Die EU möchte in der Zukunft der „wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt“ werden. Dieser Wirtschaftsraum soll „fähig zu nachhaltigem wirtschaftlichem Wachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialen Zusammenhalt“ sein. Arbeitslosigkeit, demographische Entwicklung und die Anforderungen der Globalisierung einhergehend mit der Vergrößerung der Europäischen Union (EU) auf 25 Mitgliedsstaaten zwangen die europäischen Entscheidungsträger angemessene Ziele und Maßnahmen zu formulieren. Insbesondere die hohe Arbeitslosigkeit von ca. 9 % und die niedrige Beschäftigungsquote von etwa 63 % sind große und wichtige Betätigungsfelder der EU.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
2 Grundlagen
2.1 Entstehung der Europäischen Union
2.2 Ziele der Europäischen Union
2.3 Beschäftigungspolitik als Teil der EU-Sozialpolitik
2.3.1 Definition der EU-Sozialpolitik
2.3.2 Entwicklung der EU-Sozialpolitik
3 Europäische Beschäftigungsstrategie
3.1 Entstehung und Entwicklung der EBS
3.2 EBS als zentraler Bestandteil der Lissabonner Strategie
3.2.1 Ziele der Lissabonner Strategie
3.2.2 Taskforce „Beschäftigung“
3.2.3 Neustart der Lissabonner Strategie
3.2.3.1 Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)
3.2.3.2 Aktuelle Maßnahmen der Lissabonner Strategie
3.2.4 Methodik der Lissabon- Strategie
3.2.5 Instrumente der EBS
3.2.5.1 Umsetzung der OKM in der EBS
3.2.5.2 Monitoring und Benchmarking
4 Bewertung der EBS
5 Resümee
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Gründungsmitglieder und bisherige Erweiterungen der EU.
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Beschäftigungsquoten EU
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Die EU möchte in der Zukunft der „wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt“ werden.[1] Dieser Wirtschaftsraum soll „fähig zu nachhaltigem wirtschaftlichem Wachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialen Zusammenhalt“[2] sein. Arbeitslosigkeit, demographische Entwicklung und die Anforderungen der Globalisierung einhergehend mit der Vergrößerung der Europäischen Union (EU) auf 25 Mitgliedsstaaten zwangen die europäischen Entscheidungsträger angemessene Ziele und Maßnahmen zu formulieren. Insbesondere die hohe Arbeitslosigkeit von ca. 9 % und die niedrige Beschäftigungsquote von etwa 63 % sind große und wichtige Betätigungsfelder der EU.[3]
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
Wie soll daran gegangen werden, diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen? Einen Weg zeigt die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) auf. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, zur o.g. Version der EU, als wettbewerbsfähigster Wirtschaftsraum, beizutragen. Die vorliegende Arbeit soll klären, was die EBS ist, wie sie sich entwickelt hat und welche Ziele sie konkret vorgibt und wie sie erreicht werden sollen (Maßnahmen, Instrumente, usw.). Diese Fragestellung wird in den geschichtlichen Rahmen der EU als Gemeinschaft und als sozialpolitisches Betätigungsfeld eingebracht. Abschließend wird die bisherige Zielerreichung überprüft und entsprechende Schlussfolgerungen gezogen.
2 Grundlagen
2.1 Entstehung der Europäischen Union
Seit Anfang der 50er Jahre ist die Vision eines gemeinsamen Europas entstanden. Zur Stärkung eigener wirtschaftlicher Interessen fanden sich mehrere Staaten zusammen, mit dem Ziel gemeinsame Verträge abzuschließen und ihre Position in der Welt zu stärken.
