Ausgangspunkt für die Notwendigkeit des Sanierungsprivilegs war die Helaba- Sonnenring- Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1981. 1 Eine Bank gewährte einem Bauunternehmen über Jahre hinweg Kredite, um deren Bauvorhaben zu unterstützen. Als das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten geriet, trat es aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung seine überwiegenden Anteile an eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der Bank ab. Die Bank gewährte anschließend weitere Darlehen. Der BGH entschied nunmehr, dass die Darlehen der Bank als Eigenkapital zu qualifizieren seien und erteilte damit sowohl einer Sonderstellung der Banken, als auch einem gesamten Sanierungsprivileg auf Grundlage der Eigenkapitalersatzregeln, endgültig eine Absage. 2
Diese Rechtsprechung wurde in den Jahren danach zwar akzeptiert, aber als sanierungsfeindlich angesehen. Stimmen wurden laut, welche vom Gesetzgeber die Normierung eines Sanierungsprivilegs 3 oder gar die Streichung der Kapitalersatzregeln verlangten. 4 Der Gesetzgeber gab dem Druck der Literatur nach und fügte über Art. 10 Nr. 2 KonTraG 5 ein Sanierungsprivileg in den § 32 a III GmbHG ein. Die Norm erlangte Gültigkeit mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 01. 05. 1998.
Inhaltsverzeichnis
- A. Allgemeine Einführung.
- B. Das Sanierungsprivileg aus § 32a III 3 GmbHG.
- I. Die Norm
- 1. Sinn und Zweck
- 2. Das Sanierungsprivileg im System des Kapitalersatzrechts
- a) Vereinbarkeit mit dem Insolvenzrecht
- b) Vereinbarkeit mit dem Kapitalersatzrecht
- c) Konsequenzen für die Auslegung.
- 3. Die Tatbestandsmerkmale
- a) Krise
- aa) Definition
- bb) Eintritt der Krise als maßgeblicher Zeitpunkt
- b) Erwerb von Geschäftsanteilen
- c) Privilegierung auch ohne Anteilserwerb
- d) Privilegierung von Altgesellschaftern
- aa) Überschneidungen mit dem Zwerganteilsprivileg (§ 32a III 2 GmbHG)
- bb) Hinzuerwerb von Anteilen zu einer unternehmerischen Beteiligung
- e) Darlehensgeber
- aa) Bankenprivileg.
- bb) Darlehensgewährung vor Anteilserwerb
- cc) Erfassung von darlehensgleichgestellten Rechtshandlungen (§ 32a III 1 GmbHG)
- f) zur Überwindung der Krise.
- 4. Rechtsfolge
- a) Gegenstand der Privilegierung
- b) Dauer der Privilegierung
- 5. Beweislast
- II. Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln auf andere Gesellschaftsformen
- 1. Auf die AG
- 2. Auf die KG
- 3. Auf die GmbH & Co. KG
- C. Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Sanierungsprivileg aus § 32a III 3 GmbHG und analysiert dessen Sinn und Zweck, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anwendung in der Praxis.
- Die Entwicklung und rechtliche Einordnung des Sanierungsprivilegs
- Die Vereinbarkeit des Sanierungsprivilegs mit dem Insolvenzrecht und dem Kapitalersatzrecht
- Die Voraussetzungen für die Anwendung des Sanierungsprivilegs
- Die Rechtsfolgen des Sanierungsprivilegs
- Die Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln auf andere Gesellschaftsformen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer allgemeinen Einführung in das Thema, indem sie die Entstehung des Sanierungsprivilegs und die Gründe für seine Einführung beleuchtet.
Im zweiten Kapitel geht es um die Norm des Sanierungsprivilegs aus § 32a III 3 GmbHG. Hierbei werden der Sinn und Zweck des Privilegs, die Vereinbarkeit mit anderen Rechtsgebieten und die Voraussetzungen für dessen Anwendung beleuchtet.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln auf andere Gesellschaftsformen wie die AG, die KG und die GmbH & Co. KG.
Schlüsselwörter
Sanierungsprivileg, § 32a III 3 GmbHG, Kapitalersatzrecht, Insolvenzrecht, Eigenkapitalersatzregeln, Gesellschaftsrecht, Unternehmenssanierung, Anteilserwerb, Krise, Rechtsfolge.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Sanierungsprivileg im GmbH-Recht?
Das Sanierungsprivileg (§ 32a III 3 GmbHG) befreit Gesellschafterdarlehen, die in einer Krise zum Zweck der Sanierung gewährt werden, von den strengen Regeln des Kapitalersatzrechts.
Was war die Helaba-Sonnenring-Entscheidung?
Ein BGH-Urteil von 1981, das ein Sanierungsprivileg zunächst ablehnte und Bankendarlehen in der Krise als Eigenkapital qualifizierte, was als sanierungsfeindlich galt.
Unter welchen Voraussetzungen greift das Sanierungsprivileg?
Voraussetzungen sind der Erwerb von Geschäftsanteilen in der Krise mit der Absicht, die Krise zu überwinden (Sanierungsabsicht).
Gilt das Sanierungsprivileg auch für Banken?
Ja, die Arbeit thematisiert das sogenannte „Bankenprivileg“ im Rahmen der Darlehensgewährung zur Sanierung.
Wird das Privileg auch auf andere Gesellschaftsformen angewandt?
Die Seminararbeit untersucht die Übertragbarkeit der Regeln auf die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die GmbH & Co. KG.
- Arbeit zitieren
- Diplom Wirtschaftsjuristin (FH) Janine Appel (Autor:in), Oliver Krause (Autor:in), 2005, Anteilserwerb zur Sanierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59924