Rettet den Genitiv! Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod! Solchen und vielen anderen Sätzen der Warnung bzw. Aufrüttelung begegnet man in Zeitungen, Schulen und Universitäten. Der Genitiv erhält auf diese Weise nach und nach den Status einer vom Aussterben bedrohten Tier- oder Pflanzenart, bei deren Anblick man ganz erfürchtig wird, weil man weiß, dass es das letzte Mal sein könnte. Der Mensch scheint auf gewissen Gebieten dualistische Vorlieben zu haben. Zum einen liebt er den Fortschritt, zu dem ihn seine Neugierde treibt, andererseits liebt er auch das alte Traditionelle, weil er sozusagen sein Nachkomme ist. Ähnlich verhält es sich beim Genitiv. Er wird immer mehr zum Alten. In der gesprochenen Sprache ist er schon fast ausgestorben bzw. in seiner Verwendung oft markiert. In der Schriftsprache ist seiner Verwendung zwar noch ein Stück alltäglicher, aber auch hier sind Verfallserscheinungen zu sehen. Sein Verfall ist nicht aufzuhalten. Wir können nicht über den täglichen Fortschritt der Welt und Menschheit mit veralteten Vokabeln und grammatischen Konstruktionen reden. Es ist abzusehen, dass der Genitiv, wie z.B. im Englischen, irgendwann einmal ganz wegfällt und ins Fachgebiet der Diachronischen Sprachwissenschaft gehört. Die Ausarbeitung befasst sich vor allem mit den verschiedenen Formen des Wegfalls, betrachtet Ausnahmen, versucht sich an Prognosen für die Zukunft und gibt Ratschläge für den Umgang mit dem Sachverhalt im schulischen Bereich.
Inhaltsübersicht
0. Einleitung
1. Auf den ersten Blick
1.1. Das Genitiv-„s“
1.1.1. Wegfall des Genitiv-„s“
1.1.2. Hinzutreten des Genitiv-„s“
1.2. Die Genitiv-Rektion
1.2.1. Verlust der Genitiv-Rektion
1.2.2. Hinzutreten einer Genitiv-Rektion
1.3. Veraltung
1.4. Ersatzkonstruktionen
2. Der Verlust des Genitiv-„s“
2.1. Die Appelsche Theorie
2.2. Zustimmung und Gegentheorien
2.3. Vermehrung des Genitiv-„s“ - eine Gegentheorie?
3. Die Genitiv-Rektion
3.1. Rückgang der Genitiv-Rektion bei Verben und Präpositionen
3.2. Zunahme von Genitiv-Rektion bei Dativ-Adpositionen
3.3. Ersatzkonstruktionen und Konkurrenzformen
4. Der Genitiv heute
5. Prognosen
6. Abschließende Gedanken
Literaturverzeichnis
0. Einleitung
„Der formale Vorgang, der den Untergang des Genitivs begründet hat, ist die Abschwächung der vollen Endvokale im Ausgang der althochdeutschen Zeit. [...] Im Ausgang der mittelhochdeutschen Zeit vollziehen sich dann Umbildungen der nominalen Flexion, die einen weiteren Zusammenfall der Kasus herbeiführen“ (Behaghel 1923:§358). Dieser Untergang des Genitivs soll laut Behaghel durch den „s“-Wegfall auch äußerlich deutlich werden.
Ist der Genitiv aber wirklich dem Untergang geweiht? Was ist formal zu beobachten? Wie wird er ersetzt? Wie ist es um den Genitiv heute bestellt? Was sagt man ihm für die Zukunft voraus? Wie sollte man die so gewonnenen Erkenntnisse als Lehrkraft umsetzen? All diese Fragen sollen in der folgenden Arbeit behandelt werden. Auch soll untersucht werden, was es mit der scheinbaren Zunahme des „s“-Suffix bei Substantiven im Genitiv und mit dem Rektionswechsel hin zum Genitiv bei einigen Adpositionen auf sich hat. Auch die scheinbare Sonderposition von Eigennamen, Personennamen und eigennämlichen Bezeichnungen im genitivischen Bereich soll eigens untersucht werden.
