Aristoteles über Staatstheorien und die beste Verfassung einer Polis


Trabajo, 2007

14 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Aristoteles über den Staat
2.1 Die Hausgemeinschaft
2.2 Der Bürger
2.3 Die Polis
2.4 Die Verfassung einer Polis und die Staatsformen

3. Schluss

4. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Griechenland, speziell Athen, gilt in der Geschichtsschreibung als die Wiege der Demokratie. Das durch Stadtstaaten dominierte antike Griechenland galt als „Freiluft“ für politische Gedanken, als Möglichkeit, politisch revolutionäre Theorien zu entwickeln ohne die Gefahr, Repressionen seitens der herrschenden Schicht fürchten zu müssen. Umso verwunderlicher mag es erscheinen, dass zwei der bedeutendsten Philosophen der griechischen Antike die Demokratie, wie wir sie heute verstehen, nicht als optimalste Staatsform betrachtet haben: Platon und Aristoteles. Während Platon einen „wohlwollend-despotischen Idealstaat“[1] skizzierte, entwarf sein Schüler Aristoteles eine Theorie, die in vielen Punkten die Platons in Frage stellte. Dieser hatte seiner Meinung nach den Fehler gemacht ein unerreichbares Ideal zur Staatsbildung vorauszusetzen.[2] Mit einer, seiner Meinung nach, praxisorientierten Staatsform, der Polis mit einer „besten Verfassung“, leistete Aristoteles allein schon empirisch betrachtet herausragendes: er sammelte mit seinen Schülern 158 Verfassungen von größtenteils griechischen Poleis und erarbeitete verschiedene Modelle praxisorientierter Verfassungen.[3] Dabei nahm er auch eine Bewertung verschiedener Staatsmodelle auf, u.a. der Demokratie, der Aristokratie und der Oligarchie.

Aber was sah Aristoteles als die „beste Verfassung“ an, inwiefern war diese an der Praxis orientiert? Seine Einordnung der sozialen Stellungen von Mitgliedern der Polis, die Vergabe von politischen Ämtern, die Definition von Bürger, Staat und Familie bzw. Oikos bieten Ansatzpunkte, seine Theorie von Staat zu verstehen. Ferner muss Aristoteles Verständnis von Demokratie geklärt werden, da diese sich vom heutigen Begriff der Demokratie unterscheidet.

Maßgebliche Quellen für Aristoteles Ansichten sind zum einen ausführliche Zitate in philosophischen Schriften, welche nicht unmittelbar von ihm stammen, zum anderen das Werk „Politik[4], welches ebenfalls nicht auf ihn persönlich zurückgeht, dessen Inhalte aber Aristoteles zugeschrieben werden. Weiterhin enthält das „Corpus Aristotelicum“ eine umfangreiche Sammlung der Schriften, bei denen man Aristoteles als Verfasser vermutet. Endgültige Sicherheit über den Verfasser bietet allerdings keine der Quellen und die Forschungsliteratur ist sich in diesem Punkt nicht einig.[5]

Für einen thematischen Überblick sorgen vor allem Pipers Handbuch der politischen Ideen[6] als auch Fischers Geschichte der politischen Ideen[7]. Auf eine Vita Aristoteles sowie den Aufbau und die Gliederung seiner Werke muss, im gesetzten Rahmen der Arbeit, verzichtet werden. Vom Aufbau der Hausgemeinschaft hin zu seinem Verständnis von Bürger, Herr und Sklave soll seine Theorie von Staatsform und bester Verfassung thematisiert werden. Der Hauptaugenmerk liegt dabei auf den verschiedenen Staatsformen, die Aristoteles behandelt sowie deren Bewertung.

