Online-Auktionen sind für fast jeden ein Begriff und für einige User nicht mehr aus dem täglichen Leben wegzudenken.
Der Werbejingle „3-2-1-meins“ ist für die einen zum Synonym für „Spiel, Spaß und Spannung“ geworden, für die anderen ein nicht mehr wegzudenkendes Element, um Waren und Dienstleistungen erfolgreich und modern an den Mann oder die Frau zu bringen.
In der vorliegenden Hauptseminararbeit soll die Thematik „Online-Auktionshäuser mit Portalsystemen“ von einfachen Begriffserklärungen, sowie der rechtlichen Seite, über vergleichende Analysen von Sekundärerhebungen und aktuellen Primärerhebungen in Form einer Online-Befragung bis hin zu Problemen, Risiken und Prognosen der Online-Auktionswelt analytisch beleuchtet werden.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 GESCHICHTE UND ENTSTEHUNG VON (ONLINE)-AUKTIONEN
3 BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
3.1 „Online-Auktionen“ / „Internet-Auktion“
3.2 CMS-Systeme
3.3 Portalsysteme
4 RECHTLICHES ZU ONLINE-AUKTIONEN
4.1 Rechtliches Zustandekommen eins Kaufvertrags bei Online-Auktionen
4.2 Problematik der momentanen Rechtssprechung und Risiken
5 VERGLEICH VON ONLINE-AUKTIONEN ZU TRADITIONELL-KLASSISCHEN AUKTIONEN
6 TOPLIST“ DER DEUTSCHSPRACHIGEN ONLINE-AUKTIONEN
7 VERGLEICHENDE ANALYSE VON ONLINE-AUKTIONEN AM BEISPIEL DER DREI GRÖSSTEN DEUTSCHSPRACHIGEN ONLINE-AUKTIONSHÄUSER EBAY.DE, HOOD.DE UND ECHTWAHR.DE
7.1 Auktionsmenge
7.1.1 Auktionsmenge – Fakten
7.1.2 Auktionsmenge – Analyse
7.2 Kosten und Gebühren
7.2.1 Kosten und Gebühren bei ebay
7.2.2 Kosten und Gebühren bei hood.de
7.2.3 Kosten und Gebühren bei echtwahr.de
7.2.4 Kosten und Gebühren – Analyse
7.3 Design, Benutzerführung und Support
7.3.1 Design, Benutzerführung und Support bei ebay
7.3.2 Design, Benutzerführung und Support bei hood
7.3.3 Design, Benutzerführung und Support bei echtwahr
7.4 Sicherheit
7.4.1 Sicherheit bei ebay
7.4.2 Sicherheit bei hood
7.4.3 Sicherheit bei echtwahr
7.5 Auswertung und Analyse der Online-Befragung vom 6. Okt 05 zum Hauptseminar-Thema „Online-Auktionen mit Portalsystemen“
7.5.1 Frage 1: „Bist du angemeldetes/registriertes Mitglied bei einem Online-Auktionshaus?
7.5.2 Frage 2: „Bist du bei einem der folgenden Internetauktionshäuser angemeldet/registriert?“
7.5.3 Frage 3: „Wie schätzt du dein Wissen über Online-Auktionen ein?“
7.5.4 Frage 4: „Bist du als Käufer oder Verkäufer schon jemals über ein Online-Auktionshaus betrogen worden?“
7.5.5 Frage 5: „Nutzt du ein Online-Auktionshaus mehr als Käufer oder als Verkäufer?“
7.5.6 Frage 6: „Wie oft besuchst du ein Online-Auktionshaus?
7.5.7 Frage 7: „Wieviele Bewertungspunkte bzw. abgeschlossene Käufe und/oder Verkäufe können/kann dein(e) Account(s) vorweisen?“
7.5.8 Frage 8: „Wie hoch schätzt du die durchschnittliche Auktionsmenge/Angebotsmenge bei ebay.de (Deutschland)?“
7.5.9 Frage 9: „Wie hoch schätzt du die durchschnittliche Auktionsmenge/Angebotsmenge bei hood.de (Deutschland)?“
7.5.10 Frage 10: „Wie hoch schätzt du die durchschnittliche Auktionsmenge/Angebotsmenge bei echtwahr.de (Deutschland)?“
7.5.11 Frage 11: „Wie hoch schätzt du die durchschnittliche Auktionsmenge von ebay im Verhältnis zur restlichen durchschnittlichen Auktionsmenge der "TOP 30" der deutschsprachigen Online- Auktionshäuser?
