Der Staat muss die zur Bewältigung seiner hoheitlichen Aufgaben nötigen Ausgaben durch Steuern, neue Kredite und/ oder Einnahmen aus der Geldschöpfung (Seigniorage) finanzieren. Bei allen drei Einnahmemöglichkeiten kann er von einer existierenden Inflation profitieren.
In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, wie der Staat bei der Geldschöpfung und bei regulären Steuern reale Einnahmen aufgrund der Inflation erzielen kann, was Steuererhöhungen ohne Änderungen der Steuergesetze entspricht. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Aspekt der optimalen Inflationsrate im Hinblick auf die Staatseinnahmen und die gesellschaftliche Wohlfahrt eingegangen. Hierbei dürfen die Geldschöpfungsgewinne und die regulären Steuereinnahmen nicht getrennt betrachtet werden, da Inflation Auswirkungen auf beide Einnahmequellen hat.
Diese Arbeit lässt sich inhaltlich in zwei Schwerpunkte aufteilen: Zum einen werden die Auswirkungen der Inflation auf die Seigniorage thematisiert und zum anderen der Bezug zwischen Inflation und Steuern aufgezeigt.
Im Zusammenhang mit der Geldschöpfung werden zuerst die unterschiedlichen Messkonzepte der Seigniorage erläutert, bevor dann auf die Frage nach der optimalen Seigniorage und den damit verbundenen Wohlfahrtsaspekten eingegangen werden soll.
Im zweiten Teil dieser Arbeit, der den eigentlichen Hauptteil ausmachen wird, sollen die Auswirkungen der Inflation auf die Steuereinnahmen des Staates hervorgehoben werden. Hierbei wird zunächst die Wirkung der Inflation auf proportionale und progressive Steuertarife dargestellt. In diesem Zusammenhang soll auch auf die Problematik der so genannten "kalten Progression" verwiesen werden, die dazu führt, dass der Fiskus von "heimlichen" Steuererhöhungen profitiert. Anhand der von der rot-grünen Bundesregierung durchgeführten Steuerreform 2000 wird dargelegt, dass ein Großteil der Steuersenkungen nur eine Anpassung des Steuertarifes an die Inflationsrate beinhaltet. Abschließend werden dann Implikationen und Lösungsansätze zur Eliminierung der "kalten Progression" dargestellt.
Die besondere Gewichtung auf den Inflationseinfluss bei den regulären Steuern liegt darin begründet, dass es hier aufgrund der progressiven Ausgestaltung des Steuertarifes zu höheren direkten Steuerbelastungen der Bürger kommt. [...]
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Inflation und Geldschöpfungsgewinn
2.1 Messkonzepte der Seigniorage
2.2 Optimale Seigniorage und Wohlfahrtseffekte
3. Inflation und Steuersystem
3.1 Proportionale Steuertarife und Inflation
3.2 Progressive Steuertarife und Inflation
3.3 Die Steuerreform 2000: Entlastung für den Steuerzahler?
3.4 Implikationen und Lösungsansätze der „kalten Progression“
4. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
1. Einleitung
Der Staat muss die zur Bewältigung seiner hoheitlichen Aufgaben nötigen Ausgaben durch Steuern, neue Kredite und/ oder Einnahmen aus der Geldschöpfung (Seigniorage) finanzieren. Bei allen drei Einnahmemöglichkeiten kann er von einer existierenden Inflation profitieren.
In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, wie der Staat bei der Geldschöpfung und bei regulären Steuern reale Einnahmen aufgrund der Inflation erzielen kann, was Steuererhöhungen ohne Änderungen der Steuergesetze entspricht. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Aspekt der optimalen Inflationsrate im Hinblick auf die Staatseinnahmen und die gesellschaftliche Wohlfahrt eingegangen. Hierbei dürfen die Geldschöpfungsgewinne und die regulären Steuereinnahmen nicht getrennt betrachtet werden, da Inflation Auswirkungen auf beide Einnahmequellen hat.
Diese Arbeit lässt sich inhaltlich in zwei Schwerpunkte aufteilen: Zum einen werden die Auswirkungen der Inflation auf die Seigniorage thematisiert und zum anderen der Bezug zwischen Inflation und Steuern aufgezeigt.
Im Zusammenhang mit der Geldschöpfung werden zuerst die unterschiedlichen Messkonzepte der Seigniorage erläutert, bevor dann auf die Frage nach der optimalen Seigniorage und den damit verbundenen Wohlfahrtsaspekten eingegangen werden soll.
