Heutigem Stand der Zivilisation und der Rechtserkenntnis entspricht vor allem die These über die Priorität des internationalen Rechts mit all den vielzähligen Faktoren, die ihren Einfluss auf internationale Beziehungen haben. Mit Hilfe seiner Normen setzt der Staat allgemein anerkannte Verhaltensregelungen, die für verschiedene Bereiche der internationalen Beziehungen gelten. Die regulierende Funktion des internationalen Rechts kommt dadurch zum Ausdruck, dass die Staaten bestimmte Normen festsetzen, ohne welche Interaktion und gemeinsame Existenz nicht möglich wäre. Internationales Recht enthält Normen, die die Staaten dazu verleiten, bestimmten Verhaltensregeln zu folgen, wodurch seine gewährleistende Funktion zum Ausdruck kommt. Internationales Rechtssystem, das den internationalen Handel regelt, besteht entweder aus zweiseitigen Vereinbarungen oder durch multilaterale Abkommen, wie z. B. das Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO), das Generalabkommen über Tarife und Handel, Europäisches Energieabkommen und sonstige multilaterale Vereinbarungen im Bereich der Exportpolitik. 1 In der heutigen Welt liegt der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen auf der multilateralen Zusammenarbeit. Hinsichtlich der Festlegung der Normen, die die Handelspolitik im internationalen Recht regulieren, ist die Tatsache, dass die meisten Länder der Welt dem multilateralen handelspolitischen Regulierungssystem angehören, dessen Ziel in der Liberalisierung des Welthandels besteht, der beste Beweis dafür. 2 In meiner Arbeit versuche ich, das Spannungsverhältnis zwischen Freihandel und Gesundheitsschutzmotiven der Vertragsparteien und weitere Entwicklung dieses Gebietes zu untersuchen. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Abkommen) und GATT(general agreement of tarifs and trade), sowie das Verhältnis zu den anderen Zusatzabkommen der WTO.
Gliederung
I. Einleitung
II. Historische Überblick des GATT und SPS
III. Der Begriff der nichttarifäre Handelshemmnisse
IV. Das SPS-Übereinkommen
1. Anwendungsbereich
2. Internationale Harmonisierung
a) Höheres nationales Schutzniveau und wissenschaftliche Begründung
V. Das Verhältnis des SPS-Abkommens zum GATT
VI. Der „Weinkrieg“
1. Sachverhalt und Rechtslage
VII. Fazit
Quellenverzeichnis
I. Einleitung
Heutigem Stand der Zivilisation und der Rechtserkenntnis entspricht vor allem die These über die Priorität des internationalen Rechts mit all den vielzähligen Faktoren, die ihren Einfluss auf internationale Beziehungen haben. Mit Hilfe seiner Normen setzt der Staat allgemein anerkannte Verhaltensregelungen, die für verschiedene Bereiche der internationalen Beziehungen gelten. Die regulierende Funktion des internationalen Rechts kommt dadurch zum Ausdruck, dass die Staaten bestimmte Normen festsetzen, ohne welche Interaktion und gemeinsame Existenz nicht möglich wäre. Internationales Recht enthält Normen, die die Staaten dazu verleiten, bestimmten Verhaltensregeln zu folgen, wodurch seine gewährleistende Funktion zum Ausdruck kommt.
Internationales Rechtssystem, das den internationalen Handel regelt, besteht entweder aus zweiseitigen Vereinbarungen oder durch multilaterale Abkommen, wie z. B. das Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO), das Generalabkommen über Tarife und Handel, Europäisches Energieabkommen und sonstige multilaterale Vereinbarungen im Bereich der Exportpolitik.[1]
In der heutigen Welt liegt der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen auf der multilateralen Zusammenarbeit. Hinsichtlich der Festlegung der Normen, die die Handelspolitik im internationalen Recht regulieren, ist die Tatsache, dass die meisten Länder der Welt dem multilateralen handelspolitischen Regulierungssystem angehören, dessen Ziel in der Liberalisierung des Welthandels besteht, der beste Beweis dafür.[2]
In meiner Arbeit versuche ich, das Spannungsverhältnis zwischen Freihandel und Gesundheitsschutzmotiven der Vertragsparteien und weitere Entwicklung dieses Gebietes zu untersuchen. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Abkommen) und GATT(general agreement of tarifs and trade), sowie das Verhältnis zu den anderen Zusatzabkommen der WTO.
