Das Wachstum der Finanzmärkte sowie die Globalisierung des Wettbewerbs in den letzen 20 Jahren führte dazu, dass Volatilitäten (Schwankungen) von Zinsniveaus, Aktien- sowie Devisenkursen stark anstiegen. Die Öffnung der Märkte verlangt danach, internationale Geschäftsvorfälle einheitlich abzubilden und somit eine internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Dies wurde durch die International Accounting Standards (IAS) geschaffen.
Trotz der zusammenwachsenden Weltwirtschaft haben sich bis heute spezifische Normen der nationalen Rechnungslegung entwickelt, woraus sich sowohl Verständnisschwierigkeiten und Probleme beim Vergleich von Jahresabschlüssen auf internationaler Ebene, als auch bei der Erstellungen von Weltabschlüssen ergeben. Die Forderung nach einer internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung war daher unüberhörbar gewesen.
Da es bis heute außer den International Accounting Standards (IAS) kein weiteres mit internationaler Beteiligung entwickeltes Regelwerk zur Rechnungslegung gibt, werden die IAS von internationalen Institutionen, nationalen Standardsettern, bilanzierenden Unternehmen und Wissenschaftlern in den Rang eines Weltstandards gehoben.
Einer der mehr als 400 Standards ist IAS 39. Der erste Entwurf des Standards IAS 39 zum Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten wurde 1998 veröffentlicht und stellt bis heute eine der am meisten kritisierten und diskutierten Regelungen des International Financial Reporting Standards (IFRS) dar.
Diese Arbeit wird sich mit dem Standard IAS 39 (Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten) auseinandersetzen. Da dieser Standard insbesondere für Banken ein Thema ist, was daraus resultiert, dass der überwiegende Teil einer Bankbilanz Finanzinstrumente im Sinne von IAS 39 sind, werden sich die nachfolgenden Ausführungen auf den Bereich der Banken konzentrieren.
Einführend wird erläutert, welche Notwendigkeiten sich durch IAS 39 ergeben und welches die umfangreichen Grundvoraussetzungen zur Anwendung von Hedge Accounting sind. Die Beachtung und Durchführung dieser Grundvoraussetzungen sind notwendig, da ohne dies eine Anwendung von Hedge Accounting nicht möglich ist.
Im darauffolgenden dritten Kapitel werden die Finanzinstrumente nach IAS 39 aufgeführt und näher erläutert. Besondere Beachtung findet dabei der Swap, da dieses Sicherungsinstrument in Banken das meist angewendete Sicherungsinstrument darstellt...
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
2 Hedge Accounting nach IAS 39
2.1 Definition und Zielsetzung
2.2 Grundvoraussetzungen
2.2.1 Dokumentationsanforderungen
2.2.2 Abzusichernde Grundgeschäfte
2.2.3 Zulässige Sicherungsinstrumente
2.2.4 Umfang der Absicherung
2.3 Zusammenfassung
3 Finanzinstrumente
3.1 Definition Finanzinstrumente
3.1.1 Kategorien finanzieller Vermögenswerte
3.1.1.1 Held to Maturity
3.1.1.2 Held for Trading
3.1.1.3 Loans and Receivables
3.1.1.4 Available-for-sale
3.1.2 Kategorien finanzieller Verbindlichkeiten
3.1.3 Eigenkapitalinstrumente
3.2. Derivate
3.2.1 Futures
3.2.2 Forwards
3.2.3 Optionen
3.2.4 Swaps
4 Sicherungsbeziehungen
4.1 Definition
4.1.1 Fair Value Hedge
4.1.2 Cash Flow Hedge
4.1.3 Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation
4.2 Zusammenfassung
5 Effektivitätstest
5.1 Testmethoden
5.1.1 Prospektiver Effektivitätstest
5.1.2 Retrospektiver Effektivitätstest
5.2 Statistische Verfahren zur Effektivitätsmessung
5.2.1 Dollar-Offset-Methode
5.2.2 Modifizierte Dollar-Offset-Methode
5.2.3 Regressionsanalyse
5.2.4 Varianz-Reduktions-Methode
5.3 Zusammenfassung
6 Abschließende Betrachtung und kritische Würdigung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Finanzinstrumente in einer Bankbilanz nach IAS
Abbildung 2: Voraussetzungen Hedge Accounting - Dokumentation -
Abbildung 3: Finanzinstrumente nach IAS 39
Abbildung 4: Bank A ohne Hedge
Abbildung 5: Bank B ohne Hedge
Abbildung 6: Zinsstrukturkurve
Abbildung 7: Bankgeschäft mit Hedging