1. Auf den ersten Blick
Der Rückgang des Genitivs ist schon seit mehreren Jahrhunderten auszumachen. Es wird mit Sorge seitens der Sprachwissenschaft die Prognose gestellt, dass der Gebrauch des Genitivs als einer flexivischen Form überhaupt aufhören werde. Man hat dabei nicht die Mundart im Auge, die schon längst keinen flexivischen Genitiv mehr kennt, sondern die Hochsprache. Teils glaubt man als zukünftigen Zustand den des heutigen Englisch annehmen zu sollen, das heißt den Ersatz der flexivischen Form durch eine präpositionale Fügung (die Beine von dem Tisch), oder man prophezeit den Wegfall der charakteristischen „s“-Endung, das heißt ein Einheitsparadigma „der Tisch, des Tisch“ usw.
Zunächst soll eine Betrachtung der Auffälligkeiten des heutigen Genitivs einen Überblick geben. Der Genitiv zeichnete sich bisher durch folgende Ausprägungsform aus:
1. Durch eine bestimmte Intonation, die ihn vom gleich aussehenden Dativ abhebt.
2. Durch die Flexionsendung des Substantivs.
3. Durch die flektivische Form des Artikels oder eines Pronomens in Verbindung mit einem Substantiv.
4. Durch die Flexionsendung eines mit dem Substantiv im Genitiv verbundenen Adjektivs.
1.1. Das Genitiv-„s“
Der Genitiv ist der zurzeit noch am stärksten markierte Kasus des Deutschen, dies bewirken vor allem die bei ihm noch sehr auffälligen Flexionsendungen. Im heutigen Deutsch geht aber die Tendenz eher zu Substantiven, die nicht kasusmarkiert sind. Es ist zu beobachten, dass die Flexionsendung „s“ immer häufiger wegfällt.
1.1.1. Wegfall des Genitiv-„s“
Bei folgenden syntaktischen Fügungen ist es belegt (Appel 1941:3):
1. Substantiv mit nachgestelltem substantivischem Attribut im Genitiv.
2. Substantiv mit vorausgehendem substantivischem Attribut im Genitiv.
3. Präpositionen wie trotz, wegen, mittels, inmitten mit Substantiv im Genitiv.
4. Substantiv mit einem durch als angefügtem Substantiv im Genitiv.
5. Substantiv mit vorausgehender oder folgender Apposition.
Diese Substantive fallen laut Appel unter folgende begrenzte Gruppen (Ebd. 1941:4):[1]
1. Substantive mit der Endung „en“, wie z.B. „Bogen“.
2. Fremdwörter, wie z.B. Marmor.
3. Eigennamen, wie z.B. „Main“, „Matterhorn“, „Frankreich“, „Maria“.
4. Substantive von sekundärer Bildung, wie Verkleinerungsformen; zusammengesetzte Substantive mit oder ohne Fugen-„s“ und Substantivierungen.
5. Personenbezeichnungen, die nicht Eigennamen sind, wie z.B. „Vater“, „Redner“, „Dichter“.
Appel führt auf der gleichen Seite auch noch 22 Wörter auf, die sich in diese Gruppen nicht einordnen lassen, bei denen aber das „s“ ebenfalls oft wegfällt, wie z.B. „Bild“, „Buch“, „Ergebnis“, „Käse“.[2]
Diese Auflistung stellt eine Erweiterung der von Behaghel aufgeführten Beispiele dar (Ebd. 1923:§42II). Der Wegfall des „s“ wird schon seit vielen Jahren beobachtet, es steht laut Behaghel im Zusammenhang mit dem Untergang des Genitivs, der schon im 15. Jahrhundert begonnen haben soll (Ebd. 1923:§358f). Für ihn stellte der „s“-Wegfall damals noch eine starke Markierung dar, was heute eher nicht mehr so ist.
Wann das „s“ bleibt, und wann es wegfällt, ist aber sehr oft situationsabhängig. Es muss nicht in diesen Fügungen und bei diesen Substantiven wegfallen, aber die Wahrscheinlichkeit ist höher, gerade in diesen Fällen einen Wegfall beobachten zu können. Auch müssen Nomen betrachtet werden, die im Stammausgang auf „s“ enden. Ist das Apostroph ein reiner Genitiv-„s“-Ersatz, oder schon der erste Schritt in Richtung des „s“-Wegfalls?
