Die der ökonomischen Theorie zugrundegelegte Modellierung der Individuen geht von einem schier unbegrenzten Maß an Rationalität aus. Entsprechende Akteure werden im Interesse ihrer Nutzenmaximierung stets sinnvolle Handlungsoptionen wählen. Im Rahmen einer ökonomischen Sozialvertragstheorie ist es dann Aufgabe des Staates die Handlungsfreiheit der Individuen dort zu beschräken, wo durch sie die Rechte anderer Individuen beeinträchtigt werden (könnten). Eine Rechtfertigung von nicht-konfliktären Handlungsbeschränkungen hingegen ist in diesem Kontext nicht möglich. Im politischen Geschehen werden solche gewöhnlich paternalistisch begründet, so beispielsweise die Helmpflicht für Motorradfahrer und auch die Drogenprohibition. Eine derartige Begründung ist problematisch, weil durch die Einschränkungen ausschließlich der jeweils Handelnde geschützt werden kann, da kein anderer in seinen Interessen durch die Handlung bedroht ist. Da die Individuen aber sowohl als ökonomische Akteure wie auch als Staatsbürger mündig und mit rationaler Entscheidungsfähigkeit versehen angenommen werden, scheinen nichtkonfliktäre Beschränkungen „bestenfalls überflüssig, schlechtestenfalls [...] einen mit Nutzeneinbussen verbundenen und daher nicht über Konsens legitimierten Eingriff in die Freiheit des einzelnen dar[zustellen].“ Fortgesetzter Drogenmissbrauch ist zunächst als massiv selbstschädigendes Verhalten mit der Annahme von Rationalität unvereinbar. Durch Abrücken vom „Rational-Choice“-Ansatz, dem Zugeständnis eines ‚multiple selfs’ lässt sich solches Verhalten als Problem der Machtverhältnisse zwischen langfristigem Planer und kurzfristig agierendem Macher beschreiben, oder aber als eine falsche Diskontierung des Nutzens: „Ein Suchtproblem resultiert daraus, dass die langfristigen negativen Konsequenzen des Drogenkonsums im Vergleich zum unmittelbaren Kick systematisch unterschätzt werden. In der jeweiligen Konsumentscheidung werden damit geringere Opportunitätskosten in Rechnung gestellt, als sich langfristig ergeben.“ Das Erkennen eines solchen Misstandes durch ein rationales Individuum muss zum Bestreben führen, die eigenen Handlungsmöglichkeiten in geeigneter Weise zu beschränken. Solcher Selbstpaternalismus kann von einer durch Selbstdisziplin geleisteten Veränderung der Präferenzordnung bis zur Suspendierung der Entscheidungsbefugnis - die durch Dritte überwacht zu werden hat - reichen. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 EINFÜHRENDES UND PROGRAMM
2 ENTWICKLUNG UND INTERESSENLAGE DER DROGENPOLITIK
2.1 Historie der problematischen Politik
2.2 Interessen der beteiligten Gruppen
2.3 Resultierende Zielsetzungen
3 INTENTION UND WIRKUNG DER TOTALPROHIBITION
3.1 Das Prohibitionskonzept
3.2 Konkrete Ausgestaltung
3.3 Besonderheiten des Rauschgiftmarkts und Auswirkungen
3.4 Fazit zur Prohibition
4 ALTERNATIVE STRATEGIEN
4.1 Kontrollierte Teilliberalisierung
4.1.1 Programm und Intention 17
4.1.2 M ö gliche Einw ä nde 18
4.2 Legalisierung
4.3 Prohibitionsverschärfung
5 AUSBLICK IM RÜCKBLICK
6 ABBILDUNGSVERZEICHNIS
7 LITERATURVERZEICHNIS
1 Einführendes und Programm
