Nach fast vierzigjähriger Reifezeit beschlossen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am 20.12.2000 in Nizza („Wunder von Nizza“) die Einführung einer supranational-europäischen Gesellschaftsform – der Europäischen Gesellschaft, genannt Societas Europaea (SE). Gemäß der Präambel der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) soll die neue Gesellschaftsform SE den Unternehmen der EU die Möglichkeit eröffnen, ihr Wirtschaftspotenzial durch Konzentrations- und Fusionsmaßnahmen zu bündeln, Produktionsmaßnahmen gemeinschaftsweit zu reorganisieren und damit die Wirtschaft der Gemeinschaft zu stärken. Die SE ermöglicht dies vor allem durch die organisatorische Vereinfachung grenzüberschreitenden Handelns, indem der Zwang entfällt, verschiedene Tochtergesellschaften zu gründen und die Unternehmen stattdessen mit einer Geschäftsführung, einem Berichtssystem und einem einheitlichen Kern an Regeln europaweit wirken können. Damit ist die Europäische Gesellschaft als Rechtsform für ein europaweit agierendes Unternehmen prädestiniert.
Der Erfolg der SE und deren praktische Relevanz werden in hohem Maße von ihrer steuerlichen Behandlung abhängen. Eine der großen Schwächen der SE-VO ist, dass die Besteuerung nicht in ihr enthalten ist, sondern auf das jeweilige nationale Recht des Sitzstaates verwiesen wird. Für Deutschland bedeutet dies, dass die Besteuerung der SE grundsätzlich der AG gleicht. Damit wird den im Sitzstaat ansässigen anderen vergleichbaren Kapitalgesellschaften steuerliche Rechtsformneutralität gewährleistet und eine Sonderstellung der SE vermieden. Allerdings ist in diesem Zusammenhang die steuerliche Fusionsrichtlinie ebenfalls entscheidend, , die bis zum 31.12.2005 in nationales Recht umzusetzen war und die Rechtsgrundlage bildet, auf der die steuerliche Behandlung der SE fußt. Zurzeit ist eine umfassende Überarbeitung des EStG, UmwStG und KStG zur Einführung der SE (SEStEG) in Verhandlungen, womit die Änderungen der FRL in deutsches Steuergesetz umgesetzt werden sollen.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Hauptaspekte der Besteuerung der SE aus deutscher Sicht darzustellen und damit aufzuzeigen, inwiefern die Besteuerung den Zielen des Ministerrates zur Einführung der SE, der Förderung der Kooperationsmöglichkeiten der Unternehmen auf europäischer Ebene, gerecht wird. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Besteuerung der SE bei Gründung und Sitzverlegung gelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Grundlagen der Europäischen Aktiengesellschaft
- Einleitung zur Besteuerung der Societas Europaea
- Gang der Untersuchung
- Besteuerung der Societas Europaea bei Gründung
- Überblick über die Gründungsmöglichkeiten
- Gründung durch Verschmelzung
- Überblick über die Verschmelzungsarten
- Herausverschmelzung nach nationalem Recht
- Hineinverschmelzung nach nationalem Recht
- Verschmelzungen mit Inlandsbezug
- Bestimmungen der Fusionsrichtlinie für Verschmelzungen
- Gründung einer Holding-Societas Europaea
- Gründung einer Tochter-Societas Europaea
- Formwechsel in eine Societas Europaea
- Besteuerung der Sitzverlegung
- Besteuerung der Sitzverlegung ins Ausland nach nationalem Recht
- Besteuerung der Sitzverlegung ins Inland nach nationalem Recht
- Bestimmungen der Fusionsrichtlinie für Sitzverlegungen
- Aktuelle Gesetzesänderungen zum Wegzug
- Laufende Besteuerung
- Kritische Würdigung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung der Societas Europaea (SE). Ziel ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Gründung, den Betrieb und die Sitzverlegung einer SE im europäischen Kontext zu beleuchten. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen der europäischen Fusionsrichtlinie und des nationalen Rechts auf die steuerliche Gestaltung der SE betrachtet.
- Gründung einer SE durch Verschmelzung
- Steuerliche Behandlung der Sitzverlegung einer SE
- Harmonisierung der Besteuerung der SE im europäischen Raum
- Stellung der SE im Vergleich zu nationalen Kapitalgesellschaften
- Auswirkungen der SE auf die Steuergestaltung
Zusammenfassung der Kapitel
- Einführung: Diese Einleitung gibt einen Überblick über die Entstehung der SE und erläutert die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie stellt die Bedeutung der steuerlichen Behandlung für den Erfolg der SE heraus.
- Besteuerung der Societas Europaea bei Gründung: Dieses Kapitel befasst sich mit den steuerlichen Aspekten der Gründung einer SE. Es analysiert verschiedene Gründungsmöglichkeiten, insbesondere die Gründung durch Verschmelzung, und beleuchtet die dazugehörigen steuerlichen Auswirkungen.
- Besteuerung der Sitzverlegung: Dieses Kapitel behandelt die steuerlichen Besonderheiten bei der Sitzverlegung einer SE. Es untersucht die steuerliche Behandlung bei Sitzverlegungen ins Ausland und ins Inland sowie die relevanten Bestimmungen der Fusionsrichtlinie.
Schlüsselwörter
Die vorliegende Arbeit behandelt zentrale Themen im Bereich der steuerlichen Behandlung der Societas Europaea (SE). Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind Gründung, Verschmelzung, Sitzverlegung, Fusionsrichtlinie, nationales Steuerrecht, Harmonisierung, Steuergestaltung, Europäische Union.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird eine Europäische Gesellschaft (SE) steuerlich behandelt?
Die SE unterliegt grundsätzlich dem nationalen Steuerrecht ihres Sitzstaates. In Deutschland wird sie steuerlich wie eine herkömmliche Aktiengesellschaft (AG) behandelt.
Welche Rolle spielt die Fusionsrichtlinie für die SE?
Die Fusionsrichtlinie verhindert die Aufdeckung stiller Reserven bei grenzüberschreitenden Fusionen und ermöglicht so eine steuerneutrale Gründung der SE.
Ist eine grenzüberschreitende Sitzverlegung der SE steuerfrei?
Nach der Fusionsrichtlinie soll die Sitzverlegung keine sofortige Besteuerung auslösen, sofern die Wirtschaftsgüter einer Betriebsstätte im Wegzugsstaat verbleiben.
Kann die SE zur internationalen Steuergestaltung genutzt werden?
Ja, durch die Wahl des Sitzstaates können Unternehmen von unterschiedlichen Steuersätzen und Regelungen innerhalb der EU profitieren, ohne die rechtliche Identität zu verlieren.
Was ändert das SEStEG an der Besteuerung in Deutschland?
Das Gesetz zur steuerlichen Begleitregelung zur Einführung der SE setzt EU-Vorgaben in deutsches Recht um, um die steuerliche Diskriminierung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen abzubauen.
- Quote paper
- Chrysanth Herr (Author), 2006, Die europäische Gesellschaft als Instrument der Steuergestaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69209