Abbildung 8: Sicherungsbeziehungen nach IAS
Abbildung 9: Wann ist das Sicherungsgeschäft effektiv
Abbildung 10: Effektivitätstests im Vergleich
Abbildung 11: vereinfachte Darstellung der Formel zur Dollar-Offset-Methode
Abbildung 12: Formel zur Berechnung der Dollar-Offset-Methode
Abbildung 13: Formel modifizierte Dollar-Offset-Methode
Abbildung 14: Grundformel der einfachen linearen Regression
Abbildung 15: Formel der linearen Regression
Abbildung 16: Vereinfachte Darstellung Varianz-Reduktionsmethode
Abbildung 17: Formel der Varianz-Reduktions-Methode
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Das Wachstum der Finanzmärkte sowie die Globalisierung des Wettbewerbs in den letzen 20 Jahren führte dazu, dass Volatilitäten (Schwankungen) von Zinsniveaus, Aktien- sowie Devisenkursen stark anstiegen. Die Öffnung der Märkte verlangt danach, internationale Geschäftsvorfälle einheitlich abzubilden und somit eine internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Dies wurde durch die International Accounting Standards (IAS) geschaffen.[1]
Trotz der zusammenwachsenden Weltwirtschaft haben sich bis heute spezifische Normen der nationalen Rechnungslegung entwickelt, woraus sich sowohl Verständnisschwierigkeiten und Probleme beim Vergleich von Jahresabschlüssen auf internationaler Ebene, als auch bei der Erstellungen von Weltabschlüssen ergeben. Die Forderung nach einer internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung war daher unüberhörbar gewesen.[2]
Da es bis heute außer den International Accounting Standards (IAS) kein weiteres mit internationaler Beteiligung entwickeltes Regelwerk zur Rechnungslegung gibt, werden die IAS von internationalen Institutionen, nationalen Standardsettern, bilanzierenden Unternehmen und Wissenschaftlern in den Rang eines Weltstandards gehoben.[3]
Einer der mehr als 400 Standards ist IAS 39. Der erste Entwurf des Standards IAS 39 zum Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten wurde 1998 veröffentlicht und stellt bis heute eine der am meisten kritisierten und diskutierten Regelungen des International Financial Reporting Standards (IFRS) dar.[4]
Diese Arbeit wird sich mit dem Standard IAS 39 (Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten) auseinandersetzen. Da dieser Standard insbesondere für Banken ein Thema ist, was daraus resultiert, dass der überwiegende Teil einer Bankbilanz Finanzinstrumente im Sinne von IAS 39 sind, werden sich die nachfolgenden Ausführungen auf den Bereich der Banken konzentrieren.[5]
Einführend wird erläutert, welche Notwendigkeiten sich durch IAS 39 ergeben und welches die umfangreichen Grundvoraussetzungen zur Anwendung von Hedge Accounting sind. Die Beachtung und Durchführung dieser Grundvoraussetzungen sind notwendig, da ohne dies eine Anwendung von Hedge Accounting nicht möglich ist.
Im darauffolgenden dritten Kapitel werden die Finanzinstrumente nach IAS 39 aufgeführt und näher erläutert. Besondere Beachtung findet dabei der Swap, da dieses Sicherungsinstrument in Banken das meist angewendete Sicherungsinstrument darstellt.
Es wird anhand eines Beispiels erklärt, wie ein Geschäft ohne Hedging verläuft und wie es unter Einbeziehung eines Swap funktioniert. Auf die bilanziellen Aspekte der Verbuchungen und Berücksichtigungen von Vorgängen wird aufgrund des beschränkt möglichen Umfangs dieser Arbeit nur - soweit zur Erklärung des Zusammenhangs unbedingt notwendig - eingegangen.
Im vierten Kapitel werden die zulässigen Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) bezogen auf den Fair Value Hedge und Cash Flow Hedge näher erläutert. Aufbauend auf den bereits gewonnenen Erkenntnissen werden im fünften Kapitel die von IAS 39 geforderten Effektivitätstests dargestellt und anschließend auf ausgewählte, vor allem in Banken verwendete, statistische Verfahren zur Effektivitätsmessung eingegangen. Im Abschlussteil der Arbeit werden die Ergebnisse zusammengefasst dargestellt und kritisch gewürdigt.
