Am 1.Juli 1998 trat ein Gesetz in Kraft, das wesentliche Änderungen im Familienrecht mit sich brachte – das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG). Mit dem Gesetz ging u.a. die Neuregelung der elterlichen Sorge im Falle von Trennung und Scheidung einher.
Trennung und Scheidung haben in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen. Im allgemeinen Sprachgebrauch macht heute immer häufiger der Begriff von der „Patch-Work-Familie“ die Runde. Die maßgeblich von Trennung und Scheidung Betroffenen sind Kinder. 1997 lag die Zahl der Scheidungskinder laut Statistischem Bundesamt bei 163.112. Diese Zahl ist alarmierend, da – wenn auch sehr oberflächlich – die erheblichen Belastungen von Trennung und Scheidung für Kinder im Allgemeinen bekannt sind.
Das KindRG soll eine Antwort auf diese Problematik geben – so war es zumindest Intention des Gesetzgebers. Entsprechend ist es Ziel dieser Arbeit, das KindRG und seine Bedeutung für Scheidungs- und Sorgerechtsvorgänge darzustellen und seine Entwicklung von 1998 bis heute ausführlich zu beleuchten. So sollen ein vorläufiges Urteil ermöglicht und eine Bilanz gezogen werden, wie das Gesetz knapp acht Jahre nach Inkrafttreten bewertet werden kann. Aufgrund der umfassenden Thematik ist es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, auf andere Neuregelungen des KindRG einzugehen.
Eingangs wird zunächst die Bedeutung von Trennung und Scheidung für die Betroffenen – Eltern sowie Kinder – erarbeitet, um ein Grundverständnis für die vorhandene Problematik aufzuzeigen, der diese ausgesetzt sind. Im Folgenden sind die rechtlichen Neuregelungen bzgl. der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung zu erläutern. Hierauf aufbauend werden die Aufgaben der beteiligten Professionen beschrieben, um die Verschiebung der Zuständigkeiten und vor allem der Verantwortungsbereiche zwischen den einzelnen Fachkräften und das daraus erforderlich werdende Zusammenwirken dieser zu verdeutlichen. Abschließend werden unterschiedliche Beiträge aus der wissenschaftlichen Literatur, positive wie negative, gegeneinander abgewogen. Hiervon ausgehend, soll eine Bilanz präsentiert werden, mit der versucht wird, eine Stellungnahme über das KindRG abzugeben.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Bedeutung von Trennung und Scheidung für die Betroffenen
2.1 Eltern / Erziehungsberechtigte
2.2 Kinder
3 Rechtliche Grundlagen von Trennung und Scheidung nach der Kindschaftsrechtsreform
4 Bedeutung von Trennung und Scheidung
für professionelle Bereiche nach der Kindschaftsrechtsreform
4.1 Jugendamt
4.2 Gericht
4.3 Rechtsanwalt
4.4 Verfahrenspfleger
4.5 Zusammenwirken der Professionen
5 Entwicklung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes von 1998 – 2006 – pro und contra
6 Interview mit Frau G
7 Schlussbetrachtung
Anhang
Interview mit Frau G
Bibliografie
1 Einleitung
Am 1.Juli 1998 trat ein Gesetz in Kraft, das wesentliche Änderungen im Familienrecht mit sich brachte – das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG). Mit dem Gesetz ging u.a. die Neuregelung der elterlichen Sorge im Falle von Trennung und Scheidung einher.
Trennung und Scheidung haben in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen. Im allgemeinen Sprachgebrauch macht heute immer häufiger der Begriff von der „Patch-Work-Familie“ die Runde. Die maßgeblich von Trennung und Scheidung Betroffenen sind Kinder. 1997 lag die Zahl der Scheidungskinder laut Statistischem Bundesamt bei 163.112.[1] Diese Zahl ist alarmierend, da – wenn auch sehr oberflächlich – die erheblichen Belastungen von Trennung und Scheidung für Kinder im Allgemeinen bekannt sind.
