1995 wurde mit dem § 35a SGB VIII die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in die Hände der Kinder- und Jugendhilfe gelegt, wobei die Zuständigkeit bzgl. der körperlich und geistig behinderten jungen Menschen bei den Sozialhilfeträgern verblieb.
Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst der Inhalt des § 35a SGB VIII und dessen Bedeutung erläutert, um Fragen des Rechtsanspruches und dessen Prüfung zu klären sowie die Art und das Ziel der möglichen Leistungen darzustellen. Im Anschluss daran folgt eine Erläuterung der Verhältnisse der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zu anderen Leistungen und Leistungsträgern, um evtl. bestehende Probleme, zum Beispiel bei der Klärung der Zuständigkeit, offen zu legen. Nachdem dies geschehen ist soll vor diesem vermittelten Hintergrund eine kurze Darstellung der Legitimation der Integration des § 35a in das SGB VIII aus sozialpädagogischer Perspektive und einer weiterführenden Forderung bzgl. der Zuständigkeiten folgen.
Diese Arbeit ist nicht als Ratgeber oder ähnliches zu verstehen. Bei bestehenden rechtlichen Fragen von potentiellen Leistungsberechtigten soll hiermit unbedingt auf die Inanspruchnahme einer professionellen Rechtsberatung verwiesen werden. Der vorliegende Text wurde zwar nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben und es sind keine enthaltenen Fehler bekannt, aber eine Arbeit dieses Umfanges kann natürlich nie alle individuellen Fälle abdecken oder eine ausführliche Beratung ersetzen. Das Ziel dieser Arbeit soll es vielmehr sein, neben der Erläuterung des § 35a SGB VIII als solches, eventuell bestehende Probleme oder Unstimmigkeiten in Sachen der Umsetzung der Norm, vor allem durch die starke Verteilung der relevanten Leistungen auf mehrere unterschiedliche Träger, aufzuzeigen und zu erklären. Weiter soll auch zum Weiterdenken über die Problematik und eventuelle Lösungsansätze angeregt werden.
Inhaltsverzeichnis
§ 35a SGB VIII
1. Einleitung
2. § 35a SGB VIII – Inhalt und Bedeutung
2.1 Leistungsvoraussetzungen
2.1.1 Voraussetzungen und Inhaber der Ansprüche
2.1.2 Prüfung der Leistungsvoraussetzungen
2.2 Art und Ziel der Leistungen
3. Andere Leistungen und Träger
3.1 Interne Konkurrenz zur Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII
3.2 Externe Konkurrenzen und das Verhältnis zu anderen Trägern
3.2.1 Das Verhältnis zu Leistungen des SGB XII
3.2.2 Das Verhältnis zu Leistungen der Krankenkassen
3.2.3 Das Verhältnis zu Leistungen der Schulen
4. § 35a SGB VIII – Ein erster Schritt zur „großen Lösung“?
5. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den § 35a SGB VIII hinsichtlich seiner rechtlichen Voraussetzungen und praktischen Umsetzung. Das primäre Ziel ist es, die durch die Zersplitterung der Zuständigkeiten entstehenden Probleme für betroffene Kinder und Jugendliche aufzuzeigen und die sozialpädagogische Diskussion um eine „große Lösung“ zu erörtern.
- Rechtliche Grundlagen und Leistungsvoraussetzungen des § 35a SGB VIII
- Feststellung und Diagnose einer seelischen Behinderung
- Interne Konkurrenzen innerhalb der Jugendhilfe
- Abgrenzungsproblematiken zu SGB XII, Krankenkassen und Schulen
- Sozialpädagogische Perspektive auf die „große Lösung“
Auszug aus dem Buch
2. § 35a SGB VIII – Inhalt und Bedeutung
Die Regelungen des § 35a SGB VIII erscheinen auf den ersten Blick relativ deutlich. Aber wie definiert man nun die Voraussetzungen für die Ansprüche, wie werden diese geprüft und wer hat eigentlich im Falle einer (drohenden) seelischen Behinderung Anspruch auf welche Leistungen und von wem bekommt er diese?
