Das Machland (im Norden der Donau etwa zwischen Mauthausen und Grein) blieb bis ins 15. Jahrhundert eine selbständige Region des Herzogtums Österreich. Der niedere Adel, die 'Landgemeinde' der Region, spiegelt die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen des 14. Jahrhunderts in Österreich.
Diese Arbeit setzt mit ihren Forschungen etwa zu Beginn der Habsburgerzeit ein; dieser Zeitpunkt bietet sich an, da durch die vorhergehenden, urkundenlosen Jahrzehnte eine "natürliche" Zäsur gegeben ist. Die Situation ist im Machland für Forschungen zur Geschichte des niederen Adels besonders günstig, da, wie oben geschildert, hier seine Rolle mangels eines lokalen politischen Schwerpunktes bedeutender sein dürfte als in anderen Gebieten; dazu trägt sicher die geographische Abgeschlossenheit nach drei Richtungen ebenso bei wie die gemeinsame "Herkunft" aus der Dienstfamilie der Herren von Machland, welche Umstände noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine quasi "politische Autarkie" des Machländer Adels spüren lassen, die, zielgerichtet durch die Capeller als Landgerichtsherren, im 14. Jahrhundert ihren Höhepunkt und auch ihr Ende, die Integration des Machlandes ins Land ob der Enns, findet.
Inhalt
Einleitung
Die Capeller als Landgerichtsherren
Der niedere Adel des Machlandes im 13. und 14. Jahrhundert
Vorbemerkungen zur Genealogie
Arbing
Au
Chuleub
Tannpeck
Engelpoldsdorf
Flacheneck
Fleischess
Frei
Freitel v. Fridhalmsdorf, v. Windhag
Harlung
Hauser
Holz
Imzing
Lempel
Lenperger
Mitterberg
Mitterkirchen
Öd
Steiner
Smida-Stein
Wimberger
Alindorf
Reikersdorf
Entwicklung des Machländer Adels im Spiegel der Quellen des 14. Jahrhunderts
Rang, Stand und Titel im Machländer Adel
Die Ritter des Machländer Adels:
Ritter und Bürger im Machland
Landrichter
Die Landrichter bis 1280
Hartneit von Smida
Marquart von Osterberg
Die Landrichter von 1314 bis 1337
Wetzel von Arbing
Lorenz Öder
Zur Siegelpraxis im Machland
Die Landrichter von 1350 bis 1371
Die Landrichter von 1371 bis zum Ende des Jahrhunderts
Wirtschaft
Zum Wirtschaftsleben des Machländer Adels
Zusammenfassung
Literaturverezichnis
Vorwort
Viele Besuche der Burgruinen des Mühlviertels weckten schon vor Jahren mein Interesse an der Landesgeschichte, doch es wurde erst durch die nähere Beschäftigung mit der Geschichte des "Schaunberger Landes" anlässlich einer Seminararbeit in wissenschaftliche Bahnen gelenkt. Herrn Universitätsprofessor Dr. Othmar Hageneder, der damals als Dozent das Seminar leitete, habe ich für die entscheidende Anregung bei der Wahl des Themas und seine weitere Hilfe bei der Ausführung zu danken. Ebenso verbunden bin ich Herrn Universitätsprofessor Dr. Heinrich Appelt, dessen wohlwollendem Interesse das Zustandekommen der Dissertation zu danken ist.
Ursprünglich war daran gedacht, die Forschungen bis zum Ende des 15. Jahrhunderts fortzuführen und so auch die Archivalien des oberösterreichischen Landesarchivs auszuschöpfen. Die Fülle des Stoffes zwang aber, eine engere zeitliche Grenze zu ziehen, die sich schließlich mit der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert ergab. Dadurch wurde es möglich, neben genealogischen auch verfassungs- und sozialgeschichtliche Fragen zu behandeln und damit ein ausgeglicheneres Bild der Entwicklung des Machlandes im Spätmittelalter zu zeichnen. Freilich bedürfte es noch anderer Studien über angrenzende Landesteile, um die Ergebnisse dieser Arbeit im rechten Licht sehen zu können und zu weiteren Aussagen zu gelangen.
Von allen, die mir durch Anregungen und Hinweise die Arbeit erleichterten, möchte ich noch besonders Herrn Amtsrates Norbert Grabherr gedenken, dessen freundlicher Hilfe der Tod 1977 ein Ende setzte. Möge diese Dissertation in seinem Sinne zu einer besseren und tieferen Kenntnis der Geschichte unseres Landes beitragen.
Einleitung
"Das östliche Mühlviertel ist das verschlossenste Stück des Landes ob der Enns. Es gelingt wohl kaum, eine andere Gliederung in das Gebiet zu bringen als die durch die engen, tiefeingeschnittenen und unwegsamen Täler der Waldaist, Naarn und einer Reihe kleinerer Donauzuflüsse. Im nördlichen Teile dehnen sich weite, nur leicht wellige Hochflächen von 900 bis 1100 m mit endlosen Wäldern aus. Nur allmählich wird das Land nach Süden zu freundlicher, ganz langsam senken sich die Hochflächen und werden durch die Täler in auseinanderstrahlende, reich verzweigte Rücken aufgelöst. Der Wald nimmt immer noch weite Strecken Landes ein, aber auch Pfarrdörfer wagen sich auf die Höhen hinauf und schauen weit ins Land hinaus. Längs der Flüsse träumen mächtige Ruinen von längst entschwundenen Zeiten. Am Abhange des Massivs zieht sich ein seit langem gerodeter, fruchtbarer Streifen ebenen Landes dahin. Gegen die Donau zu verschwinden die Äcker. Riesige Auen mit zahllosen Altwasserarmen weite Überschwemmungsgebiete, ein amphibisches Land, führt zum offenen Strom hinaus."1 Diese Beschreibung mag geeignet sein, einen ungefähren Eindruck dieser eigentümlich faszinierenden Granitlandschaft nördlich der Donau, am Südrand des Böhmerwaldes zu vermitteln. Ursprünglich bezeichnete der Name "Machland" nur die Ebene zwischen Hügelland und Fluss, die sich etwa 20 km lang und zwischen 3 und 8 km breit erstreckt und schon seit ältester Zeit Siedlungsspuren aufweist. Irgendwann um die Jahrtausendwende - urkundliche Nachrichten fehlen - begann das hochfreie Geschlecht der Herren von Machland von hier aus sein Rodungswerk, hauptsächlich gegen Norden, wohl aber auch in den ausgedehnten Auwäldern entlang der Donau.
In dieser Zeit entstanden die ältesten Burgen des Machlandes: Perg und Clam am Rande des Wald- und Hügellandes, als vorgeschobene Bastionen Blasenstein, Klingenberg und Ruttenstein, höchstwahrscheinlich auch Kreuzen. Betrachtet man die Lage dieser Burgen auf der Karte, erkennt man die militärischen Hauptachsen der Machländer Herrschaft: Einmal der Landstreifen am Fuß des Hügellandes zwischen Perg und Naarn im Westen sowie Clam und (Burg) Machland im Osten, zum anderen von Ruttenstein und Blasenstein im Norden über Kreuzen bis Clam / Machland im Süden.2
Nun waren diese Burgen zum militärischen Schutz der Wege und Siedler unentbehrlich, als Rodungszentren selbst aber von Lage und Anlage her ungeeignet. Die eigentlichen Rodungsmittelpunkte waren vielmehr die alten Orte, die fast geometrisch gleichmäßig über das Hügelland verteilt liegen, nur zum geringen Teil im direkten Schutz der genannten Burgen: Königswiesen3, Pierbach4, St. Georgen, Dimbach, Pabneukirchen3, Münzbach5, Kreuzen3; etwas später erst genannt, aber sicher noch zu den Rodungszentren zu zählen, ist Rechberg6. Die Grenzen des Machländer Herrschaftsgebietes sind von der Natur durch den Nordwald im Norden und Osten, durch die Donau im Süden gezogen. Nur die Westgrenze wurde schon um die Mitte des 9. Jahrhunderts "vertraglich" festgelegt, als ein Graf Wilhelm das Gebiet "inter agastam et nardinam" dem Kloster St. Emmeram/Regensburg schenkte7 und damit die Naarn zur Westgrenze des Machländer "Lusses" wurde; südlich von Perg scheint diese Grenze jedoch nicht streng eingehalten worden zu sein.
Es stellt sich nun die Frage, wo in diesem anscheinend recht systematisch angelegten Rodungs- und Siedlungssystem der Platz des niederen Adels war. Nicht viele Familien sind in diese frühe Zeit zu verfolgen und zu lokalisieren: Arbing (I), Chuleub, Holz, Imzing, Innerfeld, Mitterberg (I), Mitterkirchen, Naarn, Saxen, Flacheneck und Freitel (Fridhalmsdorf)8. Lokalisiert man ihre Sitze auf der Karte, so bietet sich ein deutlich ausgeprägter Ring von Sitzen, in dessen Zentrum die Hauptburg der Herren von Machland, an der Stelle des späteren Klosters Baumgartenberg gelegen, steht. Nur Mitterberg und Naarn liegen abseits; sie flankieren im Norden und Süden das zweite Machlänger Zentrum Perg. Gleichzeitig sind die am Rand des Hügellandes gelegenen Sitze so angelegt, dass sie die wichtigsten Wege direkt überwachen: Flacheneck und Clam am Beginn der "Burgenstraße" nach Ruttenstein, Arbing und Fridhalmsdorf an der Straße nach Münzbach, Mitterberg schließlich an der Straße Perg - Münzbach. Außerdem kontrollieren die letztgenannten zusammen mit den Machländer Hauptburgen die West-Ostverbindung zwischen Mauthausen und Grein.
Aus diesen Umständen geht zuerst einmal hervor, dass wohl alle um diese Zeit im Machland feststellbaren niederen Adeligen Dienstleute der Herren von Machland waren; am deutlichsten verrät dies die Anordnung der Sitze. Zweitens zeigt sich eine sehr starke Abhängigkeit vom Dienstherren. Es ist sicher kein Zufall, dass alle Dienstmannensitze im bzw. am Rand des Altsiedellandes liegen, wo ertragreicher und leicht bebaubarer Boden zur Verfügung stand; zumindest für das Machland ist hieraus zu schließen, dass der niedere Adel damals keineswegs imstande war, von sich aus Rodungsarbeit zu leisten oder auch nur zu organisieren. Seine Hauptaufgaben waren vielmehr einerseits die Unterstützung der Hauptburgen bei ihren militärischen Aufgaben, andererseits wohl die Stellung von Burgpflegern und Mannschaft für die herrschaftlichen Rodungsburgen, also durchwegs Dienstleistungen vorwiegend militärischer Art für die Herren von Machland.
Eine langfristig einschneidende Änderung der Verhältnisse bedeutete das Aussterben der Herren von Machland und ihrer Erben, der "Grafen" Clam-Velburg, zu Beginn des 13. Jahrhunderts und der damit verbundene Übergang des Machlandes an die österreichischen Landesfürsten, sowie die noch von den Machländern unternommene Gründung der Klöster Baumgartenberg (1141) und Waldhausen (1147/55). Naturgemäß wurde Baumgartenberg in der Folge für den niederen Adel bedeutender, da es an der Stelle der alten Burg Machland errichtet wurde und das Dotationsgut relativ geschlossen noch über den Ring von Adelssitzen hinausreichte, sodass in den folgenden Jahrhunderten zahlreiche Berührungspunkte und auch Interessenskonflikte gegeben waren. Eine weitere Folge dieser Entwicklung war, dass die Herrschaftszentren Perg und Machland/Baumgartenberg als solche verschwanden, sodass für den niederen Adel kein lokaler, herrschaftlicher Bezugspunkt mehr gegeben war. Die wenigen urkundlichen Nachrichten der Jahr 1220 bis 1250 zeigen bereits die Auswirkungen: die in diesen Jahrzehnten entstandenden Sitze liegen ziemlich wahllos zwischen den älteren verstreut: Krottental, Priehetsberg und Groißing etwas nördlich der alten Linie, Hart und Ruprechtshofen in Donaunähe. Die Durchsetzung des südlichen Machlandes mit Adelssitzen schreitet also, nicht mehr schwerpunktgebunden, fort, greift jedoch noch nicht nach Norden, auch noch nicht über die Naarn ins Regensburger Gebiet aus.
Aus ottokarischer Zeit liegen so gut wie keine Urkunden aus dem Machland vor, die den niederen Adel betreffen. Aus den um etwa 1290 bereits vollzogenen Veränderungen in der personellen Zusammensetzung des Machländer Adels ist jedoch zu schließen, dass in dieser Zeit das Gebiet nordwestlich von Perg zwischen Naarn und Aist dem Machland angegliedert wurde. Es finden sich seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die Öder, zu Schwertberg, Kriechbaum und Siegenhofen ansässig, die Hehlspeck von Weinzierl9 und sogar die Reichensteiner, ein wahrscheinlich hochfreies Geschlecht, im Nordwesten an der Aist ansässig, in den Machländer Zeugenlisten, während die "alten Machländer" Freitel von Fridhalmsdorf die Burg Windhag nördlich von Perg zu ihrem Hauptsitz machen, die Steiner auf Innernstein und die Auer zu Au bei Perg erstmals sicher nachweisbar sind und verschiedene kleinere Familien, oft auch nur Einzelpersonen, mit teilweise nicht lokalisierbaren Sitzen erstmals genannt wurden. Es wurde also das Netz der Adelssitze nochmals bedeutend verdichtet, gleichzeitig nach Norden und Westen ausgeweitet. Erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts dürfte also das relativ homogene Landgericht Machland in der Ausdehnung entstanden sein, in der es sich während des 14. Jahrhunderts als das "Capeller Landgericht" darstellt. Freilich lag der politische Schwerpunkt noch immer in der Gegend von Baumgartenberg, da dort weiterhin die ältesten und einflussreichsten Familien saßen, doch mit dem Fortschreiten des Jahrhunderts verliert sich dieser Schwerpunkt immer mehr, Familien zuerst aus dem Norden des Landgerichts, dann aus anderen Landgerichten gewinnen an Bedeutung und verdrängen die Alteingesessenen, sofern diese nicht schon früher erloschen waren.
Die vorliegende Arbeit setzt mit ihren Forschungen etwa zu Beginn der Habsburgerzeit ein; dieser Zeitpunkt bietet sich an, da durch die vorhergehenden, urkundenlosen Jahrzehnte eine "natürliche" Zäsur gegeben ist. Die Situation ist im Machland für Forschungen zur Geschichte des niederen Adels besonders günstig, da, wie oben geschildert, hier seine Rolle mangels eines lokalen politischen Schwerpunktes bedeutender sein dürfte als in anderen Gebieten; dazu trägt sicher die geographische Abgeschlossenheit nach drei Richtungen ebenso bei wie die gemeinsame "Herkunft" aus der Dienstfamilie der Herren von Machland, welche Umstände noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine quasi "politische Autarkie" des Machländer Adels spüren lassen, die, zielgerichtet durch die Capeller als Landgerichtsherren, im 14. Jahrhundert ihren Höhepunkt und auch ihr Ende, die Integration des Machlandes ins Land ob der Enns, findet.
Die Capeller als Landgerichtsherren
"Nos Rudolfus dei gracia Romanorum rex Semper augustus ad ... noticiam volumus pervenire, quod nos experte fidei puritatem, qua strenuus vir Vlricus de Capella dilectus fidelis noster erga nos Semper viguit, ... sibi ... octingenta talenta denariorum ... promittimus nos daturos, pro quibus sibi bona nostra (N. N. ) et prouinciale iudicium in Machlande liberaliter obligamus obtinenda tam diu, quousque ipsi Vlrico ... plene data fuerit pecunia memorata"10. Es ist dies nicht der erste, für das Machland aber wichtigste Gnadenerweis König Rudolfs für Ulrich von Capellen, der ihm in Österreich bei der Auseinandersetzung mit König Ottokar unschätzbare Dienste geleistet hatte11. Die Verpfändung gerade des Landgerichtes im Machland dürfte im beiderseitigen Interesse erfolgt sein: für den König war es wichtig, diesen Teil des Grenzlandes gegen Norden und des linken Donauufers in den Händen eines verlässlichen Gefolgsmannes zu wissen, dem Capeller war die bedeutende Stärkung seiner Position im unteren Mühlviertel sicher willkommen.
Er und sein gleichnamiger Sohn scheinen aber nicht viel Zeit gehabt zu haben, sich um das Landgericht und seine inneren Angelegenheiten zu kümmern. Zwar bestätigte ihnen 1284 Herzog Albrecht die Verpfändung und verbriefte ihnen Mautfreiheit und niedere Gerichtsbarkeit12, aber nur fünf Urkunden, die sich mit inneren Angelegenheiten des Machlandes beschäftigen, sind von ihnen mitbezeugt13 ; eine verschwindend geringe Zahl bei ca. 70 Urkunden, in denen die beiden Capeller genannt werden.
Diese Situation ändert sich völlig unter Jans I. von Capellen. Schon die ersten Urkunden, in denen er 1297, 1298, dann wieder 1306 auftritt, zeigen ihn an der Spitze des Machländer Adels14. Er bricht mit der Gepflogenheit seines Vaters, der Teilnahme an der Staatspolitik den Vorzug zu geben und die eigene Herrschaftspolitik auf die ständige Vermehrung des Besitzes zu beschränken. War oben das Verhältnis der diesbezüglichen Urkunden ca. 12:1 zugunsten der Staatspolitik, so lautet es unter Jans (bis 1328) umgekehrt ca. 1:3.
Das Motiv für diese plötzliche Änderung ist nicht schwer zu finden. Die Beziehungen zwischen den Landesfürsten und den ersten Capellern waren so eng und gut, dass diese kaum Konkurrenz zu fürchten hatten. Nun aber, unter Jans, lagen alle diese Ereignisse schon eine Weile zurück, persönlicher Kontakt zu den Herzogen war, soweit den Quellen zu entnehmen ist, kaum vorhanden. Damit entstand die Gefahr für den Capeller, von den Wallseern, den ersten Vertrauten der Herzoge, völlig überflügelt und von der hervorragenden Stelle im Lande Österreich zu obderennsischen Landsassen unter der Herrschaft der Statthalter der Herzoge, eben der Wallseer, abzusteigen. Wie stark die Ressentiments des alteingesessenen Adels gegen die "zugewanderten Emporkömmlinge" waren, ist zur Genüge bekannt und belegt. Kein Wunder also, dass Jans von Capellen die Stellung seiner Familie durch Konsolidierung und Straffung seiner Herrschaft, eine Art "Hausmachtbildung", zu erhalten und zu festigen suchte.
Wichtigste Voraussetzung hiefür war die Erneuerung der Verpfändung durch den jeweiligen Herzog von Österreich, die Albrecht I. für Ulrich von Capellen auch anstandslos vornahm. Jans scheint jedoch bei den Herzogen Friedrich und Leopold auf Schwierigkeiten gestoßen zu sein. Erst zehn Jahre nach deren Regierungsantritt erhielt er die Bestätigung seines Pfandbesitzes15.
In dieser Zeit ist eine meiner Meinung wichtige Beobachtung zu machen: gerade und nur (mit einer Ausnahme) in diesen zehn Jahren lässt sich Jans von Capellen mit dem in der Literatur oft zitierten Titel "obrister landtrichter in dem Machland" bezeichnen16. Wie groß in diesen Jahren die Spannung zwischen den Habsburgern und dem Capeller war, geht aus dem Bündnis hervor, das dieser am 10. Aug. 1316 mit Peter von Rosenberg "contra omnes homines omnemque Personam, cuisuscunque conditionis fuerit … excepto Domingo nostro Rege Boemiae" schließt17. Das Ziel des Vertrages wird verblüffend deutlich ausgesprochen: "... si vero Dux Austriae, quicunque in terra fuerit constitutus. Dominum Johannem niteret destruere ad ipsius adnihilationem vellet cogitare. Tunc nos eidem Domino Johanni assistemus et sic contra eundem ducem cooperabimur fideliter toto nostro posse Semota omni difficultate seu occasione. "
Die Capeller waren bekanntlich nicht die einzigen, die aus den außenpolitischen Missgeschicken der Habsburger Kapital zu schlagen versuchten; genau zur selben Zelt begannen im Westen Oberösterreichs die Herren von Schaunberg ihr Herrschaftsgebiet Grafschaft18 und sich selbst Grafen zu nennen . Damit ergab sich eine gefährliche Situation für die Herzoge: Wenn Schaunberger, Rosenberger und Capeller unterstützt etwa von Bayern oder Böhmen gegen die Landesherren vorgingen, war zumindest ein großer Teil des Landes ob der Enns für Österreich verloren.
Man wird unter diesem Gesichtspunkt die Annahme des Titels "obrister Landrichter" sehen müssen. Es ging sichtlich nicht primär darum, die Unterordnung der anderen Landrichter im Machland zu dokumentieren19, sondern um die Unterstreichung des Anspruches auf Oberhoheit im Machland nach außen, also den "Zentralisierungsbestrebungen" der Herzoge gegenüber, deren Vollzieher in vielen Fällen die Wallseer waren. In diese Richtung deutet auch, dass dieser Titel außer im Machland im oberösterreichischen Raum nur einmal auftritt, als sich Heinrich von Wallsee 1321, offensichtlich in Anlehnung an den Capeller, "obrister Lantricheter in der Ryedmarich" nennt.20 Angesichts dieser Machtdemonstration des Jans von Capellen blieb den Herzogen nichts anderes übrig als nachzugeben. Wie schon erwähnt, bestätigen sie ihm 1318 "vmb seine dienst, die er vnd sein vatter gethan hat ieren enen etteswenn Chunich Rudolfen vnd ierem vatter eteswann Chunich Albrecht von Rom … von solch 800 Pfundt allerley güetter, darunder der marckt ze Münspach vnd das landtgericht in dem Machlandt etc. "21.
Wenn die oben dargelegte Theorie von der politischen Bedeutung des Titels "oberster Landrichter" stimmt, so sollte sich auch sein Auftauchen im Jahr 1334 auf ähnliche Weise erklären lassen. Tatsächlich scheint sie auch hier zuzutreffen: Am 16. Juli 1335 erklären Friedrich von Wallsee und Leutold von Kuenring, dass sie "vmb den chrieg, den Reinbrecht und Friedrich von Waltse mit herrn Hansen von Chappell habent vnd vmb all vnser vfleuf, die wir mit ein ander haben, gegangen sein hinder hern Eberharten vnsern vetern von Waltse haubtman ob der Ens, daz vns der ainen tag geben sol gen Wienn, wann er wil"22. Der Capeller war also um diese Zeit in eine offene Auseinandersetzung mit den Wallseern verwickelt. Aus den Quellen ist nichts Näheres über Grund und Ausgang des Konfliktes zu erfahren; es könnte sich um die von Doblinger angesprochenen Grenzstreitigkeiten handeln, die sich bis 1341 hinzogen23. Immerhin legt das Auftreten des Titels in einem auf die beiden Familien beschränkten Streit24 die Auffassung nahe, dass mit der Bezeichnung "obrister Landrichter" ein Äquivalent zum Titel des Eberhart von Wallsee, "Hauptmann ob der Enns", geschaffen werden sollte, das die Gleichberechtigung beider Personen ausdrückt. Impliziert ist dabei, dass auch beide Territorien, die Hauptmannschaft ob der Enns und das (Landgericht) Machland, gleichrangig seien, was sicherlich der Auffassung des Capellers und seiner Landgemeinde, des Machländer Adels, entsprach. Diese Interpretation deckt sich auch mit der Feststellung Weltins, bestimmte Landgerichtsbezirke Oberösterreichs, darunter das Machland, stünden im 14. Jahrhundert "außerhalb der landrechtlichen Einheit des Landes ob der Enns"25.
Die große Zahl der Machländer Urkunden, die Jans von Capellen (mit-)besiegelt, zeigt, dass er sich sehr intensiv seinen Aufgaben als Landgerichtsherr, Lehensherr und Vogt über ausgedehntes Kloster- und Kirchengut widmete. Es ist in vielen Fällen praktisch unmöglich zu bestimmen, in welcher Funktion er auftritt, denn diese Frage war ja für die Zeitgenossen ziemlich uninteressant. Es soll hier versucht werden, einige der Fälle, in denen "die Obrigkeit" = Landgerichtsherr oder Landrichter anwesend sein musste bzw. zu sein pflegte, nachzuweisen.
Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts liegt eine größere Anzahl von Urkunden vor, in denen Personen, die kein eigenes Siegel haben, Güter oder Rechte an die Kirche stiften, verkaufen oder verpfänden26. In den meisten Fällen wird dies durch Formeln ausgedrückt wie "wand ich selbs nicht innsigels han", "seind wir aygens insigel nicht enhaben" oder "wann wir selbs kein aigens Insigel nie gewunnen", wobei als Gründe zu geringes Alter, momentaner Verlust oder, in den meisten Fällen, mangelnde Standesqualität anzunehmen sind. Diese Urkunden sind nun fast alle von Capellern, meist in Anwesenheit des Landrichters im Machland, manchmal auch nur von letzterem besiegelt. Werden Zeugen angeführt, so sind es immer typische Vertreter der Landgemeinde27. Aus Formulierungen wie "hern Jansen von Chappelln, vor dem die sach gewandelt ist" oder "hern Wetzlein von Erwing und hern Larentzen von öd, czden Gezeiten t lant richter im Machlant, vor den wir uns dez vorgenanten guets lautterlich in offner schranne vertzigen haben" geht der Modus solcher Übereignungen deutlich hervor: Der eigentliche Vertragsabschluss geschieht noch mündlich vor der versammelten Landgemeinde unter dem Vorsitz des Capellers oder, in dessen Abwesenheit, des Landrichters. Um nun auch der Urkunde bessere Beweiskraft zu verleihen, musste sie im Interesse des Empfängers, praktisch immer einer geistlichen Institution, von einer Person besiegelt werden, deren Beglaubigung durch den Siegelabdruck auch in fremder Sache gültig war. Dies traf nun offensichtlich für Angehörige des Ritterstandes nicht zu; die einzige Ausnahme bildet das Siegel des Landrichters. Wahrscheinlich ist hier der Grund für die anscheinend de facto bessere Kraft des Siegels auch eines gewesenen Landrichters zu sehen: etwas von dem "öffentlichen Vertrauen", das er während seiner Amtszeit genoss, blieb quasi an der Person hängen28.
Im mündlichen Vertragsabschluss vor versammelter Gemeinde ist dagegen ein wesentlicher Grund für den Zusammenhalt des niederen Adels erkennbar. Durch die relativ häufigen Zusammenkünfte und die Vertragsabschlüsse coram publico bestand ein enger Kontakt untereinander und auch zum Landgerichtsherrn. Zu dem Zeitpunkt nun, als die Urkunde allmählich wesentlicher, de facto konstitutiver Bestandteil des Geschäftes wird, verliert die Landgerichtsversammlung einen zumindest quantitativ wesentlichen Teil ihrer Agenden. Die Funktion der Gerichtsgemeinde als Zeugenschaft eines Vertrages geht um die Mitte des 14. Jahrhunderts infolge der Veränderungen im Urkundenwesen29 zum Großteil auf den Landrichter und wenige angesehene Adelige über, während das Interesse des übrigen Kleinadels an den Landtaidingen schwindet; die meisten erscheinen nur mehr, wenn sie direkt beteiligt sind. Unter etwas anderem Aspekt stellte auch Luschin diese Entwicklung fest: "Solange das Prinzip der Mündlichkeit und Öffentlichkeit das Gerichtsverfahren hierzulande beherrschte, solange fehlte es auch niemals an Leuten, welche das Amt des Urteilers freiwillig übernahmen. Dies änderte sich allmählich, man begann die Urteilsfindung als eine Last zu empfinden, der man sich gerne entzog"30.
Damit begann auch der mehrfach angesprochene Zusammenhalt des niederen Adels zu verschwinden, wodurch - neben anderen Gründen - erst die Öffnung nach außen, die Abwanderung einheimischer und der Zuzug nicht im Machland ansässiger Familien eingeleitet wurde; dieser Vorgang aber stellt eines der wesentlichsten Momente der Integration des Machlandes ins Land ob der Enns dar.
Unter diesem Blickwinkel ist auch die überragende Bedeutung des Jans von Capellen für das Machland zu sehen. Schon seine Zeitgenossen dürften die von ihm aufgebaute, rechtlich kaum definierbare Art von "Landeshoheit" über das Machland anerkannt haben, was sich in Bezeichnungen wie "vnsern gnedigen treuen landvogt" ausdrückt.31
Schon die Söhne des Jans kümmern sich wieder viel weniger um das Landgericht. Ulrich IV. , 1328 erstmals genannt32, und Eberhart I. , der 1332 gemeinsam mit der ganzen Familie anlässlich der Stiftung des Klosters Pulgarn durch seinen Vater erstmals aufscheint33, sind von Anfang an, besonders aber nach dem Tod des Vaters, viel mehr mit ihren anderen Besitzungen und der österreichischen Innenpolitik beschäftigt als mit Machländer Angelegenheiten. Zweifellos wurde dies durch das wieder wesentlich verbesserte Verhältnis zu den österreichischen Herzogen bedingt und ermöglicht. So scheint Jans zwischen 1332 und 1354, seinem Todesjahr, in 17 das Machland betreffenden Urkunden als Aussteller, Siegler oder Zeuge auf, Ulrich dagegen im selben Zeitraum nur sechs-, Eberhart gar nur zweimal.
Noch zu Lebzeiten seines Vaters erwarb Ulrich "daz haus ze Reychenstain"34. Nach Grabherr, der wohl Hoheneck folgt35, soll Haug von Reichenstein schon 1295 die Hälfte von Reichenstein an die Capeller, ein Viertel an die Wallseer verkauft haben, welches erstere 1352 zusammen mit dem letzten Viertel erworben hätten, während Grüll 1352 die Capeller die ganze Herrschaft erwerben lässt36. Es ist wohl letzterer Ansicht der Vorzug zu geben, da sie mit dem Urkundenstand übereinstimmt - es ist kein älterer Kaufbrief zwischen Capellern und Reichensteinern überliefert - und außerdem der ausdrücklich genannte Kaufpreis von 3600 Pfund für lediglich ein Viertel der Herrschaft viel zu hoch erscheint, wie der Vergleich mit den folgenden Käufen zeigt.
Nur zwei Jahre später, wahrscheinlich knapp nach dem Tod des Jans von Capellen, erwarben seine Söhne die "vest Wyndek" von ihrem "lyeben ochaim" Leutold von Kuenring, mit dem dieses große Geschlecht ein Jahr später erlöschen sollte, um 2347 Pfund.37 Die letzte große Erwerbung der Capeller im Machland tätigte schließlich Eberhart nach dem Tode seines Bruders Ulrich 1359, indem er von den Kuenringer Erben Andreas von Liechtenstein und Friedrich von Wallsee "die lehenschaft ze Swertperg" für eine nicht genannte Summe erwarb.
Mehrere Gründe machten diese kurz aufeinander folgenden Käufe, die Ausgaben in der Höhe von (vorsichtig umgerechnet) mindestens 15 bis 20 Millionen Schilling mit sich brachten, erst möglich: Erstens hatte Jans in seinen letzten Jahren und Jahrzehnten außer den Stiftungen des Klosters Pulgarn und der Schlosskapelle zu Mitterberg keine größeren "Investitionen" vorgenommen, sodass seinen Erben große, "ersparte" Summen zur Verfügung standen; zweitens musste die im sechsten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts infolge der Pest ausgebrochene Wirtschaftskrise den Wert der Herrschaften und das Interesse ihrer im Machland sonst nicht sehr begüterten Herren daran beträchtlich verringern, da es ihnen kaum möglich gewesen sein dürfte, den Ausfall an Untertanen zu ersetzen; drittens schließlich scheinen sich die Erben des Jans, besonders Eberhart, den neuen Wirtschaftsstil der großen Herren zu eigen gemacht zu haben, nämlich alles, dessen sie mit Aufbietung gewaltiger Summen habhaft werden konnten, zu erwerben, um nicht im Konkurrenzkampf gegen Auswärtige, z. B. Wallseer und Zelkinger, zurückstehen zu müssen.