Die der ökonomischen Theorie zugrundegelegte Modellierung der Individuen geht von einem schier unbegrenzten Maß an Rationalität aus. Entsprechende Akteure werden im Interesse ihrer Nutzenmaximierung stets sinnvolle Handlungsoptionen wählen. Im Rahmen einer ökonomischen Sozialvertragstheorie ist es dann Aufgabe des Staates die Handlungsfreiheit der Individuen dort zu beschräken, wo durch sie die Rechte anderer Individuen beeinträchtigt werden (könnten). Eine Rechtfertigung von nicht-konfliktären Handlungsbeschränkungen hingegen ist in diesem Kontext nicht möglich. Im politischen Geschehen werden solche gewöhnlich paternalistisch begründet, so beispielsweise die Helmpflicht für Motorradfahrer und auch die Drogenprohibition. Eine derartige Begründung ist problematisch, weil durch die Einschränkungen ausschließlich der jeweils Handelnde geschützt werden kann, da kein anderer in seinen Interessen durch die Handlung bedroht ist.1 Da die Individuen aber sowohl als ökonomische Akteure wie auch als Staatsbürger mündig und mit rationaler Entscheidungsfähigkeit versehen angenommen werden, scheinen nicht- konfliktäre Beschränkungen „bestenfalls überflüssig, schlechtestenfalls [...] einen mit Nutzeneinbussen verbundenen und daher nicht über Konsens legitimierten Eingriff in die Freiheit des einzelnen dar[zustellen].“2
Fortgesetzter Drogenmissbrauch ist zunächst als massiv selbstschädigendes Verhalten mit der Annahme von Rationalität unvereinbar. Durch Abrücken vom „Rational-Choice“-Ansatz, dem Zugeständnis eines ‚multiple selfs’ lässt sich solches Verhalten als Problem der Machtverhältnisse zwischen langfristigem Planer und kurzfristig agierendem Macher beschreiben,3 oder aber als eine falsche Diskontierung des Nutzens:
„Ein Suchtproblem resultiert daraus, dass die langfristigen negativen Konsequenzen des Drogenkonsums im Vergleich zum unmittelbaren Kick systematisch unterschätzt werden. In der jeweiligen Konsumentscheidung werden damit geringere Opportunitätskosten in Rechnung gestellt, als sich langfristig ergeben.“4
Das Erkennen eines solchen Misstandes durch ein rationales Individuum muss zum Bestreben führen, die eigenen Handlungsmöglichkeiten in geeigneter Weise zu beschränken. Solcher Selbstpaternalismus kann von einer durch Selbstdisziplin geleisteten Veränderung der Präferenzordnung bis zur Suspendierung der Entscheidungsbefugnis - die durch Dritte überwacht zu werden hat - reichen.5 Selbstpaternalismus in seiner ausgeprägtesten Form könnte also im Falle eines intersubjektiven Konsens als Begründung für Drogenprohibition taugen. Die momentane repressive Politik scheint allerdings eher Ausdruck einer moralischen Haltung, die Abstinenz von illegalen Suchtstoffen fordert zu sein.6 Zwar ist eine solche Haltung massiv kritisierbar - etwa in verfassungsrechtlicher Hinsicht7 -, darauf soll aber verzichtet werden. Vielmehr wird im Folgenden anhand ökonomischer Überlegungen die Unzulänglichkeit und Optimierbarkeit der momentanen Drogenpolitik in Bezug auf das Abstinenz-Ziel gezeigt werden.
Für die Bestimmung konkreter Anliegen wird zunächst die historische Entwicklung der Drogenpolitik kurz beleuchtet, anschließend werden die Interessen aller beteiligten Gruppen dargestellt, woraus dann drogenpolitische Ziele abgeleitet werden können. Nach einem Abriss der erwünschten Wirkung repressiver Maßnahmen, sowie deren konkreter Ausgestaltung anhand des Marktes für Heroin, werden deren tatsächliche, contra-intentionale Wirkungen erläutert. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend wird abschließend eine Diskussion möglicher alternativen Strategien erfolgen.
2 Entwicklung und Interessenlage der Drogenpolitik
Die Drogenpolitik der Vergangenheit wurde von verschiedenen Mythen entscheidend beeinflusst. Da sich nur durch eine Auseinandersetzung mit diesen Vorstellungen sowohl das bisherige Handeln der politischen Akteure, aber auch die Ansichten großer Bevölkerungsteile nachvollziehen lassen, werden zunächst relevante Entwicklungen im vergangenen Jahrhundert kurz dargestellt. Im Anschluss werden die Interessen der beteiligten Gruppen aufgezeigt, aus denen sich später die rationalen Ziele der Drogenpolitik erschließen.
