Das Verständnis vom Menschen als von Natur aus freies Wesen ist erstmals in der neueren Zeit bei Jean-Jacques Rousseau zur Grundlage der Politik geworden. Seine staatsphilosophische Theorie, die 1762 in seinem Hauptwerk, dem „Contrat social“ erschien, beschäftigt noch heute viele Wissenschaftler.
In Rousseaus Entwurf einer legitimen, politischen Ordnung ist die Bewahrung menschlicher Freiheit Ausgangs- und Mittelpunkt des gesamten Werkes. Hieraus ergeben sich auch die Probleme: Wie kann die Freiheit in der Gesellschaft existieren, wenn doch das Zusammenleben im Grunde immer eine Beschränkung der persönlichen Freiheit nach sich zieht? Und wie lässt sich daraufhin angesichts des rousseauschen Freiheitsrechts Herrschaft legitimieren?
Die folgende Arbeit beginnt mit der Darstellung des Naturzustandes, in dem die Menschen unabhängig lebten und allein auf ihre Bedürfnisbefriedigung fixiert waren. Durch die Vervollkommnungsfähigkeit der Menschen und die damit einhergehenden Entwicklungen wandelte sich der Naturzustand in einen Konfliktzustand. Rousseau hatte eine klare Vorstellung von der Strukturierung einer Gesellschaft, in der die Menschen ihre Freiheit bewahren und sogar zu einer höheren, der bürgerlichen Freiheit, finden konnten.
Daraufhin wird der Gesellschaftsvertrag in seinen wichtigsten Punkten vorgestellt und in Bezug auf seinen Freiheitsbegriff und die Beziehung zwischen Freiheit und Gesetz untersucht. Dazu gehört auch der von Rousseau angesprochene Zwang zur Freiheit Dieser Grundsatz in Rousseaus Staats- und Freiheitskonzeption hat zu verschiedenen Interpretationen geführt.
Rousseaus radikale Sichtweise brachte ihm häufig den Vorwurf eines totalitaristischen Ansatzes ein. Es stellt sich nun die Frage, ob man Rousseau als einen totalitären Vordenker bezeichnen kann, oder ob er wirklich ausschließlich auf die Freiheitsbewahrung der Menschen fixiert war und sich einige Widersprüche einfach als „Denkfehler“ oder terminologische Nachlässigkeiten erklären lassen. Dazu werden die Widersprüche in seiner Staats- und Freiheitslehre dargestellt und die totalitären sowie liberalen Merkmale seiner Theorie aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Entwicklung des Freiheitsbegriffs
- Die Freiheit der Menschen im Naturzustand
- Die Idee der Freiheit innerhalb einer Gesellschaft
- Die bürgerliche Freiheit
- Die moralische Freiheit
- Grundlagen der neuen Gesellschaftsordnung
- Rousseaus Freiheitsbegriff im Contrat social
- Die Vereinbarung von Freiheit und Gesetz
- Der Zwang zur Freiheit
- Kritik an Rousseaus Staatskonzept und Freiheitslehre
- Widersprüche und Gefahren in Rousseaus Staatslehre
- Der Vorwurf Russels
- Totalitäre Elemente in der rousseauschen Staatslehre und ihre Gegenpunkte
- Liberale Elemente in der rousseauschen Staatslehre
- Die liberale Auffassung von Fetscher und Mayer-Tasch
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht den Freiheitsbegriff bei Jean-Jacques Rousseau und seine Bedeutung für dessen Staatslehre. Im Zentrum steht die Frage, wie Rousseau Freiheit in einer Gesellschaft denkt, die durch Regeln und Gesetze geprägt ist. Dabei wird auch auf die Kritik an Rousseaus Staatskonzept eingegangen, insbesondere auf den Vorwurf des Totalitarismus.
- Die Entwicklung des Freiheitsbegriffs bei Rousseau vom Naturzustand bis zur bürgerlichen und moralischen Freiheit in der Gesellschaft.
- Die Rolle des Gesellschaftsvertrags für die Bewahrung und Gestaltung von Freiheit.
- Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Gesetz in Rousseaus Staatslehre.
- Der „Zwang zur Freiheit“ und seine Bedeutung für Rousseaus Staatskonzept.
- Die Kritik an Rousseau und die Frage nach totalitären und liberalen Elementen in seiner Theorie.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Darstellung des Naturzustands, in dem die Menschen als freie und unabhängige Wesen leben. Durch die Vervollkommnungsfähigkeit des Menschen entwickelt sich dieser Zustand jedoch zu einem Konfliktzustand, der die Menschen zur Bildung von Gesellschaften zwingt. Rousseau beschreibt die Entstehung der bürgerlichen und moralischen Freiheit im Gesellschaftszustand und beleuchtet die Rolle des Gesellschaftsvertrags für die Bewahrung von Freiheit.
Im weiteren Verlauf wird Rousseaus Staatskonzept im Contrat social vorgestellt, wobei die Beziehung zwischen Freiheit und Gesetz untersucht wird. Der Begriff des „Zwangs zur Freiheit“ wird erläutert und in den Kontext der Kritik an Rousseaus Staatslehre eingeblendet. Die Arbeit beleuchtet verschiedene Interpretationsansätze zu Rousseaus Konzept, die sowohl totalitäre als auch liberale Elemente in seiner Theorie hervorheben.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Themen des Freiheitsbegriffs bei Jean-Jacques Rousseau, dem Gesellschaftsvertrag, dem „Zwang zur Freiheit“, dem Naturzustand, der bürgerlichen und moralischen Freiheit, sowie den Vorwürfen des Totalitarismus und der Kritik an Rousseaus Staatslehre. Die Analyse bezieht sich auf zentrale Werke wie den „Contrat social“ und den „Discours sur l'inégalité“.
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- Maren Vossenkuhl (Author), 2006, Der Freiheitsbegriff bei Jean-Jacques Rousseau, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72730