In der heutigen Zeit kann man feststellen, das der Staat und von ihm umfasste Gemeinden und Gebietskörperschaften zunehmend dazu übergegangen sind, für bestimmte Aufgaben und Tätigkeiten verselbständigte Verwaltungseinheiten zu schaffen. Ich möchte in dieser Arbeit die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch die Anstalten des öffentlichen Rechts, mit der Konzentration auf ihre Aufgaben und Organisationen, beschreiben. [Abbildung in Vorschau vorhanden] Dieser Abbildung kann man entnehmen, dass die Anstalten neben den Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, in der mittelbaren Staatsverwaltung einzuordnen sind, d.h. der Staat lässt Verwaltungsaufgaben nicht durch seine Behörden, sondern durch Dritte, in unserem Falle der Anstalten des öffentlichen Rechts, durch juristische Personen wahrnehmen. Die rechtsfähigen Anstalten z.B sind aus den ministeriellen Weisungszusammenhang vollständig ausgegliedert. Dieser Grad der Verselbständigung bedeutet jedoch nicht, dass der Staat keine Eingriffsmöglichkeiten hat 1 , wie ich später ausführen werde. [...]
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung in das Thema
- 1.1 Einordnung im Staat
- 1.2 Begriffserklärung Anstalten des öffentlichen Rechts
- 2. Motive für anstaltliche Verselbständigung
- 2.1 Bildung eines Sondervermögens
- 2.2 Das Handeln im Rechtsverkehr
- 3. Typologie der Anstalten
- 3.1 Hilfsanstalt mit verwaltungsinternen Funktionen
- 3.2 Eingriffsanstalt
- 3.3 Leistungsanstalt
- 3.4 Sorgeanstalt
- 3.5 Versicherungsanstalt
- 3.6 Lenkungsanstalt
- 3.7 Freiheitssichernde Anstalt
- 4. Organisationsmodus und Grad der Verselbständigung
- 4.1 Rechtsfähige Anstalten
- 4.1.1 Innere Organisation am Beispiel der BLE
- 4.2 Teilrechtsfähige Anstalten
- 4.3 Nichtrechtsfähige Anstalten
- 4.3.1 Innere Organisation am Beispiel der öffentlichen Schulen
- 5. Kritik
- 5.1 Selbstverwaltung in Anstalten des öffentlichen Rechts
- 5.2 Abschließende Betrachtung im Hinblick auf die Zukunft
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht Anstalten des öffentlichen Rechts in Deutschland. Ziel ist es, deren Einordnung im Staatsgefüge, die Motive für ihre Verselbständigung, ihre verschiedenen Typen und Organisationsformen zu beleuchten. Die Arbeit konzentriert sich auf die Aufgaben und Organisation dieser Verwaltungseinheiten.
- Einordnung von Anstalten des öffentlichen Rechts im Staatsapparat
- Motive und Gründe für die anstaltliche Verselbständigung
- Typologie und verschiedene Arten von Anstalten des öffentlichen Rechts
- Organisationsformen und der Grad der Verselbständigung
- Kritikpunkte und zukünftige Perspektiven
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung in das Thema: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Anstalten des öffentlichen Rechts ein und ordnet sie im Kontext der staatlichen Verwaltung ein. Es definiert den Begriff "Anstalt des öffentlichen Rechts" und legt den Fokus der Arbeit auf die Aufgaben und Organisation dieser Einrichtungen. Die Einordnung im Staatsgefüge wird mittels einer Abbildung verdeutlicht, welche die Anstalten als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung darstellt. Der Grad der Verselbständigung wird bereits hier als ein wichtiges Thema eingeführt, wobei darauf hingewiesen wird, dass staatliche Eingriffsmöglichkeiten bestehen bleiben.
2. Motive für anstaltliche Verselbständigung: Dieses Kapitel untersucht die Gründe für die Bildung von Anstalten des öffentlichen Rechts. Ein zentrales Motiv ist die Bildung eines Sondervermögens, das den Anstalten wirtschaftliche Unabhängigkeit und Schutz vor Eingriffen des Trägers bietet. Dies ermöglicht ein wirtschaftliches Handeln und schützt gleichzeitig den Träger vor Risiken. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flexibilisierung des Verwaltungshandelns, um effizienter und kostengünstiger zu arbeiten. Beispiele wie Sparkassen und öffentliche Versicherungsunternehmen veranschaulichen diese Motive.
3. Typologie der Anstalten: Hier werden verschiedene Typen von Anstalten des öffentlichen Rechts vorgestellt und unterschieden. Die Typologie umfasst Hilfsanstalten mit verwaltungsinternen Funktionen, Eingriffsanstalten, Leistungsanstalten, Sorgeanstalten, Versicherungsanstalten, Lenkungsanstalten und freiheitssichernde Anstalten. Diese Kategorisierung dient der Strukturierung und dem Verständnis der unterschiedlichen Aufgaben und Organisationsformen dieser Institutionen. Jede Anstaltstypik wird kurz umrissen, wodurch ein umfassendes Bild entsteht.