Das KindRG soll eine Antwort auf diese Problematik geben – so war es zumindest Intention des Gesetzgebers. Entsprechend ist es Ziel dieser Arbeit, das KindRG und seine Bedeutung für Scheidungs- und Sorgerechtsvorgänge darzustellen und seine Entwicklung von 1998 bis heute ausführlich zu beleuchten. So sollen ein vorläufiges Urteil ermöglicht und eine Bilanz gezogen werden, wie das Gesetz knapp acht Jahre nach Inkrafttreten bewertet werden kann. Aufgrund der umfassenden Thematik ist es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, auf andere Neuregelungen des KindRG einzugehen.
Eingangs wird zunächst die Bedeutung von Trennung und Scheidung für die Betroffenen – Eltern sowie Kinder – erarbeitet, um ein Grundverständnis für die vorhandene Problematik aufzuzeigen, der diese ausgesetzt sind. Im Folgenden sind die rechtlichen Neuregelungen bzgl. der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung zu erläutern. Hierauf aufbauend werden die Aufgaben der beteiligten Professionen beschrieben, um die Verschiebung der Zuständigkeiten und vor allem der Verantwortungsbereiche zwischen den einzelnen Fachkräften und das daraus erforderlich werdende Zusammenwirken dieser zu verdeutlichen. Abschließend werden unterschiedliche Beiträge aus der wissenschaftlichen Literatur, positive wie negative, gegeneinander abgewogen. Ergänzt werden die Ausführungen durch ein Interview mit Frau G., deren Eltern sich vor 24 Jahren scheiden ließen. Hiervon ausgehend, soll eine Bilanz präsentiert werden, mit der versucht wird, eine Stellungnahme über das KindRG abzugeben.
2 Bedeutung von Trennung und Scheidung für die Betroffenen
2.1 Eltern / Erziehungsberechtigte
Trennung und Scheidung sind kein „singuläres Ereignis“, sondern „ein komplexer, mehrdimensionaler, sich über einen längeren Zeitraum erstreckender Veränderungsprozess“[2]. Die daraus resultierenden Auswirkungen werden für die betroffenen erwachsenen Eheleute in der Wissenschaft teilweise unterschiedlich gesehen. Schäfers Aussage bringt aber einen wesentlichen Aspekt von Trennung und Scheidung auf den Punkt. Zum einen unterstellt § 1566 BGB die unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder ein Partner dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt. Zum anderen bestätigen auch andere Beiträge in der Literatur Schäfers Feststellung, u.a. jener von Hetherington und Kelly, deren Forschung über Scheidung eine 40jährige Langzeitstudie zugrunde liegt. Auf diese wird noch Bezug genommen.
Nachfolgendes Schema verdeutlicht den Ablauf von Trennung und Scheidung:
Abbildung 1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle[3]
Demnach lässt sich der Scheidungsprozess in drei Phasen unterteilen – die Vorscheidungs- bzw. Trennungs-, die eigentliche Scheidungs- und die Nachscheidungsphase. Ersichtlich wird außerdem, dass sich die einzelnen Phasen in weitere Abschnitte unterteilen lassen. Es lässt sich ferner erkennen, welche psychischen Belastungen der Scheidungsprozess für Erwachsene häufig mit sich bringt. Diese sind nicht nur, wie im Schaubild dargestellt, dem Bereich der „emotionalen Scheidung“ zuzuordnen. Sie sind schon vor der Trennung bis hin zur Scheidung und auch noch danach zu beobachten.
Dies zeigt sich im Schaubild von Balloff:
Abbildung 2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle[4]
Demnach lässt sich zunächst Trennungsangst feststellen, die in Wut und Ärger übergeht. In der eigentlichen Scheidungsphase verändern diese sich zu Verzweiflung, aus der nicht selten Depressionen und Trauer resultieren. Erst nach einiger Zeit, oft mit einer neuen Partnerschaft einhergehend, ist man in der Lage die Belastung abzulegen.
