Die Arbeit gibt einen aktuellen Überblick über die Quantifizierung des Liquiditätsrisikos mithilfe diverser Kennzahlen und die rechtlichen Rahmenbedingen der Liquiditätssteuerung unter Basel 3. Dabei beschäftigt sie sich hauptsächlich mit folgender Fragestellung: Wie kann es gelingen, unter Zuhilfenahme diverser Liquiditätskennzahlen das Liquiditätsrisiko zu quantifizieren und zukünftige Liquiditätskrisen zu verhindern?
Zunächst werden die Quellen, die Bestimmung und die Quantifizierung von Liquiditätsrisiken aufgezeigt. Dazu werden diverse Risikokennzahlen und Liquiditätsplanungsinstrumente näher beschrieben. Anschließend wird die Überarbeitung und die rechtliche Umsetzung des Baseler Rahmenwerkes im Bereich Liquiditätsmanagement beleuchtet und im Zuge dessen die Berechnung der zwei Kennzahlen Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio, die die kurzfristige und langfristige Liquiditätsdeckung von Banken sicherstellen sollen, erläutert.
Die Quantifizierung und Steuerung von Risiken stellen seit jeher ein Grundelement für Banken dar. Einem Kernrisiko, nämlich dem Liquiditätsrisiko, wurde dabei in der Vergangenheit eine eher unbedeutende Rolle zugewiesen. Mit dem Ausbruch der amerikanischen Subprime Krise im Jahr 2007 und der daraus folgenden internationalen Banken- und Finanzkrise änderte sich das schlagartig.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Formelverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Liquiditätssteuerung
2.1 Dimensionen des Liquiditätsbegriffes
2.2 Liquiditätsrisiko
2.2.1 Ursachen des Liquiditätsrisikos
2.2.2 Bestimmung des Liquiditätsrisikos
2.2.2.1 Liquiditätsanalyse anhand der Bilanz
2.2.2.2 Liquiditätsablaufbilanz (LAB)
2.2.2.3 Liquidity Value at Risk (LVaR)
2.2.2.4 Liquidity at Risk (LaR)
2.2.2.5 Szenarioanalysen und Stresstests
2.2.3 Notfallplanung
3 Basel Bestimmungen
3.1 Basel Committee on Banking Supervision
3.2 Basel 3
3.3 Capital Requirements Regulation und Capital Requirements Directive
3.4 Liquiditätsstandards unter Basel 3
3.4.1 Liquidity Coverage Ratio
3.4.1.1 Mindestanforderungen an lastenfreie, hochliquide Aktiva
3.4.1.2 Gesamte Nettomittelabflüsse unter Stress
3.4.1.3 Einführung der LCR.
3.4.1.4 LCR Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien
3.4.2 Net Stable Funding Ratio
3.4.2.1 Verfügbare stabile Refinanzierung (ASF)
3.4.2.2 Erforderliche stabile Refinanzierung (RSF)
3.4.2.3 Einführung der NSFR.
3.4.2.4 NSFR Raiffeisen-Landesbank Steiermark
3.4.3 Additional Liquidity Monitoring Metrics
3.5 BRRD und Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities (MREL)
4 Schlussfolgerung
5 Quellenverzeichnis
6 Anhang
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Verschiedene Dimensionen des Liquiditätsbegriffes
Abbildung 2: Kategorisierung der Zahlungsströme in deterministische und stochastische Größen
Abbildung 3: Länge der Laufzeitbänder in Abhängigkeit vom Zeithorizont
Abbildung 4: Ablaufplan Liquiditätsnotfall
Abbildung 5: Basel III Übersichtstabelle – Liquidität
Abbildung 6: LCR – lastenfreie, hochliquide Aktiva
Abbildung 7: Berechnung der LCR innerhalb der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien
Abbildung 8: Berechnung der NSFR innerhalb der Raiffeisen-Landesbank Steiermark
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Veranschaulichung einer einjährigen Transitionsmatrix
Tabelle 2: Rückzugsraten für einzelne Kundengruppen zur Berechnung der LCR.