4. Organisationsmodus und Grad der Verselbständigung: Dieses Kapitel behandelt die Organisationsstrukturen und den Grad der Selbständigkeit von Anstalten des öffentlichen Rechts. Es differenziert zwischen rechtsfähigen, teilrechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Anstalten, wobei die Unterschiede in der rechtlichen Stellung und den Handlungsspielräumen im Detail erläutert werden. Beispiele wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und öffentliche Schulen veranschaulichen die inneren Organisationsstrukturen der verschiedenen Anstaltstypen.
5. Kritik: Das Kapitel widmet sich der kritischen Auseinandersetzung mit Anstalten des öffentlichen Rechts, insbesondere im Hinblick auf die Selbstverwaltung und die zukünftigen Herausforderungen. Es werden kritische Aspekte der Selbstverwaltung in diesen Institutionen beleuchtet und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben.
Schlüsselwörter
Anstalten des öffentlichen Rechts, Staatsverwaltung, Verselbständigung, Sondervermögen, Typologie, Organisationsformen, Rechtsfähigkeit, Selbstverwaltung, Kritik, Zukunft.
Häufig gestellte Fragen: Anstalten des öffentlichen Rechts in Deutschland
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Diese Seminararbeit befasst sich umfassend mit Anstalten des öffentlichen Rechts in Deutschland. Sie untersucht deren Einordnung im Staatsgefüge, die Gründe für ihre Verselbständigung, ihre verschiedenen Typen und Organisationsformen sowie kritische Aspekte und Zukunftsperspektiven.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit deckt folgende Schwerpunkte ab: Einordnung von Anstalten des öffentlichen Rechts im Staatsapparat, Motive und Gründe für die anstaltliche Verselbständigung, Typologie und verschiedene Arten von Anstalten des öffentlichen Rechts, Organisationsformen und der Grad der Verselbständigung, sowie Kritikpunkte und zukünftige Perspektiven. Die Arbeit beinhaltet eine Einführung, Kapitelzusammenfassungen und ein Glossar wichtiger Begriffe.
Welche Arten von Anstalten des öffentlichen Rechts werden unterschieden?
Die Arbeit unterscheidet verschiedene Typen von Anstalten: Hilfsanstalten mit verwaltungsinternen Funktionen, Eingriffsanstalten, Leistungsanstalten, Sorgeanstalten, Versicherungsanstalten, Lenkungsanstalten und freiheitssichernde Anstalten. Jeder Typ wird im Detail beschrieben und seine spezifischen Aufgaben und Organisationsstrukturen beleuchtet.
Warum werden Anstalten verselbständigt?
Ein zentrales Motiv für die Verselbständigung ist die Bildung eines Sondervermögens, das den Anstalten wirtschaftliche Unabhängigkeit und Schutz vor Eingriffen des Trägers bietet. Dies ermöglicht effizienteres und kostengünstigeres Handeln. Die Flexibilisierung des Verwaltungshandelns ist ein weiterer wichtiger Aspekt.
Welche Organisationsformen gibt es?
Die Arbeit unterscheidet zwischen rechtsfähigen, teilrechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Anstalten. Die Unterschiede in der rechtlichen Stellung und den Handlungsspielräumen werden detailliert erläutert. Beispiele wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und öffentliche Schulen veranschaulichen die inneren Organisationsstrukturen der verschiedenen Anstaltstypen.
Wie ist der Grad der Verselbständigung definiert?
Der Grad der Verselbständigung wird in der Arbeit anhand der Rechtsfähigkeit (rechtsfähig, teilrechtsfähig, nichtrechtsfähig) und der inneren Organisation der Anstalten beschrieben. Es wird deutlich gemacht, dass trotz der Verselbständigung staatliche Eingriffsmöglichkeiten bestehen bleiben.
Welche Kritikpunkte werden angesprochen?
Die Arbeit widmet sich kritischen Aspekten der Selbstverwaltung in Anstalten des öffentlichen Rechts und beleuchtet zukünftige Herausforderungen und Entwicklungen. Ein Ausblick auf zukünftige Perspektiven wird gegeben.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Anstalten des öffentlichen Rechts, Staatsverwaltung, Verselbständigung, Sondervermögen, Typologie, Organisationsformen, Rechtsfähigkeit, Selbstverwaltung, Kritik, Zukunft.
Wo finde ich eine detaillierte Übersicht des Inhalts?
Die Arbeit enthält ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, welches alle Kapitel und Unterkapitel detailliert auflistet. Zusätzlich werden die Kapitel in kurzen Zusammenfassungen beschrieben.
Für wen ist diese Arbeit gedacht?
Diese Arbeit ist für alle gedacht, die sich akademisch mit Anstalten des öffentlichen Rechts befassen möchten. Sie ist insbesondere für Studierende und Wissenschaftler relevant, die sich mit Fragen der Staatsverwaltung, des Verwaltungsrechts und der Organisationslehre auseinandersetzen.
- Quote paper
- Ishak Kilic (Author), 2006, Anstalten des öffentlichen Rechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64161