Gibt es ein grundsätzlich richtiges moralisches Handeln? Die Beschäftigung mit dieser Fragestellung erwächst aus einem ureigensten Interesse meinerseits: Denn Tag für Tag sehe ich mich im Umgang mit meiner Umwelt vor Situationen gestellt, in denen ich entscheiden muss, wie ich zu handeln oder einen Sachverhalt zu bewerten habe. Zum Beispiel: Ist es in Ordnung, eine auf der Straße gefundene Brieftasche zu behalten, anstatt sie dem Besitzer zurückzugeben? Meine Antwort: Nein! Doch was ist die Ursache für meine Haltung bzw. woran orientiere ich mich bei meiner Entscheidungsfindung? An Recht und Gesetz? Oder vielleicht an der Instanz der Moral? Was ist Moral überhaupt? Gibt es ein richtiges und falsches moralisches Handeln? Sind es allgemeine gesellschaftliche Normen und Werte, die mir Orientierung bieten? Oder eigene moralische Grundsätze? Gibt es eine universelle Moral? All diese Fragen zeigen bereits die Komplexität der Thematik. Damit verbunden werde ich u.a. der Frage nachgehen, ob äußere Instanzen wie Politik, Religion, Medien und Gesellschaft oder innere wie das sogenannte Gewissen der Maßstab dafür sein können, ob und wie wir moralisch grundsätzlich richtig oder falsch handeln. Von besonderem Interesse wird das konfliktreiche Verhältnis zwischen persönlichen Beziehungen (z.B. zwischen zwei sich liebenden Menschen) und universellen moralischen Forderungen (z. B. die Aufforderung, im Sinne des Allgemeinwohls zu handeln) sein.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Der Begriff der Moral
2.1.1 Begriffsgeschichte
2.1.2 Der Moralbegriff aus moderner Sicht
2.2 Wer oder was kann bestimmen, was ein grundsätzlich richtiges oder falsches moralisches Handeln ist?
2.3 Gibt es ein grundsätzlich richtiges moralisches Handeln?
3. Schlussbemerkung
4. Quellen- und Literaturverzeichnis
Quellen:
Literatur
Lexika:
Internet
1. Einleitung
Im Folgenden werde ich die Frage zu beantworten versuchen, ob es ein grundsätzlich richtiges moralisches Handeln gibt. Die Beschäftigung mit dieser Fragestellung erwächst aus einem ureigensten Interesse meinerseits: Denn Tag für Tag sehe ich mich im Umgang mit meiner Umwelt vor Situationen gestellt, in denen ich entscheiden muss, wie ich zu handeln oder einen Sachverhalt zu bewerten habe. Zum Beispiel: Ist es in Ordnung, eine auf der Straße gefundene Brieftasche zu behalten, anstatt sie dem Besitzer zurückzugeben? Meine Antwort: Nein! Doch was ist die Ursache für meine Haltung bzw. woran orientiere ich mich bei meiner Entscheidungsfindung? An Recht und Gesetz? Oder vielleicht an der Instanz der Moral? Was ist Moral überhaupt? Gibt es ein richtiges und falsches moralisches Handeln? Sind es allgemeine gesellschaftliche Normen und Werte, die mir Orientierung bieten? Oder eigene moralische Grundsätze? Gibt es eine universelle Moral? All diese Fragen zeigen bereits die Komplexität der Thematik. Nach den Worten von Anton Leist, derzeit Professor für Philosophie an der Universität von Zürich, hat die „akademische Moralphilosophie in den letzten Jahren [...] ausführliche Stellungnahmen und Argumente“[1] zu bestimmten konkreten Problemen, also „solche der Wissenschaft, der Umwelt oder wiederum der Politik, etwa der internationalen Konflikte und Katastrophen“[2], entwickelt. Doch haben in seinen Augen insbesondere die Arbeiten der Angewandten Ethik nicht sonderlich zu befriedigenden Problemlösungen beigetragen. Leist befindet, dass die Fragen der Ethik zwar theoretisch mit den Mitteln der Philosophie zu behandeln sind, deren Analysen aber zugleich praktische sein müssen. Sein Anspruch einer Verbindung von Theorie und Praxis in der Ethik hat mich dazu bewogen, unter anderem das von ihm verfasste Werk Die gute Handlung als Forschungsliteratur für diese Zwischenprüfungsarbeit heranzuziehen, wobei mein Hauptaugenmerk auf der Alltagsmoral liegen wird. Doch bevor ich hinterfrage, ob es ein grundsätzlich richtiges moralisches Handeln gibt, versuche ich mich zunächst einmal an einer Definition des Begriffes Moral. Denn ohne eine Erklärung dessen, was unter Moral zu verstehen ist, würde meine Argumentation zur Beantwortung der Hauptfragestellung auf äußerst tönernen Füßen stehen. Anschließend setze ich mich mit der Hauptfragestellung auseinander und werde in der Schlussbemerkung die von mir gewonnenen Erkenntnisse aus meinen Überlegungen zusammenfassen und schließlich ein Resümee ziehen.