2.1 Historie der problematischen Politik
In nahezu allen uns bekannten Gesellschaften findet Drogengebrauch statt. Gewöhnlich ist die Einnahme kulturell integriert in medizinische, rituelle oder religiöse Zeremonien.8 Dies gilt auch für Deutschland, wo - legale - Drogen zu vielfältigen Zwecken eingesetzt werden.9 Problematisch wird ein Konsum hingegen, „wenn die Drogenverwendung gesellschaftliche Werte-Konflikte auslöst.“10 Solch eine Situation muss - zumindest scheinbar - im Amerika der beginnenden 20. Jahrhunderts geherrscht haben. Soziale Konflikte insbesondere mit chinesischen Einwanderern, die den Opiatgebrauch pflegten, führten im Klima einer nationalen Identitätskrise zum Beginn der massiven Dämonisierung des Heroins.11 Das geschaffene - hinsichtlich der Gefährlichkeit wesentlich übertriebene - Bild von Substanz und Gebrauchern wurde bewusst exportiert, da eine internationale Ächtung im amerikanischen Interesse lag.12 Amerikanischen Berichte waren denn auch im Wesentlichen die Grundlage der europäischen Expertenempfehlungen zur Heroin-Prohibition in Genf im Jahre 1931. Eigene Erfahrungen Europas gab es damals schlichtweg nicht in nennenswertem Umfang.13 Verschiedene Mythen aus diesem Kontext bestimmen - ungeachtet ihrer wissenschaftlichen Unhaltbarkeit - bis heute nicht nur die öffentliche Meinung, sondern auch die politische Debatte. Dazu gehören etwa die Annahme der sich unausweichlich einstellenden Sucht, der schweren gesundheitlichen Schäden aufgrund der Toxität der Substanz, und der sich zwangsläufig ergebenden moralischen Zerrüttung und Kriminalität.14 Dass diese Mythen derart lange bestehen konnten, liegt auch an der Tatsache, dass lediglich die offene, verelendete Drogenszene sichtbar wird, während kontrollierter Gebrauch - der auch bei harten Drogen von zumindest gut der Hälfte, eventuell sogar von 80% der Konsumenten betrieben wird15 - durch die Kriminalisierung der öffentlichen Wahrnehmung verborgen bleibt.16 Für die europäische Problemwahrnehmung spielt schließlich das erste westeuropäische, größere Aufkommen von Drogenmissbrauch in den 1960er Jahren im Rahmen der Jugendrevolte eine bedeutende Rolle. Diesem wurde mit einem bis heute gültigen Bedrohungsmythos begegnet.17 Dass man auf diesem Wege jedoch kaum den Interessen der Beteiligten gerecht werden kann, wird im Folgenden gezeigt werden. Stattdessen resultiert „eine [ ] Überladung [der Drogenpolitik] mit verschiedenste[n] Wertorientierungen.“18
Das dargelegte Zustandekommen der bisher vorherrschenden Haltung zum Gebrauch illegaler Drogen macht die weitverbreiteten Vorurteile nachvollziehbar, die bei der sachlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema hinderlich sind. Den Interessen aller Beteiligten, an denen eine sachliche Politik orientiert sein sollte, wird nun nachgegangen.
2.2 Interessen der beteiligten Gruppen
Für die Ermittlung der Ziele drogenpolitischer Maßnahmen sollen die Interessen der aktuell süchtigen Konsumenten, der kontrolliert Gebrauchenden sowie des Rests der Gesellschaft - auch als potentiell Süchtige - betrachtet werden. Darüber hinaus sind auch die Interessen der landwirtschaftlichen Produzenten zu untersuchen. Die professionellen Händler werden nicht berücksichtigt, da deren naheliegende Gewinninteressen ebenso naheliegend unberechtigt sind.19 Ausgangspunkt der Interessenbestimmung ist ein repressives Umfeld, dem deutschen status quo entsprechend.
