sinkt bei langfristig geltendem heutigen Beitragssatz das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf unter 30 %.
Angesichts dieses Szenarios und der steigenden Arbeitslosigkeit, werden im Laufe dieser Arbeit Auswirkungen des demographischen Wandels für die in Deutschland praktizierte umlagefinanzierte Alterssicherung erläutert. Dabei wird vor allem geprüft, ob die in der politischen Diskussion immer häufiger autretende Forderung, vom Umlageverfahren abzugehen und das Kapitaldeckungsverfahren einzuführen, berechtigt ist. Unter anderem wird aufgezeigt, daß ein möglicher Wechsel der Finanzierungsverfahren gerade für die Wechselgeneration, die im politischen Wahlkalkül eine wichtige Rolle spielt, nicht unproblematisch ist. Darüberhinaus wird untersucht, welche Auswirkung ein Übergang vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren auf den gesamtwirtschaftlichen Kapitalstock und damit auf die zukünftigen Produktionsmöglichkeiten hat.
Um ökonomisch relevante Aussagen über die Effizienz der einen oder anderen Finanzierungsform machen zu können, wird ein geeignetes Effizienzkriterium eingeführt (3.1) und der Einfluß der demographischen Entwicklung auf die Schlüsselvariablen graphisch illustriert (3.2). Diese Analyse wird ein stärker kapitalfundiertes Alterssicherungssystem und eine damit verbundene Reform der gesetzlichen Rentenversicherung fordern. Daran anschließend werden mögliche Wege der Rückführung der Umlagefinanzierung beschrieben. Schließlich werden die Auswirkungen der beiden "konkurrierenden" Verfahren auf die gesamtwirtschaftliche Ersparnis problematisiert.
Im Abschnitt (6.) wird dann beispielhaft die erfolgreiche Rückführung des Umlageverfahrens in Chile bzw. Argentinien vorgestellt, die schon vor einigen Jahren das Kapitaldeckungsverfahren eingeführt haben.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1.Einleitung
1.1 Vorgehensweise
1.2 Merkmale von Alterssicherungssystemen
2. Theoretische Modelle
2.1 Lebenszyklusmodell
2.2 Modell überlappender Generationen
3. Umlageverfahren versus Kapitaldeckungsverfahren
3.1 Effizienzvergleich
3.2 Demographische Entwicklung
3.3 Risikogesichtspunkte
4. Rückführung der umlagefinanzierten Alterssicherung
4.1 Problemstellung
4.2 Rückführungskonzepte
4.3 Zwischenresümee
5. Einfluß von Alterssicherungssystemen auf das Sparen
5.1 Problemstellung
5.2 Umlageverfahren
5.3 Kapitaldeckungsverfahren
5.4 Zwischenresümee
6. Ausblick
6.1 Chile
6.2 Argentinien
7. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Alterssicherung im einfachen Lebenszyklusmodell
Abbildung 2: Entwicklung Nettoreproduktionsrate
Abbildung 3: Entwicklung Altersquotienten
Abbildung 4: Bevölkerungspyramide
Abbildung 5: Zinssatz, Lohnzuwachsrate und Erwerbspersonenzuwachs
Abbildung 6: Chile
1.Einleitung
Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung führen in den einzelnen Alters-sicherungssystemen zu unterschiedlichen finanziellen Belastungen. Am tiefgreifendsten sind die Auswirkungen des demographischen Wandels in der GRV, deren höchste finanzielle Belastung um das Jahr 2030 erreicht sein wird.[1]
Modellrechnungen haben ergeben, daß sich die Aufrechterhaltung des heutigen Rentenniveaus bis zum Jahr 2030 nur mit Steigerungen des Beitragsatzes auf über 30 % erkaufen läßt. Demgegenüber sinkt bei langfristig geltendem heutigen Beitragssatz das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf unter 30 % .[2]
Angesichts dieses Szenarios und der steigenden Arbeitslosigkeit, werden im Laufe dieser Arbeit Auswirkungen des demographischen Wandels für die in Deutschland praktizierte umlagefinanzierte Alterssicherung erläutert. Dabei wird vor allem geprüft, ob die in der politischen Diskussion immer häufiger autretende Forderung, vom Umlageverfahren abzugehen und das Kapitaldeckungsverfahren einzuführen, berechtigt ist. Unter anderem wird aufgezeigt, daß ein möglicher Wechsel der Finanzierungsverfahren gerade für die Wechselgeneration, die im politischen Wahlkalkül eine wichtige Rolle spielt, nicht unproblematisch ist.
