Die gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat sich im Laufe der Zeit zu einem wichtigen gemeinsamen Politikfeld der EU - Mitgliedstaaten etabliert. Seit 1993 bildet die GASP die zweite Säule der EU. Die Wurzeln der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik reichen allerdings bis in die 1960er Jahre zurück. 1969 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der damals sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft auch im Bereich der Außenpolitik enger zusammenzuarbeiten. Somit wurde 1970 die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) ins Leben gerufen, mit welcher man sich durch die zwischenstaatliche Koordination eine Harmonisierung der Standpunkte sowie ein einheitliches Auftreten erhoffte
Diese Arbeit beschäftigt sich explizit mit der Entstehung und Entwicklung der EPZ seit ihrer Gründung im Jahre 1970 bis zum Jahr 1981. Es soll geklärt werden, was sich überhaupt genau hinter der EPZ verbirgt, wie sie sich bis 1981 entwickelte, in welchen Bereichen sie in der Praxis tätig wurde und schließlich, wie man die Leistung der EPZ bewerten kann. War die von den Außenministern betriebene Politik der Deklaration im Rahmen der EPZ tatsächlich nur reaktiv, tatenlos, selektiv und letztendlich wirkungslos?
Diese Fragen sollen in der vorliegenden Arbeit beantwortet werden. Dafür wird im ersten Teil zunächst die Entwicklung der EPZ betrachtet, um im zweiten Teil die Stärken und Schwächen sowie Erfolge und Misserfolge der EPZ zu bewerten und schließlich ein Fazit über den vieldiskutierten und oft auch kritisierten Vorläufer der GASP ziehen zu können.
Gliederung
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entwicklung der EPZ bis 1981
2.1. Die Haager Gipfelkonferenz von 1969
2.2. Der Luxemburger Bericht von 1970 (Davignon - Bericht)
2.3. Die Pariser Gipfelkonferenz von 1972
2.4. Der Kopenhagener Bericht von 1973
2.5. Die Pariser Gipfelkonferenz von 1974
2.6. Der Londoner Bericht von 1981
3. Bewertung der EPZ
3.1. Bewertungskriterien und Maßstabsproblematik
3.2. Leistungsvermögen der EPZ
4. Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Die Wurzeln der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU reichen bis in die 1960er Jahre zurück. 1969 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der damals sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) auf der Haager Gipfelkonferenz nun auch im Bereich der Außenpolitik enger zusammenzuarbeiten. Somit wurde 1970 mit dem Davignon - Bericht, benannt nach dem belgischen Diplomaten Etienne Davignon, die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), hinter welcher sich ein Rat der Außenminister verbarg, ins Leben gerufen. Mit diesem System der intergouvernementalen Zusammenarbeit erhoffte man sich eine Harmonisierung der Standpunkte und somit ein möglichst einheitliches Auftreten der EG-Mitgliedsstaaten im Bereich der Außenpolitik zu erzielen, was durch zwischenstaatliche Koordination erreicht werden sollte.[1] Bis zum Jahr 1987 stellte die EPZ ein informelles Gebilde ohne Rechtsgrundlage dar. Erst mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) wurde die EPZ institutionalisiert und 1993 durch den Vertrag von Maastricht schließlich in Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umbenannt, bei gleichzeitigem Ausbau zur zweiten Säule der Europäischen Union (EU).
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit einem wichtigen Abschnitt der historischen Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik, der EPZ. Explizit wird die Entstehung und Entwicklung der EPZ seit ihrer Gründung im Jahre 1970 bis zum Jahr 1981 betrachtet. Es soll geklärt werden, was sich überhaupt genau hinter der EPZ verbirgt, wie sie sich bis 1981 entwickelte und schließlich, wie man die Leistung der EPZ bewerten kann. War die EPZ wirklich „nur ein Schatten dessen, was man mit ihr hatte erreichen wollen?“[2] War die von den Außenministern betriebene Politik der Deklaration im Rahmen der EPZ nur reaktiv, tatenlos, selektiv und letztendlich wirkungslos?
