Diese Arbeit soll die Möglichkeiten zur Erstellung einer Konzernkapitalfluß-rechnung in der SAP-Komponente EC-CS aufzeigen und anhand eines Bei-spiels die Schritte, die für eine Implementierung eines ent¬sprechenden Re-portes mit dem Berichtswerkzeug „Report Painter“ notwendig sind, erläutern.
Im 2. Gliederungspunkt dieser Arbeit werden die Gestaltungsmög-lichkeiten der Kapitalflußrechnung dargestellt und ihre jeweilige Eignung zur Darstellung in der Komponente EC-CS erörtert.
Diese Ausführungen werden durch die zu berücksichtigenden Besonderheiten der Konzernkapitalflußrechnung sowie die Darstellung der international geltenden Normen in Gliederungspunkt 3 ergänzt.
Im Gliederungspunkt 4 erfolgt eine Darstellung der generellen Möglichkeiten des Berichtswesens im SAP R/3 sowie die Erörterung der Eignung dieser Berichtswerkzeuge zur Abbildung der Konzernkapitalflußrechnung.
Auf dieser Grundlage wird der Report „Konzernkapitalflußrechnung“ in Glie-derungspunkt 5 in allgemeingültiger Form entwickelt und die Selektion der Daten in Gliederungspunkt 6 näher erläutert und begründet.
Der Gliederungspunkt 7 enthält eine kritische Würdigung der Arbeit mit Emp-fehlungen für die Erstellung einer Konzernkapitalflußrechnung mit der Kom-ponente EC-CS. Dabei werden auch offenen Fragestellungen und zukünftige Einsatzgebiete aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Anlaß und Ziel der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit
1.3 Vorstellung der Bertrandt AG
2 Gestaltungsmöglichkeiten der Konzernkapitalflußrechnung
2.1 Ermittlungsmethoden der Konzernkapitalflußrechnung
2.1.1 Originäre Ermittlung
2.1.2 Additive Ermittlung
2.1.3 Derivative Ermittlung
2.2 Gliederung der Konzernkapitalflußrechnung
2.2.1 Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
2.2.2 Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
2.2.3 Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
2.2.4 Veränderung des Finanzmittelbestandes
3 Besonderheiten der Konzernkapitalflußrechnung
3.1 Einheitlicher Abschlußstichtag
3.2 Änderungen des Konsolidierungskreises
3.3 Eliminierung innerkonzernlicher Beziehungen
3.4 Währungsumrechnung
3.5 Internationale Normen
3.5.1 US-GAAP und IAS
3.5.2 Entwurf des DRS 2
3.5.3 Konvergenz der Normen
4 Darstellungsmöglichkeiten im SAP R/3
4.1 Einordnung und Entwicklung der Komponente EC-CS
4.2 Analysemöglichkeiten der Datenbasis
4.2.1 Ledger
4.2.2 Kontierungsebenen
4.2.3 Belegarten
4.2.4 Sichten
4.2.5 Versionen
4.3 Datenübernahme
4.3.1 Manuelle Eingabe und Upload
4.3.2 Datenüberleitungsverfahren
4.4 Berichtsformen
4.4.1 Rechercheberichte
4.4.2 Aktives Excel
4.4.3 Report Writer
4.4.4 Report Painter
5 Aufbau des Reports „Konzernkapitalflußrechnung“
5.1 Anlegen einer Bibliothek
5.2 Anlegen des Reports „Konzernkapitalflußrechnung“
5.2.1 Allgemeine Merkmale und Merkmalswerte
5.2.2 Definition der Schlüsselspalten
5.2.3 Definition der Berichtsspalten
5.2.4 Definieren der Berichtszeilen
5.2.5 Formatieren der Zeilen und Spalten
5.2.6 Formatieren des Berichtsumfeldes
5.3 Anlegen einer Berichtsgruppe
5.4 Transport des Reports
5.5 Ausführen des Reports
6 Verwendete Stammdaten
6.1 Positionen und Positionsplan
6.2 Unterpositionen
6.3 Variablen
6.4 Sets
6.4.1 Art und Kennzeichen der Sets
6.4.2 Aufbau der verwendeten Sets
7 Kritische Würdigung und Ausblick
Anhang A: Felder der Tabelle FIMC
Anhang B: Verwendeter Positionsplan
Anhang C: Aufbau des Reports „Kapitalflußrechnung“
Anhang D: Definition der verwendeten Sets
Anhang E: verwendete Variablen
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Konzernstruktur der Bertrandt AG
Abbildung 2: Bilanzierung aufgrund des Organschaftsverhältnisses
Abbildung 3: Konsolidierungsmonitor EC-CS
Abbildung 4: Ermittlungsmethoden der Konzernkapitalflußrechnung
Abbildung 5: Analyse einer Position anhand Kontierungsebenen und Belegarten
Abbildung 6: Möglichkeiten des Datenimports in der Komponente EC-CS
Abbildung 7: Buchungsbeleg bei „direktem Durchbuchen“
Abbildung 8: Funktionsflußdiagramm des Prozesses „Bericht anlegen“
Abbildung 9: Grundmenü des „Report Painters“
Abbildung 10: Funktionsflußdiagramm zur Anlage eines einzelnen Berichtes
Abbildung 11: Grundbild des Report Painters bei der Anlage eines Reports
Abbildung 12: Auswahl der Variable HKONSKR in den allgemeinen Merkmalen
Abbildung 13: und die daraus resultierende Selektionsmöglichkeit beim Aufruf
Abbildung 14: Anlegen der Berichtsgruppe BKAH
Abbildung 15: Exportieren einer Berichtsbibliothek
Abbildung 16: Selektionsmöglichkeiten beim Aufruf des Reports
Abbildung 17: Beispiel für eine Position mit Unterpositionstyp Region
Abbildung 18: Definition der Variable „&AKTJAHR“
Abbildung 19: Pfad zur Setpflege
Abbildung 20: Funktionsweise der Single-Dimension-Sets
Abbildung 21: Datenselektion eines Multi-Dimension-Sets
Abbildung 22: Kennzeichen bei der Setpflege
Abbildung 23: Auswahl der Merkmalswerte in „Zeile 2“ des Reports
Abbildung 24: Abgang mit Mehr-/Mindererlös
Abbildung 25: Definition der Formel für den Cash Flow aus lauf. Geschäftstätigkeit
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gliederung nach dem Aktivitätsformat
Tabelle 2: Abhängigkeit der Darstellung von der Ermittlungsmethode
Tabelle 3: Gliederungsschema I („Direkte Darstellung“)
Tabelle 4: Gliederungsschema II („Indirekte Darstellung“)
Tabelle 5: Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Tabelle 6: Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Tabelle 7: Ermittlung der zahlungswirksamen Veränderung des Finanzmittelbestandes
Tabelle 8: Fondsveränderungsnachweis
Tabelle 9: Formel: „Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit“
Tabelle 10: Formel: „Cash Flow aus der Investitionstätigkeit“
Tabelle 11: Formel: „Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit“
Tabelle 12: Formel: „zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes“
1 Einleitung
Seit der Verabschiedung des „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG[1]), ist für deutsche börsennotierte Mutterunternehmen die Erweiterung des Konzernanhangs um eine Kapitalflußrechnung[2] verpflichtend. Nach internationalen Normen wie IAS und US-GAAP ist die Kapitalflußrechnung schon seit längerem obligatorischer Bestandteil des Konzernabschlusses.[3] Viele der deutschen Konzerne veröffentlichten jedoch auch schon vor der Verpflichtung durch das KonTraG in ihren Jahresabschlüssen verschiedene Formen der Kapitalflußrechnungen als Informationsinstrument.[4] Die Kapitalflußrechnung war und ist ein wichtiger Bestandteil des Konzernanhangs und interessant sowohl für interne wie auch externe Adressaten.