2. Hauptteil
2.1 Der Begriff der Moral
2.1.1 Begriffsgeschichte
Der griechische Philosoph Aristoteles, der als Begründer der Ethik als eine selbständige Disziplin gilt und diese als praktische Philosophie von der theoretischen unterschied, beschrieb in seinem Werk Nikomachische Ethik zwei Arten von Tugenden, die den Charakter eines Menschen prägen, einerseits die intellektuellen (Verstand), andererseits die ethischen (Sittlichkeit) Tugenden: Seinen Überlegungen zufolge „verdankt jene, die intellektuelle, Ursprung und Wachstum am meisten der Belehrung; sie bedarf deshalb der Erfahrung und der Zeit. Die rechte ethische Beschaffenheit dagegen wird durch Gewöhnung erlangt und hat davon auch ihren Namen (Ethos mit langem e) erhalten, der sich von dem Ausdruck für Gewöhnung (Ethos mit kurzem e) nur ganz leise unterscheidet.“[3] Für Aristoteles bezieht sich die Ethik auf das „Handeln des Individuums in einem umfassenden sozialen Gefüge“[4] und beinhaltet „sowohl die Lehre vom Hauswesen, die Ökonomik, als auch die Lehre von der Polis, die Politik als Sozial-, Rechts- und Staatsphilosophie.“[5] Aber was hat all dies nun mit dem Begriff Moral zu tun? Antwort: Das lateinische Wort mos, das Sitte als auch Brauch, Gewohnheit und Charakter bedeutet, ist eine Übersetzung der beiden eben genannten Ethikbegriffe (eethos mit langem e und ethos mit kurzem e). Vom lateinischen Substantiv mos bzw. Adjektiv moralis (sittlich bzw. die Sitten betreffend) leitet sich das deutsche Wort Moral ab. Das Wort moralis „hat in den indogermanischen Sprachen gemeinsame Wurzeln mit dem deutschen Wort Mut.“[6] Gerade im Deutschen und Französischen standen mos sowie mores (Plural) und ihre Ableitungen „auch für Lebensart, Anstand, Benehmen und wurden in Wendungen gebraucht, die eine sittliche Belehrung durch Beispiele oder eine Zurechtweisung ausdrücken“[7], wie z. B. Die Moral von der Geschicht'. Summa summarum kann man schlussfolgern, dass das Wort Moral traditionell der „Inbegriff jener Normen und Werte [ist], die durch gemeinsame Anerkennung als verbindlich gesetzt worden sind und [...] an die Gemeinschaft der Handelnden appellieren“[8], was Geboten (Du sollst...) oder Verboten (Du sollst nicht...) ist.
2.1.2 Der Moralbegriff aus moderner Sicht
Im modernen Sprachgebrauch wird Moral als eine Sammelbezeichnung für das sittliche Empfinden bzw. Verhalten eines Einzelnen oder einer Gruppe als auch die der jeweiligen gesellschaftlichen bzw. kulturellen Praxis zugrunde liegenden und als verbindlich akzeptierten oder zumindest tolerierten ethisch-sittlichen Werte und Normen(-systeme) des Handelns bezeichnet – so jedenfalls steht es in gängigen Lexika wie der Brockhaus Enzyklopädie. Man kann auch sagen, dass der Begriff der Moral aus Konventionen, überlieferten Traditionen bzw. wechselseitigen Anerkennungsprozessen hervorgegangene Ordnungs- und Sinngebilde (Regelsysteme) bezeichnet, die „in Form eines Katalogs materialer Normen und Wertvorstellungen einerseits die Bedürfnisbefriedigung einer menschlichen Handlungsgemeinschaft regeln und andererseits in dem, was von dieser allgemein als verbindlich (als Pflicht) erachtet wird, Auskunft über das jeweilige Freiheitsverständnis der Gemeinschaft geben.“[9] Was das Wort Moral genau beinhaltet, ist also abhängig vom Moralverständnis der in den jeweiligen Kulturkreisen und Lebensformen (Sozietät, Gemeinde, Gruppe) handelnden bzw. interagierenden Menschen. Oft werden im Alltag die Begriffe Moral und Ethik [zu griechisch: éthos »Sitte«, »Brauch«] beliebig vermischt. Obgleich sie in einem Zusammenhang stehen, sind sie nicht von identischer Bedeutung: Denn Moral „ist die Bezeichnung für eine bestimmte soziale Realität, Ethik hingegen der Titel für eine Disziplin oder Theorie von dieser Realität“[10], eine Reflexion über moralisches Verhalten, ein Nachdenken über die Moral, der „Versuch einer umfassenden Systematisierung, wie er nur in der Moralphilosophie üblich ist.“[11] Mit dem Wort Moral verbinden sich im Wesentlichen zweierlei Sachverhalte: Einerseits vollzieht sich das (Zusammen-)Leben von Menschen stets in bestimmten gewohnten und üblichen Bahnen: „Jeder einzelne wird in bestehende sittliche Verhältnisse hineingeboren und dann entsprechend sozialisiert [...,] lernt im gewissen Maße [...], was entweder als anständig oder [...] unanständig gilt, wird [...] in bestimmte Bräuche eingeweiht [und] erfährt, welche Lebenspläne die Menschen seiner Sozietät verfolgen.“[12] Eine Abweichung vom Üblichen wird dann oft als unmoralisch oder unsittlich angesehen. Andererseits sprechen wir oft davon, „daß jemand Moral beweist oder Charakter zeigt, wenn er etwas als richtig Eingesehenes auch gegen den Widerstand derer, die sich auf das Übliche berufen, konsequent zur Regel seines Handelns macht.“[13] Soweit zu den Verwendungsweisen des Wortes Moral. Es gibt vier idealtypische Systeme der Moral, auf denen in dieser Arbeit jedoch nicht der Schwerpunkt liegen wird:[14]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Stattdessen soll die Alltagsmoral, die sich „aus Beständen der traditionell christlichen Moral unter Einfluß verschiedener Aufklärungsideen entwickelt hat“, einer näheren Betrachtung unterworfen werden. Inhaltlich finden sich in ihr Spuren der anderen Moralsysteme: laut Leist verbindet die Alltagsmoral mit ihnen – ausgenommen die spontane Moral – ein wichtiges strukturelles Merkmal: den moralischen Universalismus, der beinhaltet, „daß eine bestimmte Zahl moralischer Ge- und Verbote für alle Menschen gleich gilt“[15], wie es sich im politischen Alltag beispielsweise im Anspruch der Menschenrechte zeigt, die jedem Menschen von Geburt an zustehen sollen. Im Zuge der Beantwortung der Eingangsfrage wird u.a. das der Alltagsmoral innewohnende konfliktreiche Verhältnis „zwischen universellen moralischen Forderungen und persönlichen Beziehungen“[16] von Interesse sein, wobei zu klären ist, wer oder was überhaupt bestimmen kann, was ein grundsätzlich richtiges moralisches Handeln ist.
