Besonders zu Zeiten der Industrialisierung Ende des 19. Jahrhunderts und nach Ende des zweiten Weltkrieges waren staatliche Eingriffe unvermeidlich. Die technische Entwicklung und der Wiederaufbau hätten wohl ohne einen in der Wirtschaft stark agierenden Staat nicht so schnell und erfolgreich bewerkstelligt werden können. Diese ’Spezialsituationen’ waren aber klare Ausnahmen.
Dazu wird im vorliegenden Essay Stellung bezogen. Es wird gezeigt, dass Kosten eingespart, Erlöse generiert und die öffentlichen Verwaltungen wieder effizienter werden können, indem alle nicht primär staatlichen Aufgaben dem Privatsektor zur Durchführung überlassen werden. Ferner wird eine Abgrenzung zwischen Regulierung, Deregulierung, und Privatisierung vorgenommen sowie die einzelnen Aktionen a praktischen Beispielen erläutert.
Darüber hinaus argumentiert der Autor, dass die Formen der Kooperation zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen in Zukunft dort verstärkt genutzt werden sollten, wo sie mit den Vorteilen einer echten materiellen Privatisierung verbunden sind. Insbesondere mit Betreibermodellen, bei denen Private das Investitionsrisiko mit übernehmen, böten sich attraktive Möglichkeiten. Der Staat kann so entlastet und Zeit- und Effizienzgewinne erreicht werden. Die Übernahme von Planung, Erstellung, Betrieb und Finanzierung öffentlicher Projekte durch Private einschließlich der damit verbundenen Risiken öffnet dem Markt endlich bisher vorenthaltene Möglichkeiten.
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1. Theoretische Grundlagen – staatliche Regulierung
1.1 Regulierungsformen und Arten von Monopolen
1.2 Historischer Einfluss und Entwicklung
2. Praktische Anwendung – Deregulierung & Privatisierung
2.1 Deregulierung
2.2 Historische und aktuelle Entwicklung der Deregulierung
2.3 Privatisierung
2.4 Alternative Finanzierungs- und Managementkonzepte
3. Fazit
Anlagen
A1 Einnahmen aus Veräußerung von Bundesanteilen an (öffentlichen) Unternehmen
A2 Beabsichtigte (umgesetzte) Verringerung von Bundesbeteiligungen
A3 Beteiligungen der Länder
A4 Geplante Einnahmen aus Privatisierungen in den Jahren 2001 bis 2004
A5 Geplante Verwendung der Privatisierungserlöse in den Jahren 2001 bis 2004
A6 Trends und Entwicklungen bei Bundesbeteiligungen
a.) Bahnreform
b.) Postreform
c.) DtA / KfW
A7 Literaturnachweis / verwendete Literatur
Verwendete Fachabkürzungen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vorbemerkungen
In Zeiten knapper Haushaltskassen wird häufig die Frage gestellt, wie die politische Führung in Deutschland neue Einnahmequellen erschließen, bestehende optimaler nutzen bzw. effizienter mit vorhandenen Ressourcen umgehen kann. Meist ist sie dem Vorwurf geringer Flexibilität und mangelnder Anpassungsfähigkeit öffentlicher Betriebe, welche steigendem Wettbewerbsdruck nicht mehr standhalten können, ausgesetzt.
In einigen Bereichen wurde deshalb bereits konsequent mit dem Kurswechsel in Richtung Marktöffnung begonnen. So hat die Bundesregierung 1999 in der Koalitionsvereinbarung „Aufbruch und Erneuerung - Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert“ definiert, wohin sie die Bundesrepublik führen will. In einem von Liberalisierung, technischem Fortschritt und zunehmendem (inter)nationalen Wettbewerb geprägten Umfeld sei die Öffnung von Staatsunternehmen für privates Know-how und Kapital der Weg, die Unternehmen und deren Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Zu diesen Themen werde ich in der vorliegenden Hausarbeit Stellung beziehen. Ich werde zeigen, dass Kosten eingespart, Erlöse generiert und die öffentlichen Verwaltungen wieder effizienter werden können, indem alle nicht primär staatlichen Aufgaben dem Privatsektor zur Durchführung überlassen werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass dieser auch dazu bereit ist. Da erzielte Privatisierungserlöse laut Bundesregierung zur Tilgung von Schulden verwendet werden sollen, unterstützt dies die Haushaltskonsolidierung und trägt bei, wieder finanzielle Handlungsspielräume für künftige Generationen zu erhalten.
