Die vorliegende Studie stellt das Ergebnis einer Untersuchung von 60 drogenabhängigen Straftätern dar, die zur Behandlung ihrer Drogenabhängigkeit in die Fachklinik Brauel eingewiesen wurden. Ziel dieser Untersuchung war es herauszufinden, wie die drogenabhängigen Straftäter in die Drogensucht und in die Kriminalität hineingeraten waren, wie ihre Behandlung in der Klinik Brauel verlief und was aus ihnen nach ihrer Entlassung geworden war. Zur Klärung dieser Frage sollte auch nach der Wirkung der therapeutischen Behandlung gefragt werden, um damit einen Teil der Drogenpolitik überprüfen zu können, der unter dem Begriff „Therapie statt Strafe“ die Einrichtung solcher therapeutischen, geschlossenen Institutionen begünstigt hat.
Außer einer statistischen Auswertung der Daten bot sich auch die Möglichkeit bot, einzelne Lebensverläufe nachzuzeichnen. Unsere Hauptinstrumente waren die Aktenanalyse, Expertengespräche, sowie Interviews mit zehn ehemaligen Klienten.
Nach der Entlassung aus Brauel kam es während der Bewährungszeit (zwischen 3 – 10 Jahren) dieser Untersuchung bei den meisten der 58 Klienten zu Rückfällen in die Drogenabhängigkeit und Kriminalität (90%). Nur sechs Klienten konnten als sozial integriert angesehen werden (10%). Bei 20 Klienten verlief diese Lebensphase sehr unterschiedlich: Rückfälle in die Drogenabhängigkeit mit harten Drogen und erneuter Kriminalität wechselten mit Phasen deutlicher Konsolidierung. Besonders zum Ende des Untersuchungszeitraums (und mit zunehmendem Alter der Klienten) kam es aber bei einigen Klienten zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation. Wir stuften diese Klienten als sozial bedingt integriert ein. Bei 22 Klienten (38%) zeigt sich keinerlei Veränderung in ihrem vom Drogenkonsum und Kriminalität bestimmten Lebensstil. Sie müssen als sozial desintegriert angesehen werden. 12 Klienten dieser letzten Gruppe befanden sich zum Erhebungszeitpunkt 1993 mit teilweise längeren Haftzeiten in der Strafhaft. Zehn Klienten waren verstorben (17%).
Insgesamt hat auch diese Studie gezeigt, dass ein großer Teil der Drogenabhängigen erst aufgrund der scharfen BtM-Gesetzgebung bei der Polizei, den Gerichten und dann im Strafvollzug in Erscheinung tritt. Durch eine radikale Entkriminalisierung könnte erreicht werden, dass die an den Drogenkonsum gekoppelten kriminellen Handlungen abgebaut werden und dass nicht die Strafjustiz, sondern die sozialen Dienste der Gesellschaft zur Bewältigung des Problems aufgefordert sind.
Inhalt
1 Einleitung
1.1 Vorgeschichte
1.2 Bemerkungen zur Methode und zu den Materialien
2 Die Klienten: Alter bei Beginn der Therapie und Dauer der Behandlung
3 Informationen zur Vorgeschichte der Klienten
3.1 Die familiäre Situation
3.2 Schule – Berufsausbildung – Erwerbstätigkeit
3.3 Drogenkonsum und kriminelle Handlungen
3.3.1 Drogenkonsum
3.3.2 Kriminelle Handlungen
4 Rehabilitationsbehandlung in Brauel
4.1 Konzeption
4.2 Verlauf der Behandlung – Entlassungssituation – Prognose
5 Die Lebenssituation ehemaliger Klienten
5.1 Überblick
5.2 Zusammenhang zwischen der Behandlung in Brauel und der späteren Lebenssituation
5.3 Zusammenhang zwischen Bedingungen der Sozialisation und der späteren Lebenssituation
6 Informationen über die Lebenssituation nach Brauel
6.1 Drogenkonsum und Kriminalität
6.1.1 Drogenkonsum
6.1.2 Kriminalität
6.2 Soziale Beziehungen – Wohnen – Arbeit – ökonomische Situation
7 Vergleich der Lebensentwicklung regulär entlassener Klienten mit den in den Strafvollzug zurückverlegten Klienten
8 Lebenslaufanalysen
8.1 Anton Weiler
8.2 Paul Streiter
8.3 Theo Albers
8.4 Rainer Lehmann
8.5 Verstorbene Klienten
8.5.1 Karl Eiber
8.5.2 Berthold Lauer
9 Zusammenfassung
10 Anhang
10.1 Variablenverzeichnis
10.2 Verzeichnis der Tabellen
10.3 Anhangstabellen
10.4 Verzeichnis der Grafiken
10.5 Anhangsgrafiken
10.6 Literaturverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Vorgeschichte
Die Hamburger Justizbehörde hat sich 1979 zusammen mit den Ländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an der Konzeption und Finanzierung des Niedersächsischen Landeskrankenhauses in Brauel[1], einer Fachklinik für junge straffällige Drogenabhängige, mit der Absicht beteiligt, dort jugendliche und heranwachsende Drogenabhängige aufgrund von §93a des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) - dem sog. Maßregelvollzug – zur therapeutischen Behandlung einweisen zu können. Im Herbst 1981 wurde der Klinikbetrieb aufgenommen.
Bereits in den ersten Monaten des Bestehens wurde deutlich, dass der für Jugendliche und Heranwachsende eingerichtete Behandlungsvollzug sich mit dieser Altersgruppe nicht durchführen ließ, weil die meisten Jugendrichter Einweisungen nach dem Maßregelvollzug nicht oder nur sehr selten anordneten, sondern stärker andere Therapieformen oder den Jugendstrafvollzug bevorzugten. Infolge dieser Entwicklung wurde der bisherige Einweisungsmodus und damit auch das Konzept der Fachklinik auf erwachsene Strafgefangene ausgedehnt. Und es kamen nun auch Straftäter über sog. anstaltsärztliche Überweisungen nach Nr. 56 der Bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzugsgesetz (VVJug) bzw. §65 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) nach Brauel.
Die Rehabilitationsbehandlung des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Brauel wurden in den Jahren von 1982 bis 1992 im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (IES) Hannover, begleitend untersucht[2], aber lediglich bezogen auf vom Landeskrankenhaus nach Abschluß der therapeutischen Behandlung entlassene Straftäter und nicht auf die große Zahl der schon vorher aus verschiedenen Gründen (Entlaufung, Drogenrückfall, sonstige Regelverletzungen) in die Strafanstalten zurückverlegten Personen.
Erkenntnisse für die Einweisung von Straftätern in eine solche Therapieeinrichtung konnten u. E. für die Praxis aus den Ergebnissen nicht ausreichend gewonnen werden und damit auch nicht für die Einschätzung des in der Literatur und Praxis umstrittenen Konzepts eines „Drogenknastes“ im Vergleich zu ambulanten therapeutischen Formen, zu Substitutionsbehandlungen etc..
