„MaRisk – Paradigmenwechsel in der Bankenaufsicht “, „Die neuen MaRisk: Herausforderungen aus Sicht der Sparkassen – Finanzgruppe“ so oder so ähnlich lauteten die Titel der Aufsätze und Artikel in diversen Fachzeitschriften, seit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 03. Februar 2005 den ersten Entwurf der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlichte.
Fortan wurde und wird noch über die Regelungsinhalte, Herausforderungen und Auswirkungen der MaRisk auf die deutsche Kreditwirtschaft diskutiert.
Die MaRisk verfolgen einen neuen ganzheitlichen Risikosteuerungs- und -überwachungsansatz, wobei die BaFin als Ziel eine qualitativ ausgerichtete Bankenaufsicht vor Augen hat. Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Wahlrechte und die flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten, die insbesondere für kleine Kreditinstitute von Vorteil sind und die neuen Anforderungen für die Branche so interessant machen.
Mit dem Rundschreiben 18/2005 veröffentlichte die BaFin am 20. Dezember 2005 die Endfassung der MaRisk.
Dieses Referat soll einen Überblick über den Aufbau, die Inhalte und teilweise die Auswirkungen der MaRisk liefern. Im Folgenden wird der Hintergrund zur Einführung der MaRisk (Teil 2) und der Aufbau (Teil 3.1 und 3.2) skizziert, bevor im Teil 3.3 die übernommenen Mindestanforderungen behandelt werden.
Die von der Aufsicht neu aufgenommenen Risiken sind Thema in Punkt 4 der Arbeit. Abschließend sollen die Auswirkungen in Teil 5 umrissen werden.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hintergrund zur Einführung der MaRisk
2.1 Die Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen (Basel II)
2.2. Umsetzung in deutsches Recht
3. Aufbau der MaRisk
3.1. Überblick
3.2 Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement
3.2.1. Risikotragfähigkeit
3.2.2. Strategien
3.2.3. Internes Kontrollsystem
3.3. Anforderungen an das Kreditgeschäft
3.4. Anforderungen an das Handelgeschäft
3.5. Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision
4 Besondere Risiken und deren Regelung
4.1 Behandlung von Marktpreisrisiken insbesondere Zinsänderungsrisiken
4.2. Behandlung von Liquiditätsrisiken
4.3. Behandlung operationeller Risiken
5. Auswirkungen auf die deutsche Kreditwirtschaft
5.1 Auswirkungen auf das Personal
5.2. Auswirkungen auf die Organisation
6. Schlussbetrachtung
Anhang: § 25a Gesetz über das Kreditwesen
Anhang: Anlage 2 – Die modulare Struktur der MaRisk
Anhang: § 1 Abs. 1 Gesetz über das Kreditwesen
Anhang: § 2 Abs. 11 Gesetz über das Kreditwesen
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Die drei Säulen von Basel II
Abb. 2: Einordnung in den Basel II Prozess
Abb. 3: Die modulare Struktur der MaRisk
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Risikoarten nach MaRisk
Tab. 2: Marktpreisrisiken nach MaRisk
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
„MaRisk – Paradigmenwechsel in der Bankenaufsicht[1] “, „Die neuen MaRisk: Herausforderungen aus Sicht der Sparkassen – Finanzgruppe“[2] so oder so ähnlich lauteten die Titel der Aufsätze und Artikel in diversen Fachzeitschriften, seit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 03. Februar 2005 den ersten Entwurf der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlichte.
Fortan wurde und wird noch über die Regelungsinhalte, Herausforderungen und Auswirkungen der MaRisk auf die deutsche Kreditwirtschaft diskutiert.
Die MaRisk verfolgen einen neuen ganzheitlichen Risikosteuerungs- und -überwachungsansatz, wobei die BaFin als Ziel eine qualitativ ausgerichtete Bankenaufsicht vor Augen hat.[3] Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Wahlrechte und die flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten, die insbesondere für kleine Kreditinstitute von Vorteil sind und die neuen Anforderungen für die Branche so interessant machen.
Mit dem Rundschreiben 18/2005 veröffentlichte die BaFin am 20. Dezember 2005 die Endfassung der MaRisk.
Dieses Referat soll einen Überblick über den Aufbau, die Inhalte und teilweise die Auswirkungen der MaRisk liefern. Im Folgenden wird der Hintergrund zur Einführung der MaRisk (Teil 2) und der Aufbau (Teil 3.1 und 3.2) skizziert, bevor im Teil 3.3 die übernommenen Mindestanforderungen behandelt werden.
