Nach dem Waffenstillstandsersuchen der Deutschen vom 05.10.1918 kam es vom 08.-11.11.1918 zu Waffenstillstandsverhandlungen, welche am 11.11.1918 zum Waffenstillstand auf der Basis der 14 Punkte des amerikanischen Präsidenten Wilson abgeschlossen wurden. Der Waffenstillstand enthielt im einzelnen folgende Forderungen: Räumung der besetzten Westgebiete und des linken Rheinufers, Aufhebung der Friedensschlüsse von Brest-Litowsk (mit dem revolutionären Russland) und Bukarest (mit Rumänien), Aufbauleistung in den besetzten Gebieten und Auslieferung des schweren Kriegsmaterials und der U-Boote. Es war das ausdrückliche Kriegsziel Großbritanniens, Deutschland auf den Status einer zweitrangigen Seemacht herabzusetzen und damit die eigene maritime Vormachtstellung abzusichern. Dieses Kriegsziel wurde von den Briten sowohl bei den Waffenstillstandsverhandlungen als auch bei den späteren Friedensgesprächen konsequent verfolgt: Großbritannien gelang es dabei, die Auslieferung sämtlicher fahrbereiter U-Boote durchzusetzen. Die weiteren von britischer Seite vorgetragenen Ziele für den Friedensvertrag sahen wie folgt aus: [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Der Versailler Vertrag
1.1. Die Probleme des Friedensschließens
1.2. Die wichtigsten Klauseln des Friedensvertrages
2. Konzeptionelle Vorstellungen der Reichsmarine
2.1. Die Denkschrift Kahlerts
2.2. Die Neuorganisation der Marine
2.3. Personelle Strukturprobleme
2.4. Die Denkschrift Michaelis'
3. Abschließende Thesen
4. Abkürzungsverzeichnis
5. Literaturverzeichnis
1. Der Versailler Vertrag
1.1. Die Probleme des Friedensschließens
Nach dem Waffenstillstandsersuchen der Deutschen vom 05.10.1918 kam es vom 08.-11.11.1918 zu Waffenstillstandsverhandlungen, welche am 11.11.1918 zum Waffenstillstand auf der Basis der 14 Punkte des amerikanischen Präsidenten Wilson abgeschlossen wurden. Der Waffenstillstand enthielt im einzelnen folgende Forderungen:[1]
Räumung der besetzten Westgebiete und des linken Rheinufers, Aufhebung der Friedensschlüsse von Brest-Litowsk (mit dem revolutionären Russland) und Bukarest (mit Rumänien), Aufbauleistung in den besetzten Gebieten und Auslieferung des schweren Kriegsmaterials und der U-Boote.
Es war das ausdrückliche Kriegsziel Großbritanniens, Deutschland auf den Status einer zweitrangigen Seemacht herabzusetzen und damit die eigene maritime Vormachtstellung abzusichern. Dieses Kriegsziel wurde von den Briten sowohl bei den Waffenstillstandsverhandlungen als auch bei den späteren Friedensgesprächen konsequent verfolgt:[2] Großbritannien gelang es dabei, die Auslieferung sämtlicher fahrbereiter U-Boote durchzusetzen. Die weiteren von britischer Seite vorgetragenen Ziele für den Friedensvertrag sahen wie folgt aus:[3]
- Beseitigung der deutschen Kolonien als deutsche Flottenstützpunkte
- Freie Benutzung des Nord-Ostseekanals
- Ausschaltung Helgolands als Flottenstützpunkt
- Quantitative und qualitative Begrenzung der deutschen Seerüstung
