Im März 2003 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) den Begriff „Ganztagsschule“ definiert:
Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich 1
- über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein
ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein
Mittagessen bereitgestellt wird,
- die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung
organisiert sowie in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stehen.
Es werden drei Formen der Ganztagsschule unterschieden:
- Voll gebundene Form:
die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- Teilweise gebundene Form:
Hier verpflichtet sich nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- Offene Form:
Es ist in dieser Form der Ganztagsschule ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich erklären.
Diese Definition lässt auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips der Kultusministerkonferenz vieles offen und bewegt sich auf niedrigem Kompromissniveau, so dass die Bundesländer ihr eigenes Konzept einer Ganztagsschule entwickeln können. Es ist bedenklich, dass sich die Konzepte der Bundesländer mehr an den leeren Kassen der Länder und Kommunen (als Träger der äußeren Schulverwaltung) als an pädagogischen Standards orientieren könnten.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Definition der Ganztagsschule nach der Kultusministerkonferenz
- Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz
- 2.1 Ganztagsschule in neuer Form
- 2.2 Entwicklung und Zeugnis
- 2.3 Beraternetz an Ganztagsschulen
- 2.4 Finanzeinsatz des Landes und Personal
- 2.5 Kooperations-Rahmenvereinbarungen
- Ganztagsschule im Saarland
- 3.1 Zielsetzung
- 3.2 Konzept
- 3.3 Personal
- 3.4 Landeszuschuss
- 3.5 Übergansregelung, In-Kraft-Treten
- Modelle und Konzepte
- 4.1 Grundschule und Hort
- 4.2 Grundschule und Hort im räumlichen Verbund
- 4.3 Grundschule als "verlässliche" Halbtagsschule
- 4.4 Grundschule als offene Ganztagsschule
- 4.5 Grundschule als gebundene Ganztagsschule
- 4.6 Grundschule als Tagesheimschule
- Ziele und Inhalte der Ganztagsschule
- Nutzung der Ganztagsschulen
- Ganztagschule auf Grund von PISA
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Konzept der Ganztagsschule und analysiert die verschiedenen Modelle und Konzepte, die in Rheinland-Pfalz und im Saarland umgesetzt werden. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die Definition, Ziele und Strukturen der Ganztagsschule zu liefern.
- Definition der Ganztagsschule nach der Kultusministerkonferenz
- Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz und im Saarland
- Modelle und Konzepte der Ganztagsschule
- Ziele und Inhalte der Ganztagsschule
- Nutzung der Ganztagsschulen
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 definiert die Ganztagsschule gemäß der Kultusministerkonferenz (KMK) und stellt die verschiedenen Formen der Ganztagsschule dar. Kapitel 2 beleuchtet die spezifische Situation der Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz, inklusive ihrer Entwicklung, Struktur und Organisation. Kapitel 3 fokussiert auf die Umsetzung der Ganztagsschule im Saarland, wobei die Zielsetzung, das Konzept, die Personalstruktur und die Finanzierung im Vordergrund stehen. Kapitel 4 präsentiert verschiedene Modelle und Konzepte der Ganztagsschule, wie z.B. die Kombination von Grundschule und Hort, die "verlässliche" Halbtagsschule, die offene und gebundene Ganztagsschule sowie die Tagesheimschule. Kapitel 5 befasst sich mit den Zielen und Inhalten der Ganztagsschule.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Ganztagsschule, Bildung, Unterricht, pädagogische Konzepte, Modelle und Konzepte, Rheinland-Pfalz, Saarland, Kultusministerkonferenz (KMK), Ziele und Inhalte, Finanzierung, Personal, Entwicklung.
Wie definiert die KMK eine Ganztagsschule?
Eine Schule, die an mindestens drei Tagen pro Woche ein Angebot von täglich sieben Stunden bereithält, Mittagessen anbietet und unter Aufsicht der Schulleitung steht.
Was ist eine „gebundene“ Ganztagsschule?
In dieser Form sind alle Schüler verpflichtet, an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
Worin unterscheidet sich die „offene“ Form?
Die Teilnahme ist freiwillig, muss aber nach der Anmeldung für ein Schulhalbjahr verbindlich erklärt werden.
Was ist eine „verlässliche“ Halbtagsschule?
Ein Modell, das eine garantierte Betreuungszeit am Vormittag bietet, aber kein vollwertiges Ganztagsangebot im Sinne der KMK ist.
Warum hat PISA den Ausbau von Ganztagsschulen gefördert?
Die PISA-Studien zeigten Mängel im deutschen Bildungssystem auf, die durch längere Lernzeiten und bessere individuelle Förderung behoben werden sollen.
- Quote paper
- Sabrina Kläs (Author), 2005, Ganztagsschulen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60212