Die betriebswirtschaftliche Standardsoftware R/3 des Marktführers für ERP-Systeme, der SAP AG aus Walldorf, war 1998 bei knapp 20.000 Unternehmen weltweit installiert.[5] Aufgrund der vermuteten Größe[6] werden ein Großteil dieser Unternehmen durch die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach einem nationalen oder internationalen Standard verpflichtet sein, eine Konzernkapitalflußrechnung zu erstellen.
Die Aussage der SAP AG „interne und externe Konzernrechnungslegung auf Knopfdruck“[7] läßt vermuten, daß neben den Konsolidierungsschritten auch alle für den Konzernabschluß notwendigen Auswertungen automatisch generiert werden können. Dies ist jedoch gerade für die Kapitalflußrechnung, welche für viele der Unternehmen, die das SAP R/3 System nutzen, vorgeschrieben sein wird nicht der Fall.
1.1 Anlaß und Ziel der Arbeit
Die Bertrandt AG[8] hatte sich Ende des Jahres 1998 entschlossen, die Standardsoftware SAP R/3 in dem Release-Stand 4.0B einzuführen. Am 5.7.1999 erfolgte die Produktivsetzung mit allen einzuführenden Modulen.[9]
Durch die Notierung am „Neuen Markt“ und der hieraus resultierenden Verpflichtung nach IAS oder US-GAAP zu bilanzieren[10], wird bei der Bertrandt AG der Abschluß sowohl nach HGB, wie auch eine Überleitungsrechnung nach US-GAAP erstellt.
Die Erstellung der Konzernkapitalflußrechnung soll soweit, wie unter vertretbarem Aufwand möglich, durch die Konsolidierungskomponente EC-CS[11], mit der zukünftig auch der Konzernabschluß der Bertrandt AG erstellt wird, unterstützt werden, da die Ermittlung der für die Konzernkapitalflußrechnung relevanten Daten in der Vergangenheit mit einem enormen Aufwand für das Rechnungswesen verbunden war. Es lag nahe, in einem integrierten Informationssystem wie dem SAP R/3, in dem schon laut Definition[12] alle relevanten Daten zeitnah vorhanden sein sollten, die Konzernkapitalflußrechnung so weit wie möglich automatisch aus dem System zu generieren.
Da die Software in der Standardauslieferung der Version 4.0B keine Konzernkapitalflußrechnung ermitteln kann[13], und auch keine anderen Berichte, aus denen die benötigten Daten zusammengestellt werden könnten, ausgeliefert werden, sollte eine selbsterstellte Lösung mit Hilfe eines der Berichtswerkzeuge des Systems gefunden werden.
Diese Arbeit soll die Möglichkeiten zur Erstellung einer Konzernkapitalflußrechnung[14] in der SAP-Komponente EC-CS aufzeigen und anhand eines Beispiels die Schritte, die für eine Implementierung eines entsprechenden Reportes mit dem Berichtswerkzeug „Report Painter“ notwendig sind, erläutern.
1.2 Aufbau der Arbeit
Im folgenden 2. Gliederungspunkt dieser Arbeit werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Kapitalflußrechnung dargestellt und ihre jeweilige Eignung zur Darstellung in der Komponente EC-CS erörtert.
Diese Ausführungen werden durch die zu berücksichtigenden Besonderheiten der Konzernkapitalflußrechnung sowie die Darstellung der international geltenden Normen in Gliederungspunkt 3 ergänzt.
Im Gliederungspunkt 4 erfolgt eine Darstellung der generellen Möglichkeiten des Berichtswesens im SAP R/3 sowie die Erörterung der Eignung dieser Berichtswerkzeuge zur Abbildung der Konzernkapitalflußrechnung.
Auf dieser Grundlage wird der Report „Konzernkapitalflußrechnung“ in Gliederungspunkt 5 in allgemeingültiger Form entwickelt und die Selektion der Daten in Gliederungspunkt 6 näher erläutert und begründet.
Der Gliederungspunkt 7 enthält eine kritische Würdigung der Arbeit mit Empfehlungen für die Erstellung einer Konzernkapitalflußrechnung mit der Komponente EC-CS. Dabei werden auch offenen Fragestellungen und zukünftige Einsatzgebiete aufgezeigt.
Die Bezeichnungen „Bericht“ und „Report“ werden aufgrund der unsystematischen Verwendung im SAP-Umfeld[15] im weiteren Verlauf der Arbeit synonym verwendet.
Viele der technischen Lösungen sind unter Zuhilfenahme der Online-Hilfe des SAP R/3 - Systems in der Version 4.0B, Stand Juni 1998, entstanden. Eine Anlistung dieser Quelle entfällt.
1.3 Vorstellung der Bertrandt AG
Die Bertrandt AG ist derzeit einer der vier größten Ingenieurdienstleister in Europa mit einem voraussichtlichen Jahresumsatz von 275 Mio. DM und 2055 Mitarbeitern, Stand 30. Juni 1999.
Das Unternehmen wurde im Jahr 1974 als Ingenieurbüro von Harry Bertrandt in der Rechtsform einer GmbH gegründet. In den darauffolgenden Jahren konnte der Kundenkreis stark erweitert und zusätzliche Ingenieurbüros an verschiedenen Standorten in Deutschland eröffnet werden.
1993 wechselte im Rahmen eines „Management Buy-Out“ die Geschäftsführung, und die Ingenieurbüros wurden zu einer Holding zusammengefaßt.
