Das Beweisverfahren ist ein zentraler Punkt des Verwaltungsverfahrens in erster Instanz. Diese Arbeit sieht sich als kurze, die wichtigsten Punkte erörternde Zusammenfassung dieses Teils des Verwaltungsverfahrensrechts. Als Hauptquelle dieser Arbeit ist der Grundriss des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts der Universitätsprofessoren Walter und Mayer zu nennen. Es soll jedoch auch, wenn vorhanden, auf andere Meinungen, sowie auf die derzeit herrschende Meinung der Rechtssprechung eingegangen oder zumindest darauf hingewiesen werden.1 Zu Beginn soll eine Positionierung des Beweisverfahrens innerhalb des Verwaltungsverfahrens in erster Instanz vorgenommen werden um einen allgemeinen Überblick zu bekommen ab welchem Stadium man überhaupt berechtigterweise von einem Beweisverfahren spricht und welchen Zweck es verfolgt. (Kapitel 1). Sodann wird auf das Beweisverfahren näher eingegangen werden und die Grundsätze des Beweisverfahren, mit Querverweise auf andere Grundsätze welche das österreichische (Zivil)Prozessrecht außerdem noch kennt und welche in anderen Verfahren zur Anwendung kommen, näher erläutert werden. Weiters soll geklärt werden was ein Beweis juristisch überhaupt ist, wann er als erbracht gilt und wer die Last der Beweisvorbringung sowie der Beweiswürdigung im Verwaltungsverfahren trägt (Kapitel 2). Dies soll jene Grundsätze, welche sich das Verwaltungsrecht selbst gegeben hat, näher erklären und sie im Zusammenhang besser verständlich machen. Im nächsten Abschnitt (Kapitel 3) werden die einzelnen Beweismittel näher betrachtet werden. Diese werden in diesem Teil auf ihre Bedeutung sowie auf Art und Weise ihrer Anwendung hin analysiert werden. Es wird versucht werden auf Probleme, welche mit der Anwendung der Beweismittel in Verbindung stehen näher einzugehen sowie die Grenzen aufzuzeigen, die sich trotz des Grundsatzes der Unbeschränktheit der Beweismittel auch im Verwaltungsverfahren ergeben.
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Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Kapitel 1
- Positionierung des Beweisverfahrens innerhalb des Verfahrens erster Instanz - Zweck des Ermittlungsverfahrens
- Der Gang des Verfahrens im Überblick
- Kapitel 2
- Die Verfahrensgrundsätze
- Die Offizialmaxime
- Der Grundsatz der materiellen Wahrheit...
- Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung
- Die Unbeschränktheit der Beweismittel
- Recht auf Gehör.
- Das Beweismaß
- offenkundige Tatsachen gem. § 45 Abs 1 AVG
- unmittelbare, mittelbare und andere Beweise.
- Die Beweislast..
- Die Verfahrensgrundsätze
- Kapitel 3
- Die Beweismittel
- Allgemeines.
- Der Urkundenbeweis
- Begriffe.
- Öffentliche Urkunden
- Privaturkunden
- Der Zeugenbeweis..
- Die Beteiligtenvernehmung.
- Der Sachverständigenbeweis
- Der Augenschein...
- Die Beweismittel
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Ziel dieser Arbeit ist es, eine kurze und prägnante Zusammenfassung des Beweisverfahrens im österreichischen Verwaltungsverfahren erster Instanz zu liefern. Die Arbeit stützt sich primär auf den "Grundriss des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts" von Walter und Mayer, bezieht aber auch andere Meinungen und die Rechtsprechung ein.
- Positionierung des Beweisverfahrens im Verwaltungsverfahren
- Grundsätze des Beweisverfahrens
- Beweislast und Beweismaß im Verwaltungsverfahren
- Die verschiedenen Beweismittel und ihre Anwendung
- Probleme und Grenzen der Beweismittel im Verwaltungsverfahren
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1: Positionierung des Beweisverfahrens
Das Verwaltungsverfahren in erster Instanz lässt sich grob in drei Abschnitte unterteilen: Einleitungsverfahren, Ermittlungsverfahren und Erledigungsverfahren. Das Ermittlungsverfahren umfasst die Feststellung des Sachverhalts und die Gewährung des rechtlichen Gehörs den Parteien.
Der Zweck des Beweisverfahrens ist es, dem entscheidungsbefugten Organ Kenntnis des Sachverhalts zu verschaffen. Dazu soll festgestellt werden, ob die entscheidungsrelevanten Tatsachen tatsächlich und in der von den Parteien behaupteten Weise eingetreten sind.
Kapitel 2: Grundsätze des Beweisverfahrens
Das Kapitel behandelt die Grundsätze des österreichischen Beweisverfahrens, darunter die Offizialmaxime, der Grundsatz der materiellen Wahrheit, der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, die Unbeschränktheit der Beweismittel und das Recht auf Gehör.
Es wird außerdem das Beweismaß im Verwaltungsverfahren erläutert, sowie die Unterscheidung zwischen unmittelbaren, mittelbaren und anderen Beweisen. Schließlich wird die Frage der Beweislast behandelt, die im Verwaltungsverfahren grundsätzlich bei der Behörde liegt.
Kapitel 3: Die Beweismittel
Dieses Kapitel befasst sich mit den verschiedenen Beweismitteln, die im Verwaltungsverfahren zur Anwendung kommen. Es werden die wichtigsten Arten von Beweismitteln, wie der Urkundenbeweis, der Zeugenbeweis, die Beteiligtenvernehmung, der Sachverständigenbeweis und der Augenschein, näher beleuchtet.
Es werden auch die Probleme und Grenzen der Anwendung der Beweismittel im Verwaltungsverfahren, trotz des Grundsatzes der Unbeschränktheit der Beweismittel, betrachtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Beweisverfahren im österreichischen Verwaltungsverfahren erster Instanz, insbesondere den Grundsätzen des Beweisverfahrens, den verschiedenen Beweismitteln und den Problemen ihrer Anwendung. Zentrale Themen sind die Offizialmaxime, die freie Beweiswürdigung, die Beweislast, der Urkundenbeweis, der Zeugenbeweis und der Sachverständigenbeweis.
- Quote paper
- Ralph Trischler (Author), 2002, Das Beweisverfahren im Verwaltungsverfahrensrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6170