Diese Arbeit beschäftigt sich mit Gerichtsshows. Zu Beginn wird differenziert welche Gerichtsshows es gibt.
Im Weiteren wird die Geschichte der Gerichtssendungen im Deutschen Fernsehen dargestellt.
Auch die Entstehung und der Aufbau werden erörtert.
Der wichtigste Teil der Arbeit dreht sich jedoch darum, die Gerichtsshow in Bezug zur Realität zu setzen.
In diesem Zusammenhang werden Zahlen und Tabellen genutzt um dieser Frage auf den Grund zu gehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Gerichtssendungen
2. Geschichte der Gerichtssendungen im Deutschen Fernsehen
3. Entstehung der Gerichtsshows
4. Aufbau einer Gerichtssendung
5. Gerichtsshows: Realitätsnah oder -fern?
6. Fazit
7. Literaturangaben
Gerichtsshows im Deutschen Fernsehen
1. Gerichtssendungen
In diesem Abschnitt soll es darum gehen, verschiedene Begriffe, die im Zusammenhang mit Gerichtssendungen gebräuchlich sind, voneinander abzugrenzen. Einige Texte und auch Fernsehsender verwenden schwammige, wenn nicht sogar falsche Termini für dieses Genre im Fernsehen.
Auf der einen Seite steht die „Gerichtsshow“ beziehungsweise „Gerichtssendung“ und auf der anderen das „Gerichtsfernsehen“.
Die „Gerichtsshow“, um die es im Weiteren der Arbeit gehen soll, ist klar gekennzeichnet durch eine Nachbildung eines staatlich normierten Gerichts. Demnach gibt es: einen Richter, Staatsanwalt und einen Anwalt. Diese erfüllen die wohlbekannten Aufgaben von Anklage, Verteidigung und Fällen des Urteils. Es werden dort jedoch keine realen Fälle verhandelt, sondern fiktive Auseinandersetzungen zwischen Personen geführt. Die dargebotenen Konflikte sind am Ende der Sendezeit entschieden und somit abgeschlossen
Das „Gerichtsfernsehen“ ist ein TV- Format, das in Deutschland nicht zu finden ist
– und zu finden sein wird. Es definiert sich über die live Übertragung von Bildern aus dem Gerichtssaal. Diese Art des Fernsehens hat mit dem „O. J. Simpson Prozess“ (1994) zum ersten Mal große Aufmerksamkeit erregt. Der 1991 in den USA gegründete Sender
„Court – TV“ sendete über Monate hinweg live Bilder vom Prozess gegen den ehemaligen Football- und Filmstar O. J. Simpson. Der Sender erreichte damit höchste Einschaltquoten. In den 60er Jahren wurde in das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz eingefügt, dass Bild- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung verboten sind. Deshalb ist ein solches Sendkonzept in Deutschland nicht möglich. Die Öffentlichkeit, die dem Prozess beiwohnt, beschränkt sich auf das Publikum im Saal.
Noch zu erwähnen ist das Format der „Gerichts- Doku- Serie“. Sie schildert den Alltag an Gerichten und „suggeriert somit einen Echtheitsanspruch“[1]. Das Format soll jedoch Schwerpunkt in dieser Arbeit nicht sein.
2. Geschichte der Gerichtssendungen im Deutschen Fernsehen
Die Darstellung von gerichtlichen Vorgängen im Fernsehen begann bereits 1961 auf ARD mit der Sendung „Das Fernsehgericht tagt“ (1961-1978). Hier wurden echte Fälle nachgestellt und das Publikum in den Verhandlungspausen nach der eigenen Meinung befragt.
1970 strahlte das ZDF die Gerichtssendung „Ehen vor Gericht“ (1970-2000) aus, die „fiktionale Ehedramen in den Mittelpunkt stellte, die mit juristischen Experten-kommentaren angereichert wurden“[2].
1974 startete ebenfalls das ZDF die Sendung „Wie würden Sie entscheiden“. Dem Studiopublikum wurde in diesem Format die Möglichkeit gegeben die Situation durch Abstimmung zu beurteilen. „Wie würden Sie entscheiden“ wurde 2001 wegen rückläufiger Quoten ebenso abgesetzt wie „Das Fernsehgericht tagt“.
Diese Sendungen waren pädagogisch aufgebaut und gaben einen realistischen Überblick über die jeweilige Rechtslage. Weiter wollten sie „Verständnis für die Arbeit der Justiz […] wecken und die Schwierigkeiten der richterlichen Entscheidungsfindung deutlich […] machen.[3] “
1999 veränderte sich das Nachmittagsprogramm der Privatsender. Sie wechselten von den bis dato so erfolgreichen Talkshows auf die bis heute bestehenden Gerichtsshows.
