In der vorliegenden Arbeit wird sich mit den Präsidenten des Deutschen Bundestages beschäftigt. Dabei soll es im ersten Teil um die Aufgaben und Funktionen des Amtes gehen. Wobei immer wieder auf die Frage eingegangen werden muss, welche unmittelbaren und grundlegenden Probleme sich in der Amtsführung des Präsidenten durch seine politischen Aktivitäten ergeben.
Im zweitem Teil soll gezielt erörtert werden, inwieweit der Bundestagspräsident unparteiisch ist. Es soll die Frage untersucht werden, ob er wirklich eine neutrale Amtsperson ist oder doch häufiger zur Parteipolitik neigt? Auch in Bezug auf die Integrationsfunktion ist die Frage der Neutralität besonders wichtig. Ferner wird auf die Schwierigkeiten bei der Trennung der Ämter einzugehen sein und zu fragen sein, ob es nicht besser wäre, wenn man herausragende politische Ämter für die Zeit als Bundestagspräsident ruhen lässt.
Zudem interessieren die Fragen; welche politische Macht ein deutscher Parlamentspräsident besitzt? Ist es wirklich nur Repräsentieren oder hat er mehr politischen Einfluss als die Öffentlichkeit eigentlich wahrnimmt? Auch soll in dieser Arbeit interessieren, ob das Amt des Bundestagspräsidenten eines für verdiente und hervorragende Parteipolitiker oder vielmehr als „Alternativposten (Abstellgleis)“ für zu kämpferisch und machtvoll gewordene Politiker ist. Denn schon die Wahl und das was ihr vorausgeht erweckt den Eindruck eines Politikums.
I. Inhaltsübersicht
II. Vorwort
III. Der Bundestagspräsident – Die Bundestagspräsidentin
1. Die Wahl des Bundestagspräsidenten – Ein Politikum?
2. Verfassungsrechtliche Stellung – „Der zweite Mann im Staate“
3. Der Präsident als Respektsperson - Aufgaben & Funktionen
a. Leitungsfunktion
b. Repräsentationsfunktion – Integrationsperson
c. Hausherr(in) / Polizeigewalt - Rechtliche Vertretung
d. Behördenchef – Personalentscheidungen
e. Reformperson – Parlamentsreformen
4. Der Präsident: Parteimitglied oder neutrale Amtsperson ?
IV. Fazit
V. Literaturverzeichnis
VI. Anlagen
II. Vorwort
In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit dem Präsidenten des Deutschen Bundestages beschäftigen. Dabei soll es mir im ersten Teil um die Aufgaben und Funktionen des Amtes gehen. Wobei immer wieder auf die Frage eingegangen werden soll, welche unmittelbaren und grundlegenden Probleme sich in der Amtsführung des Präsidenten durch seine politischen Aktivitäten ergeben.
Im zweitem Teil möchte ich noch gezielter erörtern, inwieweit der Bundestagspräsident unparteiisch ist. Ich möchte den Fragen nachgehen, ob er wirklich eine neutrale Amtsperson ist oder doch mehr zur Parteipolitik neigt? Auch in Bezug auf die Integrationsfunktion ist die Frage der Neutralität besonders wichtig. Ich möchte auf die Schwierigkeiten bei der Trennung der Ämter eingehen und diskutieren, ob es nicht besser wäre, wenn man herausragende politische Ämter für die Zeit als Bundestagspräsident ruhen lässt.
Zudem interessieren mich die Fragen; welche politische Macht ein deutscher Parlamentspräsident besitzt? Ist es wirklich nur Repräsentieren oder hat er mehr politischen Einfluss als die Öffentlichkeit eigentlich wahrnimmt? Auch soll mich in dieser Arbeit interessieren, ob das Amt des Bundestagspräsidenten eines für verdiente und hervorragende Parteipolitiker oder vielmehr als „Alternativposten (Abstellgleis)“ für zu kämpferisch und machtvoll gewordene Politiker ist. Denn schon die Wahl und das was ihr vorausgeht erweckt den Eindruck eines Politikums.
