Die GKV weist schwerwiegende Probleme auf. Die demographische Entwicklung und die steigende Arbeitslosigkeit sind nur einige Beispiele für die anhaltende Finanzie-rungskrise der GKV. Aufgrund dieser gesellschaftlichen Veränderungen besitzt die GKV nicht mehr genügend Einnahmequellen, um die Inanspruchnahme der Leistungen durch die Mitglieder finanzieren zu können. Die Ausgaben, die vor allem durch den seit Jahren andauernden und steigenden Bedarf an einer optimalen medizinischen Versorgung verursacht werden, stehen im Gegensatz zu den Einnahmen, da die jährliche Abnahme der Beitragszahler zu stetigen Einnahmeverlusten führt. Infolgedessen können die Kosten nicht mehr ausgeglichen werden. Somit stellt die unterproportionale Entwicklung des Einnahmefundaments ein gravierendes Problem in der GKV dar. Durch diese oben genannten Umstände besteht in der Politik ein einheitlicher Konsens über die Notwendigkeit von Reformen. Doch über die verschiedenen Möglichkeiten, wie die GKV in naher Zukunft finanziert werden soll, gehen die Meinungen weit auseinander. Beide großen Volksparteien entwickelten unterschiedliche
Reformkonzepte, die den Bundestagswahlkampf 2005 prägten. Die SPD versuchte die Wähler mit ihrer „Bürgerversicherung“ zu überzeugen, seitens der CDU/CSU vertraten die Politiker die „Gesundheitsprämie“. Nach dem Modell der „Bürgerversicherung“ werden alle Bürger und alle Einkommen je nach Leistungsfähigkeit zur Beitragszahlung einbezogen. Das bedeutet, dass auch Beamte, Selbstständige und gut verdienende Angestellte als Beitragszahler gelten. Neben dem Erwerbseinkommen werden auch Kapitalerträge hinzugezogen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander, da alle Bürger ihre Krankenkasse als gesetzliche oder private frei wählen können. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert. Die Grundidee einer „Gesundheitsprämie“ beinhaltet, dass jeder Bürger den gleichen Beitrag an die GKV zahlt. Es werden somit monatlich einkommensunabhängige Pauschalprämien in Höhe von 109 Euro, aber höchstens sieben Prozent des Einkommens, erhoben. Die Pauschalprämie für Kinder wird aus Steuermitteln finanziert. Die Trennung zwischen GKV und PKV wird beibehalten. Doch das Wahlergebnis ermöglichte weder den Sozialdemokraten noch den Unionsparteien nicht, ihre Reformvorschläge auszuführen, da beide nicht die nötige Mehrheit im Parlament erhielten. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Finanzierungskrise der GKV
2.1 Der demographische Wandel und der medizinisch-technische Fortschritt
2.2 Der Wandel der Beschäftigungsverhältnisse und die hohe Arbeitslosigkeit
2.3 Die paritätische Finanzierung
2.4 Der Solidarausgleich
3 Die Reformkonzepte der Parteien
3.1 Die „Bürgerversicherung“ der SPD
3.2 Die „Gesundheitsprämie“ der CDU/CSU
4 Der Weg zur Kompromisslösung
4.1 Die Reformvorschläge während des Einigungsprozesses
4.2 Der Kompromiss zur Gesundheitsreform
5 Schlussbetrachtung
5.1 Die Bewertung des Einigungsprozesses
5.2 Das Kompromissmodell: „Der Gesundheitsfonds“
5.3 Bewertung des „Gesundheitsfonds“
6 Nachbemerkung
7 Anhang
8 Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die GKV weist schwerwiegende Problemae auf. Die demographische Entwicklung und die steigende Arbeitslosigkeit sind nur einige Beispiele für die anhaltende Finanzierungskrise der GKV.[1] Aufgrund dieser gesellschaftlichen Veränderungen besitzt die GKV nicht mehr genügend Einnahmequellen, um die Inanspruchnahme der Leistungen durch die Mitglieder finanzieren zu können. Die Ausgaben, die vor allem durch den seit Jahren andauernden und steigenden Bedarf an einer optimalen medizinischen Versorgung verursacht werden, stehen im Gegensatz zu den Einnahmen, da die jährliche Abnahme der Beitragszahler zu stetigen Einnahmeverlusten führt. Infolgedessen können die Kosten nicht mehr ausgeglichen werden. Somit stellt die unterproportionale Entwicklung des Einnahmefundaments ein gravierendes Problem in der GKV dar.