Tabelle 3: Ziehungsraten für fest zugesagte Kredit- und Liquiditätsfazilitäten
Tabelle 4: Zuflussraten für fällig werdende besicherte Kreditgeschäfte
Tabelle 5: Schrittweise Einführung der Liquidity Coverage Ratio
Tabelle 6: ASF-Faktoren der jeweiligen Passiva-Kategorien
Tabelle 7: RSF-Faktoren der jeweiligen Aktiva-Kategorien
Formelverzeichnis
Formel 1: Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Formel 2: Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
ASF Available Stable Funding
Aufl. Auflage
BCBS Basel Committee on Banking Supervision
BGBl Bundesgesetzblatt
BIS Bank for International Settlements
BRRD Bank Recovery and Resolution Directive
bspw. beispielsweise
Buchst. Buchstabe
BWG Bankwesengesetz
ca. circa
CEBS Committee of European Banking Supervisors
CRD Capital Requirements Directive
CRR Capital Requirements Regulation
EBA European Banking Authority
einschl. einschließlich
etc. et cetera
EZB Europäische Zentralbank
FMA Finanzmarktaufsicht
GHOS Group of Governors and Heads of
Supervision
HQLA High Quality Liquid Assets
Hrsg. Herausgeber
insbes. insbesondere
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
LAB Liquiditätsablaufbilanz
LaR Liquidity at Risk
LCR Liquidity Coverage Ratio
MREL Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities
NSFR Net Stable Funding Ratio
o. J. ohne Jahr
OeNB Oesterreichische Nationalbank
RIS Rechtsinformationssystem des Bundes
Rlb Raiffeisen-Landesbank
RMBS Residential Mortgage Backed Securities
RSF Required Stable Funding
S. Seite
vgl. vergleichend
z. B. zum Beispiel
1 Einleitung
Die Quantifizierung und Steuerung von Risiken stellen seit jeher ein Grundelement für Banken dar. Einem Kernrisiko, nämlich dem Liquiditätsrisiko, wurde dabei in der Vergangenheit eine eher unbedeutende Rolle zugewiesen. Mit dem Ausbruch der amerikanischen Subprime Krise im Jahr 2007 und der daraus folgenden internationalen Banken- und Finanzkrise änderte sich das schlagartig. Aktiva, die von Banken als hochliquide eingestuft und im Liquiditätspuffer gehalten wurden, stellten sich im Laufe der Krise als schwer verkäuflich und illiquide dar. Der Liquiditätszugang im Interbankenmarkt trocknete weitgehend aus, Bankenrettungspakete mussten geschnürt werden.1
Um das Liquiditätsrisiko zu steuern, muss es zuerst quantifiziert werden. Dafür werden von Banken in der Praxis mehrere interne Liquiditätsrisikokennzahlen berechnet. Um zukünftige Liquiditätskrisen zu vermeiden und einheitliche Regeln im eng vernetzten Bankensystem einzusetzen, wurden im Zuge der Überarbeitung und Ergänzung des Baseler Rahmenwerkes (Basel 3) Liquiditätskennzahlen eingeführt, die vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union übernommen wurden.
Die Arbeit bietet einen aktuellen Überblick über die Quantifizierung des Liquiditätsrisikos mithilfe diverser Kennzahlen und die rechtlichen Rahmenbedingen der Liquiditätssteuerung unter Basel 3. Dabei beschäftigt sie sich hauptsächlich mit folgender Fragestellung:
- Wie kann es gelingen, unter Zuhilfenahme diverser Liquiditätskennzahlen das Liquiditätsrisiko zu quantifizieren und zukünftige Liquiditätskrisen zu verhindern?
Im ersten Abschnitt werden die Quellen, die Bestimmung, und die Quantifizierung von Liquiditätsrisiken behandelt und dafür verwendete Risikokennzahlen und Liquiditätsplanungsinstrumente näher beschrieben. Der zweite Abschnitt beleuchtet die Überarbeitung und die rechtliche Umsetzung des Baseler Rahmenwerkes im Bereich Liquiditätsmanagement und befasst sich mit der Berechnung der zwei Kennzahlen Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio, die die kurzfristige und langfristige Liquiditätsdeckung von Banken sicherstellen sollen.
2 Liquiditätssteuerung
2.1 Dimensionen des Liquiditätsbegriffes
Bevor man sich an eine sinnvolle Definition des Begriffes Liquiditätsrisiko heranwagt, ist es wichtig, den Begriff „Liquidität“ im Bankenmanagement näher zu bestimmen. Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Formen der Liquidität, die im Besonderen von der Fristigkeit der Zahlungsströme abhängen und im Folgenden näher beschrieben werden.2
Häufig versteht man unter dem allgemeinen Begriff „Liquidität“ besonders die kurzfristige oder operative Liquidität. Der Fokus liegt dabei darauf, Zahlungsverpflichtungen jederzeit und vollständig erfüllen zu können. Während dieser Begriff der Liquidität notwendig und richtig ist, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit einer Bank zu beschreiben, deckt er keineswegs das gesamte Spektrum ab, das unter Liquidität in der modernen Bankpraxis verstanden wird.3
Die strukturelle Liquidität, oder auch langfristige Liquidität, bezeichnet die Fähigkeit von Kreditinstituten, auf der Passivseite ausreichend langfristige Finanzierungsmittel aufzunehmen, um auf der Aktivseite gewünschte bzw. geplante Mittelvergaben zu ermöglichen.4
Taktische Liquidität besitzt eine Fristigkeit, die zwischen operativer und struktureller Liquidität angesiedelt ist. Sie bezeichnet beispielsweise die Pflege eines sicheren Marktzugangs, um im Ernstfall die schnelle Aufnahme liquider Mittel garantieren zu können.5
Abgesehen von den bankenspezifischen Liquiditätsbegriffen gilt es noch, zwei konträre Begriffsverwendungen zu erläutern. Die Fungibilität von Kapitalmarktprodukten beschreibt die ständige Handelbarkeit von Finanzprodukten am Kapitalmarkt zu annehmbaren Preisen. Sie betrachtet im Besonderen die Fähigkeit der Kreditinstitute, im Krisenfall diverse Positionen auf der Aktivseite liquidieren zu können.6
Der fünfte und letzte Liquiditätsbegriff beschreibt die generelle Möglichkeit, auf den Geld- und Kapitalmärkten ausreichend Liquidität aufnehmen zu können - er wird auch als Marktliquidität bezeichnet. Spezielle Ereignisse können dazu führen, dass vormals liquide Märkte plötzlich „austrocknen“ und sich die Beschaffung zusätzlicher Liquidität mangels ausreichender Investoren dadurch wesentlich erschwert.7 Nicht umsonst wird deshalb auch häufig der Begriff „volkswirtschaftliche Liquidität“ verwendet. Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang der Geldpolitik und den Aufsichtsbehörden zu, die die nötigen Rahmenbedingungen schaffen müssen. Obwohl einzelne Kreditinstitute in diesem Zusammenhang nur wenig bewirken können, muss im Zuge der Liquiditätsplanung auch auf die Möglichkeit einer erschwerten Liquiditätsaufnahme am Markt Rücksicht genommen werden. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die einzelnen Liquiditätsbegriffe.8
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Verschiedene Dimensionen des Liquiditätsbegriffes
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 9.