Probleme gab es insbesondere bei der Kompromisssuche im Hinblick auf die Überwassereinheiten, da bei den anderen Siegermächten zum einen die Befürchtung einer deutschen Ablehnung und zum anderen die nicht angestrebte Verstärkung der britischen Flotte als äußerst problematisch angesehen wurde. Die Vereinigten Staaten, Frankreich und Italien wollten eine potentielle Verstärkung der britischen Vormachtstellung verhindern und in der Nordsee ein gewisses Gegengewicht zur britischen Flotte durch deutsche Flottenpotentiale erhalten.[4] Darüber hinaus ist hinsichtlich der Grundpositionen der assoziierten Mächte während der Friedensverhandlungen anzumerken, daß für Großbritannien und Frankreich die politische Rivalität zu Deutschland das zentrale Thema ihrer Politik blieb. Frankreichs Zielschwerpunkt lag dabei - vor allem nach dem Verlust des Bündnispartners Russland - auf einer Sicherheitsgarantie gegenüber Deutschland, welches de facto eine Kontrolle des linken Rheinufers bedeutete.[5]
Hier wird deutlich, in welche Richtung der anschließende Friedensvertrag ging. Wilsons 14 Punkte-Plan, der neben der Neuordnung Europas mit dem Postulat einer "unparteiische Gerechtigkeit" und dem von Anfang an mißtrauisch betrachteten Völkerbundideal hervortrat, geriet mehr und mehr in den Hintergrund. Wilsons Friedensbotschaft von dem friedlichen Zusammenwirken in einem immerwährenden Bündnis der Nationen[6] wurde überlagert von einer Welle nationaler Empfindungen und Ansprüchen, welche letztendlich eine scheinbar unüberwindbare Kluft zwischen den Gegnern des Weltkrieges hervorrief.[7]
Der von den Siegermächten schließlich vereinbarte Kompromiss sah die Abrüstung der modernsten Teile der Flotte in neutralen Häfen vor (16 Großkampfschiffe [10 Linienschiffe, 6 Panzerschiffe], 8 Kreuzer, 50 Zerstörer und Torpedoboote) - innerhalb von 7 Tagen. Die sogenannte Restflotte, bestehend aus 8 Großkampfschiffen, 10 älteren Linienschiffen, 8 modernen und 16 älteren Kreuzern, 120 zum Teil modernen Zerstörern und Torpedobooten sowie sämtlichen Minensuch- und Hilfsfahrzeugen, sollte ebenfalls abgerüstet und in Ermangelung neutraler Häfen unter die Aufsicht der Alliierten gestellt werden.[8] über die endgültige Verwendung der kaiserlichen Flotte bestanden zwischen den Hauptmächten jedoch auch weiterhin Meinungsverschiedenheiten.
Für Deutschland war die Internierung eine potentielle Chance zur Rettung der Hochseeflotte, die bei der befürchteten Auslieferung schon zu diesem Zeitpunkt verloren gewesen wäre. Das Reich hatte die Bedingungen zur Marine sofort akzeptiert. Die in einer nüchternen Rückschau auf ihre Wirkung im ersten Weltkrieg als nicht taugliches Militärinstrument empfundene Flotte sollte geopfert werden, um überhaupt den angestrebten Waffenstillstand zu erhalten. Das Hauptproblem der verlangten Internierung lag folglich vorwiegend in der militärtechnischen Durchführung. Da kaum noch ein organisierter Dienstbetrieb in der in sich zusammenbrechenden Flotte stattfand, war es sehr schwierig, den Internierungsverband zusammenzustellen und pünktlich in Marsch zu setzen.
Trotz dieser Schwierigkeiten konnte der Internierungsverband unter dem Kommando von KAdm. v. Reuter am 18.11.1918 in Richtung Firth of Forth auslaufen. Der britische Flottenchef Beatty, interessiert an einem sichtbarem Erfolg, um abzusichern, daß die britische Öffentlichkeit auch nach dem Krieg weiterhin hinter der Grand Fleet stand, nutzte die Ankunft der Schiffe vor dem Firth of Forth am 21.09.1918 für ein triumphales Spektakulum einer kampflosen Übergabe, an der die gesamte Grand Fleet teilnahm.