1.1.2. Hinzutreten des Genitiv-„s“
Fakt ist, dass zurzeit im Deutschen noch beide Formen nebeneinander existieren, es werden Wörter mit und ohne Genitiv-„s“ gebildet. Interessant daran ist, dass das „s“ aber auch Nomen zu erobern scheint, denen es die Grammatik eigentlich untersagt, wie z.B. „Automat, des Automats“. Gallmann bringt diese Entwicklung in den Zusammenhang des Wegfallens der genitivischen „(e)n“- Endung (Ebd. 1990:178). Pérennec nimmt diese Tatsache auf und verwendet sie sogar gegen Gallmann (Pérennec 1998:168):
Andererseits widerspricht der These des Verfalls, daß viele schwache Maskulina genau die
entgegengesetzte Tendenz aufweisen, auf s-Genitiv überzuwechseln.
Leider begründet sie ihre Argumentation nicht ausreichend, so dass man auf der Suche nach Gründen wieder bei Gallmann landet.
1.2. Die Genitiv-Rektion
Diese Betrachtungen sollen sich nur auf die Genitiv-Rektion von Verben und Präpositionen beziehen. Auffällig sind natürlich eher die Verluste auf diesem Gebiet, aber bei genauerem Hinsehen, kann man auch einen Zuwachs beobachten.
1.2.1. Verlust der Genitiv-Rektion
Sauter findet im Mittelhochdeutschen noch 300 Verben mit Genitiv-Rektion (Ebd. 1998:181). Eine bekannte deutsche Grammatik benennt heute nur noch 5 Verben, die eindeutig den Genitiv regieren (Helbig/Buscha 2001:53f): bedürfen, gedenken; sich erinnern, sich annehmen, sich schämen. An Verben, die den Akkusativ und Genitiv regieren, sind auch nur noch 4 aufgeführt: anklagen, entbinden, beschuldigen, verdächtigen.
Bei den Präpositionen sind noch einige mehr zu nennen (Helbig/Buscha 2001:357f): abseits, angesichts, anhand, anlässlich, anstelle, aufgrund, halber, infolge, inmitten, kraft, namens, seitens, um...willen, ungeachtet, unweit, vermöge, ab-, dies-, jenseits; außer-, inner-, ober-, unterhalb. Es werden in dieser Grammatik im Folgenden auch noch viele Beispiele für Präpositionen mit einem Nebenkasus genannt, wobei der Genitiv einmal der dominierende Kasus, und einmal der Nebenkasus ist.
Die Verben mit Genitiv-Rektion sind größtenteils zweiwertige Verben, sie sind reflexiv, das heißt gegenüber einer möglichen Konkurrenz durch den Akkusativ insofern resistent, als diese Stelle schon pronominal besetzt ist. Das Schwinden der Genitivrektion hängt damit zusammen, dass der Genitiv als Objektkasus veraltet. Dürscheid ist hier sogar der Meinung, dass, „[...] was den verbalen Kasus betrifft, tatsächlich davon gesprochen werden kann, daß sich das Deutsche auf dem Weg zu einem Dreikasussystem befindet.“ (Ebd. 1998:34f). Sie vertritt auch die Ansicht, dass der verbale Genitiv in der heutigen Gegenwartssprache keine nennenswerte Rolle mehr spielt (Ebd. 1998:37 sowie Pérennec 1998:167). Auch macht sie diese Beobachtung (Dürscheid 1998: 220):
- In den Fällen, in denen im Neuhochdeutschen noch Nom.-Gen.-Konstruktionen vorliegen und
- ein Ausweichen auf eine PP-Konstruktion nicht möglich ist, ist zu beobachten, daß der
- Sprecher eher ein anderes Verb verwendet als eine Konstruktion mit einem genitivregierenden
- Verb zu bilden (einer Sache bedürfen > eine Sache brauchen).
Diese Vermeidungsstrategie führt zum Abbau von Kasuskonstruktionen mit verbalem Genitiv. Die Benutzung des Genitivs nach Präpositionen wie „wegen“ oder „trotz“ gilt heute noch als gutes Deutsch (Lauterbach 1993:62), doch in vielen Fällen ist dies schon gar nicht mehr möglich: wegen dir.
