Unternehmen als auch Personen des privaten Lebens befinden sich in einem dynamischen, globalen Umfeld. Anpassungen an verändernde Umweltbedingungen sind für ein erfolgreiches Bestehen unumgänglich. Investitionsaktivitäten vollziehen sich seit langem nicht mehr nur im Inland, sondern vermehrt auch im Ausland. Das Ausschöpfen von wirtschaftlichen, besonders von steuerlichen Vorteilen, zieht Investoren über die Grenzen Deutschlands hinaus, aber auch ausländische Investoren ins Inland.
Die Vereinigten Staaten von Amerika gelten dabei traditionell als ein beliebtes Land für Investitionen. Im Bezug auf Technik und Entwicklung haben sie eine Führungsposition inne und bieten ein innovatives Umfeld, welches für ausländische Investoren attraktiv erscheint. Bevor jedoch Auslandsinvestitionen getätigt werden können, erscheint es wichtig, sich neben anderen Einflussfaktoren mit den steuerlichen Rahmenbedingungen im Zielstaat auseinander zu setzen.
Die vorliegende Arbeit betrachtet unter steuerlichen Gesichtspunkten die Beteiligung eines inländischen Privatinvestors an einer amerikanischen Kapitalgesellschaft - einer Corporation. Dabei handelt es sich um eine grenzüberschreitende Investition, welche in zwei Staaten der Besteuerung unterworfen wird. Das Ziel ist es dabei herauszufinden, ob es für einen deutschen Investor möglich ist, steuerliche Vorteile bei Investitionen in den USA auszunutzen, die einem rein national tätigen Investor vorenthalten bleiben. Auch denkbare Nachteile werden aufgezeigt.
In Kapitel zwei werden zunächst einige grundsätzliche Sachverhalte genauer erläutert. Im Hauptteil der Arbeit wird anschließend jeweils aus amerikanischer und nachfolgend aus deutscher Sicht der Kauf, das Halten sowie der Verkauf einer Beteiligung an einer Corporation untersucht. Dabei wird das Besteuerungsrecht in den jeweiligen Ländern, vor allem aber die eventuell auftretenden steuerlichen Mehrfachbelastungen desselben Steuersubstrates bei diesen grenzüberschreitenden Transaktionen, d.h. das zwischenstaatliche Recht, betrachtet. Weiterhin wird beleuchtet durch welche uni- und bilateralen Maßnahmen entstehende Probleme gemildert bzw. beseitigt werden können.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vorüberlegungen
2.1. Outbound- und Inbound-Investition
2.2. Doppelbesteuerung
2.3. Direktinvestitionen
2.4. Grundlagen aus deutscher Sicht
2.5. Zwischenfazit
3. Besteuerung auf Seiten der USA.
3.1. Besonderheiten Steuersystem USA.
3.2. Kauf der Beteiligung an der Corporation
3.3. Erfolgsermittlung der Corporation
3.4. Gewinnausschüttung der Corporation
3.5. Verkauf der Beteiligung an der Corporation
3.6. Zwischenfazit
4. Besteuerung in Deutschland
4.1. Kauf der Beteiligung an der Corporation
4.2. Erfolgsermittlung der Corporation
4.3. Gewinnausschüttung der Corporation
4.4. Verkauf der Beteiligung an der Corporation
4.5. Zwischenfazit
5. Zusammenfassendes Beispiel und Sonderfragen
5.1. Beispiel zur Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
5.2. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA.
5.3. Hinzurechnungsbesteuerung gemäß AStG.
5.4. Zwischenfazit
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Rechtsquellenverzeichnis
Sonstige Quellen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Körperschaftsteuersätze in den USA
Abbildung 2: Ermittlung des Taxable Income
Abbildung 3: Ermittlung Anrechnungshöchstbetrag
Abbildung 4: Ermittlung der Steuerbelastung bei Beteiligung an einer ausländischen und inländischen KapG im Vergleich
1. Einleitung
Unternehmen als auch Personen des privaten Lebens befinden sich in einem dynamischen, globalen Umfeld. Anpassungen an verändernde Umweltbedingungen sind für ein erfolgreiches Bestehen unumgänglich. Investitionsaktivitäten vollziehen sich seit langem nicht mehr nur im Inland, sondern vermehrt auch im Ausland. Das Ausschöpfen von wirtschaftlichen, besonders von steuerlichen Vorteilen, zieht Investoren über die Grenzen Deutschlands hinaus, aber auch ausländische Investoren ins Inland.
Die Vereinigten Staaten von Amerika gelten dabei traditionell als ein beliebtes Land für Investitionen. Im Bezug auf Technik und Entwicklung haben sie eine Führungsposition inne und bieten ein innovatives Umfeld, welches für ausländische Investoren attraktiv erscheint.[1] Bevor jedoch Auslandsinvestitionen getätigt werden können, erscheint es wichtig, sich neben anderen Einflussfaktoren mit den steuerlichen Rahmenbedingungen im Zielstaat auseinander zu setzen.
Die vorliegende Arbeit betrachtet unter steuerlichen Gesichtspunkten die Beteiligung eines inländischen Privatinvestors an einer amerikanischen Kapitalgesellschaft - einer Corporation. Dabei handelt es sich um eine grenzüberschreitende Investition, welche in zwei Staaten der Besteuerung unterworfen wird. Das Ziel ist es dabei herauszufinden, ob es für einen deutschen Investor möglich ist, steuerliche Vorteile bei Investitionen in den USA auszunutzen, die einem rein national tätigen Investor vorenthalten bleiben. Auch denkbare Nachteile werden aufgezeigt.