Dettenborn und Walter ergänzen: Selbstzweifel, Minderwertigkeitsgefühle, Hass, Rachegefühle, körperliche und psychische Leiden wären als weitere Belastungen zu nennen. Auch sie betonen, dass diese Symptome schon in der (Vor-)Trennungsphase auftreten. Jedoch erwähnen sie ebenso, dass diese nicht zwangsläufig Begleiterscheinung seien. Einige Menschen erlebten Trennung auch als Befreiung und Wachstumsschritt.[5]
Hier ist eine Bezugnahme auf die bereits o.g. Langzeitstudie Hetheringtons und Kellys sinnvoll. In 40 Jahren haben sie eine der umfassendsten Forschungsarbeiten über Scheidung überhaupt durchgeführt, bei der sie etwa 1.400 Scheidungsfamilien teilweise über den gesamten Zeitraum beobachten konnten. Für beide steht fest, dass das zerstörerische Potenzial von Trennung und Scheidung nicht verneint werden kann und das Ende einer Ehe in der Regel sehr schmerzhaft ist und daher jeder Beteiligte mehr oder weniger hierunter leidet. Jedoch haben sie in ihrer erst vor kurzem beendeten Studie auch festgestellt, dass viele in der Wissenschaft aufgestellte Theorien Mythen sind und sich nicht bewahrheitet haben. So betonen sie ebenso wie Balloff in seinem Schaubild, dass Scheidung und die begleitenden Belastungen überwunden werden könnten. Voyeurismus und Hass im ersten Jahr nach der Scheidung seien oft normal, würden aber mit der Zeit abklingen. Darüber hinaus lasse sich nicht pauschal von „Gewinnern“ oder „Verlierern“ – wie vielfach in der Wissenschaft üblich – bei Scheidung sprechen. Jeder Betroffene gehe anders mit den entstehenden Problemen um.[6]
Damit wird deutlich, dass Trennungs- und Scheidungsfolgen nicht dramatischer dargestellt werden sollten, als sie letztlich wirklich sind. Gleichzeitig können die psychischen Belastungen aber nicht verkannt werden, v.a. in der eigentlichen Trennungs- und Scheidungsphase.
Sie dürfen besonders dann nicht unterschätzt werden, wenn Kinder von Trennung und Scheidung ihrer Eltern mit betroffen sind. Balloff weist darauf hin, dass der Kampf um das Sorgerecht und damit der Kampf um das Kind zu weiteren, über ein vertretbares Maß hinausgehenden seelischen und körperlichen Belastungen führe. Sie könnten v.a. eine mangelhafte Kommunikation und damit ungenügende einverständliche Kooperation zum Wohle des Kindes bedingen.[7] Damit kommen zwei Aspekte zum Ausdruck: Zum einen sind die mit Scheidung einhergehenden Konflikte noch nicht einmal das zentrale Problem. Entscheidend sei, so formulieren es wiederum Hetherington und Kelly, „wie zwei Menschen miteinander streiten, wie sie Konflikte lösen und was sie füreinander an Positivem tun“[8]. Zum anderen muss ersichtlich werden: Es sind die Kinder, die als Opfer von Trennung und Scheidung anzusehen sind. Sie leiden massiv unter den Folgen. Entsprechend soll ihnen im Folgenden Aufmerksamkeit gewidmet werden.
2.2 Kinder
Noch umfassender, aber auch kontroverser als für Erwachsene wird die Bedeutung von Trennung und Scheidung für Kinder in der Wissenschaft diskutiert.
In einem ist sich die Literatur weitgehend einig: Weniger die Scheidung an sich, sondern „vielmehr die Qualität des komplexen Bedingungsgefüges oder des gesamten Trennungsprozesses“[9] ist für das kindliche Verhalten entscheidend. Damit wird unterstrichen, dass Trennung und Scheidung für das Kind ebenfalls ein langandauernder Prozess sind und die Intensität der elterlichen Konflikte diesen maßgeblich beeinflusst.
