1. Einleitung
„Die Demokratie lebt vom Kompromiss. Wer keine Kompromisse machen kann, ist für die Demokratie nicht zu gebrauchen.“1
Auch wenn der exakte Zeitpunkt sowie der Anlass für dieses Zitat von Helmut Schmidt nicht mehr nachzuvollziehen sind, charakterisiert es die Regierungszeit des fünften deutschen Kanzlers äußerst treffend. Nach dem Rücktritt seines Parteigenossen Willy Brandt als Bundeskanzler übernahm Schmidt im Mai 1974 das Amt des Regierungschefs Sowohl innenpolitisch als auch außenpolitisch sah sich seine Regierung von Beginn an mit vielen Schwierigkeiten und Problemen konfrontiert, deren Lösung eine hohe Kompromissbereitschaft von allen Verhandlungspartnern erforderte.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist es, einen besonderen Fokus auf die Probleme bei der Realisierung des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972 zu richten. Als bundespolitischer Erbe von Willy Brandt musste Schmidt während seiner Amtszeit mit einem schwierigen staatsmännischen Spagat zwischen den hohen Erwartungen der Bevölkerung beiderseits der innerdeutschen Grenze an den Grundlagenvertrag auf der einen Seite und den am Ende nur schleppend spürbaren Ergebnissen auf der anderen Seite Rechnung tragen. Aufgrund der zeitlichen sowie quantitativen Rahmenbedingungen der Hausarbeit soll es jedoch weniger um eine detaillierte Untersuchung des gesamten Vertragswerkes mitsamt den unzähligen Problemen aus vier Jahrzehnten deutsch-deutscher Beziehungen gehen, als um den Versuch, die Umsetzungsschwierigkeiten anhand von zwei, exemplarisch ausgewählten Untersuchungen stellvertretend zu erläutern. Neben den Schwierigkeiten im Transitbereich sollen hier die äußerst problematischen Arbeitsbedingungen für westliche Journalisten im Mittelpunkt stehen. In der Schlussbemerkung folgt eine Einordnung in den historischen Kontext.
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
2. ZUR PERSON: BUNDESKANZLER HELMUT SCHMIDT
3. DER GRUNDLAGENVERTAG ZWISCHEN DER BRD UND DER DDR
3.1 GRUNDLAGEN
3.2 VERTRAGSINHALT
3.3 ZUSATZPROTOKOLL ZUSATZERKLÄRUNGEN UND BRIEFWECHSEL
4. PROBLEME BEI DER REALISIERUNG DES VERTRAGES
5. SCHLUSSBEMERKUNGEN
7. LITERATURVERZEICHNIS
1. Einleitung
„Die Demokratie lebt vom Kompromiss. Wer keine Kompromisse machen kann, ist für die Demokratie nicht zu gebrauchen.“1
Auch wenn der exakte Zeitpunkt sowie der Anlass für dieses Zitat von Helmut Schmidt nicht mehr nachzuvollziehen sind, charakterisiert es die Regierungszeit des fünften deutschen Kanzlers äußerst treffend. Nach dem Rücktritt seines Parteigenossen Willy Brandt als Bundeskanzler übernahm Schmidt im Mai 1974 das Amt des Regierungschefs Sowohl innenpolitisch als auch außenpolitisch sah sich seine Regierung von Beginn an mit vielen Schwierigkeiten und Problemen konfrontiert, deren Lösung eine hohe Kompromissbereitschaft von allen Verhandlungspartnern erforderte.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist es, einen besonderen Fokus auf die Probleme bei der Realisierung des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972 zu richten. Als bundespolitischer Erbe von Willy Brandt musste Schmidt während seiner Amtszeit mit einem schwierigen staatsmännischen Spagat zwischen den hohen Erwartungen der Bevölkerung beiderseits der innerdeutschen Grenze an den Grundlagenvertrag auf der einen Seite und den am Ende nur schleppend spürbaren Ergebnissen auf der anderen Seite Rechnung tragen.
Aufgrund der zeitlichen sowie quantitativen Rahmenbedingungen der Hausarbeit soll es jedoch weniger um eine detaillierte Untersuchung des gesamten Vertragswerkes mitsamt den unzähligen Problemen aus vier Jahrzehnten deutsch-deutscher Beziehungen gehen, als um den Versuch,
die Umsetzungsschwierigkeiten anhand von zwei, exemplarisch ausgewählten Untersuchungen stellvertretend zu erläutern. Neben den Schwierigkeiten im Transitbereich sollen hier die äußerst problematischen Arbeitsbedingungen für westliche Journalisten im Mittelpunkt stehen. In der Schlussbemerkung folgt eine Einordnung in den historischen Kontext.