Nicht zu vergessen ist, dass die oben beschriebenen Liquiditätsdimensionen auch von wechselseitigen Abhängigkeiten betroffen sind.9
Eine Bank, die beispielsweise über eine schlechte kurzfristige Liquiditätsdeckung verfügt, muss auch damit rechnen, einen erschwerten Zugang zu langfristiger Liquidität zu haben. Daher ist neben der Betrachtung der einzelnen Liquiditätsbegriffe auch eine kombinierte Betrachtung dieser notwendig.10
Weiters ist zu beachten, dass gutes Liquiditätsrisikomanagement nicht nur daraus besteht, ausreichend Aktiva zur Verfügung zu haben, die im Krisenfall liquidiert werden können, um alle offenen Verbindlichkeiten zu decken. Das Ziel sollte vielmehr sein, dass gegenwärtige und zukünftige Zahlungsein- und Ausgänge die täglichen Geschäfte in keiner Weise beeinträchtigen und drohende Liquiditätsengpässe bereits frühzeitig erkannt und ihnen entgegengesteuert werden kann.11
2.2 Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiko ist ein sekundäres Risiko, das stark auf Schwankungen anderer Finanzrisiken reagiert. So können beispielsweise schwerwiegende Verluste aufgrund von Markt-, Kredit-, oder operativen Risiken wiederrum eine Liquiditätskrise hervorrufen.12
Außerdem ist es notwendig, passende Risikomaße bzw. Kennzahlen zu definieren. Dabei gilt es, den möglichen kumulierten Zahlungsmittelabfluss innerhalb einer bestimmten Zeitperiode t zu bestimmen und, daraus abgeleitet, Vorkehrungen für den Krisenfall zu treffen. Diese Vorkehrungen umfassen eine Kombination aus der Reduzierung von überproportional hohen Zahlungsmittelabflüssen im Ernstfall sowie der Bereitstellung von unbelasteten und geeigneten Vermögenswerten, die zeitnah liquidiert werden können oder als Sicherheit bei der Aufnahme kurzfristiger Kredite dienen können. Natürlich gilt dabei zu beachten, dass sowohl der Zahlungsmittelabfluss als auch der Zahlungsmitteleingang aus dem Verkauf von liquiden Aktiva von der Bilanzstärke der Bank, der Position der Bank im Markt, sowie der generellen Fähigkeit des Marktes, zusätzliche Assets aufzunehmen, abhängen.13
Aus diesem Grund ist es notwendig, Liquiditätsrisiko in verschiedenen bankspezifischen als auch marktspezifischen Szenarien zu analysieren. Außerdem gilt weiters, dass in Krisensituationen vertraglich fest zugesagte Liquiditätsfazilitäten von anderen Banken nur sehr eingeschränkt als Refinanzierungsinstrument betrachtet werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass sich Liquiditätsengpässe im gesamten Finanzsystem ausbreiten. Dieser Umstand kommt auch bei der Berechnung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) und der Net Stable Funding Ratio (NSFR) unter Basel 3 zu tragen.14 Genauere Ausführungen dazu finden sich in Kapitel 3.4 Liquiditätsstandards unter Basel 3 auf Seite 18.
2.2.1 Ursachen des Liquiditätsrisikos
Liquiditätsrisiko kann auf beiden Seiten der Bilanz entstehen. Auf der Aktivseite kann es zu unzureichenden Zahlungseingängen kommen, während auf der Passivseite aus diversen Finanzierungsquellen nicht ausreichend Liquidität geschöpft werden kann, um auslaufende Verbindlichkeiten zu tilgen, zudem kann es zu einem plötzlichen Mittelabfluss kommen.