1.2.2. Hinzutreten einer Genitiv-Rektion
Gerade bei einigen Dativ-Präpositionen ist zu beobachten, dass sie immer öfter auch den Genitiv regieren. Darauf macht unter anderem Di Meola aufmerksam, wobei er die Präpositionen „entgegen“, „nahe“, „entsprechend“ und „gemäß“ näher untersucht. Zunächst fordert er eine Umbenennung in „Adpositionen“, da sie sowohl in Prä- als auch in Poststellung auftreten können (Di Meola 1999:344). Solche Dativ-Genitiv-Alternationen soll es laut Dürscheid auch bei einigen Verben geben (Ebd. 1998:34).
1.3. Veraltung
Viele Verwendungs- und Erscheinungsformen des Genitivs sind heute ungebräuchlich, unproduktiv und nur noch in festen Fügungen vorhanden. Die prädikative Verwendung ist heutzutage z.B. eher eine Domäne von Nominativ und Adjektiven geworden, im Fall des Genitivs sind nur noch starre Wendungen wie „Er ist des Todes“ anzutreffen, was auch nicht gerade jeder Sprecher jeden Tag benutzen würde. Auch vom adverbialen Genitiv existieren nur noch Reste wie „des Abends, des Morgens“, wobei hier die Entwicklung noch weiter fortgeschritten ist, da aus diesen Formen die heute eher gebräuchlichen Zeitadverbien entstanden sind. Als Objekt von Adjektiven, die ihrerseits in prädikativer Funktion stehen, erscheint der Genitiv zwar noch vergleichsweise häufig, doch in vielen Fällen hat ihn auch hier der Akkusativ schon abgelöst. Der Genitiv als Objektkasus scheint bald ein eingefrorener Kasus zu sein, er kommt auch fast nur noch in festen Wendungen vor: „jemanden eines Besseren belehren“ vs. „*jemanden des Tanzens belehren“. Das Gleiche gilt für Reflexivkonstruktionen: „sich einer Sache bedienen“, „sich eines guten Stils befleißigen“. Der „s“-Wegfall gehört auch in diesen Abschnitt, da Kasusmarkiertheit in vielen Fällen auch als veraltet angesehen wird. So haben die femininen Nomen im Singular schon lange keine Genitiv-Endung mehr.
1.4. Ersatzkonstruktionen
Lauterbach erkennt eine allgemeine Tendenz der Sprachentwicklung, Sachverhalte deutlicher und expliziter auszudrücken, wozu präpositionale Wendungen besser geeignet scheinen als die obliquen Kasus (Ebd. 1993:62). Die häufigste Ergänzung ist die mit von + Dativ, wobei dies laut Lauterbach eher als „analytischer Genitiv“[3] gesehen werden sollte (Ebd. 1993:76-81). Häufig ist aber auch Präposition + Akkusativobjekt. Speziell das Genitivattribut wird nun immer häufiger durch Possessivpronomen und Adjektive ersetzt, wobei auch hier einige Bedingungen gegeben sein müssen. Zu diesen Ersatzkonstruktionen gehört natürlich auch der schon erwähnte Rektionswandel bei Verben und Präpositionen. Denn gerade auch die Vermeidungsstrategien, die angewandt werden, wenn an der Genitiv-Rektion nicht zu rütteln ist, führen zur Verwendung von Ersatzkonstruktionen mit Präpositionalgruppen: „gedenken“> „denken an“. Einige dieser Verben, bei denen der Prozess schon abgeschlossen ist, sind nicht mehr als ehemalige Genitiv-Verben zu erkennen, wie z.B. „achten und pflegen“ (Lauterbach 1993:219).
2. Der Verlust des Genitiv-„s“
2.1. Die Appelsche Theorie
Elsbeth Appel ist die einzige Autorin, die ein ganzes Buch über das „Fehlen des Genitiv-s“ geschrieben hat. Ihre These ist, dass das Fehlen des genitivischen „s“ eine „typische Erscheinung sprachlichen Lebens und sprachlicher Entwicklung“ ist (Appel 1941:57).