Die von der Aufsicht neu aufgenommenen Risiken sind Thema in Punkt 4 der Arbeit. Abschließend sollen die Auswirkungen in Teil 5 umrissen werden.
2. Hintergrund zur Einführung der MaRisk
2.1 Die Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen (Basel II)
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht[4] veröffentlichte Mitte 2004 nach einer fünfjährigen Konsultationsphase die „Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen“ (Basel II). Diese neue Eigenkapitalvereinbarung, welche Basel I ablöst, besteht aus drei Säulen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die erste Säule behandelt Mindestkapitalanforderungen, wonach die Banken ihre Kreditvergaben risikoadäquat mit Eigenkapital unterlegen müssen.[5] Im Rahmen der zweiten Säule werden aufsichtliche Überprüfungsverfahren behandelt und „die Notwendigkeit einer qualitativen Bankenaufsicht besonders betont“[6]. „Die dritte Säule „Marktdisziplin“ hat das Ziel, die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und den aufsichtlichen Überprüfungsprozess (Säule 2) zu ergänzen.“[7] Hier wird die Offenlegungspflicht erweitert, so dass den Marktteilnehmern die Möglichkeit gegeben wird, Informationen über die Risikomessverfahren, das Eigenkapital, die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung etc. beurteilen zu können.[8]
2.2. Umsetzung in deutsches Recht
Parallel zum Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht führte die EU – Kommission einen eigenen Prozess zur Neufassung der Eigenkapitalanforderungen durch. Im Gegensatz zu Basel II sind die EU – Richtlinien für Banken zwingend anzuwenden. Der Baseler Akkord ist im Wesentlichen eine Empfehlung.[9]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Während die Säulen I (Mindestkapitalanforderungen) und III (Erweiterte Offenlegung) von Basel II durch neue Rechtsverordnungen in nationales Recht umgesetzt werden sollen, werden „die MaRisk die gesetzlichen Anforderungen des § 25a Kreditwesengesetz (KWG)[10] und die wesentlichen qualitativen Elemente der 2. Säule des Baseler Accords (…) in angemessener Weise konkretisieren.“[11]
Mit ihrem Rundschreiben vom 20.12.2005 hat die BaFin die neuen Mindestanforderungen veröffentlicht und gleichzeitig die unmittelbare Bindungswirkung erklärt.[12] Die Bindungswirkung erstreckt sich vorerst auf die Regelungen, die denen der alten Mindestanforderungen[13] entsprechen. Anforderungen, die über das alte Recht hinausgehen, müssen bis zum 01.01.2007, von Instituten, die von Wahlrechten Gebrauch machen können, bis zum 01.01.2008 umgesetzt werden.[14]
[...]
[1] Faltermeiner, R./Bill, S.: MaRisk – Paradigmenwechsel in der Bankenaufsicht, in: Börsenzeitung, 24.02.2006, S. 4.
[2] Schlee, K./Grabau, M.: Die neuen MaRisk: Herausforderungen aus Sicht der Sparkassen – Finanzgruppe, in: Kreditwesen, 08/2005, S. 14.
[3] Vgl. ebenda.
[4] Der Baseler Ausschuss für Bankenaussicht wurde 1974 gegründet. Er setzt sich aus den Zentralbanken und Aufsichtsinstanzen der G-10-Länder, Spaniens und Luxemburgs zusammen. Er legt Standards für die Bankenaufsicht fest.
[5] Vgl. Übelhör, M./Warns, C.: Grundlagen der neuen Eigenkapitalvereinbarung, in: Übelhör, M./Warns, C. (Hrsg.): Basel II, 2004, S.21.
[6] Bundesbank, 04.04.2006, http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel_saeule2.php.
[7] Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen, 2004, Teil 4 Tz. 809.
[8] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht: ebenda.
[9] Cluse, M./Cremer, A.: White Paper No. 24: Die Umsetzung von Basel II in deutsches Recht, Deloitte (Hrsg.), 2006, S.2.
[10] Vgl. Anhang: § 25a KWG
[11] Bundesbank: 24.02.2006, MaRisk, http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_marisk.php.
[12] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 11.02.2006, http://www.bafin.de/schreiben/89_2005/051220.htm.
[13] Alte Mindestanforderungen, die durch die MaRisk abgelöst werden: Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK), Mindestanforderungen an das Handelsgeschäft (MaH), Mindestanforderungen an die Interne Revision (MaIR).
[14] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: ebenda.
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