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Die Strafbarkeit Juristischer Personen

Title: Die Strafbarkeit Juristischer Personen

Seminar Paper , 2006 , 31 Pages , Grade: 16 Pkt., sehr gut

Autor:in: Marco Kress (Author)

Law - Penology
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“Das Criminalrecht hat zu tun mit dem natürlichen Menschen, als einem denkenden, wollenden, fühlenden Wesen. Die juristische Person aber ist kein solches, sondern nur ein Vermögen habendes Wesen, liegt also ganz außerhalb des Criminalrechts“. Diese Auffassung von v. Savigny liegt bis heute dem deutschen Strafrechtgesetzbuch zugrunde. Die wachsende Macht von Wirtschaftsorganisationen einerseits, sowie die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene andererseits, macht den im deutschsprachigen Raum fast unangefochtenen Grundsatz “societas delinquere non potest”, die Nichtstrafbarkeit von juristischen Personen, jedoch zunehmend diskutabel. Kaum ein anderes Thema hat die rechtliche Debatte im 20. Jahrhundert so dauerhaft beschäftigt wie die Strafbarkeit von juristischen Personen. Die bisherige Dogmatik ging davon aus, dass eine strafrechtliche Sanktionierung juristischer Personen im Kernbereich des Strafrechts aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht zu legitimieren war. Der grundsätzlichen Frage nach der Strafbarkeit juristischer Personen soll in der folgenden Bearbeitung nachgegangen werden.
I.1. Der historische Überblick.
Schon im römischen Recht soll der Grundsatz gegolten haben, dass eine juristische Person sich nicht strafbar machen kann, nach dem noch heute gültigen Grundsatz „Societas delinquere non postes“. Ob das klassische römische Recht die Möglichkeit der Strafbarkeit von juristischen Personen abgelehnt oder befürwortet hat, kann jedoch nicht eindeutig belegt werden, weil nicht feststeht ob das klassische römische Recht überhaupt juristische Personen als solche kannte1. Im darauf folgenden Mittelalter wurden auf dem Konzil von Lyon 1245 von Papst Innocenz IV.

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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

I.1. Der historische Überblick.

I.2. Die Definition der juristischen Person.

I.2.1. Die juristische Person des bürgerlichen Rechts.

I.2.2. Die juristische Person des öffentlichen Rechts.

I.2.3. Die juristische Person und die Gesellschaft nach §§705 ff BGB.

II. Die Strafbarkeit der juristischen Person.

II.1. Die Fähigkeiten der juristischen Person.

II.1.1. Die Rechtsfähigkeit der juristischen Person.

II.1.2. Die Handlungsfähigkeit der juristischen Person.

II.1.2.1. Die Vertretertheorie.

II.1.2.2. Die Organtheorie.

II.1.2.3. Die Frage nach dem Willen der juristischen Person.

II.1.3. Die Schuldfähigkeit der juristischen Person.

II.1.3.1. Die verschiedenen Schuldbegriffe.

II.2. Die mögliche Doppelbestrafung der Organe.

II.3. Eine Zusammenfassung.

II.4. Sanktionsmöglichkeiten im geltenden Recht.

II.4.1. Die Auflösung.

II.4.2. Die Tätigkeitsbeschränkung.

II.4.3. Verfall und Abführung des Mehrerlöses.

II.4.4. Die Einziehung.

II.4.5. Das Handeln für einen anderen nach §14 StGB.

II.4.6. Der §31 BGB als Zurechnungsnorm.

II.4.7. Eine Zusammenfassung.

II.4.8. Die Geldbuße gegen juristische Personen nach §30 OWiG.

II.4.8.1. Probleme im Zusammenhang mit §30 OWiG und der Vergleich des Ordnungswidrigkeiten Gesetzes mit dem Strafrecht.

II.4.8.2. Bemessung und Höhe der Geldstrafe bzw. Geldbuße.

II.4.8.3. Das Legalitäts- und Opportunitätsprinzip.

II.4.8.4. Die Eintragung.

II.4.8.5. Die Ersatzfreiheitsstrafen.

III. Zusammenfassung der Sanktionsmittel gegen juristische Person im geltenden Recht und Ausblick.

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegende Problematik der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen im deutschen Recht. Ziel ist es zu analysieren, warum das derzeitige System der Sanktionierung, das überwiegend im Ordnungswidrigkeitenrecht angesiedelt ist, dogmatische Herausforderungen aufwirft und ob eine Aufnahme der Strafbarkeit juristischer Personen in das Strafgesetzbuch notwendig wäre.

  • Historische Entwicklung der Nichtstrafbarkeit von Verbänden (societas delinquere non potest).
  • Rechts-, Handlungs- und Schuldfähigkeit juristischer Personen.
  • Kritische Analyse der bestehenden Sanktionsinstrumente (§ 30 OWiG, § 14 StGB, § 31 BGB).
  • Vergleich zwischen dem strafrechtlichen Schuldprinzip und den Zurechnungsmodellen für juristische Personen.
  • Zukünftige Perspektiven einer möglichen Reformation des Strafgesetzbuches zur Verbandssanktionierung.

