Neben Rolf Hochhuth und Heinar Kipphardt gilt Peter Weiss heute als einer der wichtigsten deutschen Vertreter des Dokumentartheaters der sechziger und siebziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts. Mit seinem 1965 uraufgeführten Drama „Die Ermittlung“ wagte er sich an einen damals hochaktuellen und gleichzeitig sehr umstrittenen Stoff heran. Hochaktuell zum einen, da von 1963 bis 1965 der dem Drama zugrunde liegende „Frankfurter Auschwitz - Prozess“ stattfand, der damals große Diskussionen in Deutschland über die Verjährung von Nazi-Verbrechen hervorrief. Zum anderen, da die „Ermittlung“ „eineAuseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit Deutschlands wie auch mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit der BRD“ verlangt, die man zu diesem Zeitpunkt versuchte zu verdrängen. Umstritten, da der Holocaust gemeinhin als nicht darstellbar galt. Im Folgenden wird vorwiegend untersucht, inwiefern das Drama „Die Ermittlung“ Merkmale des dokumentarischen Theaters in sich trägt. Zunächst wird versucht, den Begriff des dokumentarischen Theaters durch die von Weiss selbst verfassten „Notizen zum dokumentarischen Drama“ genauer zu charakterisieren. Im Hauptteil wird das Drama in Inhalt, Aufbau und Sprache vorgestellt, um dann auf die Merkmale des dokumentarischen Theaters hin untersucht zu werden. Dabei ist zu erwähnen, dass der Begriff „Zuschauer“ in der Arbeit verkürzt für Leser und Zuschauer verwendet wird.
Im Anhang finden sich abschließend die genaue Anklage und die Urteile des Frankfurter Auschwitz - Prozesses wieder.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Dokumentartheater bei Peter Weiss
3. Das Drama „Die Ermittlung“
3.1 Der reale Hintergrund
3.2 Inhalt
3.3 Aufbau
3.4 Sprache
4. Untersuchung des Dramas anhand der von Weiss aufgestellten Thesen zum dokumentarischen Theater
5. Resümee
6. Literaturverzeichnis
7. Anhang
1. Einleitung
Neben Rolf Hochhuth und Heinar Kipphardt gilt Peter Weiss heute als einer der wichtigsten deutschen Vertreter des Dokumentartheaters der sechziger und siebziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts. Mit seinem 1965 uraufgeführten Drama „Die Ermittlung“ wagte er sich an einen damals hochaktuellen und gleichzeitig sehr umstrittenen Stoff heran. Hochaktuell zum einen, da von 1963 bis 1965 der dem Drama zugrunde liegende „Frankfurter Auschwitz – Prozess“ stattfand, der damals große Diskussionen in Deutschland über die Verjährung von Nazi-Verbrechen hervorrief. Zum anderen, da die „Ermittlung“ „eine Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit Deutschlands wie auch mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit der BRD“[1] verlangt, die man zu diesem Zeitpunkt versuchte zu verdrängen. Umstritten, da der Holocaust gemeinhin als nicht darstellbar galt.
Im Folgenden wird vorwiegend untersucht, inwiefern das Drama „Die Ermittlung“ Merkmale des dokumentarischen Theaters in sich trägt. Zunächst wird versucht, den Begriff des dokumentarischen Theaters durch die von Weiss selbst verfassten „Notizen zum dokumentarischen Drama“ genauer zu charakterisieren. Im Hauptteil wird das Drama in Inhalt, Aufbau und Sprache vorgestellt, um dann auf die Merkmale des dokumentarischen Theaters hin untersucht zu werden. Dabei ist zu erwähnen, dass der Begriff „Zuschauer“ in der Arbeit verkürzt für Leser und Zuschauer verwendet wird.
Im Anhang finden sich abschließend die genaue Anklage und die Urteile des Frankfurter Auschwitz – Prozesses wieder.
2. Das Dokumentartheater bei Peter Weiss
Nach Metzlers Literaturlexikon ist der Begriff des Dokumentartheaters eine „Sammelbezeichnung für gesellschaftskritische und politisch orientierte Theaterstücke, Hör- und Fernsehspiele, Filme, Prosa, Gedichte. [Es] entstand Anfang der 60er Jahre in Opposition zu den damals üblichen fiktiven Schreibweisen [wie die] […] des Brechtschen Parabelstücks […], denen u.a. politische Wirkungslosigkeit angelastet wird [und greift auf] […] Dokumente und Fakten zurück […]. Für das Dokumentarspiel sind v.a. zwei, jedoch nicht immer genau zu trennende Formen unterschieden worden: Die Prozess- Form […] und die Berichtform, die Dokumente und Fiktion mischt […].“[2]
Wesentlich ausführlicher definiert Peter Weiss die Merkmale des Dokumentartheaters anhand von 14 Thesen in den 1968 verfassten „Notizen zum dokumentarischen Drama“, die sich speziell auf eine ausschließlich dokumentierende Form des Dokumentartheaters beziehen.