SAT.1 sendet seit September 1999 „Richterin Barbara Salesch“. 2001 folgte RTL mit den Produktionen „Das Jugendgericht“ (2001-2007) und „Dr. Ruth Herz“
(2001-2005). SAT.1 nahm 2001 eine weitere Gerichtsshow mit ins Programm „Richter Alexander Hold“. RTL reagierte und erweiterte das Portfolio um „Das Strafgericht“ und „Das Familiengericht“ (beide 2002).
„Richterin Dr. Ruth Herz“ wurde 2005 von „Kirsten Erl“ (2005-2007) ersetzt.
Dies sind die bis heute ausgestrahlten Formate im Nachmittagsprogramm der Privatsender. Die ersten Veränderungen an den Produktionen finden nun langsam statt. So werden die vorangegangenen Ermittlungsarbeiten dargestellt und somit der Schwerpunkt der Sendung leicht verschoben. Das Konzept an sich ist jedoch das Gleiche geblieben. Das Gerichtsverfahren ist und bleibt im Vordergrund.
3. Entstehung der Gerichtsshows
Die Vorreiter der heutigen Gerichtsshows ist eine Produktion aus Amerika. Wenige Monate nach dem „Quotenkracher“ - Prozess gegen O. J. Simpson - gab es die Erstausstrahlung von „Judge Judy“. Judith Sheidlin gab ihre Karriere als Familienrichterin in New York auf und übernahm die Rolle in der Sendung. Sie ist in Amerika die „beliebteste[4] “ aber auch „strengste[5] “ TV-Richterin.
Die Zuschauerzahlen von „Judge Judy“ 1999 betrugen im Durchschnitt zehn Millionen und übertraf damit sogar die Einschaltquoten der bis dato beliebtesten Talkshows „Oprah“ und „Jerry Springer Show“. Das Konzept sieht vor, dass tatsächliche Auseinandersetzungen vor Gericht gelöst werden. Anstatt Klage bei Gericht einzureichen, werden die Konflikte nach einem vorgegebenen Drehbuch in der Sendung verhandelt. Die im Urteil verkündeten Geldstrafen trägt der Produzent und auf diesem Weg wird der Gerechtigkeit genüge getan.
Wie in der Geschichte der Gerichtsshows bereits beschrieben, gab es schon Gerichtssendungen vor dieser Produktion im Fernsehen. Der Unterschied zu den vorangegangenen Formaten ist der autoritäre Stil der Richterin Sheidlin. Sie urteilt ohne die sonst übliche Beteiligung eines Geschworenengerichts und das scheint auch das Erfolgskonzept der Sendung zu sein. Es wird immer wieder gesagt, dass die Amerikaner einen Hang zu einfach Verständlichem haben und die strikte Führung der Verhandlung als angenehm empfinden, vor allem nachdem der vorsitzende Richter im O. J. Simpson Prozess die Kontrolle verlor.
Das Erfolgskonzept der Gerichtssendungen zu erklären ist sehr schwierig, da in diesem Bereich die empirischen Forschungen sehr dünn gesät sind. Auch die (medien-) wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit diesem Format werden gescheut. Das Einzige das klar und bewiesen ist:
In den Einschaltquoten stehen die Gerichtssendungen den Talkshows in nichts nach. Sie dominieren das Nachmittagsprogramm ebenso, wie die „Daily Talks“ in den 90er Jahren.
[...]
[1] Meier, O. (2003): Im Namen des Publikums, Gerichtssendungen zwischen Fiktionalität und Authentizität, S.3.
[2] Meier, O. (2003): Im Namen des Publikums, Gerichtssendungen zwischen Fiktionalität und Authentizität, S.9.
[3] Meier, O. (2003): Im Namen des Publikums, Gerichtssendungen zwischen Fiktionalität und Authentizität, S.9.
[4] Meier, O. (2003): Im Namen des Publikums, Gerichtssendungen zwischen Fiktionalität und Authentizität, S.8.
[5] Meier, O. (2003): Im Namen des Publikums, Gerichtssendungen zwischen Fiktionalität und Authentizität, S.8.
- Arbeit zitieren
- Timo Kuschnier (Autor:in), 2007, TV-Formate zwischen Standardisierung und Spezifizierung - Gerichtsshows im Deutschen Fernsehen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73497
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