Zunächst untersucht sie alle genitivischen Endungsformen an Substantiven (Appel 1941:1-7). Es können daraus 3 Hauptgruppen isoliert werden: Substantive mit Genitiv-s; Substantive, die im Genitiv auf „(e)n“ enden und Substantive, die im Genitiv keine spezifische Flexionsendung besitzen. Zu den letzteren gehören alle femininen Substantive, ihren Kasus kann man nur an Hand der Flektion ihres Umfeldes, also z.B. am Artikel, an Adjektiven oder Pronomen erkennen. Interessant ist, dass Appel bei dieser Voruntersuchung den Eigennamen und Fremdwörtern schon einen Sonderstatus einräumt, sie betrachtet sie noch einmal gesondert. Ohne Artikel ist bei Eigennamen stets das Endungs-„s“ anzutreffen, wenn er jedoch da steht, fällt das „s“ oft weg. Alles, was aber weder Personen- oder Ländernamen sind, erhält auch trotz des Artikels ein Endungs-„s“, wie z.B. „des Rheins“. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: „des Lilienstein, des neuen Deutschland“. Bei Fremdwörtern hängt die Genitiv-Endung von der Art der Angleichung ab, denn wenn sie sich an feminine Substantive angleichen, haben sie kein Endungs-„s“, ansonsten schon. Es gibt aber auch „s“-lose Genitivformen im Bereich der Fremdwörter, wo eine Angleichung an deutsche Substantive mit „s“-Endung möglich wäre, wie z.B. „des Radio“.
Nachdem Appel feststellt, dass ein sich vollziehender Deklinationswandel nicht die Hauptursache für das Fehlen des „s“ ist (Ebd. 1941:7), kommt sie zu der These, dass die von ihr gefundenen Substantive (siehe Kapitel 1.1.) ein labiles „s“ besitzen (Ebd. 1941:9).
Das Fehlen des „s“ wird bei ihnen nicht als fehlerhaft empfunden, weil es im Bewusstsein der Sprecher keinen organischen Bestandteil der Substantive darstellt. Ihre Begründung dafür: „Allen Substantiven dieser Gruppen ist eigen, daß sie, wenn auch aus ganz verschiedenen Gründen, nicht unter starkem Systemzwang stehen.“ (Appel 1941:9).
Die Fremdwörter unterteilt sie zunächst in 2 Gruppen; die die mit Wissen vom Fremdwortcharakter gelehrt und gebraucht werden, und die, die ohne dieses Wissen gebraucht werden. Die ersteren, die noch als Fremdwort angesehen werden, bleiben meist undekliniert, die anderen werden in Anlehnung an deutsche Substantive dekliniert. Man muss im Einzelfall also stets prüfen, welche Bedeutungssphäre das Fremdwort umgibt. In diesem Zusammenhang weist Appel aber auch schon darauf hin, dass die Substantive auch von einzelnen Personen durch ein fehlendes Endungs-„s“ markiert werden können und sich somit zum terminus technicus wandeln (Ebd. 1941:10).
Bei den Eigennamen bestimmt die Nennfunktion die Ausprägung des Genitivs; gemeint ist der beherrschende Bedeutungsgehalt jedes Eigennamens. Wenn der Name noch nicht genug hervorgehoben ist, erfolgt eine Markierung. Dieselbe Erscheinung zeigen auch Formen mit nachgestelltem Genitiv. Dies alles führt laut Appel zu einer neuen Norm unter Berücksichtigung der Nennfunktion (Ebd. 1941:15f). Diese Nennfunktion des Eigennamens drängt die Ausprägung des Genitivs an die Stelle, wo sie die Nennfunktion am wenigsten beeinträchtigt, wo aber auch ihrerseits die Ausprägung des Genitivs sich am besten verwirklicht. Die Genitivischkeit solcher Komplexe findet ihre Ausprägung im deklinierten Artikel und der deklinierten Beifügung, der Eigenname steht ohne Endungs-„s“. Falls das nicht eindeutig ist, bevorzugt die Sprache folgende Formen: „die Brille von Hans Thoma, die Kunst des Tizian.“ Hier liegt die Ausprägungsstelle für den Genitiv in der Mitte des Komplexes. Diese „s“-losen Formen bei Eigennamen sind laut Appel eine Entwicklung in der Hoch- und Schriftsprache seit dem 18. Jahrhundert, aber keine Verfallserscheinung (Ebd. 1941:21).
