Die Zahl der Eheschließungen in der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Auch die Zahl der Geburten ist rückläufig. Damit verbunden ist eine Zunahme ‚neuer Lebensformen’ (nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, Singles, Alleinerziehende). Dieser Wandel in der Wahl der Lebensformen ist eine der wichtigsten Veränderungen innerhalb der privaten Lebensführung in den letzten Jahren. Das vor einiger Zeit noch dominierende und christlich geprägte Eheleitbild und die vormals verbindlichen Vorgaben der individuellen Lebensplanung scheinen an Bedeutung verloren zu haben. Bereits seit der zweiten Hälfte der 60er Jahre ist die Zahl der Eheschließungen rückläufig. Als Gründe dafür werden der gesellschaftliche Modernisierungsprozess und die Entwicklung von vielfältigen neuen Haushalts- und Familienformen gesehen. Durch einen fortgeschrittenen Individualisierungsprozess in der Bundesrepublik ist die Kleinfamilie als kulturelles Leitideal neben ein Reihe weiterer, unvollständiger Familientypen getreten. Dies wird u.a. mit der veränderten Lage der Frau erklärt. Dennoch spielt die Ehe und die Kleinfamilie nach wie vor eine wichtige Rolle in der Lebensplanung des Einzelnen und ist noch nicht an den Rand gedrängt. Vielmehr scheint sich insbesondere die Eheauffassung und –gestaltungen in den letzten Jahren geändert zu haben.
Daher stellt sich die Frage, welche Gründe überhaupt noch für Ehe und Elternschaft in unserer heutigen Zeit und Gesellschaft sprechen und ob diese Lebensformen überhaupt an Bedeutung verloren haben.
Die Relevanz von Ehe und Elternschaft ist dabei immer individuell unterschiedlich zu betrachten. Entscheidungen für oder gegen diese beiden Lebensformen hängen von dem individuellen Lebensverlauf ab und sind gesellschaftlichen Bedingungen unterworfen. So können z.B. bestimmte persönliche Ressourcen und Handlungsbedingungen eine Rolle spielen. Von welchen Faktoren hängt also die individuelle Wahl einer Ehe und einer Elternschaft ab?
Dieses Werk gibt zunächst eine knappe Definition der entsprechenden Lebensformen und geht dann auf die Verbindung von ‚Individualisierung’, verstanden als Leitkonzept von Modernisierung, und Familie ein. Im darauf folgenden Kapitel beschäftigt es sich mit den Gründen einer Partnerschaft. Da Partnerschaft die Vorraussetzung für Ehe und Elternschaft darstellt, sollte sie mit berücksichtigt werden. Danach widmet es sich den Attraktivitätsmerkmalen der Ehe und der Elternschaft.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition von Ehe und Elternschaft
2.1. Partnerschaft
2.2. Ehe
2.3. Elternschaf t/ Familie
3. Individualisierung und Familie
4. Warum noch Ehe?
4.1. Individuelle Entscheidungen für eine Partnerschaft
4.1.1. Romantische Liebe
4.1.2. Interaktion
4.1.3. Ökonomische Nutzen
4.1.4. Strukturelle Gründe
4.2. Entscheidungen für die Ehe
4.2.1. Allgemeine Attraktivitätsmerkmale
4.2.2. Orientierungstypen individueller Entscheidungen
5. Entscheidungen für eine Elternschaft
5.1. Kinderwunsch
5.2. Materielle und immaterielle Nutzen
6. Fazit
1. Einleitung
Die Zahl der Eheschließungen in der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Auch die Zahl der Geburten ist rückläufig. Damit verbunden ist eine Zunahme ‚neuer Lebensformen’ (nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, Singles, Alleinerziehende). (vgl. Diaz-Bone 1997, S. 142) Dieser Wandel in der Wahl der Lebensformen ist eine der wichtigsten Veränderungen innerhalb der privaten Lebensführung in den letzten Jahren. Das vor einiger Zeit noch dominierende und christlich geprägte Eheleitbild und die vormals verbindlichen Vorgaben der individuellen Lebensplanung scheinen an Bedeutung verloren zu haben. (Huinink/Wagner 1998, S. 85) Bereits seit der zweiten Hälfte der 60er Jahre ist die Zahl der Eheschließungen rückläufig. Als Gründe dafür werden der gesellschaftliche Modernisierungsprozess und die Entwicklung von vielfältigen neuen Haushalts- und Familienformen gesehen. (vgl. Nave-Herz 2002, S. 47) Durch einen fortgeschrittenen Individualisierungsprozess in der Bundesrepublik ist die Kleinfamilie als kulturelles Leitideal neben ein Reihe weiterer, unvollständiger Familientypen getreten. Dies wird u.a. mit der veränderten Lage der Frau erklärt. (vgl. Diaz-Bone 1997, S. 143) Dennoch spielt die Ehe und die Kleinfamilie nach wie vor eine wichtige Rolle in der Lebensplanung des Einzelnen und ist noch nicht an den Rand gedrängt. Vielmehr scheint sich insbesondere die Eheauffassung und –gestaltungen in den letzten Jahren geändert zu haben. (vgl. Gukenbiehl/Kopp 2003, S. 52-54)
Daher stellt sich die Frage, welche Gründe überhaupt noch für Ehe und Elternschaft in unserer heutigen Zeit und Gesellschaft sprechen und ob diese Lebensformen überhaupt an Bedeutung verloren haben.