Auszug aus dem Buch

II.1.2.1. Die Vertretertheorie.

Nach der Vertretertheorie ist die juristische Person, gleich wie eine geschäftsunfähige Person, nicht fähig Handlungen vorzunehmen, die rechtwirksame Rechte und Pflichten begründen könnte28. In folge dessen treten Dritte im Rechtsverkehr auf, deren Handlungen jedoch nicht der juristischen Person selbst zuzurechnen sind, sondern diese wie bei einer Vertretung verpflichten. Nach dieser Theorie ist die juristische Person zwar rechtsfähig, nicht jedoch willens- bzw. handlungsfähig. Wie bei einer Stellvertretung hat dies zur Folge, dass diese nur denkbar ist im rechtsgeschäftlichen- nicht jedoch im deliktischen Bereich. Daher kann die juristische Person bei Rechtsgeschäften zwar vertreten werden, die Zurechnung einer unerlaubten Vertreterhandlung ist ebenso wenig denkbar, wie die Begehung einer unerlaubten Handlung der juristischen Person selbst. Aufgrund dessen ist die Vertretertheorie heute allenfalls eine Mindermeinung und führte zur der Entwicklung der Organtheorie.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Dieses Kapitel gibt einen historischen Abriss über die Entwicklung der Lehre von der Nichtstrafbarkeit juristischer Personen und führt in die moderne Diskussion ein.

II. Die Strafbarkeit der juristischen Person.: Hier werden die theoretischen Voraussetzungen wie Rechts-, Handlungs- und Schuldfähigkeit sowie die Möglichkeiten der Sanktionierung juristischer Personen kritisch erörtert.

III. Zusammenfassung der Sanktionsmittel gegen juristische Person im geltenden Recht und Ausblick.: Das abschließende Kapitel bewertet die aktuelle Rechtslage als unzureichend und diskutiert die Notwendigkeit einer Aufnahme der Strafbarkeit von Verbänden in das Strafgesetzbuch.

Schlüsselwörter

Strafbarkeit juristischer Personen, Schuldprinzip, Societas delinquere non potest, § 30 OWiG, Organtheorie, Vertretertheorie, Handlungsfähigkeit, Sanktionsmöglichkeiten, Zurechnungsnorm, Verbandsstrafe, Strafgesetzbuch, Deliktfähigkeit, Ordnungswidrigkeit, Wirtschaftsstrafrecht, Schuldunfähigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen im deutschen Recht und der Frage, ob das derzeitige System der Verbandssanktionierung den Anforderungen gerecht wird.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung der strafrechtlichen Dogmatik, der Zurechnung von Handlungen (Organ- vs. Vertretertheorie) und der Analyse aktueller Sanktionsnormen wie dem § 30 OWiG.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die kritische Hinterfragung der Nichtstrafbarkeit von juristischen Personen und die Prüfung, ob eine Integration in das Strafgesetzbuch unter Berücksichtigung des Schuldprinzips möglich oder notwendig ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die juristische Kommentare, Dissertationen und aktuelle Rechtsprechung heranzieht, um die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten zu bewerten.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der Rechts-, Handlungs- und Schuldfähigkeit juristischer Personen sowie einer detaillierten Analyse der geltenden Instrumente zur Sanktionierung von Fehlverhalten von Vertretern und Organen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie "Strafbarkeit juristischer Personen", "Schuldprinzip", "Organtheorie", "§ 30 OWiG" und "Verbandsstrafe" bestimmt.

Warum wird die Vertretertheorie heute kaum noch vertreten?

Die Vertretertheorie ist, da sie im deliktischen Bereich keine Zurechnung der Handlung an die juristische Person selbst zulässt, als Mindermeinung einzustufen und wurde durch die herrschende Organtheorie weitgehend abgelöst.

Warum stellt § 30 OWiG laut Autor eine nur unzureichende Lösung dar?

Der Autor kritisiert, dass das Ordnungswidrigkeitenrecht die Tatsache verschleiert, dass der wesentliche Teil der strafrechtlichen Verantwortung bei den Organen liegt, und sieht die Verschiebung als dogmatisch verfehlt an.

Welchen Stellenwert nimmt die Organtheorie in der Arbeit ein?

Die Organtheorie wird als herrschende Ansicht dargestellt, die es ermöglicht, Handlungen der Organe direkt der juristischen Person zuzurechnen und ihr somit Handlungs- und Deliktfähigkeit einzuräumen.

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Details

Title
Die Strafbarkeit Juristischer Personen
College
University of Würzburg
Grade
16 Pkt., sehr gut
Author
Marco Kress (Author)
Publication Year
2006
Pages
31
Catalog Number
V68302
ISBN (eBook)
9783638609463
Language
German
Tags
Strafbarkeit Juristischer Personen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Marco Kress (Author), 2006, Die Strafbarkeit Juristischer Personen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/68302
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