2.2 Wer oder was kann bestimmen, was ein grundsätzlich
richtiges oder falsches moralisches Handeln ist?
Nachdem nun der Begriff der Moral zu definieren versucht wurde, stellt sich die Frage, wer oder was denn überhaupt bestimmen will bzw. kann, was ein grundsätzlich richtiges moralisches Handeln ist? Darüber wird nicht nur in der Moralphilosophie – seit Jahrhunderten – kontrovers diskutiert. In früheren Jahrhunderten gab es noch eine allgemein anerkannte moralische Instanz[17], wie beispielsweise die römisch-katholische Kirche in Europa, die die Gesellschaftsmoral maßgeblich prägte bzw. das Handeln einer großen Masse von Menschen durch die Aufstellung von Geboten und Verboten stark beeinflusste, während es in der heutigen Zeit mehr und mehr an einer solch dominierenden Institution fehlt. Durch die zunehmende Infragestellung von Dogmen und absoluten Normen befindet sich der Einzelne in einer Situation, wo er mehr denn je selbst über die Art und Weise seines Handelns zu entscheiden hat: ob nun bei der Positionierung zu aktuellen Debatten über Gentechnik, das Klonen von Menschen, aktive Sterbehilfe und Organspenden oder in persönlichen Fragen wie der Art der Partnerschaft, des Sexuallebens und der richtigen Erziehung von Kindern. Die aus dieser Entwicklung hervorgegangene Möglichkeit eines selbstbestimmteren und eigenverantwortlicheren Lebens des Einzelnen ist äußerst positiv zu bewerten. Doch wo finden wir den Maßstab dafür, ob und wie wir moralisch grundsätzlich richtig oder falsch handeln? Geben uns äußere Instanzen wie Politik, Religion (z. B. Buddhismus, Judentum, Christentum, Islam, Hinduismus), Medien und Gesellschaft eine adäquate Antwort oder innere wie das sogenannte Gewissen? Auf geisteswissenschaftlichem Gebiet gab es dazu viele Überlegungen – eine, die die Ethik noch heute maßgeblich prägt, ist beim Philosophen Immanuel Kant mit seinem kategorischen Imperativ[18] zu finden, eine Art von universeller Orientierungsregel, dessen handlungstheoretische Herleitung er in der Betrachtung des moralischen Handelns, so wie wir es im Alltag verstehen, gesehen haben könnte.[19] Für Kant ist also die Grundlage seiner Moralphilosophie die Frage: Wie soll ich handeln? Der Kategorische Imperativ ist in diesem Zusammenhang kein konkretes Handlungsziel, sondern ein universeller Maßstab, an dem die ethische Qualität des eigenen Handelns bewertet werden soll und der dazu verpflichtet, die eigene Handlungsorientierung und die der Mitmenschen in Übereinstimmung zu bringen. Für Kant steht das autonome, mit Vernunft[20] und Wille[21] ausgestattete Individuum im Mittelpunkt, das dazu fähig ist, sein Handeln selbst zu bestimmen. Um moralisches Handeln zu beschreiben, verwendet Kant Begriffe wie guter Wille, Pflicht und Maxime. Für Kant ist der „gute Wille [...] nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zu Erreichung irgend eines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d.i. an sich gut“[22]. Mit anderen Worten: Der Zweck heiligt nicht die Mittel, sondern allein die Gesinnung bzw. Absicht des handelnden Menschen ist entscheidend. Ähnlich argumentierte später auch Arthur Schopenhauer, der feststellte, dass die „Thaten und Handlungsweisen des Einzelnen und eines Volkes [...] durch Dogmen, Beispiel und Gewohnheit sehr modificirt werden [...,] aber an sich [...] alle Thaten (opera operata) bloß leere Bilder [sind], und allein die Gesinnung, welche zu ihnen leitet, [...] ihnen moralische Bedeutsamkeit“[23] gibt. Nach Kant ist ein Handeln dann ein moralisches, „wenn es aus einem guten Willen erfolgt, der aber Pflichten benötigt, die ihrerseits irgendwie allgemein oder regelhaft sein müssen, also Maximen einschließen.“[24] Diese Maximen (Prinzip des Wollens) sind laut Kant ein subjektiver bzw. persönlicher Grundsatz des Wollens eines bestimmten Menschen, der seine Maxime mittels des kategorischen Imperativs auf ihre Verallgemeinerungsfähigkeit zu überprüfen hat, da die Maxime laut Kant nur dann moralisch richtig ist, wenn sie als ein objektives Gesetz gelten kann. Diese formalistischen Überlegungen Kants nehmen zwar eine bedeutende Rolle vor allem auf geisteswissenschaftlichem Gebiet ein, werfen aber viele Fragen bezüglich ihrer Relevanz für das praktische Handeln (z. B.: Wie weise ich die wahre Gesinnung eines Menschen nach?) des Einzelnen auf und sind als moralische Orientierung im Alltag gerade für diejenigen, die nicht Zeit oder Lust finden, sich mit der Kantischen Philosophie eingehend auseinanderzusetzen, weniger tauglich. Wobei man an den kantischen Überlegungen, die bis heute maßgebliche Grundzüge der modernen Ethik widerspiegeln, natürlich nicht vorbeikommt! Im Zuge von massiven Gesellschaftsumwälzungen (z. B. infolge von ökonomischer Globalisierung und technischer Rationalisierung) nimmt das kritische Hinterfragen des eigenen Handelns als auch von traditionell und konventionell geltenden Handlungsnormen – ganz im Sinne Kants – eine immer wichtigere Rolle ein. Christlichen (z. B. Die Zehn Gebote) und kantischen Moral-Konzepten ist gemeinsam, dass sie Anspruch auf Allgemeingültigkeit besitzen, nur gegenüber Menschen gelten und der christlich-traditionellen Moral angehören, die „ strikte (unbegrenzte) Verbote und bedingte (begrenzte) Gebote “[25], umfasst. Die Alltagsmoral, die im Folgenden Gegenstand der Betrachtungen sein soll, ist ein reales Mischprodukt dieser traditionell-christlichen Moral und verschiedener Aufklärungsideen. Wie schon festgestellt, bieten in ihr traditionelle Moralinstanzen wie die römisch-katholische Kirche dem Einzelnen immer weniger Orientierung für seine Lebensgestaltung. Zugleich kommt beispielsweise(!) gemeinnützigen Nichtregierungsorganisationen wie u.a. dem Roten Kreuz, Amnesty International oder Oxfam International in punkto Moralische Instanz – insbesondere auch im weltweiten Maßstab – eine nicht unbedeutende Rolle zu, da sie sich – ähnlich der Kirche, aber weniger dogmatisch bzw. ideologisch – in ihrem Handeln im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Beseitigung von sozialen Missständen und Ungerechtigkeiten in der Welt verschrieben haben.[26] Festzustellen ist, dass auch Massenmedien wie Fernsehen und Internet als ein zunehmend beeinflussender Faktor auf die moralischen Wertvorstellungen von – insbesondere jüngeren – Menschen angesehen werden können. Nicht zuletzt gibt es Instanzen wie den Staat, die bestimmte moralische Werte nicht nur vermitteln, sondern diese auch per Gesetz allgemeinverbindlich machen. So wurden „außereheliche Lebensgemeinschaften, uneheliche Kinder oder Homosexualität [...] bis 1969 in Deutschland [...] strafrechtlich verfolgt“[27] und „galten lange Zeit den meisten Menschen als fraglos unsittlich“[28], während diese Wertung heutzutage nicht mehr so dominant ist, was sich in dem sogenannten Lebenspartnerschaftsgesetz widerspiegelt, das vom Bundestag am 16. Februar 2001 beschlossen wurde und mit dem in Deutschland gleichgeschlechtliche Partnerschaften erstmals rechtlich anerkannt wurden. Was damit verdeutlicht werden soll: Moralvorstellungen bzw. moralische Werte sind nicht statisch, sondern unterliegen historischen Wandlungsprozessen. Mit anderen Worten: Moral ist nicht in Stein gemeißelt! Ganz deutlich wird dies bei der Sexualmoral: War z. B. die Empfängnisverhütung hierzulande noch bis zum letzten Jahrhundert ein weit verbreitetes Tabu, so ist das heute mehrheitlich nicht mehr der Fall – egal, was Papst und Kirche dazu sagen. Insofern kann man feststellen, dass es zwar Autoritäten und Institutionen wie Kirche oder Staat gibt, die bestimmen wollen (ob im Namen Gottes, der Vernunft oder per Gesetz), was grundsätzlich richtiges oder falsches moralisches Handeln ist, ob ihre Ansichten aber richtig bzw. wahrhaftig sind und den Anspruch auf Allgemeingültigkeit erfüllen bzw. ob sie vom Einzelnen akzeptiert werden, steht auf einem ganz anderen Blatt geschrieben. Vielmehr ist es so, dass in unserer zunehmend pluralistischen Gesellschaft[29] einheitlich ausgerichtete moralische Bewertungen wie falsch oder richtig immer weniger Gültigkeit besitzen. Beispielsweise bei der Sexualmoral, wo angewandte Sexualpraktiken als legitim angesehen werden, solange sie im gegenseitigen Einvernehmen der beteiligten Personen geschehen. So bilden sich viele verschiedene Arten von Lebensformen und Subkulturen heraus, die eine identitätsstiftende Wirkung für die Beteiligten haben und sie nach moralischen Werten handeln lässt, die im Gegensatz zur herrschenden Gesellschaftsmoral oder universellen Moralansprüchen stehen können: Ob nun Kommunen (Lebensgemeinschaften), in denen die Mitglieder nach bestimmten politischen und ideologischen Grundsätzen leben oder Bewegungen wie die sogenannte Gothic-Szene.[30] Wenn aber angesichts der eben beschriebenen Entwicklungen äußere Instanzen keine explizite Antwort geben können, welches Handeln hier und dort grundsätzlich moralisch richtig oder falsch ist, wer oder was tut es dann? Vielleicht das Gewissen? Kennen wir nicht alle die sogenannten Gewissensbisse, so ein merkwürdiges Schuld- bzw. Schamgefühl, das eintritt, wenn wir beispielsweise denken, einen anderen in seinen Gefühlen verletzt zu haben?[31] Darüber, was das Gewissen sein soll, gibt es ebenso wie in punkto Moral verschiedenste Ansichten und Theorien, jedoch ist die allgemeine Sicht verbreitet, dass es eine Art des persönlichen Bewusstseins vom moralischen Wert oder Unwert des eigenen Handelns ist – sozusagen die Fähigkeit der moralischen Selbstbeurteilung. Auch im deutschen Grundgesetz spielt dieser Begriff eine Rolle, wenn im Artikel 4, Absatz 3 die Rede davon ist, dass „niemand [...] gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“[32] darf. In der Philosophie thematisierten im 18. Jahrhundert beispielsweise Immanuel Kant und Jean-Jacques Rousseau das Gewissen. So argumentierte Kant, dass „jeder Mensch Gewissen [hat], und [...] sich durch einen inneren Richter beobachtet, bedroht und überhaupt im Respekt (mit Furcht verbundener Achtung) gehalten [findet], und diese über die Gesetze in ihm wachende Gewalt ist nicht etwas, was er sich selbst (willkürlich) macht, sondern es ist seinem Wesen einverleibt.“[33] Und im Emil von Rousseau liest man: „Gewissen, Gewissen! O du göttlicher Instinkt, ewige und himmlische Stimme, du zuverlässiger Führer eines zwar unwissenden und beschränkten, aber intelligenten und freien Wesens, du unfehlbarer Richter über Gut und Böse, der du dem Menschen Gottähnlichkeit verleihst, dir hat er die Vollkommenheit seiner Natur und die Sittlichkeit seiner Handlungen zu verdanken.