Appel ist weiter der Ansicht, das eine Sinnentleerung und neue Sinnfüllung von „des“ das Weglassen des Flexions-„s“ an Eigennamen bedingen (Ebd. 1941:23). Ein Komplex mit „des“ und ein Substantiv mit Endungs-„s“ klingt offensichtlich zu stark, so dass der Artikel lieber weggelassen wird. So verblasste der spezifische Gehalt des Artikels. Heute dient „des“ anscheinend nur noch als Flexionswort, es wurde grammatikalisiert.
Bei Substantiven von abgeleiteter Bildung liegt der „s“-Wegfall genau an diesem Ableitungscharakter. Das Zusammengesetztsein verhindert eine organische Verbindung des besonderen flexivischen Bestandteils mit dem Wortkörper, um der Ausprägung des Genitivischen zu dienen. Die Diminutivendung ist dem Wort nicht eigen und das Genitiv-„s“ erst recht nicht. Ähnliches ist auch bei Komposita mit und ohne Fugen-„s“ zu beobachten. Ebenso bei Substantivierungen, die nicht substantivierte Infinitive sind, wie z.B. „des Ich“. Die Gründe dafür müssen noch näher untersucht werden. Nur für die substantivierten Infinitive gibt Appel schon vorab eine Erklärung für den „s“-Wegfall. Bei diesen liegt es zunächst am Ableitungscharakter, aber auch daran, dass sie Neuwörter sind und als solche sich dem Systemzwang nicht fügen. Der Genitiv prägt sich in solchen Fällen durch den Artikel, ein Pronomen oder ein Adjektiv genügend aus (Ebd. 1941:27).
Für den „s“-Wegfall müssen bestimmte Bedingungen im sprachlichen Ganzen oder Teilganzen herrschen; für Appel sind es folgende (Ebd. 1941:27f):
1. Die „s“-Haltigkeit des sprachlichen Ganzen oder Teilganzen, in dem das Substantiv mit fehlendem Genitiv-„s“ steht.
Hier stellt sie die These auf, dass sich das Genitiv-„s“ und das Fugen-„s“ wechselseitig hemmen, wie die Beispiele „wegen Landfriedensbruch“ und „wegen Landfriedenbruches“ beweisen sollen (Appel 1941:31). Das Genitiv-„s“ fällt aber auch weg, um eine Aufeinanderfolge von Plural nicht zu verkomplizieren. Eine generelle Hemmung des auslautenden Genitiv-„s“ tritt ein, wenn zu viele anlautende „s“-Laute im sprachlichen Ganzen vorhanden sind. Bei Wörtern, die auf Zischlaut „tz“ oder auf „s“ enden, wird dieser Laut mit genitivischem Gehalt gefüllt, und das Zusammentreffen bedeutungsverschiedener „s“-Laute vermieden. Diese These findet auch später bei Gallmann Unterstützung (Ebd. 1990:176). Allerdings sieht er hier eher einer Verschmelzung beider Laute, so dass äußerlich eine suffixlose Form vorliegt und der genitivische Gehalt durch einen Apostroph markiert werden muss, worauf Appel überhaupt nicht eingeht.
2. Die besondere Länge des genitivischen Komplexes. Wenn dem Substantiv im Genitiv ein oder mehrere Adjektive vorausgehen, bewirkt das ein rasches Verklingen der Genitivischkeit, die durch Artikel und deklinierte Adjektive genügend ausgeprägt scheint.
„Denn die Komplexqualität der Genitivischkeit darf nicht stärker, als es das Ganze zuläßt, betont sein.“ (Appel 1941:36).
3. Ein besonderer Sinngehalt des genitivischen Komplexes, zu dessen Ausprägung die „s“-Losigkeit des Substantivs, unbeschadet der Dominanz der Genitivqualität, dient.