Im übrigen ist das Interesse Eberharts, der seit etwa 1350 Hauptmann zu Enns und stark von Aufgaben im Dienst der Herzoge in Anspruch genommen ist, hauptsächlich auf das capell'sche Hauskloster Pulgarn gerichtet. Wie sehr besonders Herzog Rudolf IV. dem Capeller verbunden war, zeigt sich in zahlreichen Gunstbeweisen. So 1360, als er alle lebenden Capeller beiderlei Geschlechts und ihre Nachkommen zur gesamten Hand mit allen Lehen belehnt: "Were aber des Got nicht welle, daz man oder sun under in also abgiengen, dazir dhainer mere nicht were, so sullen darnach dieselben lehen geuallen auf die obgenanten Annen Kunigunden und Elspeten und auf ire kint sun und tochter in aller der mazze als vorgeschriben stet an allez geuer"38. Zwei Monate später wird der Capeller mit allen Lehen des vor kurzem verstorbenen Ulrich von Mitterberg, dem Letzten seines Stammes, belehnt.39
Bereits dem jüngeren Eberhart von Capellen, dem Neffen des vorgenannten Eberhart I., und seinem früh verstorbenen Sohn Bernhart wird der nächste das Machland betreffende Gnadenbeweis Herzog Albrechts ausgestellt: „das si daz lantgericht im Machlant ... sullen innhaben nuezen und niezzen ir paider lebtag in saez weis, als die brief lauten... "40 ; die Capeller verzichten dafür auf das Schloss Enns, das sie als herzogliches Pfand für 2500 Pfund innehatten. Als Eberhart 1388 die Feste Obernberg für den Herzog gegen die Passauer mit 40 Spießen und 40 Schützen besetzt hielt, waren wohl die meisten seiner Leute Machländer. Dass die üblichen Streitigkeiten um das Kuenringer Erbe auch 1392 noch nicht ganz bereinigt waren, zeigt die in diesem Jahr getroffene Vereinbarung zwischen Eberhart und seinem Schwager Hans von Maissau "des vestlein wegen genant Hard gelegen in Machland in Nerner pharr mit seiner zugehörung"41.
1397 ist aus unbekannten Gründen ein Streit zwischen Eberhart von Capellen und Hans Kutzkopf "von der vesten wegen zu dem Stain im Machland gelegen" entstanden, der vor dem Hoftaiding geschlichtet werden sollte42 ; der Kutzkopf wurde in der Folge mit der Feste (Außen-) Stein, die vorher die Fleischeß innegehabt hatten, belehnt.
Es zeigt sich in den letzten Jahrzehnten Eberharts II., dass er sich wieder mehr als seine Vorgänger mit dem Machland beschäftigte, besonders, seit durch den Tod seines Sohnes Bernhart praktisch keine Aussicht mehr auf einen männlichen Erben der Capeller bestand. Der Tod Eberharts im Jahr 1406 ließ den Töchtern ein reiches Erbe anfallen, um das sofort zwischen den mächtigen Erben ein jahrzehntelanger Streit entstand. Aber beide Geschlechter, Liechtensteiner und Dachsberger bzw. (ab 1428) Starhemberger, hatten Hauptsitz und "Hausmacht" südlich der Donau, und so bedeutete das Erlöschen der Capeller für das Machland wesentlich mehr als nur einen Wechsel der Herren. Es ging vielmehr die Stellung als Kernland eines mächtigen Geschlechtes, dessen einigende Herrschaft alle anderen Einflüsse im Machland überwog, verloren, und die weitere Geschichte des Machlandes, besonders des Landgerichtes, zeigt, wie Zerstückelung und häufiger Herrschaftswechsel zu der raschen und vollständigen Integration des Machlandes ins Land ob der Enns führten.
Der niedere Adel des Machlandes im 13. und 14. Jahrhundert
Nicht berücksichtigt wurden in dieser Aufstellung Familien, die im Machland zwar Güter, aber keinen Sitz hatten. Auch Personen zweifelhaften Standes wurden im allgemeinen nicht aufgenommen.
Die Jahreszahlen geben nur das erste und letzte Auftreten im Machland an, berücksichtigen daher (adelige) Vorfahren und/oder Weiterbestand der Familie außerhalb des Machlandes grundsätzlich nicht. Punkte anstelle einer Jahreszahl zeigen den Fortbestand der Familie im Machland über die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert hinaus an.
Die Lokalisierung der Sitze erfolgte, soweit möglich nach N. Grabherrs historisch topographischem Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs, auf der österreichischen Karte 1:50. 000 (Hsg. Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vorbemerkungen zur Genealogie
Nicht nur selbstverständlicher Bestandteil dieser Arbeit, sondern auch unerlässliche Voraussetzung für die korrekte Auswertung des Quellenmaterials, das ja fast ausschließlich aus Privaturkunden des niederen Adels besteht, ist die möglichst genaue Kenntnis der handelnden und betroffenen Personen, also die genealogische Erfassung der wichtigsten Machlänger Familien des 14. Jahrhunderts, deren Geschichte die meisten der in dieser Arbeit zu schildernden Entwicklungen wiederspiegelt. Daher geht auch das folgende Kapitel in vielen Punkten über rein familiengeschichtliche Aspekte hinaus.
Beim Studium der in unserem Jahrhundert erschienenen Arbeiten, die sich mit der Genealogie oberösterreichischer, besonders nördlich der Donau begüterter Familien des niederen Adels beschäftigen, waren immer wieder - mit Ausnahme von Monographien über einzelne Geschlechter - Unzulänglichkeiten festzustellen, die zum größten Teil auf ungenügende Heranziehung von Quellen zurückzuführen sind.
Gerade bei Arbeiten über den oberösterreichischen Raum ist die Versuchung sehr groß, sich in genealogischen Fragen gänzlich auf das Werk Starkenfels' zu verlassen43. Es zeigte sich aber, dass die im allgemeinen bemerkenswerte Gründlichkeit und gewisse Zuverlässigkeit dieses Werkes bei der Behandlung des mittelalterlichen niederen Adels nicht immer anzutreffen ist, wofür wohl einerseits der Umfang des Werkes, andererseits die zur Zeit der Herausgabe nicht besonders günstige Quellenlage und einige methodische Schwächen die wichtigsten Gründe sind. Die Angaben Starkenfels' sind also für regional eng begrenzte Studien wie die vorliegende nur beschränkt verwendbar.
Die wichtigsten Quellen für die Genealogie des niederen Adels im (späten) Mittelalter sind die zumeist in den Klosterarchiven erhalten gebliebenen Privaturkunden, von diesen wieder die im Machland bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts recht ausführlichen Zeugenlisten. Sie enthalten jedoch nur selten Angaben über Verwandtschaftsverhältnisse, ja oft werden Verwandte von einander getrennt angeführt. Hinzu kommt, dass infolge der räumlichen Beschränktheit die meisten Familien eng benachbart, verwandt oder verschwägert waren, sodass aus den Zeugenlisten nur mit größter Vorsicht genealogische Hinweise und Schlüsse zu gewinnen sind.
Ferner zeigt sich beim niederen Adel des 13. und beginnenden 14. Jahrhunderts mehrmals, dass einige nicht miteinander verwandte Familien ein und denselben Namens existieren. Besonders typische Beispiele hiefür sind die Namen "von Stein" (6-8 Familien) und "von Au" (4-5 Familien in OÖ). Außerdem sind die Sitze dieser meist nur kurze Zeit nachweisbaren Familien oft nicht mehr feststellbar, ihre Wappen und Siegel häufig erst ab der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts bekannt.
Nicht zuletzt sei auf die oft genützte Möglichkeit hingewiesen, sich beim Erwerb eines neuen Sitzes nach diesem zu nennen, dann auf den durchaus nicht seltenen Wechsel von Namen und Wappen bei der Begründung von Seitenlinien und schließlich auf die oft differierenden Schreibweisen und die häufige Verstümmelung des Namens einer nicht in der Nähe des Ausstellungsortes ansässigen Person. Die bei vielen Familien bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts relativ "gesetzmäßige" Vornamengebung (entweder Leitnamen oder Wiederholung in jeder zweiten Generation bzw. bei Verwandten zweiten Grades u. ä. ) kann nur in wenigen Fällen eine einigermaßen zuverlässige Hilfe sein.
Aus all diesen und weiteren Gründen enthält auch die vorliegende Arbeit in ihrem genealogischen Teil eine Reihe von Unsicherheiten und offenen Fragen, vielleicht auch Irrtümern (in Einzelheiten). Angesichts der großen Zahl von Familien werden sich diese jedoch so gut wie nicht auf den Gesamtinhalt der Arbeit auswirken können.
Arbing
1139 stellte Herzog Leopold eine Urkunde aus, in der er auf alle Ansprüche auf die Güter des Klosters St. Florian am Windberg verzichtete. Unter den Zeugen ist neben anderen Machländern "Gerboto de arbingin" genannt44. Als sich 1208 der Abt von Baumgartenberg einem Schiedsspruch unterwirft, ist "Gotscalcus de erbingen" unter den Zeugen45, ebenso 1240 in einem Kaufbrief desselben Klosters46.
Erst 1288 wird der Sitz Arbing mit "Betzelo de arbing" wieder erwähnt47. Doch es ist mit ziemlicher Sicherheit möglich, des letzteren Familie anhand des Leitnamens Wetzel weiter zurück zu verfolgen. Schon 1227, 1234 und 1240 ist unter den Zeugen in Machlänländer Urkunden ein "wezelo" genannt48, und zwar bemerkenswerter Weise ohne einen Zunamen, der auf seinen Wohnsitz schließen ließe; dies ist in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts im Machland schon ausgesprochen unüblich und auffallend49. Es ist damit wahrscheinlich, dass dieser Wetzel zwar eine bekannte Persönlichkeit, aber (noch) nicht im Machland ansässig, sondern eben erst zugewandert war. Eine weitere interessante Überlegung ergibt sich: Dieser Wetzel wird 1227 als "judex" bezeichnet; Starkenfels hält ihn daher für einen Klosterrichter von Waldhausen50 ; ein solches Amt ist aber sonst vor der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts nicht belegt. Dagegen ist der 1240 so genannte "Dietmarus iudex" Landrichter im Machland, und auch der Landrichter Heinrich vom Friedhalmsdorf wird lediglich als "judex in Machlant" bezeichnet51. Man kann also m. M. mit einigem Recht annehmen, dass der 1227 genannte "wezelo iudex" bereits als Landrichter im Machland anzusehen ist, vom Herzog, dem erst kurz vorher das Erbe der Grafen Clam-Velburg angefallen war, von auswärts zu diesem Amt berufen. Die Einsetzung nicht ortsansässiger Landrichter ist ja in der Folge noch oft zu beobachten.
Die Herkunft des Wetzel (I) bleibt freilich unklar; möglicherweise ist er identisch mit dem ca. 1200 in einer Kremsmünsterer Urkunde genannten Sohn des Robert von Sippach52, vielleicht auch mit "Wezilo de tanne", der ca. 1230 unter Machlänger Zeugen genannt wird53.
Der 1288 erstmals genannten Wetzel von Arbing, wahrscheinlich der Dritte seines Namens, erscheint, ab 1294 als Ritter tituliert, in praktisch allen Urkunden, in denen mehrere Machlänger als Zeugen angeführt sind. Entsprechend dem zunehmenden Alter rückt er in den Zeugenreihen immer weiter nach vorne und tritt im April 1304 zum letzten Mal auf54.
1306 erscheinen erstmals seine Söhne "Hainricus et Wecelo fratres de Erbing"55. Auch sie sind, ab 1315 mit ihrem Bruder Marquart56, in zahlreichen Urkunden als Zeugen genannt. Letzterer dürfte zwischen 1237 und 1330, Heinrich "der Wetzel"57 ca. 1332 verstorben sein. Wetzel (IV. ) überlebte seine Brüder um Jahrzehnte. Er scheint auch Besitz in der Riedmark erworben zu haben, denn er tritt mehrfach im Kreis dort ansässiger Adeliger auf; so beteiligt er sich 1333 als einziger Machlänger an einer gemeinsamen Stiftung einiger Ritter der südlichen Riedmark nach Waldhausen58 und wird ein Jahr später erstmals mit "herr" tituliert59. Eine Baumgartenberger Urkunde des Jahres 1337 bezeichnet ihn erstmals als Landrichter im Machland60. Er übte dieses Amt ununterbrochen bis 1343 aus; damit gehört seine Amtsperiode zu den längsten im Machland bekannten61. Sein Ansehen war wohl sehr groß, denn auch später noch siegelte er fast regelmäßig mit seinen Nachfolgern Lorenz und Ott Öder sowie Leutold dem Steinreuter, meist als "der erber Ritter" bezeichnet. Wetzel (IV. ) dürfte ohne Leibeserben geblieben sein oder diese überlebt haben, da er bis zu seinem Tod allein auftritt. 1361 geht er aber plötzlich von dieser Gewohnheit ab: am 2. und 15. Februar dieses Jahres bitten die Freitel außer den Capellern "auch die erbern lewt hern Wetzel von Erwing und Leutolden den Hager", ihren Satz- bzw. Verkaufbrief für Baumgartenberg zu siegeln62. Die Herkunft des Leutold Hager ist (zufällig) bekannt: 1349 gibt seine Mutter mit Willen ihrer "baider sun Leutolds und Bernharts der Hager" Gülten auf dem Haghof bei Münzbach nach Baumgartenberg; der Brief ist gesiegelt "mit meiner baider sun Leutolds und Bernhers anhangunden insigln der Fleischessen"63. Leutold Hager war also ein (anscheinend nicht erbberechtigter) Stiefsohn eines Fleischeß, dessen Auftreten zusammen mit Wetzel zuerst unbegründet erscheint. Hält man sich aber die Situation des für seine Zeit schon uralten Wetzel vor Augen, liegt der Gedanke nahe, er habe den Hager adoptiert, um seine Familie vor dem Aussterben zu bewahren. Tatsächlich nennt sich dieser schon wenige Monate nach dem Tod des Wetzels, mit dem übrigens dieser Name als Vorname verschwindet, im Jahr 1361 "Leutold der Hager von Erwing"64. Nur noch einmal siegelt er, nur als "Leutold Hager", einen Baumgartenberger Kaufbrief65 ; weitere Nennungen sind nicht bekannt.
1372 tritt erstmals Dietrich der Wetzel als Siegler einer Urkunde seines Onkels Hans von Persenbeug auf66. Ein Jahr später verkaufen "Leutolt der Stainrewtter, Dietmar der Weczel und Ulreich der Weczel sein prueder" vier Güter ihres Mündels Jans von Ponhalm, um damit Schuldscheine von "Diernlein der jüdinn, Lesyern des Juden witiben ze Steyer" einzulösen; "anders wer daz selb chind Jans gar verdorben und von allem seinem väterleichen erib geschaiden"67.
1375 erlaubt der Propst von Waldhausen den beiden Brüdern, vom Widemhof, den sie zu Burgrecht haben, in Zukunft nur mehr 2 statt 3 Pfund zu zahlen68. 1380 sind die beiden unter den Sieglern des Kaufbriefes zwischen den Lasbergern und Hans von Au um die halbe Feste Windhag, wobei Ulrich erstmals als "dy Zeit Lantrichter im Machlant" bezeichnet wird69. Nur noch zweimal erscheint Ulrich als Landrichter, zuletzt 1383, obwohl er bis 1388 noch in mehreren Urkunden auftritt. So u. a. 1384, als sein Bruder Dietmar und Hans Lasberger um 350 Pfund dem Herzog 40 Güter verkaufen, die sie von Hanls dem Gneusser für Schulden erhalten hatten70. 1388 verkauft Ulrich einen Hof mit Diensten von umgerechnet mehr als 3 Pfund, wobei sein Bruder und sein Schwager Gottschalch von Au, der mit der Schwester der beiden Wetzel verheiratet war, den Kaufbrief mitsiegeln71. Angesichts des Verschwindens der Familie zu Beginn des 15. Jahrhunderts sind wohl diese bedeutenden Verkäufe in der allgemeinen Lage als Zeichen großer wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu deuten.
Dietmar tritt zum letztenmal auf, als er sich, wohl angesichts seines fortgeschrittenen Alters, entschließt, "dem Gotshaus ze Erbing für ain gelltschullt, die mein Vatter vnnd mein prueder sälligen vnnd ich auch lanng schuldig sein gewösen", eine Wiese zu verkaufen72 ; er brachte also nicht einmal mehr diese gewiß nicht hohe Summe auf!
Den Angaben Starkenfels' über die beiden vermutlich letzten Wetzel, Eberhard und Georg, ist nichts hinzuzufügen.
Au
Als 1294 Haug von "Rutenstein" (Reichenstein) dem Kloster Baumgartenberg eine Hube als Seelgerät stiftet, ist unter den Zeugen erstmals "der dietreich von Awe"73. 1297 ist derselbe, mit "her" tituliert, Zeuge einer weiteren Stiftung und 1299 scheint "Dietricus de Augea" in einer Zeugenliste für Ulrich den Mitterberger auf74. Angesichts dieser Urkunden kann kein Zweifel bestehen, dass er als der älteste bekannte Inhaber des Sitzes Au (heute Schloss Auhof bei Perg?) anzusehen ist. Er dürfte um die Jahrhundertwende verstorben sein.
Erst 1311 sind seine Nachkommen erstmals erwähnt: Bei einem Verkauf an das Kloster Waldhausen sind unter den Zeugen "Dietmar von Ove, vnd Heinrich sein Prvder"75 ; 1315 treten in einer Baumgartenberger Urkunde dieselben mit ihrem Bruder auf76.
Die beiden im Machland zu dieser Zeit recht seltenen Namen Dietrich und Dietmar fallen auf. Nach den allgemeinen "Regeln" der Namensgebung könnten die beiden nach ihren Großvätern oder Onkeln benannt sein. Diese Überlegung führt zu zwei in der ersten Hälfte des 13. Jahrunderts im Machland bedeutenden Personen: "Dietmarus judex prouincialis et frater ipsius Dietricus de Steine, Dietricus filius sororis eorundem"77. Dietmar von Stein gehört weder der Familie der Steiner noch der von Smida-Stein an78. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass der 1294 schon als Ritter genannte Dietrich von Au ein Nachkomme des Dietmar von Stein ist, der sich nach der Burg Au nennt, die wohl noch der Landrichter selbst oder sein Erbe in ottokarischer Zeit errichtet haben dürfte. Der Beweis dieser Zusammenhänge ist freilich wegen des Fehlens von Quellen aus dem dritten Viertel des 13. Jahrhunderts nicht zu erbringen.
1321 nennt ein Machlänger Pfandbrief als Zeugen "Dietmar von Awe und sin prueder Herweich der steiner"79. Es kann sich wohl nur um eine Stiefverwandtschaft handeln: Dietrich I. von Au müßte die Witwe Chunrad des Steiners geheiratet haben, die ihren sonst nur einmal erwähnten Sohn Herwig mit in die Ehe brachte.
Nach dieser Trennung schweigen die Urkunden lange über die Auer von Au. Erst 1351 treten wieder zwei Angehörige dieser Familie auf, als Wulfing der Steiner, ein Verwandter des oben genannten Herwig, dem Kloster Waldhausen mehrere Güter verpfändet. Unter den Sieglern sind "Stephan und sein brueder Heinrich von Aw". Die Siegel der beiden zeigen einen dreieckigen Schild, "gespalten und durch ein Band quer geteilt"80. Der Name des zweiten Bruders kann als Hinweis dafür gelten, dass die beiden Söhne Heinrichs I. sind. Dieser hatte noch eine Tochter, die mit Hans dem Gneusser verheiratet war81. Heinrich II. tritt 1398 hochbetagt zum letztenmal auf.
1351 wird erstmals in einer Machländer Zeugenliste "Chuenrad von Au" genannt82, der mit einer Schwester der Brüder Freitel von Windhag verheiratet war und, wie sein Siegelabdruck zeigt, nicht mit den Auern von Au verwandt gewesen sein dürfte. Höchstwahrscheinlich ist er mit dem Chunrad von Au identisch, den Jans von Capellen 1350 mit dem Sitz Au (heute Auhof) bei Linz belehnte83. 1360 siegelt "Chunrat von Awe zden czeiten lantrichter in dem Machlant" einen Kaufbrief84. Derselbe Hans von Au, der 1379 vom österreichischen Herzog mit der von Ott dem Freitel erkauften halben Feste zu Windhag belehnt wurde85, nennt sich ein Jahr darauf "Hans von Aw Chunrats sun von Aw"86, womit er als Sohn des Landrichters, dessen Siegel er auch führt, feststeht. Im selben Jahr erwirbt er von den Lasbergern auch die zweite Hälfte von Windhag, wobei auch die mit den Lasbergern ver86 wandten Auer von Au den Kaufbrief besiegeln87 und damit erstmals seit fast 30 Jahren wieder auftreten. Gottschalch von Au, der mit Katharina, der Schwester des Landrichters Ulrich Wetzel verheiratet war, erscheint in der Folge in zahlreichen Urkunden bis 1390.
Viele Nachrichten über die Kinder Heinrichs II. von Au zeigen, dass die Auer durch mehrfache Verschwägerung mit den Lasbergern zu beträchtlichem Streubesitz im Landgericht Freistadt gekommen waren, den zu halten sie aber offensichtlich kein großes Interesse hatten. 1397 verkauft Heinrich der Alte (II.) von Au dem Spital von Freistadt zwei Höfe, 1398 verkauft Heinrich von Au der Jüngere für sich "und anstat meins prueder chinder Hannsen seligen" Herrn Albrecht von Zelking ein Gut bei Lasberg, wenige Monate später verkaufen die beiden Heinriche zusammen dem Freistädter Bürger "Hannsen dem Czynespan" aus freieigenem Besitz etliche Güter; 1399 schließlich verkauft Heinrich der Jüngere einem Freistädter Bürger die "freye aigenschafft und manschafft" an einigen Gütern im Freistädter Landgericht88. Vielleicht entsprangen diese Verkäufe der Einsicht, sich gegen die Zelkinger und die reichen Freistädter Bürger nicht halten zu können, vielleicht ging es aber auch nur darum, mit dem Erlös den verschuldeten Machländer Besitz zu sanieren.
Chuleub
Zumindest bis ins 11. Jahrhundert ist nach Handel-Mazzetti die Genealogie der Herren von Chuleub (Kilb in Niederösterreich) zu verfolgen89. Als sie zu Beginn des 12. Jahrhunderts im Mannesstamm ausstarben, fiel ihr Besitz über die Erbin Richinza an Rudolf (III. ) von Perge. Das Landbuch von Oberösterreich und Steier nennt unter den Eigen des Friedrich Vogt von Perge auch das Haus Chuleub90. Es ist nicht festzustellen, ob die Dienstmannenfamilie derer von Chuleub sich schon zu Lebzeiten ihrer Herren nach diesen nannte oder erst nach deren Aussterben den Namen des von ihnen verwalteten Sitzes annahm, nachdem sie Rudolf von Perge dort als Pfleger einsetzte. Schon 1137 sind unter den Zeugen einer Verzichturkunde Markgraf Leopolds zugunsten des Klosters St. Florian "Radboto de Narden et frater eius Einwich de chuliup"91. Einige Jahre später beteiligen sich beide Familienzweige an der Stiftung des Klosters Baumgartenberg, dessen Besitzungen Herzog Leopold 1209 bestätigte; "mansum unum in Wagrein et prediolum in Werde data a duobus fratribus Heinrico et dietrico de Naerden, mansumque unum, quem contulit Heinricus iam dicti Dietrici filius et in heumad unum mansum, datum ab Einwico de Kuleibe"92. Es soll hier keinesfalls versucht werden, eine Stammtafel der Chuleuber und Naarner im 12. Jahrhundert zu erstellen; es sei lediglich darauf verwiesen, dass einige der ersteren ausdrücklich als milites bezeichnet werden, Wezilo von Chuliup sogar "dominus" genannt wird93. Der Name derer von Naarn verschwindet nach der Mitte des 12. Jahrhunderts94, während 1208 und 1213 Dietmar von Chuleub in St. Florianer Urkunden aufscheint95.
Erst 1297 tritt wieder ein Angehöriger dieser Familie im Machland auf: "der hartneid von Chuleub" ist Zeuge eines Baumgartenberger Kaufbriefes96. Da er hier bereits als Ritter tituliert wird, kam er zweifellos von auswärts, wahrscheinlich vom niederösterreichischen Stammsitz. Jedenfalls hatte er nun bis zu seinem Lebensende zwischen 1327 und 1330 seinen ständigen Wohnsitz im Machland, ohne dass dieser jedoch zu lokalisieren wäre97. In fast 30 Urkunden dieser Gegend ist er Zeuge, nur eine einzige von ihm ausgestellte, ein Stiftbrief für Baumgartenberg, ist erhalten98. Darin verpflichtet er sich, für das Begräbnis seiner Frau Matz im Kloster diesem "sechs Schilling gelts in vrbar" zu geben, ebensoviel sein Stiefsohn, Herr Karl Rech von Luftenberg. Auffallend oft tritt Hartneid anfangs mit den Flacheneckern, später mit den Freitel von Windhagauf; es muss ungeklärt bleiben, ob er mit ihnen etwa verschwägert oder nur ihr näherer Nachbar war. Für letztere Annahme spricht, dass er häufig mit den Volkensdorfern von Kreuzen genannt wird. Hartneids Bruder Helmweich, der nur zweimal genannt wird99, scheint südlich der Donau, wahrscheinlich auf den Stammgütern der Familie, gesessen zu sein.
Ott der Chuleuber, Hartneids Sohn, wird schon 1319 als Ritter tituliert100. Er hielt sich zu Lebzeiten seines Vaters nur selten im Machland auf, übernahm aber nach dessen Tod den dortigen Besitz und wird in der Folge bis 1334 in mehreren Machländer Urkunden genannt101.
Anscheinend entschloss sich die Familie bald nach seinem Tod, den oberösterreichischen Besitz aufzugeben, denn Hertel, wahrscheinlich ein Sohn Helmweichs, tritt nur noch einmal 1337 im Machland auf102. Damit verschwindet der Name der Chuleuber aus Oberösterreich, während die Familie in Niederösterreich weiterbestand103.
Tannpeck
Den Aufstieg der Tannpecken oder, wie sie sich ursprünglich nannten, der Hungerperger, von einer Bauernfamilie zu Starhemberger Dienstleuten im Hausruckviertel hat Starkenfels festgehalten104. Erst die fünfte Generation der Tannpecken begann im Machland Besitz zu erwerben; hier nahm auch der weitere Aufstieg des Geschlechts seinen Anfang.
Friedrich (IV. ), 1303 "von Hungerperig" erstmals in einer Pollheimer Urkunde genannt105, scheint als "friderich der Tannpeckh" 1325 erstmals im Machland auf106. Da der Gegenstand der von ihm bezeugten Urkunde ein Acker in der Pfarre Mitterkirchen ist, saß er zu diesem Zeitpunkt wohl schon auf dem Tannpeckhof bei Mitterkirchen. 1329 verkauft er seinem Lehensherren, dem Bischof von Freising, einen Hof107, wobei neben anderen in der Nähe des Kaufobjekts gesessenen Personen sein hier das einzige Mal genannter Bruder Ulrich Zeuge ist. Wahrscheinlich erwarb Friedrich vom Erlös dieses Verkaufes des ganz in der Nähe seines Besitzes gelegenen Trachterhof, den er 1349 seinem Schwager Dietrich dem Reikersdorfer weiterverkaufte, wobei er sich einen Wald und eine Wiese auf Lebenszeit vorbehielt.108 Weitere Nachrichten von ihm oder seinen Nachkommen fehlen.
Unabhängig von Friedrich erwarb ein anderes Familienmitglied der Tannpeck im Norden des Machlandes Besitz. 1359 verkauft "Chunrat der Schücz von der Linden" seinen Hof in der Pfarre (Unter-)Weißenbach "Chunraten dem Tanpekchen, der zu den zeiten gesessen ist dacz der Roteneck"109. Chunrat (III. ), ein Vetter des oben genannten Friedrich, erwarb also wie dieser in unmittelbarer Nähe seines Sitzes weitere Güter110. Dass er aber auch weitgestreuten Besitz in der Riedmark und im Hausruckviertel hatte, zeigt ein Tauschvertrag mit den Starhembergern des Jahres 1366111. Von seinen Söhnen tritt nur Chunrat (IV. ) als Burggraf zu Ruttenstein und 1378 als Richter zu (Unter-)Weißenbach hervor. Mit ihm scheint auch diese Linie der Tannpeck nur wenige Jahrzehnte nach ihrer Zuwanderung erloschen zu sein.
Den eigentlichen Grundstein für die später bedeutende Stellung der Tannpecken im Machland legte ein Bruder Friedrichs (IV.), Heinrich (I.). Seine Witwe, Tochter Dietmar des Wolfsteiners, nennt sich 1358 "die Tannpeckin von der Aich"112. Der Sitz Aich liegt schon im nördlichen Drittel des Machlandes; dementsprechend reichten die Beziehungen der Tannpeck in späterer Zeit nicht nur ins Machland, sondern auch in die nördliche Riedmark, in die Gegend von Freistadt. Heinrich scheint vorausblickend genug gewesen zu sein, seinen Besitz nicht unter den Söhnen zu verteilen. So ergriff Albrecht, der Jüngste, die "Beamtenlaufbahn" und hatte mehrere Jahre die Burgpflege zu Freistadt inne. Aich aber und den umliegenden Streubesitz übernahm Jörg, der in zahlreichen Urkunden bis 1401 auftritt, wobei er 1362 als Burggraf von Reichenstein, 1397 wie schon früher sein Cousin Chunrat (IV. ) als Pfleger von "Rotenstain" (Ruttenstein) bezeichnet wird113. Sein Sohn Thomas setzt die Familie der Tannpecken im Machland fort.
Engelpoldsdorf
Es soll hier keineswegs die ganze Geschichte der Engelpoldsdorfer behandelt werden, weil die meisten Angehörigen dieser Familie in der Riedmark bei Gallneukirchen ansässig waren und Starkenfels die Genealogie schon ausführlich geschildert hat114. Nur in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts treten Engelpoldsdorfer auch östlich der Aist auf.
Am 24. April 1318 ist erstmals "herwich der engelpoltstorfer" inmitten des Machlänger Adels als Zeuge für Baumgartenberg genannt115. Er dürfte ein Sohn Leutolds oder (eher) Dietmars von Engelpoldsdorf sein116. Herwig ist der erste und einzige seiner Familie, der im Machland auftritt und sogar ansässig ist. In einer späteren Urkunde seiner Tochter Sophie wird er "von Hard" genannt. Wie er zu diesem Besitz kam, ist aus den Quellen nicht zu ersehen, doch fällt in diesem Zusammenhang auf, dass er mit den Lenpergern, einer Nebenlinie der (erloschenen) Familie "von Hard"117, verwandt bzw. verschwägert war.
Entsprechend der Lage seines Besitzes westlich und östlich der Aist fühlte er sich gleichermaßen den Klöstern St. Florian und Baumgartenberg verbunden: 1320 stiftete er beim ersteren Kloster für sich und seine Familie ein Seelgerät118, 1334 gab er von seinem ererbten Gut dem Kloster Baumgartenberg seine Rechte auf einem Gut im Satzwerd, das kurze Zeit zuvor sein Neffe Herwart der Lenperger dem Kloster verkauft hatte119. Seine anläßlich dieser Stiftung erwähnte Frau Margret könnte eine Schwester Heinrichs von Öd sein, den die schon erwähnte Sophie als ihren Onkel bezeichnet. Nachdem Herwig von Engelpoldsdorf 1345 nochmals eine Urkunde des Lenperger besiegelte, wird er nicht mehr genannt; möglicherweise fiel er der Pest zum Opfer.
Seine Söhne Dietmar und Ulrich dürften, dem spärlichen Urkundenmaterial zufolge, in die Riedmark zurückgekehrt sein. Nur noch einmal wird der Engelpoldsdorfer Besitz im Machland erwähnt. Am 8. September 1356 versetzt "Sophey Herweigs tochter des Enngelpoltstorfer von Hard" dem Kloster Baumgartenberg einen Hof zu Eitzendorf. Unter den Sieglern sind ihre Onkel Ott Öder, Landrichter im Machland, und Heinrich Fleischeß von Stein. Über die weitere Geschichte des Engelpoldsdorfer Besitzes im Machland, besonders die Inhaber des Sitzes, 1392 "vestlein"120 Hard, ist nichts bekannt.