Für Weiss ist demnach das dokumentarische Theater „ein Theater der Berichterstattung“[3]. Es behandelt keine fiktiven, sondern ausschließlich authentische Gegenstände. Infolgedessen soll sich der Autor allein auf die ihm öffentlich zugrunde liegenden Materialien wie Protokolle, Akten, Briefe, statistische Tabellen, Regierungserklärungen, Interviews, Zeitungs- und Rundfunkreportagen, Fotos, Journalfilme, etc. beziehen. Um diese Materialflut bühnenfähig zu machen, wird sie, inhaltlich unverändert, in ihrer Form bearbeitet und auf eine kritische Auswahl reduziert. Dabei wird nach dem Prinzip der Montage vorgegangen. Thematisch konzentrieren sich die Stücke meist auf soziale oder politische Themen.[4] Weiss nennt zahlreiche Beispiele der formalen und sprachlichen Bearbeitung des dokumentarischen Materials wie etwa die Komposition aus antithetischen Stücken oder Reihung ähnlicher Beispiele, das Hervorheben von Typischem aus Zitaten, die drastische Vereinfachung von Situationen, das Karikieren von Figuren oder die Übernahme von Songs für Kommentare oder Zusammenfassungen.[5]
Laut Weiss soll das Dokumentartheater „Kritik an der Verschleierung“[6] üben. Es soll hinterfragen, ob die Presse-, Rundfunk- und Fernsehmeldungen subjektiv gefärbt, versuchen die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken und infolgedessen Informationen vorenthalten, vertuschen, modifizieren oder idealisieren. Des Weiteren soll es „Kritik an Wirklichkeitsfälschungen“[7] üben. Es soll sich fragen, aus welchen Gründen versucht wird, bestimmte historische Fakten aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit zu eliminieren, wer dies mit welcher Intention verfolgt, wie diese „Fälschungen“ aussehen, wer von ihnen profitiert und in welcher Weise sie aufgenommen werden. Zuletzt soll das dokumentarische Theater „Kritik an Lügen“[8] üben. Es soll sich somit mit der Frage beschäftigen, wie sich dieser „geschichtliche Betrug“ auswirkt, welche Folgen er nach sich zieht, welche Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung auftreten und wer mit aller Macht versucht, eine Aufdeckung dieser Vertuschung zu verhindern.[9]
Um sich gegen die große Anzahl dieser „Lügen“ zur Wehr zu setzen, wird das Dokumentartheater „zum Mittel des öffentlichen Protests“[10]. Es reagiert auf die gegenwärtigen Zustände und fordert eine Klärung dieser.
Das Dokumentartheater sollte eine Zusammenfassung brisanter aktueller Vorgänge wiedergeben und dabei versuchen, deren „Aktualität in seiner [ihrer] Ausdrucksform beizubehalten“.[11] Doch gebunden an Zeit und Raum einer Aufführung kann es nur ein Abbild der Wirklichkeit zeigen. Es reicht nicht heran an die Wirklichkeit und muss nach Weiss deshalb zum „Kunstprodukt“ werden, wenn es seine Berechtigung haben und „volle Gültigkeit in der Auseinandersetzung mit der Realität“[12] gewinnen will. Nur so kann es zum „Instrument politischer Meinungsbildung“[13] werden.
Weiterhin schreibt Weiss, dass das Dokumentartheater aus einer beobachtenden Position heraus aus dem „Wirrwarr“ der Realität ein Modell aktueller Vorgänge zusammenstellen soll. Es soll dabei Einzelheiten besonders hervorheben und durch Konfrontierung gegensätzlicher Details auf bestehende Konflikte aufmerksam machen. Dies ist nicht auf das Hervorrufen von Emotionen ausgerichtet, sondern soll „aufmerksam, bewusst und reflektierend“[14] geschehen.
Das Dokumentartheater soll Fakten zeigen, aber keine individuellen Auseinandersetzungen, sondern „sozial-ökonomisch bedingte Verhaltensweisen“[15].
Des Weiteren soll es dem Dokumentartheater um das Beispielhafte gehen. Es soll mit „Gruppen, Kraftfeldern und Tendenzen“[16] arbeiten.
Ebenso soll es Partei ergreifen, da Objektivität unter Umständen einer Machtgruppe zur Entschuldigung ihrer Taten dienen kann. Der Einsatz von Schwarz-Weiß-Zeichnungen findet dann seine Berechtigung, wenn es um die Schilderung von Raubzug und Völkermord geht. In einem solchen Fall „mit jeder nur möglichen Solidarität für die Seite der Ausgeplünderten“[17].