1996 wurde im Zuge des Börsenganges die Rechtsform von der GmbH zur AG vollzogen. Neben der Mobilcom AG war die Bertrandt AG die erste Aktiengesellschaft, die 1997 am „neuen Markt“ notiert wurde.
Das Tätigkeitsfeld der Bertrandt AG umfaßt die Erstellung von Ingenieurdienstleistungen für die Automobilindustrie. Dabei wird der komplette Entwicklungsprozeß[16] vom Entwurf bis zum fahrfertigen Prototypen abgedeckt. Das Unternehmen profitiert dabei von den vermehrten „Outsourcing-Aktivitäten“ seitens der Automobilindustrie, die sich in einer starken Nachfrage nach Ingenieurdienstleistungen auswirkt.
Zur Erzielung der maximalen Kundennähe sind die Standorte der Tochterunternehmen bzw. der Betriebsstätten in den meisten Fällen mit denen der Automobilhersteller identisch.
Der Konsolidierungskreis der Bertrandt AG umfaßt neun inländische und drei ausländische Tochtergesellschaften, welche in der Rechtsform der GmbH[17] geführt werden. Neben den in der deutschen Holding zusammengefaßten „Niederlassungen“[18] wurde zum 31.12.98 eine Mehrheitsbeteiligung (60%) am Karosserie- + Prototypenbauer Z&R übernommen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung 1: Konzernstruktur der Bertrandt AG
Besonderheiten auf Grund des Organschaftsverhältnisses:
Die Bertrandt AG hat mit den inländischen Tochterunternehmen Betriebsführungsverträge für die jeweilige Niederlassung abgeschlossen.[19] Die Tochterunternehmen führen im Außenverhältnis den Betrieb der jeweiligen Niederlassung im eigenen Namen, aber für Rechnung der Muttergesellschaft.[20]
Für die Bilanzierung der Bertrandt AG und die dem Organkreis zugehörigen Organgesellschaften ergeben sich daraus folgende Auswirkungen:
- Aktiva werden beim wirtschaftlichen Eigentümer und somit in der Regel bei der Bertrandt AG ausgewiesen (Ausnahme: „Flüssige Mittel“ wie „Banken“ und „Kasse“).
- Alle Verbindlichkeiten sind entsprechend der rechtlichen Betrachtungsweise zu behandeln. Dies führt zu einer Darstellung entsprechend der Beziehung im Außenverhältnis.
- Rückstellungssachverhalte werden bei der Bertrandt AG erfaßt, sofern die Tochterunternehmen im Innenverhältnis Ausgleichsansprüche gegenüber der Gesellschaft geltend machen können.
- Für Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften, die wirtschaftlich die Bertrandt AG betreffen, machen diese einen Ausgleichsanspruch geltend.
- In der Gewinn- und Verlustrechnung gilt die wirtschaftliche Betrachtungsweise, das heißt, alle Sachverhalte, die für Rechnung der Bertrandt AG erfolgen, sind in deren Jahresabschluß dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Bilanzierung aufgrund des Organschaftsverhältnisses
Bei der Erstellung des Jahres- oder Quartalsabschlusses fließen in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Holding alle GuV-Konten der operativen Buchungskreise. In die Bilanz werden alle Aktivkonten der operativen Ebene (bis auf die flüssigen Mittel) und alle Rückstellungskonten übergeleitet. Die Passiva des operativen Buchungskreises „Holding“ fließen direkt in die Bilanz.
Die von den operativen Buchungskreisen der Niederlassungen verrechneten Verbindlichkeiten werden als Verbindlichkeitspositionen (Verbindlichkeit an verbundene Unternehmen) ausgewiesen. Die den operativen Buchungskreisen dadurch entstandenen Forderungen werden dementsprechend als Forderungspositionen (Forderungen an verbundene Unternehmen) dargestellt. Die verrechneten, eigentlichen Verbindlichkeiten werden als „echte“ Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Aufgrund dieser rechtlichen Struktur wurde die Gesellschaftspflege in der Konsolidierungskomponente EC-CS wie folgt gewählt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Konsolidierungsmonitor EC-CS
- Die operativen Buchhaltungen der deutschen Niederlassungen werden als eigenständige Buchungskreise im FI geführt. Alle Niederlassungen die zum deutschen Organkreis gehören, werden jedoch dem Konsolidierungskreis „Dummy-Organschaft“ (B09999) zugeordnet.
- Monatlich werden die Buchungen der Niederlassungen, die der Dummy-Organschaft zugeordnet sind, mittels eines eigens dafür geschriebenen Programmes auf die Holding bzw. auf die Niederlassungen verteilt, um zur rechtlich richtigen Sichtweise zu kommen (Vgl. Abbildung 2: Bilanzierung aufgrund des Organschaftsverhältnisses). Auf diese Weise erfolgt die „Organschaftskonsolidierung“.
- Nach der Übergabe der Daten in die Organschaft erfolgt die „normale“ Konsolidierung im Konsolidierungskreis „EU1000“.
Organisation des Konzernabschlusses:
Bis zur Produktivsetzung des SAP R/3 erfolgte die Buchführung der inländischen Tochterunternehmen mit der Software „FAMAC-FM“[21] sowie die der ausländischen Tochterunternehmen über Buchhaltungsbüros. Die Konsolidierung der Organschaft sowie die gesetzliche Konsolidierung erfolgte über MS-Excel.
Neben dem hohen Zeitaufwand, die der Jahres- oder Quartalabschluß erforderte, entstanden auch andere Probleme (beschränkte Mehrbenutzerfähigkeit, keine Dokumentation, wenig Datensicherheit, schlechte Nachprüfbarkeit), wie sie für solche Lösungen typisch sind.[22] Vor allem das Berichtswesen (u.a. auch die Konzernkapitalflußrechnung) konnten nicht bzw. nur in geringem Maße durch die MS-Excel Lösung unterstützt werden.
Seit der Einführung des SAP R/3 erfolgt die Buchführung der Niederlassungen, inklusive der 60% Beteiligung an Z & R mit dem FI-Modul. Die Abschlußdaten dieser Unternehmen werden direkt aus der operativen Datenbank des Systems, unter Berücksichtigung der beschrieben Sachverhalte aufgrund des Organschaftsverhältnisses, per „direktem Durchbuchen“ in die Konsolidierungsdatenbank übernommen. Die Daten der ausländischen Tochterunternehmen werden (noch[23]) per MS-Excel gemeldet.