2 Hedge Accounting nach IAS 39
2.1 Definition und Zielsetzung
Mit Hedging wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem das Marktrisiko (z. B. das Zinsrisiko, Währungsrisiko, Aktienkurs- und/oder Kreditrisiko) einer bestehenden Vermögens- oder Schuldposition durch ein entgegengesetzt wirkendes Sicherungs-instrument ausgeglichen wird.[6]
Ein Zinsrisiko entsteht, wenn sich der Wert eines Finanzinstruments durch Schwankungen der Marktzinsen ändert, wohingegen das Währungsrisiko entsteht, wenn sich der Wert eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursschwankungen ändert.[7]
Hedge Accounting ist die ausgleichende Abbildung gegenläufiger Wertentwicklungen von Grund- und Sicherungsgeschäften in der Buchführung. Hierdurch sollen die Wertschwankungen (Wertverluste und –gewinne) weitestgehend ausgeglichen werden. Zur Bewertung werden wenn möglich Marktpreise, z. B. Börsenkurse (mark to market) oder - wenn Marktpreise nicht verfügbar sind - unternehmensinterne Bewertungsmodelle (mark to model) herangezogen.[8]
Die Notwendigkeit des Hedge Accounting ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten nach IAS 39. Die gegenläufigen Auswirkungen eines Sicherungsinstruments und des mit ihm verbundenen Grundgeschäfts werden über das Hedge Accounting in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) so abgebildet, dass diese Auswirkungen gleichzeitig erfolgswirksam erfasst werden.[9]
Ab dem Jahr 2005 ist die Veröffentlichung eines Abschlusses nach den International Accounting Standards (IAS) für alle börsennotierten Unternehmen Pflicht. Der Standard IAS 39 („Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten“) greift jedoch am massivsten im Bereich der Kreditinstitute ein, da 90 Prozent einer Bankbilanz Finanzinstrumente im Sinne von IAS 39 sind.[10]
Dies ist Grund dafür, dass sich die vorliegende Arbeit in den Ausführungen nur auf den Bereich der Banken beschränkt.[11] In Abbildung 1 sind die Positionen der Bankbilanz, welche ganz oder teilweise unter den Standard IAS 39 fallen, durch einem Pfeil markiert:[12]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Finanzinstrumente in einer Bankbilanz nach IAS[13]
Zur Absicherung von Risiken kommen vor allem derivative Finanzinstrumente (werden in Kapitel 3.2 behandelt) in Betracht. Mit den derivativen Finanzinstrumenten (finanzielle Verbindlichkeiten) kann ein beliebiges Risiko abgesichert werden, wohingegen originäre Finanzinstrumente (finanzielle Vermögenswerte) nur bei einem Fremdwährungsrisiko als Sicherungsinstrument herangezogen werden können. Die Anwendung von Hedge Accounting im Jahresabschluss setzt voraus, dass Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nur mit einer externen (nicht zum Unternehmen gehörenden) Partei abgeschlossen sein darf.[14]
2.2 Grundvoraussetzungen
2.2.1 Dokumentationsanforderungen
Nach IAS 39 sind umfangreiche Dokumentationsanforderungen zu erfüllen, welche die Eignung von Sicherungsbeziehungen zum Hedge Accounting nachweisen sollen. Diese Dokumentation hat vor Beginn des Hedges vorzuliegen, d. h., sie darf nicht erst nachträglich angelegt werden. In Abbildung 2 werden die einzelnen Anforderungen aufgeführt:[15]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Voraussetzungen Hedge Accounting - Dokumentation -[16]
In diese Dokumentation muss eindeutig das abzusichernde Grundgeschäft, das abzusichernde Risiko sowie das Sicherungsinstrument benannt sein. Des weiteren müssen die Risikomanagementziele sowie die angewendeten Risikostrategien des Unternehmens hinsichtlich des Sicherungsgeschäftes dokumentiert werden.[17]
2.2.2 Abzusichernde Grundgeschäfte
Als abzusichernde Grundgeschäfte kommen alle
- bilanzierten Vermögenswerte und Verpflichtungen
- nicht bilanziell erfasste verbindliche Vermögenswerte und Verpflichtungen
- geplante, hoch wahrscheinliche Geschäftsvorfälle sowie
- Nettoinvestitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten im Ausland in Betracht.[18]