So lag es nahe. Für Hamburg eine (Nach-) Untersuchung durchzuführen, die Aufschluss über den weiteren Lebenslauf aller der in den Jahren 1882 bis 1990 eingewiesen Straftäter gab und außer einer statistischen Auswertung der Daten auch die Möglichkeit bot, einzelne Lebens verläufe nachzuzeichnen, um damit zu differenzierteren Informationen für die Behandlung von drogenabhängigen Straftätern zu kommen.
Der Vorschlag, eine solche follow-up-Studie durchzuführen, wurde von der Hamburger Justizbehörde sehr positiv aufgenommen; wir hatten die volle Unterstützung der für die Materialaufbereitung infrage kommenden Institutionen wie die Abteilungen der Staatsanwaltschaft, der Hamburger Strafvollzugsanstalten, des Strafvollzugsamtes, des Landeskrankenhauses in Brauel, des Bundeszentralregisters in Berlin, der Mitarbeiter des IES und letztlich des Datenschutzbeauftragten in Hamburg, der unter bestimmten Auflagen (vollständige Anonymisierung etc.) die Akteneinsicht der Gefangenenpersonalakten genehmigte.
Ziel dieser Untersuchung war es herauszufinden, wie die drogenabhängigen Straftäter in die Drogensucht und in die Kriminalität hineingeraten waren, wie ihre Behandlung in der Fachklinik Brauel verlief und was aus ihnen nach ihrer Entlassung (oder nach ihrer Rückverlegung bzw. nach dem Abbruch der Behandlung) geworden war. Justiziell gesehen hieß dies, ob sie strafrechtlich wieder in Erscheinung getreten waren und – was wichtiger schien – ob es zum Abbruch ihrer Drogenkarriere (und damit oft auch zum Abbruch der kriminellen Karriere) kam oder nicht. Zur Klärung dieser Frage sollte auch nach der Wirkung der erfahrenen therapeutischen Behandlung gefragt werden, um damit einen Teil der Drogenpolitik überprüfen zu können, der unter dem Begriff „Therapie statt Strafe“ die Einrichtung solcher therapeutischen, geschlossenen Institutionen begünstigt hat. Konkret heißt dies: In wie vielen Fällen ist es gelungen, die Drogenabhängigkeit aufzuheben und die im Zusammenhang mit der Sucht stehenden kriminellen Handlungen (Beschaffungskriminalität) abzubauen.
Das ist letztlich auch die Zielsetzung der therapeutischen Behandlung in Brauel, wenngleich es die Fachklinik sehr vorsichtig ausdrückt. Dort heißt es in einer vom Niedersächsischen Sozialministerium zu Brauel herausgegebenen Broschüre: „Ziel des Behandlungskonzeptes ist es, eine Behandlungsform anzubieten – insbesondere auch für straffällige Drogenabhängige, die Behandlungsversuche bereits abgebrochen haben -, die es ermöglicht, unter Gewährleistung des Vertrauensschutzes der ärztlichen Schweigepflicht die Schwellenängste der Betroffenen vor dem Entzug und der Entwöhnung von befindensverändernden Drogen zu vermindern, schrittweise die Chancen zur Ablösung aus dem gefährdenden Drogen zu vermindern, schrittweise die Chancen zur Ablösung aus dem gefährdenden Milieu zu verbessern und Rückfallkrisen ohne sofortigen Behandlungsabbruch innerhalb der Einrichtung aufzufangen[3].
Zur Erreichung dieses Zieles sieht die Fachklinik Brauel einzelne Behandlungsphasen von der Entzugsbehandlung und Motivationsarbeit bis hin zu einem „begleiteten Wohnen“ auf dem Anstaltsgelände vor. Die einzelnen Phasen werden im Zusammenhang mit den Ergebnissen genannt (s. S. 27ff).
1.2 Bemerkungen zur Methode und zu den Materialien
Die Evaluation einer Behandlung von Drogensüchtigen kann sich auf die Frage beschränken, ob durch die Behandlung die vorher bestehende Sucht abgebaut werden konnte und die im Zusammenhang mit der Drogensucht stehenden strafbaren Handlungen nicht mehr auftreten. Diese Frage nach dem „Rückfall“ in die Kriminalität, also die Frage nach weiteren Handlungen, die zur Verurteilung und Bestrafung der Klienten führen, wäre verhältnismäßig leicht über die Auswertung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister zu beantworten gewesen. Aber schon die Frage nach dem weiteren Umgang mit Drogen bedeutet naturgemäß eine umfangreichere Recherche. Dennoch brächte die Reduzierung der zu erhebenden Fakten auf eine solche punktuelle Information noch keine Erkenntnisse über den Stellenwert der Behandlung im Lebensverlauf des Klienten und ließe damit auch kaum Rückschlüsse über die Effektivität der angebotenen Therapie zu[4].
Dazu bedarf es der Einzelfallstudie, d.h. einer Betrachtung des gesamten Lebensverlaufes, nicht nur der Behandlungs- und Nachbehandlungszeit. Auch bei solchen Längsschnittuntersuchungen, die die Daten der Kindheit und Jugendzeit mit berücksichtigen, sind die Zusammenhänge zwischen einer therapeutischen Behandlung und dem weiteren Lebensverlauf in monokausalem Sinn nicht nachweisbar, weil zu viele Lebensumstände des Klienten und gesellschaftliche Faktoren seine Karriere mitbestimmen. Jedoch mit der Analyse des Zusammentreffens der für eine Karriere bedeutsamen Faktoren (z.B. das Kommunikationsfeld der Familie ist und der Clique sowie die ökonomischen Lebensbedingungen in den verschiedenen Lebensabschnitten), besteht die Chance, Entwicklungen besser verstehen zu können.
Ein weiterer Grund, die Einzelfallstudie als Lebensverlaufsanalyse zu wählen, war die in den Aufwuchsbedingungen der Klienten vermutete Heterogenität der Fakten und der damit geringen Aussagekraft quantitativ gewonnener Ergebnisse. „Das Ziel der Einzelfallstudie ist, genaueren Einblick in das Zusammenwirken einer Vielzahl von Faktoren (etwa in den Biographien von Kriminellen) zu erhalten, wobei sie meist auf das Auffinden und Herausarbeiten typischer Vorgänge gerichtet ist.“[5]
Prinzipiell sind bei einer Einzelfallstudie die Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung offen. Unsere Hauptinstrumente waren die Aktenanalyse (Gefangenenpersonalakten, Akten der Staatsanwaltschaft und der Bewährungshilfe), Expertengespräche mit Aufsichtsbeamten des Strafvollzuges, Beamten des Strafvollzugsamtes Hamburg und Mitarbeitern der Fachklinik Brauel, sowie Interviews mit zehn ehemaligen Klienten[6]. Durch die Aktenanalyse konnten vergleichbare sog. harte Daten (das Strafmaß, die Dauer der Inhaftierungen, die Behandlungsdauer in der Fachklinik, Daten aus Strafurteilen und Vernehmungen etc.) aufbereitet werden, die die Rekonstruktion sowohl der Drogenkarriere als auch die Karriere als „Kriminelle“ zuließen. Mit diesem Forschungsapproach und damit der Notwendigkeit, alle vorliegenden Daten auszuwerten, wurden rd. 300[7] Gefangenenpersonalakten sowie die entsprechenden Akten der Bewährungshilfe, der Fachklinik Brauel und einige der vom IES erhobenen Anamnese- und Katamnesedaten in die Untersuchung einbezogen.[8]
Für die Aufbereitung und Auswertung der Materialien, die Durchführung der Expertengespräche und Interviews und für die Abfassung des Forschungsberichts ist Lieselotte Pongratz verantwortlich.