2. Aristoteles über den Staat

2.1 Die Hausgemeinschaft

Aristoteles Theorie eines Staates basiert zunächst auf der Annahme, dass die kleinste Einheit durch die Hausgemeinschaft gebildet wird. Hier sind Mann, Frau, Kinder und schließlich alle Sklaven mit eingeschlossen. Mehrere Hausgemeinschaften bildeten dann ein Dorf und mehrere Dörfer schließlich die höchste Gemeinschaft, die Polis. Die Polis ist nicht etwa, wie man vermuten könnte, die Stadt an sich, sondern schließt das Umland, die umliegenden Dörfer, mit ein. Der Begriff des „Stadtstaates“ bietet vielleicht die beste Umschreibung hierfür.[8]

Aristoteles unterscheidet zwischen Ökonomie, der Lehre von der Hausverwaltung und der Politik, der Verwaltung der Polis. Die Politik ist bei Aristoteles als eine „praktische Philosophie“ zu verstehen, als praxisorientiert.[9]

Die Ökonomie unterteilt er schließlich in vier zu behandelnde Teilgebiete. Zum einen behandelt er das väterliche Verhältnis, also den Umgang des Vaters mit seinen Kindern. Die Analogie innerhalb des Staates hierzu sieht Aristoteles im Königtum. Als zweites Teilgebiet sieht er das eheliche Verhältnis zwischen Mann und Frau. Seine Analogie hierzu ist der Polis-Beamte. Als dritten Punkt findet sich das herrschaftliche Verhältnis, also das Verhältnis zwischen Herr und Sklave. Als letzten Punkt behandelt er die verschiedenen Arten der Erwerbskunst eines Hauses. Gerade der dritte Punkt, die Herrschaft über die Sklaven, stellt einen wichtigen Aspekt für ihn dar. Aristoteles befürwortet die Sklaverei, was bereits zu seiner Zeit zu kontroversen Auseinandersetzungen geführt hat.[10]

Demnach gilt der Sklave als lebendiger Besitz (empsychon organon), als wirtschaftliches Gut des Hauses. Die Aufgabe eines Sklaven ist, das „gute Leben“ mit zu ermöglichen und die körperliche Arbeit hierfür zu leisten. Dabei bestimmt die Natur selber, wer Sklave und wer Herr ist. Besitzt ein Mensch ausgeprägte körperliche Eigenschaften, ist also stark, ist er prädestiniert zum Sklaven. Ist er hingegen mehr mit geistigen Fähigkeiten ausgestattet, ist er zum Herren geboren. Aristoteles muss aber auch eingestehen, dass eine Unterscheidung nicht immer einfach zu bewerkstelligen ist. Neben der Einordnung durch die Natur geht er auch auf die Sklaven ein, die durch Kriege gewonnen werden. Ist ein Krieg gerecht, so ist folglich auch der Sklave zu Recht ein Sklave. Die Frage nach den Kriterien eines gerechten Krieges bleibt Aristoteles aber schuldig. Die Tatsache, dass alle Nicht-Griechen Barbaren waren und gegen sie Krieg als gerecht und folgerichtig eingestuft wurde, können die Dimension der gerechtfertigten Sklaverei aber ansatzweise verdeutlichen. Demnach ist die Sklaverei von der Natur begründet und für alle Menschen, sowohl Herr als auch Sklave, gut und gerecht. Die Stellung eines Sklaven war durchaus unterschiedlich, je nach Polis. So ist in der, vergleichsweise fortschrittlichen, athenischen Demokratie der Sklave als eigene juristische Person aufgetaucht, war vertragsfähig, anklagbar sowie vor Gericht als Zeuge zugelassen.[11]

Als viertes, wichtiges Teilgebiet der Hausverwaltung steht für Aristoteles die Frage nach der Art der Erwerbskunst. Er sieht die Finanzpolitik sowohl für die Oikos, also die Hausgemeinschaft, als auch für die Polis als wichtig an. Als Beispiel für eine „naturwidrige Erwerbskunst“ mag hier Athen dienen. Athen war traditionell Selbstversorger in Bezug auf Nahrungsmittel. Im 4. Jahrhundert war Athen das wichtigste Handelszentrum der gesamten Ägäis. Durch die stetig steigende Bevölkerung ergab sich die Notwendigkeit, die Getreideversorgung sicherzustellen. Der Fern- bzw. Seehandel blühte, eine Geldwirtschaft in Form von Pfandleihen und Wechseln entstand. Die enorme Gewinne erzielenden Getreidehändler wurden schließlich rechtlich dem Bürger gleichgestellt. Dies kritisierte Aristoteles. Man kann erkennen, dass für ihn die gerechte Verteilung des Reichtums eine große Rolle innerhalb der Polis spielte. Aber der Praxisbezug zeigte ihm auch, dass die Reichen stets darum bemüht sind, ihren Reichtum zu mehren und dies der Polis schadet[12]:

