Der Autor dieser Arbeit versucht mit dem vorliegenden Werk, die Veränderung der Sicherheitskonzepte im Flugverkehr bezogen auf das Handgepäck darzustellen. Hierfür stellt er die verschiedenen Sicherheitskonzepte gegenüber. Einerseits die, die vor dem 11. September 2001 Anwendung fanden andererseits die heute üblichen Verfahren. Er zeigt Unterschiede und Gemeinsamkeiten der insbesondere im Zeitablauf unterschiedlichen Konzepte. Des Weiteren gibt er Lösungsansätze wie sich die Verfahren in der Luftfahrt auch in Zukunft den sicherheitspolitischen Gegebenheiten anpassen könnten.
Seit dem 11. September 2001 hat sich die gesamte Situation der Luftsicherheit geändert. An diesem Tag wurden zwei voll besetzte und voll betanke Flugzeuge in das World Trade Center in New York gelenkt, welche aufgrund der erheblichen Schäden durch den Einschlag und die anschließenden Brände letztlich einstürzten. Seit dem wird in der Luftfahrt ein erhöhter Fokus auf Sicherheitsfragen gelegt, damit sich ein ähnlicher Vorfall nicht wiederholen kann.
Alle Prozesse am und um den Flughafen wurden unter dem Gesichtspunkt einen möglichen Angriffspunkt für terroristische Anschläge untersucht. Die Zielsetzung war möglichst keine sicherheitsrelevanten Schlupflöcher in der Prozesskette Passagier- und Gepäckabfertigung übrig zu lassen und somit die Sicherheit im Luftverkehr nachhaltig zu steigern. Kurzum man wollte das Fliegen wieder sicher machen. Ein zentrales Thema hierbei ist auch das Handgepäck.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Veränderungen im Luftverkehr seit dem 11. September 2001
3. Die Aktualität des Themas
4. Gesetzliche Grundlagen
5. Ist-Zustand
6. Handgepäck und verbotene Gegenstände
7. Warum ist Handgepäck so wichtig für die Fluggesellschaften?
7.1 Handgepäckproblematik bei konventionellen Fluggesellschaften
7.2 Handgepäckproblem bei Low Cost Fluggesellschaften 10
7.3 Lösungsansatze:
8. Fazit
9. Quellenverzeichnis:
1. Einleitung
Der Autor dieser Arbeit versucht mit dem vorliegenden Werk, die Veränderung der Sicherheitskonzepte im Flugverkehr bezogen auf das Handgepäck darzustellen. Hierfür stellt er die verschiedenen Sicherheitskonzepte gegenüber. Einerseits die, die vor dem 11. September 2001 Anwendung fanden andererseits die heute üblichen Verfahren. Er zeigt Unterschiede und Gemeinsamkeiten der insbesondere im Zeitablauf unterschiedlichen Konzepte. Des Weiteren gibt er Lösungsansätze wie sich die Verfahren in der Luftfahrt auch in Zukunft den sicherheitspolitischen Gegebenheiten anpassen könnten.
Seit dem 11.September 2001 hat sich die gesamte Situation der Luftsicherheit geändert. An diesem Tag wurden zwei voll besetzte und voll betanke Flugzeuge in das World Trade Center in New York gelenkt, welche aufgrund der erheblichen Schäden durch den Einschlag und die anschließenden Brände letztlich einstürzten.
Seit dem wird in der Luftfahrt ein erhöhter Fokus auf Sicherheitsfragen gelegt, damit sich ein ähnlicher Vorfall nicht wiederholen kann.
Alle Prozesse am und um den Flughafen wurden unter dem Gesichtspunkt einen Möglichen Angriffspunkt für terroristische Anschläge untersucht. Die Zielsetzung war möglichst keine sicherheitsrelevanten Schlupflöcher in der Prozesskette Passagier- und Gepäckabfertigung übrig zu lassen und somit die Sicherheit im Luftverkehr nachhaltig zu steigern. Kurzum man wollte das Fliegen wieder sicher machen. Ein zentrales Thema hierbei ist auch das Handgepäck./vgl. 2/
2. Veränderungen im Luftverkehr seit dem 11. September 2001
Nach dem Anschlag in New York wurden viele neue Sicherheitsmaßnahmen für die Flughäfen und ihr Personal sowie für die Fluggesellschaften erlassen.
Hier einige Beispiele:
- jeder der den Sicherheitsbereich betritt muss einen Sicherheitsausweis sichtbar tragen
- jeder Besitzer von einem Sicherheitsausweis wird jährlich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (verdecktes polizeiliches Führungszeugnis) unterzogen
- jeder Besitzer eines gültigen Sicherheitsausweises wird beim Betreten des Sicherheitsbereichs auf unerlaubte Gegenstände kontrolliert
- jeder Pilot wird einer jährlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz
- Cockpittüren müssen speziell gesichert und mit Überwachungskameras ausgestattet sein
- Liste der Gegenstände die nicht mitgeführt werden dürfen ist länger geworden
- Versiegelung der Flugzeuge
- Sicherheits- Check nach jedem Flug im Flugzeug durch die Crew
- Passagiere dürfen nicht mehr im Cockpit mitfliegen
Schlussfolgerung war das, dass fliegen durch die vielen Sicherheitskontrollen Zeitintensiver wurde. Die bestehenden Sicherheitsvorschriften wurden für das Handgepäck damals allerdings nicht verändert.
