Zu Beginn dieser Arbeit erfolgt zunächst eine begriffliche Abgrenzung der Märkte, woran sich ein kurzer Überblick über die historische Entwicklung und die Auswirkungen der Liberalisierung auf Basis theoretischer Modelle anschließt. Im dritten Kapitel werden Möglichkeiten politischer Steuerungsinstrumente und Schutzklauseln aufgelistet. Auf Grund der überaus großen Relevanz des bauwirtschaftlichen Bereichs in Deutschland liegt der Fokus der Betrachtung auf dem Bausektor. In Kapitel vier werden kurz die Charakteristika der Bauindustrie gezeigt und im Rahmen eines Ländervergleiches die Kostenunterschiede ausgemacht. Auf Basis dieser Informationen wird schliesslich der Eingangsfrage nachgegangen und der Nutzen von Schutzklauseln für Binnenwirtschaft und Bauunternehmer diskutiert, wobei diese Arbeit keinen Anspruch auf eine eindeutige Antwort stellt. Vielmehr wird versucht, der aktuellen Diskussion eine theoretische Basis zu liefern und an Hand eines Beispiels die Auswirkungen grob abzuschätzen.
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Faktormärkte in der Weltwirtschaft
2.2 Liberalisierung
2.2.1 Historische Entwicklung
2.2.2 Auswirkungen der Liberalisierung
3 Politische Steuerungsinstrumente
3.1 Arten von Schutzklauseln
3.2 Schutzklauseln im Baugewerbe
4 Die deutsche Bauwirtschaft und die volkswirtschaftliche Relevanz von Schutzklauseln
4.1 Stellung der Bauwirtschaft in der deutschen Wirtschaft
4.2 Die Arbeitskosten: ein Vergleich mit Tschechien
4.3 Volkswirtschaftlicher Nutzen von Schutzklauseln
4.4 Folgen und Ausblicke
5 Schluss
LITERATURVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 2.1 Abgrenzung der Märkte, [Quelle: eigene Darstellung]
Abbildung 2.2 Offenheitsgrad ausgewählter Länder, 1880-1990, [Mitchell92]
Abbildung 2.3 Arbeitsmarkt mit Migrationseffekten, [Siebert97]
Abbildung 4.1 Beschäftigte im deutschen Bauhauptgewerbe von 1970 bis 2005, [HDB05]
Abbildung 4.2 Arbeitskosten je Stunde im Baugewerbe in Europa 2003, [HDB05]
Abbildung 4.3 Arbeitskosten je Stunde im Baugewerbe in Osteuropa 2003, [HDB05]
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 3.1 Kontingentrahmen der EU-Mitgliedstaaten, [DBt05]
1 Einleitung
Die Europäische Union befindet sich in einer tiefen Umbruchphase. Fast täglich erscheinen Meldungen über Befürchtungen in Hinblick auf Lohnsenkungen, Arbeitslosigkeit und Produktionsverlagerungen und als Antwort genauso viele neue wissenschaftliche Studien und Veröffentlichungen zu diesem immer noch aktuellen und brisanten Thema. Die Öffnung des Arbeitsmarktes für die Zuwanderung von Arbeitskräften wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Den Hoffnungen auf wirtschaftliche Gewinne durch die Ausweitung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte stehen Ängste vor sinkenden Löhnen und steigender Arbeitslosigkeit einheimischer Arbeitskräfte gegenüber. Die Bundesregierung hat deshalb einige Gesetze und Verordnungen verabschiedet, die einen moderaten Anpassungsprozess gewährleisten und somit vor allem den wettbewerbsschwachen Marktteilnehmern ausreichenden Schutz bieten sollen. Welche Konsequenzen ergeben sich jedoch durch diese protektionistischen Maßnahmen? Sind sie langfristig gesehen der richtige Weg?