Flacheneck
Um die Mitte des 12. Jahrhunderts schenkte "Herbordus de Flacckeneke" dem Kloster Baumgartenberg einen Weingarten, wie Herzog Leopold 1209 dem Kloster bestätigte121. 1281 ist unter den Zeugen einer Wilheringer Urkunde "Godeschalcus de flachenekke" zu finden, derselbe "herr Gotschalk von Vlachenecke" ist 1285 Zeuge der Belehnung des Rech von Luftenberg und fünf Jahre später in einer Wallseer Urkunde122. Erst 1294 wird der Flachenecker erstmals in einer Machlänger Urkunde genannt123. Man wird angesichts dieser Nennungen die Herkunft der Flachenecker aus dem Machland zumindest als fraglich bezeichnen müssen.
1296 wird, wahrscheinlich nach dem Ableben seines Vaters Gottschalch, "der Chunrad von Vlacheneckk" erstmals genannt124. Anders als jener ist er Zeit seines Lebens ausschließlich im Machland anzutreffen. Ein engeres verwandtschaftliches oder nachbarschaftliches Verhältnis scheint zu den Freitel von Windhag und den Chuleubern bestanden zu haben. 1297 erscheint das einzige Mal mit Chunrat sein Bruder Ulrich125 ; dieser war wohl auf den südlich der Donau gelegenen Gütern der Flachenecker ansässig126. Die Söhne Chunrats, Heinrich und Gottfried, werden nur 1319 genannt und dürften ihren Vater nicht oder nur kurze Zeit überlebt haben, da von allen dreien keine weiteren Nachrichten bekannt sind.
Erst mehr als zehn Jahre später wird wieder ein Flachenecker genannt. Da gerade aus diesem Zeitraum sehr viele Urkunden vorliegen, ist anzunehmen, dass bis etwa 1334 kein Familienmitglied im Machland anwesend war. Der 1331 in einer Schaunberger Urkunde genannte Herr Gotthart Flachenecker war wohl ein Sohn des oben genannten Ulrich und dürfte mit dem ab 1334 wieder im Machland ansässigen Herrn Gottschalch von Flacheneck identisch sein127. Dieser stiftet im letzteren Jahr gemeinsam mit seiner ersten Frau und seinen Geschwistern Chunrat, Ott und Osann ein Seelgerät im Kloster Baumgartenberg128. 1345 verkauft er mit seiner zweiten Frau "den Erweiten Hern Leutolden dez Pistums cze freysing" und dessen Brüder Grafen von Schaunberg etliche Güter129. Gottschalch dürfte bald nach 1349 verstorben sein. Aus den letzten Urkunden des Chunrat von Flacheneck scheint hervorzugehen, dass er auch im Gebiet von Steyr Besitz - vielleicht erheiratet - hatte: Die sämtlich in dieser Gegend liegenden Ausstellungsorte und die Tatsache, dass Heinrich Preuhaven, ein Steyrer Ritterbürger, ihn 1362 als seinen Onkel bezeichnet, sprechen dafür130. Nach Starkenfels datiert die letzte Nennung der Brüder Chunrat und Ott vom Jahre 1364. Um diese Zeit dürfte die männliche Linie der Flachenecker erloschen sein; 1376 nennt sich Friedrich vom Graben als ihr Erbe131.
Fleischess
Schon um 1180 ist in einer Stiftungsurkunde des Klosters Garsten „Hainrich flaischezze“ als Zeuge genannt132, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts dürfte der 1301 als Zeuge einer älteren Urkunde genannte "Her Hainrich der vleizezze" gelebt haben133. Wahrscheinlich ist die Stammheimat der Fleischessen in Niederösterreich zu suchen.
Heinrich (II. ) Fleischeß, ein Sohn oder Neffe des oben genannten Heinrich, erscheint erstmals 1298 im Machland134. Von 1311 bis 1317 nahm er hier seinen ständigen Wohnsitz, wie die regelmäßigen Nennungen in diesem Zeitraum beweisen135. Er könnte diesen als Mitgift seiner Frau, einer Tochter Hartneids von Smida-Stein, erheiratet haben. Erst 1317 erscheinen Heinrichs Brüder Hartmut und Friedrich als Siegler eines Pfandbriefes ihres Bruders für Waldhausen136. Die Siegelabdrücke zeigen einen geschachten schrägrechten Balken durch den Schild.
Die drei Brüder dürften bald danach verstorben sein oder sich auf ihren Stammsitz zurückgezogen haben137, denn erst mehr als 20 Jahre später werden Fleischessen wieder im Machland genannt. "Her hartneid der vleischess, her fridreich sein brueder", die Söhne Friedrichs I., sind 1339 Zeugen eines Baumgartenberger Kaufbriefs138. 1341 verkaufen dieselben und ihre Vettern Hartumut (III) und Heinrich (III), Söhne Heinrichs (II), dem Abt von Baumgartenberg ein Lehen zu Kolbing, "das vns angevallen ist von vnnserm Ohaim herrn Vlrichen von dem Stain, dem got genad"139.
Die Söhne Friedrichs (I) verschwinden bald wieder aus dem Machland: Friedrich (II) ist nur mehr aus einer Wiener Urkunde 1343 bekannt140, Hartmuts (II) Witwe Agnes stiftet 1349 gemeinsam mit ihren Söhnen Leutold und Bernhart den Hagern ein Seelgerät nach Baumgartenberg141. Leutold Hager-Fleischeß ist wahrscheinlich mit dem vermutlichen Adoptivsohn Wetzels (IV) von Arbing identisch.142
Die Söhne Heinrichs (II) ließen sich im Machland nieder. 1349 wird Hartmut (III) erstmals als "der Fleischezz vom Stain" genannt143. Warum er sich erst mehr als 40 Jahre nach der letzten Nennung des Erblassers Ulrich von Stein nach dem Sitz (Außen-)Stein nennt, muss ungeklärt bleiben. 1356 verkaufen "Hartmut und Hainrich bald brueder die Fleischessen von dem Stain" dem Kloster Baumgartenberg "zwen fleckh, da jr prunnwasser vber rinnet"144. Gleich viermal erscheinen die beiden Brüder im darauffolgenden Jahr in Urkunden, wobei Heinrich, mit einer Chremsdorferin verheiratet, am 12. Juli als "(ze) denn zeitenn lanndtrichter in dem Machland" bezeichnet wird145.Nach diesem Datum hören die Nennungen der beiden Brüder schlagartig auf. Erst 1385 stellen Heinrich und Wolfgang, die Söhne eines der beiden, wieder eine Urkunde aus, in der sie sich nach Auseinandersetzungen mit Waldhausen um eine Mühle dazu entschließen, diese dem Kloster zu verkaufen146, wobei Heinrich auch für seinen Bruder siegelt, "der aygens insigel nicht hat". Heinrich (IV) erscheint das letzte Mal 1390 als Zeuge in einer Urkunde seiner Lehensherren, der Volkensdorfer von Kreuzen147. Mit seinem Tod dürfte die Familie erloschen sein, denn sieben Jahre später ist bereits ein Streit um seinen Besitz, die Feste Stein im Machland, zwischen Hans Kuzkopf und Eberhard von Capellen im Gange.148
Frei
In der langen Liste von Zeugen, die 1315 bei einem Verkauf des Haug von Reichenstein an das Kloster Baumgartenberg anwesend sind, findet sich, zum ersten Mal unter Machländern, "herwort der frey"149. Niemand seines Namens ist vorher in der näheren Umgebung anzutreffen, dennoch scheint Herwort in der folgenden Zeit häufig in den Reihen der Machländer auf.
Das Cognomen "liber", später "(der) Vreie", begegnet erstmals 1259: In einer Kremsmünsterer Urkunde wird "Otto liber de Chustelwanch" als Zeuge genannt150. Die Familie derer "von Chustelwanch" ist schon seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts im Hausruckviertel, seit der Mitte des 13. Jahrhunderts als Lambacher Ministerialen nachweisbar. Dass die Benennung "über" nicht individuell für den oben genannten Otto verwendet wurde, zeigt 1268 die Erwähnung seines Verwandten "Chunradus über Chustelwanch" in einer Lambacher Urkunde151. Ein anderer verwandter Zeitgenosse Ottos, Ulrich von Chustelwanch152, war mit Margareta, der Tochter Ruger des Piber, verheiratet153. Er dürfte, vielleicht mit Hilfe des Heiratsgutes seiner Frau, der Begründer der Machländer Linie der Frei gewesen sein, als zur Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert der Name "Chustel-wanch" für lange Zeit verschwindet und sich die Familien in (mindestens) drei Linien aufspaltet.
Nach diesen Überlegungen dürfte also Herwart der Frei ein Sohn des oben genannten Ulrich gewesen sein. Da er immer nur als Zeuge genannt wird, ist es nicht möglich, seinen Sitz zu lokalisieren154. "vllrich der frey", 1340 Zeuge für Sighart den Piber, war wohl ein Bruder Herwarts, vielleicht auch der 1320 ein einziges Mal genannte Albrecht der Frei155. Herwart selbst tritt fast immer in Baumgartenberger Urkunden auf und ist in einer solchen 1345 zum letzten Mal genannt156.
1358 versetzen "Heinrich der Vrei und Dorothe sein hausvraw" dem Kloster Waldhausen zweieinhalb Pfund Herrengülte um 50 Pfund. In einer sonst genau gleichlautenden Urkunde verkaufen sie am selben Tag das selbe Objekt um 20 Pfund157. Neben Heinrich selbst siegeln auch "Jacob der Vrei mein prueder" und der Ritter Ott von Tannpruck, Baumgartenberger Amtmann in Klosterneuburg und vermutlich Schwiegervater Heinrichs. 1364 treten die Brüder Heinrich und Jakob nochmals in Erscheinung anläßlich eines weiteren Verkaufes an dasselbe Kloster158. Jakob ist wahrscheinlich in den folgenden Jahren kinderlos gestorben. Vielleicht ermöglichte der Anfall der Hinterlassenschaft seines Bruders dem Heinrich, einen Sitz in Donaunähe zu erwerben, denn er nennt sich seit 1381 „Vrey in der Aw“. In diesem Jahr verkauft er abermals ein Gut um 13 Pfund nach Waldhausen159. Nur noch einmal tritt im 14. Jahrhundert ein Frei auf: Ulrich, der 1398 Herrn Albrecht von Zelking ein freieigenes Gut in der Nähe von Freistadt verkauft160, setzt die Familie in das 15. Jahrhundert fort.
Freitel v. Fridhalmsdorf, v. Windhag
Starkenfels hat sich mit der Genealogie der Freitel schon relativ ausführlich beschäftigt161 ; es sollen daher hier hauptsächlich ergänzende und berichtigende Beobachtungen festgehalten werden.
Der erste Träger des Leitnamens "Vreitel" wird nur einmal 1276 in einer Urkunde Ulrichs von Capellen für Baumgartenberg genannt162. Sein älterer Sohn tritt 1290, wohl schon nach dem Tod des Vaters, als "Heinricus de winthag" erstmals auf163 ; dies ist gleichzeitig die erste Nennung des Sitzes Windhag. Heinrich ist bis 1306 häufig in Machländer Urkunden Zeuge. Sein Bruder Vreitel (I) hingegen, der 1290 in Niederösterreich genannt wird164, scheint sich einige Zeit auswärts aufgehalten zu haben; erst ab 1296 ist er ständig im Machland anwesend. Schon 1297 wird er mit "der", ab 1298 mit "herr" betitelt165. Durch seine Schwester Alheit war er mit Heinrich Schweinpeck, einem Ritter der Riedmark, verschwägert166. 1307 kaufen Herr Ott von Vrittersdorf (Fridhalmsdorf) und sein Bruder Freitel von Windhag in der Nähe von St. Pölten ein Gut, um es sofort dem Kloster Baumgartenberg als Seelgerät zu stiften167. Während jedoch der Stiftbrief Otts noch am selben Tag ausgestellt wurde, ist der Vreitels erst 1315 datiert168. Es sei dahingestellt, ob es sich um eine verspätete Ausstellung oder ein Duplikat handelt; jedenfalls wird hier - wieder einmal - deutlich, dass selbst im Original erhaltene Privaturkunden nicht immer eine hundertprozentig sichere Datierung der betreffenden Rechtshandlung gewährleisten.
In den folgenden Jahren fällt auf, dass Freitel von Windhag, Hartneid und später dessen Sohn Ott von Chuleub und Chunrat von Flacheneck ein fast unzertrennliches "Kleeblatt" bilden; wahrscheinlich waren die drei Familien verschwägert.
1340 verkauft "Freytel der jung von Winthag" dem Kloster Baumgartenberg zwei Güter, wobei er sich und seinen Erben ein damals recht seltenes Wiederkaufsrecht vorbehält169. Erster Zeuge ist "der alt Vreitl von Winthag", der wohl nicht der Vater, sondern der Onkel des Ausstellers ist. Freitel den Jüngeren betrifft auch ein im Machland seltener Gerichtsbrief, als er 1345 wegen Nichterscheinens vor der Landschranne einen Prozess verliert170.
1356 versetzen und - in einer eigenen Urkunde -verkaufen die "püjrder genant di Vreitel von Winthag Ott vnd Jans vnd Vlreich vnd Vreitel" dem Kloster Waldhausen und dem Pfarrer von St. Thomas zwei Güter in dieser Pfarre171, wobei die Feststellung, dass die beiden letzteren noch kein eigenen Siegel hätten, auf ihr jugendliches Alter schließen lässt; sie sind also zweifellos Söhne Freiteis (III). Wahrscheinlich waren sie mit den Imzingern verwandt, denn diese hatten dieselben Güter bzw. einen Anteil daran kaum ein halbes Jahr vorher an den Pfarrer von St. Thomas versetzt172. Ott sandte 1379 laut herzoglichem Lehenbrief für Hans von Au seine halbe Feste zu Windhag dem Herzog auf, damit dieser den Auer, seinen Onkel, damit belehne173. Als Hans der Auer ein Jahr später auch den zweiten Teil der Feste von den Lasbergern erwirbt, ist unter den Sieglern "Ott der Freytlein von Winthag"; sein Siegel zeigt "eingebogene Sparren"174. Auf einer anderen Urkunde des Auers vom Jahre 1380 findet sich das Siegel "meins vetern Vreydans des freytls": es zeigt zwei Sparren175. Freidank tritt noch einmal 1396 auf, als er der Kirche von Altenburg ein Gut verkauft; er nennt sich dabei "Freydang Freytel von Friherstorf"176. Sein Cousin Lorenz der Freitel, der als einziger die Familie über die Jahrhundertwende fortsetzt, tritt 1381 anläßlich seiner Belehnung mit einem Hof durch den Propst von Waldhausen erstmals auf177. Zehn Jahre später ist er mit seinem Schwager (?) Hans dem Wieschendorfer in eine recht unangenehme Situation geraten: sie konnten einen von St. Florian lehenrührigen Hof, "den wir verchumert und versaczt haben hincz den Juden", nicht mehr auslösen und mussten daher auf den Hof zur Gänze verzichten. Sie wollen auch "von der anfeil pfentung und schaeden, dye wir von der Juden wegen genomen haben, nyemand dester veinter sein und deshalb auch keine Ansprüche gegewinnen hincz Christen noch hincz Juden"178. Einen Monat später verkauft "Schalam der Jud von Ens" den Hof dem Kloster St. Florian179.
Harlung
1234 ist gegen Ende einer langen Machländer Zeugenliste "Chunradus Harlungus" genannt180. Erst 1290 scheinen in einer Baumgartenberger Urkunde wieder Angehörige dieser Familie auf: "Chunradus harlunc" verkauft ein Gut zu Eitzendorf an das Kloster181. Da er kein eigenes Siegel hatte, wurde die Urkunde von Ulrich von Capellen besiegelt; an erster Stelle der Zeugenliste steht Eberhart von Harlung, zweifellos ein Verwandter des Ausstellers, der im selben Jahr noch einmal an vornehmer Stelle unter Machländer Zeugen genannt ist182.
Schon der nächsten Generation dürften Friedrich, Ulrich und deren Vetter Ott angehören. Ott, der auch südlich der Donau vom Stift St. Florian Lehen hatte183, wird als einziger der Familie 1333 und 1334 als Ritter tituliert184. Aus dem Jahr 1329 ist sein Siegel erhalten: es hat "oben einen Querbalken; der übrige Raum ist von oben geteilt, an den beiden Seiten ebenfalls mit einem schmalen Bande belegt"185.
1341 liegt die für lange Zeit letzte Nennung eines Harlung in einer Wachauer Urkunde vor186. Dass Friedrich Harlung dort als erster der Zeugen genannt ist, dürfte auf seinen Altersvorrang zurückzuführen sein, sodass er wohl mit dem oben genannten Friedrich identisch ist. Vielleicht hat er seinen Besitz in der Gegend des Klosters Waldhausen187 - der Stammsitz könnte im heutigen Bauernhof Harlinger bei Pabneukirchen zu suchen sein - aufgegeben und sich im Alter in eine weniger rauhe Gegend Niederösterreichs zurückgezogen. Möglicherweise bestand dort eine andere Linie der Harlung, der auch der 1329 genannte Perchtold angehören könnte. Für die Existenz einer anderen Linie spricht auch, dass nach vierzig Jahren noch einmal Angehörige dieser Familie im Machland auftauchen und 1381 eine Urkunde einer Verwandten besiegeln188 ; die Harlung bestanden also zumindest in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts im "Ausland" weiter.
Hauser
In einem Mandat des Bischofs von Passau wird ca. 1250 "quidam miles Chlammensis dictus C. der Houser" als Bedränger des Klosters Baumgartenberg genannt189. Sieht man von der irrtümlichen Zuordnung des Herwig von Clam zur Familie der Hauser ab190, so musste diese Erwähnung bisher als die älteste eines Hausers gelten191. Es fällt jedoch nicht schwer, die Familie weiter zurückzuverfolgen. Schon 123 4 werden unter den Zeugen für das Kloster Baumgartenberg "Chunradus 192 et Henricus fratres de Husen"192 genannt. Während der eine von ihnen in der eingangs zitierten Urkunde wieder aufscheint, wird der zweite, Heinrich, in der etwa 1260 ausgestellten Urkunde des Landrichters im Machland gleich nach diesem als Zeuge genannt193.
Doch die Familie ist, nun freilich schon mit einiger Unsicherheit, in noch frühere Zeit zu verfolgen. Drei Nennungen könnten sich auf Vorfahren der Hauser beziehen: ca. 1135 ist "Chunrat de hausen" Zeuge einer Schenkung Alheits von Wildberg an das Kloster Kremsmünster194 ; um 1190 findet sich zweimal "Hartnidus de hus" in Urkunden Herzog Otakars195 ; 1209 schließlich wird anläßlich der Bestätigung der Baumgartenberger Besitzungen unter den "Förderern" des Klosters "Ulricus de Castro" erwähnt196. Die Übersetzung von "Haus" durch "Castrum" entspricht durchaus der damaligen Auffassung, außerdem ist in der Umgebung kein anderes Objekt bzw. Geschlecht mit ähnliche lautendem oder gleichbedeutendem Namen zu finden.
Im Jahr 1285 tauscht "Ulricus dictus de Hause" mit dem Kloster Waldhausen Güter197. Er tritt bis 1294 noch viermal als Zeuge in Baumgartenberger Urkunden auf, nie mit Verwandten. Bei seiner letzten Nennung wird er durch das Prädikat "her" als Ritter ausgewiesen198, in derselben Zeugenliste auch schon "der Chunrad des Hawser sun". Fraglich ist, ob 1290 mit Chunrat und Ulrich Hauser schon Söhne Ulrichs(I) genannt sind oder noch er selbst mit einem älteren Bruder199.
1296 sind erstmals die Söhne Ulrich (I), Ruger und Ott, 1297 deren Bruder Ulrich genannt200. Schon 1297 wird Ottt mit "der" tituliert, und er erweist sich auch in den zahlrreichen folgenden Nennungen als der erfolgreichste der Brüder. Seine Karriere findet ihren Höhepunkt, als er in den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts das Amt des Burggrafen zu Steyr bekleidet201. Worauf sich diese Sonderstellung unter den Brüdern begründet, ist nicht zu erkennen; neben persönlichen Qualitäten spielte vielleicht auch eine besondere Ausbildung im herzoglichen Dienst eine Rolle.
Chunrat, wahrscheinlich der älteste Sohn Ulrichs (I), tritt in den Urkunden, wenn er nicht zusammen mit seinen Brüdern im Machland anwesend ist, sehr oft in Gesellschaft von Starhembergern, Pernauern, Pibern, Lasbergern etc. auf, war also höchstwahrscheinlich in der Riedmark ansässig202. Damit ist m. M. er der erste Hauser, der auf der Burg Haus (bei Wartberg ob der Aist) sicher lokalisierbar ist203. 1320 gibt er mit Willen seiner Söhne Chalhoch, Chunrat und Nicla seiner Frau Agnes, die eine Harrach gewesen sein könnte, 60 Pfund auf einem Hof in der Donauebene204 und stiftet 1323 mit einem halben Hof ein Seelgerägt in Baumgartenberg205. Er dürfte bald danach verstorben sein.
Der (wahrscheinlich) zweite Sohn Ulrichs (I), Ruger, tritt nicht besonders hervor; er ist mit seinen Brüdern bis 1309 mehrfach in Baumgartenberger Urkunden genannt.
Ulrich (II) Hauser, wohl der jüngste der vier Brüder, übernahm nach seinem Vater die Burg Clam. 1321 versetzt ihm Herwig Holzer, sein unmittelbarer Nachbar, neun Äcker, "di do gehörnt zv dem haus ze Chlamme"206. Schon 1316 stiftete er sich ein Seelgerät im Kloster Baumgartenberg207. Er ist bis 1323 mehrfach als Zeuge genannt, scheint dann aber längere Zeit in der Fremde verbracht zu haben, da die nächste, zugleich letzte Nennung erst 1330 in einer Urkunde seines Vetters Chalhoch vorliegt208. Abgesehen von Ruger, über den zu wenig Nachrichten vorliegen, ist Ulrich der einzige der vier Brüder, der nicht vom Edelknecht zur Ritter aufrückte.
Der Rang der Hauser in den Zeugenreihen zeigt einige bemerkenswerte Unregelmäßigkeiten. Diese sind nur damit zu erklären, dass enge Verwandtschaft vor dem Unterschied zwischen Edelknecht und Ritter Vorrang hatte. So kann der Edelknecht Ulrich vor einigen Rittern genannt werden209, der Ritter Ott dagegen nach Edelknechten210. Außerdem zeigt sich, dass die Verwandten des Ausstellers einer Urkunde in der Zeugenreihe immer etwas höher eingestuft werden, als es ihnen normalerweise zukäme211. So unbedeutend diese Beobachtungen an sich scheinen, sind sie doch bei der Interpretation von Zeugenreihen zu berücksichtigen.
Die genealogische Zuordnung der nächsten Generation der Hauser ist unsicher; am ehesten ist anzunehmen, dass die seit 1351 bzw. 1364 genannten Ritter Kraft und Adre Hauser Söhne eines Nachkommen des Chunrad (II) sind, von denen Herr Chunrat (III) zusammen mit einem Herrn Sighart Hauser 1346 noch einmal erwähnt ist212.
Die glänzende finanzielle Situation der Hauser geht aus einem Brief Herzog Albrechts an Kraft den Hauser hervor, er solle 100 Pfund in die Feste Werfenstein investieren und die Summe aufschlagen "auf diselben vest zu dem gelt, darumb si vor dein sacz von uns ist"213. Der gute Kontakt der Hauser zu den Herzögen erlaubte auch den Ausbau ihrer Besitzungen: 1365 tauscht Kraft von Herzog Rudolf für niederösterreichische Güter "das dorf gelegen unnder Clamm genant der Markcht" mit über drei Pfund Gülten und "das vischwazzer auf der Sechsen" ein214. Andreas Hauser dürfte sich fast immer in Wien am herzoglichen Hof aufgehalten haben. Möglicherweise ist der Jörg Hauser, dem Herzog Albrecht 1381 1100 Pfund für die Bezahlung seiner Kriegsleute vor Schaunberg schuldete, ein Sohn des Andreas215. Die Machländer Güter der Familie erbte Wilhelm, der die auf Festigung und Mehrung des Besitzes gerichtete Politik des Kraft, der vermutlich sein Vater war, fortsetzte. 1379 löst er vom Kloster Baumgartenberg drei Güter, "di si manig jar in saczens gewer von unsern vordem ingehabt"216.
Die Geschichte der Hauser zeigt, dass sie eine der ganz wenigen Ritterfamilien des Machlandes waren, die die großen Krisen in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts glänzend überstanden. Bemerkenswert ist, dass diese glückliche Politik wohl nur deshalb erfolgreich war, weil sie sich nicht auf das Machland beschränkte, sondern durch erfolgreiche Tätigkeit im herzoglichen Dienst eine weitere Dimension erlangte und so der Familie entsprechenden Rückhalt verschaffen konnte.
Holz
Sekker und Grabherr217 schreiben in ihrer Geschichte der Burg Clam, der älteste, von den Herzogen eingesetzte Inhaber der Burg sei 1234 ein Herwicus Hauser gewesen. Die Urkunde, auf die sich diese Aussage stützt, betrifft ein Rechtsgeschäft zwischen Otto von Sleunz und Baumgartenberg218. Ungefähr in der Mitte der langen Zeugenliste sind "Herwicus de Clame, Heinricus Holcil frater eius" angeführt. Der Sohn dieses Herwig, "Herwicus iunior de Clamme", tritt 1259 in einem Baumgartenberger Stiftbrief als Zeuge auf219. Alle Zweifel an der Familienzugehörigkeit dieser beiden beseitigt eine Urkunde von 1297, in der "Herweich der Holczer von Chlamm" mit Zustimmung von Frau und sieben Kindern Wachs zur Kirche von Baumgartenberg stiftet220. Es ist also seit dem Aussterben der Grafen von Clam-Velburg auf der Burg eine Familie ansässig, die sich abwechselnd "von Holz" oder "von Clam" nennt.
Es scheint, als sei auch die Frage nach der Herkunft der beiden 1234 genannten Brüder Heinrich und Herwig zu klären. Betrachtet man die Zeugenliste der Baumgartenberger Urkunde von 1240221, so ist festzustellen, dass alle genannten Personen im Machland zu lokalisieren sind; dies gilt wohl auch für die einzigen "Unbekannten", die Brüder "Herwicus, Henricus de mathse". Daraus ergibt sich die fast sichere Annahme, die beiden seien niemand anders als die sechs Jahre vorher genannten Brüder von Clam bzw. Holzer. Die Familie derer "de matse" ist seit dem 11. Jahrhundert im Gefolge der Bischöfe von Passau festzustellen, und schon einmal wurde ihr Name im Zusammenhang mit Baumgartenberg genannt: Als Herzog Leopold 1209 die Besitzungen des Klosters bestätigte, war unter den Zeugen ein "Chunradus mace" anwesend; die latinisierende Schreibweise ist nicht ungewöhnlich222. Es kann also mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass die Holzer zu Beginn des 13. Jahrhunderts aus der Familie "de matse" hervorgingen. Damit ist freilich eine Verwandtschaft mit den ca. 1290 in Garsten genannten Brüdern "von holze" auszuschließen223.
Aus dem bisher Gesagten und dem vorherigen Abschnitt über die Hauser ergibt sich, dass in Clam zwei Ritterfamilien ansässig waren. Ob beide Familien in derselben Wehranlage wohnten oder eine der beiden in der bis auf Erdsubstruktionen verschwundenen kleinen Burg gegenüber dem heutigen Schloss, könnte wohl nur eine archäologische Untersuchung klären.
Herwig der Holzer (von Clam) tritt 1300 mit dem Prädikat "dominus" auf und dürfte bald nach 1303 verstorben sein. Von seinen Söhnen Herwig und Ulrich starb der letztere schon bald. Herwig versetzte 1321 Ulrich dem Hauser neun Äcker, "di do gehörnt zv dem haus ze Chlamme224. Er dürfte aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht mehr herausgekommen sein, denn 1347 verkauft er "durch rechter ehafter not willen" eine Hofstatt zu Eitzendorf nach Baumgartenberg225. Von seinem 1313 erwähnten Sohn Gottfried ist keine weitere Nachricht erhalten, sodass um die Mitte des 14. Jahrhunderts die Holzer im Machland erloschen sein dürften.
Ob die Holzer von Clam mit den etwas später bei den Klöstern St. Florian und Wilhering auftretenden Holzern verwandt sind, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen.
Imzing
Als 1154 die Klöster Baumgartenberg und Waldhausen einen Vergleich wegen des Nachlasses Ottos von Machland schlossen, war unter den Zeugen "Bertholdus de imezingen"226. Damit gehören die Imzinger zu den ältesten im Machland nachweisbaren Familien. Ein Enkel dieses Berthold dürfte "Ulricus iunior de Imzingen" sein, der in der Zeugenliste einer 1215 ausgestellten Urkunde aufscheint227.
Etwa um 1260 beurkundet der Landrichter im Machland Heinrich von Fridhalmsdorf die Beilegung eines Streites zwischen "vlrico milite de Ymzinge" und dem Kloster Baumgartenberg um ein nicht näher bezeichnetes Gut228. Unter den Zeugen wird "Wernhardus de Ymzinge" genannt, der der vierten oder fünften Generation angehören dürfte.
Nach der "urkundenlosen Zeit" des Machlandes, etwa dem dritten Viertel des 14. Jahrhunderts, scheinen die Imzinger ab 1290 in zahlreichen Zeugenlisten auf. Bis 1332 wird Heinrich "von ympzing" bzw. "Imptzinger" nicht weniger als dreiundreißigmal genannt. Erst aus späteren Urkunden geht hervor, dass es in dieser Zeit zwei gleichnamige Brüder gegeben haben muss: 1334 werden die Söhne des einen, Heinrich und Ulrich, gemeinsam mit dem Vater genannt229, 1343 sind noch ein dritter, bereits verstorbener Bruder Ott, dessen Neffe sowie ein Chunrat als Vetter der drei Brüder angeführt230, während letzterer Chunrat 1351 ein Seelgerät bestätigt, das sein "vatter Hainrich der Ymtzinger" in Baumgartenberg gestiftet hatte, wobei Ott Imzinger als Vetter des Ausstellers mitsiegelt231. Dieser Ott muss bereits der zweite der Familie sein, da der erste ja schon 1343 verstorben war.
In dieselbe Generation wie Ott (II) ist auch sein Vetter Heinrich einzureihen, der 1354 und 1355 genannt wird. 1355 verkauft er dem Pfarrer von St. Thomas seinen Viertelanteil an zwei Gütern; ein halbes Jahr später erwirbt der Pfarrer die anderen Anteile von den Freitel von Windhag232. Wahrscheinlich waren beide Familien verwandt bzw. verschwägert. Heinrich selbst dürfte mit einer Schwester der Steiner von (Innern-)Stein verheiratet gewesen sein.
1376 tritt er mit seinen (vermutlichen) Schwägern Jans und Herwig Steiner als Siegler auf233, 1384 wird er zum letzten Mal mit Chunrat und Herwig den Steinern genannt234. Mit dem Tod Heinrichs (IV) erlosch die Familie der Imzinger im Machland. 1296 stiftet Heinrich der Steiner bereits ein Seelgerät für alle Steiner und Imzinger, ein sicheres Zeichen, dass kein männliches Mitglied der letzteren Familie mehr lebte235.
Obwohl die Imzinger zu den am längsten im Machland gesessenen Familien gehörten und fast immer in den Zeugenlisten als erste der ehrbaren Knechte genannt werden, war doch im 14. Jahrhundert keiner von ihnen Ritter. Die einzige Titulierung eines Imzingers mit "der" beruht auf einem Irrtum236.
Lempel
"Gertrudis de Steichperg" schenkte 1254 (53?) dem Kloster Gleink ein Lehen, wobei als letzter der "testes... ex parte Dominae" ein "Chunradus Laempel" genannt wird237. Es dürfte sich bei diesem um einen Vorfahren der später im Machland ansässigen Familie handeln.
