Nach 2-jährigen Verhandlungen schloss die EU im Jahre 2000 mit 77 Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifik ein neues entwicklungspolitisches Kooperationsabkommen. Am 23. Juni 2000 wurde in Cotonou, der Hauptstadt von Benin, feierlich das „Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstatten andererseits“ unterzeichnet. Das Cotonou-Abkommen löste die im Februar 2000 auslaufende Lomé-IV-Konvention ab. Es wurde auf 20 Jahre Laufzeit angelegt und bietet somit den EL aber auch den IL Planungssicherheit. Allerdings besteht alle 5 Jahre die Möglichkeit der Revision des Abkommens. Das Abkommen „stützt sich auf drei miteinander verzahnte Komponenten: politischer Dialog, Handel und Investitionen und Entwicklungszusammenarbeit“. Die Multidimensionalität, welche signifikant für dieses Abkommen ist, beruht auf fünf Säulen: Eine umfassende politische Dimension, Förderung partizipatorischer Ansätze, Entwicklungsstrategien und Konzentration auf das Ziel der Armutsbekämpfung, Schaffung eines neuen Rahmens für die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit, Reform der finanziellen Zusammenarbeit. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, wird im Folgenden der Fokus auf der Handels- und Entwicklungspolitik der EU für Afrika unter Berücksichtigung des historischen Kontextes liegen. Insbesondere soll jedoch dieses Verhältnis im Rahmen des Cotonou-Abkommen betrachtet werden. Als Grundlage zum adäquaten Einstieg in die Thematik wird im ersten Teil der Arbeit die historische Entwicklung der Zusammenarbeit skizziert. Um die Übergeordnete Fragestellung dieser Arbeit, in welchem Verhältnis wirtschaftliche und entwicklungspolitische Elemente in der Europäischen EP zueinander stehen, angemessen zu untersuchen, werden insbesondere die Demokratieförderung, der Einfluss von Menschenrechtskonformität auf die wirtschaftliche Hilfe und die hierzu zur Verfügung stehenden entwicklungspolitischen Instrumente analysiert. Welche Relevanz hat menschenrechtskonformes Verhalten der EL für die EU? Über welche Sanktionsmöglichkeiten verfügt die Gemeinschaft bei Verstößen gegen die Menschenrechte? Kann hier ein Zusammenhang zwischen Handels- und EP hergestellt werden? Werden Demokratisierungsfortschritte entlohnt? [...]
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Europäische Kooperation mit Afrika
2.1 Der Weg nach Cotonou
3. Das Cotonou-Abkommen: Neuausrichtungen der Handels- und Entwicklungspolitik
4. Menschenrechte und Demokratie
4.1 politische Instrumente zur Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
4.1.1 negative Konditionalität: Sanktionen
4.1.2 positive Konditionalität: Budgethilfe
4.1.3 Positivmaßnahmen
5. Handelspolitische Maßnahmen: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
5.1 Erfolgreiche Integration der AKP-Staaten durch EPAs?
6. Handels- vs. Entwicklungspolitik?
Anhang
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
Vorwort
1,15 Milliarden Menschen in der Welt haben weniger als 1 US-$ täglich zur Verfügung und gelten damit als absolut arm.[1]
Absolute Armut wird als „ungenügende Versorgung mit
lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen und als mangelnde Teilhabe an Gütern, die das Leben lebenswert machen“[2] definiert.
Absolute Armut bedeutet: „Dein Durst wird nie gelöscht, dein Hunger wird nie gestillt, du kannst nie schlafen, irgendwann bist du nicht mehr müde.“[3]
Fühlt sich ein supranationales Gebilde wie die EU normativ verpflichtet untragbaren Zuständen wie diesen entgegenzuwirken? Verfügt die EU über Mittel und Strategien die Armut der Welt zu bekämpfen? Dieses wird im Rahmen dieser Arbeit am Beispiel der afrikanischen EU-Entwicklungspolitik untersucht werden.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Nach 2-jährigen Verhandlungen schloss die EU im Jahre 2000 mit 77 Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifik ein neues entwicklungspolitisches Kooperationsabkommen. Am 23. Juni 2000 wurde in Cotonou, der Hauptstadt von Benin, feierlich das „Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstatten andererseits“ unterzeichnet. Das Cotonou-Abkommen löste die im Februar 2000 auslaufende Lomé-IV-Konvention ab. Es wurde auf 20 Jahre Laufzeit angelegt und bietet somit den EL aber auch den IL Planungssicherheit. Allerdings besteht alle 5 Jahre die Möglichkeit der Revision des Abkommens.