Ein weiteres Schaubild von Balloff vermittelt dies:
Abbildung 3
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle[10]
Struck fasst die in der Fachliteratur beschriebenen emotionalen Folgen von Kindern wie folgt zusammen: Angst vor Verlassenwerden, Wut, Trauer, Schuldgefühle, Störungen des Selbstwertgefühls, Loyalitätskonflikte und ein allgemeines Misstrauen in die Verlässlichkeit menschlicher Beziehungen wären zu nennen.[11] Ergänzt wird dies von Böhm und Scheuerer-Englisch, die schlechtere Schulleistungen, Depressionen, Stress, aggressives Verhalten und andere Verhaltensauffälligkeiten als weitere Folgen benennen. Ferner kann festgestellt werden, dass Mädchen und Jungen unterschiedliche Reaktionen zeigen. Während Jungen die Probleme eher externalisieren, d.h. nach außen tragen und z.B. durch aggressives Verhalten auffallen, internalisieren Mädchen diese stärker. Sie ziehen sich mit den Belastungen stärker zurück und reagieren eher depressiv.[12] Die Belastungen für Kinder müssen also als erheblich angesehen werden.
An dieser Stelle soll ein erneuter Blick auf die Langzeitstudie Hetheringtons und Kellys geworfen werden. Sie verharmlosen diese Erkenntnisse nicht, betonen aber, dass viele langfristige Wirkungen in der wissenschaftlichen Literatur stark übertrieben dargestellt worden seien und sich mittlerweile zu einer self-fulfilling prophecy entwickelt hätten. Probleme würden förmlich erwartet und daher auch zur Realität. Das Scheitern der Ehe ihrer Eltern stelle zwar unbestreitbar eine schmerzhafte Erfahrung für Kinder dar, welche diese zunächst nur schwer überwinden könnten. Letztlich machten beide aber die Beobachtung, dass sich die meisten Kinder langfristig von diesen Belastungen erholen und später als Erwachsene selbst ein normales Leben führen könnten und nicht mehr von den „Problemen von damals“ betroffen seien. Auch die sog. Single-Familie, in der das Kind nach der Scheidung der Eltern aufwachse, habe keinen bleibend negativen Einfluss. Wichtig sei, dass sich Vater und Mutter weiterhin um das Kind kümmerten.[13] Dieser letzte Aspekt wird im Rahmen des später zu erläuternden KindRG eine wichtige Rolle spielen.
Hetheringtons und Kellys Feststellungen lassen daher einige Aussagen aus der wissenschaftlichen Literatur fraglich erscheinen. Ob wirklich langfristige Wirkungen zu erwarten sind, ist skeptisch zu sehen. Eher niedrig angesetzte Zahlen wie die von Fthenakis, Napp-Peters, Wallerstein oder anderen Forschern, die bei 25-33% aller Scheidungskinder dauerhafte Entwicklungseinschränkungen sehen, erscheinen daher realistisch.[14] Letztlich muss erkannt werden, so Schäfer, dass die meisten Kinder es schaffen, das Scheidungsgeschehen ohne Entwicklungsfolgen zu bewältigen, so wie es auch Hetherington und Kelly festgestellt hatten. Es sind häufig die ersten sechs Monate, in denen Verunsicherung am stärksten hervortritt.[15] Doch gerade diese erste Phase nach der Scheidung, in der sich die Kinder noch im Wachstums- und Entwicklungsprozess befinden, muss entsprechend berücksichtigt werden. In ihr gilt es, aus Scheidung resultierenden emotionalen Problemen vorzubeugen, weil Kinder in der Akutphase danach verstärkt die eingangs genannten Symptome aufzeigen.