2 Gestaltungsmöglichkeiten der Konzernkapitalflußrechnung
Die Kapitalflußrechnung ist laut deutschem Handelsrecht seit der Verabschiedung des KonTraG[24] nach § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB Teil des Konzernanhangs, der zusammen mit der Konzernbilanz und der Konzern-GuV Bestandteil des Konzernabschlusses ist. Er ist neben seiner Funktion als Dokumentations- und Entscheidungsinstrument[25] ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmen.[26]
Die zentrale Aufgabe des Konzernanhangs als Teil des Konzernabschlusses ist die Kommunikation über die finanzwirtschaftliche Lage des Konzerns.[27] Dazu eignet sich die Kapitalflußrechnung besonders, da sie der einzige Bestandteil des Konzernabschlusses ist, der Informationen über die Zahlungsströme des Konzerns gibt und der aufgrund fast gleicher Aufstellungsvorschriften über Landesgrenzen hinweg vergleichbar ist.
Die Kapitalflußrechnung ist jedoch nicht nur für externe Zwecke sondern auch für interne Zwecke interessant. Sie dient hier u.a. der Konzernplanung und -steuerung sowie der Unterstützung des Cash-Managements bei Liquiditätsplanungen, etc.[28]
Von einer Kapitalflußrechnung nach internationalen Normen wird daher erwartet, daß sie insbesondere eine verbesserte Einschätzung der Fähigkeiten des aufstellenden Unternehmens erlaubt, künftig positive finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und Ausschüttungen an Anteilseigner zu leisten.[29] Dabei wird auf die Ein- und Auszahlungen fokusiert, also auf die Veränderungen des zahlungsstromorientierten Finanzmittelfonds.
Folgenden Zielsetzungen sollte eine Kapitalflußrechnung gerecht werden[30]:
- Dokumentation der Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
- Ermittlung des Finanzbedarfs, der durch Investitionen, Tilgung von Verbindlichkeiten und Ausschüttung von Dividenden entsteht sowie Darstellung der Deckung bzw. Unterdeckung durch Innen- und Außenfinanzierung.
- Ausweis der Liquiditätsveränderung der Berichtsperiode.
Die Abgrenzung des Fonds zur Abbildung der Liquiditätsveränderung wird je nach verwendeter Norm unterschiedlich vorgenommen. Laut dem vorgelegten Entwurf des DRSC zur Kapitalflußrechnung (E-DRS 2)[31] dürfen jedoch in den Finanzmittelfond lediglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen werden.[32]
Da zahlungsstromorientierte Rechnungen unabhängig von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind und damit bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten weitgehend ausgeschaltet sein sollten[33], ist das ermittelte Zahlenmaterial sowohl für die interne als auch für die externe Rechnungslegung von Interesse.[34] Dieser Tatbestand wird dadurch unterstützt, daß die Kapitalflußrechnung leicht verständlich ist, also vom Leser keine fachspezifischen Vorkenntnisse erfordert und deshalb auch von bilanzrechtlich ungeschulten Adressaten[35] verwendet werden kann.[36] Die Konzernkapitalflußrechnung eignet sich deshalb gleichermaßen als Steuerungs- und Publikationsinstrument.
2.1 Ermittlungsmethoden der Konzernkapitalflußrechnung
Bei der Erstellung einer Konzernkapitalflußrechnung sollten Gestaltungsgrundsätze ähnlich den GoB bei der Erstellung des Jahres- bzw. Periodenabschlusses angewendet werden.[37]
Die Informationen über die in der Kapitalflußrechnung auszuweisenden Ein- und Auszahlungen können auf verschiedene Arten gewonnen werden: „originär“, „derivativ“ und für die Konzernkapitalflußrechnung auch „additiv“.
Alle drei Vorgehensweisen müssen jedoch zum gleichen Ergebnis führen.[38] Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden die Ermittlungsmethoden für die Konzernkapitalflußrechnung betrachtet, da sie die Methoden zur Ermittlung der (Einzel-) Kapitalflußrechnung einschließen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Ermittlungsmethoden der Konzernkapitalflußrechnung[39]
Die Wahl der Ermittlungsmethode ist lediglich von den Möglichkeiten und der Struktur (Einzel- oder Mutterunternehmen) des erstellenden Unternehmens abhängig, da die Stellungnahmen der großen nationalen Standard Setter[40] (FASB, IAS und DRSC) keine Regelungen zur Ermittlungstechnik, sondern nur Anforderungen an das Endprodukt — die (konsolidierte) Kapitalflußrechnung — enthalten.[41]
2.1.1 Originäre Ermittlung
Unter der originären Ermittlung wird die Erstellung der Konzernkapitalflußrechnung direkt aus den Ein- und Auszahlungen einer Periode verstanden. Diese Zahlungen werden nach dem Kriterium der Bereichszugehörigkeit gegliedert und einander gegenübergestellt.
Als Vorteile der originären Ermittlung werden genannt[42]:
- Unabhängigkeit von der Konzernbilanz, bzw. Gewinn- und Verlustrechnung (insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung sowie Veränderungen des Konsolidierungskreises, Wahl des Stichtages, Währungsumrechnung, etc.).
- Darstellungsmöglichkeiten nach Währungen, unterschiedlichen Konsolidierungskreisen etc.
Um eine Kapitalflußrechnung originär aus der Konzernbuchführung[43] zu ermitteln, müssen bestimmte Voraussetzungen getroffen werden. Zur technischen Umsetzung einer solchen Lösung mit Hilfe eines EDV-System gibt es mehrere Ansatzpunkte, welche im weiteren Verlauf dieses Gliederungspunktes erörtert werden.
2.1.1.1 Ermittlung über Buchungsschlüssel
Da die originäre Ermittlung der Konzernkapitalflußrechnung die Erstellung aus den Einzahlungen und Auszahlungen jedes einzelnen Buchungspostens bedeutet, müßten im Finanzmodul der Buchhaltungssoftware mindestens zwei neue Buchungsschlüssel[44] definiert werden, damit die Ein- und Auszahlungen auch als solche gekennzeichnet werden können[45] und die Zuordnung zu den jeweiligen betrieblichen Bereichen[46] ermöglicht wird. Die einzelnen Transaktionen der Finanzbuchhaltung müssen daher bei der Verbuchung als „zahlungs-unwirksam“ oder „zahlungswirksam“ und mit den Bereichen „laufende Geschäftstätigkeit“, „Finanzierung“ oder „Investition“ gekennzeichnet werden.
Weiterhin muß zur Erkennung bzw. Konsolidierung der konzerninternen Transaktionen die Zusatzkontierung „Partner“ gepflegt werden, um diese internen Zahlungsströme zu eliminieren.[47]
Diese Methode zur originären Ermittlung der Konzernkapitalflußrechnung ist in der Praxis nur mit großem Aufwand zu implementieren. So lag zum Beispiel das Belegvolumen der Bertrandt AG als mittelständisches Unternehmen im Jahr 1998 bei etwa 60.000 Belegen. Da jeder Beleg meist aus mind. zwei Positionen besteht und jeweils zwei weitere Zuordnungen (Zahlungswirksamkeit und Geschäftsbereich) getätigt werden müßten, wären für die Buchhaltungsmitarbeiter mindestens 240.000 Interaktionen mehr als bei einer „normalen“ Buchhaltung notwendig.