Die Auswertung der Daten, die Gestaltung und Darstellung des Textes, der Tabellen und der Grafiken wurden mit Hilfe der PC-Programme dBase, SPSS-PC, Word, Excel und Harvard Graphics von Peter Jürgensen vorgenommen.
Wir danken Bernd Vonhoff und Kathi Petras sowie Annelies Fries (Universität Hamburg) für ihre Mitarbeit und allen, die mit großer Bereitschaft die Untersuchung unterstützt und diskutiert haben. Unser Dank gilt auch Matthias Schultzke vom Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover, für die unterstützende Zusammenarbeit.
In dem nun folgenden Bericht werden zunächst Untersuchungsergebnisse vorgestellt, die einen Eindruck vermitteln vom Modus der Einwesung in die Fachklinik, von der Dauer der Behandlung (Kapitel 2) und die den Sozialisationshintergrund der 60 eingewiesenen Klienten beleuchten (Kapitel 3.1 und 3.2). Danach sollen Fakten über den Drogenkonsum, über den Umfang der Kriminalität (Kapitel 3.3) und über den Verlauf der Behandlung in Brauel (Kapitel 4) diskutiert werden. Der Bericht befasst sich anschließend mit der Lebenssituation der ehemaligen Klienten nach ihrer regulären Entlassung oder ihrer Rückverlegung in den Strafvollzug und geht der Frage nach, in welchem Verhältnis die Aufwuchsbedingungen in der Kindheit und Jugendzeit zur späteren Lebenssituation als Erwachsener stehen und ob sich Hinweise finden lassen, warum es zu den meist langen und exzessiven Suchtverhalten kam (Kapital 5). Es folgen dann weitere, die spätere Lebenssituation des Klienten beschreibende Informationen (Kapitel 6) sowie ein Vergleich zwischen der Lebensentwicklung regulär entlassener Klienten und in den Strafvollzug zurückverlegten Klienten (Kapitel 7).
Nach dieser statistischen Aufbereitung der Daten folgt die Darstellung von sechs Einzelfallstudien, die beispielhaft die unterschiedlichen Lebensverläufe von Klienten charakterisieren sollen (Kapitel 8) und eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Kapitel 9).
2. Die Klienten: Alter bei Beginn der Therapie und Dauer der Behandlung
Bei der Gruppe der im Zeitraum von 1982 bis 1989 nach Brauel eingewiesenen 60 Personen handelt es sich ausschließlich um Strafgefangene, die sich freiwillig und nach Begutachtung durch den ärztlichen Dienst (der feststellen musste, ob überhaupt eine Drogensucht vorliegt), einer therapeutischen Behandlung in einer geschlossenen Institution unterziehen wollten. Die Zeit des Aufenthalts in der Fachklinik wurde voll auf die Strafzeit angerechnet. Da nach einer erfolgreichen Behandlung (die in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre dauerte, aber mindestens neun Monate) eine Entlassung nach Zweidrittel der Strafzeit oder eine Halbstrafenregelung vorgesehen war, wurden Strafgefangene mit längeren Strafzeiten nicht in die Fachklinik überwiesen. Das bedeutete auch, dass nur einige der therapiewilligen Klienten nach der Verurteilung sofort die therapeutische Behandlung in Brauel nach §56 StVollzG oder Nr.56 VVJug beginnen konnten, die meisten hatten bereits mehrere Monate oder Jahre in einer Justizvollzugsanstalt verbracht.
Wir wollen als erstes einen Überblick über das Alter der Klienten bei der Einweisung nach Brauel und über die Dauer der Behandlung geben.
Der Zeitraum, über den es zu berichten gilt, differiert je nach dem Zeitpunkt der Einwesung resp. der Entlassung oder Rückverlegung bei einzelnen Klienten. Er betrug mindestens zweieinhalb Jahre bei den 1989 aufgenommenen und höchstens zehn Jahre bei den 1982 aufgenommenen Personen. Der Zeitpunkt der Nachuntersuchung war 1992/93.
Die meisten Klienten waren bei der Aufnahme in die Fachklinik schon 22 bis 33 Jahre alt (s. Tabelle 1); die über 25jährigen machten bereits 40% der untersuchten Gruppe aus.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bis auf zwei 17jährige sind Jugendliche nicht in die Fachklinik eingewiesen worden, und auch der Anteil der Heranwachenden macht nur knapp ein Viertel aller Überweisungen aus. Über die Probleme, die offensichtlich nicht nur die Hamburger Jugendrichter hatten, Jugendliche nach dem Maßregelvollzug einzuweisen, wurde schon berichtet.[9]
Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass – bis auf das Jahr 1986, in dem zwölf Klienten eingewiesen wurden – jährlich sechs bis neun Klienten in die Behandlung kamen. In den Jahren 1988/89 waren es jeweils nur noch vier Klienten.[10] Das der Hamburger Justizbehörde zugestandene Kontingent hätte eine Belegung von ca. 20 Personen zugelassen.[11]
Die Aufenthaltsdauer, vorgestellt in Tabelle 2, sagt zugleich etwas aus über die Behandlungsabbrüche seitens der Klienten bzw. deren Rückverlegung, weil die Mindestdauer für eine abgeschlossene therapeutische Behandlung ca. ein Jahr betrug.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Von den 60 Klienten sind 20 Klienten nur wenige Wochen (neun Klienten) oder Monate (elf Klienten) behandelt worden; zehn Klienten blieben sieben bis zwölf Monate in der Klink; 30 Klienten (darunter eine Frau) blieben ein bis zweieinhalb Jahre in der Therapie. Insgesamt wurden 31 Klienten in die Strafanstalten zurückverlegt. Die Zahl der aus Hamburg eingewiesenen und später zurückverlegten Klienten entspricht in etwa der Zahl der anderen an Brauel beteiligten Länder.[12]
3. Informationen zur Vorgeschichte der Klienten
Über die individuellen Lebensverlaufsanalysen hinaus (s. Kapitel 8) haben wir eine statistische Aufbereitung der sog. harten Daten der Klienten vorgenommen. Mit der Präsentation dieser Fakten ist nicht der Anspruch verbunden, bestimmte Hypothesen über den Einfluß von Aufwuchsbedingungen zu testen, z.B. im Sinne Kausalbeziehungen zwischen Aufwuchsbedingungen und späterer Drogenkarriere etc., sondern sie sollen eine Orientierung über die Gesamtgruppe geben und damit auch eine Einschätzung der individuellen Lebensverläufe erleichtern. Vergleiche der Ergebnisse mit Untersuchungen anderer Gruppierungen von Straftätern werden immer dann vorgenommen, wenn dadurch das Sozialisationsprofil der Gruppe von Klienten deutlicher herausgehoben werden kann.