2. Zur Person: Bundeskanzler Helmut Schmidt
In seiner Amtszeit als Bundeskanzler galt Helmut Schmidt für viele Menschen als Lotse, der mit ruhiger Hand die Bundesrepublik Deutschland durch die Turbulenzen der 1970er-Jahre manövrierte. Der am 23. Dezember 1918 in Hamburg-Barmbeck geborene Sohn eines Lehrers, zeigte bereits in frühster Jugend seine besondere musische Begabung. Nach absolviertem Kriegsdienst an der Ost- und Westfront sowie kurzer britischer Kriegsgefangenschaft entschied er sich für das Studium der Staatswissenschaften und Volkswirtschaft und arbeitete in der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Verkehr.1946 schloss sich Schmidt der SPD an und gelangte bereits 1953 als Abgeordneter in den Bundestag. Als Fachmann für Wehrfragen wandte er sich in den 1950er-Jahren strikt gegen eine atomare Bewaffnung der Bundeswehr.
Der brillante Redner setzte vor allem seinem Erzrivalen Franz Josef Strauß zu, was ihm in den Medien den Beinamen „Schmidt Schnauze“ eintrug. Wie Hund und Katze sollten sich der Münchner und sein norddeutscher Gegenspieler noch öfters begegnen - zunächst in der großen Koalition als Bundesminister, später als Kanzler und Herausforderer. 1961 erhielt Schmidt sein erstes Ministeramt als Hamburger Innensenator. Die schwere Hochwasserkatastrophe in der Hansestadt im folgenden Jahr machte ihn als „Krisenmanager“ im ganzen Land bekannt. Die Bevölkerung traute dem zupackenden Mann, dem „Macher“, noch Höheres zu.
Schmidt bildete bald mit Herbert Wehner und Willy Brandt die „Troika“, ein Macht- und Entscheidungszentrum in der SPD, welches jedoch nicht immer frei war von gegenseitiger Missachtung und politischer Rivalität. Während der großen Koalition war Helmut Schmidt Vorsitzender der SPD-
Bundestagsfraktion, nach Bildung der sozialliberalen Koalition unter Willy Brandt führte er als Bundesverteidigungsminister Reformen in der Bundeswehr durch. Nach Brandts Rücktritt als Bundeskanzler trat Schmidt im Mai 1974 dessen Nachfolge an. Innenpolitisch sah sich seine Regierung mit einer Wirtschaftsrezession konfrontiert: Die Bewältigung der Arbeitslosigkeit, die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und die Erhaltung der Geldwertstabilität suchte Schmidt auch auf internationaler Ebene zu erreichen. Mit dem französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing initiierte er so das Europäische Währungssystem.
Neben der Realisierung des Grundlagenvertrages zwischen der BRD und der DDR war die größte Herausforderung in seiner Amtszeit der Kampf gegen den Terrorismus der Roten Armee Fraktion (RAF), der 1977 seinen Höhepunkt im „Deutschen Herbst“ erreichte und den Schmidt entschieden im Rahmen rechtsstaatlicher Normen bekämpfte. Seinem entschlossenen Handeln wird bis heute über alle Parteigrenzen angerechnet, dass die terroristischen Erpressungsversuche keinen Erfolg hatten. So vertrat er bei der Verschleppung von Hanns-Martin Schleyer und der Entführung des Lufthansaflugzeuges „Landshut“ im Jahre 1977 nach Mogadischu/Somalia eine konsequente „harte Linie“, welche Verhandlungen mit Erpressern oder Terroristen nicht vorsah.
Außenpolitisch war Schmidt ein gefragter Staatsgast, 1975 wurde er von der „Financial Times“ zum „Mann des Jahres“ ernannt. Doch auch Schmidts
Popularität fand Mitte der 1970er-Jahre seine Grenzen. Um der wachsenden Bedrohung durch neue, auf Westeuropa gerichtete sowjetischen SS20-
Raketen entgegenzutreten und das strategische Gleichgewicht in Europa wiederherzustellen, forderte Schmidt in einer viel beachteten Rede im Londoner „International Institute for Strategic Studies“ die NATO zu Gegenmaßnahmen auf. Mit dieser Zielsetzung verabschiedeten die Außen- und Verteidigungsminister der NATO-Mitgliedstaaten am 12. Dezember 1979 in Brüssel den NATO-Doppelbeschluss. Dieser sah Verhandlungen mit der UdSSR über den Abbau der Mittelstreckenraketen vor. Bei einem Scheitern der Gespräche wollten die USA als Gegenmaßnahme nach vier Jahren ebenfalls atomare Mittelstreckenraketen in Europa stationieren. Doch der NATO-Doppelbeschluss führte in vielen westeuropäischen Ländern zu einem Anwachsen der Friedensbewegungen, die gegen die Nachrüstung Stellung bezogen. In der Bundesrepublik konnte sie hunderttausende Bürger mobilisieren, wobei sich der Friedensbewegung auch weite Teile der SPD anschlossen. Schließlich konnte sich Bundeskanzler Schmidt der Unterstützung seiner eigenen Partei nicht mehr sicher sein.