Aus diesen Gründen wurde die Möglichkeit der originären Ermittlung einer Konzernkapitalflußrechnung für die Bertrandt AG verworfen und wird auch für die meisten Unternehmen dieser Größe aufgrund des immensen Mehraufwandes für das Rechnungswesen nicht zu realisieren sein.
2.1.1.2 Ermittlung über Gegenfondbewegungen
Eine weitere Möglichkeit zur originären Ermittlung der Konzernkapitalflußrechnung ist die Erklärung der Fondbewegungen durch die zugehörigen Gegenfondbewegungen. Jede Soll- oder Habenbuchung eines dem Fond zugehörigen Kontos würde auf Ihren „Sinn und Zweck“ untersucht und dementsprechend klassifiziert werden.[48]
Diese Auswertung zu automatisieren erweist sich technisch als sehr schwierig und wäre im ersten Schritt auch nur für „Einzelkapitalflußrechnungen“ möglich, da der „Gegenfond“ bei konzerninternen Transaktionen für Unternehmen, die nicht in das R/3 integriert sind, nicht automatisch zu erkennen ist. Um mit dieser Methode die Konzernkapitalflußrechnung komplett originär zu erstellen, müßten in einem zweiten Schritt auch die Gegenfondbewegungen bei konzernübergreifenden Transaktionen ermittelt und der konzerninterne Anteil eliminiert werden. Auch dieses Verfahren wurde aufgrund der Komplexität für die Bertrandt AG verworfen und wird auch für andere Unternehmen nur mit hohem Aufwand zu realisieren sein.
2.1.1.3 Ermittlung durch Aufteilung der Fondkonten
Eine Verringerung des Zuordnungsproblems der Zahlungsströme brächte die Aufteilung der Fondkonten in Ein- und Auszahlungskonten, die den drei betrieblichen Bereichen zugeordnet werden.[49] Für das Fondkonto „Kasse“ würde dies beispielsweise folgende Aufteilung bedeuten:
- Kasse für laufende Geschäftstätigkeit
- Kasse für Investitionstätigkeit
- Kasse für Finanzierungstätigkeit
Diese Aufteilung hätte jedoch zur Folge, daß bei einem Vorgang wie z.B. der Barzahlung einer Anlage, inklusive der angefallenen Finanzierungskosten, die Sollbuchung nicht wie bisher auf ein Konto („Kasse“), sondern auf zwei verschiedene Konten gebucht werden müßte.
Statt des Buchungssatzes[50]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
wäre nun folgende Buchung notwendig:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[51]
Dies bedeutet einerseits einen Mehraufwand in der Buchhaltung, aber auch ein nachträgliches Prüfen des Vorgangs durch den Abschlußprüfer o.ä. würde wesentlich erschwert. Für die Bertrandt AG wurde auch diese Ermittlungsmethode wegen des zu hohen Aufwandes verworfen und wird wohl auch allgemein nur für wenige Unternehmen einen Lösungsweg zur Ermittlung der Konzernkapitalflußrechnung darstellen.
2.1.1.4 Existenz einer Konzernbuchführung
Die Problematik der originären Ermittlung einer Konzernkapitalflußrechnung ist eng verbunden mit der Fragestellung der Existenz einer Konzernbuchführung.[52]
Ruhnke definiert die Konzernbuchführung „als die Summe der organisatorischen Maßnahmen in den betrieblichen Teilgebieten des Rechnungswesens, die notwendig sind, damit der Abschluß der wirtschaftlichen Einheit Konzern seine Informations- und Entscheidungsfunktion erfüllen kann“.[53]
Demnach wird unter einer Konzernbuchführung nicht die Verbuchung eines jeden Geschäftsvorfalls aus der Sicht des Konzerns verstanden, sondern lediglich die zusätzliche Erfassung, Speicherung und Weiterleitung der aus Konzernsicht relevanten Daten. Diese Vorgehensweise ist nicht durch die technischen Möglichkeiten der Software begründet, sondern liegt an der Organisation der Unternehmen, da meist die einzelnen Tochterunternehmen rechtlich selbständig[54] sind, selbständig am Markt auftreten und in eigenen Buchungskreisen buchen. Eine Behandlung der Geschäftsvorfälle aus Konzernsicht wäre hier schlichtweg unmöglich, da sonst Informationen, die für das Einzelunternehmen und dessen Einzelabschluß, Steuerbilanz, etc. notwendig sind (z.B. Umsätze mit Konzernunternehmen), verloren gingen.[55]
Ein direktes Aufsetzen der Konzernkapitalflußrechnung auf einer „echten“ Konzernbuchführung[56] wird daher nur in seltenen Fällen möglich sein.[57]
2.1.1.5 Unterschiedliche Behandlung gleicher Sachverhalte
Ein weiteres Problem der Erstellung einer originären Ermittlung ist die Subjektivität der Einteilung in die drei betrieblichen Bereiche.
Da schon das Arbeitsvolumen der Buchhaltung eines mittelständischen Unternehmens wie das der Bertrandt AG nicht mehr von einer einzigen Person zu bewältigen ist, ist die unterschiedliche Klassifizierung des gleichen Sachverhaltes durch verschiedene Sachbearbeiter trotz einer ggf. vorhandenen Konzernrichtlinie sehr wahrscheinlich. Der genannte Vorteil der Unabhängigkeit von subjektiven Ermessensspielräumen wäre damit wieder zunichte gemacht, da gleiche Sachverhalte ggf. von verschiedenen Sachbearbeitern unterschiedlich interpretiert und die Zahlungsströme daher auch unterschiedlichen Bereichen zugeordnet werden könnten.
2.1.1.6 Datenqualität der „externen“ Unternehmen
Ein weiteres in der Praxis oft auftretendes Problem ist das Reporting von Gesellschaften, die nicht in das SAP R/3-System integriert sind, sondern ihre Abschlußdaten per ausgefülltem Erfassungsformular oder einer Datendatei melden. Hier muß gewährleistet werden, daß die benötigten Informationen z.B. über die Zahlungswirksamkeit der einzelnen Posten, bzw. ihre Zuordnung zu den drei betrieblichen Bereichen, je nach verwendetem Verfahren von den Buchhaltungen der meldenden Unternehmen bereitgestellt werden.
Diese Anforderung kann jedoch je nach Verfahren leicht zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand bei den berichtenden Tochterunternehmen führen, da diese Informationen aus „normalen“ Buchhaltungssystemen nur sehr schwer oder gar nicht zu extrahieren sind.