Zu Beginn dieser Arbeit erfolgt zunächst eine begriffliche Abgrenzung der Märkte, woran sich ein kurzer Überblick über die historische Entwicklung und die Auswirkungen der Liberalisierung auf Basis theoretischer Modelle anschließt. Im dritten Kapitel werden Möglichkeiten politischer Steuerungsinstrumente und Schutzklauseln aufgelistet. Auf Grund der überaus großen Relevanz des bauwirtschaftlichen Bereichs in Deutschland liegt der Fokus der Betrachtung auf dem Bausektor. In Kapitel vier werden kurz die Charakteristika der Bauindustrie gezeigt und im Rahmen eines Ländervergleiches die Kostenunterschiede ausgemacht. Auf Basis dieser Informationen wird schliesslich der Eingangsfrage nachgegangen und der Nutzen von Schutzklauseln für Binnenwirtschaft und Bauunternehmer diskutiert, wobei diese Arbeit keinen Anspruch auf eine eindeutige Antwort stellt. Vielmehr wird versucht, der aktuellen Diskussion eine theoretische Basis zu liefern und an Hand eines Beispiels die Auswirkungen grob abzuschätzen.
2 Theoretische Grundlagen
Im Rahmen einer kurzen Einführung soll im Folgenden eine theoretische Abgrenzung der Märkte erfolgen, um sich so gezielt der Aufgabenstellung, nämlich der Fragestellung in Bezug auf Faktormärkte, zu nähern (Kapitel 2.1). Anschließend wird auf die Liberalisierung, ihre historische Entwicklung und die mit ihr verbundenen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft eingegangen (Kapitel 2.2).
2.1 Faktormärkte in der Weltwirtschaft
Grundsätzlich versteht man in der Wirtschaft unter einem Markt jedes Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, gleichgültig, an welchem Ort, zu welcher Zeit und unter welchen Umständen dies geschieht. Die Aufgabe des Marktes ist der Ausgleich von Angebot und Nachfrage. Es gibt viele verschiedene Marktarten, die in der Literatur nach unterschiedlichen Kriterien unterschieden werden. Bei dem Unterscheidungsmerkmal nach gehandeltem Gut differenziert man zwei Gruppen: die Gütermärkte mit Konsum- und Investitionsmarkt und die Faktormärkte, auf welchen Arbeit und Kapital angeboten und nachgefragt wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2.1 Abgrenzung der Märkte, [Quelle: eigene Darstellung]
Die Faktormärkte werden in drei Gruppen unterschieden. Hierzu zählen der Arbeitsmarkt, der Immobilienmarkt und der Finanzmarkt. Beim Arbeitsmarkt sind als Marktobjekte die verschiedenen Arbeitsleistungen zu sehen. Der Immobilienmarkt beruht auf dem An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken. Und schließlich der Finanzmarkt, der sich mit kurzfristigen Krediten auf dem Geldmarkt und langfristigem Kapital auf dem Kapitalmarkt auseinandersetzt.
Geht man über die Grenzen nationaler Märkte hinaus, so spricht man von Weltwirtschaft. Unter Weltwirtschaft versteht man grundsätzlich alle Beziehungen und Verflechtungen, die durch den internationalen Handel, Bewegung von Kapital und Arbeit zwischen den Volkswirtschaften entstehen. Sie stellt demnach eine weltweite Integration der verschiedenen, oben genannten Teilmärkte dar.
2.2 Liberalisierung
Liberalisierung per se bedeutet prinzipiell der Abbau staatlicher oder gesellschaftlicher Eingriffe und Vorschriften, im Kontext der Wirtschaft meist zu Gunsten privater Unternehmen. Der Begriff der Liberalisierung bezogen auf die Wirtschaft wurde nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem durch die OECD geprägt. Anfangs drückte Liberalisierung lediglich den Abbau mengenmäßiger Handelsbeschränkungen aus. Aktuellere Interpretationen des Begriffs schließen den Abbau aller tariflichen und nicht-tariflichen Handelsbeschränkungen mit ein. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch der Begriff Deregulierung verwendet, welcher generell für Tatbestände steht, bei denen der Staat ganz oder teilweise darauf verzichtet, regulierend in wirtschaftliche Prozesse einzugreifen [DGAP05].