Im November 1297 verkauft Chunrat der Lempl der Kirche zum Baumgartenberg "ein hub, die mein Aigen was" und gibt "disen brif versigelten mit meines herrn Innsigel hern Jannsen von Chapell"238. Aus der zuletzt zitierten Formulierung ist zu erkennen, dass der Aussteller der Urkunde, der wohl ein Sohn des 1254 genannten Chunrat war, kein eigenes Siegel hatte. Vielleicht hatte nur sein älterer Bruder Friedrich, der 1303 und 1304 mit Chunrat genannt ist, ein solches. Derselben Generation gehört wohl auch "Pilgrimus dictus Lempl Plebanus in Vihdorf" an, der 1312 an Baumgartenberg ein Gut im Machland verkauft; der Brief ist bestätigt "Sigillis eiusdem domini mei Johannis de Capeila atque mei239.
Chunrat und Tanquart die Lempel treten erstmals 1314 auf240, 1323 mit ihnen Marquart241. Ob der 1344 mit Tanquart und Marquart genannte Heinrich der Lempel noch zu dieser Generation gehört, ist nicht sicher242, ebensowenig, welcher von den Brüdern mit einer Haholspeckin verheiratet war243. 1357 versetzen "Hainreich der Lempl von Berg vnd Hainreich der Lempl sein vetter des Hockeispechen swester sun" ein Gut bei Altenburg an Baumgartenberg244. Der erstere Heinrich erscheint auch wieder, als er 1363 mit dem Marktrichter von Perg eine Urkunde siegelt; er ist wohl zu den Bürgern des Marktes zu zählen245. Schließlich ist noch 1376 Friedrich Lempel als Mitsiegler für seinen Schwager Friedrich vom Dorf genannt, der seine Hube an Eberhart von Capellen verkauft und sich in dessen Abhängigkeit begibt246. Dieser Friedrich ist am ehesten als Sohn des Heinrich Lempel von Perg anzusehen. Er führt wie alle Lempel im Schild ein Lamm.
Soweit sich die Geschichte der Lempel verfolgen lässt, gehören sie immer der untersten Schicht des niederen Adels an. Sie dürften erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts den Aufstieg in den Adelsstand geschafft haben, vielleicht durch Kriegsdienst und die Erlangung von Ritterlehen. 1394 verkaufen Friedrich der Lempel und sein Sohn Wolfgang, der die Familie ins 15. Jahrhundert fortsetzt, "dem erbern rat der purger ze Freinstat“ ein Gut, „das vnser vreys rittermessigs aigen gewesen ist247.
Lenperger
Am 21. Dezember 1313 verzichten "herwort der leirperger" und Agnes, seine Frau, für 40 Pfund zugunsten Waldhausens auf den Hof "der da leit in dem machlant datz jnnerveld"248. Der Name Leirperger bzw. in allen anderen Urkunden Lenperger, scheint hier das erste Mal im Machland auf. Der Herkunft des Lenpergers soll unten nachgegangen werden; hier sei nur festgehalten, dass trotz der Gleichheit seines Siegels - "ein aufrecht stehendes Tier, wie ein Wolf aussehend"249 - mit dem des Ritters Hartneid von Chuleub er mit diesem höchstwahrscheinlich nicht verwandt, sondern nur verschwägert war, d. h. mit dessen Schwester verheiratet.
Nachdem Herwart der Lenperger 1318 und 1319 als Zeuge in Baumgartenberger Urkunden genannt ist250, verkauft er 1334 "durch Recht Ehaft not" nach Baumgartenberg "ain hofstat vnd ain holtzluss in dem Satzwerd, do zu den Zeiten der Waser aufgesessen was"; ein halbes Jahr später gibt Herwig von Engelpoldsdorf seine Rechte an eben diesem Gut dem Kloster als Seelgerät251. Die hiernach schon zu vermutende Verwandtschaft bestätigt sich 1345, als der Lenperger anläßlich eines weiteren Notverkaufes an Baumgartenberg Herwig den Engelpoldsdorfer als seinen Onkel bezeichnet252. Der Lenperger, 1349 erstmals als Ritter tituliert253, scheint in immer größere wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein: 1362 versetzt er mit seinem zweiten Sohn Chunrat "durch ehafter not willen die uns an ist gelegen" dem Kloster Baumgartenberg seinen Hof zu Hard mit drei Hofstätten um 540 Pfund254. Dass diese (für einen Hof) außerordentlich hohe Summe kein Schreib- oder Interpretationsfehler ist, zeigt der zwei Monate später erfolgte Verkauf desselben Hofes um 260 Pfund255.
Wie schon früher erwähnt, gab es bis zum Ende des 13. Jahrhunderts eine Familie "von Hard", deren eine Linie, wie später zu zeigen sein wird, sich dann "von Mitterberg" nannte. Der letzte Harder war "Herbordus miles de Hard"256, sein Vater hieß Chunrat. Angesichts der Lenperger Vornamen Herwart - der 1390 genannte Enkel Herwärts I. trägt denselben Namen - und Chunrat und ihres (relativ) großen Besitzes im Machland scheint die Annahme berechtigt, sie seien Nachkommen der Ritter von Hard. Dass sie sich nicht mehr nach dem Stammsitz ihrer Vorfahren nennen, ist leicht erklärlich, da dieser entweder (wahrscheinlich durch Kauf) an die Engelpoldsdorfer übergegangen oder aber gänzlich aufgegeben worden war. Die genealogische Abfolge wäre etwa so zu denken, dass ein vorverstorbener Bruder des Herwart von Hard seinen Sohn nach seinem Bruder nannte. Die Mutter Herwart des Lenpergers wäre demnach eine Schwester des Herwig Engelpoldsdorfer257.
Es zeigt sich hier eine damals sicher nicht seltene, aber für den niederen Adel meist nicht mehr feststellbare Entwicklung: Die Nachkommen einer begüterten Familie geben ihren Stammsitz auf und gründen so neue Linien, die, scheinbar "aus dem Nichts" kommend, ihren Platz im niederen Adel des Machlandes einnehmen.
Das wirtschaftliche Unglück oder Unvermögen blieb den Lenpergern bis zum Ende des Jahrhunderts treu. 1377 verkauft "Chunrat der Lehenperger" seinen Anteil an einem Hof in der Pfarre St. Georgen an Leupolt von Grein, einen reichen Marktbürger, der um diese Zeit umfangreiche Käufe im Machland tätigte258. 1390 schließlich verkauft Herwart der Lemperger „das kaufrecht auf meinem Hof genant der Tanpeckhof…, der mein rechts lehen ist von … hern Jörigen von Waltse“259. Es liegen keine weiteren Nachrichten vor.
Mitterberg
In einem Revers des Klosters Baumgartenberg, die Entscheidung des Streites mit St. Florian einem Schiedsgericht zu überlassen, werden 1208 unter den Zeugen "Gumpoldus, Marquardus de mitterberc" genannt260. Es ist die einzige Erwähnung dieser beiden Brüder, zugleich die älteste Nennung von Mitterberg. 1227 sind in einem herzoglichen Brief für Waldhausen "vlricus de Harde, Dietricus de Mitterberch et Chunradus frater suus" genannt261, 1234 Konrad allein, 1240 "Chunradus de Mittirberch, Otto frater ipsius“262. Dietrich, Konrad und Otto sind wohl Nachkommen der beiden eingangs genannten Mitterberger. Es ist mit großer Sicherheit anzunehmen, dass in den folgenden, für das Machland praktisch urkundenlosen Jahrzehnten diese Familie erlosch263.
Als Ulrich von Capellen 1276 die von ihm gestiftete Kapelle bei der Kirche von Baumgartenberg dotierte, waren unter den durchwegs im Machland ansässigen Zeugen "Herwordus de Hard, Vlricus et Leupoldus fratres, qui dicuntur de Mitterberch“264. Die Formulierung "qui dicuntur" könnte so interpretiert werden, dass die beiden aus anderer Familie stammen und erst seit kurzer Zeit auf Mitterberg saßen. Wie bereits aus den obigen Zitaten erkennbar, fällt bei der Frage nach der Herkunft der beiden Brüder besonders die Familie "von Hard" ins Auge. Der letzte dieses Namens ist der 1276 mit den Mitterbergern genannte Herwart, dessen Großvater Ulrich schon 1227 mit den älteren Mitterbergern, 1234 mit seinem Sohn Chunrat aufgetreten war.
Eben diese Namen, Chunrat und Ulrich, sind aber auch später die häufigsten Namen der Mitterberger. Ein weiteres Indiz für die Herkunft von Hard ist, dass Ulrich III. von Mitterberg 1360 an Eberhart von Capellen einen Hof zu Hard verpfändete, der landesfürstliches Lehen war265 ; der Besitz muss wohl schon lange Zeit, unabhängig von der Burg Mitterberg, in der Hand der Familie gewesen sein, da die weitaus überwiegende Zahl der Lehen des niederen Adels im Machland zu dieser Zeit von Capellern, Kuenringern und aus kirchlichem Besitz herrührten. Es dürfte also so gewesen sein, dass beim Aussterben der älteren Mitterberger die Capeller mit der Burg belehnt wurden und sie denen "von Hard" als Pflegern überließen; vielleicht hatte zwischen diesen und den älteren Mitterbergern sogar eine verwandtschaftliche Beziehung bestanden266.
Die Brüder Leutold und Ulrich von Mitterberg treten in der Folge in zahlreichen Urkunden als Zeugen auf. 1294 sind sie erstmals durch den Artikel "der" als Ritter gekennzeichnet267. Im selben Jahr verkauften sie einen Hof an das Kloster Wilhering; aus den am Original erhaltenen Siegeln glaubt Starkenfels ihre Stammverwandtschaft mit Lengauern, Strachnern und Liechtenwinklern nachweisen zu können268. Dieser Theorie ist, ihre Richtigkeit vorausgesetzt, nun hinzuzufügen, dass sich diese Linie der Liechtenwinkler bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts "von Hard" nennt und mit den älteren Mitterbergern wahrscheinlich nicht stammverwandt war.
1296 stiftet Leutold von Mitterberg einen halben Hof zum Kloster Baumgartenberg, wobei interessanterweise Wilhering und nicht etwa Waldhausen oder St. Florian als Empfänger substituiert wird. Drei Jahre später stiftet Leutolds Bruder Ulrich die andere Hälfte des Hofes zum selben Kloster269. Ulrich dürfte bald nach 1302 gestorben sein, während sein Bruder noch bis 1308 in Baumgartenberger Urkunden aufscheint.
Ulrichs ältester Sohn Chunrat, 1294 mit drei Brüdern und vier Schwestern erstmals genannt, wird ab 1314 mit "her" tituliert270 und ist bis 1332 immer wieder Zeuge für Baumgartenberg. Sein Bruder Marquart ist nur ein einziges Mal im Machland als Ritter genannt271. Die beiden anderen Brüder sind wohl jung verstorben.
1335 stiften "Chunrat der Mitterberger vnd... Leutolt sein prüder" zum Kloster Waldhausen ein halbes Pfund Gülten272. Die beiden sind wohl Söhne Ulrichs (II. ). Anna, die Gattin Chunrats, könnte eine Schwester des Heinrichs von öd sein, den Ulrich III. von Mitterberg als seinen Onkel bezeichnet273. Während Chunrat sonst nicht mehr erwähnt wird, scheint Leutold bis 1340 noch zweimal in Zeugenlisten unter ehrbaren Knechten auf274.
Der letzte Mitterberger Ulrich III. gibt 1347 seiner Schwester, "Ver Anna der Mitterbergerin Closterfrauen zu Bulgarn", ein Gut zu einem ewigen Licht275. 1355 versetzt er dem Kloster Baumgartenberg ein Gut, und von 1360 liegt die Genehmigung des Herzogs zur Verpfändung eines von ihm lehenbaren Gutes des Mitterbergers an Eberhart von Capellen vor276. Letztere Urkunde ist das einzige Zeugnis eines näheren Kontaktes zwischen Mitterbergern und Capellern. Es scheint bemerkenswert, dass in keiner der Capeller Urkunden, die sich auf "ir haus cze Mitterberch" beziehen, die sich von dieser Burg nennende Familie auch nur mit einem Wort erwähnt wird; auch in den von den Capellern in Mitterberg ausgestellten Urkunden scheinen die Mitterberger nicht einmal als Zeugen auf277. Das Verhältnis zwischen den beiden Familien scheint also sehr distanziert gewesen zu sein.
Ulrich III. von Mitterberg verstarb im Jahr 1360, ohne einen Erben zu hinterlassen. Seine Witwe Elspet die Haholspeckin zog sich unmittelbar nach seinem Tod in das Kloster Pulgarn zurück, wo ja ihre Schwägerin Anna schon vor 1347 eingetreten war278.
Nur zwei Monate nach der oben angeführten Bestätigung der Verpfändung eines Hofes stellte Herzog Rudolf in Nürnberg dem Eberhart von Capellen einen Lehenbrief aus über alles, "swaz uns lehen von Vireichen weilent von Mitterberch ist ledig worden"279.
Diese rasche Belehnung deutet darauf hin, dass der Capeller ein nicht unbeträchtliches Interesse an den Gütern des Mitterbergers hatte. Jedenfalls ist daraus zu entnehmen, dass der Stamm der Mitterberger im Machland mit dem Tod Ulrichs erloschen war; der 1365 in einer Urkunde des Heinrich Gneuss zu Ort siegelnde "Steffan der Mitterberger" gehört einer anderen Familie an.
Mitterkirchen
In dem schon mehrfach angesprochenen Baumgartenberger Revers des Jahres 1208 steht in der Zeugenliste an vornehmer Stelle "Heinricus de mitterkirchen", nach einigen anderen Zeugen "Otto de mitterkirchen"280. Mangels weiterer Nachrichten ist nicht festzustellen, ob sie verwandt waren oder Otto etwa ein Dienstmann des Heinrich war. Im ersten Fall muss Otto jedenfalls wesentlich jünger als Heinrich gewesen sein, der 1215 nochmals allein als Zeuge genannt wird281. Angesichts des niedrigen Ranges des um 1230 in einer Zeugenliste genannten Heinrich dürfte dieser schon in die nächste Generation zu reihen sein282. Der nächste bekannte Mitterkircher ist Wichardus, der als Zeuge einer Urkunde des Landrichters im Machland um ca. 1260 erscheint283.
Erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts treten die Mitterkircher häufiger auf: ab 1301 Walchun und 1304 mit ihm der nur einmal genannte Bruder (?) Otto284. Walchun ist Zeuge, als sein Schwetser Gertraud von Smidach 1311 an Waldhausen verkauft, und bestätigt 1318 eine Stiftung der inzwischen verstorbenen Schwester nach Baumgartenberg285.
Der nächsten und anscheinend letzten Generation der Mitterkircher dürften Otto und Gerung angehören, der 1342 seine Rechte an einer von seinem Vetter Otto als Seelgerät gestifteten Hube an Baumgartenberg verkauft und noch 1349 "durch rechter ehaffter not willen" dem Kloster Baumgartenberg um 40 Pfund ein Lehen verpfändet286.
Die Vornamen Otto und Walchun lassen erkennen, dass die Mitterkircher ursprünglich Dienstleute der Herren von Machland waren; möglicherweise besteht ein Zusammenhang zwischen dem Erbfall des Machlandes an die Herzoge und dem Verlust der in den ältesten Urkunden vornehmen Stellung der Mitterkircher.
Öd
1265 stellte der Abt von Baumgartenberg einen Revers aus, dass "quidam miles nomine hertwicus dictus de Oede" für sein und seiner Frau Seelenheil dem Kloster 6 Schilling Gülten gestiftet habe287.
Dieser Hertwig ist der erste bekannte Öder im Machland; die Uberlieferung seines Namens ist als Glücksfall zu betrachten, da sonst aus der Zeit des "Interregnums" so gut wie keine Nachrichten über den Machlänger Adel erhalten sind. Höchstwahrscheinlich saß er schon zu Schwertberg, welche Burg ja gewissermaßen der zweite Stammsitz der Familie war.
Entsprechend der Grenzlage ihres Sitzes hatten die Öder auch gute Beziehungen in die Riedmark. In dortigen Urkunden tritt auch meist der Sohn oder Neffe Hertwigs, Herr Heinrich von Öd, auf, wobei er anscheinend besonders gutnachbarliche Beziehungen zu den Reichensteinern, einem ca. 10 km nördlich von Schwertberg gesessenen Herrengeschlecht, unterhielt. Erst 1924 tritt er anläßlich seiner Seelgerätstiftung zum Kloster Baumgartenberg mit Machländer Zeugen auf288. Sein Sohn Heinrich II. begegnet erstmals 1294, schon wie der Vater mit "der" tituliert, während der andere Sohn, Herr Marquart, erst 1298 genannt wird289. 1301 stiftet Heinrich der Öder abermals ein Seelgerät in Baumgartenberg; wahrscheinlich ist es noch Heinrich I., der hier das letzte Mal genannt wird290. Die Brüder Heinrich II. und Marquart, bis nach 1315 unzertrennlich, sind Zeugen zahlreicher Baumgartenberger und Waldhausener Urkunden291. Das plötzliche Verschwinden Heinrichs ist vielleicht damit zu erklären, dass er um diese Zeit den Sitz Kriechbaum erwarb und sich dorthin zurückzog; er wird nur noch einmal 1320 genannt292.
1333 stiften Heinrich der Öder von Kriechbaum, Heinrich der Öder von Schwertberg zusammen mit vier anderen Rittern und Edelknechten ein Gut in Wagrain nach Waldhausen293. Wie es zum Zusammenwirken dieser bunt gemischten Gruppe von Adeligen aus Steyr, Machland und Riedmark kam, geht aus dem Stiftbrief nicht hervor. Jedenfalls spaltete sich die Familie der Öder zwischen 1320 und 1330 in zwei Linien, die in der Folge nur selten mit Sicherheit auseinanderzuhalten sind.
Unter dem eben angeführten Umstand leidet auch die Zuordnung der weiteren Familienangehörigen. Einigermaßen sicher ist noch die Identität des bis 1344 genannten, hauptsächlich in der Riedmark auftretenden Burggrafen von Windeck, Herrn Heinrichs von Öd, mit dem zu Schwertberg gesessenen der beiden oben genannten Brüder294. Ziemlich unsicher ist dagegen die Einordnung des Lorenz von Öd, der schon bei seinem ersten Auftreten als Erwachsener 1338 mit "herr" tituliert wird und Landrichter im Machland ist295 ; er gehört wohl schon der nächsten Generation an. Dasselbe gilt für Ott Öder, der 1351 die Nachfolge seines Bruders (?) als Landrichter im Machland antritt296. Er führte erst seit 1356 den Rittertitel und nannte sich 1362, im letzten Jahr seines Auftretens, "von Swerpwerg"297. Hanns der Öder, ein weiterer Bruder, wird 1371 als Gatte einer Tochter des alten Freitel von Windhag, Witwe nach Bernhart Sachsenecker (Gneuss), genannt298.
Der nächsten, schon ins 15. Jahrhundert führenden Generation gehört schließlich Albrecht Öder an, der durch seine Stellung als Landrichter eines gewisse Bedeutung für das Machland erlangte299. Alle anderen von Starkenfels zur Schwertberger oder Kriechbaumer Linie gerechneten Öder waren hauptsächlich oder ausschließlich in der Riedmark engagiert, sodass ihre Erwähnung und Behandlung hier nicht notwendig erscheint.
Steiner
"Als erste Besitzer von Innernstein bei Münzbach sind die Brüder Hervic und Chunrad von Stein anzusehen, die im Jahre 1209 dem Kloster Baumgartenberg ihren Besitz bei Münzbach in der Nähe ihres Sitzes schenkten"300. In diesem ersten Satz zur Geschichte des Schlosses Innernstein bringt Sekker, dessen Werk sonst als recht zuverlässig gelten kann, gleich mehrere Irrtümer, die auch in der neuesten Literatur ihren Niederschlag fanden301. Die betreffende Stelle aus der Bestätigungsurkunde Herzog Leopolds lautet: "... in Eichperc prediolum unun Ulricus de Castro, et Modinsecke decem prediola. Herwicus de loco ipso, iuxta munchesbach prediolum unum Chunradus de steine... "302. Der Punkt vor "Herwicus" ist, wie aus dem Sinn eindeutig hervorgeht, zu eliminieren; damit wird klar, dass hier von einem Herwig von Modinseck die Rede ist, der mit dem folgenden Chunrat von Stein nichts zu tun hat. Ferner ist zu bedenken, dass die in dieser Urkunde bestätigten Schenkungen zumeist um die Mitte des 12. Jahrhunderts vorgenommen wurden und daher auch die hier genannten Personen in diese Zeit zu datieren sind. Hieraus aber ergibt sich der befremdende Umstand, dass von einer Familie, die zu den im Machland ansässigen, an der Dotierung Baumgartenbergs beteiligten Familien gehört, fast eineinhalb Jahrhunderte keine einzige Erwähung erhalten wäre! Man wird also entgegen dem ersten Anschein annehmen müssen, dass der oben genannte Chunrat von Stein einer der (relativ) zahlreichen anderen Familien "von Stein" angehört; auch andere in der Urkunde genannte Personen sind ja mit Sicherheit nicht Machländer303. Dies würde nun weiter bedeuten, dass der Vorgängerbau des Schlosses Innernstein wahrscheinlich in ottokarischer Zeit errichtet wurde, womit auch das Fehlen aller früheren Nachrichten zu erklären ist. Möglicherweise ist in der 1292 erfolgten Übergabe der Burg an die Capeller die Absicht der Steiner zu erkennen, sich wegen des vielleicht illegal, d. h. ohne Erlaubnis des Landesherren, erfolgten Baues der Burg abzusichern.
Anläßlich einer Seelgerätstiftung des Leutold von Mitterberg erscheinen 1296 erstmals "Chunrad, Alram und Fridrich die Stainer"304. 1303 wird in einem Baumgartenberger Kaufbrief noch ein vierter Bruder, Heinrich, genannt305. Eine gewisse Hilfe bei der Identifizierung der Familienangehörigen ist, dass mit ganz wenigen Ausnahmen immer der Name "Steiner", nicht "von Stein" verwendet wird. Die vier Brüder waren wohl Söhne oder Neffen des Herbord, der 1292 die Feste dem Ulrich von Capellen aufgesandt und von ihm als Lehen empfangen hatte. Von ihnen werden Heinrich und Friedrich zum letzten Mal 1313 genannt306.
1325 belehnte Jans von Capellen den Herbord, Hans und Friedrich Steiner mit dem Sitz Stein; setzt man Herbord und Herw(e)ig gleich, was im Machland mehrfach vorkommt, so scheint der erste der drei Brüder (?) noch 1383 als "Herweig der Steiner der elter" auf307, während Jans, später Burggraf von Klingenberg308, noch 1376 einen Kaufbrief siegelt309 ; sein Wappenschild wird von einem Querbalken geteilt.
Besonders im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts ist es unmöglich, die einzelnen Generationen mit Sicherheit zu unterscheiden. Ab 1381 bzw. 1384 werden Chunrat und Herwig Steiner genannt, ersterer 1381 als Burggraf von Klingenberg310 ; beide dürften der nächsten Generation angehören. Eine genealogisch interessante Urkunde stellt 1396 "Heinrich der Stainer von dem Stain" aus: von einer Stiftung zur Kirche Münzbach "soll der pharr allen Stainern und Stainaerinne allen Ymczingern und Ymczingerinne ainen ewigen jartag"311 geben . Da die Dotierung mit Gütern in Imzing erfolgt, dürfte Heinrich eine Erbtochter der nach 1384 erloschenen Imzinger geheiratet haben.
Gilg Steiner, 1397 Verkäufer eines Hofes in der Pfarre Waldhausen, dürfte identisch sein mit dem letzten Steiner auf (Innern-)Stein, Jörg Steiner, der 1424 den Sitz an die Steinpecken verkauft.
Smida-Stein
In der ca. 1260 ausgestellten Urkunde des Landrichters Heinrich von Fridhalmsdorf findet sich in der Zeugenliste erstmals "Hartmut de Smida"312. Schon um 1147 erscheint zwar in einer Passauer Urkunde ein "Diterihc de smidaha", doch ist die Nennung vereinzelt und außerdem die Echtheit der Urkunde sehr zweifelhaft, sodass sie genealogisch unergiebig ist. Das erste sicher datierte Auftreten Hartmuts von Smida fällt in das Jahr 1259, als er Zeuge einer Stiftung zum Kloster Baumgartenberg ist313. War er schon hier als erster der drei Zeugen genannt, so erweist sich seine vornehme Stellung auch in den folgenden Jahrzehnten ständig, in denen er immer die Reihe der Machländer Zeugen anführt314. 1296 und 1323 (post mortem) wird er als Schwager der Eufemia, Schwester des During Piber, bezeichnet, wodurch deren 1296 genannter Ehemann, Herr Ulrich von Stein, als sein Bruder zu erkennen ist315.
1276 ist zum erstenmal Ulrich, der Sohn Hartmuts von Smida, genannt. Anfangs als "Ulricus filius domini Hartmudi" bezeichnet, tritt er ab 1296 immer öfter als "(der) Vlreich von dem Stain" bzw. "de lapide" auf; sein Vater nennt sich 1288 das erste und einzige Mal "dominus hartnidus de Lapide"316.
Es ist sicher, dass sich dieser Zuname nur auf die Burg Außenstein beziehen kann317. Da von dieser keine früheren Nachrichten vorliegen, wird man Hartmut von Smida als ihren Erbauer im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts bezeichnen können; er stand wahrscheinlich gut mit den neuen Landesfürsten und den Capellern, da er sonst kaum die Erlaubnis für den Bau bekommen hätte.
Ulrich, der Sohn Hartmuts, mit einer Tochter Rugers von Haichenbach verheiratet318, tritt hauptsächlich als Zeuge in Baumgartenberger Urkunden auf und dürfte noch vor 1310 verstorben sein, ohne Kinder zu hinterlassen. Seine Erben waren die Fleischeß, die sich später von Stein nennen und 1341 ein Lehen verkaufen, das ihnen von ihrem "Ohaim herrn Vlrichen von dem Stain" angefallen war319. Uberblickt man die Zeugenreihen, in denen Hartmut und Ulrich genannt sind, so fällt auf, dass sie sehr oft zusammen mit den Mitterbergern auftreten, woraus man auf verwandtschaftliche Beziehungen schließen könnte, die allerdings nicht eng genug waren, den Mitterbergern einen Anspruch auf das Erbe der Smida-Stein zu geben.
Die 1298, 1311 und 1318 genannten Smidacher sind am ehesten als Gefolgsleute zu betrachten, denen vielleicht der Sitz Smidach320 nach der Errichtung der Burg (Außen-)Stein überlassen wurde321. Verwandtschaftliche Beziehungen zu später genannten Smidachern322 sind nicht nachweisbar.
Wimberger
1280 stiftet "Alhaidis relicta Fridericij de Wonberch" zum Kloster Waldhausen ein Seelgerät mit Gütern in Gutenbach und Chalnperg323. Die Zeugen der Urkunde, darunter "Chunradus de Wonberch", sind, soweit überhaupt nachweisbar, südlich der Donau im Gebiet des Ybbsfeldes ansässig. In einer Waldhausener Urkunde des Jahres 1300 sind "fridericus bunberger, Otto frater eius" Zeugen; wieder stammen einige der anderen Zeugen aus der oben genannten Gegend324. In den folgenden Jahren ist Ott der Wimberger mit Machländer Zeugen ausschließlich in Waldhausener Urkunden genannt; so auch, als seine Schwester Katharina ihren Hof zu Dross dem Kloster verkauft325. 1332 verzichten "Ott und Johann wilhalm" zugunsten des Klosters auf "alles des rechten, Des wir vns zv unrecht vnderwunden heten" auf den Gütern, die "vnser paider vodren", nämlich die oben genannte Alhait, dorthin gestiftet hatte326. Aus dem Text der Urkunde geht eindeutig hervor, dass es sich bei den Ausstellern nur um zwei Personen handelt, was bedeutet, dass der Bruder (?) des Ott einen Doppelnamen führte, ein m. W. einzigartiger Fall.
1337 belehnt Ott der Wimberger den Seifried von Gassen mit 18 Zehenthäusern in der Pfarre Dimbach327 ; denselben Zehent verleiht 1359 Bischof Gottfried von Passau "Wendeln Rugers dez Gassner witiben"328. Wahrscheinlich war Ott der Wimberger inzwischen gestorben und das Lehen dem Bischof heimgefallen. Demnach ist wohl der 1372 Güter im Machland verkaufende Simon der Wunberger nicht der Sohn, sondern ein Neffe des Ott329. Derselbe Simon tritt noch einmal 1376 als Vormund der Kinder des Friedrich Hackinger in einer Erbstreitigkeit in Erscheinung330. Die weitere Genealogie der Familie ist ungewiß, da bis zur Jahrhundertwende kein Wunberger mehr im Machland auftritt, während eine Verwandtschaft mit anderen Wunbergern, die besonders in Urkunden des Klosters Garsten auftreten, nicht nachweisbar ist.
Fast regelmäßig treten in Machländer Urkunden des 14. Jahrhunderts auch Angehörige von Familien auf, die südlich der Donau ansässig waren, genauer zwischen Donau, Ybbs und Amstetten. Da sie auch vielfache verwandtschaftliche Beziehungen mit dem Machländer Adel verbanden, sollen hier noch zwei typische Vertreter dieser Gruppe herausgegriffen werden.
Alindorf
Im 13. Jahrhundert ist diese Familie im Machland unbekannt, wenn nicht etwa der 1234 genannte "Chunradus de Ylendorf" ihr zuzurechnen ist331.
1301 stellt "Chunradus de Alindorf" erstmals eine Stiftungsurkunde für Baumgartenberg aus, in der er festsetzt: "si infra Pataviam et hainburgiam in terminis austrie me mori contigerit, ex tunc predicti monasterij Abbas... me tenebitur recipere et funus meum ad predictum locum deferendo ibidem ecclesiastice tradetur sepulture"332. Er stiftet im Lauf der Jahre mehrere Güter zum Kloster Baumgartenberg, sodass die Summe der Einkünfte aus seinen Stiftungen schließlich mehr als 12 Pfund jährlich beträgt; ein recht ansehnlicher Betrag, wenn man bedenkt, dass Jans von Capellen zur selben Zeit das Kloster Pulgarn mit Gülten von 40 Pfund gründen konnte. Obwohl diese Spendefreudigkeit sicher nicht immer eigenem Antrieb entsprang - "... als ich gern tet und auch von recht solde gegeben han nach peichtiger rat"333 -, geht sie dennoch weit über das übliche Ausmaß hinaus. 1336 verfaßt Chunrat von Alindorf sein Testament334. Er wiederholt und bekräftigt nochmals alle Stiftungen, auch vermacht er dem Kloster "mein Pestez Ros, daz ich ze der weil han und allen meinen Harnasch, wie der benant ist. " Abschließend bestimmt er noch, dass sein Testamentsvollstrecker "nach meinem tode inner jarsvrist ein pidben man recht und redleich vertigen ze dem heiligen Grab unsers herren über Mer... ", ferner "ein Romvart und ein Achvart hintz unser vrowen und hintz sand Joste.. ". Chunrat von Alindorf, "weilen Purchgraf datz Sevsenekk", dürfte bald danach verstorben sein, da keine weiteren Nachrichten über ihn vorliegen. Er ist ein Beispiel dafür, dass manche Adelige nur durch ihre Bindung an das Kloster Baumgartenberg - für Waldhausen ist mir kein entsprechender Fall bekannt - mit dem Machländer Adel in Berührung kamen, die Beziehungen aber mit dem Tod des Betreffenden wieder abbrachen.
Reikersdorf
Anderer Art als im oben beschriebenen Fall sind die Beziehungen der seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts südlich der Donau auftretenden Reikersdorfer zum Machländer Adel.
Als am 21. Dezember 1313 Herwart derLenperger seine Ansprüche auf einen Hof im Machland an Baumgartenberg verkauft, sind unter seinen Bürgen auch "mein sweher Dietrich der Reikersdorfer und alram sein prüder und Ott auch sein prueder von Reikersdorf"335. Mehrfach sind die Reikersdorfer auch Zeugen, wenn einer ihrer Nachbarn mit Baumgartenberg ein Geschäft abschließt: 1312 für Viehdorf, 1323 für Alindorf, 1332 für Herstorf, 1356 für den Redler und 1362 nochmals für den verschwägerten Lenperger336.
