# Auslandseinsätze der Bundeswehr: Was heute nahezu selbstverständlich ist (siehe Libanon, Afghanistan etc.) wäre nach der Gründung der Bundeswehr völlig undenkbar gewesen. Das entscheidende Datum markiert der 12. Juli 1994, als das Bundesverfassungsgericht den Weg für out-of-are-Einsätze "freimachte". Der Prozess vor dem Urteil und die nachhaltige Bedeutung desselben sowie die politische Diskussion werden in dieser Arbeit dargestellt.
1 Inhaltsverzeichnis
2 Einleitung
2.1 Inhaltliche Hinführung zum Gegenstand der Arbeit
3. Der Weg zum Urteil
3.1. Die Ausgangssituation nach 1990
3.2 Diskussionen im Vorfeld
3.2.1 Positionen der Parteien
4. Das Urteil
4.1 Zu klärende Fragen
4.2 Inhalt und Begründung des Urteils
4.3 Diskussionen nach dem Urteil
5. Fazit: Ausblick und Auswirkungen
6. Literatur
2 Einleitung
2.1 Inhaltliche Hinführung zum Gegenstand der Arbeit
Als im Jahr 1955 nach heftigen Diskussionen, Oppositionen und auch Ängsten die Bundesrepublik Deutschland wieder bewaffnet wurde, war auch einen Art Neubeginn gelungen – durch den Wandel zu einem neuen Bild von Bundeswehr, Soldaten und Militär. Die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges waren sich einig, dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen sollte. Die vollständige Entmilitarisierung nach 1945 war die zunächst logische Konsequenz, die auch durch moralische Aspekte bedingt war.
Vor dem geschichtlichen Hintergrund des Nationalsozialismus mit seinen Gräueltaten ist der Weg von der Gründung der Bundeswehr bis hin zu ihrer heutigen Rolle in der Politik und Gesellschaft umso beachtlicher.
Noch immer steht die Bundeswehr in der öffentlichen Diskussion, was aufgrund ihrer Einbettung in die Demokratie ebenso richtig wie wichtig ist. Doch der Charakter der Diskussionen hat sich gewandelt: Waren es in der Nachkriegszeit noch – aufgrund der geschichtlichen Ereignisse so sehr verständliche – Ängste im inneren Deutschlands und in den europäischen Nachbarstaaten, die darauf basierten, ein weiteres Mal deutschen An- und Übergriffen zum Opfer zu fallen, wird die Existenz der Bundeswehr an sich heute fast nicht mehr in Frage gestellt. Diskutiert wird über die Form (Berufsarmee, Wehrpflicht etc.) oder die Aufgaben bei einzelnen Einsätzen und deren Notwendigkeit.
Dass der Deutsche Bundestag jüngst mit einer breiten Mehrheit fraktionsübergreifend die Verlängerung und Ausweitung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan um ein Jahr beschlossen hat[1], ohne dass sich in den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft massiver Widerstand gebildet hätte, wäre vor 50 Jahren ohnehin, aber auch vor noch 15 Jahren undenkbar gewesen. Heute „wird Deutschland am Hindukusch verteidigt“[2].
Neben der Jahreszahl 1955 gibt es zwei weitere Etappensäulen auf dem Weg zur Rolle der Bundeswehr, so, wie sie sich heute definiert: Zum einen das Jahr 1990 und das Ende des Ost-West-Konfliktes mit dem sich veränderten und verändernden Anforderungsprofil der Bundeswehr hin zu Einsätzen out of area [3]. Die Diskussion über die Legitimation von Auslandseinsätzen kann in manchen Punkten sowohl in ihrer Schärfe und Emotionalität, aber auch in den – hinsichtlich der auf der Geschichte Deutschlands basierenden – angeführten Argumenten mit jener vor der Wiederbewaffnung 1955 verglichen werden.
Zum anderen ist das historische Datum in der Geschichte der Bundeswehr der 12. Juli 1994: Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes[4], mit dem Auslandsmissionen der Bundeswehr im Rahmen von NATO- oder UNO-Friedenseinsätzen rechtlich abgesichert und geklärt wurden, war in gewisser Weise eine neue Ära der Bundeswehr eingeläutet, die Deutschland vielleicht das letzte Stück an Souveränität im Nachkriegsprozess und nach der Wiedervereinigung zurückgegeben hat.
Dieses Urteil ist der zentrale Untersuchungspunkt der vorliegenden Arbeit. Neben den Kernpunkten (Welche Fragen mussten beantwortet werden? Was beinhaltet es? Wie wird es gedeutet?) sollen auch die Notwendigkeit für einen solchen Richterspruch mit den dazugehörigen Diskussionen in der politischen Öffentlichkeit sowie Folgen und Auswirkungen des Urteils betrachtet werden.
[...]
[1] Beschluss des Bundestages am 28. September 2005
[2] Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD)
[3] Auslandseinsätze außerhalb des NATO-Gebietes
[4] Im Folgenden mit BVerfG abgekürzt.
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