Die Kinderarbeit hat eine lange Tradition. Kinder halfen im Haushalt, im elterlichen Betrieb und trugen somit zum familiären Unterhalt bei. Die Kinder mussten schon früh Verantwortung übernehmen und den meisten Menschen fehlte das Bewusstsein für die eigenständige Entwicklungsphase der Kindheit. Vor der Industrialisierung war die Art und Dauer dieser Arbeit bis auf einige Ausnahmen allerdings so gering, dass körperliche und seelische Schäden verhindert wurden. „Der Umfang der den Kindern übertragenen Arbeiten war in vorindustrieller Zeit in der Regel aber so begrenzt, daß eine Überlastung weitgehend ausgeschlossen war,(...).“ 1 Erst mit Beginn der Industrialisierung begann man die Kinder in Manufakturen und später Fabriken mit monotonen, hochgradig gesundheitsschädlichen Arbeiten zu beschäftigen. Man hielt Kinderarbeit außerdem für erzieherisch notwendig, da Menschen, den Zeitgenossen nach nur durch nützliche Arbeit in die Gesellschaft integriert werden konnten. „Verwaltungsbeamte, Pfarrherren und Pädagogen waren sich darin einig, daß, je früher der Mensch zum Arbeiten angehalten wird, er desto weniger in die Gefahr gerät, sich dem Müßiggang hinzugeben und seinen Mitmenschen zur Last zu fallen.“ 2 Während dessen wuchs die Armut auf dem Land, so dass die Kinder auch dort gezwungen waren, mehr zu arbeiten. Diese Ausbeutung der Kinder dauerte ca. hundert Jahre an, bis die Regierung in einem langwierigen Prozess Einschränkungen vornahm. Für die Menschen unserer heutigen Zeit scheint es unfassbar, wie die Lebens- und Arbeitsumstände der Kinder waren und es wirkt schon fast unglaubwürdig, wenn Augenzeugenberichte von den Misshandlungen der Kinder berichten. Nun gilt es in dieser Arbeit darzustellen, wie viele Kinder nun in Landwirtschaft und Fabrik arbeiten mussten, wobei der Schwerpunkt bei dieser Betrachtung auf die landwirtschaftliche Kinderarbeit gesetzt ist.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
1. Das Thema
2. Die Quellen
3. Zur Methode
II. Hauptteil
1. Die rechtliche Situation der Kinder im 19. Jahrhundert
1.1 Das allgemeine Preußische Landrecht
1.2 Das Preußische Regulativ von 1839
2. Kinderarbeit in der Stadt
2.1 Die Missstände der städtischen Kinderarbeit
2.2 Umfang der städtischen Kinderarbeit
3. Kinderarbeit auf dem Lande
3.1 Arbeitsverhältnisse in landwirtschaftlichen Betrieben
3.2 Umfang der landwirtschaftlichen Kinderarbeit
III. Ergebnisse
IV. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
1. Das Thema
Die Kinderarbeit hat eine lange Tradition. Kinder halfen im Haushalt, im elterlichen Betrieb und trugen somit zum familiären Unterhalt bei. Die Kinder mussten schon früh Verantwortung übernehmen und den meisten Menschen fehlte das Bewusstsein für die eigenständige Entwicklungsphase der Kindheit. Vor der Industrialisierung war die Art und Dauer dieser Arbeit bis auf einige Ausnahmen allerdings so gering, dass körperliche und seelische Schäden verhindert wurden.
„Der Umfang der den Kindern übertragenen Arbeiten war in vorindustrieller Zeit in der Regel aber so begrenzt, daß eine Überlastung weitgehend ausgeschlossen war,(...).“[1]
Erst mit Beginn der Industrialisierung begann man die Kinder in Manufakturen und später Fabriken mit monotonen, hochgradig gesundheitsschädlichen Arbeiten zu beschäftigen. Man hielt Kinderarbeit außerdem für erzieherisch notwendig, da Menschen, den Zeitgenossen nach nur durch nützliche Arbeit in die Gesellschaft integriert werden konnten.
„Verwaltungsbeamte, Pfarrherren und Pädagogen waren sich darin einig, daß, je früher der Mensch zum Arbeiten angehalten wird, er desto weniger in die Gefahr gerät, sich dem Müßiggang hinzugeben und seinen Mitmenschen zur Last zu fallen.“[2]
Während dessen wuchs die Armut auf dem Land, so dass die Kinder auch dort gezwungen waren, mehr zu arbeiten. Diese Ausbeutung der Kinder dauerte ca. hundert Jahre an, bis die Regierung in einem langwierigen Prozess Einschränkungen vornahm. Für die Menschen unserer heutigen Zeit scheint es unfassbar, wie die Lebens- und Arbeitsumstände der Kinder waren und es wirkt schon fast unglaubwürdig, wenn Augenzeugenberichte von den Misshandlungen der Kinder berichten. Nun gilt es in dieser Arbeit darzustellen, wie viele Kinder nun in Landwirtschaft und Fabrik arbeiten mussten, wobei der Schwerpunkt bei dieser Betrachtung auf die landwirtschaftliche Kinderarbeit gesetzt ist.