2.1.1.7 Originäre Ermittlung — nur eine theoretische Möglichkeit ?
Die Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden der automatischen Generierung der Konzernkapitalflußrechnung auf Basis des Konzeptes der originären Ermittlung spricht deutlich gegen die Implementierung dieser Methode bei der Bertrandt AG oder Unternehmen mit ähnlicher Konzernstruktur bzw. -größe.
Sie stellt jedoch im Gegensatz zu der Meinung von Bieg/Regenery[58] unter folgenden Voraussetzungen eine mögliche Alternative dar:
- Existenz von nur einem Buchungskreis bzw. von Buchungskreisen mit wenigen konzerninternen Transaktionen.
- Es existieren keine „Fremdsysteme“, die nicht die benötigten Informationen bezüglich der Zahlungswirksamkeit bereitstellen können.
- Vorhandenes „Know How“ der Sachbearbeiter, bzw. Existenz einer Konzernrichtlinie, um die richtige Zuordnung der zahlungswirksamen Transaktionen zu den Geschäftsbereichen zu gewährleisten.
2.1.2 Additive Ermittlung
Unter der additiven[59] Ermittlung der Konzernkapitalflußrechnung versteht man die Konsolidierung der Kapitalflußrechnungen aus den Einzelabschlüssen der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen.
Dazu müssen die (nach einheitlichen Grundsätzen erstellten) Kapitalflußrechnungen der Einzelabschlüsse ggf. umgerechnet, zu einer Summenkapitalflußrechnung addiert und dann um konzerninterne Zahlungsvorgänge korrigiert werden.[60]
Für eine Konsolidierungskomponente wie das EC-CS würde dies bedeuten, daß eine weitere Applikation entwickelt werden müßte, mit dem die Kapitalflußrechnungen aufbereitet und konsolidiert werden könnten.
Hierzu müssen, ähnlich wie bei der originären Ermittlung, Informationen über die Zahlungswirksamkeit eines Vorgangs in Verbindung mit der ggf. vorhandenen Partnergesellschaft vorliegen.
Da eine Konsolidierung der Kapitalflußrechnungen in der Standardauslieferung des SAP R/3 nicht vorgesehen ist und die Umsetzung einer solchen Applikation wiederum technisch sehr aufwendig ist, gelten die in Gliederungspunkt 2.1.1 getroffenen Aussagen bezüglich der Anwendbarkeit für die Bertrandt AG oder einem vergleichbaren Unternehmen sinngemäß.
2.1.3 Derivative Ermittlung
Die derivative Ermittlung der Konzernkapitalflußrechnung basiert im Gegensatz zur originären bzw. additiven Ermittlung auf dem aufgestellten Periodenabschluß[61] des Unternehmens. Dabei wird in einem ersten Schritt unterstellt, daß die Veränderung der Posten der Bilanz bzw. der GuV primär zahlungswirksam sind. In einem zweiten Schritt werden dann die nicht zahlungswirksamen Vorgänge erfaßt und herausgerechnet.[62]
Die derivative Ermittlung basiert auf der Aufrechnung von bestimmten Konzernpositionen, wie sie auch im EC-CS zur Abbildung der Bilanz- und GuV-Struktur verwendet werden. Daher kann mit den im EC-CS bestehenden Berichtsmöglichkeiten auf diese Posten zugegriffen und eine Rechnung auf Basis dieser Posten mit einem relativ geringen Aufwand realisiert werden.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der betrachteten Aufstellungsmöglichkeiten bietet die derivative Ermittlung die beste Möglichkeit hinsichtlich des „Aufwand / Nutzen“ - Verhältnisses, die erforderlichen Daten für eine Konzernkapitalflußrechnung zu ermitteln.
Der in Gliederungspunkt 5 beschriebene Report zur Abbildung der Konzernkapitalflußrechnung basiert daher auf der derivativen Ermittlung.
2.2 Gliederung der Konzernkapitalflußrechnung
Für die Kapitalflußrechnung existieren eine Vielzahl von Gliederungsformen. Die heute am gebräuchlichste Form, die Staffelform, wird wie von sämtlichen Stellungnahmen zur Kapitalflußrechnung auch vom DRSC vorgeschrieben. Laut Tz. 9 des „Entwurfs Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 2 - Kapitalflußrechnung“ (E-DRS 2) ist die Kapitalflußrechnung in Staffelform[63] aufzustellen, und die Informationen über die Zahlungsströme sind nach dem Aktivitätsformat[64] wie folgt auszuweisen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Gliederung nach dem Aktivitätsformat
Diese Abgrenzung ist auch nach den internationalen Standards weitgehend übereinstimmend vorzunehmen.[65] Sie ermöglicht nicht nur den Nachweis der Veränderung des Fonds, sondern auch den Ausweis der Aktivitäten, die zu der Veränderung des Fonds in der betrachteten Periode geführt haben[66], denn die Summe der Zahlungsmittelüberschüsse bzw. -fehlbeträge aus den einzelnen Bereichen entspricht der Gesamtveränderung des Finanzmittelfonds.
2.2.1 Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Alle Zahlungsströme, die nicht unmittelbar der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden können, stellen Zahlungsströme der laufenden Geschäftstätigkeit dar. Diese „negative“ Abgrenzung wird in allen bedeutenden Standards zur Kapitalflußrechnung vorgenommen.[67]
Die Darstellung des Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit kann dabei entweder direkt oder indirekt erfolgen.[68]
Die beiden Darstellungsmethoden unterscheiden sich lediglich in der Zusammensetzung des ausgewiesenen Cash Flows. Während bei der indirekten Methode die Ermittlung des Cash Flows durch die Überleitung des Jahresergebnisses dargestellt wird, werden bei der direkten Methode die durch die gewöhnliche Geschäftstätigkeit verursachten Zahlungsströme direkt ausgewiesen.[69]
Die Wahl der entsprechenden Darstellungsform wird auch in den internationalen Standards freigelassen[70], wenngleich die direkte Methode von den meisten Stellungnahmen empfohlen wird. Dies ist jedoch nicht unproblematisch, da die Darstellung auch von der Ermittlungsmethode der Zahlungsströme abhängig ist. Je nach Ermittlungsmethode der Kapitalflußrechnung sind die Möglichkeiten der Darstellung des Cash Flows unterschiedlich.
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Tabelle 2: Abhängigkeit der Darstellung von der Ermittlungsmethode[71]
Direkte Darstellungsform:
Bei der direkten Darstellung des Cash Flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit werden allen Einzahlungen die entsprechenden Auszahlungen direkt gegenübergestellt.
