Im Allgemeinen bezeichnet der Begriff Abfall Reststoffe aus Produktion und Konsum, die infolge des Schadstoffgehalts und großer Mengen eines der dringendsten Umweltprobleme darstellen. Letztlich werden alle produzierten Güter zu Abfällen. Ihr Aufkommen ist bedingt durch die Bevölkerungsentwicklung, wirtschaftliche Entwicklung (steigender Wohlstand), Gesetzgebung, Konsumverhalten der Verbraucher („Wegwerfgesellschaft“), Produktgestaltung sowie Produktionsverfahren. Bis in die 1980er Jahre zielte die deutsche Abfallpolitik im Wesentlichen auf die Beseitigung des Abfalls, d.h. Müllverbrennung und Deponierung. Das deutsche Abfallrecht wurde lange Zeit nur als „Müllabfuhrrecht“ der Kommunen verstanden. Initiativen zur Vermeidung, Verwertung und einer sicheren Entsorgung traten erst in den Vordergrund der Debatte, als das Müllaufkommen immer größer wurde und die Deponiereserven sich dezimierten. Dahingehend wurde durch eine Änderung der Gesetzgebung (Art. 74 Nr. 24 GG) im Jahre 1972 eine umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes geschaffen und das Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet. Im Sinne einer nachhaltigen Umweltpolitik erfuhr das Gesetz mehrere Novellen, so dass unter der Prämisse der Abfallvermeidung und Entsorgung am 1.10.1986 das Abfallgesetz (AbfG) des Bundes erlassen wurde. Im Gegensatz zur einheitlichen Regelung für Abfallbeseitigung vom 11.6.1972 weist das neue AbfG seine Prioritäten anders aus; Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen. Der Paradigemenwechsel von einem Abfallbeseitigungsgesetz hin zur ökologischen Abfallwirtschaft wurde durch die Verpackungsordnung, die am 12.6.1991 in Kraft trat, verstärkt. Diese Verordnung verpflichtete den Handel und die Industrie zur Rücknahme und stofflichen Verwertung von Verpackungsabfällen. Sie kann als Wegbereiter einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bezeichnet werden; folglich wurde das bereits normierte Prinzip der Produktverantwortung von Produzenten und Konsumenten über die Gebrauchsphase hinaus auf den gesamten deutschen Warenverkehr ausgeweitet. Das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen“ (KrW-/AbfG) löste das AbfG ebenso wie die Rollenverteilung der Akteure, nach der die Wirtschaft Abfall produziert und die Kommunen auf Kosten der Allgemeinheit die Abfälle zu entsorgen haben, ab.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Abfallbegriff
- Subjektiver und objektiver Abfallbegriff
- Abfall zur Verwertung und Abfall zur Beseitigung
- Der Anfall des Abfalls
- Abfallarten
- Siedlungsabfälle
- Hausabfälle
- Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
- Sperrgut
- Abfälle außerhalb des KrW-/AbfG
- Tierische Reststoffe
- Abwasser
- Altlasten
- Mischabfälle (Ursprungsgemische, vermischte Abfälle)
- Kieler Abfallbilanz
- Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung
- Haus- und Geschäftsabfälle
- Bioabfälle
- Sperrgut
- Zusammenfassung der Kieler Abfallbilanz
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert den Regelungsgegenstand des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und untersucht die Entwicklung des Abfallrechts in Deutschland, ausgehend von den frühen Bemühungen zur Abfallbeseitigung bis hin zur heutigen Kreislaufwirtschaft.
- Die Entwicklung des Abfallrechts in Deutschland und der Wandel von der Abfallbeseitigung zur Kreislaufwirtschaft.
- Der Begriff des Abfalls im Kontext des KrW-/AbfG und die Unterscheidung zwischen subjektivem und objektivem Abfallbegriff.
- Die verschiedenen Abfallarten und ihre Bedeutung im Kontext der Abfallwirtschaft.
- Die Kieler Abfallbilanz und die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Abfallentsorgung.
- Das Konzept der Produktverantwortung und die Rolle der Wirtschaft im Kreislauf der Abfallwirtschaft.
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung stellt den historischen Kontext der Abfallwirtschaft in Deutschland dar und beleuchtet die Entwicklung des Abfallrechts von der Beseitigung zur Kreislaufwirtschaft.
- Das Kapitel „Der Abfallbegriff“ erklärt die rechtliche Definition des Abfalls im KrW-/AbfG, die Unterscheidung zwischen subjektivem und objektivem Abfallbegriff sowie die Bedeutung des Entledigungsbegriffs.
- Das Kapitel „Der Anfall des Abfalls“ befasst sich mit den verschiedenen Faktoren, die den Anfall von Abfällen beeinflussen, wie z.B. Bevölkerungsentwicklung und Konsumverhalten.
- Das Kapitel „Abfallarten“ unterscheidet die verschiedenen Abfallarten, die im KrW-/AbfG geregelt sind, einschließlich Siedlungsabfällen, Hausabfällen, Sperrgut und anderen Abfallarten.
- Das Kapitel „Abfälle außerhalb des KrW-/AbfG“ behandelt Abfallarten, die nicht unter das KrW-/AbfG fallen, wie z.B. tierische Reststoffe, Abwasser und Altlasten.
- Das Kapitel „Mischabfälle“ befasst sich mit den Besonderheiten der Entsorgung von Misch- oder vermischten Abfällen.
- Das Kapitel „Kieler Abfallbilanz“ präsentiert eine umfassende Übersicht über die Abfallbilanz der Stadt Kiel, mit einer Analyse der verschiedenen Abfallarten, der Abfallmenge und der Verwertungs- und Beseitigungsquoten.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft in Deutschland, insbesondere das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Die wichtigsten Schlüsselwörter sind daher: Abfallrecht, Kreislaufwirtschaft, Abfallbegriff, Entledigungsbegriff, Produktverantwortung, Abfallarten, Abfallentsorgung, Abfallbilanz.
- Quote paper
- Jasmin Tarhouni (Author), 2006, Der Regelungsgegenstand des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68911