Durch diese oben genannten Umstände besteht in der Politik ein einheitlicher Konsens über die Notwendigkeit von Reformen. Doch über die verschiedenen Möglichkeiten, wie die GKV in naher Zukunft finanziert werden soll, gehen die Meinungen weit auseinander. Beide großen Volksparteien entwickelten unterschiedliche Reformkonzepte, die den Bundestagswahlkampf 2005 prägten. Die SPD versuchte die Wähler mit ihrer „Bürgerversicherung“ zu überzeugen, seitens der CDU/CSU vertraten die Politiker die „Gesundheitsprämie“.
Nach dem Modell der „Bürgerversicherung“ werden alle Bürger und alle Einkommen je nach Leistungsfähigkeit zur Beitragszahlung einbezogen. Das bedeutet, dass auch Beamte, Selbstständige und gut verdienende Angestellte als Beitragszahler gelten. Neben dem Erwerbseinkommen werden auch Kapitalerträge hinzugezogen. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander, da alle Bürger ihre Krankenkasse als gesetzliche oder private frei wählen können. Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert.[2]
Die Grundidee einer „Gesundheitsprämie“ beinhaltet, dass jeder Bürger den gleichen Beitrag an die GKV zahlt. Es werden somit monatlich einkommensunabhängige Pauschalprämien in Höhe von 109 Euro, aber höchstens sieben Prozent des Einkommens, erhoben. Die Pauschalprämie für Kinder wird aus Steuermitteln finanziert. Die Trennung zwischen GKV und PKV wird beibehalten.[3]
Doch das Wahlergebnis ermöglichte weder den Sozialdemokraten noch den Unionsparteien nicht, ihre Reformvorschläge auszuführen, da beide nicht die nötige Mehrheit im Parlament erhielten. Die SPD konnte 34,2 Prozent, die Union 35,2 Prozent der Wählerstimmen verbuchen.[4] Somit erschwerte sich die Koalitionsbildung für die Parteien. Eine mehrheitsfähige Regierung, bestehend aus einer großen Volkspartei und zwei weiteren Parteien mit niedrigeren Stimmenanzahlen, ließ sich aufgrund fehlender politischer Gemeinsamkeiten nicht verwirklichen, so dass sich die SPD und die Union zu der Bildung einer großen Koalition entschlossen.
Der Zusammenschluss beider Parteien brachte im Bezug auf die nötige Finanzierungsreform der GKV große Schwierigkeiten mit sich. Zwar einigten sich die SPD und die CDU/CSU darauf, dass eine Kompromisslösung gefunden werden müsse, doch beharrten beide auf ihren Konzepten, so dass eine gemeinsame Vereinbarung über die notwendigen Reformen erschwert wurde. Das Scheitern der Verhandlungen über eine gemeinsame Linie führte dazu, dass die Beantwortung der Frage nach der Finanzierung der GKV im Koalitionsvertrag erst einmal offen gelassen wurde. In diesem Vertrag wurde festgehalten, dass sich die „Gesundheitsprämie“ und die „Bürgerversicherung“ nicht ohne weiteres miteinander vereinbaren lassen. Die Koalition wollte für diese Frage im Laufe des Jahres 2006 eine gemeinsame Lösung entwickeln.[5] Die Kompromisslösung galt als Prüfstein für das Bestehen der großen Koalition.
