In der Bundesrepublik Deutschland wurde bis zu den EuGH-Entscheidungen "Centros" bzw. "Überseering" und später "Inspire Art" die englische Limited nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Personengesellschaft anerkannt, die von Inländern in England gegründet wurde und deren Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland lag. Durch die EuGH-Entscheidungsserien ist die bisher in Deutschland angewandte „Sitztheorie“ ad acta gelegt worden. Mit dem "Inspire Art" Urteil entschied der EuGH, dass die Sitztheorie gegen die garantierte Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG-Vertrag verstößt. Durch den Verstoß der Sitztheorie gegen die Niederlassungsfreiheit kam die „Gründungstheorie“ zum Einsatz. Diese EuGH-Entscheidungen ermöglichen es jedem Unternehmer der EU, eine Rechtsform eines anderen EU-Staates zu wählen, ohne einen Verlust der Rechtmäßigkeit der Gesellschaft fürchten zu müssen. Ebenso hat sich der BGH in Karlsruhe in einem Folgeurteil zur „Überseering“-Entscheidung des EuGH geäußert.
Bisher fehlen allerdings gesicherte Erkenntnisse über die Ausbreitung der Limiteds in Deutschland, da die Publizitätspflichten häufig außer Acht gelassen werden. Im Jahresbericht 2005 der veröffentlichten Gewerbestatistik vom Statistischen Bundesamt ist erstmals die Rechtsform Limited gesondert aufgeführt worden. Analysen zeigen aber, dass die tatsächlichen Gewerbeanmeldungen 2005 deutlich höher gewesen sein müssen.
Gerade für Unternehmensgründer scheint die britische Limited eine interessante Alternative zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu sein. Bei der weitreichenden Entscheidung der Rechtsform übersehen aber viele Gründer die Nachteile, die eine Limited mit sich bringt.
Auch der deutsche Bundestag beschäftigt sich seit dem Gründungsboom der Limited mit den Ursachen und hinterfragen die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH. Deshalb hat die schwarz-rote Bundesregierung das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) in diesem Jahr auf den Weg gebracht. Mit dem MoMiG soll die GmbH modernisiert werden, um im Konkurrenzkampf der Rechtsformen im europäischen Wettbewerb bestehen zu können. Im Zusammenhang mit dem MoMiG ist die Einführung des elektronischen Handelsregisters zu sehen.
Im Anschluss wird auf die Ausbreitung der Limited, die Gründe und Gegengründe für die Wahl einer Auslandsgesellschaft und insbesondere auf die GmbH-Reform eingegangen. Zum Schluss werden die Pläne der GmbH-Reform kurz kritisch bewertet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Verbreitung der Rechtsform Limited in Deutschland
3 Gründe und Gegengründe für die Wahl der Rechtsform Limited
3.1 Gründe für die Limited
3.2 Gründe gegen die Limited
3.3 Neutrale Kriterien
4 Die GmbH-Reform
4.1 Stand des Gesetzgebungsverfahrens
4.2 Die wesentlichen Inhalte der GmbH Reform
4.2.2 Einführung des elektronischen Handelsregisters
5 Bewertung der GmbH-Novelle
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Seminararbeit analysiert den durch EuGH-Urteile ausgelösten Gründungsboom der englischen Limited in Deutschland und untersucht die darauf folgende Reaktion des deutschen Gesetzgebers in Form des „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG), um die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH zu stärken.
- Verbreitung und statistische Erfassung der Limited in Deutschland.
- Analyse der Beweggründe für die Wahl der Rechtsform Limited sowie deren Nachteile.
- Untersuchung der geplanten Reformschritte im Rahmen des MoMiG.
- Kritische Bewertung der Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der GmbH.
- Einfluss des elektronischen Handelsregisters auf die Gründungsdauer.
Auszug aus dem Buch
3.1 Gründe für die Limited
Es ist zu befürchten, dass viele Gründer bei der Wahl der Rechtsform nur an das Nächstliegende denken, insbesondere an Schnelligkeit und Kostengünstigkeit bei der Gründung, welches bei der Limited gegeben ist. Nachteile werden häufig außer Acht gelassen oder nicht richtig eingeschätzt. Dieses fährlässige Vorgehen der Gründer führt dann zu weitreichenden Fehlentscheidungen.