3.1 Die familiäre Situation
Aus Untersuchungen der letzten 40 Jahre an Personen mit registriertem abweichenden Normverhalten fallen immer wieder die gravierenden Sozialisationsdefizite dieser Gruppierung auf. Wir haben einige Daten zusammengestellt, die die Aufwuchsbedingungen der Kindheit und der Jugendzeit der von uns untersuchten Klienten beleuchten sollen: Sie bestätigen im Wesentlichen die Annahmen der kriminologischen Forschung für bereits registrierte Jugendliche.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Nur in rd. Ein Viertel aller Fälle war in der psychosozialen Struktur der Familie keine Störung des Familienhintergrundes bekannt (s. belastende Gesamtsituation in der Graphik 1). Scheidung, elementare Spannungen und Zerwürfnisse der Ehepartner, teilweise durch Alkohol hervorgerufen, bestimmten Kindheit und Jugendzeit dieser Klienten. Sehr beeindruckend ist die Zahl der Todesfälle eines Elternteils oder beider Eltern während der Kindheit und/oder Jugendzeit der Klienten. Von dem Tod dieser Bezugspersonen – davon allein sechs Personen durch Suizid – waren 20 Klienten betroffen (33%). Bedingt durch diese sehr defizitären Familienstrukturen wurden 36 Klienten (60%) vorübergehend (22) auf Dauer (14) während der Kindheit und Jugendzeit in Kinder- und Jugendheime eingewiesen. Darunter waren acht Klienten, die durch frühe Heimaufenthalte und wechselnde Pflegestellen überhaupt kein Elternhaus kannten.
In ökonomischer Hinsicht und bei der sog. Schichtzugehörigkeit sah das Bild dieser Klientengruppe dagegen anders aus, als man es aus früheren Untersuchungen von Straftätern her kennt. Nur in 21% der Fälle musste die ökonomische Situation als Schwierig bezeichnet werden, und die überwiegende Zahl der Klienten gehörte auch nicht der „unteren“ Sozialschicht an, sondern gemessen an den gängigen Schichtindikatoren (Beruf des Vaters, Schulbesuch, Einkommen etc.) der mittleren Sozialschicht (54%).[13] Die Untersuchung des IES kommt hinsichtlich der Schichtenzugehörigkeit zu noch „besseren“ Befunden. Dort beträgt die Prozentzahl der in die Untersuchung einbezogenen Klienten der Mittelschicht nach abgeschlossener Behandlung 63%. Diese höhere Zahl von Mittelschichtangehörigen hängt vermutlich damit zusammen, dass die Untersuchung des IES nur Klienten einbezogen hat, die Brauel „erfolgreich“ durchlaufen hatten und diese vorwiegend aus der Mittelschicht kamen.[14]
Auf der Suche nach den Gründen für das Entstehen von Drogensucht wird immer wieder nach dem Suchtverhalten und der Kriminalität von Eltern und Geschwistern gefragt, offenbar in der Annahme eines Nachahmeverhaltens. Dabei zeigte sich in unserer Untersuchung, dass Drogen bis auf einen Fall (Bruder) im Elternhaus nicht konsumiert wurden. Dies könnte damit zusammenhängen, dass in der Generation der Eltern Drogengebrauch nicht üblich war, sondern der Alkoholismus als Suchtverhalten eine Rolle spielte. Davon waren 21 Familien betroffen (37%), fast ausschließlich durch die Trunksucht des Vaters. Dieser Befund korrespondiert mit dem Ergebnis, dass die meisten Klienten, die nach Brauel eingewiesen wurden, früh mit übermäßigem Alkoholgenuß begonnen haben. Wir kommen darauf noch zu sprechen (s.S.15).
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass lediglich in sechs Fällen von einem kriminellen Verhalten der Eltern oder Geschwister berichtet wurde (s. Graphik 1). Das ist eine zu vernachlässigende Zahl und könnte bedeuten, dass Kriminalität und Drogensucht nicht „ursächlich“ im Verhalten der Eltern zu suchen ist, sondern vermutlich als Problemlösungsverhalten angesichts einer insgesamt defizitären sozialen Situation angesehen werden muss.
3.2 Schule – Berufsbildung – Erwerbstätigkeit
Im Gegensatz zu früheren Untersuchungen, z.B. mit sog. Fürsorgezöglingen, Strafgefangenen etc., besuchten nur acht Klienten eine Sonderschule. Nimmt man den Besuch der Hauptschule, ohne dass ein Abschluß erreicht wurde, hinzu, kommt man auf 22 Klienten, das sind 37%.[15]
Graphik 2: Schule - Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit
(s. Tabelle 4 im Anhang)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
30% haben eine weiterführende Schule besucht, aber ungefähr jeder zweite von ihnen musste (als Folge von vor allem psychischen Störungen) das Gymnasium oder die Realschule wieder verlassen, kam zur Realschule oder von der Realschule auf die Hauptschule zurück oder verließ die weiterführende Schule ohne Abschluß. Diese schulischen Schicksale lassen auch Schwierigkeiten im Berufsfindungsprozeß vermuten, vor allem auch deshalb, weil bei den meisten Klienten in dieser Zeit schon der Alkohol- und Drogenkonsum begann.
So hatten dann 21 Klienten (36%) auch überhaupt keine Ausbildung absolviert, 31 Klienten, also mehr als die Hälfte, hatten ihre Ausbildung abgebrochen und nur sieben Klienten schlossen eine Lehre oder ein Anlernverhältnis ab.
Dieser Ausbildungssituation entspricht nun die Situation der Klienten vor der Inhaftierung, die zur Überweisung nach Brauel führte: Zu dieser Zeit waren 71% nicht erwerbstätig, das sind 42 Klienten, von denen etwa 10 Klienten Arbeitslosenhilfe bezogen. Alle anderen hatten offenbar illegale Einkünfte. Unter ihnen befanden sich auch sieben Klienten, die nach eigenen Angaben der Prostitution nachgingen. Zu noch negativeren Ergebnissen kommt die Untersuchung des IES: 81% waren vor der Behandlung in Brauel nicht erwerbstätig, die anderen waren überwiegend Arbeiter/Hilfsarbeiter oder noch Schüler. 70% hatten illegale Einkünfte und 20% gingen der Prostitution nach.[16]
3.3 Drogenkonsum und kriminelle Handlungen
3.3.1 Drogenkonsum
Von einer Drogenkarriere oder/und einer kriminellen Karriere wird im allgemeinen gesprochen, wenn Personen eine längere Zeit (oft Jahre) „sichtbar“ drogenabhängig sind oder/und wegen zahlreicher Straftaten verurteilt worden sind, so dass zumeist die Suchtabhängigkeit und das regelwidrige Verhalten den gesamten Lebensvollzug dominieren. Solche Karrieren können sich durch das Leben in der „Szene“ und durch häufige und lang andauernde Gefängnisaufenthalte verfestigen. Die Chancen für eine gesellschaftliche Integration (auch wenn sie von den Klienten angestrebt wird) scheinen umso geringer, je früher die Karrieren beginnen und je länger sie mit den damit verbundenen Lebensumständen andauern. Bevor wir diese Annahme prüfen (s. S. 44), soll über einige die Drogenkarriere der Klienten charakterisierende Daten berichtet werden.