Das Abkommen „stützt sich auf drei miteinander verzahnte Komponenten: politischer Dialog, Handel und Investitionen und Entwicklungszusammenarbeit“.[4] Die Multidimensionalität, welche signifikant für dieses Abkommen ist, beruht auf fünf Säulen[5]:
1. eine umfassende politische Dimension
2. Förderung partizipatorischer Ansätze
3. Entwicklungsstrategien und Konzentration auf das Ziel der Armutsbekämpfung
4. Schaffung eines neuen Rahmens für die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit
5. Reform der finanziellen Zusammenarbeit
Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, wird im Folgenden der Fokus auf der Handels- und Entwicklungspolitik der EU für Afrika unter Berücksichtigung des historischen Kontextes liegen. Insbesondere soll jedoch dieses Verhältnis im Rahmen des Cotonou-Abkommen betrachtet werden (Säule 1 und 4 des Abkommens).
Als Grundlage zum adäquaten Einstieg in die Thematik wird im ersten Teil der Arbeit die historische Entwicklung der Zusammenarbeit skizziert. Um die Übergeordnete Fragestellung dieser Arbeit, in welchem Verhältnis wirtschaftliche und entwicklungspolitische Elemente in der Europäischen EP zueinander stehen, angemessen zu untersuchen, werden insbesondere die Demokratieförderung, der Einfluss von Menschenrechtskonformität auf die wirtschaftliche Hilfe und die hierzu zur Verfügung stehenden entwicklungspolitischen Instrumente analysiert. Welche Relevanz hat menschenrechtskonformes Verhalten der EL für die EU? Über welche Sanktionsmöglichkeiten verfügt die Gemeinschaft bei Verstößen gegen die Menschenrechte? Kann hier ein Zusammenhang zwischen Handels- und EP hergestellt werden? Werden Demokratisierungsfortschritte entlohnt? Soll Entwicklung durch Handel erfolgen bzw. welches Konzept liegt der EU-Entwicklungspolitik zu Grunde? Auch gegenwärtigen Entwicklungen und die Verhandlungen über die Einführung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen kritisch nach ihren Folgen für die Handels- und Entwicklungspolitik untersucht werden.
Abschließend wird eine Gesamtbewertung des Abkommens, insbesondere unter Einbeziehung der Frage nach der Einhaltung des übergeordneten Ziels des Cotonou-Abkommen, die Bekämpfung und Senkung der Armut, erfolgen.
Bezüglich der methodischen Vorgehensweise sei bemerkt, dass hier die Analyse von Dokumenten und die Bewertung dieser unter Einbezug des historischen Kontextes und des aktuellen Forschungsstandes vordergründig seien wird.
2. Europäische Kooperation mit Afrika
2.1 Die historische Entwicklung
Bereits mit der Bildung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde 1957 mit dem Abschluss des Römischen Vertrags (EWG-Vertrag) der Grundstein für die europäische Kooperation mit den AKP-Staaten gelegt.[6] Zu diesem Zeitpunkt war die Zusammenarbeit aber vorwiegend von (post)kolonialen Interessen dominiert. Während der beginnenden Dekolonisation Ende der 50er/ Anfang der 60er Jahre wollten die ehemaligen Kolonialmächte die Handelspräferenzen mit ihren ehemaligen Kolonialgebieten auch im Rahmen der EWG gesichert sehen. Insbesondere Frankreich, als einflussreiches Gründungsmitglied der europäischen Zusammenarbeit, verübte einen starken Einfluss auf die Kooperation mit den 31 vorwiegend afrikanischen Staaten (ÜLG). Die Assoziierung sollte die „Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Länder und Hoheitsgebiete und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihnen und der gesamten Gemeinschaft“[7] bewirken.
[...]
[1] O.V. (2002):Armut weltweit. Zahlen und Fakten. Armut ist ein globales
Problem. In: BMZ online. Online unter: http://www.aktionsprogramm2015.de/www/zahlenfakten_16_20_0_f.htm [Zugriff vom 30.06.2006]
[2] Nuschler, Franz: Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik. 5 Auflage, Bonn: 2004, S.146
[3] Zitat unbekannter Herkunft
[4] Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern. Brüssel 08.Mai. 2001. Online unter: http://ec.europa.eu/comm/external_relations/human_rights/doc/com_01_252_de.pdf [Zugriff vom 06.04.2006]
[5] O.V. (2003): Abkommen von Cotonou.: Das Portal der Europäischen Union. Tätigkeitsbereiche der EU. Zusammenfassung der Gesetzgebung. Online unter: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/r12101.htm [Zugriff vom 08.03.2006]
[6] weitere Daten zu den Verträgen in der Chronologie (Anhang 5)
[7] Europäische Kommission: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: Konsolidierte Fassung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 182. Brüssel: 2002. Online unter: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/treaties/dat/12002E/pdf/12002E_DE.pdf [Zugriff vom 25.03.2006]
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