Die Anschläge des 11. Septembers 2001 auf das World Trade Center in New York durch einen gezielten terroristischen Angriff bedeuteten eine der größten Tragödien der Menschheitsgeschichte. Darüber hinaus offenbarte dieses Ereignis zusätzlich den bis dato wenig beachteten Aspekt, dass aus Unternehmenssicht mögliche Terroranschläge
als finanzielle Risiken zu Schäden in großer Höhe führen können. So belief sich allein die Summe der versicherten Schäden bei dem genannten Ereignis auf rund 50 Milliarden US-Dollar. Die Anzahl der Unternehmen, deren Büros sich in den Gebäuden befanden, und die aufgrund des Anschlags Insolvenz anmelden mussten, liegt bei nahezu 50%.
Ein langanhaltender, warmer Sommer in Deutschland wird nicht nur von einem Großteil der Bevölkerung als sehr angenehm empfunden. Ebenso erfreut über einen solchen Sommer zeigen sich unter anderem die Hersteller von Speiseeis, da die Nachfrage nach ihrem Produkt bei den beschriebenen äußeren Umständen im Gegensatz zu einem verregneten Sommer steigt. Die steigende Nachfrage schlägt sich im Regelfall als Resultat in der finanziellen Situation der Speiseeishersteller nieder.
Diese beiden Sachverhalte skizzieren kurz und prägnant die wirtschaftliche Notwendigkeit für Unternehmen, sich mit der Identifikation und dem Management von Risiken, hier Wetter- und Terrorismusrisiken im Speziellen, auseinanderzusetzen.
Darüber hinaus begründet sich die Notwendigkeit der Befassung mit der Thematik des Risikomanagements aus Unternehmenssicht in der sich schlechter darstellenden gesamtwirtschaftlichen Lage der letzten Jahre, auch bedingt durch den Eintritt von vorher nicht erkannten Risiken.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Zur Notwendigkeit der Betrachtung von Wetter- und Terrorismusrisiken
1.2. Ziele und Aufbau der Arbeit
2. Begriffliche Grundlagen, Definitionen und Abgrenzungen
2.1. Zum Risikobegriff
2.2. Ansätze zur Systematisierung von Risiken
2.3. Zum Risikomanagementbegriff
2.4. Strategien der Risikosteuerung
3. Management von Wetterrisiko
3.1. Zum Begriff des Wetterrisikos
3.2. Möglichkeiten des Managements von Wetterrisiken
3.3. Wetterrisikomanagement am Beispiel von Wetterderivaten
3.3.1. Aufbau von Wetterderivaten
3.3.2. Würdigung des Instrumentes Wetterderivat
4. Management von Terrorismusrisiko
4.1. Zum Begriff des Terrorismusrisikos
4.2. Möglichkeiten des Managements von Terrorismusrisiken
5. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland
Abbildung 2: Risikokategorisierung anhand eines geöffneten dreidimensionalen Würfels
Abbildung 3: Das Phasenschema des Risikomanagements
Abbildung 4: Volumen der Kontrakte über Wetterderivate in Europa
Abbildung 5: Die vier Tranchen der FIFA-Katastrophenanleihe
1. Einführung
1.1. Zur Notwendigkeit der Betrachtung von Wetter- und Terrorismusrisiken
Die Anschläge des 11. Septembers 2001 auf das World Trade Center in New York durch einen gezielten terroristischen Angriff bedeuteten eine der größten Tragödien der Menschheitsgeschichte.[1] Darüber hinaus offenbarte dieses Ereignis zusätzlich den bis dato wenig beachteten Aspekt, dass aus Unternehmenssicht mögliche Terroranschläge als finanzielle Risiken zu Schäden in großer Höhe führen können.[2] So belief sich allein die Summe der versicherten Schäden bei dem genannten Ereignis auf rund 50 Milliarden US-Dollar.[3] Die Anzahl der Unternehmen, deren Büros sich in den Gebäuden befanden, und die aufgrund des Anschlags Insolvenz anmelden mussten, liegt bei nahezu 50%.[4]
Ein langanhaltender, warmer Sommer in Deutschland wird nicht nur von einem Großteil der Bevölkerung als sehr angenehm empfunden. Ebenso erfreut über einen solchen Sommer zeigen sich unter anderem die Hersteller von Speiseeis, da die Nachfrage nach ihrem Produkt bei den beschriebenen äußeren Umständen im Gegensatz zu einem verregneten Sommer steigt.[5] Die steigende Nachfrage schlägt sich im Regelfall als Resultat in der finanziellen Situation der Speiseeishersteller nieder.[6]
Diese beiden Sachverhalte skizzieren kurz und prägnant die wirtschaftliche Notwendigkeit für Unternehmen, sich mit der Identifikation und dem Management von Risiken, hier Wetter- und Terrorismusrisiken im Speziellen, auseinanderzusetzen.