Am 18. April 1951 wurde durch den „Vertrag von Paris“ die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet und trat im folgenden Jahr in Kraft. Das Ziel dieses Vertrages war die Sicherstellung des innereuropäischen Friedens. Die gegenseitige Kontrolle und Planung der Verteilung von Kohle und Stahl als wichtigste Ressourcen nach dem Krieg bilden den Kern der EGKS. Mit Unterzeichnung des Vertrages hat sich die feindliche Beziehung zwischen Deutschland und Frankreich minimiert. Die Vertragspartner Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande haben eine internationale Institution gebildet, welche dem Ziel einer umfassenden Union in Europa näher kommen sollte.[4]
Im folgenden Jahr (1952) haben die Staaten den Vertrag zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterschrieben, welcher aber 1954 in der französische Nationalversammlung scheiterte. Die Staaten verfolgen weiterhin gemeinsame Interessen. Am 25. März 1957 wurde in Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zur Förderung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) von den 6 Mitgliedsstaaten gegründet. Die EWG sollte eine Zollunion mit freien Dienstleistung-, Personen- und Kapitalverkehr entwickeln. Das Ziel der EAG ist der Aufbau und die Entwicklung der Nuklearindustrie auf friedlicher Basis. Ein weiteres Ziel der „Römischen Verträge“ war die gemeinsame Agrarpolitik, hierbei gestaltete sich die Konsensfindung schwierig. Mitte der 70er Jahre hat die EWG die Landwirtschaft fast bis zu 90% aus der Haushaltskasse subventioniert. Die festgelegten Ziele der Agrarpolitik wurden nicht erreicht. Daher brach Frankreich die Zusammenarbeit in der EWG-Verhandlung über Agrarfonds ab und sendete keinen Vertreter mehr zu den Sitzungen. Trotz des Rücktritts war die Beschlussfähigkeit sichergestellt und es wurde eine so genannte „Politik des leeren Stuhls“ betrieben.[5]
Mehrere kleine Konflikte führten die erste zentrale Krise der EWG herbei, aufgrund dessen kam der „Luxemburger Kompromiss“ im Jahre 1966 zustande. Bei diesem Kompromiss sollten die Mitgliedstaaten immer ein Konsens zu wichtigen Sachgebiete suchen. Da Frankreich seit dem 01.07.1965 nur „Politik des leeren Stuhls“ betrieb, währte es sich gegen den „Luxemburger Kompromiss“, der aber doch zustande kam. Bis zu diesem Zeitpunkt verweist die Europäische Gemeinschaft (EG) trotz vieler Indifferenzen zwischen den Staaten auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.[6]
Anfang der siebziger Jahre erfolgte die Norderweiterung. Großbritannien, Irland und Dänemark werden infolge des Wirtschafts- und Währungsunionsplan in die Europäische Gemeinschaft integriert, ebenso wie Griechenland im Jahre 1981. Aufgrund sinkender Popularität des Europa-Gedankens musste über eine Reform nachgedacht werden. Der deutsche Außenminister H.D. Genscher schlägt eine vertragliche Fixierung der Ziele einer Europäischen Union in Form einer Europäischen Akte vor. Diese Initiative findet ihren Höhepunkt in der „Feierlichen Deklaration zur Europäischen Union“ (19. Juni 1983). Die letzten Hindernisse zum Beitritt Portugals und Spaniens wurden 1984 überwunden. Die Europäische Gemeinschaft zählt nun 12 Mitgliedstaaten.[7]
Danach folgte im Jahre 1992 der „Vertrag von Maastricht“, der eigentliche Vertrag zur „Europäischen Union“ (EU). Dieser Vertrag ersetzte die Europäische Gemeinschaft. Mit diesem Vertrag vereinbarten die 12 EG-Staaten, ihre neuen Ziele auf der Basis der 3 Säulen:
1. Europäischen Gemeinschaft
2. Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und
3. polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
Im „Vertrag von Maastricht“ wurden die Einführung einer einheitlichen Währung – dem Euro – und die Kooperation in der Außenpolitik geregelt.[8]
Im Jahre 1993 beginnen in Brüssel die Beitrittsverhandlungen mit Österreich, Dänemark, Norwegen, Finnland und Schweden. Die Beitrittsverhandlungen kommen zu einem positiven Ergebnis jedoch votiert die norwegische Bevölkerung gegen einen EU-Beitritt. So treten am 01.01.1995 Österreich, Dänemark, Schweden und Finnland der EU bei.[9]
Der Europäische Rat trat 1997 in Amsterdam zusammen, um die Veränderungen am „Vertrag von Maastricht“ vorzunehmen. Daraus folgte der „Vertrag von Amsterdam“, in welchem die Entscheidungsbefugnisse des Europäischen Parlaments vergrößert und die Erweiterung der EU in Richtung Osten als Ziel festgelegt wurden, sowie die Priorität auf die Beschäftigungspolitik zu legen. Daraus folgend kam der „Vertrag von Nizza“ der heute gültige „Vertrag der Europäischen Union“.[10]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1 Gründungsmitglieder und bisherige Erweiterungen der EU [Quelle: Statistisches Bundesamt (2006)]
Der Beitrittsvertrag zur Osterweiterung tritt am 01.05.2004 in Kraft. Daraufhin wird die im Hinblick auf Ausmaß und Vielfalt bisher umfangreichste Vergrößerung der EU Realität. Die zehn neuen Mitgliedstaaten - Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien -, in denen insgesamt über 100 Millionen Menschen leben, treten der EU bei. Weitere Beitrittskandidaten sind Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien und die Türkei.[11]
Wenn die EU-Verfassung die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erhält wird der „Vertrag von Nizza“ 2006 durch die Verfassung ersetzt.