Darüberhinaus wird untersucht, welche Auswirkung ein Übergang vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren auf den gesamtwirtschaftlichen Kapitalstock und damit auf die zukünftigen Produktionsmöglichkeiten hat.
1.1 Vorgehensweise
Um zumindest einen groben Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten von Alterssicherungssystemen zu vermitteln, werden zu Beginn dieser Arbeit die grundlegenden Merkmale vorgestellt. Der Schwerpunkt wird dabei allerdings auf die Finanzierungsformen gelegt (1.2). Anschießend wird anhand eines einfachen Modells die individuelle Altersvorsorge eines Individuums im Lebenslauf dargestellt (2.1) und darauf aufbauend auf mehrere Individuen in einem Mehrgenerationenmodell erweitert (2.2).
Um ökonomisch relevante Aussagen über die Effizienz der einen oder anderen Finanzierungsform machen zu können, wird ein geeignetes Effizienzkriterium eingeführt (3.1) und der Einfluß der demographischen Entwicklung auf die Schlüsselvariablen graphisch illustriert (3.2). Diese Analyse wird ein stärker kapitalfundiertes Alterssicherungssystem und eine damit verbundene Reform der gesetzlichen Rentenversicherung fordern. Daran anschließend werden mögliche Wege der Rückführung der Umlagefinanzierung beschrieben, die auf Breyer (1990), Homburg und Richter (1991), Neumann (1987) und Müller (1987) (4.2) zurückzuführen sind. Allerdings wird an dieser Stelle deutlich, daß der Wechsel der Finanzierungsform mit einer Mehrzahl von Problemen behaftet ist und anscheinend "einfache" Reformen keinen Lösungsansätze darstellen.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird die Auswirkung des Umlageverfahrens auf die gesamtwirtschaftliche Ersparnis problematisiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Protagonisten zweier entgegengesetzter Strömungen. Auf der einen Seite Feldstein (1974), der einen Einfluß der GRV auf die Ersparnis konstatiert, auf der anderen Seite Barro (1974), der diesen verneint (5.2). Daran anschließend wird der Einfluß des Kapitaldeckungsverfahrens auf die gesamtwirtschaftliche Ersparnis aufgezeigt (5.3) und geprüft, welche Impulse von einem Finanzierungswechsel auf den gesamtwirtschaftlichen Kapitalstock ausgehen.
Im Abschnitt (6.) wird dann beispielhaft die erfolgreiche Rückführung des Umlageverfahrens in Chile bzw. Argentinien vorgestellt, die schon vor einigen Jahren das Kapital-deckungsverfahren eingeführt haben.
1.2 Merkmale von Alterssicherungssystemen
Um einen groben Überblick über mögliche Gestaltungsformen der Alterssicherung zu vermitteln, werden an dieser Stelle drei Merkmalspaare zur Charakterisierung eingeführt.[3]
(i) Freiwilligkeit der Teilnahme
An erster Stelle steht somit die Unterscheidung nach der Freiwilligkeit der Teilnahme an einem Alterssicherungssystem. Es wird damit die Problematik angesprochen, ob eine bestimmte Form der Alterssicherung nur mit staatlichem Zwang durchgeführt werden kann, oder ob die freiwillige Teilnahme individuell rational ist. Bei einem obligatorischen Rentensystem ist eine Mindestbeitragshöhe oder ein Mindestrenteniveau zumindest für einen Teil der Bürger durch Gesetz vorgeschrieben. Bei einer freiwilligen Alterssicherung dagegen, entscheidet jeder selbst in welcher Form und im welchem Umfang er für sein Alter Vorsorge trifft.
(ii) Organisationsform
Die zweite Möglichkeit der Unterscheidung betrifft die Art der Organisationsform, so daß die private von der staatlichen Alterssicherung zu trennen ist. Bei einem staatlichen Rentensystem wird die Höhe der Beiträge der Aktiven und der Leistungen an die Rentner staatlich festgesetzt. Die Verwaltung des Systems obliegt einer staatlichen Institution. Private Alterssicherung dagegen beruht auf individueller Ersparnis bzw. auf privatwirtschaftlichen Verträgen. Das Individuum kann z.B. einen Vertrag mit einer Bank oder mit einer Lebensversicherungsgesellschaft abschließen.