Im großen und ganzen möchte ich mich also mit der Rolle des Präsidenten des Deutschen Bundestages im politischen System der Bundesrepublik beschäftigen. Wohl ist mir aber klar, dass ich nicht erschöpfend alle Möglichkeiten beleuchten kann wie dieses Amt geführt wurde und geführt werden kann. Vielmehr möchte ich einige typische Merkmale und Probleme anschneiden, wobei ich mich etwas intensiver auf die Zeit seit der Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth stützen möchte.
Im Folgendem werde ich vom Bundestagspräsidenten oder dem Präsidenten sprechen, ohne dabei die bisherigen Präsidentinnen des Deutschen Bundestages (Renger, Süssmuth) herabstufen zu wollen. Im Gegenteil besonders deren Persönlichkeit hat das Amt des Bundestagspräsidenten, das Deutsche Parlament und den Parlamentarismus entscheidend mitgeprägt. Dies gilt zum erheblichen Teil auch für die Vizepräsidenten, welche ich auch nicht immer extra benennen werde.
III. Der Bundestagspräsident - Die Bundestagspräsidentin
1.Die Wahl des Bundestagspräsidenten – Ein Politikum?
Nach der Wahl zum Deutschen Bundestag tritt dieser spätestens dreißig Tage danach zusammen. In dieser ersten Sitzung, Konstituierendensitzung, wählt der Bundestag seinen Präsidenten, Vizepräsidenten (unterstützen und vertreten den Präsidenten) und ernennt die Schriftführer.[1] Den Vorsitz bei dieser Sitzung hat das nach Jahren älteste Mitglied des Parlamentes, das sich in der Regel bereits bemerkenswerte öffentliche Verdienste erworben hat. Der Alterspräsident nutz dann die Gunst der Stunde um einige nachdenkliche Worte an das hohe Haus zu richten.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Ärger wegen der Praxis der PDS. Ihr wird unterstellt, extra alt gediente Deutsche Persönlichkeiten in den Bundestag zu bringen um wenigstens das Amt des Alterspräsidenten stellen zu dürfen. Zum Beispiel in der 13. Wahlperiode Stephan Heym und in der 14. Wahlperiode den ehemaligen Sozialdemograten Fred Gebhardt. Meiner Meinung nach, ist eine Politisierung dieses Amtes nicht vertretbar, da der Symbolwert dieser Person viel zu wichtig für den Parlamentarismus ist.
In Bezug auf die Frage, inwieweit der Bundestagspräsident unparteiisch ist, muss natürlich auch die innerparteiliche Auswahl des Kandidaten betrachtet werden. Nach der Geschäftsordnung ist grundsätzlich jeder Abgeordnete berechtigt, Vorschläge zu machen und gewählt zu werden. In der Praxis sieht das Besetzungsrecht aber etwas anders aus. Um das Amt des Parlamentspräsidenten nicht im Vorfeld zu beschädigen und es zu einem großem Politikum zu machen, ist es in Deutschland parlamentarischer Brauch, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten stellt. Dabei ist es nicht nötig, dass diese Fraktion an der Regierung beteiligt ist. Vorgeschlagen werden die Präsidenten in der Regel vom Fraktionsvorsitzenden, welcher sich normaler Weise im Vorfeld mit den anderen Fraktionen über seinen Vorschlag verständigt hat. Dies hat zur Folge, dass die Präsidenten regelmäßig mit an die 80% Zustimmung in ihr Amt gewählt werden.[2] Wichtig ist es natürlich, dass die Parteiführung ein Person sich aussucht, welche auch für andere Fraktionen und große Teile des Volkes eine akzeptable Person ist, aber trotzdem der Partei stark verbunden sein soll. Eine Verbundenheit zur Partei ist schon deshalb nötig damit diese einen gewissen Einfluss auf den parlamentarischen Alltag hat. (siehe Abschnitt 3 - Funktionen). Viele Bundestagspräsidenten (z.B. Süssmuth und Thierse) waren auch stellvertretende Vorsitzende ihrer Partei.
[...]
[1] Vgl. §2, Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Deutscher Bundestag (Hrsg.), Berlin 2002.
[2] Vgl. Schick, Robert, Der Bundestagspräsident, die Bundestagspräsidentin, Amt, Funktionen, Personen, 15. akt. Aufl., Olzog, München 1999, 232f.
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