Der Ausgangstext für das Thema "Lebensverlauf und Altern" ist Teil der Berliner Altersstudie, die 1996 entstand. Mit dieser Studie sollten Lebenslagen und soziale Ungleichheit im Alter analysiert werden. Ich habe mich auf die vorgegebene Untersuchung von Maas und Staudinger "Lebensverlauf und Altern: Kontinuität und Diskontinuität der gesellschaftlichen Beteiligung, des Lebensinvestments und ökonomischer Ressourcen" beschränkt, um den historischen und hauptsächlich den theoretischen Kontext in die Arbeit zu integrieren. Der Abriss des historischen Hintergrundes ist dazu gedacht, einführend an die Problematik des Alter(n)s heran zu führen und die Entwicklung der Altersforschung in den Sozialwissenschaften kurz zu beschreiben.
Im dritten Abschnitt versuche ich, die Institutionalisierungsthese Martin Kohlis noch einmal kurz wiederzugeben, um dann auf die Theorieansätze zur Altersforschung von Kohli, Mayer und Backes und Clemens einzugehen. Der Teil der Berliner Altersstudie dient vor allem dazu, empirische Befunde in die Arbeit einzubauen und damit auch Zusammenhänge verdeutlichen zu können.
Der fünfte Abschnitt zeichnet verschiedene Ansätze zur Ungleichheit im Alter nach, wobei ich versuche, auch auf die sozialpolitische und wirtschaftliche Problematik des Alter(n)s einzugehen und mich damit nicht mehr unmittelbar mit dem Thema "Lebensverlauf und Altern" befasse. Jedoch erschien es mir wichtig, auf diese aktuelle Diskussion Bezug zu nehmen, nicht zuletzt, weil diese Debatte jeden mittelbar oder unmittelbar betrifft oder betreffen wird.
Im Fazit folgen schließlich zwei weiterführende Diskussionspunkte aus politisch - wirtschaftlicher und aus sozialwissenschaftlicher Sicht.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einführung in den historischen Kontext
3. Institutionalisierung, Lebenslauf und Alter. Verschiedene Konzepte im Überblick.
4. I. Maas und U. Staudinger: Lebensverlauf und Altern: Kontinuität und Diskontinuität der gesellschaftlichen Beteiligung, des Lebensinvestments und ökonomischer Ressourcen. Ein Auszug aus der Berliner Altersstudie
5. Lebenslauf und soziale Ungleichheit im Alter
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der Ausgangstext für das Thema „Lebensverlauf und Altern" ist Teil der Berliner Altersstudie, die 1996 entstand. Mit dieser Studie sollten Lebenslagen und soziale Ungleichheit im Alter analysiert werden. Ich habe mich auf die vorgegebene Untersuchung von Maas und Staudinger "Lebensverlauf und Altern: Kontinuität und Diskontinuität der gesellschaftlichen Beteiligung, des Lebensinvestments und ökonomischer Ressourcen" beschränkt, um den historischen und hauptsächlich den theoretischen Kontext in die Arbeit zu integrieren. Der Abriss des historischen Hintergrundes ist dazu gedacht, einführend an die Problematik des Alter(n)s heran zu führen und die Entwicklung der Altersforschung in den Sozialwissenschaften kurz zu beschreiben.
Im dritten Abschnitt versuche ich, die Institutionalisierungsthese Martin Kohlis noch einmal kurz wiederzugeben, um dann auf die Theorieansätze zur Altersforschung von Kohli, Mayer und Backes und Clemens einzugehen. Der Teil der Berliner Altersstudie dient vor allem dazu, empirische Befunde in die Arbeit einzubauen und damit auch Zusammenhänge verdeutlichen zu können.
Der fünfte Abschnitt zeichnet verschiedene Ansätze zur Ungleichheit im Alter nach, wobei ich versuche, auch auf die sozialpolitische und wirtschaftliche Problematik des Alter(n)s einzugehen und mich damit nicht mehr unmittelbar mit dem Thema "Lebensverlauf und Altern" befasse. Jedoch erschien es mir wichtig, auf diese aktuelle Diskussion Bezug zu nehmen, nicht zuletzt, weil diese Debatte jeden mittelbar oder unmittelbar betrifft oder betreffen wird.
Im Fazit folgen schließlich zwei weiterführende Diskussionspunkte aus politisch - wirtschaftlicher und aus sozialwissenschaftlicher Sicht.