1335 stiftet Alram Reikersdorfer eine Hofstatt zum Kloster Baumgartenberg für eine ewige Messe337. Dagegen waren die Beziehungen Dietrichs, Alrams Bruder, zum Kloster rein geschäftlicher Natur. Er hatte 1349 von seinem "lieben vreunt" (Schwager) Friedrich dem Tannpeck dessen Hof zu Wagrein, genannt Trachterhof, für 150 Pfund zum Pfand genommen338. Wenig später dürfte er das Pfandobjekt gekauft, dabei aber seine finanziellen Möglichkeiten überschätzt haben, denn 1352 versetzt er den frei kaufeigenen Hof dem Kloster Baumgartenberg "durch rechter ehaffter not willen" um 100 Pfund339. Siegler sind unter anderen seine Schwäger Friedrich der Tannpeck und Ott der Imzinger. Es ist also bei den Reikersdorfern, anders als bei Chunrat von Alindorf, eine starke verwandschaftliche Bindung zum Machländer Adel zu erkennen. Während anscheinend alle Schwestern Dietrichs ins Machland heirateten, beschränken sich die Verbindungen des Sohnes Ulrich wieder ganz auf die Südseite der Donau, sodass der Name der Reikersdorfer ab etwa der Mitte des 14. Jahrhunderts wieder aus den Machländer Urkunden verschwindet.
Entwicklung des Machländer Adels im Spiegel der Quellen des 14. Jahrhunderts
Um ein möglichst vollständiges Bild des Machländer Adels zu zeichnen, ist es notwendig, über die genealogischen Forschungen hinausgehend auch seine allgemeine Entwicklung, besonders im Hinblick auf seine zahlenmäßige Stärke, zu berücksichtigen. Dieser Zweck ist wohl am besten mit einer Zusammenschau des Urkundenmaterials zu erreichen.
Zuerst ist allerdings die Frage nach der quantitativen Kontinuität des Quellenmaterials zu stellen: Sind die Urkunden zeitlich so gleichmäßig verteilt, dass (längerfristige) Aussagen nicht verfälscht werden? Zur Untersuchung dieser Frage wurden nach dem Kriterium der Relevanz für den niederen Machländer Adel 172 Urkunden von 1290 bis 1399 erfaßt. Sie verteilen sich auf die Jahrzehnte wie folgt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Diese Zahlen zeigen, dass mit Ausnahme des ersten, dritten und siebten Jahrzehnts die Urkundenüberlieferung des 14. Jahrhunderts als relativ konstant bezeichnet werden kann. Die Rückgänge in den genannten Jahrzehnten sind als Folgen der Wirtschaftsentwicklung erkennbar, wie später noch darzulegen sein wird.
Eine zweite mögliche Fehlerquelle liegt in einem Umstand, der mit der Entwicklung des Urkundenwesens zusammenhängt340: Ab etwa 1340 beginnen im Machland die Zeugenlisten aus den Urkunden zu verschwinden. Daraus ergibt sich ein entsprechender Rückgang der Nennungen, der besonders die genealogischen Ergebnisse beeinflussen könnte. Die Zahl der Nennungen pro Urkunde im Zehnjahresdurchschnitt zeigt deutlich diesen Rückgang.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die sehr interessante und zentrale Frage, ob die Personenzahl des niederen Adels im 14. Jahrhundert tatsächlich zurückging oder ob durch die Wandlung im Urkundenwesen ein solcher Rückgang nur vorgetäuscht wird, kann also allein mit diesen Zahlen nicht beantwortet werden. Nur ein Vergleich mit Ergebnissen des genealogischen Abschnitts kann hierüber Aufschluß geben:
Aus den Stammtafeln der in dieser Arbeit erfaßten Adelsfamilien des Machlandes ergibt sich, dass den 22 Familien zwischen 1280 und 1400 157 Personen angehörten (eine geringe Zahl von Edelknechten und Personen zweifelhaften Standes wurde nicht berücksichtigt). Folgende Anzahl von ihnen wird in den einzelnen Jahrzehnten genannt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wäre nun der sich in diesen Zahlen spiegelnde "Bevölkerungsrückgang" nur ein scheinbarer, d. h. nur durch die Abnahme der Urkunden und Nennungen bedingt, so müßten die einzelnen Zahlen in gleichen Zeitabschnitten (ungefähr) gleiche Schwankungen zeigen. Dieser Vergleich ist am einfachsten und deutlichsten in einer Graphik darzustellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das Diagramm zeigt mit aller Deutlichkeit, dass zwar zwischen der Anzahl der Urkunden und Nennungen der zu erwartende Zusammenhang besteht (letztere stellen sich als ein mit der Zeit abnehmendes Vielfaches der Urkunden dar), dass die Anzahl der Personen sich aber immer wieder unabhängig von den anderen Zahlen entwickelt, also kein unmittelbarer, diesbezügliche Schlüsse verfälschender Zusammenhang zwischen Urkunden- und Personenzahlen besteht; geradezu entgegengesetzt verläuft die Entwicklung 1315 - 20, 1345 - 50 und 1370 - 75. Dass dennoch Übereinstimmungen bestehen, ist nur natürlich, denn im allgemeinen werden eben von mehr Personen mehr Urkunden ausgestellt.
Nachdem so der numerische Rückgang des Machländer Adels mit einiger Sicherheit als Tatsache festgestellt wurde, mag es aufschlußreich sein, einzelne Verschiebungen, die sich schon oben besonders deutlich abzeichneten, genauer zu analysieren. Eine Darstellung der Zu- oder Abnahme der Personenzahlen im Vergleich zum jeweils vorhergehenden Fünfjahresintervall zeigt diese Einschnitte noch besser:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Schwankungen plus/minus 5 sind nicht ungewöhnlich und können daher außer Betracht bleiben. Viermal gehen die Veränderungen über diesen Rahmen hinaus: eine außerordentliche Zunahme 1310 - 15 und drei starke Rezessionen 1320 - 25, 1345 - 50 und 1365 -70. Bereits bekannte historische Tatsachen bestätigen die Aussage der Statistik: der Rückgang des Personenstandes um die Mitte des Jahrhunderts sowie wohl auch der von 1365 - 70 ist als Folge der großen Pestwellen erkennbar. "Die Pest wurde von den Schwarzmeerlandschaften.. und der Levante her im Spätherbst 1347 durch Kauffahrteischiffe in die Mittelmeerhäfen Italiens und der Provence eingeschleppt... Während dieses letzten Jahres (1348) wurden Italien und Südfrankreich sowie... die Landschaften der Ostalpen heimgesucht. Nach Süddeutschland scheint die Seuche im wesentlichen erst mit dem Jahr 1349 gelangt zu sein."341. Die Machlänger Ritterfamilien Harlung, Holz und Mitterkirchen, wohl auch der hier ansässige Zweig der Engelpoldsdorfer, dürften der ersten großen Pestwelle zum Opfer gefallen sein, wobei freilich nicht zu entscheiden ist, ob alle erloschen oder zum Teil, wirtschaftlich ruiniert, abwanderten oder aus dem Ritterstand absanken. Auch viele andere Machländer Adelige scheinen der Seuche zum Opfer gefallen zu sein, und sicherlich alle waren von den katastrophalen wirtschaftlichen Folgen betroffen, die weiter unten zu behandeln sein werden.
Dass dieser ersten Pestwelle noch im 14. Jahrhundert mehrere andere folgten, ist sicher; genauere Daten konnte jedoch auch Klein nicht ermitteln342. Dennoch kann kaum ein Zweifel bestehen, dass der letzte große Rückgang des Personenstandes des Machländer Adels im 14. Jahrhundert wieder auf die Folgen einer solchen zurückzuführen ist. Ihre Auswirkungen scheinen freilich nicht so einschneidend wie zur Jahrhundertmitte gewesen zu sein, sowohl in personeller Hinsicht - allenfalls das Aussterben der Flachenecker ließe sich darauf zurückführen - als auch in wirtschaftlicher.
Nicht mit einer Pestseuche ist der Abfall im Personenstand zwischen 1320 und 25 zu erklären. Doch den Chronisten zufolge hatten die österreichischen Lande in diesen Jahren - außer der großen Hungersnot des vorhergehenden Jahrzehnts - im Gefolge der Auseinandersetzungen zwischen den Königen Friedrich dem Schönen und Ludwig dem Bayern nicht wenige Kriegsschaden zu erleiden. Pritz berichtet nach Angaben der Klosterneuburger Chronik343: "Der Zug der Truppen (der Habsburger) durch das Land unter und ob der Enns war fürchterlich; die österreichischen Soldaten plünderten und raubten... ;... selbst kleinere Schlösser der Edlen (wurden) angegriffen, wenn sie sich nicht lösten. Dies geschah am rechten Ufer der Donau; noch ärger trieben es die heidnischen Kumanen und die Ungarn, Friedrichs Verbündete, welche am linken Ufer des Flusses heraufzogen, die Häuser der Bauern plünderten und verbrannten, Kirchen erbrachen und beraubten... ". Zusammen mit den Folgen der verlorenen Schlacht von Mühldorf, an der wohl auch der eine oder andere Machländer beteiligt war, können diese Ereignisse den plötzlichen, längerfristig allerdings nicht einschneidenden Schwund unter den Machländer Edelknechten und Rittern erklären. Für diese Erklärung spricht auch die Feststellung Kleins, "dass die Verheerungen durch Kriege, wo solche vorkamen, keineswegs dauernde Schädigungen mit sich brachten", da die Folgen innerdeutscher Kriege durch das Fehderecht in Grenzen gehalten worden seien344. Zu einer gewissen Verfälschung des Bildes mag auch beitragen, dass der Personenstand 1310 - 15 enorm angewachsen war und in den darauffolgenden Jahren einen nie wieder erreichten Höchststand erlangte, sodass der nachfolgende Rückgang umso gravierender wirken muss.
Das soeben angesprochene, kurzzeitige Hochschnellen des Personenstandes des Machländer Adels ist mit bekannten historischen Fakten nicht recht zu erklären, dürfte jedoch, wie später noch dargelegt werden soll, auf besonders günstige wirtschaftliche Umstände zurückzuführen sein.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der relativ gleichmäßige Quellenfluß im 14. Jahrhundert einige interessante Aussagen über die personelle Entwicklung des Machländer Adels erlaubt:
1) Nachdem der Personenstand im 2. Jahrzehnt einen wohl wirtschaftlich bedingten Höchststand erreichte, folgt zu Beginn des 3. Jahrzehnts durch Kriegseinwirkungen ein erster, im Laufe des Jahrzehnts weitgehend kompensierter Rückgang.
2) Ein starkes, nicht mehr aufgeholtes Absinken der Zahl der Ritter und Knechte brachte die erste, zugleich heftigste Pestwelle der Jahre 1348/49.
3) Einen zweiten Rückschlag bedeutete für das Machland eine weitere Pestwelle (?) in der zweiten Hälfte des 7. Jahrzehnts.
4) Das letzte Viertel des 14. Jahrhunderts verläuft ohne wesentliche Veränderungen.
Nachdem nun mit Hilfe statistischer Methoden ein erster allgemeiner Uberblick über die Entwicklung des Machländer Adels gewonnen wurde, ist eine differenzierte Betrachtung einzelner Vorgänge notwendig. Wenn auch Pest, Kriege und wirtschaftliche Schwierigkeiten für den zeitgenössischen niederen Adel in diesem Raum die spektakulärsten Erscheinungen des 14. Jahrhunderts gewesen sein mögen, von denen er direkt betroffen wurde, so gingen doch auch andere, langfristig mindestens ebenso bedeutende Entwicklungen vor sich, die nicht direkt aus den Ur kunden hervorgehen, sondern nur aus der Zusammenschau vieler Details erkennbar werden.
Rang, Stand und Titel im Machländer Adel
Es ist bezeichnend für die sozialen Entwicklungen im 13. und 14. Jahrhundert, dass sich in dieser Zeit auch für die unteren Schichten des Adels eine eigene Titulatur zu entwickeln beginnt. Im folgenden soll versucht werden, aus dem hauptsächlich von den Klöstern Baumgartenberg und Waldhausen geprägten Machländer Urkundenbestand drei relativ markante Abschnitte dieser Entwicklung hervorzuheben.
Die wenigen Zeugenlisten aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts zeigen keine der andernorts üblichen Unterscheidungen zwischen "nobiles", "liberi", "ministeriales", "servientes" etc. Der zweifellos dennoch bestehende soziale Unterschied zwischen diesen Personengruppen kommt im allgemeinen nur in der Reihung zum Ausdruck345.
Ab etwa 1250 wird der Titel "dominus", in den Urkundentexten selbst schon früher gebräuchlich, allmählich auch zur Bezeichnung von Zeugen üblich, die dem Klerus oder dem höheren Adel angehören. 1279 wird erstmals ein Machländer Ritter als "dominus" bezeichnet - möglicherweise ein Ausdruck seiner besonderen Stellung als Landrichter346. Obwohl sich in der Folge noch einige Waldhausener347, später auch Baumgartenberger Urkunden finden, in denen Ritter derart tituliert werden, setzt sich "dominus" als generelles Unterscheidungsmerkmal zwischen Rittern und Knechten nicht durch, sondern bleibt in Anlehnung an die frühere Verwendung den bedeutendsten unter den Rittern vorbehalten.
In der deutschen Fassung eines Stiftbriefes von 1296 findet der Titel "dominus" der lateinischen Ausfertigung seine Entsprechung in "herr", während alle anderen Ritter mit "der" bezeichnet werden348 ; 1306 dagegen werden in einer Zeugenliste alle Ritter mit "dominus" tituliert349. Beides sind Einzelfälle, entstanden in der Ubergangsphase von der lateinischen zur deutschen Urkundensprache. Nur etwas mehr als ein Jahrzehnt, von 1294 bis etwa 1306, dauerte es, bis die Urkunden praktisch ausschließlich in deutscher Sprache abgefaßt wurden, wobei dem Kloster Baumgartenberg die führende Rolle zukam.
In Baumgartenberg wurde auch eine spezielle Übergangsform der Titulatur entwickelt. In vier Urkunden um die Jahrhundertwende350 werden in den Zeugenlisten die Ritter durch ein dem Vornamen vorangestelltes „der“ gekennzeichnet; „der“ zwischen Vor- und Familiennamen hat keine besondere Bedeutung. Es ist nicht recht festzustellen, ob zu dem zur selben Zeit aufkommenden Titel "herr" ein Bedeutungsunterschied besteht. Während die Gleichsetzung "dominus" = "herr" 1296 und die Anwendung des "der" auf zwei Edelknechte in der einzigen derartigen Waldhausener Urkunde351 auf Rangnuancierungen deuten, lassen die vermischte Anwendung beider Titel für ein und dieselbe Person und die generelle Ablösung des "der" durch "herr" auf Bedeutungsgleichheit schließen. Der Grund für diese Unklarheit ist darin zu suchen, dass die deutsche Titulatur zu dieser Zeit erst in der Entwicklung begriffen war und in der kurzen Zeit der Anwendung des "der" keine festen Gebrauchsregeln entstehen konnten. Jedenfalls sind seit 1294 in jeder deutschsprachigen Urkunde die niedrigsten Angehörigen des Adels von allen anderen durch das Fehlen eines Titels zu unterscheiden, wogegen der Unterschied zwischen Herren und Rittern rein formal noch nicht ausgedrückt wird.
Im Vorhergehenden wurden die mit "herr" etc. titulierten Personen a priori als Ritter bezeichnet. Da das Problem der Unterscheidung zwischen Rittern und Edelknechten auch in neueren Arbeiten noch diskutiert wird, kann auch diese Arbeit nicht daran vorübergehen. Erst vor wenigen Jahren meinte Turba zu dieser Unterscheidung: "In der wissenschaftlichen Literatur wird bis heute die Meinung vertreten, dass nur diejenigen rittermäßigen Leute Ritter (miles) genannt wurden, die die Ritterweihe oder den Ritterschlag empfingen, während die übrigen "edle" oder "erbere chnecht", also Edelknechte, blieben. Dem muss eindeutig widersprochen werden, denn Ritterweihe und Ritterschlag müssen wir als Eintritt... in eine Art kultischen Männerbund sehen, der... dem gesamten Adel offenstand... Dadurch hat die Schwertleite keine ständebildende Bedeutung, denn ein Königssohn blieb ein Königssohn…"352. Letzterem ist zwar in der Form, wie von Bumke353 erarbeitet wurde, nicht zu widersprechen; im Hochmittelalter gab es keinen Ritterstand, also hat auch der hochmittelalterliche Ritterbegriff, den Turba meint, keine ständebildende Bedeutung, doch trifft dies auf die spätmittelalterlichen Verhältnisse nicht mehr oder höchstens in zweiter Linie zu. Niemand käme auf die Idee, den "letzten Ritter" Maximilian I. und irgendeinen ritterlichen Burgpfleger, also einen Ritter im engeren Sinn, auf eine Stufe zu stellen. Das Unterscheidungskriterium zwischen dem Ritter im weiteren, hochmittelalterlichen Sinn und im engeren, spätmittelalterlichen, ständischen Sinn bietet aber das Lehenrecht. Nach diesem ist die unterste Schicht des Adels, der sogenannte "siebte Heerschild", durch die passive Lehensfähigkeit gekennzeichnet, umfaßt also die Ritter i. e. S. und die Edelknechte. Wendet man nun auf diese unterste Adelsschicht den aus dem Hochmittelalter noch nachwirkenden Ritterbegriff i. w. S. an, so stellt er ein taugliches Mittel zur Unterscheidung von Rittern (i. e. S. ) und Edelknechten dar: Wer von dieser durch das Lehensrecht definierten untersten Adelsschicht durch die Schwertleite in den "kultischen Männerbund" der Ritter aufgenommen wurde, war ein Ritter; wer diese Aufnahme, obwohl er zum Adel gehörte, nicht erreichte, der blieb Edelknecht. Diese potentielle Ritterschaft aller Edelknechte kommt auch in der Bezeichnung "die erwern rittermezzigen knecht" zum Ausdruck354.
Diese Uberschneidung von Ritterbegriff i. w. S. und i. e. S. kommt meiner Meinung auch in der Entwicklung der Titulatur des niederen Adels, wie sie sich im Machland darstellt, zum Ausdruck. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts wirkt der im Hochmittelalter herrschende Ritterbegriff i. w. S. nach; konkreter Ausdruck dessen ist, dass der Ritter des Machlandes denselben Titel führt wie jeder andere höhere Adelige, nämlich "herr"355, die einzige durch das Fehlen eines Titels deutlich abgegrenzte Adelsschicht sind die "Nichtritter", die Edelknechte. Nachdem sich die lehensrechtliche Rangordnung durchgesetzt, der Herrenstand sich abgeschlossen hat, und die "unten" übriggebliebenen ihren eigenen Stand, den Ritterstand, bilden, entwickelt sich auch mit einiger Verzögerung die Titulatur entsprechend weiter. 1347 findet sich in einer Urkunde des Klosters Waldhausen erstmals die Formulierung "mit der erbern Ritter paider hern (N.) und hern (N.) anhangunden Insigeln"356. Schon wenige Jahre später taucht im Machland bei der Nennung von Ministerialen, also Angehörigen des Herrenstandes, die Bezeichnung "der erber herr herr (N.)" auf357. Es kommt also die gefestigte Hierarchie endlich, mit fast hundertjähriger Verspätung, auch in der Titulatur zum Ausdruck: erstmals im Machland sind Herren und Ritter auch formal unterscheidbar. Ein interessantes Schema der Titulatur bildet sich aus:
Landherren (Ministeriale). erber herr herr (N. )
Ritter. erber herr (N. )
Edelknechte, Bürger etc erber (N. )
Vielfach findet sich für "erber" auch "der erber man", "die erber leut" bei Aufzählungen, wobei die Ritter immer durch "herr" vor ihrem Namen gekennzeichnet sind. Erst fast 20 Jahre später358 und auch dann bis zum Ende des 14. Jahrhunderts recht selten erscheint die Bezeichnung "erber knecht", ähnlich selten "erber burger"359.
Was also oben in der Theorie gezeigt werden sollte, lässt sich, zeitlich verschoben, in der Praxis der Titulatur nachweisen: Nachdem sich zuerst die Ritter durch ihre Zugehörigkeit zur Ritterschaft i. w. S. von den Edelknechten absetzten, werden sie später durch die ständische Gliederung vom Herrenstand getrennt und bilden zusammen mit den Edelknechten, mit denen sie ja auch personell aufs engste verbunden sind, den Ritterstand des späten Mittelalters.
Angesichts des Ehrenvorranges, den die Ritter vor den Edelknechten offensichtlich genossen, stellt sich die Frage, warum nicht mehr Angehörige des niederen Adels zu Rittern geschlagen wurden bzw. sich zu Rittern schlagen ließen. Wie die Aufstellung am Ende des Kapitels zeigt, ist wohl kaum an einen Geburtsvorrang bestimmter Familien zu denken, da in vielen Fällen ein oder mehrere Brüder von Rittern nachweisbar sind, die zeitlebens Edelknechte blieben. Dagegen deutet einiges darauf hin, dass rein wirtschaftliche Momente für die Erlangung des Ritterschlages entscheidend waren. Manche der Machländer Adeligen werden erst Jahrzehnte nach ihrem ersten Auftreten, das frühestens im 14. Lebensjahr anzusetzen ist, erstmals als Ritter bezeichnet. So wird z. B. Wetzel IV. von Arbing, 1306 erstmals genannt, erst ab 1334 mit "herr" tituliert, der spätere Landrichter Ott öder, 1327 als Kind erwähnt, wird erst 1356 Ritter; beide dürften übrigens kurze Zeit vor ihrem Ritterschlag nicht unbedeutende Erbschaften nach verstorbenen Brüdern angetreten haben. Mit derartigen Beobachtungen stimmt auch die Aussage Kleins überein, es sei anscheinend mit größeren Kosten verbunden gewesen, sich dem Ritterschlag zu unterziehen; "wahrscheinlich verlangte der Ritterschlag überhaupt eine erhöhte Repräsentation. Besonders von den jüngeren Söhnen, die vom Kriegs- und Herrendienst lebten, konnte es wohl nur ausnahmsweise einer zum Ritter bringen"360.
Finanzielle und vor allem standespolitische Gründe dürften auch das rasche Verschwinden der Ritter im Machland nach der Mitte des 14. Jahrhunderts - wieder mit einiger Verspätung gegenüber anderen Gebieten - ausgelöst haben. Im Jahr 1300 sind unter den Machländer Adeligen noch 13 Ritter, 1320 nur mehr 9, 1350 ist ihre Zahl auf 6 gesunken; die beiden letzten verschwinden 1369 aus den Urkunden361. Diese Erscheinung ist wahrscheinlich so zu erklären, dass nun innerhalb des bereits fest umgrenzten Ritterstandes die Unterscheidung zwischen Rittern und Edelknechten zu einer reinen Formsache ohne irgendwelche standesqualitativen Auswirkungen geworden war und es so angesichts der sich ständig verschlechternden wirtschaftlichen Situation der meisten Familien nahe lag, auf den (finanziellen) Luxus des Ritterschlages zu verzichten. Bezeichnenderweise gehören die beiden letzten Ritter des Machlandes der Familie der Hauser an, die wohl am besten von allen die zweite Jahrhunderthälfte überstand362.
In diesem Zusammenhang ist auch die letzte Bedeutungsverschiebung des Wortes "Ritter" zu verstehen: Da die "echten" Ritter, also Adelige, die den Ritterschlag empfangen hatten, weitgehend zur Ausnahme wurden, ja im niederen Adel praktisch verschwanden, werden in den folgenden Jahrhunderten alle Angehörigen des niedersten Adelsstandes, der sich eigentlich nur mehr aus Edelknechten zusammensetzte, als Ritter bezeichnet. Damit hat die Standesbezeichnung "Ritter" das hochmittelalterliche Verständnis des Ritterbegriffes endgültig verdrängt, gleichzeitig beginnt auch die Bezeichnung "erber Knecht" überflüssig zu werden. Zur Frage der Abgrenzung des Ritterstandes von Bürgern und Bauern ist aus den Machländer Quellen kaum etwas zu gewinnen. Sicher sind viele der kleinen Familien durch rittermäßiges Leben aus dem Bauernstand aufgestiegen, doch ist ein solcher Aufstieg in keinem Fall quellenmäßig zu belegen. Selbst wenn hin und wieder ein Vorfahre eines Edelknechtes von sich sagt, er habe kein eigenes Siegel, muss das nicht bedeuten, dass er noch Bauer ist; mehrere andere Gründe können ebenfalls zu "Siegellosigkeit" führen, wie etwa momentaner Verlust des Petschafts oder dessen Führung durch einen älteren, gerade nicht anwesenden Bruder etc.
Klein stellt für den bairisch-österreichischen Raum als Zeit der allmählichen Abschließung des Ritterstandes nach unten etwa die Mitte des 13. Jahrhunderts fest363. Von der allgemeinen Erfahrung ausgehend, dass ständische Entwicklungen im Machland mit einer Verzögerung von 50 bis 100 Jahren eintreten, ist also die Abschließung des Machländer Ritterstandes nach unten in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts anzusetzen. Dieser Zeitraum würde auch dem Verschwinden der Ritter (i. e. S. ) ab der Mitte dieses Jahrhunderts entsprechen.
Zusammenfassend ist also festzustellen: Der niedere Adel des Machlandes erfährt seine ständische Ausbildung und Zusammenfassung im Ritterstand im wesentlichen in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts Der Abschluß nach oben hatte sich schon im 13. Jahrhundert mit der vollendeten Entwicklung des Herrenstandes ergeben, während die Abgrenzung nach unten, besonders gegenüber der bäuerlichen Schicht, erst in der zweiten Jahrhunderthälfte als abgeschlossen bezeichnet werden kann. Die dadurch erfolgte Zusammenfassung von Rittern und Edelknechten in einem Stand sowie vermutlich wirtschaftliche Überlegungen führten zum Verschwinden der "echten" Ritter.
Die Ritter des Machländer Adels:
"herr" ab:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Hochgestelltes + zeigt an, dass diese Person noch einen oder mehrere Brüder hatte, die nicht Ritter waren, d. h. nie mit dem Titel "herr" auftraten. )
Ritter und Bürger im Machland
Wie schon beim ersten Blick auf eine Karte Oberösterreichs zu erkennen ist, hat das Machland nicht nur keinen eigenen städtischen Mittelpunkt, sondern ist auch von den nächsten landesfürstlichen Städten relativ weit entfernt: auf den heutigen Straßen betragen die Strecken nach Baumgartenberg von Linz 43 km, von Enns 29 km, wobei die Donau zu überqueren ist, von Freistadt schließlich mehr als 50 km. Günstiger gelegen sind die Märkte Perg und Grein, ersterer fast im Zentrum des Machlandes, letzterer an dessen südöstlicher Grenze am Donauufer.
Bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts sind praktisch keine engeren Kontakte zwischen dem Machländer Adel und den Bewohnern der genannten Orte festzustellen. Erst nach den einschneidenden Veränderungen im Gefolge der Pest 1348/49 zeigen sich erste Anzeichen bürgerlichen Grunderwerbs einerseits, der Einbürgerung einzelner Angehöriger des Landadels andererseits.
Eine der frühesten diesbezüglichen Urkunden stammt aus dem Jahr 1357: "Hainrich der Lempl von Berg" verkauft mit Verwandten ein Gut an das Kloster Baumgartenberg364. Sechs Jahre später siegelt er zusammen mit dem Marktrichter die Stiftungsurkunde eines Mitbürgers365. Es kann also kein Zweifel bestehen, dass er, aus dem niedersten Landadel stammend, nun einer der angesehensten Bürger des Marktes Perg war; dass er weiterhin zum Adel gehörte, zeigt sich darin, dass er zur Besiegelung von Urkunden herangezogen wird. Es zeigt sich also, dass selbst in kleinen, relativ unbedeutenden Märkten "Ritterbürger" lebten, die freilich nicht aus ansässigen Familien hervorgingen, sondern Abkömmlinge in der Umgebung ansässiger niederer Adelsfamilien waren.
Dasselbe gilt für die Familie der Krottentaler, die ursprünglich wohl auf dem Krottentalerhof ansässig war und zum niederen Adel des Machlandes gehörte366. Nachdem die Familie fast 100 Jahre aus den Urkunden verschwunden war, taucht 1377 "Peter Chrotentaler zder zeit Purger ze Perg" mit seinem Bruder Chunrat wieder auf, als er die Morgengabe seiner Frau auf verschiedenen Gütern in und um Perg versichert367 ; beide Brüder siegeln selbst.
Eine ähnliche Stellung wie Lempl und Krottentaler in Perg dürfte im Markt Münzbach der 1366 ein einziges Mal genannte "Stephan von Münsbach" gehabt haben368. Er war mit den Zellhofern verwandt und siegelte diese Urkunde selbst.
Damit ist aber die Reihe der aus dem Machland stammenden "Ritterbürger" bereits erschöpft. Man sieht, dass sie durchwegs aus unbedeutenden Familien stammen, aufgrund ihrer adeligen Herkunft jedoch unter den Marktbürgern hohes Ansehen, etwa dem des Marktrichters gleich, genossen.
Charakteristisch für die Verarmung des Machländer Adels und das Aufblühen des Bürgertums sind verschiedene bedeutende Grundkäufe auswärtiger Bürger im Machland, die nach der zweiten "Depression" am Ende der sechziger Jahre des 14. Jahrhunderts369 einsetzen. Besonders aktiv scheint hier der Greiner Bürger Leopold Polz gewesen zu sein, der innerhalb eines Jahres von in Schwierigkeiten geratenen Machländer Adeligen einen Hof und ein Lehen erwirbt, wenig später andere Güter im Machland dem Kloster Waldhausen verkauft370. Auch der Ennser Bürger Spermais verkauft 1393 demselben Kloster nicht unbedeutenden Besitz in den Pfarren St. Thomas und St. Georgen371. Wesentlich schlechter als Waldhausen dürfte es um diese Zeit dem Kloster Baumgartenberg gegangen sein: 1391 sah man sich gezwungen, "der dem gottshaus anligenden nothdurfft wegen" den Freistädter Ritterbürgern (?) Stephan Gulher und Peter Greusniker Güter um 600 Pfund zu verkaufen372 ; ersterer hatte das hiefür nötige Geld ein Jahr vorher aus dem Verkauf des Sitzes Weinzierl bei Perg und umliegender Güter an Stephan den Piber erlöst373. Weitere Beispiele ließen sich anführen, doch ist der entscheidende Zug dieser Entwicklung bereits zu erkennen: War bis ins dritte Viertel des 14. Jahrhunderts der Machländer Adel bei Grund- und Geldgeschäften weitgehend unter sich geblieben - bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten verpfändete oder verkaufte man an Baumgartenberg oder Waldhausen -, so wurden jetzt immer mehr Geschäfte nicht mehr mit den Klöstern, sondern mit finanzkräftigen Laien der umliegenden Städte und Märkte abgeschlossen374. Dies trug wohl einerseits zur weiteren Besitzzersplitterung bei, beeinflußte aber andererseits sicher ganz wesentlich die Erweiterung des Machländer "Horizontes", die, wie schon mehrfach betont, die vielleicht wichtigste Voraussetzung für die Integration des Machlandes ins Land ob der Enns war.
Landrichter
Die Landrichter bis 1280
Obwohl die erste ausdrückliche Nennung eines Landrichters im Machland erst aus dem Jahr 1240 vorliegt, scheint doch der Nachweis eines solchen schon mehr als ein Jahrzehnt vorher möglich. Bereits 1227 tritt unter Machländer Zeugen "wezelo judex" auf375, der mit einiger Wahrscheinlichkeit als der erste von den Babenbergern in der 1220 ererbten "provincia" Machland eingesetzte Landrichter betrachtet werden kann376.