Die Relevanz von Ehe und Elternschaft ist dabei immer individuell unterschiedlich zu betrachten. Entscheidungen für oder gegen diese beiden Lebensformen hängen von dem individuellen Lebensverlauf ab und sind gesellschaftlichen Bedingungen unterworfen. So können z.B. bestimmte persönliche Ressourcen und Handlungsbedingungen eine Rolle spielen. (vgl. Huinink / Wagner 1998, S. 90) Von welchen Faktoren hängt also die individuelle Wahl einer Ehe und einer Elternschaft ab?
Zunächst gebe ich eine knappe Definition der entsprechenden Lebensformen und gehe dann auf die Verbindung von ‚Individualisierung’, verstanden als Leitkonzept von Modernisierung, und Familie ein. Im darauf folgenden Kapitel beschäftige ich mich mit den Gründen einer Partnerschaft. Da Partnerschaft die Vorraussetzung für Ehe und Elternschaft darstellt, sollte sie mit berücksichtigt werden. Danach widme ich mich den Attraktivitätsmerkmalen der Ehe und der Elternschaft.
2. Definition von Ehe und Elternschaft
Ehe und andere Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens stellen die Institutionen dar, die in modernen Gesellschaften im Mittelpunkt stehen. Sie dienen zur Regelung der Sexual-, Lebens- und Solidarbeziehung der erwachsenen Partner. Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft und auch die moderne Ehe entstehen im Prinzip durch die freie Wahl zweier Menschen.
2.1. Partnerschaft
Als Partnerschaft bezeichnet man eine bestimmte Form einer dyadischen Beziehung, die auf Dauer angelegt und höchst exklusiv ist. Sie wird als eine enge, persönliche Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen verstanden. In dieser Paarbeziehung ist die (romantische) Liebe und die damit verbundene sexuelle Interaktion von großer Bedeutung. Dabei stellt die Liebe den Ausdruck gegenseitigen Verständnisses und starker persönlicher Zuneigung dar. (vgl. Huinink 1995, S. 119)
2.2. Ehe
Die Ehe steht in modernen Gesellschaften im Mittelpunkt der privaten Lebensführung. Sie regelt das Sexual-, die Lebens- und die Solidarbeziehung. Kulturell und historisch betrachtet gibt es dabei viele Variationen. In Deutschland dominiert die Ehe als eine rechtlich geregelte und staatlich anerkannte Beziehung zwischen zwei Partnern. (vgl. Gukenbiehl/Kopp 2003, S. 52)
Die Ehe verstehe ich als eine institutionalisierte Form der Paarbeziehung. Sie stellt die klassische Form der Selbstbindung zweier Akteure in einer Partnerbeziehung dar. Mit der Eheschließung ist gleichzeitig immer ein Abschluss eines Partnerschaftsvertrages verbunden. Mit dem Eheversprechen treten bestimmte Rechte und Pflichten für die Partner in Kraft. Ebenso ändert sich auch die rechtliche Situation gegenüber öffentlichen Institutionen. Somit sind eheliche Lebensgemeinschaften im Gegensatz zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften auch rechtlich eine soziale Einheit. (vgl. Huinink 1995, S. 119) Die Paarbeziehung selbst steht dabei nicht im Mittelpunkt der Rechtsregelung. Es geht vielmehr um die Voraussetzungen und die Folgen von Heirat, Trennung, Scheidung oder Tod für die Partner, ihre Nachkommen und ihre Verwandtschaft. (vgl. Gukenbiehl/Kopp 2003, S. 52)
2.3. Elternschaft und Familie
Von einer Elternschaftsbeziehung wird gesprochen, wenn eine Beziehung zwischen einem Erwachsenen und seinem Kind besteht. Dabei muss das Kind nicht notwendigerweise auch
ein leiblicher Nachkomme sein. Es reicht also nicht nur die Verwandtschaftsbeziehung zwischen einer Generation und ihren Nachkommen. Die erwachsene Person muss nicht nur rechtlich exklusiv der Vater oder die Mutter sein, sondern die Person muss auch als primärer Sozialisationsagent des Kindes fungieren. (vgl. Huinink 1995, S. 119) Die Elternschaftsbeziehung geht zwar aus einer Partnerschaftsbeziehung hervor, ist ihr gegenüber jedoch einzigartig. Der zukünftige Interaktionspartner wird von den Eltern erst in die Welt gesetzt und muss dort hineinsozialisiert werden. Die Initiierung der Elternschaft ist daher auch einseitig.