2. Einführung in den historischen Kontext
Mit zunehmender Industrialisierung in West- und Mitteleuropa verschärften sich Ende des 19. Jahrhunderts die sozialen Notlagen , ausgelöst durch eine mit Verstädterung und Verelendung einher gehenden Bevölkerungsexpansion. In dieser kritischen Situation wurde es notwendig, von staatlicher Seite umfassend zu intervenieren und sich nicht nur wie bisher auf eine karitative Sozialpolitik zu beschränken. In Deutschland wurde das durch die Bismarcksche Sozialgesetzgebung umgesetzt, die sukzessiv Absicherungsprogramme einführte. Eine Invaliden- und Altersversicherung gibt es seit 1889.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts existierte "Alter" in der Gesellschaft nur vereinzelt, was hauptsächlich durch eine geringe Lebenserwartung bedingt war. Da nur wenige Menschen ein hohes (kalendarisches) Alter erreichten, war Alter „noch kein Bestandteil kollektiver Lebenserfahrung , und alte Menschen wurden nicht als soziale Gruppe definiert und behandelt" (Backes/ Clemens 1998: 26). Erst durch staatliche Sozial- und Arbeitsmarktpolitik wird Alter als eigenständige Lebensphase definiert, die durch Entpflichtung von Arbeit und einer damit verbundenen bedarfsdeckenden Lohnersatzleistung gekennzeichnet ist. Der biologische Aspekt des Alter(n)s tritt demzufolge in den Hintergrund.
1957 wird der Anspruch auf eine Rentenversicherung auf den Großteil der Bürger der Bundesrepublik per Gesetzgebung ausgedehnt. Weiterhin wurden in diesem Jahr die Lohnersatzleistungen an das Erwerbseinkommen gekoppelt. Alter wird jetzt durch den allgemein gültigen Ruhestand zur „strukturell einheitliche[n] und kollektiv erfahrbare[n] Lebensweise" (Backes/ Clemens 1998: 26).
Bis in die 50er Jahre des letzten Jahrhunderts definieren die Sozialwissenschaften, beruhend auf dieser Erkenntnis, den Ruhestand als Übergangspunkt und Abgrenzung zu einer Lebensphase: Alter als letzte Lebensphase. Praktischerweise tritt man in Deutschland in dieser Zeit mit einem gesetzlich genau bestimmten Alter in den Ruhestand: das Austreten aus dem Erwerbsleben ist also an ein gewisses kalendarisches Alter gekoppelt und verleitet dadurch zu pauschalen sozialwissenschaftlichen Definitionen der Lebensphase Alter. „Ruhestand ist in der Perspektive der Arbeitsgesellschaft die letzte Lebensphase, die sich bis zum Tod hinstreckt" (Göckenjahn/ Hansen 1993).
Ab den 1960er Jahren setzt in den alten Bundesländern eine tendenziell zunehmende Pluralisierung und Individualisierung ein (für die neuen Bundesländer ab 1990), was zu einem allgemeinen sozialstrukturellen Wandel der Gesellschaft führt und alle Lebensbereiche umfasst. Für die „letzte Lebensphase" wird ein Altersstrukturwandel konstatiert, dessen Ursachen, ebenso wie für den allgemeinen gesellschaftlichen Wandel, hauptsächlich in Transformationsprozessen von gesellschaftlichen Institutionen, sozialrechtlichen Normen, kulturellen Phänomenen, Konsum- und Lebensstilen liegen. Außerdem wird seit einigen Jahren ein demographischer Prozess festgestellt, der besonders in der aktuellen Rentenversicherungsdebatte häufig als Begründung für auftretende Probleme benutzt wird: die steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten führen zu einer sogenannten „alternden Gesellschaft".
Eine allgemein gültige Kategorisierung von Alter als soziales Konstrukt existiert nicht mehr. Sie hat sich in Folge des gesellschaftlichen Strukturwandels der 60er und 70er Jahre aufgelöst. Für die Sozialwissenschaften entsteht bezüglich dieser Problematik die Herausforderung, Alter als soziales Kriterium neu zu erfassen und sich dabei nicht an allgemeinen, pauschalen Definitionen zu orientieren. Sicher ist es schwierig, eindeutige und abgrenzende Begriffe für eine Lebensphase zu finden, die sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu einer komplexen Großphase in einer nach Rosenmayr lebensweltlich gefärbten „bunten Gesellschaft" entwickelt hat. Arbeitsmarkt, Leistungsgesellschaft und Erwerbsleben sind immer noch zentrale Begriffe, an denen sich eine Definition des Alters orientiert. Besonders müssen die zahlreichen Wege und Pfade aus dem Erwerbsleben beachtet werden, die es durch Frühverrentungs- und Vorruhestandsprogramme gibt. Das kalendarische Alter kann nicht länger ein Definitionskriterium für den Ruhestand sein. Vielmehr werden in den neueren Ansätzen der Altersforschung vorhandene physische und psychische Fähigkeiten und Fertigkeiten der Personen berücksichtigt und damit Erklärungsmuster angeboten, die auf dem funktionalen, bzw. konstitutionellen Alter basieren.
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