Basierend auf der im Artikel 20 I des Grundgesetzes (GG) verankerten föderalistischen Staatsstruktur der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist gemäß Artikel 30 GG die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der Staatsaufgaben Sache der Länder, sofern das Gesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Dar-aus lässt sich direkt die Kulturhoheit, also die überwiegende Hoheit über die Gesetzgebung und Verwaltung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur, als Kernstück der Staatsqualität der Länder ableiten. Dies bedeutet zunächst die Eigenverantwortung jedes Bundeslandes für seine Bildungs- und Kulturpolitik, jedoch tragen die Länder im Bundesstaat ebenso eine Mitverantwortung für das Staatsganze, welche sie zur Zusammenarbeit untereinander und zum Zusammenwirken mit dem Bund verpflichtet. (vgl. KMK: Das Bildungswesen in der BRD 2004, S. 18)
Bereits vor der Gründung der BRD wurde die Erfordernis dieser länderübergreifenden Kooperation als nötig betrachtet und zur ständigen Erfüllung dieser Aufgabe im Jahre 1948 die „Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder“ (KMK) ins Leben gerufen, welche eine Vereinigung der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der einzelnen Bundesländer darstellt.
Gemäß ihrer Geschäftsordnung hat sich die KMK zum Ziel gesetzt, Aufgaben der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen zu behandeln.
Besondere Bedeutung erlangt diese Zusammenarbeit und die Vertretung gemeinsamer Interessen im Bereich der beruflichen Bildung, da hier der Bund durch das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung und weitere Aus- und Weiterbildungsverordnungen von seinem Recht zur zentralen Regelung gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 in Verbindung mit Art. 72 Abs. GG (konkurrierende Gesetzgebung) Gebrauch gemacht hat, was einen zusätzlichen Koordinationsbedarf zwischen dem von den Ländern geregelten schulischen und dem vom Bund geregelten außerschulischen Teil der beruflichen Bildung bedeutet.
Inhaltsverzeichnis
- Problemstellung
- Gesamtorganisation der KMK
- Zentrale Aufgabe der KMK und zuständige Stelle
- Zentrale Aufgabe
- Der Unterausschuss für Berufliche Bildung
- Einzelne Aufgabenfelder und Zuständigkeiten
- Abstimmung der Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne
- Gesamtordnung des beruflichen Schulwesens
- Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung
- Lehrerausbildung und länderübergreifende Lehrerfortbildung
- Bau und Ausstattung beruflicher Schulen
- Sicherung der Ausbildung in Splitterberufen
- Weitere Aufgabengebiete
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der Organisation und den Aufgaben der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) im Rahmen der beruflichen Bildung. Sie analysiert die Rolle der KMK im deutschen Bildungsföderalismus und zeigt auf, wie die KMK zur Koordinierung und Harmonisierung der beruflichen Bildung in den Ländern beiträgt.
- Die Rolle der KMK im deutschen Bildungsföderalismus
- Die Organisation und Aufgaben der KMK
- Die Koordinierung der beruflichen Bildung in den Ländern
- Die Abstimmung der Länder mit dem Bund
- Die Bedeutung der KMK für die Qualität und Transparenz der beruflichen Bildung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Hausarbeit beleuchtet die Problemstellung und die Bedeutung der KMK im Kontext der beruflichen Bildung. Es wird auf die föderale Struktur Deutschlands und die Kulturhoheit der Länder hingewiesen, die eine länderübergreifende Zusammenarbeit im Bildungsbereich notwendig macht. Das zweite Kapitel stellt die Gesamtorganisation der KMK vor, inklusive ihrer Organe, Ausschüsse und Arbeitsgruppen. Das dritte Kapitel behandelt die zentrale Aufgabe der KMK im Bereich der beruflichen Bildung und beschreibt den Unterausschuss für Berufliche Bildung. Das vierte Kapitel stellt einzelne Aufgabenfelder und Zuständigkeiten der KMK im Rahmen der beruflichen Bildung vor, wie z.B. die Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen, die Gesamtordnung des beruflichen Schulwesens, die Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung und die Lehrerausbildung.
Schlüsselwörter
Berufliche Bildung, KMK, Kultusminister, Länder, Bund, Föderalismus, Kulturhoheit, Ausbildungsordnung, Rahmenlehrplan, duale Berufsausbildung, Lehrerausbildung, Koordinierung, Harmonisierung, Transparenz, Mobilität, Flexibilität.
- Quote paper
- Thomas Werner (Author), 2006, Die Organisation und die Aufgaben der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder im Rahmen der beruflichen Bildung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63518