Gleichartige Vermögen oder gleichwertige Verbindlichkeiten sind nur dann zusammenzufassen und als Gruppe gegen Risiken abzusichern, wenn die einzelnen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in der Gruppe demselben Risikofaktor unterliegen, der als Sicherungsgegenstand festgelegt wurde.[19]
Es kann sich bei den abzusichernden Grundgeschäften um einzelne Geschäfte (Mikro Hedges), Portfolien aus Geschäften mit ähnlichen Risikomerkmalen (Portfolio Hedges) oder um einzelne Teile eines Portfolios von finanziellen Vermögenswerten und Verpflichtungen handeln.[20]
2.2.3 Zulässige Sicherungsinstrumente
Es können grundsätzlich nur Derivate als Sicherungsinstrumente eingesetzt werden. Eine Ausnahme gilt bei der Absicherung von Wechselkursrisiken, für welche auch originäre Finanzinstrumente verwendet werden dürfen. Die Bestimmung eines Derivats als Sicherungsinstrument muss nicht zum Zeitpunkt des Kaufs, sondern kann auch zu späteren Zeitpunkten erfolgen. Die Festlegung als Sicherungsinstrument muss für die gesamte Laufzeit des Derivats erfolgen.[21]
Da ein Sicherungsinstrument nur in seiner Gesamtheit mit einem Fair Value (Marktwert) bewertet werden kann, kann es auch nur in seiner Gesamtheit einer Sicherungsbeziehung zugeordnet werden. Ausnahme bilden hier Optionen und Forwards. Bei den Optionen ist eine Aufteilung des Fair Value in Zeitwert und inneren Wert, bei den Forwards ist eine Aufteilung in Kassapreis und Zinsauf- oder -abschlag möglich. Von daher ist es erlaubt, bei Optionen nur den inneren Wert und bei Forwards nur den Zinsaufschlag als Sicherungsinstrument zu bestimmen.[22]
Unter dem inneren Wert wird der Betrag verstanden, den der Anleger bei sofortiger Ausübung seines Optionsscheins erhalten würde. Er ergibt sich aus der Differenz des Basispreises und dem Kurs des Basiswertes.[23]
Ein Optionsschein mit einem Basispreis von 90,-- Euro und einem Bezugsverhältnis von 10:1 hat bei einem Kurs der Aktie von 100,-- Euro einen inneren Wert von 1,-- Euro ((100-90 x 0,1). Der Zeitwert lässt sich als Differenz zwischen dem Preis des Optionsscheins und dem inneren Wert ermitteln.[24]
Eigenkapital des eigenen Unternehmens ist nur dann als Sicherungsinstrument zulässig, wenn dass Unternehmen einem Risiko ausgesetzt wäre, welches sich auf das Periodenergebnis negativ auswirken würde.[25]
Derivative Geschäfte welche im Rahmen der Risikosteuerung innerhalb eines Unternehmens getätigt werden, können nur dann Bestandteil einer Hedgebeziehung werden, wenn das Risiko 1:1 an den Markt herausgegeben wurde. Nur dann kann dieses Geschäft als Sicherungsinstrument bestimmt werden.[26]
[...]
[1] vgl. Tanski, J. (2002), S. 320
[2] vgl. IAS-IFRS (2001), o.S.
[3] vgl. Tanski, J. (2002), S. 320
[4] vgl. Löw, E. (2005), S. 3
[5] vgl. Löw, E. (2005), S. 3
[6] vgl. Scharpf, P. (2004), S. 3
[7] vgl. Löw, E. (2005), S. 611
[8] vgl. Eckes, B. (2004a), S.416
[9] vgl. Eckes, B. (2004a), S.416
[10] vgl. Löw, E. (2005), S. 433
[11] vgl. Eckes B. (2004a), S. 416
[12] vgl. Löw, E. (2005), S. 433
[13] vgl. Löw, E. (2005), S. 433
[14] vgl. Eckes, B. (2004a), S. 418
[15] vgl. Bankgesellschaft Berlin (2005) Hede Accounting Strategien nach IFRS-IAS 39, S.59
[16] vgl. Bankgesellschaft Berlin (2005) Hede Accounting Strategien nach IFRS-IAS 39, S.59
[17] vgl. Eckes B. (2004b), S. 54
[18] vgl. Eckes, B. (2004a), S. 418
[19] vgl. IAS-IFRS - Die Standards
[20] vgl. Eckes, B. (2004a), S. 418
[21] vgl. Scharpf, P. (2005), S. 11
[22] vgl. Löw, E. (2005), S.562
[23] vgl. Dresdner Kleinwort (2005), o. S.
[24] vgl. Dresdner Kleinwort (2005), o. S.
[25] vgl. Löw, E. (2005), S.563
[26] vgl. Eckes, B. (2004a), S. 419
- Arbeit zitieren
- Gabriela Murczynski (Autor:in), 2006, Hedge Accounting nach IAS 39 unter Berücksichtigung statistischer Verfahren zur Effektivitätsmessung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73562
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