In den folgenden Kapiteln möchte ich die angestrebten Kompromisse und somit die Vorschläge der Politiker über die neuen Möglichkeiten einer Finanzierung vom September letzten Jahres bis Anfang Juli 2006 betrachten. Mein Hauptaugenmerk lege ich hierbei auf die Politikinhalt-Analyse. Entstandene Kontroversen in der Koalition werde ich nur bei Bedarf mit einbeziehen. Zunächst aber werde ich die wichtigsten Gründe für die vorhandene Finanzierungsimplosion in der GKV darstellen, da das Ziel der Koalition die Lösung dieser Probleme beinhalten sollte. Auf dieser Grundlage werde ich die beiden Reformkonzepte der SPD sowie der CDU/CSU veranschaulichen, da diese Modelle mögliche Antworten auf die Finanzierungsschwierigkeiten geben. Eine Bewertung der Modelle werde ich jedoch nicht vornehmen, da sich viele Wissenschaftler, unter anderem Stefan Fetzer[6], in der Vergangenheit ausgiebig damit beschäftigt haben. Nach der Vorstellung beider Reformmodelle werde ich den inhaltlichen Einigungsprozess seit der Gründung der großen Koalition skizzieren und diesen diskutieren. Abschließend werde ich auf die Kompromisslösung näher eingehen.
2 Die Finanzierungskrise der GKV
Um den Gesamtzusammenhang meiner Hausarbeit verständlich darstellen zu können, werde ich im Folgenden die wichtigsten Determinanten, die zu einer Wachstumsschwäche bei der Finanzierung führen, aufzeigen. Im ersten Schritt stelle ich den Zusammenhang zwischen der Finanzierung und dem demographischen Wandel dar.
2.1 Der demographische Wandel und der medizinisch-technische Fortschritt
Der demographische Wandel in unserer Gesellschaft stellt in naher Zukunft eine große Herausforderung für die GKV dar. Zwei gleichzeitig stattfindende Entwicklungen, zum einen die Senkung der Geburtenhäufigkeit und zum anderen die Erhöhung der Lebenserwartung, führen zu einem „doppelten Alterungsprozess“.[7] Das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern hat sich in den vergangenen 40 Jahren bereits von 3:1 auf 2:1 verschlechtert.[8] Das hat zur Folge, dass im Verhältnis weniger Jüngere die Leistungen für mehr Ältere aufbringen müssen, so dass es zu einer Gefährdung des umlagefinanzierten Generationenvertrages in der GKV kommt.[9] Dieser „doppelte Alterungsprozess“ wurde durch den medizinischen Fortschritt stark vorangetrieben, da aufgrund einer verbesserten Medizin Krankheiten früher diagnostiziert und effektivere Behandlungsmöglichkeiten entwickelt worden sind. Die statistische Lebenserwartung stieg in den vergangenen Jahrzehnten drastisch an. Im Jahr 1901 betrug die Lebenserwartung für Männer 44,82 Jahre und für Frauen 48,33 Jahre. Heute werden Männer durchschnittlich schon 75,89 Jahre und Frauen sogar 81,55 Jahre alt.[10] Der medizinisch-technische Fortschritt ermöglicht nicht nur eine höhere Lebenserwartung, sondern verursacht auch hohe Kosten. Jeder Patient möchte die bestmögliche Behandlung für sich in Anspruch nehmen, doch diese ist oft mit einer modernen technischen Diagnostik (zum Beispiel Magnet-Resonanz-Tomographie) und einer teuren Behandlung (beispielsweise moderne Medikation oder aufwändige Operationen) verbunden.[11] Diese veränderte Mitgliederstruktur sowie der medizinisch-technische Fortschritt müssen bei einer Finanzierungsreform berücksichtigt werden.
Im Folgenden werde ich auf den Wandlungsprozess der Beschäftigungsverhältnisse und auf die Arbeitslosenquote eingehen, da diese auch einen direkten Einfluss auf die Einnahmebasis der GKV ausüben.