Diese Frage soll in der Hausarbeit beantwortet werden. Dafür wird im ersten Teil zunächst die Entwicklung der EPZ betrachtet, um im zweiten Teil die Stärken und Schwächen sowie Erfolge und Misserfolge der EPZ zu bewerten und schließlich ein Fazit über den viel diskutierten und oft auch kritisierten Vorläufer der GASP ziehen zu können.
2. Entwicklung der EPZ bis 1981
2.1. Die Haager Gipfelkonferenz von 1969
Am 1./2. Dezember 1969 wurde auf der Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs in Den Haag über die Zukunft der EG beraten. Neben den Hauptthemen, wie die Norderweiterung und wie der künftige Integrationsprozess vonstatten gehen sollte, stand auch die politische Zusammenarbeit mit im Zentrum der Gespräche. Die Staats- und Regierungschefs setzten sich das Ziel „einem vereinten Europa den Weg zu bahnen, das seine Verantwortung in der Welt von morgen übernehmen“[3] sollte. Aus diesem Grund erhielten die Außenminister den Auftrag zu untersuchen, wie auf dem Gebiet der politischen Einigung Fortschritte erzielt werden könnten. Gröne bezeichnet den Haager Gipfel somit als Durchbruch der außenpolitischen Kooperation.[4]
2.2. Der Luxemburger Bericht von 1970 (Davignon - Bericht)
Die Untersuchungen der Außenminister in Bezug auf zukünftige Fortschritte der politischen Einigung sollten bis Ende Juni 1970 fertig gestellt werden. Der Ausschuss der politischen Direktoren der Außenministerien der EG- Mitgliedsstaaten, welcher unter dem Vorsitz des belgischen Diplomaten Etienne Davignon „Grundsätze und Verfahren einer engeren politischen Zusammenarbeit“[5] ausarbeitete, legte den Staats- und Regierungschefs den Bericht am 27. Oktober 1970 vor. Dieser Bericht wird als Luxemburger- oder auch als Davignon - Bericht bezeichnet und datiert die Gründung der EPZ. In diesem Gründungsbericht der EPZ wurde das Ziel formuliert „eine bessere gegenseitige Verständigung über die großen Probleme der internationalen Politik zu gewährleisten“ sowie „die Harmonisierung der Standpunkte, die Abstimmung der Haltung…“ und eventuell „…ein gemeinsames Vorgehen zu begünstigen […].“[6] Um diese Ziele zu erreichen wurden weiterhin eine Reihe von Verfahren beschlossen. Die Außenminister sollten mindestens alle sechs Monate auf den Ministertagungen zusammenkommen, um sich in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik zu konsultieren. Weiterhin war vier Mal im Jahr die Zusammenkunft des Politischen Komitees, welches von den Leitern der politischen Abteilungen der nationalen Außenministerien geleitet wurde, vorgesehen.[7] Das politische Komitee sollte die „Funktion eines Steuerorgans für operative und planende Elemente“[8] übernehmen. Die EPZ wurde durch den Luxemburger Bericht, welcher vorwiegend ein Verfahrensbericht war, als ein rein informelles Gebilde geschaffen ohne jegliche rechtliche Grundlage und war strikt von der Arbeit innerhalb der EG getrennt. Das erste Ministertreffen im Rahmen der EPZ fand Ende 1970 statt. Im Zentrum der Gespräche standen die Vorbereitung der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) sowie die Nahost - Frage. In diesen Bereichen gelang es, sich erstmals auf gemeinsame Standpunkte zu einigen.