Ein um 1230 vom Kloster Baumgartenberger abgeschlossener Kauf wurde von den Erben des Verkäufers, des Ritters Schrot (von Ledden = von Saxen?) nicht anerkannt, worauf der Streit vor dem Landgericht entschieden und das Urteil in einer Urkunde festgehalten wurde377. Unter den hierin genannten "executores et fidejussores", dann auch bei den Sieglern und in der Zeugenliste, die sich aus Geistlichen und Adeligen des Machlandes zusammensetzt, wird jeweils an erster Stelle "Dietmarus judex prouincialis de Steine" genannt. Dass er nur im Machland Landrichter gewesen sein kann, beweisen der Ausstellungsort der Urkunde und die Zeugen. Dietmar von Stein hatte schon 1234 die Reihe des Machländer Adels angeführt, als Otto von Sleunz vor einer großen Versammlung dem Kloster Baumgartenberg entfremdetes Gut wieder zurückgab378. Angesichts der weitgehend identischen Zeugenreihen der beiden Urkunden ist es nicht unwahrscheinlich, dass Dietmar von Stein schon in der ersten Hälfte der dreißiger Jahre des 13. Jahrhunderts als Landrichter im Machland tätig war.
Ebenfalls auf das Jahr 1240 datiert das Urkundenbuch des Landes ob der Enns eine zweite Urkunde, die von einem Landrichter im Machland ausgestellt ist379. "Heinricus de Friethalmdorf judex in Machlant" beurkundet den Vergleich über ein Gut zwischen Baumgartenberg und dem Ritter Ulrich von Imzing. Der Friedhalmsdorfer ist zwar weder genealogisch noch zeitlich genau einzuordnen, doch ist er vermutlich mit dem "Hainricus de Fridherstorf" identisch, der 1260 genannt wird380, womit ein erster Hinweis für eine spätere Datierung gewonnen ist. Von den 15 Zeugen, die in der Urkunde angeführt sind, lassen sich nur drei noch ein- oder mehrmals nachweisen, mit der Zeugenliste des ersten Gerichtsbriefes von 1240 ergibt sich außer dem Friedhalmsdorfer selbst keine einzige Ubereinstimmung. Die sicher notwendige Neudatierung wird also um 1260 anzusetzen sein.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass etwa ab dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts bereits Landrichter im Machland tätig waren.
Der Weiterbestand des Landgerichtes ist für die nächsten Jahrzehnte nur spärlich, aber doch sicher belegt. 1247 ergeht neben anderen an den Richter im Machland die Weisung, die von Herzog Friedrich dem Kloster Waldhausen gewährten Privilegien zu achten381, und 1252 befiehlt Herzog Ottokar, dass "nullus umquam judicum aut prefectorium... in Machlant et in civitate nostra La" Gericht über Leute des Klosters Waldhausen halten sollte und nimmt es in seinen besonderen Schutz382. Die Namen der Landrichter werden nirgends genannt. Eine weitere Weisung Ottokars an den Landrichter im Machland ist erhalten: "... Volumus et districte mandamus... , quatenus dilectum capellanum nostrum prepositum de Walthusen... in omni libertate et justicia confouere debeas diligenter…383. Auch in diesem Mandat von 1269 wird der Landrichter nicht namentlich genannt.
Abgesehen von diesen Urkunden und der Erwähnung des Landgerichtes anläßlich der Verpfändung an Ulrich von Capellen 1281 ist die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts quellenmäßig für das Landgericht und damit, ausgenommen wenige Urkunden ab 1276, auch für den niederen Adel des Machlandes eine tote Zeit. Eine einleuchtende Erklärung dieses Umstandes ist nicht zu finden. Am naheliegendsten wäre die Vermutung, der Urkundenbestand sei um diese Zeit durch einen Unglücksfall zum größten Teil vernichtet worden. Dem widerspricht, dass neben Privilegien bzw. deren Bestätigungen, die sehr zahlreich gerade aus ottokarischer Zeit vorliegen, auch einige Stiftbriefe erhalten sind384, die bei einem Brand o. ä. mitverlorengegangen wären. Es scheint vielmehr, als habe es der Machländer Adel gerade in dieser Zeit unterlassen, in irgendeiner Weise aktiv zu werden; angesichts der Tatsache, dass Ottokar sich die Unterstützung "vor allem der Stadtbürger und der kleinen Ritter385 gesichert hatte, kann aber auch diese Annahme nicht recht überzeugen. Es kann also lediglich die Tatsache festgehalten werden, dass zwischen 1240 und ca. 1280 eine auffallende Lücke in der Quellenüberlieferung für den Machländer Adel besteht.
Hartneit von Smida
Am 2. Mai 1281 verpfändete König Rudolf dem Ulrich von Capell eine Reihe von Gütern und Rechten, darunter das "provinciale Judicium in machlande"386. Es ist dies die erste Nennung des Landgerichtes unter den Habsburgern. Erst mehr als zwanzig Jahre später tritt auch ein ausdrücklich als solcher bezeichneter Landrichter auf387. Es ist nun freilich nicht unmöglich, dass durch Zufall alle Urkunden, in denen seit dem Beginn der habsburgischen Herrschaft ein Landrichter genannt wurde, untergegangen sind; doch es spricht einiges dagegen. Schon seit etwa 1280 liegen Zeugenlisten vor, in denen Machländer Adelige als geschlossene Gruppe, gewissermaßen als Landgemeinde, auftreten, so z. B. schon 1276, dann 1294, 96, 97, 99, insgesamt etwa zehn Urkunden noch vor 1300; nie aber wird ein Landrichter genannt. Trotzdem dürfte es möglich sein, auch für diese Zeit den Landrichter nachzuweisen und zu identifizieren.
Wie sich schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts zeigte, pflegten die Landrichter an erster Stelle der Zeugenlisten genannt zu werden, abgesehen von Geistlichen und Landherren388. Dieselbe "Regel" lässt sich auch bei späteren Landrichtern feststellen. Andererseits zeigt sich, dass im ersten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts der Landrichter noch nicht bei jedem Auftreten als solcher bezeichnet wird389. Wendet man nun diese beiden Beobachtungen auf die scheinbar landrichterlose Zeit ab ca. 1280 an, so zeichnet sich mit überraschender Sicherheit eine Person als Landrichter ab: Herr Hartmut von Smida. Schon 1279, also noch vor der Verpfändung des Landgerichts an die Capeller, fällt auf, dass bei einem Tausch zwischen dem Kloster Waldhausen und Ulrich von Capellen außer dem Abt von Baumgartenberg ausgerechnet "dominus Hartmudus de Smida" mit seinem Sohn und der Richter von Perg mit Verwandten die einzigen Zeugen sind390 ; ebenso bemerkenswert ist die Besiegelung einer Stiftungsurkunde des Leutolt von Mitterberg nur durch Hartmut von Smida und Ulrich, den Bruder des Ausstellers391. Letzte Sicherheit schließlich gibt die Beobachtung, dass nach dem Tod des Hartmut 1296 nicht etwa sein Sohn den ersten Rang unter den Rittern einnimmt, sondern (in der nächsten vergleichbaren Urkunde392 sein Nachfolger als Landrichter,
Marquart von Osterberg
Dieser tritt im Machland erstmals 1290 auf, nachdem er aus der Gegend von Steyr zugewandert ist. Anfangs in den Zeugenreihen noch an untergeordneter Stelle, gewinnt er sehr rasch Ansehen und führt ab 1296 die Machländer Zeugenlisten an. Wie schon sein Vorgänger scheint auch er ins Machland geholt worden zu sein, weil er entweder besonders für das Landrichteramt qualifiziert war, oder aber man absichtlich keinen heimischen Adeligen dazu heranziehen wollte. Sowohl den Herzogen als auch den Capellern musste daran gelegen sein, nach den Wirren im Gefolge des Herrschaftswechsels Recht und Ordnung wiederherzustellen; die Reorganisation des Verwaltungs- und Gerichtswesens unter den ersten Habsburgern durch dazu bestellte Fachleute ist auch aus anderen Gebieten bekannt393. Gerade Jans I. von Capellen widmete sich verstärkt Festigung und Ausbau seiner Herrschaft. Dabei musste ihm das Machland als Kerngebiet seiner Besitzungen besonders wichtig sein, sodass gerade hier eine gut funktionierende Verwaltungs- und Gerichtsorganisation unerläßlich war.
Marquart von Osterberg scheint bis 1313 als Landrichter auf und wird bis 1318 in mehr als dreißig Urkunden als Siegler oder Zeuge genannt. Wahrscheinlich hatte er Besitz im Machland erworben, denn er blieb auch nach Beendigung seiner "Amtstätigkeit" im Machland, wo er am 24. April 1318 zum letzten Mal genannt wird394. Über Lage und Schicksal seines Besitzes ist nichts bekannt.
Die Landrichter von 1314 bis 1337
Das Mißtrauen dem einheimischen Adel gegenüber zeigt sich wieder bei der Wahl des nächsten Landrichters: 1314 tritt erstmals in einer Versammlung des Machländer Adels "Weichart der Landrichter" auf395. Es wurde die Ansicht vertreten, dieser Weichart sei mit einem 1326 genannten "Weichart der Richter von weizzenpach" zu identifizieren396 ; dies dürfte unrichtig sein. Den entscheidenden Hinweis gibt vielmehr eine Zeugenliste des Jahres 1339, in der "Weichart der alt Landtrichter, Jans sein brueder" angeführt werden397. Da in der betreffenden Zeit abgesehen von dem Weissenbacher Richter nur ein Weichart, nämlich der von Topel, in Frage kommt, und 1345 tatsächlich ein Herr Jans von Topel urkundlich genannt wird398, kann an der Identität des Landrichters Weichart kaum mehr ein Zweifel bestehen. Er war mit den Haichenbachern verschwägert und dürfte sich die meiste Zeit vor seiner "Berufung" ins Machland in Wien aufgehalten haben; vielleicht hat er dort bei Hofe eine Ausbildung erhalten, die ihn besonders für das Amt des Landrichters befähigte. 1314, 1322 und 1323 ist er als solcher in Zeugenlisten bezeichnet.
Diese sehr geringe Zahl von Nennungen muss umso mehr auffallen, als sein Vorgänger im gleichen Zeitintervall dreimal als Landrichter, dazu aber noch mindestens fünfmal an der Spitze von Zeugenlisten genannt wird; bei etwa gleicher Urkundenzahl stehen also acht Nennungen des Osterbergers nur dretyt des Weichart gegenüber. Es bietet sich hiefür eine interessante Erklärung an: Wie schon früher dargelegt wurde399, fällt in die Zeit von etwa 1310 bis 1340 der Höhepunkt der Autonomiebestrebungen der Capeller und eines gewissen Isolationsgeistes des Machländer Adels. Es hat nun den Anschein, als sei es den von den Herzogen, noch dazu von auswärts, eingesetzten Landrichtern nicht gelungen, sich gegen diese Bestrebungen durchzusetzen. Sie wurden im Gegenteil durch die ständige Anwesenheit des "obristen Landrichters im Machland", Jans von Capellen, mehr oder weniger überflüssig. Für Weichart zeigt sich dies am besten in der ersten ihn erwähnenden Urkunde, deren Schlußprotokoll lautet: "... bestetigt mit meins herrn Innsigel hern Jansen von Chappelln, der obrister landtrichter jn dem Machlannd ist... Des sind gezewgen her Marquart von osterwerch, her hartneid von Chuleub, . , her Ott und Chunrad und Ulrich die hawser, Weichart der Lanndtrichter, hainrich von Ymtzing, ... "400: der Landrichter wird entgegen dem bisherigen Usus unter "ferner liefen" genannt. Obwohl er, ab 1334 als "weichart der alt Landtrichter", zehnmal in Machländer Urkunden genannt wird, ist er nie mit Familiennamen bezeichnet. Er dürfte also als Unbekannter, als echter "Beamter", vom Landesfürsten ins Machland gesetzt worden und dort nur als solcher bekannt geworden sein. Wahrscheinlich ist der 1348 bis 1387 als Hofrichter in Österreich auftretende Weichart von Topel der Sohn des früheren Landrichters, der bis ins hohe Alter immer wieder im Machland anzutreffen ist401.
Ein weiteres Argument für die vermutete "Kaltstellung" der Landrichter durch den Capeller ist die Tatsache, dass zwischen 1323 und 1332, einer durchaus nicht besonders urkundenarmen Zeit, kein Landrichter im Machland erwähnt wird. Anscheinend erreichte der Einfluß der Herzoge auf das Landgericht in diesen neun Jahren einen Tiefpunkt.
Am 1. November 1332 reversieren die Stadler über eine Stiftung ihres Vaters nach Baumgartenberg, und als Siegler der Urkunde sind "vnnser gesweyen" Ott der Marschalch und Albrecht der Schreiber "zu den Zeiten lannd Richter in dem Machlannd" genannt402. Diese Aufzählung hat neben anderen schon den Editor des Urkundenbuches zu der Annahme verleitet, die beiden seien gleichzeitig Landrichter gewesen403. Das trifft keineswegs zu: Zum ersten wäre es ein enormer Zufall, dass beide Landrichter mit den Stadlern verschwägert waren und von keinem ein weiterer Beleg für sein Amt erhalten ist, obwohl gerade für den Marschaich noch mehrere Nennungen vorliegen. Zum zweiten finden sich unklare Formulierungen wie die obige noch mehrfach, ohne dass man an eine solche Auslegung denken würde404.
Schließlich ist noch 1333 in einer Waldhausener Urkunde "Elbel der Landrichter" als Zeuge genannt, der unschwer mit dem ein Jahr vorher erwähnten Albrecht dem Schreiber zu identifizieren ist405. Seine Zuordnung zu einer bestimmten Familie fällt schwer, da in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts noch nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Cognomen "Schreiber" eine Berufsbezeichnung ist406. Da Albrecht der Schreiber in keiner anderen oberösterreichischen Urkunde aufscheint, war er sicher nicht im Machland ansässig; auch er dürfte also wie seine Vorgänger ein von auswärts berufener "Beamte" gewesen sein.
Wetzel von Arbing
Nach der für das Machland recht unbedeutenden Amtszeit Albrecht des Schreibers scheint eine grundsätzliche Änderung im Besetzungsmodus des Landrichteramtes eingetreten zu sein. Die Herzoge verzichten nun, aus welchen Gründen immer, auf die Einsetzung auswärtiger Adeliger und geben damit dem Capeller, dessen Ansprüche auf das Landgericht de facto ja schon längst über die pfandweise Gewerschaft hinausgehen, die Gelegenheit, den Landrichter aus den Reihen "seines", d. h. des Machländer Adels zu bestellen. Damit ist der Höhepunkt in der "autonomistischen" Entwicklung des Machlandes erreicht. Die Stellung des Capellers erinnert in ihrem Machtbereich an den Status anderer, "gräflicher" Geschlechter, und eine konsequente Fortsetzung dieser Politik hätte wohl binnen Jahrzehnten zu einer Weiterentwicklung des Machlandes zu einem echten Territorium der Capeller, zur Entstehung eines "Landes im Lande"407 Österreich führen können.
Der Nachfolger Albrecht des Schreibers kommt aus einer der ältesten Familien des Machlandes: Im März 1337 besiegeln Herr Jans von Capellen und "herr Wetzlein... von Erwing, der zu den zeiten lanndtrichter was in dem Machland" einen Kaufvertrag des Klosters Baumgartenberg408. Wetzel (IV. ) trat 1306 zusammen mit seinem Bruder erstmals in der Landgemeinde auf und stand lange Zeit immer an einer der letzten Stellen in den Zeugenreihen409. Erst 1334, ein Jahr nachdem er sich an einer Stiftung zum Kloster Baumgartenberg beteiligte, rückte er in die Reihe der Ritter auf410. Schon bei seinem nächsten Auftreten drei Jahre später wird er als Landrichter bezeichnet411. Sieben Urkunden aus den Jahren 1337 bis 1343 nennen Herrn Wetzel von Arbing als Landrichter; diese sprunghafte Zunahme der "Landrichterurkunden" zeigt die wachsende Bedeutung des Landrichters in dem Augenblick, als einer aus der Landgemeinde, der wohl auch das Vertrauen des Capeller genießt, dieses Amt innehat. Noch augenfälliger wird der Unterschied zu seinen Vorgängern durch die Beobachtung, dass vorher viele Versammlungen der Landgemeinde ohne den Landrichter stattfanden, während nun diese "Vollversammlungen" seltener werden, dafür der Landrichter wesentlich öfter Urkunden bezeugt. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass der Siegelurkunde immer mehr Beweiskraft zukam, infolgedessen jetzt auch die Zeit gekommen war, "dass das Siegel in fremder Sache an bestimmten Stellen sich zu einer förmlichen Institution entwickeln konnte, welche einen gewissen Ersatz bot für das Fehlen eines öffentlichen Notariatswesens, wie es Italien besaß“412.
Ziemlich überraschend tritt mitten in der Amtsperiode des Wetzel 1338 Lorenz der Öder als Landrichter im Machland auf413, obwohl er sonst erst als dessen Nachfolger erscheint. Es soll hier eine Feststellung besonders betont werden, die in der bisherigen Literatur offenbar keine Beachtung fand: Es ist im Machland kein einziges Mal nachzuweisen, dass zwei oder mehr Landrichter gleichzeitig tätig gewesen wären. Das gilt nicht nur für einzelne Urkunden, in denen nie zwei Landrichter genannt sind, sondern auch für die Funktionsperioden der einzelnen Richter, die sich außer in dem oben genannten Fall nie überschneiden. Auch dieser Ausnahmefall ist aber offensichtlich nur durch einen Abschreibfehler entstanden: 1349 verkaufen dieselben Personen dasselbe Objekt, das 1338 verpfändet wurde414. Solche Doppelgeschäfte, wie ich sie nennen möchte, liegen aber ausnahmslos nie mehr als ein Jahr auseinander; außerdem wäre eine Verpfändung 1338 einmalig, während sie zehn Jahre später schon üblich ist. Es ist daher mit Sicherheit anzunehmen, dass die erste der beiden Urkunden, die in Abschriften überliefert sind, vom Kopisten versehentlich statt 1348 auf 1338 datiert wurde. Damit erledigt sich auch die aller Erfahrung widersprechende Uberschneidung der Amtsperioden der beiden Landrichter.
Herr Wetzel von Arbing blieb bis 1343 im Amt. Überdurchschnittlich oft ist bei den von ihm mitbesiegelten Rechtsgeschäften auch der Landgerichtsherr Jans von Capellen anwesend. Wetzel scheint während seiner Tätigkeit als Landrichter höchstens Ansehen erworben zu haben, denn auch nach deren Beendigung wird er regelmäßig in den von seinen Nachfolgern besiegelten Urkunden als Zeuge genannt, nicht selten sogar vor diesen. Erst 1361 verstarb er hochbetagt.
Lorenz Öder
"Ich Lorenntz von Öd zu den zeiten Lannd Richter in dem Machlannd vergich offenwar... , daz für mich komen sind in offner Schrann (N. N. )... und teten sich... fürzicht als sich frawen und man zu Rechter fürzicht sullen tuen vor Rittern und vor Knechten in offner Schrann... "415. Diese Urkunde vom 14. April 1344 ist die erste, die aus dem 14. Jahrhundert von einem Machländer Landrichter erhalten ist. Lorenz von Öd stammt aus der Schwertberger Linie der Öder und dürfte sich lange Zeit außer Landes aufgehalten haben, da er nur zwei Jahre vor seinem "Amtsantritt" das erste Mal im Machland genannt wird, da aber schon mit dem Prädikat "herr"416. Bis 1350 liegen sechzehn Urkunden vor, die ihn als Landrichter nennen, worin sich eine weitere Verstärkung der oben bei Wetzel von Arbing dargestellten Tendenz zeigt. Ein 1345 von ihm ausgestellter Gerichtsbrief enthält ein vollständiges Protokoll über das Zustandekommen eines Kontumazurteiles: "Ich Larencz von Öd Landrichter... vergich offenbar... , daz vor mich chommen ist in offner lantschran dacz Ruepreczhoffen des Gotzhaus anwalt von Walthausen und (N. ) des vorgenannten Gotzhaus holde und auch ein auz genomner Tag dahin geben wart Freitlein dem Jungen von Winthag und (N. N. ) sein holden paiden, daz si daz Recht gesuecht schulten haben... da chöm Freitin noch sein anbalt nicht und gesuecht daz recht nicht... da wart daz geding gefragt, do der Tailt Ritter und Chnet, seint daz Freitin und auch sein holden nicht zu dem recht chöm... , So scholt daz vorgenant Gotzhaus ze Walthaussen und der vorgenant (N. ) des gotzhaus holde ledig sein mit rechtem recht und mit frag und mit urtail... "417. Leider ist es um diese Zeit nicht mehr üblich, eine Zeugenliste anzuführen, mit deren Hilfe sich der Gerichtsumstand erfassen ließe; nur der Landrichter selbst siegelt die Urkunde.
EXKURS:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zur Siegelpraxis im Machland
Schon seit etwa 1340 begann sich im Urkundenwesen des Machlandes eine bedeutende Änderung abzuzeichnen. Erstmals 1337 werden Zeugen nicht einfach angeführt, sondern hängen auch ihr Siegel an die Urkunde418. Diese Beurkundungsform war bisher im allgemeinen Angehörigen des Herrenstandes vorbehalten. Überraschend schnell setzt sich diese Ubergangsform der Beurkundung durch, sodass der Verdacht besteht, die Klöster Baumgartenberg und Waldhausen könnten auf ihre Einführung gedrungen haben. Für etwas mehr als ein Jahrzehnt enthält nun fast jede Machländer Urkunde die Wendung: "und dez sint getzeug N. N. mit iren insigeln".
Während der Amtszeit des Lorenz von Öd vollzieht sich nun ein zweiter Schritt: die Personen, die ihr Siegel an die Urkunde hängen, werden nicht mehr als Zeugen bezeichnet. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Zeugen nochmals ab, da man jetzt auf die Nennung von lebenden, nicht siegelnden Zeugen ganz verzichtet. O. Redlich, der sich mit dieser Entwicklung im deutschen Sprachraum beschäftigt hat, stellt hiezu fest: "Im allgemeinen tritt ja in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts (! man beachte die Verspätung dieser Entwicklung im Machland) die Anführung von Zeugen der Handlung immer mehr zurück. In dem Grade als der Wert des Zeugenbeweises sinkt... , bedurfte es nicht mehr der lebendigen Zeugen der Handlung... Das Zurücktreten und Verschwinden der Zeugen in den Urkunden ist zunächst ein Beweis für die wachsende Kraft des Siegels... In dieser Richtung zielt es, wenn zunächst die Zeugen da und dort zugleich auch siegeln; ihr Siegel ersetzt dann für die Zukunft ihr lebendiges Zeugnis. Aber im späten 13. Jahrhundert und auch weiterhin wird nicht mehr von Zeugen gesprochen, welche auch siegeln, sondern einfach von Mitsieglern... "419.
Ein Uberblick zeigt, dass fast immer zugleich mit dem öder auch sein Vorgänger Wetzel von Arbing, sehr oft auch Weichart von Topel anwesend sind. Obwohl aus der Stellung der Landrichter in den früheren Zeugenreihen hervorgeht, dass das Amt des Landrichters de iure keine Rangerhöhung mit sich brachte, erweist sich doch, dass der Zeugenschaft eines, wenn auch nicht mehr amtierenden Landrichters besonderes Gewicht zukommt. Die Siegler der Urkunden kommen meist aus einem kleinen Kreis von Familien, die anderen erscheinen entsprechend seltener in den Quellen und manche beginnen, in der Anonymität des breiten Grenzbereiches zwischen Edelknechten und Bauern zu verschwinden.
Die Landrichter von 1350 bis 1371
Lorenz Öder dürfte noch 1350 verstorben sein, denn es findet sich keine weitere Nachricht von ihm. Schon am 2. Februar 1351 besiegelt nach Herrn Wetzel von Arbing auch "Ott der Öder ze den zelten lant-richter im Machlant" eine Waldhausener Verkaufsurkunde420. Höchstwahrscheinlich ist er identisch mit dem 1327 als Knaben genannten Bruder Heinrichs des Öder von Schwertberg, also auch ein Bruder des Lorenz. Wie sein Bruder tritt auch er meist zusammen mit Wetzel von Arbing auf. Interessant ist, dass er erst 1356 erstmals als Herr tituliert wird421, also zu Anfang seiner Tätigkeit noch Edelknecht war. Bis zum letztgenannten Jahr erscheint er in sieben Urkunden, von denen eine422 noch einmal eine größere Anzahl von Zeugen nennt, unter denen sich nicht nur die beiden "Altlandrichter" Wetzel und Weichart finden, sondern auch zwei seiner künftigen Nachfolger, Leutold Steinreuter und Chunrad von Au.
Bezeichnend für die veränderte wirtschaftliche Lage ist, dass fünf der sieben von Ott Öder besiegelten Urkunden Verpfändungen an die Klöster Baumgartenberg und Waldhausen betreffen und drei von diesen "durch rechter ehaft not willen" vorgenommen wurden. Ott Öder blieb bis 1356 Landrichter und zog sich dann in die Riedmark zurück, siegelte aber noch öfter, meist gemeinsam mit den Herren von Traun Baumgar tenberger Urkunden. 1362, in welchem Jahr er zum letztenmal bezeugt ist, nennt er sich von Schwertberg; die Stellung zwischen Riedmark und Machland in seinen letzten Urkunden ist typisch für die Grenzlage seines Sitzes.
Der Nachfolger des Öders ist nur ein einziges Mal, am 12. Juli 1357, ausdrücklich genannt: Einen Kaufbrief von Baumgartenberg bezeugen mit ihren Siegeln "Hainrich der Fleischess (ze) denn zeitenn Lanndrichter in dem Machlannd und Hartmut sein bruder vom Stain"423. Die beiden Brüder sind seit 1341 in Machländer Urkunden genannt, seit spätestens 1349 auf der ererbten Feste (Außen-)Stein ansässig und traten anfangs oft mit Wetzel von Arbing, dann mit Leutold dem Steinreuter auf. Heinrich trat schon am 21. Jänner 1357 anläßlich einer Verpfändung "aus ehaft not" zweifellos in seiner Funktion als Landrichter auf, ohne als solcher bezeichnet zu werden424. Er dürfte nach kaum einjähriger Amtszeit gegen Ende des Jahres 1357 verstorben sein.
Als am 3. Jänner des folgenden Jahres die Herren von Capellen anläßlich der Stiftung der Kapelle im Schloss Mitterberg die Pfarre Pergkirchen entschädigen, ließen sie den Brief darüber bezeugen von den "erbern leutt herr Weczel von Erbingen und Leutoldt dem Stainnreuter cze den czeiten lantrichter im Machlandt"425. Zur Herkunft der Steinreuter meint Starkenfels, ihr Wappen mache jeden weiteren Nachweis überflüssig, "dass die Steinreuter und Zellhofer aus dem Stamme der Lengauer im Hausruckviertel entsprossen waren, dass sie eines Geschlechtes mit den Liechtenwinklern, den Strochnern und den Mitterbergern gewesen sind"426 ; es kann nicht Aufgabe dieser Arbeit sein, solche Abstammungstheorien jedesmal zu überprüfen. Der Mühlviertler Sitz der Familie dürfte jedenfalls in der Nähe von Allerheiligen gelegen sein. Leutold, 1344 erstmals genannt, bleibt trotz seiner Karriere Zeit seines Lebens Edelknecht. Er ist ein gutes Beispiel dafür, dass bei der Besetzung des Landrichteramtes die Herkunft, abgesehen von der Zugehörigkeit zum Adel überhaupt, eine untergeordnete Rolle spielte. Dass der Steinreuter fähig gewesen sein muss, zeigt sich darin, dass er bald nach Ende seiner Tätigkeit als Landrichter 1364 als Burggraf von Freistadt genannt wird427. Ob er von Anfang an Dienstmann der Trauner war, als der er bei seiner letzten Nennung 1379 bezeichnet wird, ist nicht zu entscheiden. Dies ist nicht die einzige Parallele zu seinem Vorgänger Ott dem Öder; auch bei Leutold dem Steinreuter wiederholt sich das Pendeln zwischen Machland und Riedmark. Es ist symptomatisch für die immer engeren Beziehungen zwischen den beiden Landgerichten und die fortschreitende Beseitigung der Sonderstellung des Machlandes zugunsten der Integration ins Land ob der Enns.
Der Nachfolger des Steinreuters tritt das erste und einzige Mal als Landrichter 1360 auf, als mit dem Siegel "Chunratz von Awe zden czeiten lantrichter in dem Machlant" ein Kaufbrief besiegelt wird428. Dass er in dieser Urkunde mit Jans von Traun, dem "hauptman datz der Vreynstat" siegelt, ist wohl ein Zufall, denn Chunrat von Au ist fast der einzige Landrichter im Machland, der mit Sicherheit als Capeller Lehensmann nachzuweisen ist, und zwar als Inhaber des Sitzes Auhof bei Linz. Wie lange er Landrichter war und wann er starb, ist mangels weiterer Nachrichten ungewiß429.
Ebensowenig wie über Chunrat von Au ist über seinen Nachfolger Jans den Wedl in Erfahrung zu bringen. 1344 ist sein Vater (?) Heinrich in einen Streit mit dem Kloster Baumgartenberg verwickelt430, Jans selbst siegelt 1365 als Landrichter einen Kaufbrief431 und tritt dann nur noch einmal 1385 in Erscheinung432. Die Familie scheint sonst im Machland nicht auf.
Genauso unbekannt ist sein Nachfolger, der 1367 ein einziges Mal genannte "erber man Hainreich der Schaffer zu der zeit lanndtrichter im Machlannd"433. Allerdings besteht die leider nicht überprüfbare Möglichkeit, dass er mit dem 1383 auftretenden Landrichter Heinrich Schaler identisch ist (s. u.).
Die Landrichter von 1371 bis zum Ende des Jahrhunderts
Die Reihe der seit 1357 relativ rasch wechselnden Landrichter wird beendet durch Albrecht den Öder, der im Jänner 1371 erstmals als Landrichter im Machland genannt wird434. Er ist wahrscheinlich ein Sohn des früheren Landrichters Lorenz von Öd und scheint vor 1370 nicht in Oberösterreich gewesen zu sein; dieser Umstand könnte auf eine Verwandtschaft mit den niederösterreichischen Ödern hindeuten.
Warum immer wieder Angehörige dieser Familie zum Landrichteramt herangezogen werden, ist nicht zu klären. Vielleicht liegt es einfach daran, dass die Familie seit Generationen oftmals "Verwaltungsbeamte" für verschiedene Ministerialengeschlechter, aber auch für landesfürstliche Herrschaften stellte und sich dadurch für derartige Ämter empfahl. Albrecht öder wird bis 1377 in fünf Urkunden als Landrichter genannt, immer gemeinsam mit ein oder zwei Machländer Adeligen, bemerkenswerterweise nur einmal mit seinem Landgerichtsherrn Eberhart von Capellen. Er blieb Zeit seines Lebens erber Knecht; die einmalige Titulierung mit "herr" 1372 beruht zweifellos auf einem Irrtum435. Auch nach dem Ende seiner Amtszeit scheint er bis 1384 immer wieder in Machländer Urkunden auf.
Beim Verkauf der halben Feste Windhag an den Sohn Hans des ehemaligen Landrichters Chunrat von Au tritt 1380 zum ersten Mal der neue Landrichter in Erscheinung: an letzter Stelle der ausnahmsweise ziemlich langen Zeugenliste wird die Besiegelung durch Ulrich den Wetzel, derzeit Landrichter im Machland, erwähnt436. Man griff also auch in diesem Fall auf eine einheimische Familie zurück, die schon ein-, wahrscheinlich sogar zweimal Landrichter im Machland gestellt hatte. Mit drei Nennungen bis 1383 weist die Amtszeit des Wetzel keinerlei Besonderheiten auf. In derselben Urkunde wie sein Vorgänger Albrecht öder wird auch er 1384 zum letzten genannt437.
Während im Juni 1383 noch Ulrich der Wetzel als Landrichter bezeugt ist, wird im Dezember desselben Jahres anscheinend schon sein Nachfolger genannt, freilich nur indirekt, indem eine Frau zugunsten des Klosters Waldhausen auf ein Gut verzichtet, das "ist mir gestanden von Hainrich dem Schaler, diczeit landrichter ym Achland"438. Es ist dies die einzige Urkunde überhaupt, die einen Heinrich Schaler erwähnt. Der Name erinnert aber sehr stark an den 16 Jahre vorher ebenfalls nur einmal genannten und sonst völlig unbekannten Landrichter Heinrich Schaffer. Bedenkt man nun, dass beide Urkunden "Schönheitsfehler" haben439, so ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass beide ein und dieselbe Person sein könnten. Es enthalten jedoch beide Urkunden zu wenig Anhaltspunkte für eine nähere Überprüfung.