2.2 Der Wandel der Beschäftigungsverhältnisse und die hohe Arbeitslosigkeit
In der GKV sind rund 90 Prozent der Bevölkerung versichert.[12] Die Beitragsbasis besteht aus dem Erwerbseinkommen der Mitglieder, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit jährlich 42.750 Euro liegt. In diesem Finanzierungsverfahren liegt die zentrale Ursache für die anhaltenden Beitragssatzprobleme der GKV. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Erwerbsarbeit üben einen direkten Einfluss auf das lohnabhängige Sicherungssystem aus. Einerseits sorgt der Wandel der Beschäftigungsverhältnisse für einen Einnahmeausfall, da die traditionellen sozialversicherungspflichtigen Normalbeschäftigungsverhältnisse erodieren und im Gegenzug andere Erwerbsformen wie Teilzeitbeschäftigung oder geringfügige Beschäftigungen deutlich zunehmen.[13] Gleichzeitig gibt es unterdurchschnittliche Zuwächse bei Löhnen und Gehältern aufgrund von Lohnzurückhaltung sowie Kürzungen oder Wegfall von Gratifikationen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.[14] Des Weiteren liegt in Deutschland die Arbeitslosigkeit bei zirka 4,4 Millionen, die zusätzlich die Finanzierungsprobleme hinsichtlich der Einnahmebasis verstärkt.[15] Folge dessen ist bei einer zukünftigen Reform die vorhandene gesellschaftliche Problematik zu berücksichtigen. Die Einnahmebasis der GKV auf Einkommen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist aus heutiger Sicht unzureichend, da das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Versicherten durch den Wandel der Beschäftigungsverhältnisse und der hohen Arbeitslosigkeit im Ungleichgewicht bleiben wird. Dies wirkt sich unter anderem konkret beim umlagefinanzierten Generationenvertrag aus, denn immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentner finanzieren.[16]
2.3 Die paritätische Finanzierung
Ein weiterer Streitpunkt liegt in der paritätischen Finanzierung der GKV. Diese beinhaltet, dass ein zunehmender Teil der Kosten des Gesundheitswesens durch lohnbezogene Abgaben entrichtet werden muss, für die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer aufkommen.[17] Doch die lohnbezogenen Beiträge sind für die hohen Lohnnebenkosten verantwortlich. Diese Arbeitskosten verursachen im internationalen Vergleich hohe Belastungen bei den Unternehmen. Folglich ist der Faktor Arbeit zu teuer, und Deutschland kann nur begrenzt international wettbewerbsfähig sein.[18] Um die wirtschaftliche Entwicklung nicht weiter zu gefährden, muss die Koalition die Beitragssätze berücksichtigen, da eine Beitragserhöhung die Wettbewerbsfähigkeit weiter einschränken würde. Die wechselseitige Abhängigkeit von Arbeitsmarkt und Krankenversicherung ist nicht mehr vollständig tragfähig.
2.4 Der Solidarausgleich
Das wichtigste und zentrale Prinzip der GKV ist durch den Solidarausgleich gekennzeichnet. Der Solidarausgleich zwischen Gesunden und Kranken, der Generationenausgleich, der Familienlastenaustausch und die Einkommensumverteilung genießen eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung.[19] Um das Funktionieren des Solidarausgleichs zu gewährleisten, müssen relativ viele Gesunde in die GKV einzahlen, um die Ausgaben der kranken Versicherten finanzieren zu können. Doch die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV, die 2006 monatlich bei 3.562,50 Euro liegt, führt zu einer Abwanderung relativ gesunder und gut verdienender Mitglieder in die PKV.[20] Höhere Einkommen, die oberhalb der Bemessung liegen, werden somit nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet.[21] Somit stellt sich für die Koalition die Frage, ob es gerecht ist, wenn Bürger mit hohem Einkommen von der GKV zur PKV wechseln und folglich nicht mehr zum Solidarausgleich herangezogen werden.