“[34] Für Kant ist das Gewissen also eine Art innerer Richter, der das eigene moralische Handeln überprüft, für Rousseau die Stimme Gottes, die der menschlichen Vernunft sagt, was gut und böse ist. Beiden Auffassungen gemeinsam ist, dass sie das Gewissen als eine absolute Instanz ansehen. Ist das aber auch wirklich so? Beispielsweise wird in den Neurowissenschaften der Begriff des Gewissens als stabile Instanz, das sich zu Wort meldet, wenn wir Gefahr laufen, moralisch falsch zu handeln, radikal in Frage gestellt. Vielmehr seien Entscheidungen des Gewissens einerseits instinktiv, andererseits labil und veränderlich, da sie von verschiedenen Faktoren geprägt werden, wie z. B. durch Erziehungseinflüsse und persönliche Erfahrungen sowie rationale Überlegungen und elementare Gefühle.[35] Jedoch scheint allen Überlegungen gleich zu sein, dass es da etwas gibt, nennen wir es nun Gewissen oder auch nicht, dass uns bei dieser oder jener Handlung in dem Maße beeinflusst, dass wir sagen können: Bei meiner Entscheidung bzw. meinem Handeln und aus der Konsequenz dessen – z. B. durch frühere Erfahrungen, das Wissen von moralischen Regeln oder die Reaktionen eines Anderen bzw. meines sozialen Umfeldes auf mein Handeln – habe ich ein schlechtes (z. B. Schuld oder Scham) oder gutes Gefühl bzw. denke ich, dass gemäß einer kritischen Selbstreflexion dieses Handeln falsch oder richtig ist. Was ich damit meine, möchte ich mithilfe zweier selbst gewählter Beispiele aus meinem Alltag verdeutlichen. Beispiel A: Als ich mir von einem Freund den Film „Das Mädchen mit dem Perlenohrring“ ausleihen wollte, rutschte mir dieser aus den Händen und fiel zu Boden. Die DVD wurde dabei beschädigt. Ich fühlte mich unwohl, nachdem dies passiert war, obwohl es nicht meiner Absicht entsprang. Dieses Unwohlsein veranlasste mich dazu, ihm die DVD sofort zu ersetzen, ohne dass er dies verlangt hätte. Als ich dies getan hatte, fühlte ich mich wieder besser, da ich dieses Handeln als richtig empfand. Beispiel B: Beim Einkaufen bat mich eine Frau, ihr ein Paket mit Flaschen aus dem obersten Regal zu holen, da sie zu klein war, um es zu erreichen. Ich fand ihre Bitte nachvollziehbar, so dass ich sofort half. Während in Beispiel A eine Art Schuldbewusstsein mein Handeln bestimmt, schreibe ich dies in Beispiel B dem sogenannten Mitgefühl zu, also der Fähigkeit, mich in die Lage der Frau hineinzuversetzen, sozusagen ihre Perspektive einzunehmen. In beiden Fällen handelte ich in dem Bewusstsein, das Richtige getan zu haben – worin ich mich durch die Reaktion der Beteiligten bestätigt sah, da sich sowohl mein Freund über die neue DVD als auch die Frau über meine Hilfe freute. Solch ein Handeln würde ich als moralisch richtig bezeichnen, jedoch nicht als grundsätzlich moralisch richtig, da es ja eine Folge meines persönlichen Urteils ist, das von vielen individuellen Einflüssen und Entwicklungen abhängt: wie eben die persönliche Prägung durch Erziehung und soziales Umfeld als auch meine „Gefühle, Identität, Geschichte, Bedürfnisse und Interessen“[36]. Verbunden damit ist auch meine weltanschauliche Einstellung, die mich zu einer anderen Bewertung eines Sachverhaltes kommen lassen kann als mein Gegenüber und die mein Handeln bestimmt. Dazu ein aktuelles Beispiel: Der politisch (instrumentalisierte) und religiös geführte Streit um die sogenannten Mohamed-Karikaturen lässt verschiedene Weltanschauungen der daran Beteiligten zum Ausdruck kommen: die einen finden, dass diese Karikaturen die religiösen Gefühle der Muslime zutiefst verletzen und daher nicht hätten veröffentlicht werden sollen, die anderen sehen das ähnlich, verteidigen jedoch die Pressefreiheit bzw. eine freie Meinungsäußerung, wieder andere stören solche Darstellungen überhaupt nicht, ob nun eine Figur wie Jesus oder Mohamed verunglimpft wird, da sie z. B. mit Religionen nichts am Hut haben und solche Debatten aus ihrer Sicht geradezu lächerlich finden usw. Das zeigt, wie sehr wir von persönlichen Überzeugungen und Wertvorstellungen in unserem Handeln geleitet sind und wie verschieden diese zwischen den Menschen sein können. Nicht nur die vorhergehenden Überlegungen stellen die Existenz eines grundsätzlich richtigen moralischen Handelns in Frage. Auch und gerade die persönlichen Beziehungen zu anderen Menschen tun dies, was ich anhand folgender konstruierter Extremsituation verdeutlichen möchte: Stellen wir uns vor, ich bin bei der freiwilligen Feuerwehr tätig und werde zu einem Einsatz gerufen. Erschüttert muss ich feststellen, dass der Brand das Haus betrifft in dem ich wohne. Mir ist bewusst, dass womöglich meine Freundin in der Wohnung ist und in Gedanken an sie stürme ich, ungeachtet des Feuers und Rauches, dorthin und finde sie bewusstlos vor. Auf dem Rückweg nach Draußen begegne ich im Treppenflur einer älteren Frau, die keine Kraft zum Weitergehen hat und mich inständig bittet, sie nach Draußen zu tragen. Jedoch kann ich in diesem Moment nur eine Person aus dem