Diese und weitere Fragen sollen an dieser Stelle in den folgenden Punkten geklärt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in den Kontext des § 35a SGB VIII ein und definiert die Zielsetzung der Arbeit, die bestehende Unstimmigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Norm beleuchten soll.
2. § 35a SGB VIII – Inhalt und Bedeutung: Hier werden die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, das Prüfverfahren zur Diagnose seelischer Störungen sowie die Ziele und Arten der Leistungen detailliert erläutert.
3. Andere Leistungen und Träger: Dieses Kapitel analysiert die komplexen Zuständigkeitsverhältnisse und die konkurrierenden Ansprüche zwischen Jugendhilfe, Sozialhilfe, Krankenkassen und Schulen.
4. § 35a SGB VIII – Ein erster Schritt zur „großen Lösung“?: Der Autor diskutiert die sozialpädagogische Forderung nach einer einheitlichen Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen und bewertet die Integration des § 35a als „kleine Lösung“.
5. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Problematik der Zersplitterung zusammen und betont die Notwendigkeit, trotz der Forderung nach einer „großen Lösung“ die aktuelle Situation der Betroffenen nicht zu vernachlässigen.
Schlüsselwörter
§ 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe, seelische Behinderung, Kinder- und Jugendhilfe, Rechtsanspruch, Teilhabe, Leistungsträger, Zuständigkeit, soziale Integration, große Lösung, Sozialpädagogik, Mehrfachbehinderung, Leistungsprüfung, Subsidiarität, Gesundheitszustand.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche und fachliche Bedeutung des § 35a SGB VIII, welcher die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche regelt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Fokus stehen die Anspruchsvoraussetzungen, die Abgrenzung der Zuständigkeiten zu anderen Sozialleistungsträgern und die sozialpolitische Diskussion über eine einheitliche Zuständigkeitslösung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, Probleme und Unstimmigkeiten in der praktischen Anwendung des § 35a SGB VIII aufzuzeigen, die durch die Verteilung der Leistungen auf mehrere Träger entstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fachspezifischen Analyse des Gesetzestextes und einer kritischen Auseinandersetzung mit einschlägiger Fachliteratur und Kommentaren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der Leistungsvoraussetzungen, die Analyse der Konkurrenzverhältnisse zu anderen Trägern und die Diskussion um die „große Lösung“.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Eingliederungshilfe, § 35a SGB VIII, Zuständigkeitskonkurrenz und die sozialpädagogische Perspektive auf die behindertengerechte Förderung junger Menschen.
Warum ist die Abgrenzung zur Hilfe zur Erziehung oft schwierig?
In der Praxis sind seelische Behinderungen und erzieherische Bedarfe oft eng miteinander verknüpft, was eine klare Trennung der Leistungen nach der jeweiligen Norm erschwert.
Was versteht der Autor unter der „großen Lösung“?
Die „große Lösung“ beschreibt die Forderung, die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von der Art einer Behinderung – unter einem einzigen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinen.
Welches Problem besteht bei der Zuständigkeit der Schulen?
Da Schulen keine Sozialleistungsträger sind, besteht für die Jugendhilfe in Streitfällen oft kein Anspruch auf Kostenerstattung, was das Prinzip der Nachrangigkeit in der Praxis faktisch außer Kraft setzt.
Wie unterscheidet sich die Hilfe für Kinder von der für Erwachsene?
Bei Kindern und Jugendlichen steht die Habilitation (Ersterwerb von Kompetenzen) im Vordergrund, während bei Erwachsenen meist die Rehabilitation (Wiedererwerb von Fähigkeiten) im Mittelpunkt steht.
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- Roland Raabe (Author), 2007, § 35a SGB VIII. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72562