3 Die Reformkonzepte der Parteien
Die SPD und die CDU/CSU vertraten vor, während und auch noch nach der Bundestagswahl ihre jeweils eigenen Lösungsvorschläge zu den oben genannten Problemen. Die SPD möchte sich der Herausforderung mit Hilfe der so genannten „Bürgerversicherung“ stellen, die Union favorisiert die so genannte „Gesundheitsprämie“. Doch die Realisierung eines dieser Konzepte scheiterte in den Koalitionsverhandlungen. Somit bestand die Aufgabe, durch den Zusammenschluss beider Varianten eine gemeinsame Einigung zu erzielen. Hierbei zeigte sich, dass die beiden Konzepte die öffentlichen und politischen Diskussionen immens formten. Die SPD und die Union versuchten im Einigungsprozess, während gemeinsamer Verhandlungen die anderen Koalitionsmitglieder von ihren Ideen zu überzeugen und somit Elemente ihres Konzeptes mit einzubringen. Die Konzepte der SPD und CDU/CSU besaßen folglich in den Verhandlungen eine große Bedeutung. Aus diesem Grund möchte ich im Folgenden die Inhalte beider Konzepte vorstellen, um in der Schlussbetrachtung analysieren zu können, welche Bestandteile aus der „Bürgerversicherung“ und der „Gesundheitsprämie“ in die Kompromisslösung eingegangen sind.
3.1 Die „Bürgerversicherung“ der SPD
Bei der „Bürgerversicherung“ soll sich die gesamte Bevölkerung an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung beteiligen, so dass auch Beamte, Selbständige und Gutverdienende mit eingeschlossen sind. Weiterhin möchte die SPD durch die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten die Finanzierungsgrundlage ausweiten und stabilisieren. Die SPD plant die Einbeziehung der Einkünfte mit Hilfe eines Zwei-Säulen-Modells zu vollziehen. In der ersten Säule sollen die Erwerbseinkommen aus Gehalt, Lohn, selbständiger Tätigkeit, Renten und der Arbeitslosenversicherung zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung dienen. Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt wie bisher bestehen. In der zweiten Beitragssäule sollen Kapitaleinkünfte mit eigener Bemessungsgrenze die Beitragsgrundlage erhöhen.[22]
Die SPD plant, die zweite Säule zu einem nicht festgelegten Zeitpunkt durch das Kapital-Steuer-Modell zu ersetzen. Demnach sollen einkommensabhängige Beiträge durch eine Abgeltungssteuer, die sich nach dem Kapitaleinkommen richtet, erhoben werden. Der aus Steuern finanzierte Zuschuss an die Krankenversicherung in Höhe von etwa sieben Prozent werde auch von den privat Versicherten entrichtet. Zudem entfalle die Beitragsbemessungsgrenze für Einkünfte aus Zins- und Kapitalerträgen.
Die Mitglieder sollen ihre Beiträge weiterhin nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit aus dem Erwerbs- und Kapitaleinkommen bezahlen. Auch die paritätische Finanzierung, bei der sich der Arbeitgeber an den lohnbezogenen Beiträgen beteiligt, soll beibehalten werden.
Des Weiteren möchte die SPD die Versicherungspflichtgrenze aufheben, da die „Bürgerversicherung“ eine Versicherungspflicht enthält. Die Bürger können sich bei einer GKV oder aber auch bei einer PKV versichern. Beide Krankenversicherungen bieten den gleichen Bürgerversicherungstarif an, der folgende Mindestanforderungen umfasst: Es soll ein Kontrahierungszwang bestehen, bei der jede Versicherung jeden Bürger ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen muss. Außerdem sollen die Krankenversicherungen einen einheitlichen gesetzlichen Leistungskatalog anbieten und nach dem Sachleistungsprinzip vergüten. Somit bleibt zwar die Existenz der PKV erhalten, jedoch wird der Unterschied zur GKV zum größten Teil aufgehoben. Lediglich die Mitglieder, die in der Vergangenheit einen Vertrag mit der PKV abgeschlossen haben, dürfen diesen behalten.