Zum Bruch mit dem Koalitionspartner FDP kam es im September 1982 über finanz- und wirtschaftspolitische Fragen. Die vier liberalen Minister, Hans- Dietrich Genscher, Gerhart Baum, Otto Graf Lambsdorff und Josef Ertl, traten aus der Regierung aus. Schmidt bildete zunächst ein SPD- Minderheitskabinett und schlug vorgezogene Neuwahlen vor. Doch so weit sollte es nicht mehr kommen. Mit einem konstruktiven Misstrauensvotum wurde Schmidt am 1. Oktober 1982 als erster Bundeskanzler aus seinem Amt gewählt. Sein Nachfolger wurde Helmut Kohl (CDU). Schmidt zog es nach dem Ende seiner Amtszeit als Bundeskanzler auf die Seite des Journalismus. So wirkte er seit 1983 als Mitherausgeber und von 1985 bis 1989 auch als Geschäftsführer der „Zeit“.
3. Der Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR
3.1. Grundlagen
Der am 21. Dezember 1972 in Ostberlin von Bundesminister Egon Bahr und DDR-Staatssekretär Michael Kohl unterzeichnete Grundlagenvertrag basierte auf zwei grundlegenden Rechtspositionen, welche laut Walter Scheel auch die Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition kennzeichneten. Grundsätzlich gesehen sollte er nichts an der rechtlichen Lage ändern, sondern vielmehr „auf der Basis der Gleichberechtigung“ das „Nebeneinander organisieren und dazu beitragen, das Miteinander zum Wohle der Menschen in beiden deutschen Staaten zu lernen“:
1. Beide Staaten sind Teil einer Nation mit gemeinsamer Sprache, gemeinsamer Geschichte und einem engen Geflecht von Bindungen.
2. Er bedeutet für Deutschland noch keinen Friedensvertrag die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte bleiben bestehen.
Trotz des umfangreichen Vertragswerkes hielt die Bundesregierung - aber auch alle Fraktionen im Bundestag - am Ziel fest, die Selbstbestimmung für das ganze deutsche Volk zu verwirklichen.
3.2. Vertragsinhalt
Im Rahmen des langwierigen und bis ins letzte Detail der kleinsten Formulierungen ausgearbeiteten Vertrages sollten zehn Artikel die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten regeln und vereinfachen. Da sich die Positionen der misstrauischen Verhandlungspartner jedoch häufig widersprachen, mussten alle möglichen Eventualitäten im Zusatzprotokoll sowie diversen, bisweilen seitenlangen Zusatzerklärungen und Briefwechsel Berücksichtigung finden:
Artikel 1: Entwicklung gut nachbarschaftlicher Beziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung
Artikel 2: Übernahme der Ziele und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen als politischer Leitgedanke
Artikel 3: Verzicht auf Gewalt oder deren Androhung bei Streitfragen aller Art sowie Bekräftigung der Unverletzlichkeit der Grenzen und der uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität (Einzelheiten geregelt im Zusatzprotokoll)
Artikel 4: Kein Staat darf den anderen international vertreten bzw. in dessen Namen handeln
Artikel 5: Förderung von Frieden und Zusammenarbeit in Europa und Verminderung von militärischen Streitkräften und Rüstung (insbesondere auf dem Gebiet der Kern- und Massenvernichtungswaffen) in Europa unter wirksamer internationaler Kontrolle
Artikel 6: Gegenseitiger Respekt von Unabhängig- und Selbstständigkeit sowohl in inneren als auch äußeren Angelegenheiten
Artikel 7: Praktische und humanitäre Kooperation auf den Gebieten Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, Verkehr, Rechtsverkehr, Post- und Fernmeldewesen, Gesundheitswesen, Kultur, Sport, Umweltschutz etc. vertiefen (Einzelheiten geregelt im Zusatzprotokoll)
Artikel 8: Austausch von ständigen Vertretungen anstelle von Botschaften
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1Zitat entnommen von der offiziellen Internetseite der Bundesregierung http://www.bundeskanzler.de
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