Eine besondere Gefahr besteht dabei darin, dass ein spezielles Ereignis auf eine bereits bestehende Schwachstelle der Bank (wie bspw. die überproportionale Abhängigkeit von einer bestimmten Kundengruppe) trifft und dadurch eine Liquiditätskrise auslöst.15 Mögliche Auslöser für Krisen dieser Art sind zum Beispiel Kreditverluste einer Bank, ein Vertrauensverlust auf Seiten der Kunden, oder eine Krise auf dem gesamten Markt, während die Schwachstelle der meisten Banken in der Diskrepanz hinsichtlich der Liquidität zwischen Aktiv- und Passivposten liegt.
Eine weitere Gefahr birgt die zunehmende Vernetzung innerhalb des gesamten Finanzsystems. Die Zahlungsunfähigkeit eines oder einer kleinen Gruppe von Finanzinstituten kann, abhängig von deren Größe und Vernetzung, eine Störung des gesamtmarktwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie eine Ausbreitung der Liquiditätskrise zur Folge haben.16
2.2.2 Bestimmung des Liquiditätsrisikos
Um das Liquiditätsrisiko zu bestimmen, ist es primär notwendig, sich einen genauen Überblick über die diversen Aktiv- und Passivpositionen sowie deren Fristigkeit zu verschaffen. Des Weiteren erfolgt eine Unterscheidung zwischen deterministischen und stochastischen Zahlungsströmen. Während deterministische Zahlungsströme hinsichtlich ihrer Höhe und Fristigkeit bekannt sind, müssen stochastische Zahlungsströme erst modelliert werden.17 Weitere Ausführungen dazu finden sich im Abschnitt „Liquiditätsablaufbilanz (LAB)“ auf Seite 7.
Zur Bestimmung des Liquiditätsrisikos setzen Banken unter anderem auf eine Liquiditätsanalyse anhand der Bilanz und eine Fristigkeitsanalyse der einzelnen Zahlungsströme, zusammengefasst in einer Liquiditätsablaufbilanz.18
2.2.2.1 Liquiditätsanalyse anhand der Bilanz
Die Liquiditätsanalyse anhand der Bilanz stellt verschieden Posten auf der Aktiv- und der Passivseite gegenüber. Volatile Passivposten sollen dabei durch liquide Aktiva gedeckt sein, während stabilen Verbindlichkeiten illiquidere Aktiva gegenüberstehen können. Genaue Fristigkeiten werden hierbei nicht herangezogen. Während diese Form der Liquiditätsanalyse auf den ersten Blick einen einfachen und schnellen Überblick über die zeitliche Kongruenz der Zahlungsein- und Ausgänge gibt, dürfen diverse Schwächen nicht übersehen werden: Bilanzposten werden zum Beispiel nur als liquid/illiquid oder stabil/volatil bezeichnet. Dabei kann leicht übersehen werden, dass die Rückzahlung einer im Allgemeinen als stabil geltenden Anleihenserie kurz bevorsteht und daher mit einem deutlichen Mittelabfluss gerechnet werden muss; außerbilanzielle Engagements werden nicht berücksichtigt. Außerdem besteht die Gefahr, dass die zur Anwendung kommenden Bilanzierungsregeln den wahren Marktwert der Bilanzposten nicht widergeben.19
In der Bilanz scheinen aktuelle Markt- oder Buchwerte der Assets auf. Im Krisenfall können diese Assets aber meist nicht zu diesem Wert liquidiert werden. Daher ist es notwendig, für solche Fälle mit deutlichen Abschlägen bezüglich der erwarteten Zahlungseingänge zu kalkulieren und diese den erwarteten Mittalabflüssen gegenüberzustellen.20 Um den oben genannten Schwächen entgegen zu wirken, wurden mehrere Weiterentwicklungen der Liquiditätsanalyse anhand der Bilanz eingeführt, die allerdings meist umfangreichere Kenntnisse zur genauen Struktur sowie Fristigkeit der einzelnen Bilanzpositionen voraussetzen. Als Beispiel ist das „Cash Capital“ Konzept von Moody´s zu erwähnen, das potentielle Lücken zwischen unbelasteten, liquiden Aktiva und den kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie instabilen Einlagen während eines angenommenen Stressszenarios aufdecken soll.21 Dieses Konzept findet folgerichtig auch Einzug bei der Berechnung der LCR und der NSFR unter Basel 3.
2.2.2.2 Liquiditätsablaufbilanz (LAB)
Eine Aufstellung und Bewertung der unterschiedlichen Zahlungsströme und ihrer Fristigkeit in verschiedenen Szenarien bietet die Liquiditätsablaufbilanz.22 Im ersten Schritt ist es notwendig, die Cashflows zu definieren. Dabei erfolgt die Einteilung üblicherweise nach Produkten bzw. Art der bilanziellen oder außerbilanziellen Position, Kundengruppen, und gegebenenfalls nach Größenklassen der Positionen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Kategorisierung der Cashflows. Dabei geht es im Wesentlichen um eine Differenzierung zwischen deterministischen und stochastischen Zahlungsströmen. Deterministische Zahlungsströme sind bezüglich Höhe und Fälligkeit bekannt, beispielsweise aufgrund von festen vertraglichen Vereinbarungen. Bei stochastischen Zahlungsströmen besteht Unsicherheit bezüglich ihres Betrages, des Zeitpunktes ihrer Fälligkeit, oder einer Kombination aus beidem. Abbildung 2 gibt einen Überblick über die Kategorisierung der einzelnen Zahlungsströme diverser Produkte. Während deterministische Zahlungsströme meist einfach mit ihrer Fälligkeit in der Liquiditätsablaufbilanz angesetzt werden können, müssen die einzelnen stochastischen Größen unter Verwendung geeigneter Annahmen modelliert werden. Im dritten Schritt geht es darum, das zugrundeliegende Szenario genau zu definieren. Es stellt einen wesentlichen Unterschied dar, ob der LAB normale Marktumständen oder ein Stress Szenario zugrunde gelegt werden. In der Praxis verfügen große Finanzinstitute meist über mehrere situationsspezifische Liquiditätsablaufbilanzen.23
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Kategorisierung der Zahlungsströme in deterministische und stochastische Größen
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 16 und Matz, L. / Neu, P. (2007), S. 24.