Der Name der Limited ist grundsätzlich frei wählbar und nur in der Länge begrenzt. Darüber hinaus muss der gewählte Name mit dem Zusatz „Ltd.“ oder „Limited“ enden. Bei bestimmten Begriffen wie „european“ oder „international“ ist eine Genehmigung erforderlich. Ähnlich klingende bzw. gleiche Namen wie die bereits bestehender Limiteds sind nicht zulässig.
Ein weiterer Vorteil der Limited besteht in der Haftung. Grundsätzlich ist bei der Limited die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, da sie eine juristische Person ist. Eine Haftung des directors ist ebenfalls ausgeschlossen. Allerdings können die Gesellschafter und der director der Limited zur persönlichen Haftung herangezogen werden, wenn sie gegen die sogenannten fraudulent trading bzw. wrongful trading verstoßen. Die Gesellschafter müssen demnach haften, wenn bei wahrscheinlicher Insolvenz die Gesellschaft nur deshalb weitergeführt wird, um eine Benachteiligung der Gläubiger zu erreichen (fraudulent trading).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung (insb. "Inspire Art") auf die deutsche Sitztheorie und skizziert die Notwendigkeit der GmbH-Reform.
2 Verbreitung der Rechtsform Limited in Deutschland: Dieses Kapitel setzt sich kritisch mit der statistischen Erfassung der Limited auseinander und beleuchtet deren tatsächliche Verbreitung im Vergleich zur GmbH.
3 Gründe und Gegengründe für die Wahl der Rechtsform Limited: Hier werden die Vor- und Nachteile sowie neutrale Kriterien für die Wahl der Limited gegenübergestellt, wobei Aspekte wie Haftung, Kosten und Gründungsschnelligkeit im Fokus stehen.
4 Die GmbH-Reform: Das Kapitel erläutert das Gesetzgebungsverfahren des MoMiG und beschreibt die wesentlichen Reforminhalte, inklusive der Einführung des elektronischen Handelsregisters.
5 Bewertung der GmbH-Novelle: Zum Abschluss wird kritisch geprüft, ob die geplanten Maßnahmen ausreichen, um die GmbH wieder wettbewerbsfähig gegenüber der Limited zu machen.
Schlüsselwörter
Limited, GmbH, MoMiG, GmbH-Reform, Gründung, Haftung, EuGH, Sitztheorie, Gründungstheorie, elektronisches Handelsregister, Wettbewerbsfähigkeit, Gläubigerschutz, Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründung, Cash-Pooling.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der Konkurrenz zwischen der englischen Limited und der deutschen GmbH im Zuge der geänderten EuGH-Rechtsprechung und analysiert die gesetzgeberische Reaktion durch das MoMiG.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Gründungsboom der Limited, der Analyse der Rechtsformwahl sowie der kritischen Auseinandersetzung mit der GmbH-Reform.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH zu evaluieren und aufzuzeigen, inwieweit das MoMiG die Nachteile der GmbH gegenüber der Limited beseitigen kann.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Untersuchung unter Verwendung von statistischen Daten, Analysen der Rechtsprechung und einer kritischen Würdigung von Gesetzesentwürfen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Verbreitung der Limited, eine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der Rechtsform sowie eine detaillierte Erläuterung der Inhalte und Ziele des MoMiG.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Limited, GmbH-Reform, MoMiG, Haftungsbeschränkung und Gründungsboom.
Was ist das „Cash-Pooling“ im Kontext der Reform?
Das Cash-Pooling beschreibt den Vorgang der Zusammenfassung von Kontosalden von Konzernunternehmen auf einem Hauptkonto, dessen rechtliche Behandlung durch das MoMiG aufgrund von Unsicherheiten in der BGH-Rechtsprechung neu strukturiert werden soll.
Warum wird das elektronische Handelsregister eingeführt?
Die Einführung dient der Beschleunigung von Gründungsprozessen und der Erhöhung der Transparenz durch die digitale Abrufbarkeit von Unternehmensdaten und Jahresabschlüssen.
- Arbeit zitieren
- Stefan Gockeln (Autor:in), 2006, U. K.-Limited vs. GmbH - Reformierung der GmbH zur Beschränkung des Gründungsbooms der Ltd.?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72322