Die politische Schubkraft des Freihandels basiert auf seiner Wohlfahrtswirkung und diese auf der internationalen Arbeitsteilung, die von David Ricardo in seiner „Theorie der komparativen Kosten" begründet wurde. Danach ist es für eine Volkswirtschaft ertragreicher, sich auf die Erzeugung jener Güter zu spezialisieren, die es im Vergleich zu anderen Gütern kostengünstig herstellen kann, und die übrigen Güter seines Bedarfs zu importieren. Die Ausweitung des Welthandels vollzog sich allerdings nur sehr bedingt entlang den Erklärungslinien der Theorie. Nachstehend wird ein kurzer Überblick über die historische Entwicklung der Liberalisierung und der damit verbundenen Institutionen gegeben.
2.2.1 Historische Entwicklung
Grundsätzlich lassen sich die letzten 130 Jahre grob in drei Phasen einteilen. Wenn der Offenheitsgrad einer Volkswirtschaft, also der Quotient aus der Summe von Ex- und Import und des BIP, als Indikator für das Liberalisierungsniveau dient, so zeigt Abbildung 2.2 eine erste Phase hoher internationaler Verflechtung seit Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg; eine zweite Phase relativer Unabhängigkeit der einzelnen Länder zwischen den Kriegen und in den Jahren unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, sowie eine dritte Phase starker Globalisierung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Diese Phasen sind das Resultat der Entwicklungen an den Güter- und Faktormärkten und der damit einhergehenden Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2.2 Offenheitsgrad ausgewählter Länder, 1880-1990, [Mitchell92]
In den Anfängen war das Weltwirtschaftssystem weder vertraglich noch institutionell abgesichert. Internationale Wirtschaftskooperationen wurden nicht wie heute durch formelle internationale Institutionen reguliert, sondern von informellen Einrichtungen ohne festgeschriebenes Regelwerk bestimmt. Allerdings endete die erste Phase bereits mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Nach dieser Abkühlung sind bereits 1944 in Bretton Woods die Grundlagen für das künftige Weltwirtschaftssystem bestimmt worden: fixe, an den Dollar gebundene Wechselkurse sollten für die Stabilität des Finanzsystems sorgen. Als Organisationen wurden der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank geschaffen. Der IWF hat zum Ziel, Währungsstabilität zu sichern. Die Weltbank ist für Kreditvergabe an Entwicklungs- und Schwellenländer zuständig. Außerdem wurde das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) ins Leben gerufen und als multilaterales Handelsabkommen implementiert, welches 1995 in die World Trade Organization (WTO) überging und aktuell 147 Mitgliedsländer zählt. Ziel ist der Abbau von Handelsbarrieren, multilateralen Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen. Somit werden mehr Freihandel und eine Steigerung des Welthandelsvolumens erreicht. Zudem zielt das GATT beziehungsweise die heutige WTO sowohl auf die Erhöhung des Lebensstandards, Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der Beschäftigung, als auch auf die Steigerung des Realeinkommens und Schaffung größerer internationaler Interdependenzen durch die Intensivierung des internationalen Güteraustausches. Diese Prinzipien, die häufig auch als „Nicht-Diskriminierung“ und „progressive Liberalisierung“ zusammengefasst werden, haben zu einer weitreichenden Liberalisierung des internationalen Handels und folglich zu einer Zunahme des Güterverkehrs geführt.
Die zunehmende Öffnung der Märkte nach dem Zweiten Weltkrieg (Abbildung 2.2) war insbesondere das Resultat eines massiven Abbaus von Handelshemmnissen. Hier sind in erster Linie die großen GATT-Verhandlungen wie die Kennedy-Runde (1964-67) und die Uruguay-Runde (1986-93) zu nennen; sie führten weltweit zu erheblichen Zollsenkungen. Hinzu kommen 205 regionale Handelsabkommen, die alleine bei der WTO/GATT seit ihrer Gründung im Jahre 1948 registriert wurden, von denen gegenwärtig immer noch 162 in Kraft sind.[1]
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[1] Stand: Januar 2005
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