7.5.12 Frage 12. „Bist du der Meinung, dass Internet-Auktionen ausreichend gegen Betrug gesichert sind?“
7.5.13 Frage 13: „Die Hinterlegung welcher öffentlich zugänglichen persönlichen Daten würdest du als sinnvoll sehen um in der Online-Auktionswelt für mehr Sicherheit vor Betrug zu sorgen?
7.8.14 Frage 14: „Wie schätzt du das Verhältnis aller angebotenen Waren/ Dienstleistungen (in Form von Online- Auktionen) der Privatpersonen zu Gewerblichen?“
7.5.15 Frage 15: „Denkst du, dass ebay die momentane (vorherr- schende) Marktposition mittel- bis langfristig eher noch vergrößert oder einbüßen wird?
8 PROBLEME UND RISIKEN
9 ZUSAMMENFASSUNG UND PROGNOSEN
ANLAGEN
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
Online-Auktionen sind für fast jeden ein Begriff und für einige User nicht mehr aus dem täglichen Leben wegzudenken.
Der Werbejingle „3-2-1-meins“[1] ist für die einen zum Synonym für „Spiel, Spaß und Spannung“ geworden, für die anderen ein nicht mehr wegzudenkendes Element, um Waren und Dienstleistungen erfolgreich und modern an den Mann oder die Frau zu bringen.
In der vorliegenden Hauptseminararbeit soll die Thematik „Online-Auktionshäuser mit Portalsystemen“ von einfachen Begriffserklärungen, sowie der rechtlichen Seite, über vergleichende Analysen von Sekundärerhebungen und aktuellen Primärerhebungen in Form einer Online-Befragung bis hin zu Problemen, Risiken und Prognosen der Online-Auktionswelt analytisch beleuchtet werden.
2 Geschichte und Entstehung von (Online)-Auktionen
Auktionen haben eine lange, etwa 2500 Jahre zurückreichende Geschichte. Bereits 500 Jahre vor Christus wurden Versteigerungen in Babylon eingesetzt, um heiratsfähige Frauen zu verkaufen. Im alten Rom wurden Sklaven, sowie diverse Objekte aus den Beutezügen des römischen Heers versteigert. In China fanden im 7. Jahrhundert Auktionen für den persönlichen Nachlass verstorbener Mönche statt.[2]
Und nun im Jahre 2005 hat sich das Wesen einer Auktion nicht grundlegend geändert. Es wird eine Ware oder Dienstleistung an den Bieter mit dem höchsten Gebot verkauft. Nun erfolgen diese Versteigerungen meist in elektronischer Form und nennen sich Online-Auktionen oder Internet-Auktionen. Der wohl bekannteste Anbieter ist ebay.
3 Begriffserklärungen
3.1 „Online-Auktionen“ / „Internet-Auktion“
Kurz: „Versteigerung im Internet“:
Nach Anmeldung beim Auktionator mit Angaben von Name, Adresse und E-Mail kann jeder Internet-Nutzer mitbieten. In der Regel werden Artikel aus allen Bereichen zur Auktion angeboten. Meistens sind die Beträge, um die ein Gebot erhöht wird, vorgegeben. Auktionen dauern in der Regel mehrere Tage. Seltener
werden Live-Auktionen angeboten, bei denen die Waren innerhalb von Minuten versteigert werden.[3]
3.2 CMS-Systeme
Im technischen Zusammenhang von Internetversteigerungen sind CMS-Systeme zu erwähnen, welche die Basis bzw. den Vorreiter von Portalsystemen widerspiegeln.
