1 Beratungsauftrag und Ausgangssituation
Die Internationalisierung des Handels und die Veränderungen der Anforderungen an den Kapitalmärkten beeinflussen sehr stark die Vorgehensweise und Regeln des externen Rechnungswesens. Sobald ein Unternehmen seine Aktivitäten auf unterschiedliche Länder ausweitet oder dort schon tätig ist, hat dieses seine Rechnungslegung an die internationalen Gegebenheiten anzupassen.[ANBU02] Die Aetna Live AG hat sich aufgrund ihrer Aktivitäten im europäischen Ausland und einer Beratungsempfehlung der Aetna Consult GmbH dazu entschlossen, seine Bilanzierung sowohl nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften als auch nach den internationalen Rechnungslegungsstandards, den International Accounting Standards, durchzuführen. Dieser so genannte Parallel-Abschluss muss von der Aetna Live AG aus dem Grund erstellt werden, da sie nicht nach § 292a HGB von der Aufstellung befreit wurde. [SCHI01 S.104] Es gäbe zwar die Möglichkeit, einen so genannten dualen Abschluss aufzustellen, aber dieser Weg wurde nicht von den vorjährigen Beratern empfohlen.
Die Aufgabe der diesjährigen Berater sieht dahingehend so aus, dass sie eine Empfehlung für die Überleitung des Vorratsvermögens von HGB nach IAS durchführen sollen. Die Problematik und die nötigen Schritte für dieses Vorgehen sollen in den nächsten Kapiteln aufgezeigt werden.
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Inhalt
1 Beratungsauftrag und Ausgangssituation
2 Der Überleitungsprozess
2.1 Unterschiede IAS und HGB
2.2 Vorschlag zur Durchführung der Überleitung
3 Vorratsvermögen
3.1 Bilanzansatz
3.2 Bilanzbewertung
3.2.1 Grundsatz der Einzelbewertung
3.2.2 Umfang der Anschaffungskosten
3.2.3 Umfang der Herstellungskosten
3.2.4 Abschreibung auf den beizulegenden Wert
3.3 Bewertungsvereinfachungsverfahren
3.3.1 Festbewertung
3.3.2 Gruppenbewertung
3.3.3 Sammelbewertungsverfahren
4 Schluss: Auswirkungen des IAS Ansatzes auf den Jahresabschluss und Empfehlung für Aetna Live AG
Literaturverzeichnis
1 Beratungsauftrag und Ausgangssituation
Die Internationalisierung des Handels und die Veränderungen der Anforderungen an den Kapitalmärkten beeinflussen sehr stark die Vorgehensweise und Regeln des externen Rechnungswesens. Sobald ein Unternehmen seine Aktivitäten auf unterschiedliche Länder ausweitet oder dort schon tätig ist, hat dieses seine Rechnungslegung an die internationalen Gegebenheiten anzupassen.[ANBU02] Die Aetna Live AG hat sich aufgrund ihrer Aktivitäten im europäischen Ausland und einer Beratungsempfehlung der Aetna Consult GmbH dazu entschlossen, seine Bilanzierung sowohl nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften als auch nach den internationalen Rechnungslegungsstandards, den International Accounting Standards, durchzuführen. Dieser so genannte Parallel-Abschluss muss von der Aetna Live AG aus dem Grund erstellt werden, da sie nicht nach § 292a HGB von der Aufstellung befreit wurde. [SCHI01 S.104] Es gäbe zwar die Möglichkeit, einen so genannten dualen Abschluss aufzustellen, aber dieser Weg wurde nicht von den vorjährigen Beratern empfohlen.
Die Aufgabe der diesjährigen Berater sieht dahingehend so aus, dass sie eine Empfehlung für die Überleitung des Vorratsvermögens von HGB nach IAS durchführen sollen. Die Problematik und die nötigen Schritte für dieses Vorgehen sollen in den nächsten Kapiteln aufgezeigt werden.
2 Der Überleitungsprozess
In IAS 1.11 wird festgelegt, dass ein Jahresabschluss nur dann IAS konform ist, wenn er allen Anforderungen der IAS-Standards entspricht. Die Aussage hat eine grundlegende Bedeutung, die das SIC (Standard Interpretation Comittee) durch die Verabschiedung der SIC D8 „First Time Application if IASs as the primary accounting basis“ am 4./5. Juni 1998 noch einmal deutlich machte. [WICO02]
Die Kernaussage der SIC-Interpretation besagt, dass bei erstmaliger Anwendung der IAS der Jahresabschluss so aufzustellen ist, als wäre er schon immer nach IAS aufgestellt worden. Es sind somit alle IAS anzuwenden, einschließlich der Bereitstellung der Vorjahreszahlen zum Vergleich. („Full set of IASs should be applied retrospectively.“) [SIC802]
Um diese Anforderung zu erfüllen, muss möglichst bei der Vorbereitung eine vollständige Datenbasis gebildet werden, sowie der Unterschied zwischen den deutschen HGB und dem internationalen IAS herausgearbeitet werden.
2.1 Unterschiede IAS und HGB
Es soll hier nur eine kurze Gegenüberstellung der beiden Rechnungslegungsvorschriften aufgezeigt werden, um dem Leser ein Grundverständnis für die Problematik, die bei einem Parallel-Abschluss auftauchen kann, vermitteln zu können.
Die Basis, auf die man sich bei der Erstellung des Abschlusses stützen kann, sind nach HGB allgemeine gesetzliche Vorschriften sowie die so genannten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Beim International Accounting Standard entwickelt das IASC, als unabhängiges privatrechtliches Institut, Rechnungslegungsgrundsätze, die IAS. Im Unterschied zu den deutschen Rechnungslegungsvorschriften gelten diese IAS rechtsform- und größenunabhängig.
Steuerliche Einflüsse auf den Jahresabschluss gibt es bei IAS durch die strikte Trennung der Handels- und Steuerbilanz nicht. Anders beim Abschluss nach HGB. Dort wirkt sich die Handelsbilanz durch das Maßgeblichkeitsprinzip auf die Steuerbilanz und durch das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip wirkt sich die Steuerbilanz auf die Handelsbilanz aus. [FRKOMA94 S.96]
Einer der größten Unterschiede ist die unterschiedliche Behandlung von Wahlrechten. Der deutsche Abschluss kennt eine Fülle von Auslegungswahlrechten, mit denen der Aufsteller die Möglichkeit zur Bilanzpolitik hat. Beim IAS ist im Vergleich zum HGB diese Möglichkeit eher begrenzt, denn es existiert neben der empfohlenen Benchmark-Methode nur in einigen Fällen eine alternativ zulässige Methode.
Die unterschiedliche Behandlung der Wahlrechte ist ein Beispiel für die Generalnorm des IAS, der Fair-Presentation, denn durch geringere Wahlrechte liefert der Jahresabschluss ein tatsächliches Bild des Unternehmens.
Die Generalnorm des HGB sieht vor, dass unter Berücksichtigung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt werden soll. Da aber die GoB sehr gläubigerschutzorientiert sind, führt i. d. R. das Beachten dieser Grundsätze zu einem Bild, das nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. [o.V.02]
Zusammenfassend kann man sagen, dass die IAS weniger Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte enthalten als das HGB, aber mehr Wert auf umfangreiche Anhangangaben und Erläuterungen legen.
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