Haus tragen. Ich entscheide mich bewusst dafür, zunächst meiner Freundin zu helfen, weil mich mit ihr eine sehr enge persönliche Beziehung verbindet: Ich liebe sie! Nicht zuletzt an dieser Stelle tritt ein Konflikt zutage, der dem „unklaren Verhältnis zwischen der universelle Rechte und Pflichten erzeugenden Wertbasis und eben den speziellen Motiven, Wünschen, Gefühlen, Bindungen, Beziehungen zu und gegenüber einzelnen Personen“[37] entspringt. Gehen wir einmal davon aus, dass es die allgemeine moralische Pflicht gibt (wie in der Rolle des Feuerwehrmannes in der beschriebenen Extremsituation), einem Menschen in Not zu helfen, so kann es dabei zu gravierenden Interessenskonflikten für den Einzelnen kommen. In dem von mir konstruierten Beispiel bevorzuge ich meine geliebte Freundin bei der Rettung aus den Feuersbrünsten gegenüber einer älteren Dame, zu der ich keine so enge bzw. eine unpersönliche Beziehung habe. Und ich würde auch so handeln, wenn ich wüsste, dass die ältere Dame eine anerkannte Medizinerin ist, die kurz vor der Entwicklung eines Serums steht, das viele Menschen von einer tödlichen Krankheit befreien könnte. Die persönliche Bindung zu meiner Freundin wäre für mein Handeln ausschlaggebend – ich würde gefühlsorientiert handeln. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass „wir [...] alles Wertvolle zunächst und natürlicherweise von unserem je eigenen Standpunkt als einzelne “[38] sehen und „weil uns die Freunde wichtig sind, weil sie unsere Freunde sind, sehen wir den Wert dieser Beziehung von unserem Standpunkt, und nicht vom Standpunkt des allgemeinen Wohls.“[39] Denn im Sinne des Allgemeinwohls wäre es sicherlich richtig gewesen, die ältere Dame zu retten, da sie ja mithilfe ihres Serums viele Menschen vor dem Tod hätte bewahren können. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass sich Immanuel Kant rund um den Kategorischen Imperativ vermutlich nie „mit dem Einwand konfrontiert[e], daß [das] von ihm in der Grundlegung empfohlene strikte Handeln >aus Pflicht<, und nicht aus Gefühlen, die uns etwa mit bestimmten Personen verbinden, [...] in den persönlichen Beziehungen zu Konflikten führen“[40] könne. Etwas anderes wäre es, wenn ich in der Rolle des Feuerwehrmannes vor die Wahl gestellt würde, zunächst eine von zwei Personen zu retten, die ich beide nicht kenne. Dann würde ich nicht in der Abhängigkeit von der persönlichen Beziehung zu einer Person handeln, sondern würde meine Entscheidung, wem ich zunächst helfe, gefühlsneutraler treffen, also in Abhängigkeit allgemeiner Kriterien, z. B. wer von beiden schwerer verletzt ist, wobei es auch sein kann, dass keine objektiven Bevorzugungskriterien für die Ersthilfe erfüllt sind und ich spontan entscheiden muss. So wie ich zu meiner Freundin in einer persönlichen Beziehung stehe, trifft dies natürlich auch auf die Angehörigen (z. B. Ehemann, Tochter etc.) der besagten älteren Frau zu, die dann wohl diese anstatt meine Freundin zuerst gerettet hätten. Somit gilt „den partikularen Beziehungen[41], der zu sich selbst wie den zu den Freunden, [...] ein praktischer Vorrang gegenüber den universellen Beziehungen, weil nur durch diesen Vorrang des gemeinsamen Handelns partikulare Beziehungen überhaupt möglich werden.“[42] Und so darf man „im Konfliktfall vorrangig sich oder >seinen Mann< retten, weil die speziellen Partner im gemeinsamen Handeln einen besonderen Schutz verdienen“[43], da partikulare Beziehungen hergestellt werden müssen, wobei „alle persönlichen Beziehungen [...] sich vor dem Standpunkt aller rechtfertigen [müssen], aber eben unter Anerkennung ihres praktischen Vorrangs.“[44] Durch die Tatsache, dass man „nur im gemeinsamen Handeln sich und andere als Akteure erfahren kann [...,] werden die sozialen Beziehungen überhaupt wertvolle Beziehungen.“[45] So würde eine „einseitig nur universelle Moral [...] den Wert der sozialen Beziehungen am Entstehen hindern“[46] – sie würden sich dann ausschließlich auf Lust- und Nutzenbeziehungen reduzieren. Somit haben soziale Beziehungen bzw. die Selbstsorge und die persönlichen Pflichten stets einen praktischen Vorrang vor universellen moralischen Pflichten, wobei ich mich vor letzteren natürlich zu rechtfertigen habe. Denn mein Handeln als Feuerwehrmann in der beschriebenen Extremsituation, also die Bevorzugung meiner geliebten Freundin, mag für mich aufgrund der engen sozialen Beziehung zu ihr moralisch richtig bzw. eine moralische Pflicht gewesen sein, ob sie jedoch auch der universellen moralischen Pflicht entspricht, jemandem in Not zu helfen, steht auf einem anderen Blatt geschrieben: Das wird dann auch von anderen Menschen oder nach allgemeinen moralischen Maßstäben bewertet, beispielsweise meinen Vorgesetzten bei der Feuerwehr, die zu der Schlussfolgerung kommen könnten, dass ich der allgemeinen moralischen Pflicht des Helfens bzw. einer bestimmten moralischen Regel, die auch in Recht und Gesetz bzw. Vorschrift oder Verordnung verankert sein könnte, durch mein parteiisches Handeln nicht nachgekommen bin, was auch die Suspendierung vom Feuerwehrdienst nach sich ziehen könnte. Das bedeutet aber auch, dass ich persönlich moralisch richtig handeln