CMS ist die Abkürzung für Content-Management-Systeme. Damit sind Systeme gemeint, die es ermöglichen Einfluss auf die Inhalte der Webseiten zu nehmen, um diese ohne Programmierkenntnisse ändern zu können...[4]
3.3 Portalsysteme
Im Gegensatz zu CMS Systemen gehen Portalsysteme noch einen Schritt weiter. Portalsysteme stellen eine Weiterentwicklung der CMS Software dar und bieten mehr Userinteraktivität. Während CMS Systeme nur Informationen liefern, laden Portale ein, um über zur Verfügung gestellte Informationen zu diskutieren, diese zu bewerten.
Der User hat die Möglichkeit, das Portal mitzugestalten, indem Artikel geschrieben, Bilder veröffentlicht oder in Foren diskutiert werden kann.[5]
Nach dieser Definition sind praktisch alle Online-Auktionshäuser mit Portalsystemen ausgestattet, da man diese Inhalte über z.B. Foren, Bewertungssystemen, aber auch über die eigentliche Auktion mit all den Einstellmöglichkeiten, vor oder auch während der laufenden Auktion, interaktiv bearbeiten und verändern kann.
4 Rechtliches zu Online-Auktionen
4.1 Rechtliches Zustandekommen eins Kaufvertrags bei Online-Auktionen
Bei Internet-Auktionen wird der Zuschlag automatisch nach Zeitablauf an den Meist-bietenden erteilt. Der Kaufvertrag kommt mit der Person zustande, die den Zuschlag durch den Auktionator erhält. Im Fall von Online-Auktionen durch den „virtuellen Hammer“ der Auktionshäuser, sprich: Bei Zeitablauf. Es ist das gesetzliche Prinzip des Antrags und der Annahme, dass hier Anwendung findet. Die Abgabe eines Gebots ist als Antrag zu sehen. Die Ersteigerung bei Auktionsende bzw. das Höchstgebot nach Zeitablauf als Annahme seitens des Verkäufers.[6]
4.2 Problematik der momentanen Rechtssprechung und Risiken
Ursprünglich wurden Online-Auktionen rechtlich nicht als Versteigerungen im Sinne der GewO und des § 156 BGB gesehen. Da es sich vielmehr um Veranstaltungen handelt, in denen die Möglichkeit eröffnet wird, eine Ware durch Abgabe des höchsten Angebots innerhalb einer bestimmten Zeit zu erwerben. Somit galten die Web-Angebote von Auktionshäusern rechtlich gar nicht als Angebote, sondern nur als Aufforderungen, Angebote abzugeben. Sie verstanden sich also nur als Marktplatz.
Durch den folgenden Fall ist aber eine Trendwende dieser Rechtsprechung eingetreten:
Das OLG Hamm kam in einem Urteil vom 14.12.2000 (Az.2 U 58/00) zu dem Ergebnis, dass die Freischaltung der Angebotsseite mit einer bestimmten Ware im Rahmen einer Internetauktion bereits als rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages gewertet und dies durch den nach Zeitablauf Meistbietenden angenommen werden kann. Dies vor allem bei den zur Auslegung herangezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers der Plattform. In der ersten Instanz wurde dies noch anders gesehen. Im vorliegenden Falle wurde ein Pkw von einem Unternehmen auf den Seiten des Betreibers eines Internetportals angeboten. Ein Mindestpreis war nicht angegeben. Nach Ablauf der Auktionszeit lag das Höchstgebot nur knapp über der Hälfte des Listenpreises. Der Anbietende verweigerte die Auslieferung an den Meistbietenden mit der Begründung, ein Vertrag sei noch nicht zustande gekommen. Die Klage auf Erfüllung des Kaufvertrages war jedoch nunmehr erfolgreich.
Dennoch kann man der Meinung sein, dass ein Angebot erst dann vorliegt, wenn es alle wesentlichen Punkte des künftigen Vertrages enthält, so dass der Annehmende eigentlich nur noch JA sagen muss.
Genau daran fehlt es hier, denn der Preis, der eines dieser wichtigen Bestandteile ist, wird ja erst durch den Höchstbietenden bestimmt.
Eine weitere Unannehmlichkeit der noch vorherrschenden Rechtssprechung ist, dass sich gewerbliche Händler immer noch problemlos als Privatperson ausgeben können. Der Grund liegt auf der Hand: Bei Neuware, die über einen Gewerbetreibenden ersteigert wurden, sieht der Verbraucherschutz ein 14-tägiges Rückgaberecht und einen 6-monatigen Gewährleistungsanspruch (Beweislastumkehr nach über 6 Monaten) vor. Bei Auktionen von Privat hat der Käufer solche Rechte nicht.