Zusätzlich sollen die Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert werden.
Die „Bürgerversicherung“ fand während des Wahlkampfes eine breite Zustimmung in der Bevölkerung, da in diesem vorgestellten Konzept wesentliche Gerechtigkeitsprinzipien beibehalten werden (Familienlastenausgleich, Einkommensumverteilung) und aufgrund der Einbeziehung weiterer Einkommensarten die Gerechtigkeit ausgebaut werden kann.[23]
[...]
[1] Vgl. Jacobs, Klaus: Parteien zur Kassenfinanzierung. Kein Beschluss aus einem Guss, in: Gesundheit und Gesellschaft, Ausgabe 3, 7. Jahrgang, Bonn 2004, S. 34
[2] Vgl. Beske, Fritz: Veränderungsoptionen in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bürgerversicherung, Kopfpauschale und andere Optionen im Test, Kiel 2004, S. 37-40
[3] Vgl. Beske, Veränderungsoptionen, S. 63f
[4] Vgl. Wahlergebnisse, in: http:// stat.tagesschau.de/wahlarchiv/wid246/
[5] Vgl. Koalitionsvertrag, in: koalitionsvertrag.spd.de, S. 102
[6] Vgl. Fetzer, Stefan: Determinanten der zukünftigen Finanzierbarkeit der GKV: Doppelter Alterungsprozess, Medikalisierungs- vs. Kompressionsthese und medizinisch-technischer Fortschritt,Freiburg 2005
[7] Vgl. Fetzer: Determinanten, S. 1f
[8] Vgl. Pimpertz, Jochen: Solidarische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Vom lohnbezogenen Beitrag zur risikounabhängigen Versicherungsprämie, Köln 2003, S. 17
[9] Vgl. Cassel, Dieter: Wege zur nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, Paderborn 2005, S. 10
[10] Vgl. Entwicklung der Lebenserwartung von Neugeborenen 1901/1910 – 2002, in: www.sozialpolitik-aktuell.de/datensammlung/8/ab/abbVIII42.pdf
[11] Vgl. Fetzer, Determinanten, S. 16ff
[12] Vgl. Statistisches Bundesamt: Soziale Sicherung, in: Datenreport 2004. Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland. Teil 1: Gesellschaft, Wirtschaft, Staat im Spiegel der Statistik, Bonn 2004, S. 210
[13] Vgl. Statistisches Bundesamt: Situation und Erwartungen auf dem Arbeitsmarkt, in:Datenreport 2004.Teil 2, Objektive Lebensbedingungen und subjektives Wohlbefinden im vereinten Deutschland, S. 503
[14] Vgl. Lamping, Wolfram: Kippt der eiserne Kanzler? Die deutsche Diskussion über Bürgerversicherung und Kopfpauschale, Vortrag, oO, oJ., S. 8
[15] Vgl. Statistisches Bundesamt: registrierte Arbeitslose Juni 2006 in: http//www.destatis.de/indicators/d/arb110ad.htm
[16] Vgl. Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Band 1: Finanzierung und Nutzorientierung, Bonn 2003, S.22ff
[17] Vgl. Simon, Michael: Das Gesundheitssystem in Deutschland. Eine Einführung in Struktur und Funktionsweise, Bern 2005, S. 74f
[18] Vgl. Jacobs, Parteien zur Kassenfinanzierung, S. 34
[19] Vgl. Jacobs, Parteien zur Kassenfinanzierung, S. 34
[20] Vgl. Simon, Das Gesundheitssystem, S. 53ff
[21] Vgl. Simon, Das Gesundheitssystem, S. 111f
[22] Vgl. Beske, Veränderungsoptionen, S. 37ff
[23] Vgl. Jacobs, Klaus: Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung, in: Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Bürgerversicherung versus Kopfpauschale. Alternative Finanzierungsgrundlagen für die GKV, Bonn 2003, S. 13
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