kann, ohne dass dies im Einklang mit universellen moralischen Forderungen oder Pflichten stehen muss. Nehmen wir in diesem Zusammenhang ein so brisantes Thema wie den Schwangerschaftsabbruch: Im Mittelalter wurde – stark beeinflusst durch die katholische Kirche – die Abtreibung eines lebendigen Fötus in den meisten angelsächsischen Ländern in Recht & Gesetz als Mord verstanden. So wurde die „Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. aus dem Jahre 1532 [...] für die folgenden Gesetzgebungen richtungsweisend“[47] und „führt den vorsätzlichen Schwangerschaftsabbruch unter den Tötungsdelikten auf; ein Mann, der mithilft, soll mit dem Schwert und die Frau durch Ertränken oder sonst hingerichtet werden. Bis Ende des 18. Jahrhunderts verfolgte man Mord, Kindsmord und Abtreibung vielfach mit gleichem Strafmaß.“[48] Auch in der Neuzeit gibt es in Politik, Religion, Philosophie und Gesellschaft heftige Kontroversen darüber, ob eine Abtreibung gerechtfertigt ist oder nicht. In Deutschland gilt der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 des Strafgesetzbuches weiterhin als rechtswidrig, wobei er straffrei bleibt, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Befruchtung bzw. aus besonderen Gründen (Sexualstraftat etc.) durchgeführt wird und zuvor eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat. Auch hier treffen persönliche Beziehung (Mutter-Fötus-Verhältnis) und universelle moralische Forderung (die sich in Form eines Gesetzes äußert) aufeinander: Während beispielsweise Mediziner, Philosophen und Staatsrechtler der Frage nachgehen, ab wann ein ungeborenes Kind ein Recht auf Leben hat bzw. rechtlich geschützt werden muss, sieht sich die betroffene Frau konkret mit der Situation der Schwangerschaft konfrontiert. Sollte diese z. B. ungewollt erfolgt sein, so wird sie vielleicht zu der persönlichen Entscheidung kommen, das Kind abtreiben zu lassen. Und selbst wenn sie es persönlich für moralisch richtig hält, dies zu tun, so wird die universelle Moral (hier in Form des § 218, aus dem sich allgemeine Rechte und Pflichten für die Schwangere ergeben) eine Rechtfertigung von ihr verlangen, wenn sie entgegen der universellen moralischen (gesetzlichen) Pflicht handelt. Damit wollte ich noch einmal den Konflikt veranschaulichen, der oft zwischen eigener und universeller Moralauffassung herrscht. In Rekapitulation all meiner bisherigen Ausführungen komme ich zu dem Schluss, dass für mich ein moralisch richtiges Handeln eine Mischung aus dem ist, was ich unter dem Aspekt der Selbstreflexion, also des kritischen Hinterfragens meines Handelns vor dem von mir beschriebenen Gewissen verantworten kann, was mir damit verbunden auch eine Art inneres Wohlgefühl bringt, anstatt Gefühle von Scham oder Schuld, mich sozusagen gut schlafen lässt, wobei es bei meinem Handeln zu einem Konflikt zwischen universellen moralischen Forderungen und persönlichen Beziehungen kommen kann. Mir ist bewusst, dass meine Bewertung von dem, was moralisch richtig oder falsch ist, eine subjektive Sicht ist und nicht zum universellen Maßstab für das Handeln anderer gemacht werden kann. Denn das, was ich als erstrebenswert erachte oder mir wünsche, muss nicht zwingend für einen anderen Menschen gelten. Jedoch kann – ganz im Sinne von Anton Leist – die Moral nur dann einen Sinn machen, wenn sie aus dem konkreten Leben eines jeden einzelnen heraus geschieht, so dass „die Moral idealerweise keine Instanz ist, die uns von der Gesellschaft auferlegt wird, sondern ein Wert- und Gebotssystem, das wir selbst hervorbringen müssen.“[49] Gleichzeitig halte ich es aber für wichtig, dass es ein konsensuales Band gibt, das die Mitglieder eines Gemeinwesens zusammenhält, das sozusagen eine universelle Minimalmoral erzeugt. Die Frage ist aber, inwieweit man sich auf eine „Konzeption der für moralische Rechte und Pflichten grundlegenden Eigenschaften einigen “[50] kann. Denn „daß der Universalismus konflikthaltig ist, zeigt sich [nicht zuletzt] in Diskussionen über >multikulturelle< Weisen des Zusammenlebens, wenn sich manche der Beteiligten weigern, starke inhaltliche Rechte zu akzeptieren, sofern sie ihnen gegenüber Forderungen bedeuten [und sie] stellt sich ein, wenn aktuelle Konflikte in der Medizin und der Sozialpolitik nur noch gefühlsorientiert entschieden werden können.“[51] Wollte man diese Konflikte argumentativ lösen, „müßte man sich auf die werthaften Grundlagen von Rechten und Pflichten einigen, man müßte in einer Konzeption derjenigen Eigenschaften übereinstimmen, die ihnen ihre spezifische Geltung verleihen“, wobei sich daraus Widersprüche in den Moralanforderungen ergeben können, „wenn etwa Zweifel, daß eine >einseitig< vernunftorientierte Ethik starke moralische Rechte fundieren kann, durch Appelle an solche menschliche Eigenschaften flankiert werden, die (wie Gefühle) ihrerseits den universellen Anspruch in Frage stellen.“[52]
[...]
[1] Leist, Anton: Die gute Handlung. Eine Einführung in die Ethik, Berlin 2000, S. 2.
[2] Ebd. S. 2.
[3] NE, II, 1, 1103a 14ff.
[4] Rohls, Jan: Geschichte der Ethik, Tübingen 1991, S. 1.
[5] Ebd. S. 1.
[6] Fischer, Peter: Einführung in die Ethik, München 2003, S. 10.