Der letzte Landrichter des 14. Jahrhunderts im Machland siegelt erstmals in dieser Funktion 1390440. Charakteristisch für die "neue Zeit" im Machland ist, dass er als Landrichter immer mit Leuten auftritt, die erst im letzten Viertel des Jahrhunderts zugewandert waren, so z. B. Greusniker, Laun und Lasberg. Stephan Piber hatte sich selbst erst einen Monat vor seiner ersten Nennung als Landrichter im Machland eingekauft, indem er "den siez zu Weinzürl" bei Perg und einige kleinere Güter erwarb, zum einen Teil Maissauer, zum anderen Capeller Lehen441. Er nahm im capell'schen Dienst eine Doppelfunktion ein: neben dem Landrichteramt hatte er auch die Burgpflege zu Mitterberg inne442. Seine Amtszeit dauerte erstaunlich lange, nämlich bis ins 15. Jahrhundert. 1409 löst ihn Thomas Tannpeck ab, weiters folgen 1414 Ernst Preuhaven, 1420 Chunrat öder und 1425 Leohard Stettheimer. Da es jedoch für die Ziele dieser Arbeit genügt, die Reihe der Landrichter im Machland bis zur Jahrhundertwende zu verfolgen, kann auf Erläuterungen zu den letztgenannten verzichtet werden.
Wirtschaft
Schon seit Jahrzehnten ist hinlänglich bekannt und belegt, dass in ganz Europa im 14. Jahrhundert ein wirtschaftlicher Umschwung größten Ausmaßes eintrat, über dessen Ursachen freilich noch keine letzte Klarheit herrscht: neben Kriegen werden Seuchen, Mißernten infolge klimatischer Veränderungen sowie Rückschläge bei der zu weit vorangetriebenen Rodungstätigkeit angeführt443. Es soll Aufgabe dieses Kapitels sein, zu versuchen, den Einfluß dieser verschiedenen Komponenten auf die entscheidend sich verschlechternde wirtschaftliche Situation des niederen Machländer Adels festzustellen, wobei den Quellen freilich keine direkten Aussagen zu entnehmen sind, sodass hauptsächlich andere Methoden anzuwenden sein werden.
Eine, wie sich zeigen wird, entscheidende Hilfe ist dabei die statistische Auswertung des Machländer Urkundenmaterials, deren wichtigste Ergebnisse auf der nächsten Seite graphisch dargestellt sind.
Schenkung, Verpfändung und Verkauf von Machländer Gütern etc. :
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anteil der geistlichen und weltlichen Empfänger bei Veräußerungen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Auf den ersten Blick ist nur zu erkennen, dass in diesem Jahrhundert die wirtschaftliche Lage sich mehrmals wesentlich geändert haben muss, am stärksten, wie die Überschneidungen der Graphen zeigt, um 1350. Eine genauere Analyse der einzelnen Kurven ergibt ein interessantes Bild vom wirtschaftlichen Niedergang gerade des wenig begüterten niederen Adels.
Erster Indikator für den Wohlstand der gehobenen Bevölkerungsschicht ist die Zahl der Stiftungen, von denen der weitaus größte Anteil, nämlich 65 % an Baumgartenberg, etwas über 20 % an Waldhausen und ca. 15 % an andere Gotteshäuser oder das Kloster Pulgarn444 gehen. Bis zum Ende des 5. Jahrzehnts verläuft die Entwicklung relativ ruhig, die Zahl der Stiftungen steigt im Durchschnitt sogar leicht an; es gab also in der ersten Jahrhunderthälfte noch keine den gesamten Adel erfassenden Schwierigkeiten. Der radikale Umschwung erfolgt genau zur Jahrhundertmitte: von 1350 bis 1360 ist kein einziger Stiftbrief eines Machländers erhalten. Dass dies kein Zufall ist, zeigt das ganz langsame, aber kontinuierliche Ansteigen der Kurve bis zum Ende des Jahrhunderts. Der allgemeine (relative) Wohlstand des Machländer Adels endet also abrupt um 1350 und stellte sich erst allmählich im letzten Viertel des Jahrhunderts wieder ein, freilich nicht mehr im früheren Ausmaß.
Als Anzeichen besonderer Notlagen sind die Verpfändungen von Gütern zu werten; auch bei diesen zeigt das Kloster Baumgartenberg die größte Aktivität mit 47 %, gefolgt von Waldhausen mit 27 % und verschiedenen Laien mit 17 %, während auf verschiedene Kirchen, zumeist die nach Waldhausen inkorporierte Kirche von St. Thomas, nur 9 % der Pfandgeschäfte entfallen. Bis zu Beginn der schon oben festgestellten Wirtschaftskrise scheinen Verpfändungen im Machland ziemlich unüblich gewesen zu sein. Gegen Ende des 5. Jahrzehnts steigt ihre Zahl jedoch sprunghaft an und erreicht im folgenden Jahrzehnt einen absoluten Höchststand. Ab 1360 fällt die Kurve, allmählich flacher werdend, wieder bis zum Ende des Jahrhunderts. Es bestätigt sich damit die schon vorher gemacht Beobachtung, dass der niedere Adel im 6. Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts eine schwere wirtschaftliche Krise erlebte, die nur zum Teil in den folgenden Jahrzehnten behoben werden konnte.
Am interessantesten ist die Kurve, die die Zahl der Verkäufe an geistliche und weltliche Käufer anzeigt. Während Stiftungen und Verpfändungen nur bei extremen Veränderungen der wirtschaftlichen Lage Steigerungen oder Rückgänge zeigen, scheint der "normale" Realitätenmarkt, also An- und Verkauf von Gütern, viel empfindlicher auf derartige Veränderungen reagiert zu haben. Es ist nun freilich bei Verkäufen nicht so einfach, die Motive hiefür festzustellen, doch darf man für die Mehrzahl der Fälle Kapitalmangel als Beweggrund annehmen, der beim niederen Adel in den wenigsten Fällen durch größere Investitionen, sondern durch die allgemeine wirtschaftliche Lage hervorgerufen wurde. Die Verteilung auf geistliche und weltliche Käufer ist ähnlich wie oben: Baumgartenberg 42 %, Waldhausen 24 %, andere Kirchen etc. 13 %; erstaunlich hoch ist der Anteil der weltlichen Käufer mit 21 %. Diese dritte Kurve weist nun drei markante Höhepunkte auf: im zweiten, fünften und neunten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts. Der mittlere Anstieg war nach den Feststellungen der beiden vorherigen Abschnitte schon zu erwarten, im ersten Augenblick überraschend sind jedoch die beiden anderen. Sie zeigen an, dass schon einmal zu Beginn des Jahrhunderts eine wirtschaftlich schlechtere Zeit herrschte, die aber den niederen Adel nur zum Teil betraf - man beachte das gleichzeitige Ansteigen der Stiftungen - und mit den üblichen Maßnahmen, dem Verkauf von Gütern, zu meistern war, während ab 1370 "die Zeiten" allgemein relativ schlecht waren und zu Güterverkäufen größeren Ausmaßes zwangen, die nun bei weitem nicht mehr allein von den Klöstern zu verkraften waren, sondern in verstärktem Ausmaß auswärtigen Käufern des Laienstandes zugute kamen.
Zur weiteren Interpretation der oben festgestellten Entwicklungen sind nun die aus der allgemeinen Geschichte bekannten, für die Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung relevanten Fakten heranzuziehen. Der Vergleich der Machländer Entwicklung mit der gesamtdeutschen, ja gesamteuropäischen Geschichte zeigt nun, dass die Wurzeln des wirtschaftlichen Niedergangs eines Großteils des Machländer Adels nicht etwa in lokalen Ereignissen, sondern in den überregionalen Katastrophen dieses Jahrhunderts zu suchen sind. So ist die erste einschneidende Verschlechterung zweifellos auf die große Hungersnot zurückzuführen, die zwischen der zweiten Hälfte des ersten bis zum Ende des zweiten Jahrzehnts in ganz Europa festzustellen ist, ausgelöst durch mehrjährige Mißernten und, für das Machland besonders relevant, große Überschwemmungen. In diesen Jahren scheinen die Einkünfte aus den eigenen Gütern gerade der kleineren Ritter nicht ausgereicht zu haben, sodass der Einkauf zusätzlicher Nahrung notwendig wurde, die natürlich unter diesen Umständen wesentlich teurer als zu normalen Zeiten war. Der erhöhte Kapitalbedarf musste nun aus Grundverkäufen gedeckt werden, da der niedere Adel ja im allgemeinen kaum über größere Barmittel verfügte. Auf diese Art überstanden die meisten Familien die Notzeit ohne sofort erkennbare Folgen, doch war die Substanz des Vermögens gerade der wirtschaftlich Schwächeren angegriffen.
Die beiden nächsten Jahrzehnte scheinen für das Machland im wesentlichen ruhig verlaufen zu sein. Die kriegerischen Auseinandersetzungen mit Böhmen blieben offensichtlich auf die Riedmark beschränkt, da gerade die zunehmende Zahl der Stiftungen und das Ausbleiben von Verpfändungen zwischen 1330 und 1345 den Höhepunkt des Wohlstandes im Machland anzeigen.
Doch ab dem Ende des Jahres 1349 beginnt sich in den Urkunden die Katastrophe abzuzeichnen. Wahrscheinlich schon seit dem Frühjahr dieses Jahres forderte die schlimmste aller Pestwellen auch unter der Bevölkerung des Machlandes ihre Opfer und dezimierte vor allem die unter primitiven Verhältnissen lebenden unteren Bevölkerungsschichten. Die Klöster, die wohl über einige Rücklagen aus den guten Jahren verfügten, kauften anfangs noch zahlreiche Güter auf, ab 1350 aber stieg die Zahl der Verpfändungen rapid an. Die Gründe für diese Veränderung sind nur zu vermuten: Wahrscheinlich hatten die Klöster alle Untertanen, die auf fremdem Grund und Boden arbeiteten, angesichts der Entvölkerung zurückgerufen, einer seits, um die Verluste auf den eigenen Besitzungen auszugleichen, andererseits, um auch die neu erworbenen Güter bewirtschaften zu können. Damit wurde freilich die Situtation für den Adel noch prekärer; um wenigstens irgendeinen Gewinn aus den vorläufig nicht zu besetzenden Gütern zu erzielen, war man zu weiteren Veräußerungen gezwungen. In der Hoffnung auf Besserung der finanziellen Lage in kommenden Jahren gab man die Güter nur zu Pfand, um sie später ohne Schwierigkeiten wieder von den Klöstern, die an weiteren Käufen wohl auch nicht mehr interessiert waren, wieder auslösen zu können445. Ein wesentlicher Unterschied zur Situation während der Hungersnot zu Beginn des Jahrhunderts ist auch, dass aus dem völligen Ausbleiben von Stiftungen zu schließen ist, dass diesmal der ganze Adel von den Folgen der Ereignisse schwer betroffen war, also auch die reicheren Familien in Schwierigkeiten gerieten.
Die nächsten zehn Jahre von 1360 bis 1370 stellen sich in der Graphik als relativ ruhig dar; ob dies auf eine wirtschaftlich tatsächlich günstigere Periode oder nur auf eine scheinbare Beruhigung der Situation durch den Einsatz der Verkaufs- und Verpfändungssummen zurückzuführen ist, muss dahingestellt bleiben. Es scheint, als sei es wieder wie schon im ersten Viertel des Jahrhunderts zu einer differenzierten Entwicklung gekommen; während sich einige Familien wirtschaftlich und finanziell erholten, hatten die meisten anderen immer noch mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen. Ein typisches Beispiel für erstere ist die Familie der Hauser, von denen 1379 die einzige Rücklösung von Pfändern während des ganzen 14. Jahrhunderts im Machland urkundlich bezeugt ist446, während ein Beispiel für die wirtschaftlich nicht mehr gesundeten Familien die Lenperger sind, die 1362 vom Kloster Baumgartenberg für einen Hof mit Pertinenzen 800 Pfund - eine ungeheuer hohe Summe - erlösten und trotzdem noch mindestens zweimal vor der Jahrhundertwende zu weiteren Verkäufen gezwungen waren447.
Das letzte Viertel des 14. Jahrhunderts bringt zwar keine einschneidenden Ereignisse mehr, doch blieb das Machland sicher nicht von allen Seuchenwellen, die in dieser Zeit auftraten, verschont, und auch die wiederholten Teuerungen verhinderten eine wirtschaftliche Konsolidierung der kleinen Rittergüter. Zwischen 1380, in welchem Jahr in Wien eine neuerliche Epidemie bezeugt ist, und 1390 kommt es zu einem starken Anstieg der Verkäufe. Waren für die Krisenjahrzehnte 1310 bis 1320 und 1340 bis 1350 jeweils 11 Verkäufe zu zählen, steigt deren Zahl zwischen 1380 und 1390 auf 17. Wesentlich trägt zu diesem Anstieg bei, dass gegen Ende des Jahrhunderts immer mehr weltliche Käufer, die früher nur selten auftraten, Machländer Güter erwerben; neben zugewanderten Edelknechten wie Hans Auer von Auhof oder Stephan Piber treten besonders auch Bürger des Marktes Grein als Käufer hervor; andere wieder erwarben durch Heirat oder Erbschaft Güter im Machland, so z. B. die Lasberger. Eine viel größere Rolle als früher spielten in den letzten Jahrzehnten auch die im Norden des Landgerichtes ansässigen Familien wie Zellhofer und Tannpeck; dies mag nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass das dicht mit Adelssitzen überzogene, vor der Jahrhundertmitte bevölkerungsreichere Flachland im Süden unter den schlechten Verhältnissen wesentlich mehr gelitten hatte als die Bevölkerung des waldreichen, noch immer relativ dünn besiedelten Hügellandes.
Damit ist das Ende des 14. Jahrhunderts erreicht. Von der früheren Geschlossenheit und wirtschaftlichen Stärke des Machländer Adels ist fast nichts übrig geblieben. Einige wenige Familien nur überstanden die wirtschaftlichen Rückschläge der zweiten Jahrhunderthälfte, ohne größeren Schaden zu nehmen. Die meisten der alteingesessenen Familien hatte jedoch, soweit sie nicht inzwischen erloschen oder abgewandert waren, die Substanz ihres ohnehin nicht großen Besitzes angreifen müssen, um sich so Geld zur überbrückung der schlimmsten Jahre zu verschaffen. Es gelang den meisten nicht, die erlittenen Verluste wettzumachen, sodass dem Eindringen fremder, nicht machländischer Käufer nichts entgegengesetzt werden konnte, ja dieses sogar gefördert werden musste um die Wirtschaft wieder einigermaßen zu stabilisieren. Es scheint dies gerade noch gelungen zu sein bevor die nächste schwere Prüfung in Form der Hussitenkriege über das Machland hereinbrach.
Zum Wirtschaftsleben des Machländer Adels
Wie schon am Beginn des Kapitels dargelegt wurde, reichen die im Urkundenmaterial enthaltenen Preis- und Mengenangaben nicht aus, ihre allgemeine Entwicklung während des 14. Jahrhunderts festzustellen. Doch ermöglicht eine Gesamtübersicht einige andere Feststellungen, die zum besseren Verständnis des Wirtschaftslebens des niederen Adels beitragen mögen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die wichtigsten Diensttermine des Klosters Baumgartenberg448:
1 11. November (Martin)
2 24. April (Georg)
3 1. September (Ägidius) 29. September (Michael
Die vorstehende Graphik zeigt, wie eng der Lebensrhythmus des Machländer Adels mit dem Kloster Baumgartenberg und dem Jahresablauf in der Landwirtschaft verbunden war. Die meisten Geschäft wurden im Frühjahr getätigt: für die einen war der Winter gut überstanden und die Fastenzeit gab Anlaß, in Form von frommen Stiftungen für das Seelenheil vor-zusorgen, bei den anderen hatte der Winter die Vorräte erschöpft, und sie sahen sich zu Verpfändungen gezwungen, um bis zur nächsten Ernte durchzukommen: im Herbst wären die Lebensmittel billiger gewesen, aber man lebte eben "von der Hand im Mund". Höhepunkt des Frühjahres war wohl die vollständigste Adelsversammlung des ganzen Jahres am 24. April.
Bemerkenswert ist der starke Rückgang der Vertragsabschlüsse im August. Das ist bei den meisten Edelknechten wahrscheinlich nicht darauf zurückzuführen, dass sie mit der Beaufsichtigung der Ernte so beschäftigt waren, sondern sie arbeiten anscheinend selbst bei der Einbringung mit - da musste alles andere zurückstehen. Nach der Ernte traf "man" sich wieder anläßlich der Ablieferung der Dienste an die Klöster. In den guten Jahren stieg auch die Zahl der Stiftungen gerade zu dieser Zeit stark an.
Der letzte Diensttermin des Jahres am 11. November bot noch einmal Gelegenheit, einander zu treffen, bevor der Winter das Reisen zur Strapaze machte.
Auch Gerichtsversammlungen scheint man gerne an Diensttagen gehalten zu haben, da immerhin ein Drittel der von Landrichtern gesiegelten Urkunden im April und Anfang oder Ende September ausgestellt ist. Im Sommer scheint jeweils nur ein "Tag" im Juli gegeben worden zu sein449, während sich die übrigen Daten ziemlich gleichmäßig über Winter und Frühjahr (Ostern) verteilen.
Schließlich scheint es angebracht, einige Beobachtungen bezüglich des Inhalts und der Objekte der Geschäfte festzuhalten.
Von einem ursprünglich vielleicht vorhandenen System größenmäßiger Abstufung der Wirtschaftsgüter ist im 14. Jahrhundert nicht mehr viel zu bemerken. Wie die Aufstellung der Leistungen am Ende des Kapitels zeigt, sind Höfe fast durchwegs die größten Einheiten. - Bemerkenswert dabei ist, dass die Höfe im Klosterbesitz fast doppelt so groß sind wie die weltlicher Grundherren, während die Lehen als nächstgrößte Einheit bei letzteren etwas größer gewesen zu sein scheinen; es sind hier wohl die Auswirkungen des Grangiensystems des Zisterzienserordens einerseits, der Besitzzersplitterung des niederen Adels andererseits zu beobachten. Die kleinen Einheiten wie Hofstätten, Häuser (domus) und Güter (i. e. S. ) entsprechen einander weitgehend.
Allzu selten sind bei der Verpfändung oder Veräußerung von Gütern gleichzeitig Preis und Dienste angegeben, sodass sich kaum allgemeine Aussagen über das Verhältnis zwischen beiden machen lassen; es schwankt zwischen dem Zehn- bis Dreißigfachen. Bei Stiftungen wird im allgemeinen als Ersatz für Gülten der zehnfache Geldbetrag für deren Ankauf gegeben.
Eine eigenartige, aber nicht auf das Machland beschränkte Veräußerungsform stellt das, wie ich es provisorisch nennen möchte, "Doppelgeschäft" dar: Erstmals 1347 wird ein Gut an Waldhausen verpfändet, das dann ein Jahr später verkauft wird450, 1348/49 ist derselbe Vorgang erstmals beim Kloster Baumgartenberg zu beobachten451. Könnte man diese Verbindung von Verpfändung und nachfolgendem Verkauf anfangs noch auf die verspätete Einsicht der Veräußerer zurückführen, das verpfändete Gut doch nie wieder zurücklösen zu können, so wird diese Erklärung in den folgenden Jahren widerlegt, als es üblich wird, beide Geschäfte am selben Tag (desselben Jahres) abzuschließen und in zwei verschiedenen Urkunden festzuhalten452. Ein Grund für diese ungewöhnliche Kombination von zwei Geschäften könnte gewesen sein, dass auf diese Art für ein Besitzstück ein höherer Erlös zu erzielen war; in den meisten Fällen wurde bei der Verpfändung ein ungefähr doppelt so hoher Betrag ausbezahlt wie beim folgenden Verkauf.
Der Wert eines zu verkaufenden Gutes hängt naturgemäß nicht nur von seiner Größe, sondern auch von der Lage und Qualität des nutzbaren Bodens ab. Es ist daher auch in diesem Fall nicht möglich, einen wenn auch noch so groben Durchschnittswert für die einzelnen Güterarten anzugeben. Immerhin zeigen sich beim Verkauf wesentlich weniger deutliche Unterschiede zwischen Lehen, Huben und Hofstätten als bei den Dienstleistungen: die Kaufpreise bewegen sich bei diesen drei Gruppen zwischen ca. 5 Pfund und etwas über 30 Pfund, während für die meisten Höfe mehr als 60 Pfund erlöst werden. Diese Beträge erscheinen zwar nicht hoch, vergleicht man sie aber mit den am Ende des Kapitels verzeichneten Preisen der Naturalien, kann man sich vorstellen, dass schon der Verkauf eines kleineren Gutes den Verkäufer wieder einige Zeit "über Wasser halten" konnte.
Geldwert der Naturaldienste453
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Durchschnittliche Leistungen der Güter (in Pfennig):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zusammenfassung
Es ist nicht leicht, die vielfältigen Entwicklungen des 14. Jahrhunderts und ihre Bezüge zueinander in einigermaßen übersichtlicher Form darzustellen. Eine Hilfe soll dabei die Einteilung des in dieser Arbeit behandelten Zeitraumes in drei Perioden sein
1. Die Zeit bis zum Ende des 13. Jahrhunderts
2. Die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts
3. Die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts
1. Die hochmittelalterliche Geschichte des Machlandes ist geprägt durch die Herrschaft der Herren von Machland, die zwischen Nordwald, Naarn und Donau eine Rodungsherrschaft mit grafschaftsähnlichem Charakter aufbauen. Ihre Dienstleute, der spätere "harte Kern" des niederen Machländer Adels, sind in der näheren Umgebung der beiden Herrschaftsmittelpunkte ansässig und an der Rodung selbst höchstwahrscheinlich nicht direkt beteiligt; ihre Hauptaufgabe ist neben der Leistung militärischer Dienste in der Binnenkolonisation zu sehen.454 455 456
Entscheidend beeinflußt wird die Geschichte des Machlandes und des dortigen Adels durch die Gründung der Klöster Baumgartenberg und Waldhau sen um die Mitte des 12. Jahrhunderts durch die Herren von Machland. Damit wird der im Machland vorherrschende kirchliche Schwerpunkt geschaffen, dessen Einflußbereich sich später mit dem des Landgerichtes deckt und während der nächsten Jahrhunderte ganz wesentlich zur Abgrenzung des Machlandes von der Riedmark, die auf kirchlichem Gebiet vom Kloster St. Florian (südlich der Donau) dominiert wird, beiträgt. Gerade für den niederen Adel gewinnt Baumgartenberg auch in weltlichen Belangen Bedeutung, da das Kloster durch großzügige Dotierung mit Grundbesitz in der Lage ist, selbst Lehen zu vergeben; nach dem Erlöschen der Stifterfamilie und ihrer Erben zu Beginn des 13. Jahrhunderts gewinnt dieser Umstand noch mehr Gewicht, indem das Kloster einen Teil der wirtschaftlichen Funktionen der früheren "Grafen" übernimmt.
Schon kurz nach dem Ubergang des Machländer Erbes an die Herzoge von Österreich scheinen diese das politisch in sich gefestigte Gebiet in das Landgericht Machland umgewandelt zu haben, sodass die politische Einheit des "Landes" auch weiterhin gewahrt blieb. In den folgenden Jahrzehnten ist trotz der sehr ungünstigen Quellenlage eine ständige Zunahme des niederen Adels zu beobachten. Es ist in nur wenigen Fällen möglich, die Herkunft einer neuen Familie zu bestimmen, doch dürften sich Aufsteiger aus bäuerlichen Kreisen und Zu-wanderer vor allem aus dem Südwesten Oberösterreichs die Waage halten. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wird das Gebiet zwischen Naarn und Aist, bisher wegen der regensburgischen Lehenshoheit nicht zum Machland gehörig, in das Landgericht integriert. Gleichzeitig dehnt sich das von Adelssitzen durchsetzte Gebiet nach Norden aus, sodass sich zum Zeitpunkt der Verleihung an die Capeller das Landgericht schon in seiner endgültigen Ausdehung erstreckt.
2. Die zweite Periode vom Beginn des 14. Jahrhunderts bis 1349 kann mit gutem Recht als die (spätmittelalterliche) Blütezeit des Machlandes bezeichnet werden. Sicher ist auch im 13. Jahrhundert die wirtschaftliche Entwicklung für den niederen Adel nicht schlecht gewesen, doch kommt in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zur wirtschaftlichen Stärke auch die Erneuerung des politischen Gewichtes des Landgerichtes als potentielles "Land" hinzu. Begründer und Träger dieser Entwicklung ist der tatkräftige, ehrgeizige Jans von Capellen, der es versteht, das ihm lediglich verpfändete Machland mit allen anderen ihm dort zustehenden Rechten zu einer Hausmacht umzuwandeln, die er in jüngeren Jahren als Druckmittel sogar gegen die österreichischen Herzoge einsetzt. Er selbst und wohl allgemein die Machländer sehen seine Stellung als die eines "Landesherren in Österreich", wodurch er zwar den Herzogen, nicht aber der Hauptmannschaft ob der Enns unterstellt ist; daher auch sein bekannter Titel "obrister Landrichter in dem Machland". Sicher kommt dem Capeller bei seinen Bestrebungen die traditionelle Abgeschlossenheit des niederen Machländer Adels zugute: er findet hier von Anfang an eine festgefügte Landgemeinde, sodass er nie Schwierigkeiten mit der inneren Konsolidierung seiner Herrschaft hat. Voll auswirken kann sich dieser Umstand freilich erst ab 1340, als auch die Einsetzung von einheimischen Landrichtern durchgesetzt wird, der Höhepunkt der "Autonomiebestrebungen" aber schon überschritten ist. Die Zahl der Adelsfamilien nimmt in dieser zweiten Periode weiterhin zu, wobei nun der Anteil der Zuwanderer zu überwiegen beginnt. Die europäische Hungersnot und Teuerungswelle des zweiten Jahrzehnts des 14. Jahrhunderts scheint das Machland kaum berührt zu haben und hinterließ keine gravierenden Schäden. Vielleicht ist darin der Grund für die relativ starke Zuwanderung zu finden. Der eingesessene Adel ist offenbar wirtschaftlich so stark, dass er die Zuwanderer ohne Schwierigkeiten integrieren kann. Selbst kleinere Familien leisten sich zu dieser Zeit die Stiftung von Gütern und Gülten als Seelgerät, und der Zuwachs des Kirchengutes durch Schenkungen des niederen Adels ist in dieser Zeit sicher nicht unbeträchtlich; möglicherweise liegt hier eine der Wurzeln für den raschen wirtschaftlichen Zusammenbruch vieler Familien am Beginn der zweiten Jahrhunderthälfte .
Besonders fällt schließlich noch auf, dass unter den gegen Ende dieser Periode Zugewanderten besonders viele Familien bzw. Personen nicht länger als höchstens zwanzig Jahre nachweisbar sind. Daraus geht hervor, dass um die Jahrhundertmitte, kurz vor dem Eintritt des großen Rückschlages, die äußersten Grenzen der Herrschaftsdichte und -zersplitterung erreicht sind, sodass bei ersten wirtschaftlichen Schwierigkeiten viele der "kleinen" Adeligen sofort ihr standesgemäßes Leben und damit die Zugehörigkeit zum Adel aufgeben mussten.
3. Das Jahr 1349 bringt die große Wende in der Geschichte des niederen Adels des Machlandes, als die Pest eingeschleppt wird und etwa ein Viertel bis ein Drittel der Bevölkerung hinwegrafft. Obwohl der Adel auch selbst nicht verschont bleibt und zahlenmäßig deutlich zurückgeht, wird er am härtesten doch indirekt durch den Ausfall eines beträchtlichen Teiles der ländlichen Bevölkerung getroffen. Gerade die kleinen und kleinsten Adeligen können den unvermeidlichen Produktivitätsrückgang ihrer Güter nicht verkraften und sind in der Folge gezwungen, ihre Felder durch Lohnarbeiter bestellen zu lassen oder Lebensmittel zu kaufen; für beide Fälle ist Bargeld notwendig, das wiederum der niedere Adel kaum zur Verfügung hat. Um nun Wenigstens irgendwie die schlimmsten Jahre zu überbrücken, sieht man sich gezwungen, Güter zu verkaufen bzw. zu verpfänden und so die Vermögenssubstanz anzugreifen. Die Hoffnung auf zukünftige bessere Zeiten, in denen die Verluste wettzumachen sein würden, erfüllt sich nicht. Immer wieder treten Hungersnöte, Seuchenwellen und Mißernten auf, die zwar nicht mehr so einschneidend wie die erste Katastrophe von 1349 wirken, aber doch eine Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage auf Jahrzehnte verhindern. So wird für die meisten Familien des niederen Adels aus der momentanen Krise ein jahrzehntelanger Existenzkampf, der in nicht wenigen Fällen mit Abwanderung, Abstieg aus dem Adelsstand oder Erlöschen der Familie endet.
Unter diesen Umständen ist an einen Aufstieg aus der bäuerlichen Schicht in den Adelsstand nicht mehr zu denken. Immer stärker treten Zuwanderer aus der Riedmark, dann auch aus den Gegenden südlich der Donau in den Vordergrund, der Großteil aller veräußerten Güter geht in den Besitz von Nichtmachländern über, nachdem auch das Kloster Baumgartenberg mit etwas Verspätung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und nicht mehr die Mittel für Käufe im früheren Ausmaß aufbringen kann. Erstmals treten im letzten Viertel des Jahrhunderts auch Bürger als Käufer größerer Liegenschaften auf. Dies alles trägt dazu bei, die Stellung des einheimischen Adels zu schwächen und vor allem den früheren Zusammenhalt von innen her aufzulösen, sodass am Ende des Jahrhunderts kaum mehr von einem "Machländer Adel" gesprochen werden kann.
Auch auf sozialem Gebiet sind die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung zu spüren. Der niedere Adel kann sich Luxus und unnötige Ausgaben nicht mehr leisten, und so wird auch die Erlangung des Ritterschlages für nicht mehr notwendig gehalten. Seit der Abschließung des Herrenstandes sind Ritter und Edelknechte sozial praktisch gleichgestellt und gehören demselben Stand an, sodass der Ritterschlag zu einer reinen Prestigeangelegenheit geworden ist, auf die man in Notzeiten leicht verzichten kann. Gegen Ende des Jahrhunderts müßte man genaugenommen den untersten Adelstand nicht als "Ritterstand", sondern als "Edelknechtsstand" bezeichnen; das geschieht natürlich damals so wenig wie heute, man geht vielmehr später dazu über, alle Angehörigen dieses Standes als Ritter zu bezeichnen, womit endgültig nicht mehr der Ritterschlag, sondern die Standeszugehörigkeit zum entscheidenden Kriterium des (ständischen) Rittertums wird.
Im Urkundenwesen vollzieht sich ab der Jahrhundertmitte eine einschneidende Änderung. Bisher wurde in (fast) jeder Urkunde eine Reihe von nicht siegelnden Zeugen angeführt, vor denen "die sach gewandelt worden ist". Nun geht man zuerst dazu über, die Zeugen auch ihr Siegel an die Urkunde legen zu lassen und ihre Zahl zu reduzieren, kurze Zeit später verzichtet man überhaupt auf die Anführung von Zeugen und nennt nur mehr drei bis vier Siegler der Urkunde. Man kann diese Entwicklung als äußeres Kennzeichen des Übergangs von der reinen Beweisurkunde zum Verständnis der Urkunde als konstitutiven Bestandteil des Geschäftes betrachten.