Im zweiten Teil dieser Arbeit, der den eigentlichen Hauptteil ausmachen wird, sollen die Auswirkungen der Inflation auf die Steuereinnahmen des Staates hervorgehoben werden. Hierbei wird zunächst die Wirkung der Inflation auf proportionale und progressive Steuertarife dargestellt. In diesem Zusammenhang soll auch auf die Problematik der so genannten „kalten Progression“ verwiesen werden, die dazu führt, dass der Fiskus von „heimlichen“ Steuererhöhungen profitiert. Anhand der von der rot-grünen Bundesregierung durchgeführten Steuerreform 2000 wird dargelegt, dass ein Großteil der Steuersenkungen nur eine Anpassung des Steuertarifes an die Inflationsrate beinhaltet. Abschließend werden dann Implikationen und Lösungsansätze zur Eliminierung der „kalten Progression“ dargestellt.
Die besondere Gewichtung auf den Inflationseinfluss bei den regulären Steuern liegt darin begründet, dass es hier aufgrund der progressiven Ausgestaltung des Steuertarifes zu höheren direkten Steuerbelastungen der Bürger kommt. Des Weiteren sind v.a. in Deutschland die Inflationsgewinne des Staates bei der Lohn- und Einkommensteuer wesentlich höher als die (jedoch auch nicht zu vernachlässigenden) Einnahmen aus der „Inflationssteuer“. Dieser Aspekt scheint mir in der zu diesem Thema vorliegenden wissenschaftlichen Literatur und auch in der öffentlichen Diskussion bisher zu wenig Beachtung gefunden zu haben.
2. Inflation und Geldschöpfungsgewinn
Der Staat, als Inhaber des Geldschöpfungsmonopols, erzielt durch die Ausgabe neuen Geldes Einnahmen. Bei dieser staatlichen Geldschöpfung sind i.d.R. die Erlöse höher als die Kosten, d.h. wenn der Staat bzw. die Zentralbank Geld in Umlauf bringt, entsteht ein Überschuss, der anstelle von Steuereinnahmen bzw. zusätzlicher Kreditaufnahme zur Finanzierung seiner Ausgaben verwenden kann. Dieser Geldschöpfungsgewinn steht dem Staat als Eigner der Zentralbank i.d.R. immer zu, egal ob er einen Einfluss auf die Zentralbank ausüben kann oder ob es sich um eine unabhängige Zentralbank, wie im Fall der Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank, handelt (vgl. z.B. Rühmann 1991).
Die realen Einnahmen aus der Geldschöpfung, i.A. als Seigniorage bezeichnet, entstehen also aus der Ausweitung der realen Geldmenge. Die Frage, die hier thematisiert werden soll, ist, ob bzw. inwieweit der Staat zusätzliche Einnahmen aus der Geldschöpfung in Folge von Inflation erzielen kann.
2.1 Messkonzepte der Seigniorage
Um die Seigniorage und speziell den Einfluss der Inflation auf die Seigniorage bestimmen zu können, muss sie durch ein geeignetes Konzept quantifiziert werden. Hierbei unterscheidet man üblicherweise drei Messkonzepte der Seigniorage, die Opportunitätskosten-, die fiskalische und die monetäre Seigniorage. Da es in diesem Kapitel v.a. um die inflationsbedingten Geldschöpfungsgewinne des Staates gehen soll, wird hauptsächlich das letzte Konzept Anwendung finden, bei dem die Seigniorage aus dem Realwert des neu in Umlauf gebrachten Basisgeldes ermittelt wird.
Bei der Opportunitätskosten-Seigniorage stehen die Kosten, die dem privaten Sektor aus der staatlichen Geldschöpfung entstehen, im Vordergrund. Dies sind v.a. die entgangenen Zinserträge aufgrund des unentgeltlichen Haltens von Zentralbankgeld. Das Aufkommen der Opportunitätskosten-Seigniorage kann somit als Besteuerung der realen Basisgeldmenge (Bemessungsgrundlage) mit dem Marktzins als Steuersatz aufgefasst werden (vgl. Lange und Nolte 1997).
Sollen nur die Zentralbankgewinne gemessen werden, die dem Staat als Einnahmen zufließen, so eignet sich eher das Konzept der fiskalischen Seigniorage. Hierbei handelt es sich aber nicht um ein Geldschöpfungskonzept im engeren Sinne, da hier auch Kosten und Aufwendungen der Zentralbanken sowie z.B. Erträge der Währungsreserven beinhaltet sind. Des Weiteren wird die fiskalische Seigniorage gemindert, wenn die Zentralbank ihre Geldschöpfungsgewinne nicht an den Staat ausschüttet, sondern ihre Rücklagen erhöht, obwohl diese dem Staat in späteren Perioden zur Verfügung stünden (vgl. z.B. Rühmann 1991).