Nachdem eine alliierte Kommission die Abrüstung[9] der Schiffe überprüft hatte, fuhr die Hochseeflotte in den endgültigen Internierungshafen Scapa Flow, wo sie mit ungewisser Zukunft vor Anker lag. Als am 21.06.1919 keine Benachrichtung über die kurzfristige Verlängerung des Waffenstillstandes kam und mit erneuten Kampfhandlungen zu rechnen war, erteilte KAdm. von Reuter den Befehl zur bereits gründlich vorbereiteten Selbstversenkung. Dieses wurde später als moralischer Erfolg der Marine gefeiert, getreu der Maxime, daß die Flotte niemals dem Gegner in die Hände fallen sollte.[10] Dieser von der deutschen Marineführung dem Chef des Internierungsverbandes mehr oder weniger ans Herz gelegte Entschluss war ähnlich der irrationalen Selbstinszenierung der britischen Flotte im Firth of Forth nur mit der Einhaltung zeitgenössischer Traditions- und Ehrvorstellungen erklärbar.
Die materiellen Konsequenzen aus der Selbstversenkung waren hart für Deutschland. Man verlangte eine volle Entschädigung für die Hochseeflotte in Form von 80% des gesamten Hafenmaterials und 5 leichten Kreuzern, welche eigentlich den Kern einer neuen Flotte bilden sollten.
Im Januar 1919 wurde in Versailles eine Konferenz der Alliierten zur Wiederherstellung des Friedens eröffnet, an der 32 Länder teilnahmen, wovon die vier Großmächte Frankreich, Italien, Großbritannien und die Vereinigten Staaten die entscheidenden Akzente setzten. Wie bei den Waffenstillstandsverhandlungen hatte auch bei den Versailler Verhandlungen der viel zu lange durchgehaltene Krieg Deutschland jegliches Gewicht während der Verhandlungen über einen künftigen Frieden genommen. Die deutsche Regierung war von dem Stand der Verhandlungen in Versailles nicht unterrichtet, die deutsche Friedensdelegation unter dem Grafen Brockdorff-Rantzau trat zum ersten und zugleich letzten Mal am 07.05.1919 den Alliierten gegenüber. Mündliche Verhandlungen wurden von den Siegermächten verweigert, das Vertragswerk konnte von den Deutschen zudem nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden.
Im Gegensatz zu anderen Verhandlungsobjekten gab es hinsichtlich der Marine keine harten Auseinandersetzungen. Die deutsche Regierung war vielmehr zu weiteren Zugeständnissen bereit, um im Gegenzug dafür von den Alliierten an anderer Stelle bessere Bedingungen zu erhalten. Konkret hieß dies, daß man entgegen den in Artikel 181 des Friedensvertrages[11] zugestandenen Bestand an Überwasserschiffen auf sämtliche Linienschiffe verzichten wollte.[12] Die Alliierten jedoch wollten Deutschland als Stabilisierungsfaktor im Ostseeraum erhalten und lehnten dieses Ansinnen ab. An dieser Stelle wird die schwache Machtposition der Marine nach dem Umsturz von 1918 deutlich. Die Admiralität und die Marinesachverständigen der deutschen Friedensdelegation wurden bei der Ausarbeitung dieses Teils der Gegenvorschläge nämlich nicht einmal zur Mitwirkung aufgefordert.[13]
[...]
[1] vgl. Kinder/Hilgemann u.a.: dtv-Atlas zur Weltgeschichte Bd.2, 1985, S.131
[2] vgl. Rahn 1976, S.19f.
[3] vgl. Rahn 1976, S.22
[4] vgl. ebd., S.21f.
[5] vgl. Kolb 1976, S.286
[6] US-Präsident Wilson sah in einem Bündnis friedlichen Zusammenwirkens der Nationen die höchste verifizierbare politische Norm, die für die autokratisch regierten Monarchien keinen Platz ließ
[7] vgl. Kolb 1972, S.279f.
[8] vgl. Weyer 1922, S.300ff., zit.n. Rahn 1976, S.20
[9] Abrüstung = Abgabe von Munition, Torpedos und Geschützverschlüssen; die Marine hat bereits vorher möglichst viele Geräte und Einrichtungen ausgebaut, um den Wert der Schiffe für den Gegner zu mindern
[10] vgl. Rahn 1976, S.25; vgl. hierzu auch: Raeder, E.: Mein Leben, Bd.1, Tübingen 1956, S.168
[11] vgl. S.6
[12] vgl. Gegenvorschläge, ... 1919, S.23 u. 94
[13] vgl. Rahn 1976, S.24
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