Von den nicht abgeführten Steuern, wie Umsatz- und Einkommensteuer ganz abgesehen.
Solange der Gesetzgeber nicht eindeutig regelt, um welche Art von Geschäften es sich bei Online-Auktionen handelt, bleibt der Verbraucherschutz Auslegungssache.
5 Vergleich von Online-Auktionen zu traditionell-klassischen Auktionen
Bei der traditionell-klassischen Versteigerung bietet der Auktionator entweder im eigenen oder fremden Namen den am Versteigerungsort Anwesenden gebrauchte Gegenstände zu einem Mindestpreis an. Den Zuschlag erhält wiederum, wer in unmittelbarer Konfrontation mit seinen Mitbewerbern das höchste Gebot abgibt. Die Internet-Auktion unterscheidet sich in wesentlichen Aspekten von der herkömmlichen Auktion. So werden z.B. bei Internet-Auktionen nicht nur gebrauchte, sondern auch neue Gegenstände verkauft. Bei einer Internet-Auktion kann der Teilnehmer die angebotene Ware nicht im Original betrachten, und es kostet den Veranstalter wesentlich mehr Mühe, die Legalität der auf seiner Auktion angebotenen Waren und Dienstleistungen zu überwachen.
Der Teilnehmer kann seinem mitbietenden Konkurrenten nicht ins Gesicht schauen und sich daher nicht sicher sein, ob es sich bei diesem nicht um einen sogenannten "shill bidder"[7] handelt, der lediglich mitbietet, um den Preis in die Höhe zu treiben. Käufer wird im übrigen nicht derjenige, der den Zuschlag erhält, sondern derjenige, der bei Zeitablauf der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat.
Aus diesen gegenüber einer herkömmlichen Auktion bestehenden Besonderheiten folgt, dass die Internet-Auktion auch in rechtlicher Hinsicht nicht einfach mit der herkömmlichen Versteigerung gleichgesetzt werden darf, sondern eigenen Regeln unterworfen ist, die individuell durch die AGB’s der verschiedenen Auktionshäuser gegeben werden.
Ein weiterer Unterschied: Bei einer klassischen Auktion wird eine Sache in der Regel nur durch das Heben der Hand ersteigert.
Online-Auktionen werden durch einen einfachen Klick auf die ausführende linke Maustaste gewonnen.
6 „Toplist“ der deutschsprachigen online-auktionen
Deutschsprachige Online-Auktionen
mit mindestens 1000 laufenden Auktionen (*)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
- (*)-Auktionen die eine Erhebung der Summe offener Lose ermöglichen. Dabei wird die Zahl der laufenden Auktionen gezählt. Powerauktionen und Mehrfach-Auktionen, bei denen mehrere Produkte innerhalb einer Auktion angeboten werden, werden nur als eine Auktion gezählt. Das "Pushen" der Zahlen durch das mehrfache Einstellen identischer Artikel als separate Auktionen kommt eher selten vor, da es für die Akzeptanz einer Auktion äußerst schädlich ist, wenn mehrfach ein gleicher Artikel angeboten wird, zumal dadurch die Verkaufsaussichten drastisch schwinden.
- (**)-Durchschnitt der letzten 30 Tage.
- Die Zahlen werden regelmäßig (i.d.R. wöchentlich) erhoben.
- Nachweislich fehlerhafte Angaben werden sofort korrigiert.
Abb. 1: Top 29 der deutschsprachigen Online-Auktionen
Quelle: Thomas Kipar, 2005 online, Statistiken / Deutschsprachige Online-Auktionen, http://www.alleauktionen.de, 03.10.05
7 Vergleichende Analyse von Online-Auktionen am Beispiel der Drei grössten deutschsprachigen Online-Auktionshäuser ebay.de, hood.de und echtwahr.de
Damit eine repräsentative Bewertung der oben genannten Internet-Auktionshäuser gegeben ist, werden diese anhand der auktionstypischen Kriterien: Auktionsmenge, Kosten/Gebühren, Design, Benutzerführung, Support, sowie sicherheitstechnische Merkmale analysiert.