Das Dokumentartheater kann laut Weiss die Form eines Tribunals annehmen. Dabei geht es aber nicht um die authentische Darstellung der Gerichtsverhandlung an sich, sondern darum, die dort zur Sprache gekommenen Fragen und Angriffspunkte „zu einer neuartigen Aussage zu bringen“[18], wobei es sich auf das Wesentliche konzentriert. Gewonnen wird dabei das „Allgemeingültige“[19]. Das Dokumentartheater hat die Möglichkeit, das Publikum in das Bühnengeschehen mit einzubeziehen, indem letzteres z.B. gleichgesetzt wird mit den Angeklagten oder Anklägern.[20]
Weiss ist der Ansicht, dass zu einer überzeugenden Ausdrucksform eines Stückes auch die geeignete Wahl des Aufführungsortes gehört. Das Dokumentartheater soll somit Zugang zu Fabriken, Schulen, Versammlungsräume, etc gewinnen.[21]
Anhand seiner letzten These beschließt Weiss seine Ausführungen mit der Aussage, dass das Dokumentartheater ohne die Emotionalität der Dramatik auskommen muss. Es soll zeigen, dass die Wirklichkeit, so undurchschaubar sie auch erscheinen mag, bis ins kleinste Detail erklärt werden kann.[22]
3. Das Drama „Die Ermittlung“
3.1 Der reale Hintergrund
Im ursprünglich als Schutzhaftlager für politische Häftlinge eingerichteten Konzentrationslager Auschwitz wurden während des II. Weltkrieges 2,5 - 4 Millionen Menschen, v. a. Juden und sowjetische Kriegsgefangene, ermordet.[23]
Fast zwanzig Jahre später begann am 20. Dezember 1963 nach etwa fünf Jahren der Vorermittlung unter der Bezeichnung „Strafsache gegen Mulka und andere“ der Auschwitz-Prozess gegen 22 ehemalige Angehörige des Aufsichts-, Sanitäts-, und Wachmannschaftspersonals, die sich für das Sterben unzähliger Häftlinge verantworten mussten. Um diese jedoch verurteilen zu können, musste laut geltender Rechtslage nachgewiesen werden, dass die Angeklagten auch vor dem nationalsozialistischen Gesetz straffällig geworden waren, d.h. Befehle überschritten oder eigenständig gehandelt hatten. Diejenigen, die nur auf Befehl hin gehandelt hatten, konnten nur der Mittäterschaft, aber nicht des Mordes angeklagt werden. Dies zog relativ milde Freiheitsstrafen nach sich.[24]
Innerhalb des Prozesses wurden 359 Zeugen vernommen, deren Aussagen die grausame Realität der NS-Vernichtungsmaschinerie deutlich machten und von starken Emotionen der Opfer begleitet wurden. Die Angeklagten dagegen stritten die ihnen vorgeworfenen Taten meist ab, leugneten sie, amüsierten sich teilweise sogar über die Aussagen ihrer Opfer und zeigten weder Schuld noch Reue.[25]
Insgesamt dauerte die Verhandlung zwanzig Monate. Die Urteile wurden am 19. und 20. August 1965 verkündet.[26]
(Die ausführliche Anklage und die Urteile sind im Anhang nachzulesen.)
Die meisten Strafen wurden jedoch nicht bis zu ihrem Ende verbüßt, da die Täter aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus der Haft entlassen wurden oder ihnen nach einer gewissen Zeit die Reststrafe erlassen wurde.[27]
Laut Peter Weiss ist „Die Ermittlung“ ein Konzentrat der Materialien und Aussagen dieses Prozesses, an dem er zeitweilig selbst als Zuhörer teilnahm.[28] Er stützt sich in seinem Werk auf eigene Notizen aus der Verhandlung, auf die Prozessberichte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und auf dokumentarische Literatur zum Thema Judenverfolgung und Konzentrationslager.[29]
3.2 Inhalt
Gegenstand des Dramas ist die Gerichtsverhandlung als solche. Schauplatz ist der Gerichtssaal.
Weiss teilt „Die Ermittlung“ in elf Gesänge, die genau den Weg nachzeichnen, den die Häftlinge bei ihrer Ankunft von der Rampe durch das Lager bis hin zu ihrem Tod in Auschwitz gehen mussten.
Das Drama beginnt mitten in der Verhandlung mit der Befragung eines Zeugen und beschreibt mit dem 1. Gesang die Zugfahrt und die Ankunft der Opfer in Auschwitz und wie mit ihnen verfahren wurde (Selektion, Abnehmen von Wertsachen, etc.).