Dies bezieht sich sowohl auf koordinierte als auch auf subordinierte Substantive im Genitiv. Bei den koordinierten Substantiven ist es so, dass ein Oberglied das Sprachganze bestimmt und sich die Unterglieder formgleich macht, so dass das Genitiv-„s“ maximal am Ende des Komplexes seinen Platz finden würde. Aber es kann auch passieren, dass der Gehalt der Zusammengehörigkeit auch zum „s“-Wegfall bei einem nicht zum Oberglied gehörenden Substantivs führen kann. Das ist häufig bei Aufzählungen oder bei der Gestalt einer Antithese der Fall, wenn die „s“-Losigkeit das Gegensatzpaar besser in Beziehung zueinander setzt (Appel 1941:38): „...handle es sich nun um die Erziehung eines Knaben oder eines Mädchen.“ Bei den subordinierten Substantiven spricht man von so genannten „Genitivischen Ketten“, bei denen jedes Substantiv dem vorangehenden untergeordnet ist. Hier verhilft die „s“-Losigkeit des einen Substantivs im Genitiv dazu, die Ungleichheit der funktionalen Bestimmungen innerhalb der Kette hervorzuheben. Appel geht hier von einer Tendenz aus, die darauf zielt, dass zwei sich folgende, aber nicht koordinierte Substantive im Genitiv formal zu unterscheiden sind (Ebd. 1941:41).
4. Die Einwirkungen eines größeren sprachlichen Komplexes, der den genitivischen Komplex übergreift.
Das Sprachganze ist hier so dominierend, dass seine Qualität in den genitivischen Komplex einwirkt und zum „s“-Wegfall führt. Hierbei handelt es sich laut Appel um grammatisch eindeutig abgrenzbare Gruppen, in denen entweder ein dativischer Komplex den Genitiv-Komplex übergreift, besonders häufig bei einem, der die Funktion des Lokativs hat, oder ein akkusativischer Komplex übergreift den Genitiv-Komplex (Ebd. 1941:42). Es kann aber auch vorkommen, dass eine vom Substantiv, welches Leitglied des Substantivs im Genitiv ist, ausgehende akkusativische Beziehung, für die die Grammatik die Bezeichnung „genitivus objektivus“ hat, scheint einwirken zu können. Für diese Fälle gilt das gleiche wie für die Eigennamen: „...die Ausprägung der Genitivischkeit geschieht an den Stellen, wo sie einerseits selbst am besten zur Geltung kommt, wo sie aber auch andere Qualitäten in ihrer Ausprägung nicht hindert.“ (Appel 1941:42).
5. Das Abblassen des genitivischen Gehaltes des Komplexes in Fügungen mit Präpositionen und in Fügungen mit „als“.
Diese Fügungen haben keinen spezifischen genitivischen Gehalt mehr. Appel benennt dafür Vorläufer (Ebd. 1941:44). Das sind solche Fügungen, in denen an ein Substantiv im Genitiv oder im Akkusativ ein zweites Substantiv appositionell oder auch mit „als“ angefügt ist. Dort kommt es häufig vor, dass dieses zweite, anstatt im geforderten Genitiv oder Akkusativ, im Dativ erscheint: „Die gesamte Einrichtung der Kirche, einem schönen Barockbau, wurde ein Opfer der Flammen.“ Der Dativ zeigt hier eine Lockerung des Gefüges an, da er weder die Richtungsentschiedenheit des Akkusativs, noch die Subjektqualität des Nominativs, noch die in den vielen spezifischen Endungsformen so ausgesprochene Geschlossenheit des Genitivs hat. Appel behauptet weiterhin, dass, falls man in solchen Fällen den richtigen Kasus einsetzen würde, die dominierende Qualität des Teilganzen nur ungenügend ausgeprägt wäre und „Schiefheiten des Gedankens“ entstünden (Ebd. 1941:45).
Das Abblassen bei Fügungen mit „als“ liegt an dessen ursprünglich adverbialen Charakter; es setzt einen neuen Gedanken. Das Nomen, das dadurch herangeholt wird, entzieht sich dem Teilganzen, zu dem sein Oberglied gehört, und kann von einem anderen Komplex bestimmt werden: „Erkenntnis einer Tatsache als bloße Tatsache ist keine historische Erkenntnis.“ Der Komplex „als bloße Tatsache“ hat keine eigentliche genitivische Qualität (Appel 1941:49f). Der Komplex erlangt so nominativische Selbstständigkeit, ohne anakoluthisch isoliert zu sein.