2. Die Quellen
Um den Umfang der Kinderarbeit auf dem Lande und in der Stadt ermessen zu können, werde ich neben den in unserem Seminar behandelten Quellen, wie Arno Herzigs Schrift „Kinderarbeit in Deutschland in Manufaktur und Protofabrik (1750-1850)“ vor allem zwei Literaturen heranziehen. Band 19 aus Jürgen Kuczynskis Reihe „Die Geschichte der Lage der Arbeiter unter dem Kapitalismus“ umfasst seine Studien zur „Geschichte der Lage der arbeitenden Kindes in Deutschland von 1700 bis zur Gegenwart“, erschienen 1968 Berlin-Ost. Jürgen Kuczynski, ein marxistischer Historiker lässt den Charakter seiner kommunistischen, antikapitalistischen Haltung durchscheinen, obwohl das Deutsche Reich während des 18. und 19. Jahrhunderts kein kapitalistischer, sondern ein Agrarstaat war. Die Tatsache seiner politischen Gesinnung darf bei der Beurteilung aufgrund seiner Quellen nicht außer Acht gelassen werden. Wenn es sich um die Beschreibung der Unternehmer während des 19. Jahrhunderts handelt, sind diese oft einseitig skrupellos und profitgierig dargestellt. Diese Tatsache behindert das wirkliche Erfassen der damaligen Zustände.
Die zweite Quelle, welche ich primär zu meiner Arbeit heranziehe ist ein Buch aus der Reihe „Geschichte – Politik, Materialien und Forschung“. Siegfried Quandt hat in dieser Reihe den Band „Kinderarbeit und Kinderschutz in Deutschland 1783-1976“ herausgegeben. In diesem Buch finden sich zahlreiche Tabellen und Statistiken, welche über die Anzahl der arbeitenden Kinder Auskunft geben. Jedoch sind diese oft nach 1900 datiert und fallen so aus dem in dieser Arbeit behandelten Zeitrahmen des 19. Jahrhunderts. Dennoch enthält es Informationen zu den Unterschieden zwischen Fabrikarbeit und Arbeit auf dem Lande, bzw. Heimarbeit.
Der Herkunft der Quellen ist eine besondere Bedeutung zu zukommen. Zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Quellen muss differenziert werden, sie verschiedene Interessen durchklingen lassen, welche die Berichte prägen.
3. Zur Methode
Zunächst werde ich die rechtliche Lage der Kinder während des 19.Jahrhunderts darstellen. Des weiteren ist zu klären, warum die Kinder arbeiten mussten und welche Arbeiten sie auszuführen hatten. Um sich ein Bild der Situation dieser Kinder machen zu können, ist es wichtig die Lebensumstände der Kinder und deren Familien aufzuzeigen. Nachdem ich hierbei das Leben in der Stadt von dem auf dem Land unterschieden habe, werde ich den Umfang von Kinderarbeit in den Städten erläutern, und im Anschluss den Umfang der ländlichen Kinderarbeit erarbeiten. Wie oben erwähnt werde ich so im Fazit meiner Arbeit den Umfang der städtischen Kinderarbeit mit dem der ländlichen vergleichen und die Unterschiede zwischen den Arbeitssituationen auswerten können.
II. Hauptteil
1. Die rechtliche Situation der Kinder im 19. Jahrhundert
1.1 Das allgemeine Preußische Landrecht
Das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten wurde 1794 unter Friedrich Wilhelm II. verabschiedet und schreibt das Eherecht, das Strafrecht, das Zivilrecht und das Familienrecht fest. Das allgemeine Preußische Landrecht (ALR) wird 1900 von dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB abgelöst. Das ALR beinhaltet in seinem zweiten Teil eine Umfangreiche Regelung aller familiärer Angelegenheiten. Neben den Rechten innerhalb einer Ehe werden die „wechselseitigen Rechte und Pflichten der Aeltern und Kinder“[3] aufgezählt. Zu den Pflichten der Kinder gehört die Unterstützung in schlechten Lebenslagen. „§ 63 Sie sind verbunden die Aeltern in Unglück und Dürftigkeit nach ihren Kräften und Vermögen zu unterstützen, und besonders in Krankheiten deren Pflege und Wartung zu übernehmen.“[4] An dieser Stelle ist nicht näher erklärt, in welchem Alter die Kinder vermögen, ihre Eltern zu unterstützen. In jedem Fall geht jedoch hieraus hervor, dass die Kinder, falls nötig zu der Existenzsicherung der Familie beitragen müssen, soweit sie dazu fähig sind. Das Schulwesen, sowie die staatlichen Aufgaben, welche die Familie und die Erziehung betreffen sind ebenfalls im allgemeinen preußischen Landrecht festgelegt. Demnach haben Eltern die Pflicht, ihre Kinder nach dem fünften Lebensjahr in eine Schule zu schicken.
[...]
[1] Wilfried Feldenkirchen, Kinderarbeit im 19. Jahrhundert. Ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen. S.1, in: Zeitschrift für Unternehmensgeschichte, Bd. 26, 1981 S. 1-41
[2] Wolfram Fischer über die Bewertung der Kinderarbeit in der vor- und frühindustriellen Zeit (1962), in: Siegfried Quandt, Kinderarbeit und Kinderschutz in Deutschland 1783-1976, S. 19
[3] Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten von 1794, Frankfurt am Main/Berlin 1970, S. 6
[4] Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten von 1794, Frankfurt am Main/Berlin 1970, S.84
- Arbeit zitieren
- Angela Nelles (Autor:in), 2005, Der Umfang von Kinderarbeit auf dem Lande und in der Stadt im 19. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66910
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