Im folgenden Gesang wird der Leser in das Lagerleben eingeführt. Er schildert den Marsch in das Lager, die dort herrschenden hygienischen Verhältnisse, die Tätowierung und Einkleidung der Häftlinge, die Beschaffenheit der Baracken, den Appell, die unzureichenden Essensrationen, die Krankheiten und die Brutalitäten der Bewacher. Außerdem berichtet er vom Verhalten der „Funktionshäftlinge“ und „Blockältesten“, der allgegenwärtigen Seuchengefahr und von „auf der Flucht“ erschossenen Häftlingen.[30]
Im 3. Gesang steht ein Folterinstrument, die Schaukel, im Mittelpunkt des Geschehens, das exemplarisch zeigt, wie die Häftlinge in der „Politischen Abteilung“, in der hauptsächlich tote Häftlinge registriert und erfundene Todesanzeigen verschickt wurden, gefoltert wurden. Es werden die brutalen Vorgehensweisen der Verantwortlichen beschrieben, die die Häftlinge während der Verhöre aufs grausamste zurichteten.
Der Gesang von der Möglichkeit des Überlebens veranschaulicht dann die Beziehungen zwischen den Häftlingen und ihren Bewachern und die geringe Möglichkeit, im Lager zu überleben, die u. a. darin bestand, sich eine Sonderstellung als so genannter „Funktionshäftling“ zu sichern, was die Überlebenschance erheblich steigerte. Des Weiteren zeigt der Gesang die Macht der Wärter, willkürlich über Leben und Tod zu entscheiden und informiert den Zuschauer über die grausamen Menschenversuche in der medizinischen Abteilung, wo an der Gebärmutter junger Mädchen und Frauen experimentiert wurde.
Der 5. Gesang schildert dann das Einzelschicksal der Lili Tofler, die aufgrund eines entdeckten Briefes an einen Mitgefangenen in der „Politischen Abteilung“ gefoltert und erschossen wurde. Als direkter Gegensatz folgt darauf der 6. Gesang aus der Sicht des Unterscharführers Stark. Hier werden dessen Aufgaben im Lager, die Vorgänge in der „Politischen Abteilung“ und schließlich seine Handlungen - die Erschießungen und das Einwerfen von Zyklon B - nachgezeichnet.
[...]
[1] Ingeborg Schmitz: Dokumentartheater bei Peter Weiss. Von der „Ermittlung“ zu „Hölderlin“. Frankfurt
am Main; Bern; Cirencester: Lang 1981, Seite 69.
[2] G. Schweikle (Hrsg.): Metzler Literatur Lexikon. Begriffe und Definitionen. 2. Aufl.. Stuttgart:
Metzler 1990. Seite 105f.
[3] Manfred Brauneck: Das deutsche Drama vom Expressionismus bis zur Gegenwart. Interpretationen. 2.Aufl..
Bamberg: C.C. Buchners 1972. Seite 250.
[4] Vgl. Ebd..
[5] Vgl. Ebd., Seite 254.
[6] Ebd., Seite 250.
[7] Ebd., Seite 251.
[8] Ebd..
[9] Vgl. Ebd..
[10] Ebd..
[11] Ebd., Seite 252.
[12] Ebd..
[13] Ebd..
[14] Ebd., Seite 253.
[15] Ebd..
[16] Ebd..
[17] Ebd..
[18] Ebd., Seite 254.
[19] Ebd..
[20] Vgl. Ebd..
[21] Vgl. Ebd., Seite 255.
[22] Vgl. Ebd..
[23] Vgl. www.Judentum-projekt.de.04.04.2005.
[24] Vgl. Marita Meyer: Eine Ermittlung. Fragen an Peter Weiss und die Literatur des Holocaust. St. Ingbert:
Röhrig 2000. Seite 13.
[25] Vgl. K. Heil, K. Girbig: Der Frankfurter Auschwitz-Prozess. In:
www.Judentum-projekt.de/persoenlichkeiten/liter/peterweiss.04.04.2005.
[26] Vgl. Meyer 2000. Seite 13.
[27] Vgl. www.Judentum-projekt.de.04.04.2005
[28] Vgl. Peter Weiss: Die Ermittlung. Oratorium in 11 Gesängen. Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1991, Seite 9.
[29] Vgl. Schmitz 1981, Seite 69.
[30] Vgl. Henning Rischbieter: Peter Weiss. Velber: Friedrich Verlag 1974, Seite 76f.
- Quote paper
- Juliane Hartmann (Author), 2005, Peter Weiss: Die Ermittlung - Zur Struktur des dokumentarischen Theaters, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58799
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