[7] Ebd. S. 10-11.
[8] Pieper, Annemarie: Einführung in die Ethik, Tübingen 1994, S. 30.
[9] Pieper S. 41.
[10] Leist S. 2.
[11] Ebd. S. 3.
[12] Fischer S. 11.
[13] Fischer S. 11-12.
[14] Vgl. Leist S. 6.
[15] Leist S. 10.
[16] Ebd. S. 331.
[17] Anm.: Wobei hier nicht von absoluter Anerkennung einer moralischen Institution die Rede ist, sondern ausschließlich von deren großer gesellschaftlicher Dominanz und Einflussnahme.
[18] Anm.: Dieser philosophische Begriff steht für ein unbedingt gültiges sittliches Gebot, das in Kants Kritik der praktischen Vernunft wie folgt lautet: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“
[19] Anm.: Bezüglich der Herleitung des kategorischen Imperativs handelt es sich um eine These, die Anton Leist aufgestellt hat (Vgl. Leist S. 250).
[20] Anm.: Nach Kant ist die Vernunft (als oberstes Erkenntnisvermögen) das Vermögen der Ideenbildung, die geistige Fähigkeit des Menschen, alle Einzelerfahrungen auf regulative Ideen wie »Welt«, »Seele« usw. hin zu orientieren und sie dadurch zu einer Gesamterfahrung zusammenzuschließen, vereinfacht gesagt also die Fähigkeit des menschlichen Geistes, universelle Zusammenhänge in der Welt sowie deren Bedeutung zu erkennen und nach diesen zu handeln.
[21] Anm.: Der Wille ist für Kant „ein Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft unabhängig von der Neigung als praktisch notwendig, d.i. als gut, erkennt.“ (Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, hrsg. v. T. Valentiner u. eingel. v. H. Ebeling, Stuttgart 2004, S. 56.)
[22] Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, hrsg. v. T. Valentiner u. eingel. v. H. Ebeling, Stuttgart 2004, S. 29.
[23] Schopenhauer, Arthur: Die Welt als Wille und Vorstellung, Zürcher Ausgabe, Werke in zehn Bänden, Bd. 2, Zürich 1977, S. 458.
[24] Leist S. 251.
[25] Leist S. 7.
[26] Anm.: Hier spiegeln sich natürlich auch christliche Werte wie Menschlichkeit und Nächstenliebe wider, die auch heute noch, ob bewusst oder unbewusst, Einfluss auf unser Handeln haben können.
[27] Fischer S. 11.
[28] Ebd. S. 11.
[29] Anm.: Der Begriff pluralistische Gesellschaft steht für „nebeneinander bestehende, unterschiedliche Weltanschauungen und Lebenskonzepte innerhalb einer Bevölkerung. Das Tolerieren zum Teil gegensätzlicher Wertvorstellungen und stark voneinander abweichender Lebensstile ermöglicht dem einzelnen Individuum großen persönlichen Entfaltungsspielraum. Es birgt aber die Gefahr einer abnehmenden sozialen Identifikationsmöglichkeit und wachsenden Orientierungslosigkeit in sich, die zu Verhaltensunsicherheit und Identitätsstörungen führen kann.“ (-> Vgl. Sociolexikon: Wissenswertes zur Erwachsenenbildung,
http://www.socioweb.de/lexikon/lex_geb/begriffe/pluralis.htm, Datum: 11.2.06).
[30] Anm.: Hierbei handelt es sich um spontan ausgewählte Beispiele.
[31] Anm.: Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die für „Gewissensentscheidungen“ verantwortlichen Regionen im Gehirn nicht geschädigt sind. Beziehungsweise ist nicht ausgeschlossen, dass es auch Menschen gibt, die nicht in der Lage dazu sind, sich emotional in jemand anderen hineinzudenken bzw. die sozialen Folgen ihres Handelns abzuschätzen.
[32] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, hrsg. v. d. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1999, S. 13.
[33] Kant, Immanuel: Die Metaphysik der Sitten, Werke in zwölf Bänden, hrsg. v. Wilhelm Weischedel, Bd. 8, Frankfurt a. M. 1977, S. 573.
[34] Rousseau, Jean-Jacques: Emil oder Über die Erziehung, frei aus dem Französischen übersetzt von Hermann Denhardt, Neue Ausgabe, Band 2, Leipzig o. J., S. 180.
[35] Vgl. Hubert, Martin: Die Stimme der Neuronen. Was können die Neurowissenschaften zur Erforschung des Gewissens beitragen?, in: Deutschlandfunk: Sendung „Wissenschaft im Brennpunkt“ vom 10.10.2004, http://www.dradio.de/dlf/sendungen/wib/310297/.
[36] Leist S. 331.
[37] Leist S. 332.
[38] Ebd. S. 333.
[39] Leist S. 333.
[40] Ebd. S. 334.
[41] Anm.: „Daß eine Beziehung eine partikulare ist, heißt, daß man eine Beziehung zu jemanden hat um >seiner selbst willen<, was konsequenterweise heißt, um seiner als einer einzigartigen Person willen.“ (Leist S. 360)
[42] Leist S. 363.
[43] Ebd. S. 363.
[44] Ebd. S. 363.
[45] Ebd. S. 363.
[46] Ebd. S. 364.
[47] Louis, Carlen: Die Abtreibung in der Rechtsgeschichte, in: Ders., Kirchliches und Wirkliches im Recht. Aufsätze und. Besprechungen zu Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, Hildesheim 1988, S. 126.
[48] Ebd. S. 126.
[49] Leist, Anton: Die gute Handlung. Eine Einführung in die Ethik, Berlin 2000, Buchrückseite.
[50] Ebd. S. 331.
[51] Leist S. 330-331.
[52] Ebd. S. 331.
- Arbeit zitieren
- Charlie Rutz (Autor:in), 2006, Gibt es ein grundsätzlich richtiges moralisches Handeln?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65241
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