Um diese Probleme bei der Messung der Seigniorage zu umgehen und nur die hier zu betrachtenden Einflüsse des Preisniveaus und der monetären Basis auf den Geldschöpfungsgewinn des Staates zu ermitteln, kann als drittes Konzept die monetäre Seigniorage herangezogen werden. Die (monetäre) Seigniorage (S) ergibt sich dann aus der zusätzlich in Umlauf gebrachten Basisgeldmenge (Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten) deflationiert mit dem Preisindex (P):
(1) Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.
Wird Gleichung (1) noch mit M/M multipliziert, so ergibt sich die Seigniorage aus dem Produkt der realen Basisgeldmenge und der Wachstumsrate der nominalen Basisgeldmenge (Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten):
(2) Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.
Durch Logarithmierung die realen Geldmenge und Differenzierung nach der Zeit erhält man ihre Wachstumsrate (g) als Differenz der Wachstumsraten der nominalen Geldmenge (Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten) und des Preisniveaus (Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten):
(3) Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.
Durch die Beziehung (3) kann dann Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenersetzt werden und die Seigniorage nach Gleichung (2) zu
(4) Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
umgeformt werden. Für den realistischen Fall, dass die Einkommenselastizität der Geldnachfrage annähernd Eins (Issing 1995, S. 44 ff.) und im Gleichgewicht die reale Geldnachfrage gleich der realen Geldmenge ist, kann g durch die Wachstumsrate des realen Sozialprodukts ersetzt werden. Die (monetäre) Seigniorage lässt sich somit in zwei Komponenten, die Wachstums- und die Inflationskomponente, unterteilen. Die Zentralbank muss demnach bei steigender realer Geldnachfrage durch Wirtschaftswachstum ständig zusätzliches Basisgeld in Umlauf bringen, falls sie das Preisniveau konstant halten will. Hieraus wird ersichtlich, dass die Notenbank durch die Ausweitung der Geldmenge aufgrund der Wachstumskomponente auch bei Preisniveaustabilität reale Erträge erzielen kann.
Wird die nominale Geldmenge hingegen stärker ausgeweitet als durch das Wachstum der realen Geldnachfrage nötig, so besteht die Gefahr der Inflation. Hierdurch kann trotz Erhöhung der nominalen Einnahmen aus der Geldschöpfung, die (reale) Seigniorage ab einer bestimmten kritischen Inflationsrate[1] nicht mehr steigen sondern sinken. Dies liegt daran, dass zwar bei höherer Inflation der Steuersatz (Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten) steigt, jedoch sinkt die reale Geldnachfrage und damit die reale Geldmenge (M/P), also die Bemessungsgrundlage. Die Seigniorage-Maximale Inflationsrate ist umso geringer, je höher der reale Zinssatz, die Wachstumsrate des realen Sozialprodukts oder die Geldnachfrageelastizität ist (vgl. z.B. Rühmann 1991, Neldner 1984 oder Jarchow 1998, S. 304 ff.)
2.2 Optimale Seigniorage und Wohlfahrtseffekte
Bei der Wahl des Geldmengenwachstums und damit indirekt der Inflationsrate sollte der Staat (bzw. die Notenbank) nicht nur an seinen (maximalen) Seigniorage-Einnahmen interessiert sein, sondern auch die Konsequenzen für das Wohlfahrtsniveau der Geldnachfrager, die die Einkünfte der staatlichen Seigniorage aufbringen müssen, beachten. Des Weiteren ergeben sich durch Inflation auch andere Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, welche die Einnahmen des Staates beeinflussen können. So ergeben sich nicht nur Wohlfahrtsverluste durch die „Inflationssteuer“, wie bei jeder anderen Steuer[2], sondern auch Wirkungen bei den „traditionellen“ Steuern, wenn das Steuersystem nicht inflationsneutral ausgerichtet ist[3] oder Auswirkungen durch die Inflation auf das Wachstum der Volkswirtschaft und damit natürlich auch auf die Einnahmen des Staates hat. Jedoch sind alle Kriterien, die für die Wahl der optimalen Inflationsrate bzw. der optimalen Seigniorage angewandt werden, nie ganz frei von Werturteilen, hieraus resultieren dann, je nach Gewichtung der verschiedenen Maßstäbe, eine Vielzahl von Untersuchungen; die Meinungen über eine optimale Inflationsrate gehen dabei mitunter weit auseinander.