Die Frage nach der Freiwilligkeit darf jedoch nicht mit der Frage nach der Organisationsform verwechselt werden. Selbst wenn ein Alterssicherungssystem mit Zwangscharakter vorliegt, muß dieses nicht staatlich organisiert sein. Es reicht schon aus, wenn der Staat eine allgemeine Versicherungspflicht einführt.[4]
(iii) Finanzierungsverfahren
Im Mittelpunkt der anschließenden Analyse steht jedoch lediglich die Differenzierung nach der zugrundeliegenden Finanzierungsform des Alterssicherungssystems.
Es lassen sich mit der Steuer- und der Beitragsfinanzierung zwei grundverschiedene Finanzierungsarten unterscheiden. Soll die Finanzierung der Alterssicherung durch Steuern erfolgen, so besteht die Wahl zwischen direkter und indirekter Besteuerung. Dabei handelt es sich um eine Finanzierung unter Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen. Im Fall der indirekten Be-steuerung wird dieser Weg am weitesten gegangen, so daß selbst die Rentner durch die Besteuerung ihres Konsums an der Finanzierung ihrer Alterssicherungsleistung beteiligt sind. Da diese Art der Finanzierung in der Realität, d.h. in der GRV nicht zur Anwendung kommt, soll an dieser Stelle nicht näher auf sie eingegangen werden.
Innerhalb der Beitragsfinanzierung differenziert man zwischen den kapitalgedeckten Finan-zierungsverfahren und dem Umlageverfahren. Bei der Umlagefinanzierung werden alle Einnahmen einer Periode dazu verwendet, die in dieser Periode anfallenden Rentenzahlungen zu finanzieren.[5] Demgegenüber stehen die kapitalgedeckten Finanzierungsformen, bei denen über die Zeit Rücklagen gebildet werden, um die anfallenden Rentenansprüche zu bedienen.
Die kapitalgedeckten Finanzierungsformen sind desweiteren in das Kapitaldeckungs- und in das Anwartschaftsdeckungsverfahren zu trennen. Bei ersterem werden sämtliche in einem Jahr anfallenden Rentenbeiträge dazu verwendet, einen Kapitalstock zu bilden, der ausreicht, um alle in der Zukunft anfallenden Rentenzahlungen an diejenigen zu finanzieren, die in diesem Jahr Rentner werden. Der aus den Beiträgen gebildete Kapitalstock entspricht also dem Barwert aller zukünftig zu erwartenden Auszahlungen der Rentenneuzugänge dieses Jahres.
Beim Anwartschaftsdeckungsverfahren wird dagegen aus den eingezahlten Beiträgen ein individueller Kapitalstock aufgebaut, d.h. wie beim privaten Sparen wird ein individuelles Vermögen aufgebaut, aus dem dann alle in der Zukunft zu erwartenden Rentenzahlungen an das jeweilige Individuum finanziert werden.
Im weiterem Verlauf dieser Arbeit werde ich jedoch nicht weiter auf eine Differenzierung der kapitalgedeckten Finanzierungsformen eingehen, sondern nur noch zwischen Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren unterscheiden. Die beide in Frage kommenden Konstruktionsprin-zipien sind somit das private oder staatlich organisierte Kapitaldeckungsverfahren und das staatlich organisierte Umlageverfahren.
2. Theoretische Modelle
2.1 Lebenszyklusmodell
Um ökonomisch relevante Aussagen treffen zu können, muß die Komplexität der realen Welt durch gewisse Vereinfachungen, also durch die Konstruktion eines Modells, reduziert werden.
Das im folgenden beschriebene Modell geht auf Modigliani zurück und soll die individuelle Altersvorsorge eines Individuums im Lebenszyklus darstellen. In dem Modell wird davon ausgegangen, daß das betrachtete Individuum eine sichere Lebenserwartung von zwei Perioden besitzt. Dabei wird die "Ausbildungsphase" aus der Analyse ausgeklammert. Dies läßt sich rechtfertigen, da ein Kind noch keine ökonomisch relevanten Entscheidungen trifft und der Konsum des Kindes durch den Konsum der Eltern ausgedrückt wird.