Als Familie wird eine Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen bezeichnet, die einen gemeinsamen Haushalt führen und bei denen mindestens ein Kind lebt. (vgl. Gukenbiehl/Kopp 2003, S. 81)
3. Individualisierung als Prozess der Modernisierung
Seit den 80er Jahren gewannen individualistische Strömungen in der Soziologie an Boden. Dabei wird mit dem Begriff der Individualisierung der Übergang des Individuums von der Fremd- zur Selbstbestimmung im Laufe der Industrialisierung und Modernisierung bezeichnet. So fand in dem Prozess der Modernisierung eine zunehmende Herauslösung aus kulturell geprägten sozialen Bindungen statt. Die individuellen Handlungsziele sind seitdem immer weniger durch natürliche und sozio-kulturelle Vorgaben bestimmt. Vielmehr kommt es zu einer Vergrößerung der Handlungsoptionen und einer Zunahme von realisierten Handlungsweisen. (vgl. Huinink/ Wagner 1998, S. 87) Damit wächst die Relevanz von Wahl- und Entscheidungstheorien. (vgl. Burkart 1994, S. 107) Das Thema der Individualisierung ist schon ein alter Gedanke in der Soziologie. Es war bereits Thema bei den Klassikern der Soziologie wie Karl Marx, Georg Simmel, Max Weber und Emile Durkheim präsent. Sie verstanden den Übergang von traditionalen zu modernen Gesellschaften als Freisetzung des Individuums aus traditionalen Strukturen. In der jüngsten Vergangenheit kam das Thema der Individualisierung insbesondere durch den Soziologen Ulrich Beck in die Öffentlichkeit. (vgl. Burkart 1994, S. 109)
Seine Individualisierungsthese verstärkte die Individualisierungsdebatte. Nach Beck entwickeln sich die wohlfahrtsstaatlich organisierten Massendemokratien zu einer industriellen Risikogesellschaft. Dabei bildet der aktuelle Individualisierungsschub eine wichtige Dimension der Risikogesellschaft, den Beck mit dem Konzept der reflexiven Modernisierung beschreibt. (vgl. Ebers 1994, S. 329) Die Individuen werden aus ihren traditionellen Bindungen gelöst. Sie befreien sich aus den gesellschaftlichen Großgruppen wie Klassen und Schichten und aus gemeinschaftlich lebensweltlichen Gebilden wie der Kleinfamilie. Die Individuen sind somit nicht mehr an ständisch geprägte Klassenlagen und an Geschlechterlagen gebunden. „Reflexive Modernisierung bewirkt Individualisierung, die Beck im Sinne struktureller Freisetzung mit der Folge wachsender Handlungsoptionen und zunehmender persönlicher Autonomie begreift.“ (Ebers 1994, S. 329) In Becks Grundkonzept geht es aber nun nicht um die Überwindung der Tradition, sondern auch um die Bewältigung von Modernisierungsrisiken. Durch die Individualisierung sind globale, gesellschaftliche, kulturelle und biographische Risiken entstanden. Mit Hilfe des Arbeitsmarkts sind die Individuen zu Akteuren ihres eigenen Lebensverlaufs geworden. Die Strukturen der sozialen Ungleichheit individualisieren sich. Es entwickeln sich neue Ungleichheiten im Konsum- und Lebensstil, die nicht mehr entlang der alten Klassengrenzen liegen. (vgl. Burkart 1994, S. 113) Durch z.B. die soziale Grundabsicherung im Sozialstaat, die gestiegene Erwerbstätigkeit der Frauen, die größere soziale Mobilität und die gestiegene Bildungsqualifikation wurden die Individuen aus den Lebensformen und den Versorgungsbezügen der Industriegesellschaft freigesetzt. Die traditionellen Formen der Lebensbewältigung verlieren an Bedeutung und damit individualisiert sich die Bewältigung von Unsicherheiten. (vgl. Ebers 1994, S. 330) Die Lebenslagen und Biographiemuster der Individuen werden durch Institutionen standardisiert. Es kommt zu einer Marktabhängigkeit in allen Dimensionen der Lebensführung. „Mit der Endtraditionalisierung und Homogenisierung entwickeln sich für die Individuen neue Abhängigkeiten, neuartige soziale Zwänge kommen am Arbeitsmarkt und in der Konsumexistenz zur Wirkung.