In den Anfangsjahren der Gemeinschaft lag der Schwerpunkt auf einer gemeinsamen Handelspolitik für Kohle und Stahl sowie einer gemeinsamen Agrarpolitik. Mit der Zeit wurden entsprechend den Notwendigkeiten weitere Politikbereiche hinzugefügt. So wurden in den 90er Jahren im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) der Abbau der Grenzen (Schengener Abkommen) und ein Binnenmarkt mit einer einheitlichen Währung etabliert.[12] Und heute umfasst die EU mit einer Fläche von 4 Mio. km² und mit einer Gesamt-Bevölkerung von rund 457 Mio. Einwohnern 25 Staaten. Sie bildet somit die drittgrößte Bevölkerung der Welt nach China und Indien und bei Betrachtung des Bruttoinlandsprodukt (BIP) den größten Wirtschaftsraum der Welt.[13]
2.2 Ziele der Europäischen Union
Die EU hat sich weiterhin der Wahrung des Friedens und dem Streben nach Wohlstand verschrieben. Sie verteidigt die gemeinsamen Werte wie Demokratie, Freiheit und soziale Gerechtigkeit. „Sie fördert die Zusammenarbeit der Völker Europas, indem sie die Einheit unter Wahrung der Vielfalt stärkt und sicherstellt, dass Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden.“[14]
2.3 Beschäftigungspolitik als Teil der EU-Sozialpolitik
2.3.1 Definition der EU-Sozialpolitik
Sozialpolitik umfasst im Allgemeinen die Gestaltung der sozialen Verhältnisse bestimmter Gruppen bzw. Tatbestände. In Deutschland ist das Verständnis von Sozialpolitik geprägt von dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes, sozialer Gerechtigkeit, Installierung eines sozialen Netzes und der sozialen Marktwirtschaft. So hat der Staat das Soziale Netz eng geknüpft. Es schließt die Absicherung gegen einschneidende Lebenskrisen wie Krankheit, Invalidität und Arbeitslosigkeit, die finanzielle Altersabsicherung und die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und vieles mehr ein.[15]
[...]
[1] Europäische Kommission (2006b), online im Internet
[2] Europäische Kommission (2006b), online im Internet
[3] Europäische Kommission (2006c), S.28
[4] Vgl. Weidenfeld, W. (2002), S. 22 ff.
[5] vgl. Weidenfeld, W. (2002), S. 22 ff.
[6] vgl. Weidenfeld, W. (2002), S. 22 ff.
[7] vgl. Weidenfeld, W. (2002), S. 22 ff.
[8] vgl. Weidenfeld, W. (2002), S. 22 ff.
[9] vgl. Europäische Union (2006), online im Internet
[10] vgl. Weidenfeld, W. (2002), S. 22 ff.
[11] vgl. Europäische Union (2006), online im Internet
[12] vgl. Europäische Union (2006a), online im Internet
[13] vgl. Europäische Union (2006b), online im Internet
[14] vgl. Europäische Union (2006c), online im Internet
[15] vgl. Schulz (2003), S. 7
- Quote paper
- Anonymous,, 2006, Europäische Beschäftigungsstrategie , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65262
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