Der vierte Schritt besteht aus einer sachgerechten und praxisnahen Modellierung der einzelnen stochastischen und teilstochastischen Zahlungsströme. Dabei kommen statistische Modellierungsverfahren zum Einsatz, die wesentlich auf Markterfahrungen, Produktwissen, und historischen empirischen Daten basieren. Im letzten Schritt gilt es, geeignete Laufzeitbänder für die Liquiditätsablaufbilanz zu bestimmen. Dadurch gelingt es, die Liquiditätsdeckung über verschiedene Zeiträume zu visualisieren.24 Die Aufteilung erfolgt üblicherweise wie folgt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Länge der Laufzeitbänder in Abhängigkeit vom Zeithorizont
Quelle: Eigene Darstellung nach Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 17.
Die so erstellte Liquiditätsablaufbilanz dient als Ausgangsbasis für die Berechnung diverser Liquiditätskennzahlen und Gap-Analysen, die zukünftige Liquiditätsengpässe bereits frühzeitig antizipieren sollen. Dadurch wird ermöglicht, Liquiditätsrisiken zu erkennen, zu analysieren, und zu beschränken, sowie eine entsprechende Finanzierungsstrategie zu entwickeln.25
2.2.2.3 Liquidity Value at Risk (LVaR)
Der Liquidity Value at Risk (LVaR) quantifiziert die barwertigen Auswirkungen auf die Finanzierungskosten von zukünftigen Veränderungen der Refinanzierungsbedingungen; also den Vermögensverlust, der mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit p nicht überschritten wird.26 Damit bildet der LVaR das Liquiditätsfristentransformationsrisiko ab und ist dem „strukturellen Liquiditätsrisiko“ auf der Vermögensebene zuzuordnen. Er dient der mittel- bis langfristigen Liquiditätssteuerung.27
Die Ermittlung des LVaR erfolgt meist in vier Schritten. Der erste Schritt baut auf der Liquiditätsablaufbilanz auf, aus der vorhandene Liquiditätslücken ermittelt werden. Im zweiten Schritt werden die barwertigen Kosten zu aktuellen Konditionen ermittelt, die eine Schließung der offenen Liquiditätslücken verursacht. Hierfür werden aktuelle Refinanzierungskurven (Geldmarkt- und Swapkurven) zuzüglich für die Bank anzuwendende Liquiditätsspreads verwendet. Im dritten Schritt werden unterschiedliche Szenarien bezüglich der erwarteten zukünftigen Refinanzierungskosten festgelegt. Im Anschluss erfolgt die Ermittlung der erwarteten barwertigen Kosten, die zur Schließung der offenen Liquiditätslücken hinsichtlich dieser einzelnen Szenarien anfallen. Im vierten Schritt wird die Verteilungsfunktion bestimmt und der LVaR auf dem gewünschten Konfidenzniveau berechnet.28
Um den LVaR formal zu definieren, ist es notwendig, die unterschiedlichen Szenarien zur Entwicklung des Liquiditätsspreads ausgehend von der angedachten Refinanzierungsstrategie mit möglichen Wahrscheinlichkeiten zu versehen. Auf diese Weise erhält man eine Verteilung möglicher Liquiditätsbarwerte und kann den LVaR als Quantil dieser Verteilung festlegen.29
Aufgrund der hohen Korrelation zwischen potentiellen künftigen Änderungen von Liquiditätsspreads und Änderungen der Bonität, können bekannte Ansätze aus der Kreditrisikomodellierung zur Darstellung von Bonitätsänderungen im Zeitablauf genutzt werden. Dazu werden alle vergangenen beobachteten Spreadänderungen (bspw. innerhalb eines Jahres) als Zeitreihe erfasst. Anschließend können Wahrscheinlichkeitsaussagen über zukünftige Spreads anhand dieser Zeitreihe getroffen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Bonitätsänderungen mit Ratingänderungen gleichzusetzen. Die dabei entstehenden Transitionsmatrizen liefern Aussagen über die Wahrscheinlichkeiten von zukünftigen Veränderungen des gegenwärtigen Ratings.30 Die Ermittlung solcher Transitionsmatrizen erfolgt anhand empirischer Daten und wird von Ratingagenturen publiziert.31 Ein Beispiel zur Veranschaulichung einer einjährigen Transitionsmatrix bietet Tabelle 1.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Veranschaulichung einer einjährigen Transitionsmatrix
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 138.