3. Die Aktualität des Themas
Am 10.08.2006 folgte in London ein weiterer terroristischer Anschlag der die Luftfahrtbehörden zwang über die Sicherheitskonzepte bezüglich des Handgepäcks nachzudenken.
An diesem Tag planten mehrere Terroristen einen Anschlag auf ein Großraumflugzeug, welches von London Richtung USA unterwegs sein sollte. Der Plan konnte glücklicherweise durch die britische Polizei vereitelt werden. Jedoch unterschied sich die Planung der Terroristen deutlich von jener der Terroristen, die knapp fünf Jahre zuvor den Anschlag in New York durchführten.
Man hatte versucht verschiedene Substanzen im Handgepäck an Bord zu schmuggeln. Diese sollten dann an Bord zu Sprengstoff vermischt werden und hätten somit eine tödliche Bedrohung für Passagiere und Flugzeug dargestellt.
Aus der Vereitelung des Anschlags vom 10.08.2006 entstanden nun die verschärften Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck.
4. Gesetzliche Grundlagen
Dieser Abschnitt der Arbeit soll die aktuelle Rechtslage des Handgepäcks in Flugzeugen darlegen.
Als allgemeine rechtliche Grundlage gilt das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Hier wird jedoch nur oberflächlich beschrieben welche Gegenstände im Handgepäck verboten sind. Die benutzten Begriffe wie zum Beispiel Schuss-, Hieb und Stoßwaffen lassen viele Auslegungen zu.
Weitere rechtliche Grundlagen:
- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- Gefahrgutbeförderungsgesetz
- Internationale geltende Gefahrgutvorschriften (ICAO)
- sog. Nachrichten für Luftfahrer (NFL I oder NFL II), dienen der rechtsförmigen
Bekanntmachung von Anordnungen sowie wichtigen Informationen und Hinweisen für die Luftfahrt /vgl.11/
Des Weiteren gibt es eine Reihe von Verordnungen der Europäischen Union die europaweit gelten zum Beispiel Eu-Verordnung 2320/2002. /vgl. 10 und 8/
5. Ist-Zustand
In diesem Abschnitt der Arbeit, stellt der Autor den Ist Zustand der Gepäcksicherheitskonzepte an deutschen Flughäfen dar. Aufgrund der Komplexität des Themas wird die Flugzeugabfertigung nur angerissen und die weiteren Sicherheitskonzepte aus anderen Bereichen der Luftfahrt nicht im Tieferen beleuchtet.
Die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet den Passagier schon bei der Buchung des Fluges darüber zu informieren welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen und welche nicht. Bucht der Gast in einem Reisebüro, so wird er vor Ort über die betreffenden Sicherheitsregeln informiert. Findet die Buchung im Internet statt bekommt der Gast eine Email mit allen wichtigen Informationen die den jeweiligen Flug betreffen. Der Passagier trifft heute im Normalfall eine Stunde und dreißig Minuten vor Abflug im Terminal ein. Die Zeitangabe ist ein Durchschnittswert, der abhängig von der Fluggesellschaft und der Art des Fluges sowie des gewünschten Reiseziels ist.
Der Passagier begibt sich zum jeweiligen Check-In Schalter, wo ihm ein Platz in der Maschine zugeteilt wird, ferner gibt er hier auch seine Gepäckstücke auf. Der jeweilige Check-In Mitarbeiter informiert den Passagier nochmals über die aktuellen Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Das aufgegebene Gepäck wird der Gepäckförderanlage zugeführt. In der Anlage wird das Gepäck geröntgt. Wobei hier ein 3 stufiges Röntgenkozept die einzelnen Gepäckstücke unterschiedlich behandelt, abhängig ob es ein innerdeutscher, EU, Non Eu oder ein Flug nach Israel oder die USA ist. Erste Stufe überprüft das Gepäck mit Hilfe einer Software (Vollautomatisch). Zweite Stufe überprüft das Gepäck mit Hilfe von Software sowie einem Sicherheitsmitarbeiter.
Die dritte Stufe setzt ein, wenn die ersten beiden Stufen durchgeführt wurden und weiterhin ein Verdacht besteht. Das verdächtige Gepäckstück wird aus der Anlage ausgeschleust, gleichzeitig wird der jeweilige Passagier ausgerufen und gebeten sich zur Nachkontrolle zu begeben. Ist der Passagier anwesend so darf das Gepäckstück geöffnet und geprüft werden. Stellt sich heraus, dass der Gast unerlaubte Gegenstände im Gepäck hatte, muss er sie zurücklassen oder er darf nicht mitfliegen.
Des Weiteren können die Stufen des Konzeptes der Sicherheitssituation dynamisch angepasst werden. Zum Beispiel bei Flügen nach Israel, finden nur Stufe 2 und 3 Ihre Anwendung.
Rückt die Abflugszeit näher und alle Gäste sind erschienen, meldet der Check-In Mitarbeiter die Anzahl der Gepäckstücke an den für die Beladung des Flugzeugszuständigen Mitarbeiter.
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