“ (Ebers 1994, S. 330) Da der Arbeitsmarkt die Instanz der Existenzsicherung darstellt, kommt es zu Abhängigkeiten von gesellschaftlichen Verhältnissen und institutionellen Regulierungen, die der Einzelne nicht mehr beeinflussen kann. Neben der Selbstverantwortlichkeit bedeutet Individualisierung daher auch andererseits neu entstandene Abhängigkeiten. Individuelle Überforderung, Vereinzelung und Orientierungslosigkeit können die Folge sein. (vgl. Ebers 1994, S. 332)
Es stellt sich nun die Frage nach den Auswirkungen der gesellschaftlichen Modernisierung auf die familialen Lebensformen. Welche aktuelle Bedeutung und Funktion hat die Partnerschaft und die Familie als Solidargemeinschaft in der modernen Gesellschaft. Wie bereits angeführt, fand nach Beck ein Verlust von Sicherheiten und Bindungen, die neben der Klassenzugehörigkeit auch die Zugehörigkeit zur Kleinfamilie dem Individuum bieten konnte, statt. Es kam zu einer Erosion traditioneller Werte, die vor allem die Kleinfamilie und die Versorgungsehe betraf. Dabei kommt der Freisetzung von den Geschlechtslagen eine besondere Bedeutung zu. (vgl. Burkart 1994, S .115) Neben der Freisetzung aus traditionellen Bindungen kam es auch zu einer zunehmenden normativen Unverbindlichkeit. Enge soziale Bindungen wurden immer stärker den individuellen Interessen untergeordnet. Die traditionelle bürgerliche Kleinfamilie verlor ihr ‚Monopol’. „Die institutionelle Basis von Partnerschaft und Elternschaft, die Ehe, gerät folgerichtig unter Druck.“ (Huinink/Wagner 1998, S. 97/98) Dies wurde durch die Entkopplung von z.B. Sexualität und Fortpflanzung, Liebe und Ehe unterstützt. Im Gegensatz dazu gewannen individualistische Lebensstile an Bedeutung und es entstand eine Pluralisierung von Lebensweisen. (vgl. Burkart 1994, S. 115) Wie der genaue Zusammenhang von Individualisierung und Pluralisierung der Lebensformen aussieht, ist in der soziologischen Literatur umstritten. (vgl. Huinink/Wagner 1998, S. 86f. u. Brüderl 2004, S. 8)
Trotzdem entscheiden sich noch viele Menschen in der modernen Gesellschaft für die klassischen Lebensformen wie Ehe und Familie. Die Gründe für solche Entscheidungen werden im Folgenden dargestellt.
3. Warum noch Ehe?
3.1 Individuelle Entscheidungen für eine Partnerschaft
3.1.1. Romantische Liebe
Bei der Gründung einer Partnerschaft steht in der modernen Gesellschaft die Liebe im Vordergrund. Dies war in den letzten zwei Jahrhunderten nicht immer so. Früher wurden Ehen meist aufgrund kollektiver Logiken eines übergeordneten Sozialverbandes gegründet. In der Regel entschieden die Familienmitglieder des jeweiligen Partners wer wen und zu welchem Zeitpunkt heiratete. Diese Entscheidung wurde im Sinne der Herkunftsfamilie meist patriarchisch gefällt. (vgl. Hill/Kopp 1999, S. 151) Die romantische Liebe stand dabei im Gegensatz zu heute eher im Hintergrund. Trotzdem war die Liebe auch früher schon
durchaus von Bedeutung und konnte bereits in Jäger- und Sammler-Gesellschaften eine Rolle spielen. Historisch betrachtet variierte die Bedeutung der Liebe mit der Stärke der
Konsequenzen für den jeweiligen Sozialverband. Zweifellos ist aber, dass die traditionellen Regeln weniger Freiräume für persönliche Wünsche ließen. Dies brachte der Ehe aber auch ein Mindestmaß an Stabilität und Verlässlichkeit. (vgl. Beck-Gernsheim 1989, S. 106)
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