Unter der Voraussetzung einer gegebenen Refinanzierungsstrategie und einer gegebenen Zuordnung von unterschiedlichen Liquiditätsspreads zu Ratingklassen lassen sich Wahrscheinlichkeiten für künftige Refinanzierungskosten mit Hilfe von Transitionsmatrizen bestimmen. Dabei muss noch unterstellt werden, dass sich die den einzelnen Ratingklassen zugeordneten Liquiditätsspreads und die Refinanzierungsstrategie zeitlich nicht verändern.32
2.2.2.4 Liquidity at Risk (LaR)
Das Risikomaß Liquidity at Risk (LaR) baut auf den Zahlen der Liquiditätsablaufbilanz auf und bildet das Zahlungsunfähigkeitsrisiko eines Finanzinstitutes ab. Dabei wird der erwartete Nettofinanzierungsbedarf aller Zahlungen eines Kreditinstitutes in einer Zeitperiode t abgebildet, der mit einer bestimmen Wahrscheinlichkeit p nicht überschritten wird.33 Grundlage für die Berechnung bilden die historischen Zahlungsein- und Ausgänge. Die LaR dient zum Beispiel der Ermittlung des notwendigen täglichen Liquiditätsbedarfs, um mit einem gewissen Konfidenzniveau (beispielsweise 95 % im Normalbelastungsfall) alle anfallenden Auszahlungen decken zu können.34 Zur Berechnung der Auszahlungsüberschüsse wird innerhalb der Extremwertstatistik die Peaks-Over-Threshold Methode (POT) angewandt, die auch bei der Schätzung seltener Naturereignisse und zur Messung extremer Marktrisiken in einigen Finanzinstitutionen angewandt wird. Die Vorteile dieser Methode bestehen darin, dass auch über historisch zur Verfügung stehende Daten hinaus Vermutungen über die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Extremereignisses gemacht werden können. Außerdem werden Ereignissen im Randbereich der Verteilungsfunktion realistischere Wahrscheinlichkeitswerte zugeordnet. Die POT-Methode analysiert mögliche künftige Auszahlungsüberschüsse eines Kreditinstitutes oberhalb einer festgelegten Schwelle.35
Die LaR dient hauptsächlich der kurzfristigen Liquiditätssteuerung und der Sicherung der täglichen Zahlungsbereitschaft.36
2.2.2.5 Szenarioanalysen und Stresstests
Da das Liquiditätsrisiko im hohen Maße vom zugrunde gelegten Szenario abhängig ist, spielen Stresstests, die verschiedene kritische Markt- oder Banksituationen simulieren, eine große Rolle bei der Ermittlung potentieller Liquiditätsrisiken. Die gesetzliche Notwendigkeit zur Erfassung von Liquiditätsrisiken mithilfe von Stresstests findet sich in § 39 BWG37, der ergänzenden Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die ordnungsgemäße Erfassung, Steuerung, Überwachung und Begrenzung der Risikoarten im BGBl. II Nr. 487/201338 und deren Überarbeitung im BGBl. II Nr. 235/201439 sowie der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013).40 Bereits die Berechnung diverser Liquiditätsrisikokennzahlen beruht auf der Annahme spezifischer Stressszenarien, Banken sind allerdings dazu angehalten, darüber hinaus auch eigene, institutsspezifische Stresstests durchzuführen. Dabei sind die Szenarien vom Kreditinstitut individuell festzulegen. Mögliche Szenarien betreffen beispielsweise einen teilweisen oder vollständigen Abzug von Interbankeneinlagen, den Ausfall eines bedeutenden Kreditgebers/Kreditnehmers, einen Kursverfall der Wertpapiere, die als Liquiditätsreserve gehalten werden, die Streichung von essentiellen Kreditlinien, eine signifikante Verschlechterung des Ratings der Bank, und andere.41 Generell wird zwischen einer „Systemkrise“, einer, „idiosynkratischen Krise“ sowie einer „kombinierten Krise“ unterschieden“.42
Stressszenarien müssen auch in Abhängig von der organisatorischen und rechtlichen Struktur einer Bank oder eines Banknetzes durchgeführt werden. Beispielsweise unterscheidet die Raiffeisen-Landesbank Steiermark zwischen Krisenszenarien, die eine kleine Anzahl oder alle Regionalbanken, die Konzernmutter, oder eine Kombination aus beiden betreffen.43
Die Generierung des Stressszenarios erfolgt dabei entweder durch die Betrachtung historisch bedeutender Ereignisse (wie bspw. die Subprime Krise 2007, die Terrorangriffe des 11. September, …), auf Basis eines hypothetischen institutsbezogenen Szenarios (z. B. einer signifikanten Verschlechterung des Ratings), oder durch die Analyse von möglichen marktbezogenen Szenarien.44
Generell gilt es im ersten Schritt, geeignete Annahmen innerhalb des Stressszenarios zu treffen. Im zweiten Schritt müssen die erwarteten Zahlungsströme unter den vorher getroffenen Annahmen und einem festgelegten Zeithorizont modelliert werden. Der dritte Schritt besteht aus der Auswertung der so generierten Daten. Bei Überschreitung von zuvor definierten Limits während des simulierten Stressszenarios, müssen adäquate Vorkehrungen getroffen werden, um die Stabilität im Krisenfall zu gewährleisten.45
Um „Transparenz über die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensystems für den Fall eines konjunkturellen Abschwungs und einer negativen Entwicklung der Finanzmärkte“46 zu schaffen, werden auch EU-weite Stresstests von der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zusammen mit der EZB und nationalen Aufsehern durchgeführt. Nach Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union vom 17. Juni 2010 werden die Ergebnisse dieser Stresstests auch veröffentlicht.47