In der ersten Periode t ist das Individuum erwerbstätig und bezieht einen Lohn wt, in der zweiten Periode t+1 dagegen arbeitet das Individuum nicht. Der in der ersten Periode erhaltene Lohn kann alternativ für Konsum ct verwendet oder für die nächste Periode gespart und dann für den Konsum ct+1 verwendet werden. So enspricht der Lebensnutzen des betrachteten Individuums der Form :
Ut=(ct,ct+1).6
Es sind folgende Budgetrestriktionen zu beachten.
wt=ct+st und
ct+1=(1+rt)*st.
Folglich verzinst sich die Ersparnis aus der Periode t (st) mit dem Zinssatz rt und wird in der Periode t+1 vollständig für Konsum verwendet.
Das Individuum verfolgt in diesem und allen weiteren Modellen das Ziel der Nutzenmaximierung. Abbildung 1 verdeutlicht das individuelle Maximierungskalkül. Bezeichnet Io den geometrischen Ort aller Kombinationen (ct,ct+1) gleichen Nutzenniveaus, so maximiert das betrachtete Wirtschaftssubjekt seinen Nutzen, indem es ct* seines Einkommens wt konsumiert und entsprechend wt-ct* Einheiten Ersparnisse bildet. Punkt T entspricht dem individuellen Optimum, welches durch den Ausgleich der Grenznutzen von aktuellem Konsum und Konsum in der nächsten Periode zustande kommt.7
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1, Quelle: Raffelhüschen (1989), S.95
Erweitert man das Lebenszyklusmodell auf M+N Perioden, d.h. auf N Arbeitsperioden und M Ruhestandsperioden8, kann man durchaus sagen, daß hier eine Urform des Kapitaldeckungs-verfahrens vorliegt. Durch die jeweilige Ersparnis in den Arbeitsperioden N wird bis zum Beginn der Ruhestandsphase ein privates Deckungskapital aufgebaut, das in den folgenden Ruhestandsperioden wieder abgebaut wird und auf Null absinkt.
Die bisherigen Ausführungen betrachteten lediglich den Lebenszyklus eines einzelnen Individuums, um jedoch den später angestrebten Vergleich zwischen alternativen Alterssicherungssystemen durchführen zu können, wird das Modell Modiglianis erweitert. Die Betrachtung wird im folgenden auf das Verhalten vollständiger Generationen und einen längeren Horizont ausgedehnt.
2.2 Modell überlappender Generationen
Das Modell der überlappenden Generationen geht auf Samuelson (1958) zurück. Es geht davon aus, daß zu jedem Zeitpunkt t Nt Individuen neu in das Erwerbsleben eintreten.9 Bei einer sicheren Lebenserwartung von zwei Perioden leben also immer zwei Generationen gleichzeitig, was durch das "Überlappen" der Generationen dargestellt wird.10 Daraus ergibt sich, daß jede Generation ihre Lebenszeit mit genau zwei anderen Generationen teilt, d.h. das Erwerbsleben mit den Eltern und den Ruhestand mit den Kindern. Das hier dargestellte Modell wird im weiteren den Ausgangspunkt für den durchzuführenden Effizienzvergleich zwischen Kapitaldeckungsverfahren auf der einen und Umlageverfahren auf der anderen Seite bilden.
[...]
[1] Vgl. B.Müller (1987), S.6.
[2] Vgl. B.Müller (1987), S.31.
[3] Vgl. F.Breyer (1990), S.4 , P.Scholz (1992), S.44.
[4] Vgl. F.Breyer (1994), S.16, P.Scholz (1992), S.44.
[5] Vgl. F.Breyer (1990), S. 6, U.v. Essen (1994), S. 14, B.Müller (1987), S. 11.
6 Vgl. A. Abel (1990), S.81.
7 Vgl. B.Raffelhüschen (1989), S.94 f.
8 Vgl. F.Modigliani / R.Brumberg: Utility Analysis and the Consumption Funktion: An Interpretation of Cross-Section Data,S.388, in:A.Abel (1980), The collected Papers of Franco Modigliani.
9 Vgl. P.A.Samuelson: An Exact Consumption - Loan Model of Interest With or Without the Social Contrivance of Money, in: Journal of Political Economy 66/58, S.465.
10 Vgl. P.Scholz (1992), S.48.
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