Darüber hinaus begründet sich die Notwendigkeit der Befassung mit der Thematik des Risikomanagements aus Unternehmenssicht in der sich schlechter darstellenden gesamtwirtschaftlichen Lage der letzten Jahre, auch bedingt durch den Eintritt von vorher nicht erkannten Risiken.
So stieg als Indikator für die kritische Lage der Wirtschaft die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland gemäß nachfolgender Abbildung von 27.930 im Jahr 2000 auf den Höchststand von 39.470 im Jahr 2003.[7]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland[8]
Eine weitere Notwendigkeit der verstärkten Betrachtung ergibt sich aus der rechtlichen Vorschrift des 1998 verabschiedeten Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).[9] Dieses Gesetz beinhaltet größtenteils Regelungen für börsennotierte Gesellschaften, es besitzt jedoch auch eine Ausstrahlungswirkung auf andere Gesellschaften.[10] Im Rahmen des KonTraG wurde der § 91 II Aktiengesetz (AktG)[11] eingeführt, welcher den Vorstand einer Gesellschaft verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, welches die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen frühzeitig erkennen lassen soll.[12]
Der § 91 II AktG stellt somit die normative Verpflichtung der Unternehmensführung dar, ein Risikomanagementsystem zu implementieren und zu betreiben, welches sämtliche Risiken des Unternehmens berücksichtigt.[13]
Abschließend kann gesagt werden, dass insbesondere bedingt durch die negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, die ernstere weltweite Sicherheitslage sowie durch gesetzliche Vorgaben eine verstärkte Notwendigkeit für Unternehmen vorliegt, sich mit dem Bereich Risiko im Allgemeinen und daran anschließend mit den Bereichen Wetter- und Terrorismusrisiken im Speziellen zu befassen.
1.2. Ziele und Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Arbeit, welche zum Ziel hat, dem Leser die verschiedenen Möglichkeiten des Managements von Wetter- und Terrorismusrisiken aufzuzeigen und zu verdeutlichen, gliedert sich in fünf Abschnitte. Nach der Einleitung, welche den ersten Abschnitt darstellt, folgt im zweiten Teil eine grundlegende Begriffsklärung sowie eine einführende Darstellung von Risiko und Risikomanagement. Darauf aufbauend werden im dritten Abschnitt die verschiedenen Möglichkeiten des Managements von Wetterrisiken dargestellt, die spezielle Form des Wetterderivates wird hierbei näher beleuchtet. Analog dazu werden im vierten Teil die Möglichkeiten des Managements von Terrorismusrisiken erläutert. Vertiefend werden die Formen der sogenannten Katastrophenanleihe sowie der Versicherung dargestellt. Abschließend erfolgt daraufhin im fünften Teil eine Schlussbetrachtung der Thematik.