Für Staaten, die sich durch eine geringe Steuerbasis bei den regulären Steuern, durch einen hohen Anteil der Schattenwirtschaft oder durch einen hohen Grad der Steuerhinterziehung auszeichnen, kann es sinnvoll sein, die Einnahmen des Staates aus der Seigniorage zu maximieren. So ist zu beobachten, dass Länder, in denen obige Tatbestände zutreffen (z.B. Entwicklungsländer oder bis vor wenigen Jahren einige Länder Südeuropas) höhere Inflationsraten aufweisen. In theoretischen Modellen kann nachgewiesen werden, dass die optimale Inflationsrate in Ländern, bei denen ein gewisses Ausmaß an Steuerhinterziehung vorhanden ist, höher ist als bei ihrer Abwesenheit. Inflation kann demnach ein indirekter Weg sein, den Schattenwirtschaftssektor zu besteuern. Allerdings wurde gezeigt, dass der quantitative Effekt der Steuerhinterziehung auf die optimale Inflationsrate sowie der Wohlfahrtsgewinn bei der Benutzung der Inflation zur Besteuerung der Schattenwirtschaft selbst in Ländern mit einem relativ hohen Anteil dieses Sektors an der Volkswirtschaft sehr gering sind (vgl. Nicolini 1998). Die Gefahr, die nämlich besteht, wenn aus Gründen der Seignioragemaximierung eine zu hohe Entwertung der eigenen Währung herbeigeführt wird, liegt darin, dass die Wirtschaftssubjekte in andere Titel, wie z.B. Sachwerte oder in Ersatzwährungen flüchten. So haben sich z.B. in vielen Ländern Osteuropas aufgrund der instabilen Währungen die Deutsche Mark bzw. der Euro und der US-Dollar als Ersatzwährungen durchgesetzt. Dies führt dann zu dem gerade für diese Staaten nicht erwünschten Effekt, dass die Einnahmen aus der Geldschöpfung zurückgehen.
Zu einer entgegengesetzten Auffassung kommt der Ansatz von Friedmann, bei dem der Gesamtnutzen aus der Geldhaltung maximiert werden soll. Die Geldnachfrager unterliegen durch Inflation Beschränkungen in ihrer Geldverwendung, da die Geldnachfrage mit steigenden Opportunitätskosten der Geldhaltung, d.h. steigenden Zinsen, zurück geht. Das Wohlfahrtsoptimum der Geldhaltung ist nach Friedman aber dann erreicht, wenn diese Opportunitätskosten Null sind. Nach diesem Kriterium müsste der Nominalzins Null sein und die Notenbank müsste bei einem positiven Realzins nach der Fisher-Gleichung[4] einen Deflationsprozess in gleicher Höhe herbeiführen. Eine solche Geldpolitik würde aber dazu führen, dass der Staat keine Geldschöpfungsgewinne mehr erzielt (vgl. Issing 1995, S. 237). Es stellt sich jedoch die Frage, ob es von der Wohlfahrtsperspektive her betrachtet zwingend ist, die Inflationsrate auf ein solch niedriges Niveau zu senken, will man dem obigen Kriterium folgen. So sind die Wohlfahrtsgewinne durch die Senkung der Inflationsrate von einem relativ geringen Niveau aus hin zu Preisstabilität, nach einer Untersuchung von Zee, äußerst gering. Nach seinen Berechnungen beträgt der Wohlfahrtsgewinn durch die Senkung der Inflationsrate von 4 % auf ein Niveau von 2 % (welches nach Bundesbank- bzw. EZB-Kriterien nahezu der Preisstabilität entspricht) unter der Annahme, dass die Seigniorage durch eine Einkommensteuer beim Staatsbudget substituiert werden muss, nur 0,2 % des BIP (vgl. Zee 1998).
[...]
[1] Diese kritische Inflationsrate entspricht dem kritischen Steuersatz der Laffer-Kurve, bei dem die Steuereinnahmen maximal sind.
[2] Mit Ausnahme der verzerrungsfreien Kopfsteuer, die jedoch von dem Großteil der Gesellschaft als verteilungspolitisch ungerecht empfunden wird und deshalb in der Praxis kaum Anwendung finden.
[3] Hierauf wird in Kapitel 3: „Inflation und Steuersystem“ näher eingegangen.
[4] Die Fisher-Gleichung besagt, dass der Nominalzins gleich dem Realzins zuzüglich der Inflationsrate ist.
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