Das Interesse der aktuell Süchtigen liegt in der Schadensbegrenzung.20 Wege aus der Abhängigkeit zurück zu einem selbstbestimmten Leben können im Übergang zu kontrolliertem Gebrauch oder zur Abstinenz bestehen. Unterstützende Therapieangebote sollten hierzu auf die Lebensumstände eingehen, und nicht etwa einen sofortigen Verzicht auf Drogen erzwingen wollen.21 Soweit der Konsum nicht vollständig eingestellt wird, äußern sich die Interessen konkret folgendermaßen: „Heroin hoher Qualität zu niedrigen Preisen und insbesondere die Möglichkeit eines entkriminalisierten Konsums.“22
Kontrolliert Gebrauchende möchten den Konsum möglichst risikofrei - im Hinblick auf Konsumrisiken aber auch Strafverfolgung - und sozialverträglich in ihr Leben integrieren, sie haben also ein ‚Normalisierungsinteresse’.23 Im Falle von Suchtgefahr bedürfen sie einer Hilfestellung noch bevor sie zur Gruppe der aktuell Süchtigen überwechseln würden.24
Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung, der keinen illegalen Drogenkonsum betreibt, geht es um die Minimierung der negativen Effekte des Konsums. Ob sich diese aus dem Konsum oder den Folgen des Verbotes ergeben ist an dieser Stelle irrelevant. Denkbare Schädigungen können etwa im Straßenverkehr stattfinden. Neben der Schädigung durch Beschaffungskriminalität - durch die immerhin rund ein Drittel der Aufwendungen für Drogen bestritten wird25 - kommt es zu einer Mehrbelastung der gemeinschaftlich getragenen Sozialsysteme,26 durch Justiz- und Polizeiapparat entstehen weitere Folgekosten der Beschaffungskriminalität, die sogar größer als die primären Kosten sein dürften.27 Soweit es sich bei den Bürgern ohne bisherigen Drogenkontakt um (potentiell) Probierwillige handelt, treten zwei weitere Interessen hinzu: Zum einen Kostensenkung des Konsums hinsichtlich Kriminalisierung, Beschaffungskosten, und Risiken, zum anderen - im Sinne von Selbstpaternalismus - das Bestehen bzw. der Aufbau einer Hürde, die unüberlegten Konsum verhindert.28
Die Interessen der einzelnen, landwirtschaftlichen Produzenten bestehen im weiteren Absatz ihrer Güter. Die politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen durch den Einfluss der Händlerorganisationen werden die Bürger in den Anbauländern jedoch sicher nicht wünschen. „Dass die kolumbianischen Drogenkartelle es sich leisten konnten, gegen die Regierung ihres eigenen Landes monatelang einen regelrechten Krieg zu führen, dürfte jene Gefahren hinreichend deutlich gemacht haben, die für die Länder des Südens von einer verfehlten Drogenpolitik des Nordens ausgehen.“29 Aus den jeweiligen Interessenlagen aller Gruppen können nun allgemeine Ziele der Drogenpolitik abgeleitet werden.
2.3 Resultierende Zielsetzungen
Anhand der aufgezeigten Interessen von Beteiligten und Betroffenen ergeben sich als Ziele, „die Grundlage einer jeden rationalen Drogenpolitik sind:
- Schutz potentieller Drogenkonsumenten [...]
- Gewährleistung menschenwürdiger Bedingungen für die bereits Süchtigen, unabhängig davon, ob sie drogenfrei leben wollen oder nicht
- Bereitstellung von Entziehungsmöglichkeiten für Ausstiegswillige
- Schutz der Gesellschaft vor den schädlichen Folgen des Drogenkonsums [...].“30 Darüber hinaus können die Normalisierung des Konsums für kontrollierte Nutzer, die
Verfolgung organisierter Kriminalität, und die Unterstützung der Entwicklungschancen von Anbauländern als erstrebenswürdig identifiziert werden.31 Prohibitionsbefürworter sehen einen Konflikt zwischen der Normalisierung und Schadensbegrenzung für die Konsumenten einerseits, und dem Schutz der Gesellschaft - allgemein vor den negativen externen Effekten, besonders hinsichtlich der potentiellen Konsumenten - andererseits, bei welchem den letzteren Zielen Priorität zuerkannt wird.32 Darin zeigt sich eine deutliche Inkonsequenz im Vergleich zur Zielgewichtung im Umgang mit legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin, zumal deren Todesopfer ein Vielfaches der durch illegale Drogen zu Tode kommenden Bürger ausmachen.33 Interessanter aber noch ist die Frage in wie weit die Prohibition ein zielkonformes Mittel ist, der im Folgenden nachgegangen wird.