Nach unseren Ergebnissen über den Beginn des süchtigen Verhaltens der Klienten spielt der Alkohol eine herausragende Rolle: Etwa die Hälfte der Klienten (47%) trank schon vor Beginn des Konsums anderer (weicher) Drogen regelmäßig Alkohol[17], und rd. 15% gaben an, neben Haschisch/Marihuana auch übermäßig Alkohol konsumiert zu haben (s. Graphik 3 und Tabelle 5).
Graphik 3: Art der weichen und harten Drogen vor Brauel
(s. Tabelle 5)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
22 Klienten (37%) begannen die Drogenkarriere mit Haschisch etc. und nur ein Klient konsumierte zu Beginn gleich Heroin (s. Tabelle 5). Wenn überhaupt von einer Einstiegsdroge gesprochen werden soll (wie von der „Einstiegs“- Kriminalität), dann ist es nicht Haschisch/Marihuana, sondern der Alkohol.
Nur wenige Klienten sind über Einzelpersonen an den „Stoff“ herangeführt worden: Rund ein Drittel lernten Alkohol und Drogen in Institutionen (Schule, Heime der öffentlichen Erziehung, Jugendstrafanstalten etc.) kennen. Aber die meisten kamen zum Gebrauch in den Cliquen, in denen sie sich während der Freizeit aufhielten (57%).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Im Zusammenhang mit der Frage nach dem Beginn einer Drogenkarriere interessierte besonders das Alter des ersten regelmäßigen Konsums, weil (ähnlich wie bei der Jugendkriminalität) angenommen wird, dass Drogen konsumierende Jugendliche „immer jünger“ würden. Dem Zeitpunkt des Beginns wurde besonders in den Anamnesen von Brauel nachgegangen, aber auch die Richter und die Drogensozialarbeiter in den Justizvollzugsanstalten maßen dem Einstiegsalter eine besondere Bedeutung zu, so dass wir darüber sehr konkrete Angaben haben. In der Graphik 4 (und der Tabelle 5) sind die Daten zusammengefasst.
Graphik 4: Alter beim Beginn des Drogenkonsums
weiche und harte Drogen (kumulierte Werte)
(s. auch Tabelle 5)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bereits vor dem 12. Lebensjahr begannen acht Klienten regelmäßig mit einem übermäßigen Alkoholkonsum und dem Gebrauch von Haschisch. Zwischen dem 13. und dem 16. Lebensjahr waren es dann schon insgesamt 40 Klienten, das sind 68% der gesamten Gruppe. Später, etwa nach dem 20. Lebensjahr, waren es nur noch 2 Klienten.
Der Einstieg in den Konsum harter Drogen liegt altersgemäß deutlich höher als der der Einnahme von weichen Drogen (s. Tabelle 5). Neun Klienten haben offensichtlich überhaupt keine harten Drogen benutzt. 29% begannen aber schon zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr mit dem Konsum harter Drogen, 47% zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr, und älter als 21 Jahre war beim Beginn des Konsums harter Drogen ein Viertel der Klienten. Bevorzugt wurde von ihnen vor allem Heroin (82%, s. Tabelle 5), eine untergeordnete Rolle spielte die Einnahme einer Vielzahl unterschiedlicher Drogen wie Kokain, Heroin und/oder Opiate und Medikamente (18%).
Es ist interessant zu beobachten, dass sich das Konsumverhalten im Laufe der Drogenkarriere ändert, denn die erhobenen Daten über die zuletzt bevorzugte Droge vor Brauel zeigen ein etwas anderes Bild (s. Graphik 5 und Tabelle 5). Nun machen die „reinen“ Heroinkonsumenten nur noch rd. ein Drittel der untersuchten Gruppe aus. 43% nahmen unterschiedliche Drogen (Heroin, Kokain, Barbiturate, Medikamente etc.), darunter einige Klienten mit einer polytoxikomanen Suchtausprägung. 12% schienen nur noch Alkohol zu konsumieren, und zwei Klienten behaupteten von sich überhaupt drogenfrei zu sein.
Graphik 5: Art der bevorzugten Droge vor Brauel
(s. Tabelle 5)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Drogenkarriere verlief bei den meisten Klienten nicht gradlinig, sondern wurde u.a. unterbrochen von stationär durchgeführten Drogentherapien mit Abstinenzzeiten und/oder Entgiftungsbehandlungen mit nachfolgender ambulanter Therapie. Jeder zweite Klient hatte eine oder mehrere stationäre Thera-pien begonnen, oft abgebrochen, aber auch einige abgeschlossen und strebte von dieser Erfahrung her die Therapie in Brauel an.
Die Fachklinik hatte in ihrer therapeutischen Behandlung jeweils sehr unterschiedliche Klienten. Abgesehen von der differierenden Motivation und der Erfahrung mit einschließenden Institutionen gab es häufiger große Altersunterschiede der Klienten und (z.T. auch dadurch bedingt) Unterschiede in der Intensität und bisherigen Dauer der Drogen-Abhängigkeit: Eine insgesamt schwierige Behandlungssituation, wenn sie auch vermutlich gerade wegen unterschiedlicher Ausgangssituationen für die Klienten Chancen der Kommunikation bot, z.B. Kennen lernen divergenter Positionen in den Gesprächsgruppen etc..
Die Dauer der Abhängigkeit von weichen Drogen vor der Einweisung nach Brauel betrug zwischen mehreren Monaten und 21 Jahren (s. Tabelle 6).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
23 Klienten waren bereits zwischen 10 und 21 Jahren abhängig, das sind rd. 40% , bei einer etwa gleich großen Gruppe von Klienten hatte die Abhängigkeit zwischen sechs und neun Jahren gedauert (36%) und lediglich die bei Beginn der Behandlung Jüngeren wiesen kürzere Zeiten auf (rd. 25%).[18]
Das Einsetzen des Konsums harter Drogen erfolgt in der Regel erst später (wie schon die Grafik 4 ausweist). Die Abhängigkeit von harten Drogen (zusätzlich zu weichen Drogen oder ausschließlich genommen) betrug für ein Drittel der Klienten zwischen mehreren Monaten und zwei Jahren bzw. zwischen drei und fünf Jahren.