Folgende Gliederung wird vom DRSC für die direkte Methode gefordert[72]:
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Tabelle 3: Gliederungsschema I („Direkte Darstellung“)
Unter den „Einzahlungen von Kunden“ werden diejenigen Einzahlungen verstanden, die mit dem Absatz von Unternehmensleistungen an die Abnehmer zusammenhängen. Daher sind dies nicht nur Bareinnahmen aus Umsätzen, sondern auch Einzahlungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen etc.[73]
Unter den Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte sollen dementsprechend alle Auszahlungen für die Beschaffung von Material, Handelswaren und Dienstleistungen, Auszahlungen für Lohn und Gehalt der Mitarbeiter sowie Auszahlungen für Steuern, Gebühren und Beiträge erfaßt werden.
Indirekte Darstellungsform:
Bei der indirekten Darstellung wird das Periodenergebnis (daher der Saldo aller Aufwendungen und Erträge) um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen erhöht und um die nicht zahlungswirksamen Erträge vermindert.
Folgender Gliederungsausweis sieht das DRSC im E - DRS 2 bei der indirekten Methode vor[74]:
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Tabelle 4: Gliederungsschema II („Indirekte Darstellung“)
Die indirekte Darstellungsform wird von der überwiegenden Anzahl der deutschen Unternehmen gewählt.[75] Aus diesem Grund sowie aus Gründen der Vergleichbarkeit[76] wird der Report „Konzernkapitalflußrechnung“, wie in Gliederungspunkt 5 beschrieben, nach der indirekten Methode erstellt.
[...]
[1] Das KonTraG wurde am 27.04.1998 vom deutschen Bundestag verabschiedet und ist am 1.5.1998 in Kraft getreten.
[2] Neuregelung des § 297 Abs. 1 HGB im Zuge der Verabschiedung des KonTraG.
[3] So ist z.B. das „statement of cash flows“ nach SFAS No. 95 für Abschlüsse nach US-GAAP seit 1988 vorgeschrieben, in Kanada seit 1985 und in Neuseeland seit 1987.
[4] Im Jahr 1996 veröffentlichten 71,9% der 114 größten deutschen Unternehmen eine Kapitalflußrechnung. Vgl. Stahn, Frank (1997), S. 1992.
[5] Vgl. Kagermann, Henning (1999) zur Bilanzpressekonferenz des Geschäftsjahres 1998 der SAP AG in Walldorf.
[6] Die Installation eines integrierten ERP-Systems wie z.B. das SAP R/3 ist für kleine und mittlere Unternehmen nur in seltenen Fällen zu bewältigen.
[7] Vgl. Produktinformation (1) der SAP AG, S. 6; Daum, Jürgen (1998), S. 41.
[8] Zur Vorstellung des Unternehmens vgl. Gliederungspunkt 1.3, S. 4.
[9] Die Geschäftsprozesse des Unternehmens wurden durch die Module FI, HR, EC, SD, PS und MM vollständig abgedeckt.
[10] Regelwerk neuer Markt, Ziffer 7.2.2, S. 30 f.
[11] Das Modul „Enterprise Controlling - Consolidation“, kurz EC-CS, wird seit 1997 eingesetzt. Vgl. Karl, Stefan (1997), S. 89.
[12] „ERP-Systeme sind Anwendungen zur ganzheitlichen Bearbeitung von Geschäftsvorfällen. Mengen und Werte eines Vorganges sind in allen betriebswirtschaftlichen Komponenten jederzeit konsistent und aktuell abgebildet. Sie stehen in Echtzeit für die Steuerung der Geschäftsprozesse und zur Unternehmensplanung zur Verfügung.“ Vgl. Scheer, August-Wilhelm (1998). S. 2 - 7.
[13] In der Standardauslieferung des SAP R/3 Release 4.0B sind keinerlei Berichte für die Komponente EC-CS enthalten. Vgl. OSS-Hinweis Nr. 101834.
[14] In dieser Arbeit wird von der Kapitalflußrechnung für Industrieunternehmen ausgegangen. Zu den Besonderheiten bei Kapitalflußrechnung von Banken siehe Bellavite-Hövermann, Yvette/ Löw, Edgar (1998), S. 99 ff. sowie bei Kapitalflußrechnungen von Versicherungsunternehmen Geib, Gerd (1998), S. 159 ff.
[15] In der Online-Hilfe sowie im OSS-System der SAP AG wird die Bezeichnung „Report“ und „Bericht“ nicht unterschieden.
[16] Dies umfaßt: Konzeption, Design, Styling, Karosserieentwicklung, Prototypenbau, Produktionsplanung sowie Versuch und Erprobung.
[17] Die ausländischen Tochterunternehmen werden in einer der GmbH ähnlichen Rechtsform geführt.
[18] So die interne Bezeichnung für die Tochterunternehmen der Bertrandt AG.
[19] Mit allen 100%-igen Tochterunternehmen, nicht jedoch mit 60%-igen Tochter Z&R.
[20] Vgl. Bertrandt AG (1998), S. 57.
[21] FAMAC-FM ist die Finanzbuchhaltungssoftware der Firma AC-Service AG.
[22] Vgl. auch Findeis, Wolfgang/Pollanz, Manfred/Starzonek, Oliver (1998), S. 32.
[23] Die Produktivsetzung der französischen Töchter ist für den 1.10.1999 geplant.
[24] Das KonTraG ergänzt den § 297, Abs. 1 HGB derart, daß börsennotierte Mutterunternehmen den Konzernanhang um eine Kapitalflußrechnung und eine Segmentberichterstattung ergänzen müssen.
[25] Vgl. Küting, Karlheinz/Weber, Claus-Peter (1997a), S. 56.
[26] Vgl. Jeske, Jürgen (1997), S. 82.
[27] Vgl. Janssen, Friedrich (1997), S. 66.
[28] In Frankreich ist z.B. die interne Erstellung von Kapitalflußrechnung zur Vermeidung von Unternehmenszusammenbrüchen vorgeschrieben. Vgl. Küting, Karlheinz/Pfuhl, Joerg (1994), S. 1507.
[29] Vgl. Gebhardt, Günther (1999), S. 1314; E-DRS 2 (1999), Tz. 1.
[30] Vgl. Pfuhl, Joerg (1993a), S. 2 f.; Küting, Karlheinz/Dawo, Sascha (1999), S. 169.
[31] Das „Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V.“ (DRSC) hat am 29.04.1999 den Entwurf des „Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 2“ (E-DRS 2) „Kapitalflußrechnung“ vorgelegt.
[32] Zur Definition des Finanzmittelfonds vgl. E-DRS 2 (1999), Tz. 2.
