1995 wurde mit dem § 35a SGB VIII die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in die Hände der Kinder- und Jugendhilfe gelegt, wobei die Zuständigkeit bzgl. der körperlich und geistig behinderten jungen Menschen bei den Sozialhilfeträgern verblieb.
Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst der Inhalt des § 35a SGB VIII und dessen Bedeutung erläutert, um Fragen des Rechtsanspruches und dessen Prüfung zu klären sowie die Art und das Ziel der möglichen Leistungen darzustellen. Im Anschluss daran folgt eine Erläuterung der Verhältnisse der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zu anderen Leistungen und Leistungsträgern, um evtl. bestehende Probleme, zum Beispiel bei der Klärung der Zuständigkeit, offen zu legen. Nachdem dies geschehen ist soll vor diesem vermittelten Hintergrund eine kurze Darstellung der Legitimation der Integration des § 35a in das SGB VIII aus sozialpädagogischer Perspektive und einer weiterführenden Forderung bzgl. der Zuständigkeiten folgen.
Diese Arbeit ist nicht als Ratgeber oder ähnliches zu verstehen. Bei bestehenden rechtlichen Fragen von potentiellen Leistungsberechtigten soll hiermit unbedingt auf die Inanspruchnahme einer professionellen Rechtsberatung verwiesen werden. Der vorliegende Text wurde zwar nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben und es sind keine enthaltenen Fehler bekannt, aber eine Arbeit dieses Umfanges kann natürlich nie alle individuellen Fälle abdecken oder eine ausführliche Beratung ersetzen. Das Ziel dieser Arbeit soll es vielmehr sein, neben der Erläuterung des § 35a SGB VIII als solches, eventuell bestehende Probleme oder Unstimmigkeiten in Sachen der Umsetzung der Norm, vor allem durch die starke Verteilung der relevanten Leistungen auf mehrere unterschiedliche Träger, aufzuzeigen und zu erklären. Weiter soll auch zum Weiterdenken über die Problematik und eventuelle Lösungsansätze angeregt werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. § 35a SGB VIII - Inhalt und Bedeutung
- 2.1 Leistungsvoraussetzungen
- 2.1.1 Voraussetzungen und Inhaber der Ansprüche
- 2.1.2 Prüfung der Leistungsvoraussetzungen
- 2.2 Art und Ziel der Leistungen
- 3. Andere Leistungen und Träger
- 3.1 Interne Konkurrenz zur Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII
- 3.2 Externe Konkurrenzen und das Verhältnis zu anderen Trägern
- 3.2.1 Das Verhältnis zu Leistungen des SGB XII
- 3.2.2 Das Verhältnis zu Leistungen der Krankenkassen
- 3.2.3 Das Verhältnis zu Leistungen der Schulen
- 4. § 35a SGB VIII – Ein erster Schritt zur „großen Lösung“?
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit zielt darauf ab, den § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) zu erläutern und dabei bestehende Probleme bei der Umsetzung aufzuzeigen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Verteilung der Leistungen auf verschiedene Träger und den daraus resultierenden Herausforderungen.
- Inhalt und Bedeutung des § 35a SGB VIII
- Leistungsvoraussetzungen und Anspruchsberechtigte
- Zusammenspiel mit anderen Leistungen und Trägern (SGB XII, Krankenkassen, Schulen)
- Potentielle Probleme bei der Umsetzung des § 35a SGB VIII
- Sozialpädagogische Perspektive auf die Integration des § 35a in das SGB VIII
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beschreibt die Überführung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in die Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 1995. Die Arbeit beabsichtigt, den Inhalt und die Bedeutung des § 35a SGB VIII zu erläutern, Rechtsansprüche und deren Prüfung zu klären, die Art und Ziele der Leistungen darzustellen und das Verhältnis zur Hilfe zur Erziehung und anderen Leistungen zu beleuchten. Ziel ist es, Probleme bei der Umsetzung der Norm aufzuzeigen, insbesondere die Herausforderungen durch die Verteilung der Leistungen auf verschiedene Träger.
2. § 35a SGB VIII - Inhalt und Bedeutung: Dieses Kapitel analysiert die Regelungen des § 35a SGB VIII, untersucht die Definition der Anspruchsvoraussetzungen, die Prüfung dieser Voraussetzungen und die Inhaber der Ansprüche auf Leistungen. Es wird detailliert auf die Bedingungen für einen Rechtsanspruch eingegangen, inklusive der Definition einer seelischen Behinderung und der Berücksichtigung des Aspekts einer drohenden Behinderung. Die Rolle des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und § 53 Abs. 2 Satz 1 SGB XII in der Definition wird erläutert. Schließlich werden die Anspruchsinhaber benannt und der Unterschied zur Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII herausgestellt.
Schlüsselwörter
§ 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe, seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Leistungsvoraussetzungen, Rechtsanspruch, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfeträger, interne und externe Konkurrenzen, Zusammenarbeit der Träger, Integration.
Häufig gestellte Fragen zu § 35a SGB VIII
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit befasst sich mit § 35a SGB VIII, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Sie erläutert den Inhalt und die Bedeutung des Paragraphen, analysiert die Leistungsvoraussetzungen und -ansprüche, untersucht das Zusammenspiel mit anderen Leistungen und Trägern (SGB XII, Krankenkassen, Schulen) und beleuchtet potentielle Probleme bei der Umsetzung.
Welche Themen werden im Detail behandelt?
Die Arbeit behandelt detailliert die Leistungsvoraussetzungen nach § 35a SGB VIII, inklusive der Prüfung dieser Voraussetzungen und der Anspruchsberechtigten. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Verhältnis zu anderen Leistungen (z.B. Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII, Leistungen nach SGB XII, Leistungen der Krankenkassen und Schulen) und den daraus resultierenden Herausforderungen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger.
Wer sind die Anspruchsberechtigten nach § 35a SGB VIII?
Die Arbeit klärt, wer Anspruch auf Leistungen nach § 35a SGB VIII hat. Dabei wird der Unterschied zur Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII herausgestellt und die Definition einer seelischen Behinderung sowie der Aspekt einer drohenden Behinderung berücksichtigt. Die Rolle von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und § 53 Abs. 2 Satz 1 SGB XII in der Definition wird ebenfalls erläutert.
Welche Probleme bei der Umsetzung des § 35a SGB VIII werden angesprochen?
Die Arbeit analysiert die Herausforderungen, die sich aus der Verteilung der Leistungen auf verschiedene Träger ergeben. Es wird untersucht, wie die interne und externe Konkurrenz zwischen verschiedenen Leistungen und Trägern die Umsetzung des § 35a SGB VIII beeinflusst und welche Probleme sich daraus ergeben.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit und was ist ihr Inhalt?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zum Inhalt und zur Bedeutung des § 35a SGB VIII (inklusive Leistungsvoraussetzungen und -arten), ein Kapitel zu anderen Leistungen und Trägern und ihren Beziehungen zueinander (inkl. Konkurrenz zu § 27 SGB VIII, SGB XII, Krankenkassen und Schulen), und ein abschließendes Kapitel, das den § 35a SGB VIII als „ersten Schritt zur großen Lösung“ bewertet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Inhalt der Arbeit?
Die Arbeit wird durch folgende Schlüsselwörter charakterisiert: § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe, seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Leistungsvoraussetzungen, Rechtsanspruch, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfeträger, interne und externe Konkurrenzen, Zusammenarbeit der Träger, Integration.
- Quote paper
- Roland Raabe (Author), 2007, § 35a SGB VIII. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72562