Aber insgesamt 37% hatten Zeiten der Abhängigkeit erlebt, die zwischen sechs und zwölf Jahren lagen, Zeiten, die sozial oft durch Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, durch ausschließlichen Umgang mit anderen Abhängigen und durch körperliche Beeinträchtigungen gekennzeichnet waren (s. Tabelle 7).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bevor wir Ergebnisse des in der Regel mit dem Drogenkonsum einhergehenden kriminellen Verhaltens darstellen, wollen wir uns noch mit der Frage beschäftigen, wann das „Umsteigen“ von weichen auf harten Drogen erfolgte. Nach gängiger Meinung in den Medien und drogenpolitischen Veröffentlichungen und damit auch in weiten Kreisen der Bevölkerung ist die weiche Droge nur die „Einstiegsdroge“, die dann dem Konsumenten bald als Rauschmittel nicht mehr genügt und deshalb sehr rasch zu harten Drogen führt. In der Graphik 6 haben wir die Distanz in Jahren zwischen dem Beginn des Konsums weicher Drogen und dem Beginn des Konsums harter Drogen dargestellt.
Graphik 6: Distanz zwischen weichen und harten Drogen in Jahren
(s. Tabelle 8 im Anhang)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dabei wird nun deutlich, dass Zweidrittel der Klienten erst etliche Jahre nach Beginn des Drogenkonsums den Konsum auf harte Drogen ausdehnen. Im dritten und vierten Jahr nach Beginn sind es 26%, zwischen dem fünften und siebten Jahr 24%. Bei einem Fünftel der Klienten liegen acht und mehr Jahre dazwischen. Lediglich ein Drittel beginnt nach dem ersten und zweiten Jahr des Konsums weicher Drogen auch harte Drogen zu konsumieren.
Damit wird auch deutlich, was unter einer “Drogenkarriere“ zu verstehen ist. Bei vielen Klienten blieb es lange Zeit bei einem zwar regelmäßigen, zum Teil aber auch steuerbaren Genuß, bis besondere Umstände, die im sozialen Bereich liegen können – wie der Verlust nahe stehender Personen, leichte Zugänglichkeit des Stoffes etc. – sie an den Konsum harter Drogen brachte. So sind denn auch die Verläufe im Einzelnen sehr unterschiedlich. Wir haben für alle 60 Klienten der besseren Anschaulichkeit wegen die Verläufe – Beginn, Zeitpunkt des Umsteigens auf harte Drogen, der ersten Inhaftierung und der Einweisung nach Brauel sowie die Einschätzung des späteren Lebensverlaufes[19] dargestellt (siehe die folgende Graphik 7).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.3.2 Kriminelle Handlungen
Das Charakteristische bei drogenabhängigen Straftätern ist die “Beschaffungskriminalität”. Diese Bezeichnung wurde gewählt, weil bei den polizeilichen Vernehmungen, in den Gerichtsverhandlungen und bei gutachterlichen Stellungnahmen (z.B. zur Schuldfähigkeit) deutlich zu Tage trat, dass Abhängige in der Regel unter starken Entzugserscheinungen Straftaten begehen, um sich Geld und damit Drogen beschaffen zu können. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt in §35 dezidiert darauf ab, dass, wenn die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde, unter bestimmten Voraussetzungen die Vollstreckung der Strafe ausgesetzt werden kann zugunsten einer der „Rehabilitation dienenden Behandlung“. Dennoch besteht weitgehend in der Öffentlichkeit und bei Kriminalpolitikern die Vorstellung, dass immer häufiger Jugendliche durch Begehen von zunächst leichteren Straftaten (Diebstähle aus Autos, Warenhausdiebstähle, Schlägereien etc.) eine kriminelle Karriere beginnen, in deren weiteren Verlauf sie an Drogen „herankommen“ und nun drogenabhängig werden. Diese Auffassung kommt vermutlich zustande, weil es für Nichtabhängige schwer vorstellbar erscheint, dass viele Drogenabhängige zunächst ihren Konsum durch Eigenmittel zu bestreiten suchen und erst mit Zunahme der Abhängigkeit (was häufig mit dem Verlust der Arbeitsstelle und der Bindung zur Familie einhergeht) über keine Mittel mehr verfügen und deshalb in die Beschaffungskriminalität hineingleiten.
Die Daten der von uns untersuchten Klienten unterstreichen den zweiten Aspekt. In der Regel ging der beginnenden Kriminalität schon die Drogenabhängigkeit voraus bzw. damit einher. So befand sich die Mehrzahl der Klienten bei der ersten Inhaftierung, die oft auch der Beginn der kriminellen Karriere bedeutete, bereits im heranwachsenden- oder Erwachsenenalter, während der Beginn der Drogen karriere deutlich im Kindes- und Jugendalter lag (s. Graphik 8).
Graphik 8: Kriminalität der Klienten vor Brauel - Alter bei erster Haft und Einschätzung der kriminellen Karriere
(s. Tabelle 9 im Anhang)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Für jeden einzelnen Klienten ist auf der Grafik 7 (S. 22) sehr deutlich zu erkennen, dass in den meisten Fällen die zum Freiheitsentzug (Untersuchungshaft oder schon Strafhaft) führenden gravierenden kriminellen Handlungen entweder lange nach Beginn der Drogenabhängigkeit oder mit dem Beginn des Heroinkonsums einsetzten.
Weil in der Regel vor Anwendung von Untersuchungshaft und Jugendstrafe andere Folgen der Jugendstraftat wie Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel zur Anwendung kommen, haben wir für jede der 60 Fallstudien eine Einschätzung der gesamten kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit der Drogenkarriere vorgenommen. Das Ergebnis ist eindeutig: Vor Beginn der Drogenabhängigkeit ist nur rd. ein Fünftel aller Klienten überhaupt straffällig geworden (s. Graphik 8). Die meisten Klienten begannen ihre kriminelle Karriere nach Beginn einer manifesten Drogenabhängigkeit (43%) oder sie ging mit der Abhängigkeit einher (27%).
Die meisten Klienten hatten lange Hafterfahrungen vor der Einweisung nach Brauel. Lange Haftzeiten fanden sich vor allem bei den Älteren der nach Brauel Eingewiesenen (s. Graphik 9). Bei 41% betrug die Haftzeit bis zu einem Jahr. Rund ein Drittel der Klienten ist bereits 1 – 3 Jahre inhaftiert gewesen[20], und lange Hafterfahrungen, nämlich über 3 Jahre hatten 14 Personen (24%). Die hohe Zahl der Verurteilungen, oft mit einer Vielzahl von Einzeldelikten, beleuchtet noch einmal eindrucksvoll die Vorbelastung der nach Brauel eingewiesenen Klienten: Über die Hälfte der Klienten wurde fünf- bis zehnmal rechtskräftig verurteilt und ein weiteres Viertel wies zehn bis siebzehn Urteile auf (s. Graphik 10).