2. Begriffliche Grundlagen, Definitionen und Abgrenzungen
Unternehmerisches Handeln ist per se mit der Übernahme von Risiken verbunden.[14] Ohne diese wäre die mit dem Risiko korrelierende Chance eines Unternehmenswachstums kaum gegeben, welches Ziel eines jeden wirtschaftlich orientierten Unternehmens ist.[15] Unternehmerische Risiken können in sehr vielfältiger Form auftreten, daher werden im Folgenden der Begriff des Risikos im Allgemeinen, Systematisierungsansätze von Unternehmensrisiken sowie der Prozess des Risikomanagements näher betrachtet.[16]
2.1. Zum Risikobegriff
Die Bedeutung des Begriffs Risiko ist in der betriebswirtschaftlichen Literatur nicht einheitlich definiert.[17] Als Ergebnis der weiten Verbreitung des Wortes existieren unterschiedliche Ansätze.[18] Aus Gründen des Umfangs dieser Arbeit werden im Folgenden die beiden aus Verfassersicht wichtigsten Ansätze aufgezeigt. Der Risikobegriff, der im weiteren Verlauf der Arbeit die Bedeutung des Wortes Risiko determinieren soll, ist der zielbezogene Risikobegriff.[19] Dieser beinhaltet einen Wirkungsbezug, die Auswirkungen des Risikos auf die Zukunft sind die ausschlaggebenden Differenzierungskriterien.[20] Für ein bestimmtes betriebliches Ziel wird ein Erwartungswert gebildet, wobei die positive Abweichung vom Erwartungswert die Chance definiert und die negative Abweichung das Risiko.[21] Eine negative Abweichung vom Erwartungswert kann dabei sowohl das Eintreten eines Nachteils sein als auch das Ausbleiben eines Vorteils.[22]
Eine weitere Differenzierung des Begriffs Risiko geschieht anhand des entscheidungstheoretischen Risikobegriffs.[23] Dieser Begriff beinhaltet die Erkenntnis über die Unsicherheit der Zukunft und die Unvollständigkeit von Informationen, er ist stark ursachenbezogen.[24] Aufgrund der Unvollständigkeit von Informationen sind folgende Entscheidungssituationen denkbar:
¨ Entscheidung unter Sicherheit
Hierbei sind dem Entscheidungsträger alle relevanten Informationen bekannt, es besteht vollkommene Sicherheit über die Auswirkungen einer Entscheidung. Die einzige Aufgabe ist es für das Unternehmen, die Alternative mit dem höchsten Zielerreichungsgrad zu finden.[25]
¨ Entscheidung unter Unsicherheit
Þ Entscheidung unter Risiko
Hierbei hat der Entscheidungsträger die Alternative zwischen mindestens zwei Handlungsmöglichkeiten. Diese Möglichkeiten führen zu Ergebnissen mit bekannten Eintrittswahrscheinlichkeiten, die auf objektiven oder subjektiven Schätzungen beruhen. Die gegebenen Informationen sind somit unvollständig.[26]
-Entscheidung unter Ungewissheit
Hierbei lassen die unvollkommenen Informationen dem Entschei- dungsträger keine Voraussage von Wahrscheinlichkeiten zu.[27]
[...]
[1] Vgl. Dolle-Helms (2004).
[2] Vgl. Dolle-Helms (2004).
[3] Vgl. Dolle-Helms (2004).
[4] Vgl. Kendall (1998), S. 175.
[5] Vgl. Auer (2003), S. 3.
[6] Vgl. Auer (2003), S. 3.
[7] Vgl. o.V. (2006d).
[8] Eigene Darstellung, Datenquelle: O.V. (2006d).
[9] Vgl. Wolf/Runzheimer (2000), S. 18f.
[10] Vgl. Wolf/Runzheimer (2000), S. 19.
[11] Der Wortlaut des genannten Paragraphen 91 II AktG: „Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ Quelle: O.V. (2005a), S. 33.
[12] Vgl. Wolf/Runzheimer (2000), S. 19 und o.V. (2000), S. 2655.
[13] Vgl. Wolf/Runzheimer (2000), S. 19f und o.V. (2000), S. 2655.
[14] Vgl. Rücker (1999), S. 91 und Seidel (2005), S. 10f.
[15] Vgl. Seidel (2005), S. 10f.
[16] Vgl. Mikus (2001), S. 3.
[17] Vgl. Hölscher (2002), S. 5 und Mikus (2001), S. 5.
[18] Vgl. Hölscher (2002), S. 5 und Mikus (2001), S. 5.
[19] Vgl. Mikus (2001), S. 5.
[20] Vgl. Mikus (2001), S. 5.
[21] Vgl. Mikus (2001), S. 5.
[22] Vgl. o.V. (2000), S. 2654.
[23] Vgl. Hölscher (2002), S. 5.
[24] Vgl. Hölscher (2002), S. 5.
[25] Vgl. Waschbusch/Lesch (2004), S. 21.
[26] Vgl. Waschbusch/Lesch (2004), S. 21.
[27] Vgl. Waschbusch/Lesch (2004), S. 21.
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