Dabei spielen drei Komponenten eine maßgebliche Rolle, wie Kinder das Scheidungsgeschehen verarbeiten und welche Verhaltensmuster sie in welcher Intensität darlegen. Auf den ersten Aspekt, das Geschlecht, wurde bereits hingewiesen. Als zweites ist das Alter der Kinder zu nennen. Dettenborn und Walter erwähnen, dass die psychisch-emotionale Belastung mit zunehmendem Alter des Kindes tendenziell abnehme. Die kindliche Abhängigkeit von den Eltern habe sich reduziert. Im Gegenzug habe das Kind kognitive Fähigkeiten entwickelt, mit denen das Geschehen besser verarbeitet werden könne.[16] Auf der anderen Seite bemerken Hetherington und Kelly den interessanten Aspekt, dass ältere Kinder oder Jugendliche mehr Probleme aufzeigten, wenn ein Elternteil eine neue Partnerschaft oder Heirat einging.[17] Die dritte Variable bezieht sich auf die Gestaltung der elterlichen Kommunikation und Kooperation in Hinblick auf ihr Kind. Sie muss als die wesentliche Größe betrachtet werden. Die wissenschaftliche Literatur ist sich einig:
„Je kooperativer Eltern bei Trennung und Scheidung miteinander umgehen können, desto geringer ist die Beeinträchtigung des Kindeswohls.“[18]
Daraus lassen sich weitere Rückschlüsse ziehen. Zum einen ist zu konstatieren, dass je größer die zwischenmenschlichen Probleme der Eltern sind, desto gravierender äußern sich in der Regel auch die Reaktionen der Kinder. Zum anderen weist der Aspekt von Kooperation in Hinblick auf das Kindeswohl darauf hin, dass für das Kind der kontinuierliche Kontakt und Umgang mit seinen Eltern wichtig ist. Schäfer spricht in diesem Zusammenhang vom „sozialen System Familie“. Dieses dürfe durch ein kooperatives Zusammenwirken der Eltern für ihr Kind und durch eine positive Eltern-Kind-Beziehung nicht aufhören zu existieren.[19] Im Gegenzug erkennen Münder u.a., dass Kinder die Unterbrechung einer Beziehung als emotionale Überforderung und daher als Störung ihrer Erziehung erleben.[20] Verstärkend kommt hinzu, wenn die Eltern ihre Kontakte zu Lasten des Kindes feindselig gestalten. In diesem Fall, so resümiert Proksch in seiner Untersuchung zum KindRG, werden und bleiben Kinder psychosozial auffällig.[21] Auf Prokschs Untersuchung wird in Kapitel 5 noch ausführlich eingegangen.
Es kann daher zusammengefasst werden, dass es an den Eltern, ihrem Miteinander und dem Schutz ihrer Kinder vor Krisen liegt, wie Kinder auf Trennung und Scheidung reagieren. Eltern sollten nicht vergessen, dass die Scheidung letztlich ihre persönliche Angelegenheit ist und nicht zu Lasten der Kinder gehen darf. Sie müssen es schaffen, ihre Probleme und Machtkämpfe nicht auf das Kind zu übertragen. Dass dies bei den Belastungen, die die Eltern selbst durchleben, nicht einfach ist, erscheint verständlich. Deshalb versucht das KindRG, Eltern bei der Findung von gemeinsamen Lösungen zu unterstützen. Seine rechtliche Bedeutung wird daher im Folgenden erarbeitet.
3 Rechtliche Grundlagen von Trennung und Scheidung nach der Kindschaftsrechtsreform
Das am 1.Juli 1998 in Kraft getretene KindRG trug der Tatsache Rechnung, dass Eltern und Kinder in Folge von Trennung und Scheidung einen erheblichen Leidensdruck erfahren, wie er in Kapitel 2 dargestellt wurde. Wichtigstes Ziel des Gesetzes war es entsprechend, so die offizielle Begründung des Gesetzgebers, „im Interesse der Kinder die elterliche Verantwortung von Mutter und Vater für ihre Kinder trotz Trennung oder Scheidung zu erhalten bzw. zu fördern“[22].