Graphik 9: Haftzeiten vor Brauel
(s. Tabelle 9 im Anhang)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Graphik 10: Verurteilungen vor Brauel
(s. Tabelle 9 im Anhang)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die den Urteilen zugrunde liegenden Delikte lassen sich in größere Gruppen aufteilen. Wir haben eine Zuordnung der strafbaren Handlungen nach der Struktur der Delikte vorgenommen und nach dem in einem Urteil ausgewiesenen „schwersten“ Delikt: Wir unterscheiden zwischen:
- Delikten nach dem BtM-Gesetz (vor allem Erwerb und Vertrieb),
- Vermögensdelikten (Diebstahl, Einbruch, Betrug etc.) zumeist als Beschaffungskriminalität angesehen,
- leichteren Vermögensdelikten (z.B. Kaufhausdiebstahl von geringem Wert etc.),
- Als Verbrechen eingestuften Delikten: Raubüberfälle auf Banken, Supermärkte, Tankstellen oder auf Einzelpersonen, schwere Körperverletzungsdelikte sowie Tötungsdelikte,
- Sonstigem (Fahrgeldhinterziehung, Verkehrsdelikte, Hausfriedensbruch etc.).
Wegen eines BtM-Deliktes als Hauptdelikt in einer Verurteilung wurden nur sieben Personen verurteilt (s. Graphik 11); es überwog die sog. Beschaffungskriminalität (43%), vor allem im Bereich der Vermögensdelikte. Überwiegend wegen leichterer Vermögensdelikte sind 8 Personen (13%) verurteilt worden. Dem stand aber eine Gruppe von Klienten gegenüber, die schwerere Delikte begangen hatten (27%), wie Raubüberfälle, räuberische Erpressung etc.. Jedoch auch diese Delikte dienten in aller Regel der Beschaffung (und dem Verkauf) von Drogen.
Graphik 11: Kriminalität der Klienten vor Brauel - Art der Delikte
(s. Tabelle 9 im Anhang)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Berücksichtigt man bei allen Verurteilungen ausschließlich die BtMG-Delikte, dann kam es in 66% aller Fälle zum Kauf und Verkauf von Drogen, wenn auch z.T. nur in sehr geringer Menge.
Ähnlich hoch war auch der Anteil solcher – bei 37 Klienten -, die von aggressivem Verhalten geprägt waren, in 62% aller Verurteilungen war ein solches Verhalten zu beobachten. Aggressionen der Klienten richteten sich aber nicht nur nach „außen“, sondern gehäuft auch gegen sich selbst, z: durch Suizidversuche und Selbstbeschädigungen. Ein Drittel des Klientels hatte Suizidversuche ernsthafter Art unternommen: im Jugendalter (neun) oder als Heranwachsende oder Jungerwachsene (elf). In acht Fällen kam es darüber hinaus zu gravierenden Selbstbeschädigungen.
4. Rehabilitationsbehandlung in Brauel
4.1 Konzeption
Schon diese wenigen Fakten über die teils sehr ungünstigen Aufwuchsbedingungen in der Kindheit, über die gestörte Schul- und Berufsausbildung, die oft sehr lange Drogenkarriere mit einhergehender Randgruppenexistenz und den durch die Straftaten bedingten Aufenthalt in Strafanstalten mit den bekannten Deprivationserscheinungen, geben Grund zu der Annahme, dass eine Rehabilitationsbehandlung in einer geschlossenen Anstalt vor großen Schwierigkeiten stehen würde. Bevor wir über die Effektivität der Behandlung in Brauel berichten, wollen wir über das Behandlungskonzept in Brauel und die Auswahl der Klienten informieren.
Drogenabhängige und therapiebereite Straftäter konnten die Therapie selbst beantragen, wurden aber häufig nach Gesprächen mit einem der Drogenberater der Vollzugsanstalt von diesem vorgeschlagen. Danach wurde ein Gutachten des ärztlichen Dienstes des Strafvollzuges zu der Frage eingeholt, ob überhaupt eine Drogenabhängigkeit vorliegt. Dies schien notwendig zu sein, weil sich auch Straftäter für die therapeutische Behandlung meldeten, die nicht drogenabhängig waren, sich aber eine Verbesserung ihrer Haftsituation und eine frühzeitigere Entlassung versprachen. Eine solche „vorgeschobene“ Abhängigkeit fand sich dennoch bei 15 Klienten, jedoch waren etliche dieser Klienten schwer alkoholabhängig. Wurde nun der Antrag bei Bejahung durch den ärztlichen Dienst des Strafvollzuges an Brauel weitergeleitet, erfolgte von der Klinik aus ein Gespräch („aufsuchender Beratungsdienst“) mit dem zukünftigen Klienten, vor allem über Beginn und Verlauf der Abhängigkeit sowie über die Motivation für eine therapeutische Behandlung. Bei einem positiven Befund, d.h. wenn die Klinik glaubte, helfen zu können, erfolgte die Aufnahme.
Das Behandlungskonzept von Brauel ist im Wesentlichen während des Bestehens der Klinik von 1982 an unverändert geblieben. Die Behandlung läuft in der Fachklinik in vier Phasen ab. Sie sollen hier kurz dargestellt werden, weil sie die Reaktionen der Klienten auf den Alltag der Behandlung für einen Außenstehenden besser verständlich machen.
Nach der Aufnahme beginnt in der Phase I die Entzugsbehandlung und Motivationsarbeit. Die Motivationsarbeit erscheint notwendig weil „erfahrungsgemäß Drogenfreiheit und Therapiemotivation aus innerer Überzeugung des Patienten bei Aufnahme in der Fachklinik Brauel nicht vorausgesetzt werden (kann). Beides kann gefühls- und verstandesgemäß erst Ergebnis eines schrittweisen Erfahrungs- und Entscheidungsprozesses sein“[21]. Diese Phase mit Einzel- und Gruppengesprächen, in denen die Lebensgeschichte und die Drogenkarriere aufgearbeitet werden, dauert ca. vier bis sechs Monate. Außerdem gibt es ein „strukturiertes Wochenprogramm“ mit Bewegungstherapie, Werk- und Kunsttherapie und Arbeitstherapie sowie Förderungsunterricht einhergehend mit schulischen und beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten. Die Klienten leben in Wohngruppen und versorgen sich selbst. „Ziel der Entzugsbehandlung und Motivationsarbeit in Phase I … ist es, dass der Patient die möglichst selbst bestimmte Fähigkeit erwirbt, sich für eine Langzeittherapie in Phase II in der Fachklinik oder – wenn aus rechtlichen Gründen möglich – in einer Therapieeinrichtung außerhalb des Freiheitsentzuges entscheiden zu können.[22]
[...]
[1] In der Zwischenzeit sind Berlin und Schleswig-Holstein aus dem Behandlungsverbund ausgeschieden, hinzugekommen ist Rheinland-Pfalz.
[2] Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover: Wissenschaftliche Begleitungder Fachklinik Brauel – Endbericht. Untersuchungen zur Evaluation der Rehabilitationsbehandlung, Hannover 1993.
