Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ist bereits seit deren Bestehen immer
wieder Thema zahlreicher Diskussionen und wissenschaftlicher Abhandlungen gewesen. Aber
es ging in ihrer Anfangszeit nicht nur um ein Diskussions- und Forschungsthema. Denn
diesem neu geborenen Staat fehlte bereits zu Anfang seines Bestehens eines der wichtigsten
Dinge im Staatswesen überhaupt, eben die Souveränität.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Alliierten eine Fülle von Vorstellungen, was in der
folgenden Besatzungszeit mit dem deutschen Staat zu geschehen habe. Entmilitarisierung,
Zerstörung der wirtschaftlichen Macht, Entnazifizierung, Demokratisierung, Dezentralisation
und andere Ziele machten die Übernahme der obersten Macht, der „supreme authority“ durch
die Alliierten unumgänglich.1 Nach der Besetzung und Übernahme dieser war von der Souveränität
des deutschen Staates nichts übrig geblieben. Mit der Gründung der Bundesrepublik
Deutschland war schon viel erreicht worden, nicht aber die Souveränität zurückgewonnen
worden. Diese galt es jetzt zurückzugewinnen. Dem ersten Kanzler dieses Staates, Konrad
Adenauer, oblag es, dies möglich zu machen. Dieser schlug von Anfang an den Weg ein, die
Souveränität dieses Staates durch seine konsequente Einbindung in den Westen zu erreichen.2
Adenauer hatte erkannt, dass jetzt klare Entscheidungen und die Berechenbarkeit der Bundesrepublik
gefragt waren.3 Durch seine klaren und konsequenten Ansichten und Handlungen
wurde er zu einem verlässlichen Gegenüber für die drei Westmächte. Der eingeschlagene
Weg zur Erlangung der Souveränität des westdeutschen Staates begann im Mai 1949 und
endete in den Pariser Verträge des Jahres 1954. Diese Wegstrecke verlief jedoch keineswegs
geradlinig und unbeschwerlich.
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1 von Richthofen, 1972, S. 5
2 Hildebrand, 1991, S. 18
3 ebd. S. 27
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Der Begriff der Souveränität
3. Die Souveränitätszugewinne vor den Pariser Verträgen
3.1. Deutschland unter alliierter Besatzung
3.2. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland
3.3. Das Petersberger Abkommen
3.4. Die Kleine Revision des Besatzungsstatuts
4. Die Pariser Verträge
4.1. Der Vertrag zwischen Frankreich und Deutschland
4.2. Der Deutschlandvertrag
5. Die Vorbehaltsrechte der Alliierten
5.1. Artikel 2 Absatz 1 Generalvertrag
5.1.1. Deutschland als Ganzes
5.1.1.1. Wiedervereinigung und friedensvertragliche Regelungen
5.1.2. Berlin
5.1.2.1. Die Zugangsrechte der Alliierten in Bezug auf Berlin
5.2. Das fortgeltende Besatzungsrecht
5.2.1. Das versteinerte Besatzungsrecht
5.2.1.1. Absolute Versteinerungen
5.2.1.2. Relative Versteinerungen
5.2.1.3. Sonstige Versteinerungen
5.3. Die Stationierung ausländischer Truppen in der Bundesrepublik
5.3.1. Die so genannten Notstandsrechte
5.3.2. Die militärischen Verbindungsmissionen der Sowjetunion
5.4. Die Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der NATO und in der WEU
6. Die Bundesrepublik Deutschland – ein eingeschränkter, souveräner Staat
7. Schlussbemerkung
8. Bibliographie
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Souveränitätsstatus der Bundesrepublik Deutschland nach dem Inkrafttreten der Pariser Verträge 1955. Das Ziel ist es, nicht den Souveränitätsbegriff an sich zu definieren, sondern den Umfang der verbliebenen alliierten Vorbehaltsrechte sowie die mit der westlichen Integration verbundenen Handlungsbeschränkungen in den Jahren nach 1955 detailliert darzustellen.
- Historische Herleitung und Begriffsbestimmung der staatlichen Souveränität.
- Die Etappen der Souveränitätszugewinne zwischen 1949 und 1955.
- Analyse der Pariser Verträge als Grundlage für das Ende des Besatzungsstatuts.
- Untersuchung der alliierten Vorbehaltsrechte bezüglich Berlin und Deutschland als Ganzes.
- Bewertung des Einflusses von NATO- und WEU-Mitgliedschaft auf den souveränen Status.
Auszug aus dem Buch
3.1. Deutschland unter alliierter Besatzung
Die Haager Landkriegsordnung von 1907 legt in Artikel 42 fest, dass es sich um eine „Besetzung“ eines Landes handelt, wenn sich dieses tatsächlich in der Gewalt eines feindlichen Heeres befindet. Dies galt für das Dritte Reich spätestens am 8. 5. 1945. Das Recht zur Besetzung eines fremden Staates ist im Kriegsfall allgemeines Völkerrecht. Nachdem dieses nun für Deutschland galt, legte die Berliner Deklaration vom 5. Juni 1945 fest, dass die vier Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernehmen. Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches war dies der Tiefpunkt für die Souveränität des deutschen Staates. Nichts blieb von ihr übrig. Denn eine Debellation, wie sie hier eingetreten war, ist durch das völlige Verschwinden der Staatsgewalt des besetzten Landes gekennzeichnet.