2.2.3 Notfallplanung
Um die Reaktionszeit in einer Krisensituation zu verkürzen, haben Finanzinstitute Notfallpläne zu erstellen. Diese ermöglichen, einen geordneten Ablauf nach im Vorhinein definierten Parametern aufrecht zu erhalten.48 Als Basis vieler Notfallpläne dienen Erfahrungswerte, die in Stresstests gemacht wurden. Notfallpläne sollen nicht nur konkrete quantitative Handlungsempfehlungen enthalten (wie beispielsweise den Verkauf einer im Vorhinein definierten Menge an Aktiva), sondern auch Instrumente zur Sicherstellung eines ununterbrochenen Informationsflusses innerhalb und außerhalb des Konzerns aufweisen, als auch eine klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen allen Mitarbeitern und Entscheidungsträgern beinhalten.49
Im ersten Schritt der Notfallplanung werden Frühwarnindikatoren definiert, um angespannte Liquiditätssituationen vorzeitig erkennen zu können. Frühwarnindikatoren können beispielsweise die Erhöhung des Zinsspreads einiger Interbank-Partner, ein überproportionaler Abfluss von Spar- und Sichteinlagen, oder negative mediale Äußerungen über die Bonität eines Kreditinstitutes darstellen. Jedes Finanzinstitut definiert dabei eigene, institutsspezifische Indikatoren, um dem jeweiligen internen Risikoprofil Rechnung zu tragen.50
Die im ersten Schritt bestimmten Frühwarnindikatoren werden laufend kontrolliert. Kommt es zu einer negativen Veränderung der Frühwarnindikatoren über ein bestimmtes, im Vorhinein definiertes Maß hinaus, wird im zweiten Schritt unverzüglich ein Task Force einberufen. Diese besteht im Normalfall aus den Leitern der Bereiche Kapitalmarkt, Treasury, Risikocontrolling, und Recht51. Weitere Entscheidungsträger können je nach Krisensituation hinzugezogen werden. Entscheidend ist, dass die Besetzung der Task Force auch für den Fall der Abwesenheit einzelner Mitglieder im Vorhinein geregelt ist sowie die Entscheidungsberechtigungen klar verteilt sind.52 Der Task Force obliegt schließlich die Entscheidung, ob tatsächlich eine Frühwarnstufe oder ein Liquiditätsnotfall vorliegt. Ist das der Fall, werden im dritten Schritt Maßnahmen gemäß eines im Vorhinein genau definierten Maßnahmenkatalogs umgesetzt, die für alle Institute innerhalb des Zuständigkeitsbereichs bindend sind. Maßnahmen betreffen bspw. die Einschränkung von Kreditneuvergaben, die Kürzung ungezogener Kreditlinien, den Verkauf von Wertpapieren, und vieles mehr.53 Abbildung 4 gibt einen Überblick über den Ablauf im Falle eines Liquiditätsnotfalls.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Ablaufplan Liquiditätsnotfall
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Raiffeisen-Landesbank Steiermark (2017a), S. 8.
3 Basel Bestimmungen
3.1 Basel Committee on Banking Supervision
Das „Basel Committee on Banking Supervision“ (BCBS) oder auch der „Basler Ausschuss für Bankenaufsicht“ ist ein Ausschuss bestehend aus Vertretern von 45 Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden in 28 Ländern.54 Das BCBS ist ein globaler Standardsetzer in der Bankenaufsicht. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Regulierung und der Aufsicht, sowie die Einführung von Standards in Banken mit dem Ziel der Stabilisierung des Bankensystems.55
Weitere Aufgaben des BCBS sind der Austausch von Informationen und Entwicklungen im Bankensektor und Finanzmarkt, die Offenlegung von Lücken in der Bankenaufsicht, die Überwachung der Implementierung der BCBS Standards in den Mitgliedsstaaten, sowie der Informationsaustausch mit Zentralbanken und Aufsichtsbehörden von Staaten, die nicht Mitglied des BCBS sind.56
Der Ausschuss trifft sich vier Mal im Jahr und gibt Empfehlungen ab, die rechtlich nicht bindend sind und erst von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen.57
3.2 Basel 3
Basel 3 ist ein umfassendes Paket an Reformmaßnahmen, das vom Basel Committee on Banking Supervision entwickelt wurde und dazu dienen soll, die Regulierung, Aufsicht und das Risikomanagement im Bankensektor zu stärken.58
Die Maßnahmen zielen darauf ab,
- die Fähigkeit des Bankensektors, Krisen aufgrund von finanziellen oder ökonomischen Spannungen zu bewältigen, zu verbessern;
- das Risikomanagement sowie die Risikosteuerung zu verbessern; und
- Transparenz und Offenlegung im Bankensektor zu stärken.59
Basel 3 stellt eine Weiterentwicklung des Basel 2 Regelwerks dar, um den enthüllten Defiziten im Laufe der weltweiten Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise ab dem Sommer 2007 entgegen zu wirken. Das Ergebnis dieser Überarbeitung wurde im Dezember 2010 unter dem Namen „Basel 3: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems“60 veröffentlicht. Basel 3 beinhaltet eine Erhöhung und qualitative Verbesserung der Eigenkapitalreserven von Banken, enthält erhöhte Anforderungen an die Risikoabdeckung, führt Liquiditätsstandards und eine Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ein, und enthält Vorschläge zu Änderungen der Berechnung der risikogewichteten Aktiva.61
[...]
