In dieser Arbeit werde ich zunächst den Begriff und die Voraussetzungen der sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung erläutern. Anschließend gehe ich auf den Verlauf der Rechtsprechung und deren Auslegungen ein und stelle dar, ob es eine abschließende beziehungsweise einheitliche Rechtsprechung zu der sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung gibt. Am 01. Januar 2001 ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft getreten und hat das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) abgelöst.
In seiner Begründung zu dem Teilzeit- und Befristungsgesetz stellt der Bundestag dar, dass in Deutschland das unbefristete Arbeitsverhältnis der Normalfall der Beschäftigung ist und das auch bleiben soll. Diese Aussage unterstützt auch die von Statista durchgeführte Befragung, wonach im Jahr 2017 von rund 37.290.000 Erwerbstätigen in Deutschland 32.500.00 unbefristete und 4.790.000 befristete Arbeitsverträge hatten.
Eine Maßnahme die unbefristeten Arbeitsverhältnisse als Normalfall zu erhalten stellt der § 14 II TzBfG mit den Regelungen über die sachgrundlose Befristung zum Schutze vor Befristungsketten dar. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder unterschiedliche Rechtsprechungen bezüglich der sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung vom Bundesarbeitsgericht (BAG) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Begriffsbestimmung
- I. Sachgrundlos
- II. Befristung
- a) Dauer der sachgrundlosen Befristung
- b) Verlängerung der Befristung
- III. Vorbeschäftigung
- C. Zweck der sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung
- D. Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung ,,demselben Arbeitgeber“
- E. Rechtsprechung
- I. Beschäftigungsförderungsgesetz
- II. Teilzeit- und Befristungsgesetz
- a) Urteil des BAG vom 06.11.2003
- b) Urteil des BAG vom 06.04.2011
- c) Urteil des BVerfG vom 06.06.2018
- d) Urteile des BAG vom 23.01.2019
- e) Sachverhalte
- f) Auslegung
- g) Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht Nr. 29/19
- F. Vertrauensschutz
- G. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Sie analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in den letzten Jahren und untersucht, ob eine abschließende bzw. einheitliche Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung vorliegt.
- Begriff und Voraussetzungen der sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung
- Entwicklung der Rechtsprechung und deren Auslegung
- Bewertung der Rechtsprechung zu ,,sehr lang zurückliegende“ und ,,ganz anders geartete“ Vorbeschäftigung
- Die Bedeutung von Vertrauensschutz im Kontext der Befristung
- Das Ziel, unbefristete Arbeitsverhältnisse als Normalfall zu erhalten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die Entstehung des TzBfG und die Bedeutung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Anschließend werden die Begriffe Sachgrundlosigkeit, Befristung und Vorbeschäftigung im Kontext der sachgrundlosen Befristung definiert. Das Kapitel über die Rechtsprechung analysiert die Urteile des BAG und BVerfG und beleuchtet die verschiedenen Auslegungen der Rechtsprechung zum Thema Vorbeschäftigung, insbesondere im Hinblick auf die Definition von ,,sehr lang zurückliegende“ und ,,ganz anders geartete“ Vorbeschäftigung. Das Kapitel über den Vertrauensschutz betrachtet die Bedeutung von Vertrauensschutz im Zusammenhang mit der sachgrundlosen Befristung.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Sachgrundlose Befristung, Vorbeschäftigung, Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Bundesarbeitsgericht (BAG), Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Rechtsprechung, Vertrauensschutz, unbefristete Arbeitsverhältnisse.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bezüglich sachgrundloser Befristung?
Das TzBfG, insbesondere § 14 II, regelt die Voraussetzungen für Arbeitsverträge ohne Sachgrund, um Befristungsketten zu verhindern und das unbefristete Arbeitsverhältnis als Normalfall zu schützen.
Was versteht man unter einer Vorbeschäftigung im Kontext der Befristung?
Eine Vorbeschäftigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber stand, was die Zulässigkeit einer erneuten sachgrundlosen Befristung beeinflusst.
Wie urteilt das Bundesarbeitsgericht (BAG) zur sachgrundlosen Befristung?
Das BAG hat über die Jahre unterschiedliche Rechtsprechungen entwickelt, insbesondere zur Frage, wie lange eine Vorbeschäftigung zurückliegen muss, um eine erneute sachgrundlose Befristung zu rechtfertigen.
Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dieser Thematik?
Das BVerfG hat im Jahr 2018 ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Auslegung des BAG zur Vorbeschäftigung präzisiert und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Befristung aufgezeigt hat.
Was bedeutet Vertrauensschutz im Kontext der Befristung?
Vertrauensschutz betrifft die Frage, inwieweit sich Arbeitgeber auf eine bestehende Rechtsprechung verlassen dürfen, wenn diese sich später ändert und Auswirkungen auf bestehende befristete Verträge hat.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2019, Die sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Bundesverfassungsgerichts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/590675