Vor dem Jahre 2004 waren noch grundsätzlich alle Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten abziehbar. Es war sogar damit zu rechnen, dass der BFH die Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten akzeptiert, es fehlte nur noch das passende Revisionsurteil, mit dem man diese neue Auffassung begründen konnte. Während der Arbeiten an diesem Bericht wurde ein hierzu passendes Urteil gefällt, das beinhaltet, dass alle Kosten für ein Erststudium bis einschließlich für den Veranlagungszeitraum 2003 als Werbungskosten abgezogen werden dürfen.
Das vorher beschriebene allgemeingültige Gesetz ist seit dem 21.07.2004 dahingehend geändert, dass rückwirkend ab dem 01.01.2004 im Zusammenhang mit einer erstmaligen Ausbildung keine Werbungskosten mehr abziehbar sind. Die Begründung dafür lautet, dass eine Berufsausbildung regelmäßig zu einer neuen sozialen Stellung in der Gesellschaft führt und somit Kosten der Lebensführung seien. Allerdings ist sich die Rechtssprechung in diesem Punkt nicht einig. So hat der BFH schon Entscheidungen gegen dieses Gesetz getroffen. Als Beispiel seien hier das berufsbegleitende Erststudium einer Bankangestellten und der Aufwand zur Erstausbildung eines Piloten genannt. Diese Kosten hat der BFH voll als Werbungskosten anerkannt. In dieser Arbeit soll nun aufgezeigt werden, wie steuerlich zwischen verschiedenen Bildungsmöglichkeiten, im speziellen bei Studenten, unterschieden wird.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis.
- 1. Einleitung..
- 2. Entscheidung zwischen dem Ansatz von Werbungskosten und Sonderausgaben. .........
- 3. Der Verlustvortrag und seine Vorteile.
- 4. Differenzierungen zwischen den einzelnen Ausbildungsarten .
- 4.1 Behandlung der üblichen Ausbildungsarten......
- 4.1.1 Schulische Ausbildung...
- 4.1.2 Ausbildung in einem Unternehmen....
- 4.2 Fallbeispiele steuerlicher Behandlung zweier Studierender.
- 4.2.1 Ansatz von Aufwendungen eines Studenten im Ausbildungsdienstverhältnis....
- 4.2.2 Ausbildung durch ein erstmaliges Studium.……........
- 4.2.3 Das Zweitstudium und seine Besonderheit
- 5. Trotz Erstausbildung oder –studium Möglichkeit des Werbungskostenabzuges
- 5.1 Allgemeine Argumentationsmöglichkeiten
- 5.2 Argumentation im Hinblick auf die Behandlung von Liebhaberei .
- 6. Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Ausbildungskosten, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage und die Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben. Ziel ist es, die verschiedenen Möglichkeiten des Abzugs von Ausbildungskosten für Studenten und Auszubildende aufzuzeigen und die relevanten Fallbeispiele zu analysieren.
- Differenzierung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben bei Ausbildungskosten
- Der Verlustvortrag und seine Vorteile für Studenten
- Steuerliche Behandlung verschiedener Ausbildungsarten (schulische Ausbildung, Ausbildung im Unternehmen, Studium)
- Fallbeispiele für die steuerliche Behandlung von Studenten
- Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs trotz Erstausbildung oder Studium
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Die Einleitung erläutert die Änderung der steuerlichen Behandlung von Ausbildungskosten im Jahr 2004. Hierbei wurde der Abzug von Werbungskosten für eine erstmalige Ausbildung eingeschränkt.
- Kapitel 2: Es werden die Kriterien für die Unterscheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben bei Ausbildungskosten erläutert. Die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium werden in der Regel als Sonderausgaben betrachtet.
- Kapitel 3: Das Kapitel beleuchtet den Verlustvortrag, der für Studenten relevant ist, deren Aufwendungen höher als ihre Einkünfte sind. Durch den Verlustvortrag kann der Steuerzahler die Differenz zwischen Aufwendungen und Einnahmen in den kommenden Jahren geltend machen.
- Kapitel 4: Es werden verschiedene Ausbildungsarten und deren steuerliche Behandlung beschrieben. Dies umfasst sowohl die schulische Ausbildung, die Ausbildung in einem Unternehmen als auch ein erstmaliges Studium.
- Kapitel 5: Dieses Kapitel behandelt die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs für Studenten, auch wenn sie bereits eine Erstausbildung oder ein Studium absolviert haben. Hierbei werden verschiedene Argumentationsmöglichkeiten und Beispiele für die Behandlung von Liebhaberei vorgestellt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Ausbildungskosten, Werbungskosten, Sonderausgaben, Verlustvortrag, Steuerliche Behandlung, Studium, Ausbildungsdienstverhältnis, Erststudium, Zweitstudium, Liebhaberei.
- Quote paper
- Verena Kühling (Author), 2006, Die aktuelle steuerliche Behandlung von Ausbildungskosten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72097