II. Historische Überblick des GATT und SPS
Die Welthandelorganisation und ihr Vorgängevertrag GATT 1947 haben die Liberalisierung des globalen grenzüberschreitenden Handels zum Ziel. Dabei stand zu Beginn der Bemühungen vor allem die Senkung der zum Teil massiven Zollbelastungen in Warenverkehr im Zentrum. Erst ende der 60er Jahren begannen sich die Staaten auf der globalen Ebene vermehrt mit anderen Handelshemmnissen, die so genannten nichttarifären Handelsbeschränkungen, zu befassen. So einigten sich die Vertragsparteien des GATT 1947 beim Abschluss der Tokio-Runde 1978, der insgesamt siebten Handelsrunde, auf ein Abkommen über die technischen Handelshemmnisse.[3] Das war ein Vorläufer von ÜSPS und ÜTBT, der so genannte Standards Code (trat 1980 in Kraft).[4] Tokio Kodex galt auch für landwirtschaftliche Produkte und unterwarf damit vor 1995 zusätzlich gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Produktstandards seinen Disziplinen.[5] Wie auch die sonstige im Laufe der wechselvollen GATT-Geschichte abgeschlossene Zusatzabkommen, war der Standards Code aber nicht für alle GATT-Vertragsparteien bindend. Sein Verhältnis zu den anderen GATT-Vorschriften war im Ergebnis ungeklärt.
In der Uruguay-Runde (1996-1994) Wurde dieser Code neu verhandelt. Dabei wurde festgestellt, dass sich beispielsweise gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Regelungen auf der nationalen Ebene besonders gut eignen, um als verschiedene „Handelsbarrieren“ auf der internationalen Ebene zu protektionistischen Zwecken missbraucht zu werden.[6] Dies endete schließlich im Abschluss des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen), das im Gegensatz zum Standards Code von 1978 diesmal für alle Vertragsparteien des GATT – nun Mietgliedstaaten der WTO – rechtsverbindlich wurde.
Gleichzeitlich trat auch das Übereinkommen über die Anwendung sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen (SPS-Übereinkommen), einer weiteren Kategorie nichttarifärer Handelshemmnisse in Kraft. Der Bereich der ÜSPS wurde aus den Agrarverhandlungen herausgelöst und in einen eigenständigen Abkommen überführt.[7]
III. Der Begriff der nichttarifäre Handelshemmnisse
Obwohl der Begriff der nichttarifären Handelshemmnisse immer wieder in der politischen, ökonomischen und juristischen Diskussion instrumentalisiert wird, um Gefahren und Krisenerscheinungen im Weltwirtschaftssystem zu charakterisieren, bleibt seine konkrete Bedeutung oft im Unklaren.[8]
Der Begriff „nichttarifäres Handelshemmnis“ wird aus der englischsprachigen Bezeichnung „ non-tariff-trade-barrier“ abgeleitet. Die wohl bekannteste Definition legte Boldwin im Jahre 1970 vor. Ihm zufolge handelt es sich bei nichttarifären Handelshemmnissen um:
Any mesure (public or private) that causes internationally trade goods, or recourses devoted to the production of these goods and services, to be allocated in such a way as to reduce potential real word income.[9]
Diese Definition ist aber mangelhaft und für die praktische und wissenschaftliche Arbeit wenig geeignet.[10] Ähnliche Schwierigkeiten bestehen für eine Reihe weiterer Definitionsversuche, die im Schrifttum diskutiert wurden.[11]
[...]
[1] Internationale Wirtschaftsbeziehungen\ Hrsg. von B. Suprunovic Мoskau: ГФА 1995
[2] V.Fomitschew . Welthandel: Мoskau ИНФРА-М, 1998.
[3] Thomas Cottier, Remo Arpagaus, Alwin Kopse : Schweizerisches und europäisches Außenhandelsrecht im Rahmen der WTO/GATT, Universität Bern
[4] Weiß/Hermann, Welthandelsrecht, Seite 217 Rn. 541 Satz1, Vrgl mit Hilf/Oeter: WTO-Reht §21 Rn.3 Satz 1
[5] Hilf/Oeter: WTO-Reht §21 Rn.3 Satz 2
[6] Arthur Steinmann, Focke Höhe, und Peter-Tobias Stoll: Die WTO vor neuen Herausforderungen
[7] Senti, WTO Rn. 1053 f. Ausführlich zur Verhandlungsgeschichte von ÜTBT und ÜSPS
[8] Christian Tietje, Normative Grundstrukturen der Behandlung nichttarifärer Handelshemmnisse in der WTO/GATT-Rechtsordnung §1
[9] Boldwin, Nontariff Distrotions of International Trade ,5.
[10] [10] Christian Tietje, Normative Grundstrukturen der Behandlung nichttarifärer Handelshemmnisse in der WTO/GATT-Rechtsordnung §1 A.
[11] Ohlinger, Die Relevanz nichttarifärer Handlungshemmnisse, 109
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