1 Vgl. Matz, L. (2011), S. 17-20.
2 Vgl. BaFin (2008), S.6.
3 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 8; BCBS (2008a), S. 2.
4 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 8.
5 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 8.
6 Vgl. Praet, P. (2017), S. 1-2; Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 8-9.
7 Vgl. Nikolaou, K. (2009), S.14.
8 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 9.
9 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 10.
10 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 10.
11 Vgl. Matz, L. / Neu, P. (2007), S. 4.
12 Vgl. Brauweiler, H.-C. (2015), S. 19.
13 Vgl. Matz, L. / Neu, P. (2007), S. 15-16.
14 Vgl. Matz, L. / Neu, P. (2007), S. 17.
15 Vgl. Gennadij, S. (2013), S. 64-65.
16 Vgl. Matz, L. / Neu, P. (2007), S. 17.
17 Vgl. Pohl, M. (2008), S. 138-141.
18 Vgl. Matz, L. / Neu, P. (2007), S. 18.
19 Vgl. Matz, L. / Neu, P. (2007), S. 18-20.
20 Vgl. Matz, L. / Neu, P. (2007), S. 20-21.
21 Vgl. Matz, L. / Neu, P. (2007), S. 257-260; Moody's Global Credit Research (2001), S. 1-3.
22 Vgl. Jacobs, J. / Riegler, J. / Schulte-Mattler, H. / Weinrich, G. (2012), S. 227.
23 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 14-16; Pohl, M. (2008), S. 138-141.
24 Vgl. Gennadij, S. (2013), S. 20-21.
25 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 17.
26 Vgl. Deutsche Bundesbank (2008), S. 65.
27 Vgl. Thomae, H. (2008).
28 Vgl. Gennadij, S. (2013), S. 27-28.
29 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 137.
30 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 137-138.
31 Vgl. Gennadij, S. (2013), S. 28.
32 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 139.
33 Vgl. Zeranski, S. (2006), S. 4.
34 Vgl. Deutsche Bundesbank (2008), S. 64.
35 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 126-127.
36 Vgl. Zeranski, S. (2006), S. 5-6.
37 RIS (2017b).
38 RIS (2017a).
39 RIS (2017d).
40 Vgl. Raiffeisen-Landesbank Steiermark (2016c), S. 40.
41 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 139-140.
42 Vgl. Raiffeisen-Landesbank Steiermark (2016b), S. 216.
43 Vgl. Stryeck, F. (2017).
44 Vgl. OeNB (2006), S. 75.
45 Vgl. Bartetzky, P. / Gruber, W. / Wehn, C. S. (2008), S. 139.
46 Deutsche Bundesbank / BaFin (2010), S. 1.
47 Vgl. Deutsche Bundesbank / BaFin (2010), S. 1.
48 Vgl. Deutsche Bundesbank (2008), S. 66-68.
49 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010), S. 16-17.
50 Vgl. Raiffeisen-Landesbank Steiermark (2017a), S. 5-6.
51 Vgl. Raiffeisen-Landesbank Steiermark (2017b), S. 8-9.
52 Vgl. Brüggemann, F. / Schlösser, C. (2011), S. 2-3; Raiffeisen-Landesbank Steiermark (2017a), S. 6-7.
53 Vgl. Raiffeisen-Landesbank Steiermark (2017a), S. 7-9.
54 Vgl. BCBS (2016c).
55 Vgl. BCBS (o. J. a); BCBS (2016a).
56 Vgl. BCBS (2016b).
57 Vgl. BCBS (o. J. c).
58 Vgl. OeNB (o. J. a).
59 Vgl. BCBS (o. J. b).
60 Deutsche Bezeichnung: „Basel III – Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Banksysteme“.
61 Vgl. oeNB (o. J. b).
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- Stefan Vaterl (Author), 2018, Die Quantifizierung und Steuerung des Liquiditätsrisikos unter Basel 3, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/591106
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