[3] Niedersächsischer Sozialminister, Referat Presse- und Öffentlickeitsarbeit (Hrsg.): Niedersächsisches Landeskrankenhaus Brauel 1981 – 1985, Hannover 1985, S. 4.
[4] s. hierzu auch: Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung: Wissenschaftliche Begleitung der Fachklinik Brauel – Endbericht. Untersuchungen zur Evaluation der Rehabilitationsbehandlung, Hannover 1993. S. 13, wo es heißt: “Die Bewährung der Einrichtung Brauel kann sich nur in einer Längsschnittuntersuchung erweisen, die über den Zeitpunkt der Entlassung der Klienten hinausreicht. Gerade auf dem Hintergrund der allgemeinen Erfahrung, dass der Prozeß der Ablösung von der Droge selten ein gradliniger Weg mit einem definierbaren Ende ist, lässt sich der Erfolg einer Rehabilitationsbehandlung nur dann abschätzen, wenn man die Entwicklung der Klienten über einen längeren biografischen Abschnitt weiter verfolgt.“
[5] Fuchs, W. et al. Lexikon zur Soziologie, Reinbek 1978. S. 181; s. in diesem Zusammenhang auch Lamnek, S.: Qualitative Sozialforschung Bd. 2, Methoden und Techniken, München 1989. S. 21: „Bei einer Einzelfallstudie handelt es sich um den elementaren empirischen Zugang des interpretativen Paradigmas zur sozialen Wirklichkeit, der die Einzelperson in ihrer Totalität ins Zentrum der Untersuchung zu stellen trachtet. Dieser Versuch gründlicher, profunder, ganzheitlicher Erhebung und Analyse wird am ehesten in der Einzelfallstudie realisiert, sie respektiert das Individuum als Untersuchungssubjekt und erkennt und anerkennt seine Individualität in der Ganzheitlichkeit.“
[6] Besonders Lamnek weist auf dieses multimethodische Vorgehen hin und zeigt auf, welche Vorteile das Einsetzen verschiedener Methoden im Rahmen der qualitativen Forschung bringt. Es wird angenommen, dass die Schwächen der jeweiligen Einzelmethoden durch ihre gegenseitige Kontrolle im Einsatz anderer Methoden erkannt und kompensiert werden könnten“ (Lamnek, S.: Qualitative Sozialforschung Bd. 1, Methodologie 1986, S. 234). Über die Bedeutung von Case-studies für bestimmte Forschungsgebiete und der Karriereforschung s. Stake, R.E.: Case-studies in Denzin, N.K. et al (Ed), Handbuch für Qualitative Research, Thousend Oaks, London, New Delhi 1994. S.236ff.
[7] Die Vielzahl der Akten kam dadurch zustande, dass sich einige der Patienten bereits mehrere Male in Strafhaft befunden hatten und somit etliche Akten für eine Person ausgewertet werden mussten.
[8] Das Variablenverzeichnis der Anamnese- und Katamnese Daten ist dem Untersuchungsbericht als Anlage 10.1 beigefügt.
[9] Siehe hierzu auch die niedrigen Zahlen der eingewiesenen Jugendlichen in der länderübergreifenden Untersuchung des IES (Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung: Wissenschaftliche Begleitung der Fachklinik Brauel – Endbericht. Untersuchungen zur Evaluation der Rehabilitationsbehandlung, Hannover 1993, S. 83).
[10] Über die Jahre verteilt kommen zu der Zahl von 60 noch acht Klienten hinzu, die nach dem Maßregelvollzug eingewiesen worden waren; sie wurden aus forschungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt.
[11] Im Länderabkommen über die Belegung von Brauel von 1979 stand Hamburg bei einer Belegungsstärke von ca. 100 Klienten eine Prozentzahl von 23% zu, Niedersachsen 30%, Berlin 24%, Bremen 13% und Schleswig-Holstein 10%. (Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung: Wissenschaftliche Begleitung der Fachklinik Brauel – Endbericht. Untersuchungen zur Evaluation der Rehabilitationsbehandlung, Hannover 1993, S. 28). Seit 1989 ist das Hamburger Kontingent auf 15% verringert worden.
[12] Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung: Wissenschaftliche Begleitung der Fachklinik Brauel – Endbericht. Untersuchungen zur Evaluation der Rehabilitationsbehandlung, Hannover 1993, S.24.
[13] Auch wenn diese Zuordnung zu den Schichten angesichts der Veränderungen im Gesellschaftssystem (Anwachsen der Gruppe der Angestellten, bessere Ausbildung etc.) mit Mängeln behaftet ist, scheint sie uns im Zusammenhang mit Befunden über den Schulbesuch und über die Berufsausbildung doch aussagekräftig.
[14] Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung: Wissenschaftliche Begleitung der Fachklinik Brauel – Endbericht. Untersuchungen zur Evaluation der Rehabilitationsbehandlung, Hannover 1993, S. 84f.
[15] Zu ähnlichen Zahlen kommen die Untersuchungen des IES. Dort betrug die Zahl der Sonderschüler und Hauptschüler ohne Abschluß knapp 30% der Klienten. Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung: Wissenschaftliche Begleitung der Fachklinik Brauel – Endbericht. Untersuchungen zur Evaluation der Rehabilitationsbehandlung, Hannover 1993, Anlage 3 ohne Seitenangabe.
[16] Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung: Wissenschaftliche Begleitung der Fachklinik Brauel – Endbericht. Untersuchungen zur Evaluation der Rehabilitationsbehandlung, Hannover 1993, Anlage 3 ohne Seitenangabe.
[17] Wir unterscheiden (in Übereinstimmung mit der vom IES gewählten Definition) zwischen
- weichen Drogen = Haschisch/Marihuana, Hallozinogene, Medikamente (außer Amphetaminen und Barbituraten) und Alkohol swie
- harten Drogen = Heroin und synthetische Opiate, Kokain, Amphetamine und Barbiturate.
(Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung: Wissenschaftliche Begleitung der Fachklinik Brauel – Endbericht. Untersuchungen zur Evaluation der Rehabilitationsbehandlung, Hannover 1993, S. 38.).
[18] Von den 15 Klienten waren elf Klienten bei Beginn der Behandlung 17 bis 19 Jahre alt.
[19] Siehe hierzu die Beschreibung und Verteilung der Gruppierungen S. 35ff.
[20] Uns kam es auf die Hafterfahrung an, deshalb wurden hier die Untersuchungshaftzeiten und die Verbüßung in der Strafhaft zusammengezogen.
[21] Niedersächsischer Sozialminister, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Niedersächsisches Landeskrankenhaus Brauel 1981 -1985, Hannover 1985, S.5.
[22] Niedersächsischer Sozialminister, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Niedersächsisches Landeskrankenhaus Brauel 1981 -1985, Hannover 1985, S.7.
- Arbeit zitieren
- Peter Jürgensen/ Prof. Dr. Lieselotte Pongratz (Autor:in), 1997, Karrieren drogenabhängiger Straftäter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64056
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