„Arbeiten aber die Bürger für sich selbst, so müssen die Fragen über den Besitz größere Schwierigkeiten bereiten. Denn wenn zwischen dem Genuß der Vorteile und der Arbeitsleistung keine Gleichheit eingehalten wird, so müssen unvermeidlich gegen die, die viel genießen oder bekommen und wenig leisten, von seiten derer, die weniger bekommen und mehr leisten, beschwerden laut werden.“[13]

Denn stark ungerecht verteilte Güter haben immer zwei extreme zur Folge, die radikale Demokratie oder die radikale Oligarchie.[14]

Die Grundkonzeption einer Hausverwaltung ist nun umrissen und mag als Verständnisgrundlage für Aristoteles Theorie eines Staates und einer besten Verfassung dienen. Zuvor sollte aber noch der Begriff des Bürgers geklärt werden, den Aristoteles benutzt und der wichtig für die Staatstheorie sein wird, stellt der Bürger immerhin den an der Politik und an Ämtern partizipierenden Teil dar.

[...]


[1] THEIMER, Walter: Sammlung Dalp Band 56 (Geschichte der politischen Ideen4). Bern und München 1973. S. 14.

[2] Auf Aristoteles Kritik an Platon geht in einem Überblick u.a. Prof. Dr. Gerhard Möbus ein. Vgl.: FLECHTHEIM, Dr. O.K.; GABLENTZ von der, Dr. O.H. [Hrg.]: Die Wissenschaft von der Politik. Band 7 (Professor Dr. Gerhard Möbus: Die politischen Theorien von der Antike bis zur Renaissance²). Köln und Opladen 1964. S. 58-64.

[3] FENSKE, Hans; MERTENS, Dieter; REINHARD, Wolfgang; ROSEN, Klaus: Geschichte der politischen Ideen. Von der Antike bis zur Gegenwart. Aktualisierte Neuausgabe. Fischer Taschenbuch: Frankfurt am Main 1996. S. 99.

[4] Die hier verwendeten Zitate aus Aristoteles Politik sind übersetzt von E. Rolfes und sind zu finden in: FLECHTHEIM, Dr. O.K.; von der GABLENTZ, Dr. O.H. [Hrg.]: Die Wissenschaft von der Politik. Band 7 (Professor Dr. Gerhard Möbus: Die politischen Theorien von der Antike bis zur Renaissance²). Köln und Opladen 1964. S. 144-163.

[5] Vgl.: Fenske: Geschichte der politischen Ideen. S. 99.

[6] FETSCHER, Iring; MÜNKLER, Herfried [Hrg.]: Pipers Handbuch der politischen Ideen. 5 Bände. Band 1 (Frühe Hochkulturen und europäische Antike). München 1988.

[7] FENSKE, Hans; MERTENS, Dieter; REINHARD, Wolfgang; ROSEN, Klaus: Geschichte der politischen Ideen. Von der Antike bis zur Gegenwart. Aktualisierte Neuausgabe. Fischer Taschenbuch: Frankfurt am Main 1996.

[8] Piper: Handbuch der politischen Ideen. S. 408.

[9] Ebd. S. 397.

[10] Ebd. S. 409.

[11] Piper: Handbuch der politischen Ideen. S. 409-411.

[12] Ebd. S. 411-413.

[13] Politik 1262/ 63, in: Möbius: politische Theorien. S. 147.

[14] Ebd. S. 64.

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Aristoteles über Staatstheorien und die beste Verfassung einer Polis
Universidad
University of Paderborn
Curso
Einführung in die Politische Wissenschaft
Autor
Año
2007
Páginas
14
No. de catálogo
V71695
ISBN (Ebook)
9783638619783
Tamaño de fichero
385 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Aristoteles, Staatstheorien, Verfassung, Polis, Einführung, Politische, Wissenschaft
Citar trabajo
Bastian Hefendehl (Autor), 2007, Aristoteles über Staatstheorien und die beste Verfassung einer Polis, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71695

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