Die Ausübung der Staatsgewalt obliegt dann der Besatzungsmacht. Im Deutschen Reich waren dies die vier Siegermächte. Die Besatzungsmächte übten die deutsche Staatsgewalt also „treuhänderisch“ für das Deutsche Volk aus. Nach Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung resultierte allerdings daraus für die Besatzungsmacht auch die Pflicht, die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wieder herzustellen und aufrechtzuerhalten. Dies leisteten sie durch ihre jeweiligen militärischen Oberbefehlshaber in ihren Besatzungszonen. Für ganz Deutschland wurde die Staatsgewalt durch den alliierten Kontrollrat und für Berlin durch die alliierte Kommandantur ausgeführt. Deutschland war somit im wesentlichen zum handlungsunfähigem Objekt der alliierten Politik herabgesunken.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die prekäre Lage der Bundesrepublik als ein Staat ohne Souveränität bei ihrer Gründung und skizziert den Weg von der Besatzungszeit hin zu den Pariser Verträgen.
2. Der Begriff der Souveränität: Dieses Kapitel erläutert die geschichtliche Entwicklung und die theoretischen Grundlagen des Souveränitätsbegriffs von der Fürstensouveränität bis zum modernen Staatsverständnis.
3. Die Souveränitätszugewinne vor den Pariser Verträgen: Hier werden die schrittweisen Verbesserungen der deutschen Handlungsspielräume durch Abkommen wie das Petersberger Abkommen und die Kleine Revision des Besatzungsstatuts dargestellt.
4. Die Pariser Verträge: Das Kapitel analysiert das zentrale Vertragswerk von 1954, das der Bundesrepublik de facto die Souveränität zurückgab und den Übergang zu einem gleichberechtigten Bündnispartner einleitete.
5. Die Vorbehaltsrechte der Alliierten: Es wird untersucht, welche Rechte die Alliierten in Bezug auf Berlin, Deutschland als Ganzes und das Besatzungsrecht behielten und wie diese das Handeln des jungen Staates einschränkten.
6. Die Bundesrepublik Deutschland – ein eingeschränkter, souveräner Staat: Das Kapitel ordnet die Souveränität der BRD ein und diskutiert, ob die vertraglichen Einschränkungen durch den Gewinn an Sicherheit und Bündnisintegration gerechtfertigt waren.
7. Schlussbemerkung: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass die scheinbaren Beschränkungen der Souveränität für die Bundesrepublik historisch vorteilhaft waren und ihren Weg als moderner Staat geebnet haben.
8. Bibliographie: Ein Verzeichnis der verwendeten Quellen und Literatur.
Schlüsselwörter
Bundesrepublik Deutschland, Souveränität, Pariser Verträge, Besatzungsrecht, Alliierten, Deutschlandvertrag, Vorbehaltsrechte, Wiedervereinigung, NATO, Westintegration, Berlin, Besatzungsstatut, Geschichte, Adenauer, Völkerrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit untersucht den völkerrechtlichen und politischen Status der Bundesrepublik Deutschland nach dem Inkrafttreten der Pariser Verträge im Jahr 1955 unter besonderer Berücksichtigung der alliierten Vorbehaltsrechte.
Welche zentralen Themenfelder deckt die Untersuchung ab?
Die zentralen Felder umfassen die historische Entwicklung der Souveränität, die Analyse der Pariser Verträge, das fortgeltende Besatzungsrecht sowie die sicherheitspolitische Einbindung der Bundesrepublik in das westliche Bündnissystem.
Was ist die zentrale Forschungsfrage des Autors?
Die Arbeit untersucht, in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland nach 1955 trotz der formalen Souveränität durch alliierte Vorbehaltsrechte und internationale Verpflichtungen in ihrer politischen Handlungsfreiheit beschränkt blieb.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine historisch-analytische Arbeit, die den Status der Bundesrepublik auf Basis von Verträgen, Dokumenten und der entsprechenden fachwissenschaftlichen Literatur der Zeit bewertet.
Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Hauptteils?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die detaillierte Darstellung der Souveränitätszugewinne, die Analyse der Pariser Verträge und die Untersuchung der alliierten Vorbehaltsrechte, insbesondere in Bezug auf Berlin und die Wiedervereinigung.
Welche Schlagworte charakterisieren den Inhalt am besten?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Westintegration, begrenzte Souveränität, Deutschlandvertrag und die Rolle der Siegermächte während des Kalten Krieges.
Warum wurde der Begriff "Deutschlandvertrag" von Adenauer so gewählt?
Die Wahl dieses Begriffs durch Konrad Adenauer erfolgte bewusst, um die Einprägsamkeit des Vertragswerks zu erhöhen und die Bedeutung des Dokuments für die nationale Souveränität hervorzuheben.
Welche Funktion hatten die Alliierten Vorbehaltsrechte aus Sicht des Autors?
Der Autor argumentiert, dass diese Rechte zwar die Souveränität einschränkten, aber auch ein wichtiges Instrument für die Wahrung der Verantwortung der Westmächte für die Wiedervereinigung und die Sicherheit Berlins darstellten.
Wie bewertet die Arbeit die Mitgliedschaft in NATO und WEU?
Die Mitgliedschaft wird nicht als Souveränitätsverlust, sondern als "Tauschgeschäft" gesehen: Die Bundesrepublik gab Teilbereiche zugunsten der Sicherheit und der Anerkennung als gleichberechtigter Partner auf.
- Quote paper
- Björn Müller (Author), 2006, Umfang und Grenzen der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland 1955, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72043