Zum besseren Verständnis und der Eindeutigkeit wegen nehme ich zunächst eine definitorische Abgrenzung der Begriffe Regulierung, Deregulierung und Privatisierung vor.
Regulierung bezeichnet die verbindliche Verhaltenssteuerung des Staates durch Handlungsge-/ bzw. Tätigkeitsverbote. Es ist also von politischem Willen gesteuertes Geschehen. Nutznießer regulierter Sektoren sind meist Arbeitnehmer und Eigentümer.
Deregulierung (Ent-Regulierung) ist die Aufhebung eines regulierten Zustandes durch Rücknahme von gesetzlich bindenden Regelungen. Ziel ist eine erhöhte Flexibilität und mehr Wettbewerb in einer ehemals staatlich oder teilstaatlich erfüllten bzw. regulierten Aufgabe. Meist sind es gesetzliche Bestimmungen, die potentiellen Konkurrenten den Marktzutritt erschweren bzw. verbieten sollen. Werden solche Beschränkungen auf internationaler Ebene aufgehoben, spricht man von Liberalisierung.
Privatisierung ist der Wechsel der Rechtsform von einer öffentlichen in eine Kapitalgesellschaft (meist AG). Oft verbunden mit teilweiser oder kompletter Abgabe von Eigentumsanteilen daran. Meist versuchten und versuchen Regierungen durch Verkauf staatlichen Eigentums die steigenden Haushaltsdefizite zu senken. Dies geschieht in der Annahme, dass der Wechsel der Eigentumsverhältnisse mehr Flexibilität schafft und die Existenz von privatisierten Unternehmen im Wettbewerb gesicherter ist.
Mein Ausführungen werden im Anhang durch Abbildungen und Erhebungen ergänzt.
1. Theoretische Grundlagen – staatliche Regulierung
Primär verfolgt der Staat die Aufgabe, seinen Bürgern ’annehmbare’ Rahmenbedingungen zum Leben zu ermöglichen. Deshalb werden von der politischen Führung Leistungen definiert, die auf dem Gebiet der Infrastruktur zur Grundversorgung der Bevölkerung gehören. Dies sind z.B. Stromver-/ sowie Müllentsorgung, Post-/ & Fernmeldewesen und Verkehrsdienstleistungen.
Da in Deutschland das Prinzip ’Marktwirtschaft’ gilt[1], bleibt es jeder natürlichen und juristischen Person selbst überlassen, wirtschaftlich tätig zu werden – oder auch nicht. Der Wettbewerb ist somit fester Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Er bietet den wirtschaftlichen Antriebskräften Raum zur Entfaltung und verbessert gleichzeitig den gesamtwirtschaftlichen Einsatz der Ressourcen. Allerdings gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Regulierungen, die in vielen Fällen überflüssig oder zumindest überzogen sind. Eine Einschätzung, die einmal gerechtfertigt war, muss es nicht für immer sein. Die Vielfalt der Regulierungen hat so stark zugenommen, dass bereits deren Menge wirtschaftliche Aktivitäten lähmen könnte.
Mit den Worten der Deregulierungskommission ist ’Regulierung jede staatliche oder staatlich sanktionierte Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten der Menschen.’[2] Nutznießer regulierter Sektoren sind meist Arbeitnehmer mit weniger Leistungsdruck und Eigentümer mit höheren Gewinnen trotz weniger Anstrengung.
Ein generelles Argument für den Erhalt und die Neuschaffung von Monopolen wäre die Notwendigkeit der zuverlässigen Verfügbarkeit. Dies spielt eine besonders wichtige Rolle im Bereich der Infrastrukturnetze. Mit Hilfe von Staatsmonopolen sollten mögliche Ausfälle durch Konkurse, Streiks sowie scheinbarer Unrentabilität in Teilbereichen vorgebeugt und ihre Anzahl und Ausmaß im täglichen Leben so gering als möglich gehalten werden.