3 Intention und Wirkung der Totalprohibition
Zunächst wird dazu das Funktionsprinzip der Prohibition aus ökonomischer Perspektive erläutert. Anschließend werden die praktischen Maßnahmen geschildert, und danach verschiedene Besonderheiten des Drogenmarktes aufgedeckt, die einem Funktionieren in der Praxis entgegenwirken.
3.1 Das Prohibitionskonzept
Prohibitive Politik versucht das Ziel der absoluten Drogenabstinenz mittels Strafverfolgung beider Marktseiten zu erreichen. Wirtschaftlich heißt das, „Prohibition ist der Versuch, Anbieter und Nachfrager mittels Kostenbelastungen aus dem Markt zu hebeln.“34 Dies lässt sich gut anhand des Preis-Mengen-Diagramms nachvollziehen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: prohibitive Markteinschränkung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: prohibitive Marktauflösung
Ausgehend von einem Marktgleichgewicht im Punkt G wird durch die Prohibition die Kostensituation für beide Marktseiten verschlechtert. Deshalb verschiebt sich die Angebotskurve nach Nordwesten, die Nachfragekurve nach Südwesten. Auf Anbieterseite machen die Zusatzkosten das Kriminalitätsrisiko aus. Dieses ergibt sich als Produkt aus der Wahrscheinlichkeit gefasst und bestraft zu werden und des zu erwartenden Strafmaßes; es bewirkt eine Verteuerung des Angebotes. Für die Nachfrageseite entstehen ebenfalls Zusatzkosten, und zwar in mehrerlei Hinsicht. Da zumindest der Besitz der Drogen ebenfalls strafbewehrt ist, ergibt sich ein analoges Strafrisiko. Außerdem ist für die Kaufabwicklung unter den Bedingungen eines Schwarzmarktes ein deutlich größeres Maß an Transaktionskosten aufzubringen, so etwa der zeitliche Mehraufwand.
[...]
1 vgl. Kobolt (1992), 39ff
2 Kobolt (1992), 44
3 vgl. Wieland (1992), 21ff
4 Koboldt (1995a), 56
5 vgl. Koboldt (1992), 51f
6 vgl. Böllinger (1992), 156
7 Ebd., 156
8 vgl. Wieland (1992), 11
9 vgl. Strobl (1991), 101
10 Illius (1991), 79
11 vgl. De Ridder (1991), 31f
12 vgl. Springer (1991), 114
13 vgl. ebd., 123
14 vgl. De Ridder (1991), 25ff
15 vgl. Hess (1992), 29
16 vgl. Neumeyer / Schach (1992), 13
17 vgl. Eisner (1991), 88
18 Eisner (1991), 99
19 vgl. Hartwig / Pies (1995), 66
20 Ebd., 64
21 vgl. Michels / Stöver (1992), 102
22 Ebd., 65
23 vgl. Pies (1995), 30f
24 vgl. Hartwig / Pies (1995), 123
25 vgl. Kreuzer / Römer-Klees / Schneider (1991), 203
26 vgl. Pommerehne / Hart (1991a), 246f
27 vgl. Franke (1991), 103
28 vgl. Hartwig / Pies (1995), 65
29 Pies (1992), 80
30 Hartwig / Pies (1992), 117
31 vgl. Hartwig / Pies (1995), 68f
32 vgl. Pies (1995), 31f
33 vgl. Strobl (1991), 104
34 Pies (1995), 21
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