6. Die Ausgliederung des Substantivs ohne Genitiv-„s“ aus dem genitivischen Komplex in Fügungen mit „als“ und in Fügungen mit Apposition.
Das erstere ist auch wieder aus der ursprünglichen Bedeutung von „als“ ableitbar. Diese Bedeutung hebt das Substantiv für einen Augenblick aus dem Komplex heraus. Solch eine Stellung ermöglicht es diesem Substantiv, auch sehr leicht im Nominativ zu erscheinen. Es hat dann nicht nur attributiven, sondern auch prädikativen Charakter. Die Ausgliederung von Appositionen im Genitiv aus dem genitivischen Komplex treten häufig auf, wenn diese sich auf ein Substantiv im Genitiv beziehen. Dies ist häufig der Fall bei Fügungen mit einer Amts- oder Berufsbezeichnung oder ähnlichen Bezeichnungen, die bei Eigennamen stehen. Diese Fügungen findet man meist in gedruckten Anzeigen, wobei ihre Formelhaftigkeit meist zu sehr langen Sätzen führt und zur Ausgliederung und Hervorhebung zwingt.
Appels Ergebnisse sind also folgende:
1. In der Hoch- und Schriftsprache fehlt die genitivische „s“-Endung nur bei einer verhältnismäßig kleinen Zahl in ihre Art bestimmt gekennzeichneten Substantive.
2. Bei den Substantiven, die diesen Gruppen angehören, fehlt das „s“ wiederum nur, wenn sie sich unter bestimmten Bedingungen ihrer sprachlichen Umgebung finden.
Aus diesen Erkenntnissen schließt Appel, dass der „s“-Abfall potenziellen Charakter hat. Er kann eintreten, aber es ist weder die Regel, dass er eintritt, noch ist sein Eintreten für das Bewusstsein des Sprechers und Hörers regelwidrig (Appel 1941:58f). Das Fehlen des „s“ ist ihrer Meinung nach eine vorgrammatische oder außergrammatische Erscheinung. Die sprachlichen Fügungen, in denen der „s“-Abfall auftritt, sind nicht in das grammatische Bewusstsein der Sprechenden eingegangen.
Das Appelsche Konstrukt zum Problem des Genitiv-„s“ beruht auf psychologischen Erkenntnissen. Sie beruft sich dabei auf die Dominanz des Ganzen als einer Tatsache seelischen Seins (Ebd. 1941:28). Es ist also entweder so, dass der Genitiv das Ganze dominiert und sich voll ausprägt, oder aber, dass er sich als nur Teilganzes dem Sprachganzen unterordnen muss und sich nur bedingt ausprägen kann. Auf unsere konkreten Fälle angewendet heißt das, dass wir zu fragen haben, ob eine Fügung, die uns vorliegt, „ganz“ ist als ein gestalteter genitivischer Komplex und seine genitivische Gestalt sich deutlich ausprägt und auch dann, wenn das Endungs-„s“ fehlt, oder ob sie von anderen gedanklich-sprachlichen Ganzen her beherrscht wird und von daher ihr besonderes Aussehen hat. Auch muss geprüft werden, ob die Fügung, die in mancher Hinsicht eine genitivische zu sein scheint, im Grunde eine Ganzheit anderer Art ist (Appel 1941:29). Das sprachliche Ganze ist ein Sukzessivganzes besonderer Art. Es verfügt sowohl über eine In-Bereitschaftsetzung strukturell vorgebildeter Formen, als auch über die augenblickliche Gestaltung. Sie ist immer eine Prägung, die ein Sprechender vollzieht, die man folgendermaßen darstellen kann:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
„Die umfassende Erlebnisganzheit im psychologischen Sinne ist die des Gefühls. Ihre zusammenfassende, gestaltende, umformende, auch gewaltsam Form sprengende und in neue Ganze hineinzwingende Kraft ist in sprachlichen Gebilden überall nacherlebbar.“ (Appel 1941:69). Der sprachliche Komplex ist immer eingefärbt vom Insgesamt der Gefühlslage. Immer liegt auch eine Wertung vor.
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- Quote paper
- Susanne Elstner, geb. Spindler (Author), 2003, Der Genitivverfall - Ausprägungen und Konsequenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64649
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