[33] Zu den Vorteilen des Zahlungsstrom-Konzepts vgl. Küting, Karlheinz/Dawo, Sascha (1999), S. 170.
[34] Zur zweigleisigen Strategie im Konzernabschluß vgl. Küting, Karlheinz/Lorson, Peter (1999), S. 217.
[35] Zu den möglichen internen und externen Adressaten vgl. Pfuhl, Joerg (1993a), S. 135 f.
[36] Vgl. Küting, Karlheinz/Dawo, Sascha (1999) S. 170.
[37] Vgl. zu den Gestaltungsgrundsätzen von Kapitalflußrechnungen auch Küting, Karlheinz/Dawo, Sascha (1999), S. 171; Wysocki, Klaus von (1998), S. 8 f.
[38] Vgl. Küting, Karlheinz/Pfuhl, Joerg (1994), S. 1509.
[39] Vgl. Pfuhl, Joerg (1993a), S. 377.
[40] Dies sind „die ‚Standard Setter‘, deren Verlautbarungen eine Unterstützung von staatlicher Seite zukommt“. Vgl. Küting, Karlheinz/Brakensiek, Sonja (1999), S. 678.
[41] Vgl. Gebhardt, Günther (1999), S. 1316; Wysocki, Klaus von (1995), S. 472; E-DRS 2 (1999), Tz. 12.
[42] Vgl. Pfuhl, Joerg (1993a), S. 106; Küting, Karlheinz/Dawo, Sascha (1999), S. 170.
[43] Zur Problematik der Konzernbuchführung vgl. Gliederungspunkt 2.1.1.4, S. 16.
[44] Neben den in der Standardauslieferung von SAP R/3 definierten Unterpositionen wie z.B. 120 = „Zugang“, 220 = „Abschreibung“ müßten zusätzlich die Unterpositionen „zahlungswirksamkeit“ und „betrieblicher Bereich“ im System definiert werden und die Erfassungsmasken der Buchungsbelege um dieses Feld als „Mußfeld“ ergänzt werden, da sonst die Gefahr der Nichterfassung dieser Zusatzinformation besteht.
[45] Vgl. Küting, Karlheinz/Dawo, Sascha (1999), S. 175.
[46] Bezüglich der Gliederung der Zahlungsströme vgl. Gliederungspunkt 2.2, S. 21.
[47] Vgl. Siener, Friedrich (1998), S. 39.
[48] Vgl. Pfuhl, Joerg (1993a), S. 107 f.
[49] Vgl. Pfuhl, Joerg (1993a), S. 107 f.
[50] Das Beispiel erfolgt aus Vereinfachungsgründen ohne Steuer.
[51] Je nach Zuordnung der Finanzierungskosten zu den betrieblichen Bereichen.
[52] „Die Einrichtung einer eigenständigen Konzernbuchführungwird u.a. durch den Einsatz zahlungsstromorientierter Konzernkapitalflußrechnungen...geprägt.“ Vgl. Küting, Karlheinz (1993), S. 377.
[53] Ruhnke, Klaus (1994b), S. 893.
[54] Als rechtlich selbständige Unternehmen unterliegen sie in Deutschland jeweils einzeln der Besteuerung, daher müssen zumindest die für die Erstellung einer Steuerbilanz relevanten Daten aus Sicht der Einzelunternehmung vorgehalten werden.
[55] Vgl. zur integrierten Konzernbuchführung mit SAP auch Rieger, Lothar (1993), S. 150.
[56] Unter einer „echten“ Konzernbuchführung wird hier die Verbuchung eines jeden Geschäftsvorfalls aus Konzernsicht verstanden.
[57] Zum theoretischen Idealfall einer eigenständigen Konzernbuchführung vgl. Pelka, Jörg (1993), S. 30 f. Zu den Anforderungen an die Ausgestaltung eines Buchungssystems vgl. Pelka, Jörg (1993), S. 31 f.
[58] Bieg/Regenery sehen die originäre Ableitung aus den Zahlen der Konzernbuchführung als „rein theoretische Möglichkeit“. Vgl. Bieg, Hartmut/Regnery Peter (1993), S. 4*.
[59] Die additive Ermittlung wird auch als „Bottum-Up-Konzept“ der derivativen Ermittlung bezeichnet, so Siener, Friedrich (1998), S. 40; Küting, Karlheinz/Dawo, Sascha (1999), S. 176.
[60] Zur Vorgehensweise bei der Konsolidierung von Kapitalflußrechnungen vgl. Amen, Matthias (1998), S. 144 - 164.
[61] Dies kann ein Jahres-, aber auch ein Quartals- oder Monatsabschluß sein.
[62] Vgl. Siener, Friedrich (1998), S. 40.
[63] Sämtliche Gliederungsmodelle gehen entweder auf Konto- oder Staffelform zurück. Vgl. Pfuhl, Joerg (1993a), S. 163 f.
[64] Unter dem Aktivitätsformat wird der getrennte Ausweis der Zahlungssalden der drei betrieblichen Bereiche „gewöhnliche Geschäftstätigkeit“, „Investition“ und „Finanzierung“ verstanden. Vgl. Küting, Karlheinz/Weber, Claus-Peter (1997b), S. 161; Pfuhl, Joerg (1993a), S. 169 ff.
[65] Vgl. Wysocki, Klaus von (1998), S. 14; Siener, Friedrich (1998), S. 37.
[66] Vgl. Küting, Karlheinz/Dawo, Sascha (1999), S. 172.
[67] Vgl. Wysocki, Klaus von (1998), S. 14.
[68] Vgl. E-DRS 2 (1999), Tz. 11.
[69] Pfuhl, Joerg (1993a), S. 175.
[70] Lediglich die neuseeländische Verlautbarung zur Kapitalflußrechnung sieht die ausschließliche Anwendung der direkten Methode vor. Vgl. Pfuhl, Joerg (1993a), S. 23.
[71] Modifiziert entnommen aus Siener, Friedrich (1998), S. 38.
[72] Laut E-DRS 2 (1999) Tz. 28 bzw. Tz. 29 soll gemäß dem jeweils vorgegeben Schema gegliedert werden.
[73] Vgl. Wysocki, Klaus von (1998), S. 18 f.
[74] E-DRS 2 (1999), Tz 29.
[75] 1997 hatte sich von 114 untersuchten Unternehmen lediglich die Metro AG für die direkte Darstellung des „Cash Flow der laufenden Geschäftstätigkeit“ entschieden. Vgl. Jakoby, Stephan/Maier, Jürgen/Schmechel, Thomas (1999), S. 235.
[76] Auch die Bertrandt AG hatte sich in den letzten Jahren für die indirekte Darstellung des „Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit“ entschieden. Vgl. Bertrandt AG (1998), S. 31.
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