Wodurch sollte dies erreicht werden? Mit dem KindRG gingen mehrere Neuregelungen einher. Die in diesem Zusammenhang entscheidende ist die der elterlichen Sorge nach einer Ehescheidung. In der Vergangenheit wurde in einem Scheidungsverfahren die Ausgestaltung der elterlichen Sorge mitgeklärt und fast ausschließlich einem Elternteil, in der Regel der Mutter, zugesprochen. Im Gegensatz dazu wurde durch das KindRG der sog. Zwangsverbund von Scheidung und Regelung der elterlichen Sorge aufgelöst. Über die elterliche Sorge wird nur noch verhandelt, wenn ein Elternteil die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 BGB beantragt. Dies hat zur Folge, dass das Gericht bei Scheidung ohne entsprechenden Antrag keine Entscheidung über die elterliche Sorge trifft. Folglich wird das Kind – im Gegensatz zu früher – im (reinen) Scheidungsverfahren nicht mehr angehört.[23] Ob dies unbedingt sinnvoll ist, muss kritisch gesehen werden und soll daher in Kapitel 5 diskutiert werden.
[...]
[1] vgl. Buchholz-Graf, Wolfang: Das neue Kindschaftsrecht bei Trennung und Scheidung. Herausforderungen für die Verfahrensbeteiligten. S.11. In: Buchholz-Graf, Wolfgang; Claudius Vergho (Hrsg.): Beratung für Scheidungsfamilien. Das neue Kindschaftsrecht und professionelles Handeln der Verfahrensbeteiligten. Weinheim; München 2000. S.11-29.
[2] Schäfer, Ramona: Trennungs- und Scheidungsmediation als organisierte Verständigung zur Konfliktregelunng. Ein sozialpädagogisches Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Thüringer Jugendämter. Würzburg 2003. S.33.
[3] Dettenborn, Harry; Eginhard Walter: Familienrechtspsychologie. München; Basel 2002. S.151.
[4] Balloff, Rainer: Kinder vor dem Familiengericht. München; Basel 2004. S.50.
[5] vgl. Dettenborn; Walter 2002. S.151f.
[6] vgl. Hetherington, E. Mavis; John Kelly: Scheidung. Die Perspektiven der Kinder. Weinheim; Basel; Berlin 2003. S.12ff.
[7] vgl. Balloff 2004. S.170ff.
[8] Hetherington; Kelly. S.364.
[9] Buchholz-Graf 2000. S.12.
[10] Balloff 2004. S.50.
[11] vgl. Struck, Jutta (a): § 17. Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. S.205. In: Wiesner, Reinhard (Hrsg.): SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. 2.Auflage. München 2000. S.197-225.
[12] vgl. Böhm, Birgit; Hermann Scheuerer-Englisch: Neue Ergebnisse der Scheidungsforschung. Implikationen für die Beratung von Betroffenen und die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen. S.122ff. In: Buchholz-Graf; Vergho (Hrsg.) 2000. S.121-146.
[13] vgl. Hetheringon; Kelly 2003. S.11ff.
[14] vgl. Balloff 2004. S.33 und Kandler, Jakob; Florian Straus: Scheidungsberatung und Mediation helfen Kosten sparen. Methodik und Ergebnisse einer Kosten-Nutzen-Analyse. S.153f. In: Buchholz-Graf; Vergho (Hrsg.) 2000. S.147-165.
[15] vgl. Schäfer 2003. S.37f.
[16] vgl. Dettenborn; Walter 2002. S.153ff.
[17] vgl. Hetherington; Kelly 2003. S.30.
[18] Schäfer 2003. S.116.
[19] vgl. Schäfer 2003. S.40ff.
[20] vgl. Münder, Johannes u.a.: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII. Kinder und Jugendhilfe. Berlin; Basel; Weinheim 2003. S.199.
[21] vgl. Proksch, Roland: Die Kindschaftsrechtsreform auf dem Prüfstand – Wirkungen für Kinder und Eltern. Begleitforschung hält am Primat der gemeinsamen elterlichen Sorge fest. S.2. In: Das Jugendamt. Heft 1/2004. Jg.77. S.1-10.
[22] Münder u.a. 2003. S.204.
[23] vgl. Buchholz-Graf 2000. S.20.
- Arbeit zitieren
- Henning Becker (Autor:in), 2006, Trennung und Scheidung nach dem Kindschaftsrechtsreformgesetz - eine Entwicklung von 1998 - 2006, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59682
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