In Kapitel zwei werden zunächst einige grundsätzliche Sachverhalte genauer erläutert. Im Hauptteil der Arbeit wird anschließend jeweils aus amerikanischer und nachfolgend aus deutscher Sicht der Kauf, das Halten sowie der Verkauf einer Beteiligung an einer Corporation untersucht. Dabei wird das Besteuerungsrecht in den jeweiligen Ländern, vor allem aber die eventuell auftretenden steuerlichen Mehrfachbelastungen desselben Steuersubstrates bei diesen grenzüberschreitenden Transaktionen, d.h. das zwischenstaatliche Recht, betrachtet. Weiterhin wird beleuchtet durch welche uni- und bilateralen Maßnahmen entstehende Probleme gemildert bzw. beseitigt werden können. Zur besseren Veranschaulichung wird der Sachverhalt in einem kurzen Beispiel dargestellt. Im letzten Teil der Arbeit werden die Ergebnisse in einem kurzen Fazit zusammengefasst und Empfehlungen gegeben.
2. Vorüberlegungen
In diesen Abschnitt werden zunächst einige wesentliche Begriffe erklärt sowie Annahmen für den weiteren Verlauf der Arbeit getroffen. Dabei wird besonders auf die Grundlagen der deutschen Besteuerung im Bezug auf den grenzüberschreitenden Sachverhaltes eingegangen.
2.1. Outbound- und Inbound-Investition
Befinden sich das zu besteuernde Subjekt und Objekt in verschiedenen Ländern, kommt es zu grenzüberschreitenden Aktivitäten bzw. Investitionen. Handelt es sich bei dem Steuersubjekt um einen Inländer oder ein inländisches Unternehmen und ist das Steuerobjekt im Ausland angesiedelt, spricht man vom sogenannten Outbound-Fall.[2] Das Gegenteil stellt der Inbound-Fall dar, welcher durch ein ausländisches Steuersubjekt und ein inländisches Steuerobjekt charakterisiert ist.[3]
2.2. Doppelbesteuerung
Grenzüberschreitende Aktivitäten können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders was die Besteuerung betrifft, sind Probleme denkbar, da kein Land auf sein Souveränitätsprinzip verzichten will. Das Souveränitätsprinzip besagt, dass jeder Staat auf seinem Hoheitsgebiet die alleinige Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtssprechungshoheit besitzt.[4] Jedes der beteiligten Länder kann Steueransprüche erheben. Diese Besteuerungshoheit wird nur ungern aufgegeben, weil Steuersubstrat verloren geht. Da bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zwei oder mehr Staaten hoheitliche Gewalt ausüben, entstehen mehrere Steueransprüche für denselben Sachverhalt.[5] In der Folge entstehen Doppel- oder auch Mehrfachbesteuerungen, aber auch mehrfache Nichtbesteuerungen, sogenannte weiße Einkünfte. Die Doppelbesteuerungen können durch bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen oder auf nationaler Ebene durch bestimmte Maßnahmen vermieden werden. Die in den Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen haben dabei Vorrang vor nationalen Bestimmungen.[6]
2.3. Direktinvestitionen
Die häufigste Form von grenzüberschreitenden Aktivitäten sind Direktinvestitionen. „Als Direktinvestitionen gelten Finanzbeziehungen zu in- und ausländischen Unternehmen, an denen der Investor 10% oder mehr der Anteile oder Stimmrechte unmittelbar hält.“[7] Dabei handelt es sich um eine Vermögensanlage, durch die eine natürliche oder juristische Person Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des kapitalnehmenden Unternehmens im Ausland gewinnen will.[8] Im Gegensatz dazu bezeichnet man Beteiligungen unter 10% als Portfolioinvestitionen. Sie stellen ebenfalls Vermögensanlagen im Ausland dar, allerdings steht bei ihnen eine reine Renditeerwartung im Vordergrund.[9]
Direktinvestitionen können in unterschiedlichen Varianten auftreten. Die Wahl der geeigneten Rechtsform der ausländischen Einheit spielt dabei besonders im Bezug auf die Besteuerung eine entscheidende Rolle. Der Steuerinländer kann im Ausland in Betriebsstätten, Personengesellschaften oder in Kapitalgesellschaften investieren.[10]
[...]
[1] Vgl. Eggert, J., Gornell, J., Handbuch USA-Geschäft (1989), S. 121.
[2] Vgl. Schmidt, L., u.a., Internationale Steuerlehre (2005), S. 1.
[3] Vgl. Schmidt, L., u.a., Internationale Steuerlehre (2005), S. 1.
[4] Vgl. Fischer, L., u.a., Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (2005), S. 42.
[5] Vgl. Schmidt, L. u.a., Internationale Steuerlehre (2005), S. 2.
[6] Vgl. Schmidt, L. u.a., Internationale Steuerlehre (2005), S. 98.
[7] Vgl. http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/zahlungsbilanzstatistik/2006/
zahlungsbilanzstatistik092006.pdf (30.08.2006), S. 48.
[8] Vgl. Sell, A., Internationalisierung (1998), S. 21ff.
[9] Vgl. Easson, A., Taxation (1999), S. 2.
[10] Vgl. o.V., Besteuerung bei Auslandsinvestitionen (2004), S. 12.
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