2.3. Die Pariser Gipfelkonferenz von 1972
Auf der von französischer Initiative ausgehenden Pariser Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs vom 19./20. Oktober 1972 stellte man fest, dass die EPZ bisher durchaus befriedigende Leistungen erbracht hatte und somit künftig intensiviert werden sollte. Zu diesem Entschluss, so Gröne, trug vor allem die unerwartet erfolgreich verlaufende Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Rahmen der KSZE bei.[9] Die Ministertagungen, welche im Luxemburger Bericht zwei Mal jährlich vorgesehen waren, sollten künftig vier Mal im Jahr stattfinden. Weiterhin wurde auf dem Pariser Gipfel das Ziel der Schaffung einer Europäischen Union, allerdings ohne die Gestalt dieser genauer zu definieren, formuliert.[10] Abschließend forderten die Regierungschefs von den Außenministern bis zum 30. Juni 1973 einen zweiten Bericht über die EPZ vorgelegt zu bekommen.
2.4. Der Kopenhagener Bericht von 1973
In dem Kopenhagener Bericht, welcher am 23. Juli 1973 vorgelegt wurde, zog man eine Bilanz über die bisherige Leistung der EPZ und erarbeitete Methoden zur Verbesserung dieser. Es wurden „detaillierte Vorschläge zur institutionellen Ausgestaltung und zum praktischen Funktionieren der EPZ sowie Leitlinien für eine Verbindung mit den Gemeinschaftsorganen“[11] ausgearbeitet. So wurden Verfahren, die in der Praxis entstanden sind, in den Kopenhagener Bericht aufgenommen, wie zum Beispiel die Bildung von Korrespondentengruppen und die Verdoppelung der Ministertagungen von zwei auf vier Mal pro Jahr. Weiterhin sollten zur Vertiefung der Konsultationen Arbeitsgruppen gebildet werden.[12] Auch die Rolle der Botschaften wurde im Kopenhagener Bericht behandelt. Die Auslandsvertretungen sollten künftig stärker zusammenarbeiten. Des Weiteren war auch „die Einrichtung eines eigenständigen Kommunikationssystems zwischen den Außenministerien der Mitgliedsstaaten (COREU)“[13] auf den Kopenhagener Bericht zurückzuführen. Im letzten Abschnitt des Berichts wurde die EPZ - Tätigkeit von der Arbeit der EG-Organe abgegrenzt, beziehungsweise umgekehrt eine Regelung geschaffen, nach der die Zusammenarbeit stattfinden sollte.[14] Die rechtliche Trennung von EPZ und EG blieb weiterhin bestehen. In Bezug auf die Konsultationspflichten der Regierungen beinhaltete der Kopenhagener Bericht eine Erneuerung: Die Mitgliedsstaaten mussten die Partner im Rahmen der EPZ erst konsultiert haben, bevor sie eine eigene Haltung endgültig festlegen durften.[15] Der Kopenhagener Bericht, welcher vor allem eine Weiterentwicklung der Verfahren des Luxemburger Berichts beinhaltete, bildete die folgenden acht Jahre bis zum Londoner Bericht die Grundlage der EPZ.
[...]
[1] Vgl. Weidenfeld, W./ Wessels, W., 2006, S. 419
[2] Brunn, G., 2005, S. 197
[3] Haager Kommuniqué, 1. Teil, Abs. 2, in: Auswärtiges Amt, 1987, S. 23
[4] Vgl. Gröne, D., 1993, S. 11
[5] Brunn, G.,2005, S. 192
[6] Luxemburger Bericht, 2. Teil, Ziff. 1, in: Auswärtiges Amt, 1987, S. 25
[7] Vgl. Jürgens, T.,1994, S. 63
[8] Steltemeier, R.,1998, S. 58
[9] Vgl. Gröne, D., 1993, S. 15
[10] Vgl. Jürgens,T.,1994, S. 64
[11] Jürgens,T.,1994, S. 65
[12] Vgl. Kopenhagener Bericht, 2. Teil, Ziff. 4, in: Auswärtiges Amt, 1987, S. 35
[13] Gröne, D., 1993, S. 16
[14] Vgl. Gröne, D., 1993, S. 16
[15] Vgl. Kopenhagener Bericht, 2. Teil, Ziff. 11, in: Auswärtiges Amt, 1987, S. 38
- Arbeit zitieren
- Judith Varga (Autor:in), 2007, Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) - Entwicklung und Leistungsvermögen 1970 bis 1981, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72737
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