7.1 Auktionsmenge
Dieses Kriterium gehört wohl zu den wichtigsten, sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende. Der Grund liegt auf der Hand: Wer einen bestimmten Artikel sucht oder verkaufen will, begibt sich an den Ort an dem das Angebot von Waren und Dienstleistungen am größten ist.
7.1.1 Auktionsmenge - Fakten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Grafische Darstellung der durchschnittlichen Auktionsmenge von ebay, hood und echtwahr
Quelle: Wergowski, H.: Grafische Darstellung der durchschnittlichen Auktionsmenge von ebay, hood und echtwahr, Reutlingen, 03.10.05 auf Basis der statistischen Zahlen von Thomas Kipar, 2005 online, Statistiken / Deutschsprachige Online-Auktionen, http://www.alleauktionen.de, 03.10.05
Wie nicht anders zu erwarten war verweist das Auktionshaus ebay.de mit dem grössten Angebot in Höhe von 6.063.601 Mio Auktionen die anderen Auktions-häuser auf ihre Plätze. Deutlich hinter ebay aber immer noch klarer 2. Platzierter ist hood.de mit 923.769 Auktionen. Auf einem guten 3. Platz befindet sich das Auktionhaus echtwahr.de mit 648.526 Auktionen.
7.1.2 Auktionsmenge – Analyse
Wie eingangs erwähnt hat ebay das wohl erfolgreichste Konzept der „New Economy“ in die Realität umgesetzt. Bei solch einer Fülle an Angeboten kommt man am weltweit größten Internet-Auktionhaus nicht vorbei.
Vergleicht man nämlich die „Marktpreise“ gleichartiger Artikel mit sehr hoher Umschlagshäufigkeit, wie z.B. Trend-Markenkleidung, Computerzubehör, KFZ-Ersatz- und Tuningteile bei den 3 Auktionshäusern, dann wird man feststellen, dass das volkswirtschaftliche Gesetz von Angebot und Nachfrage hier besonders und eindeutig zur Geltung kommt.
Grund: Große Nachfrage/Angebot à viel Konkurrenz à kleiner Angebotspreis.
Bei ebay bekommt man solche Neuwaren günstigster zu kaufen als bei den beiden anderen Online-Auktionshäusern. Teilweise sogar noch günstiger als über kostenlose Online-Preisauskunfteien, wie geizhals.at/Deutschland[8] oder guenstiger.de.[9]
7.2 Kosten und Gebühren
Die Kosten und Gebühren, die für einen Kauf bzw. Verkauf über ein Internetauktionshaus anfallen sind ein weiterer wichtiger Faktor der Wahl der richtigen Alternative.
[...]
[1] Ebay International AG, 2005 online, http://www.ebay.de, 12.09.05
[2] Vgl. Laffont (1997),S. 2; McMillan/Rotschild/Wilson (1997), S. 425
[3] Wissen.de GmbH, 2005 online, Internet-Auktion, http://www.wissen.de, 02.10.05
[4] ComAttack Swiss GmbH, 2005 online, Portale und CMS-Software, http://www.comattack.com/internet_portale_cms_software.htm, 02.10.05
5 ComAttack Swiss GmbH, 2005 online, Portale und CMS-Software, http://www.comattack.com/internet_portale_cms_software.htm, 02.10.05
[6] Dr. Janal, R., 2005 online, BGH-Urteil, http://www.jurpc.de/aufsatz/20050004.htm, 02.10.05
[7] Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Gerd Kotz, 2004 online: „Lug und Betrug bei ebay“, http://www.ra-kotz.de/Kanzlei-Info022004.PDF , 03.10.05
[8] Preisvergleich Internet Services AG - Wien, Dipl.-Ing. Marinos J. Yannikos, 2005 online, Geizhals Preisvergleich, http://www.geizhals.at/deutschland/, 15.09.05
[9] HSIDVerlagsgesellschaft mbH - Deutschland, Philipp Hartmann und Torsten Schnoor, 2005 online: Der große Preisvergleich im Internet, http://www3.guenstiger.de/gt/main.asp, 15.09.05
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