Doch was sind eigentlich Netze? Sie zeichnen sich durch hohe Anschaffungs-/ und niedrige laufende Kosten sowie starke Skaleneffekte aus. Der Kundennutzen steigt mit der Zahl der Nutzer exponentiell an. So könnten bei fallenden Kosten u. U. durch mehr Kundennutzen am Markt sogar höhere Preise durchgesetzt werden. Große Wettbewerber haben also einen doppelten Vorteil gegenüber kleineren. Neue Wettbewerber werden durch absolut hohe Kosten für den Aufbau eines neuen Netzes abgeschreckt. Die Netzökonomie fördert somit natürliche Monopole. Beispiele für bestehende Netze sind die Trassen der Deutschen Bahn AG, Kommunikationsleitungen der Deutschen Telekom AG, Energieleitungen der Stromversorger u.v.m.
1.1 Regulierungsformen und Arten von Monopolen
Generell lässt sich laut Paul A. Samuelson zwischen zwei Regulierungsformen unterscheiden.[3] Zum einen der wirtschaftlichen Regulierung. Sie bezieht sich auf die Kontrolle von Preisen und Marktbeschränkungen sowie das Setzen von Standards in einzelnen Branchen. Zum zweiten gibt es eine neuere Regulierungsform - die der sozialen Regulierung. Sie wird eingesetzt, um Nebenwirkungen wirtschaftlicher Aktivität verträglicher zu gestalten. Die Umwelt, Gesundheit der Bürger sowie die Sicherheit von Arbeitnehmern und Konsumenten sollen damit geschützt werden.
Ein Beispiel für wirtschaftliche Regulierung: Im Bereich der Infrastruktur gibt es – wie überall - lukrativ und weniger lukrativ herstellbare Produkte. Da sich privatwirtschaftliche Unternehmen stets die vermeintlich lukrativen suchen, bleiben die ‚unrentablen’ als Rest über. Um die Aufgaben dennoch zu erfüllen, gibt es zwei Möglichkeiten, die durch Regulierung unterstützt werden:
1. Der Staat wird selbst unternehmerisch tätig und nimmt mögliche Verluste bewusst in Kauf. Die Finanzierung wird vom Volk, das die Leistung bei Bedarf nutzen kann, getragen.
2. Private Unternehmen werden durch Subventionen zur Erbringung der Leistung animiert.
Systemimmanente Schwierigkeiten wie ein großer Verwaltungsapparat, mangelndes Kostenbewusstsein und bei Mitarbeitern fehlende Identifizierung mit der eigenen Aufgabe machen den Staat als Unternehmer ineffizient. Heutzutage wird deshalb versucht, die Ineffizienz staatlicher Aktivitäten dadurch in den Griff zu bekommen, dass diese der Effizienz privater Initiative überantwortet wird (Deregulierung, Privatisierung).
Ein weiterer Grund für staatliche Regulierungsmaßnahmen ist die Verhinderung von Monopolen, Oligopolen oder Externalitäten[4], also der Auswirkungen von Handlungen der Marktteilnehmer auf unbeteiligte Dritte. Ein Beispiel wäre die Luftverschmutzung durch einen industriellen Betrieb.
Nach Samuelson kommt es allerdings oft nur deshalb zur Regulierung, weil einzelne Interessengruppen durch heftige Interventionen die regulierenden Behörden dazu bringen, die Produzenten statt der Konsumenten zu schützen.[5]
[...]
[1] vgl. Bundesgesetzblatt 1967, Teil I Seite 582 - Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft - §1 ’[...] im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung [...]’ Dieses Gesetz legte die BRD erstmals in der Geschichte auf die Marktwirtschaft fest.
[2] vgl. Deregulierungskommission – ’Marktöffnung und Wettbewerb’ – Stuttgart, 1991, Vorbemerkungen
[3] vgl. P.A. Samuelson / W.D. Nordhaus – Volkswirtschaftslehre – Wien, 1998, S. 384
[4] vgl. G. Mankiw – Volkswirtschaftslehre – Stuttgart, 1999, S. 12
[5] vgl. P.A. Samuelson / W.D. Nordhaus – Volkswirtschaftslehre – Wien, 1998, S. 385
- Quote paper
- Michael A. Braun (Author), 2001, Staatliche Einflussnahme und deren Aufhebung - Regulierung, Deregulierung, Privatisierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69568
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