Diese Veränderung bringt mit sich, dass der mündliche Geschäftsabschluß vor der Landgemeinde überflüssig wird und diese damit einen quantitativ großen Teil ihrer Agenden verliert. Ihre Funktion in außerstreitigen Rechtssachen geht an einige prominente Familien über, deren Bedeutung sich darin zeigt, dass sie gegen Ende des Jahrhunderts auch in fremder Sache zu siegeln beginnen, was noch vor wenigen Jahrzehnten für einen Angehörigen des niederen Adels undenkbar gewesen wäre. Die weniger bedeutenden Familien erscheinen nur mehr dann in den Urkunden, wenn sie an einem Geschäft selbst beteiligt sind; sie werden dadurch der (genealogischen) Forschung weitgehend entzogen. Die Landgemeinde selbst aber ist, wenn sie in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts überhaupt noch in der früheren Form existiert, urkundlich nicht mehr greifbar. Die letztlich für das weitere Schicksal des Machlandes entscheidende Entwicklung geht aber wieder von den Capellern aus. Schon gegen Ende der Zeit Jans' I. war zu erkennen, dass er das gute Einvernehmen mit den Herzogen wiederhergestellt hatte und das Machland seine Rolle als politisches Druckmittel verlor. Seine Nachfolger setzen nun diese "Appeasementpolitik" fort und wenden dementsprechend ihr Hauptaugenmerk nicht mehr dem Machland, sondern der Staatspolitik und den Besitzungen südlich der Donau zu. Damit verliert das Machland wieder - und diesmal endgültig -seinen politischen Schwerpunkt, der die Integration ins Land ob der Enns für einzige Zeit verhindert hat.
Waren am Beginn des Jahrhunderts alle Umstände für den Ausbau der Sonderstellung des Machlandes günstig, so vollzieht sich in der zweiten Jahrhunderthälfte das genaue Gegenteil: Der niedere Adel als die tragende Schicht des "Landes" hat, personell stark geschrumpft, um seine wirtschaftliche Existenz zu kämpfen und ist gezwungen, Güter an fremde, nicht landsässige Käufer zu veräußeren; die Landgemeinde beginnt sich von innen her aufzulösen; die "Landesherren" schließlich, die Capeller, verlieren ihr spezielles Interesse am Machland als politischer Einheit, sodass gegen Ende des 14. Jahrhunderts der Integration dieses "Landes" ins Land ob der Enns nichts mehr im Wege steht. Es mutet fast symbolisch an, wenn die Capeller, mit denen die selbständige Entwicklung des Machlandes lange Zeit aufs engste verbunden gewesen ist, kurz nach der Jahrhundertwende im Mannesstamm erlöschen und ihr reicher Besitz auf verschiedene Erben verteilt wird.
Literaturverezichnis
Wilhelm ABEL, Die Wüstungen des ausgehenden Mittelalters (Stuttgart 2.Aufl. 1955)
Gertrude AIGNER, Die Verfassungsgeschichte des Zisterzienserklosters Baumgartenberg in Oberösterreich im Mittelalter (phil. Diss. Wien 1970)
Rudolf ARDELT, Beitrag zur Geschichte der Grafen und Freiherren von Lasberg; in: Jahrbuch des oberösterreichischen Musealvereines, Bd. 107 (Linz 1962), 290ff.
Karl BOSL, Das ius ministerialium. Dienstrecht und Lehnrecht im deutschen Mittelalter; in: Vorträge und Forschungen, Bd. 5 (Lindau/Konstanz 1960), 51ff.
ders. , Uber soziale Mobilität in der mittelalterlichen "Gesellschaft". Dienst, Freiheit, Freizügigkeit als Motive sozialen Aufstiegs; in: Vierteljahres schrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Bd. 47 (Wiesbaden 1960), 306ff.
Joachim BUMKE, Studien zum Ritterbegrlff im 12. und 13. Jahrhundert (Beihefte zum EUPHORION. Zeitschrift für Literaturgeschichte, hsg. Gruenter/Henkel, 1. Heft), (Heidelberg 1964)
Max DOBLINGER, Die Herren von Wallsee. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte; in: Archiv für österreichische Geschichte, Bd. 95 (Wien 1906), 235ff.
Alfons DOPSCH, Albrechts I. von Habsburg Bedeutung für die Ausbildung der Landeshoheit in Österreich (1282 bis 1298); in: Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich, N. F. Bd. 27 (Wien 1993)
Otto von DUNGERN, Adelsherrschaft im Mittelalter (München 1927)
Peter FELDBAUER, Der Herrenstand in Oberösterreich. Ursprünge, An fange, Frühformen (Wien 1972)
ders. , Herren und Ritter (Herrschaftsstruktur und Ständebildung, Bd. 1), (München 1973)
Wilhelm GÖTTING/Georg GRÜLL, Burgen in Oberösterreich (Wels 1967)
Norbert GRABHERR, Burgen und Schlösser in Oberösterreich 2 (Linz 1970)
ders. , Historisch-topographisches Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs (Veröffentlichungen der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte, Bd. 7 - 8), (Wien 1975)
Georg GRÜLL, Burgen und Schlösser im Mühlviertel (Wien 1968)
ders., Geschichte des Schlosses und der Herrschaft Windhag bei Perg; in: Jahrbuch des oberösterreichischen Musealvereines, Bd. 87 (Linz 1937), 185ff.
ders., Weinberg. Die Entstehung einer Mühlviertler Wirtschaftsherrschaft; in: Mitteilungen des oberösterreichischen Landesarchivs, Bd. 4 (Graz/Köln 1955)
Alfred HACKEL, Die Besiedlungsverhältnisse des oberösterreichischen Mühlviertels in ihrer Abhängigkeit von natürlichen und geschichtlichen Bedingungen (Stuttgart 1902)
Othmar HAGENEDER, Die Grafschaft Schaunberg. Beiträge zur Geschichte eines Territoriums im späten Mittelalter; in: Mitteilungen des oberösterreichischen Landesarchivs, Bd. 5 (Graz/Köln 1957)
ders., Die Anfänge des oberösterreichischen Landtaidings; in: Mitteilungen des Instituts für österreichi-sche Geschichtsforschung, Bd. 78 (Wien 1970), 286ff.
ders., Die Rechtsstellung des Machlandes im späten Mittelalter und das Problem des oberösterreichischen Landeswappens; in: Festschrift Heinrich Demelius (Wien 1973)
ders., Die spätmittelalterlichen Wüstungen in der Grafschaft Schaunberg; in: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich N. F. Bd. 33 (Wien 1957), 65ff.
Viktor von HANDEL-MAZZETTI, Ergänzungen und Nachträge zu Stülz' Abhandlung "über die Vögte von Perg"; in: Jahresberichte des Museums Francisco-Carolinum, Bd. 70 (Linz 1912)
Elfriede von HARL, Spätmittelalterliche Ennstaler Adelsgeschlechter; in: Zeitschrift des historischen Vereines für Steiermark, Jg. 39 (Graz 1948), 59ff.
Oskar HILLE, Burgen und Schlösser in Oberösterreich einst und jetzt (Horn 1975)
Alfred HOFFMANN, Das Wappen des Landes Oberösterreich als Sinnbild seiner staatsrechtlichen Entwicklungsgeschichte (Linz 1947)
ders., Wirtschaftsgeschichte des Landes Oberösterreich, Bd. 1 (Salzburg 1952)
Ernst KLEBEL, Freies Eigen- und Beutellehen in Ober- und Niederbayern; in: Zeitschrift für bayrische Landesgeschichte, Bd. 11 (München 1938), 45ff.
Ernst KLEBEL, Territorialstaat und Lehen; in: Vorträge und Forschungen, Bd. 5 (Lindau/Konstanz 1950), 195ff.
Herbert KLEIN, Das große Sterben von 1348/49 und seine Auswirkungen auf die Besiedelung der Ostalpenländer; in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Bd. 100 (Salzburg 1960)', 91ff.
ders., Das salzburgische Söldnerheer im 14. Jahrhundert; in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Bd. 66 (Salzburg 1926), 99ff.
ders., Rittenlehen und Beutellehen in Salzburg; in: Beiträge zur Siedlungs-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte von Salzburg. Festschrift zum 65. Geburtstag von Herbert Klein (Salzburg 1965), 324ff.
Eduard KRIECHBAUM, Das Mühlviertel; in: Oberösterreich. Ein Heimatbuch für Schule und Haus (Wien 1925), 15ff.
Josef KULISCHER, Allgemeine Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters und der Neuzeit, Bd. 1: Das Mittelalter (München 1958)
Arnold LUSCHIN V. EBENGREUTH, Geschichte des älteren Gerichtswesens in Österreich ob und unter der Enns (Weimar 1879)
ders., Umrisse einer Münzgeschichte der altösterreichischen Lande im Mittelalter (Wien 1909)
Michael MITTERAUER, Formen adeliger HerrSchaftsbildung im hochmittelalterlichen Österreich. Zur Frage der "autogenen Hoheitsrechte"; in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, Bd. 80 (Wien 1972), 265ff.
Alexander NICOLADONI, Zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der österreichischen Herzogtümer mit besonderer Berücksichtigung Oberösterreichs. 1. Teil: Mittelalter; in: Jahresberichte des Musuem Francisco-Carolinum, Bde. 59 - 61 (Linz 1901 - 1903)
Benedikt PILLWEIN, Geschichte, Geographie und Statistik des Erzherzogtums Österreich ob der Enns und des Herzogtums Salzburg. 1. Teil: Der Mühlkreis (Linz 1827)
Franz Xaver PRITZ, Geschichte des Landes ob der Enns von der ältesten bis zur neuesten Zeit, Bd. 1 (Linz 1846)
Oswald REDLICH, Die Privaturkunden des Mittelalters (Erben/Schmitz/ Kallenberg/Redlich, Urkundenlehre III), (München/ Berlin 1911)
Ruggiero ROMANO/Alberto TENENTI, Die Grundlegung der modernen Welt, Spätmittelalter, Renaissance, Reformation (Fischer Weltgeschichte, Bd. 12), (Frankfurt 1967)
Hans-Peter SATTLER, Die Ritterschaft der Ortenau in der spätmittelalterlichen Wirtschaftskrise. Eine Untersuchung ritterlicher Vermögensverhältnisse im 14. Jahrhundert (gedr. Diss. Heidelberg 1962)
Artur M. SCHREIBER, Die Besiedlung von Strengberg; in: Zur Landeskunde von Strengberg in Niederösterreich (Wiener geographische Studien, hsg. H. Leitner), (Wien 1964)
Konrad SCHIFFMANN, Das Land ob der Enns. Eine altbairische Landschaft in den Namen ihrer Siedlungen, Flüsse, Berge und Seen (München/Berlin 1922)
ders., HistorischesOrtsnamenlexikon des Landes Oberösterreich, Bde. 1-2 (München 1935)
ders., Quellen zur Wirtschaftsgeschichte Oberösterreichs und ein Necrologium des ehemaligen Cistercienser-stiftes Baumgartenberg (Linz 1899)
Franz SEKKER, Burgen und Schlösser, Städte und Klöster Oberösterreichs in Georg Matthäus Vischers Topo-graphia Austriae superioris 1674. Nachrichten aus ihrer Geschichte (Linz 1925)
Alois von STARKENFELS/Johann KIRNBAUER, Oberösterreichischer Adel (J. Siebmachers großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 4, Abt. 5), (Nürnberg 1885 - 1904)
Josef SOKOLL, Der niedere Adel im Innviertel bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts (phil. Diss. Wien 1927)
Otto STOWASSER, Das Land und der Herzog (Berlin 1925)
Julius STRNADT, Das Land im Norden der Donau; in: Archiv für österreichische Geschichte, Bd. 94 (Wien 1907), 85ff.
ders., Die Geburt des Landes ob der Enns. Eine rechtshistorische Untersuchung über die Devolution des Landes ob der Enns an Österreich (Linz 1886)
ders., Einschlldlge Ritter in der Umgebung von Kremsmünster; in: Linzer Zeitung vom 7. , 14. und 21. Juli 1895
Jodok STÜLZ, Zur Genealogie des Geschlechtes der Herren von Capellen; in: Jahresbericht des Musuem Francisco-Carolinum, Bd. 6 (Linz 1842), 73ff.
Georg TURBA, Der Ritterstand in Österreich um die Mitte des 15. Jahrhunderts (phil. Diss. Wien 1970)
Benno ULM, Das Mühlviertel. Seine Kunstwerke, historischen Lebens- und Siedlungsformen (Salzburg 1976)
Max VANCSA, Geschichte Nieder- und Oberösterreichs, Bd. 1 (Wien 1905)
Max WELTIN, Beiträge zur Geschichte der Hauptmannschaft ob der Enns im 13. und 14. Jahrhundert (phil. Diss. Wien 1970)
ders., Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert; in: Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs, Bd. 26 (Wien 1973), lff.
Eva ZERNATTO, Die Zusammensetzung des Herrenstandes in Österreich ob und unter der Enns von 1406 - 1519 (phil. Diss. Wien 1966)
Erich ZÖLLNER, Geschichte Österreichs. Von den Anfängen bis zur Gegenwart (Wien 1974)
[...]
1 Kriechbaum, Mühlviertel, 19f.
2 Vergl. Kartenskizze S. 5
3 1147: OÖUB II, 229
4 1090: Ulm, Mühlviertel, 161
5 1111: OÖUB II, 141
6 1209: OÖUB II, 517
7 OÖUB II, 16f.
8 alle vor 1220; vgl. Genealogie
9 Weinzierl westlich von Perg; OÖUB V, 249
10 OÖUB II1, 529 = Reg. Imp. 6, 1 Nr. 1281
11 Er soll unter anderem in der Schlacht am Machfeld die kämpfentscheidene Reserve König Rudolfs geführt haben. (Reg. Imp. 6, 1 Nr. 993c)
12 OÖUB IV, 24f. , 26f.
13 OÖUB IV, 94, 126, 140, 250, 377
14 OÖUB IV, 267, 289, 505
15 OÖUB V, 204f.
16 OÖUB V, 134, 136, 146, 209; einzige Ausnahme 1334: OÖUB VI, 122
17 OÖUB V, 168f.
18 OÖUB V, 195f.
19 Vgl. dazu unten S. 154
20 OÖUB V, 280
21 OÖUB V, 205
22 OÖUB VI, 173
23 Doblinger, Wallsee, 277
24 Das Verhältnis des Capeller zu den Herzogen dürfte in dieser Zeit zumindest nicht schlecht gewesen sein, wie unter anderem die Belehnung mit der Feste Lichtenfels im selben Jahr zeigt; vgl. auch OÖUB V, 525f.
25 Weltin, Hauptmannschaft ob der Enns, 61; ders. , Kammergut
26 OÖUB IV, 140, 267, 460, 505, 511; V, 6, 146, 209, 237; VI, 78 usw.
27 vgl. Siegelbitte und Siegelbittformel bei: Redlich, Privaturkunde 119 ff.
28 Vgl. auch S. '159'und 164
29 Vgl. Seite 61
30 Luschin, Gerichtswesen, 137
31 OÖUB VII, 167
32 OÖUB V, 526
33 OÖUB VI, 59f.
34 OÖUB VII, 285f.
35 Grabherr, Burgen, 242
36 Grüll, Burgen, 94
37 OÖUB VII, 389
38 OÖUB VII, 719
39 OÖUB VII, 730
40 OÖUB X, 396
41 OÖUB XI, 91f.
42 OÖUB XI, 586f.
43 Starkenfels, oö. Adel
44 BUB l, 12
45 OÖUB II, 514
46 OÖUB II1, 87. Starkenfels nimmt wohl zu Recht an, dass dieser Gottschalk nicht mit den später auf Arbing ansässigen Wetzel verwandt ist, und möchte ihn daher für einen "von Au" halten. Letzteres kann nicht überzeugen, da Auer erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts im Machland nachweisbar sind (siehe unten S. ). Richtiger dürfte sein, dass die oben genannten Gerboto und Gottschalk einer älteren, zu Arbing gesessenen Familie angehörten, die um die Mitte des 13. Jahrhunderts erlosch (ähnlich vgl. Sekker, Burgen und Schlösser, S. 18) .
47 OÖUB IV, 95
48 OÖUB II, 667; 111, 22, 87
49 Entsprechend zu Beginn des 14. Jahrhunderts der Landrichter Weichart (von Topel) (siehe auch S. 156)
50 Starkenfels, oö. Adel, 645
51 OÖUB II, 87, 88
52 OÖUB II, 469
53 OÖUB II, 691
54 OÖUB IV, 460
55 OÖUB IV, 506
56 OÖUB V, 137
57 z . B. OÖUB V, 124; der Leitname beginnt zum Familiennamen zu werden.
58 OÖUB VI, l0l f.
59 OÖUB VI, 129
60 OÖUB VI, 229
61 Zur scheinbaren Unterbrechung durch Lorenz öder, siehe unten S. 159f.
62 OÖUB VIII, 25
63 OÖUB VII, 152f.
64 OÖUB VIII, 36
65 OÖUB VIII, 252
66 OÖUB VII, 625
67 OÖUB VIII, 653
68 OÖUB VIII, 751
69 OÖUB IX, 830
70 OÖUB X, 268
71 OÖUB X, 509
72 OÖUB XI, 338f.
73 OÖUB IV, 217
74 OÖUB IV, 251, 309
75 OÖUB V, 60f.
76 OÖUB V, 137
77 OÖUB II1, 87
78 Wahrscheinlich ist er der ca. 1230 in einer Urkunde genannte Sohn des "Ernsto de steine" (OÖUB II, 689).
79 OÖUB V, 281
80 OÖUB VII, 246f.
81 OÖUB VI, 483
82 OÖUB VII, 240
83 Grabherr, Burgen, 364
84 OÖUB VII, 731
85 OÖUB IX, 569
86 OÖUB IX, 917
87 OÖUB IX, 826ff.
88 OÖUB XI, 612, 692, 748f. , 772f.
89 Handel-Mazzetti, Vögte von Perg, 29
90 MG Dt. Chroniken 111, 2 Nr. 25
91 BabUB I Nr. 166
92 Raitenhaslach Cod. 3, Fol. 89-90 Nr. 99; zit. in: Handel-Mazzetti, Vögte von Perg, 129
93 ebda.
94 zul. "Poppo de Naerden" OÖUB II1, 23
95 OÖUB II, 512, 565
96 OÖUB IV, 268
97 Hoheneck führt zwar unter den Besitzern des Sitzes Hart noch vor den Capellern eine Familie "Kolb" an, womit die Chuleuber gemeint sein dürften, doch widerspricht dem die urkundlich belegte Anwesenheit der Engelpoldsdorfer auf diesem Sitz in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts (vgl. S. 55f. )
98 OÖUB V, 317f.
99 zuletzt 1313: OÖUB V, 117
100 OÖUB V, 328
101 zuletzt OÖUB VI, 129
102 OÖUB VI, 249
103 vgl. OÖUB IX, 917; UB St. P. I. , 448; II, 207)
104 Starkenfels, oö. Adel, 423f.
105 OÖUB IV, 441
106 OÖUB V, 420
107 OÖUB V, 529; dieser Hof zu "perweinstorf" ist wohl entgegen Starkenfels' Meinung in Perasdorf am Ybbsfeld zu suchen.
108 OÖUB VII, 155f. , 279
109 OÖUB VII, 556; dieser Sitz ist entgegen Starkenfels nicht identisch mit dem Gut "auf der Rodtenerdt" in der Pfarre Münzbach.
110 OÖUB VII, 645f.
111 OÖUB VIII, 269f.
112 Starkenfels, oö. Adel, 424
113 OÖUB VIII, 104; XI, 581
114 Starkenfels, oö. Adel, 39
115 OÖUB V, 209
116 OÖUB IV, 92
117 OÖUB VII, 474; vgl. S. 65
118 OÖUB V, 271f.
119 OÖUB VI, 128f. , 144
120 OÖUB XI, 91
121 BabUB I Nr. 166
122 OÖUB III, 527;35, 121
123 OÖUB II1, 217
124 OÖUB IV, 243
125 OÖUB IV, 251
126 vgl. OÖUB VI, 513f.
127 OÖUB VI, 5
128 OÖUB VI, 142f.
129 OÖUB VI, 513f.
130 OÖUB VII, 336; VIII, 65, 97
131 OÖUB IX, 86f.
132 OÖUB I, 184 (echt?)
133 OÖUB VI, 404
134 OÖUB IV, 290
135 zuerst OÖUB V, 45
136 OÖUB V, 180
137 Hiefür spricht eine Nennung in UB St. P. I. , 275 (1325), die sich wohl noch auf Friedrich I. bezieht.
138 OÖUB VI, 298
139 OÖUB VI, 398f.
140 OÖUB VI, 434
141 OÖUB VI, 152f.
142 vgl. oben S. 38
143 OÖUB VII, 96
144 OÖUB VII, 431f.
145 OÖUB VII, 513 -14
146 OÖUB X, 307
147 OÖUB X, 597
148 OÖUB XI, 586
149 OÖUB V, 137
150 OÖUB II1, 577
151 OÖUB IV, 569
152 zuerst OÖUB IV, 564
153 OÖUB V, 269f.
154 Vielleicht geht der heutige Name des "Freinhofes" auf diese Familie zurück (nordwestlich von Bad Kreuzen)
155 OÖUB VI, 351; V, 254
156 OÖUB VI, 532
157 OÖUB VII, 563ff.
158 OÖUB VIII, 182
159 OÖUB X, 50
160 OÖUB XI, 675f.
161 Starkenfels, oö. Adel, 551f.
162 OÖUB II1, 487
163 OÖUB IV, 127
164 OÖUB IV, 143
165 OÖUB IV, 268, 290
166 OÖUB IV, 395 bzw. 461
167 OÖUB IV, 526
168 OÖUB V, 147f.
169 OÖUB VI, 327f.
170 OÖUB VI, 527f.
171 OÖUB VII, 454
172 OÖUB VII, 429
173 OÖUB IX, 569
174 OÖUB IX, 830
175 OÖUB IX, 914
176 OÖUB XI, 574
177 OÖUB X, 41
178 OÖUB XI, 18f.
179 OÖUB XI, 26
180 OÖUB III, 21f.
181 OÖUB IV, 126f.
182 OÖUB IV, 141
183 OÖUB V, 540
184 OÖUB VI, 101, 122f.
185 Anm. zu OÖUB V, 540
186 OÖUB VI, 383f.
187 vgl. OÖUB V, 123, 183
188 OÖUB X, 33
189 OÖUB III, 170
190 dazu siehe „Holz“ S. 30
191 vlg. Sekker, Burgen, 30, 119; Grabherr, Burgen, 244, 256
192 OÖUB III, 23
193 OÖUB III, 90
194 OÖUB II, 722f.
195 OÖUB I, 191; 11. 428
196 OÖUB II, 517f. = BabUB I Nr. 166
197 OÖUB IV, 39
198 OÖUB IV, 217
199 OÖUB IV, 141
200 OÖUB IV, 243, 268
201 OÖUB VI, 113 u. a. ; zul. 267
202 OÖUB V, 25, 253f. , 294 u. a. m.
203 anderer Meinung Grabherr, Burgen, 244
204 OÖUB V, 253f.
205 OÖUB V, 346
206 OÖUB V, 281
207 OÖUB V, 151f.
208 OÖUB V, 581f.
209 OÖUB V, 7, 345
210 OÖUB V, 209f.
211 vgl. bes. OÖUB V, 155
212 OÖUB VI, 557
213 OÖUB VII, 361
214 OÖUB VIII, 212
215 OÖUB X, 10f.
216 OÖUB IX, 671
217 Sekker, Burgen, 30; Grabherr, Burgen, 245, 256
218 OÖUB III, 23
219 OÖUB III, 266
220 OÖUB IV, 250
221 OÖUB III, 87
222 BabUB I Nr. 166
223 OÖUB I, 190
224 OÖUB V, 281
225 OÖUB VII, 37f.
226 OÖUB II, 269
227 OÖUB II, 579
228 OÖUB lll, 89f.
229 OÖUB VI, 128f.
230 OÖUB VI, 445f.
231 OÖUB VII, 226
232 OÖUB VII, 429, 454f.
233 OÖUB IX, l00f.
234 OÖUB X, 237
235 OÖUB -XI, 526
236 OÖUB V, 60
237 OÖUB III, 213
238 OÖUB IV, 267f.
239 OÖUB IV, 69f.
240 OÖUB IV, 134
241 OÖUB IV, 346
242 OÖUB IV, 480f.
243 Die Haholspeck (= Hohels-, Hocholtz-, Hehlspeck) nennen sich um 1300 von Weinzierl (bei Perg), hatten auch Beziehungen in die Gegend von Steyr (OÖUB V, 249;451, 487f. )
244 OÖUB VII, 482
245 OÖUB VIII, 127
246 OÖUB IX, 28f.
247 OÖUB XI, 336
248 OÖUB V, 117
249 ebenda
250 OÖUB V, 209, 250
251 OÖUB VI, 128f. , 144
252 OÖUB VI, 531f.
253 OÖUB VII, 148
254 OÖUB VIII, 64
255 OÖUB VIII, 75f.
256 OÖUB III, 513
257 vgl. OÖUB VI, 532
258 OÖUB XI, 283 f.
259 OÖUB X, 596 f.
260 OÖUB II, 514
261 OÖUB II, 667 = BabUB II Nr. 263
262 OÖUB III, 23, 87
263 so zul. Grabherr, Burgen, 264; anders Starkenfels, oö. Adel, 186
264 OÖUB III, 436
265 siehe Ende des Abschnitts
266 vgl. OÖUB II, 667 = BUB II Nr. 263
267 OÖUB IV, 217
268 OÖUB IV, 212f. y Starkenfels, oö. Adel, 185f.
269 OÖUB IV, 242, 309
270 OÖUB V, 134
271 OÖUB V, 137
272 OÖUB VI, 149
273 OÖUB VII, 409
274 OÖUB VI, 230, 328
275 OÖUB VII, l0f.
276 OÖUB VII, 732f.
277 OÖUB V, 550; VI, 412; VII, 414
278 OÖUB VII, 709
279 OÖUB VII, 730
280 OÖUB II, 514
281 OÖUB II, 579
282 OÖUB II, 691
283 OÖUB III, 89f.
284 OÖUB IV, 460
285 OÖUB V, 60f. , 226f.
286 OÖUB VI, 412; VII, 147
287 OÖUB III, 342
288 OÖUB IV, 208f.
289 OÖUB IV, 217, 290
290 OÖUB IV, 403
291 zul. OÖUB V, 150
292 OÖUB V, 253
293 OÖUB Vl. 10lf.
294 z. B. OÖUB VI, 482
295 OÖUB VI, 265
296 OÖUB VII, 225; vgl. auch die entspr. Abschnitte im Kapitel über die Landrichter, unten S. 60 f.
297 OÖUB VII, 455; VIII, 64
298 OÖUB VIII, 556
299 s. Anm. 3
300 Sekker, Burgen, 127
301 vgl. Grüll, Burgen, 47, Grabherr, Burgen, 259
302 BabUB I Nr. 166 (Im Gegensatz zu OÖUB II, 517 mit richtiger Interpunktion).
303 Im Register des BabUB I wird dieser Chunrat einem hochfreien bairischen Geschlecht zugeordnet.
304 OÖUB IV, 243
305 OÖUB IV, 427
306 OÖUB V, 118
307 OÖUB X, 190
308 OÖUB VIII, 654
309 OÖUB IX, 99
310 OÖUB X, 56
311 OÖUB XI, 526
312 OÖUB III, 89f. 313
313 OÖUB III, 265f.
314 OÖUB III, 436 u. v. a. ; zuletzt OÖUB IV, 251; vgl. unten S.
315 OÖUB IV, 244: in Zeile 5 sicher "sweher" statt "swester" zu lesen
316 OÖUB IV, 95
317 vgl. Grabherr, Burgen, 252
318 OÖUB IV, 443ff.
319 OÖUB VI, 398f.
320 vielleicht in Schmida bei Stockerau (NÖ) zu suchen?
321 OÖUB IV, 290; V, 60f.
322 1320: OÖUB V, 225; 1357: OÖUB VII, 533
323 OÖUB III, 519
324 OÖUB IV, 369f.
325 OÖUB V, lll
326 OÖUB VI, 68f.
327 OÖUB VI, 248f.
328 OÖUB VII, 681
329 OÖUB VIII, 581f.
330 OÖUB IX, 99
331 OÖUB III, 23
332 OÖUB IV, 380
333 OÖUB V, 338
334 OÖUB VI, 213ff.
335 OÖUB V, 117
336 OÖUB V, 75, 338; VI, 71; VII, 426; VIII, 64
337 OÖUB VI, 176f.
338 OÖUB VII, 155f. ; die Trachter, eine im Machland alteingesessene Familie (OÖUB III, 87: 1240: "Fridericus Thratarius"), verschwinden nach dem Verkauf ihres Stammhofes nach 1337 aus den Urkunden.
339 OÖUB VII, 278f.
340 siehe unten S. 162
341 Klein, Das große Sterben, 91f.
342 vgl. Klein, Das große Sterben, 100
343 F. Pritz, Geschichte des Landes ob der Enns, 2. Band, 22 bzw. MGSS9, S. 667 (Cont. Zwetl. III)
344 Klein, Das große Sterben, 156; vgl. auch Abel, Wüstungen, 73
345 vgl. OÖUB III, 23, 87, 90; 11, 518 = BabUB I Nr. 166
346 OÖUB III, 514
347 ab 1296
348 OÖUB IV, 241f.
349 OÖUB IV, 505
350 OÖUB IV, 217 (1294)
351 OÖUB V, 60
352 Turba, Ritterstand, 197f.
353 Bumke, Ritterbegriff, 52ff.
354 OÖUB VII, 286(1352)
355 Nur ganz selten finden sich in Urkunden einzelne Ritter als solche bezeichnet; z. B. OÖUB III, 89
356 OÖUB VII, 6
357 z. B. OÖUB VII, 697
358 OÖUB VIII, 253
359 OÖUB VII, 697
360 Klein, Ritterlehen und Beutellehen, 347
361 vgl. die Aufstellung am Ende des Kapitels
362 vgl. Klein, Ritterlehen und Beutellehen, 345f. und S. 77
363 Klein, Ritterlehen und Beutellehen, 343
364 OÖUB VII, 482
365 OÖUB VIII, 127
366 vgl. OÖUB III, 23; VI, 62
367 OÖUB IX, 237
368 OÖUB VIII, 279
369 vgl. unten S. 179f.
370 OÖUB IX, 100f. , 283f. ; X, 474, 485
371 OÖUB XI, 184
372 OÖUB XI, 16
373 OÖUB X, 602
374 vgl. die zweite Graphik unten
375 OÖUB II, 667
376 vgl. oben S. 35f.
377 OÖUB III, 86f.
378 OÖUB III, 23f.
379 OÖUB III, 89f.
380 UBStP. 1, 81
381 OÖUB III, 141
382 OÖUB III, 182
383 OÖUB III, 362
384 OÖUB III, 237 (1257), 265f. (1259), 353 (1267), 382 (1271) u. a. m.
385 Zöllner, Österreich, 113
386 Reg. Imp. 6, 1 Nr. 1231
387 OÖUB IV, 260
388 OÖUB III, 87, 90
389 vgl. OÖUB III, 460, 506, 512; IV, 7, 102
390 OÖUB III, 514
391 OÖUB IV, 242
392 OÖUB IV, 267
393 vgl. Weltin, Kammergut, S. 23ff.
394 OÖUB V, 209
395 OÖUB V, 134
396 Weltin, Hauptmannschaft, S
397 OÖUB VI, 298
398 OÖUB VI, 532
399 siehe S. 15f.
400 OÖUB V, 134
401 zul. 1351: OÖUB VII, 240
402 OÖUB VI, 79
403 OÖUB VI, 683
404 z. B. OÖUB VI, 351: "des Sündt Getzeug... Ullrich der frey unnd herr Wenntzel von ärbingen zu den zeitten Lanndt-Richter in dem Achlanndt"
405 OÖUB VI, 102
406 Familien dieses Namens finden sich in Steyr, Wels, Gmunden, Freistadt und verschiedenen Klosterurkunden.
407 vgl. Hageneder, Landtaiding, S. 294f.
408 OÖUB VI, 229f.
409 OÖUB IV, 502
410 OÖUB VI, 129
411 OÖUB VI, 229
412 Redlich, Privaturkunden, 119
413 OÖUB VI, 265
414 OÖUB VII, 104; VI, 165
415 OÖUB VI, 477f.
416 OÖUB VI, 405
417 OÖUB VI, 527f.
418 OÖUB VI, 249
419 Redlich, Privaturkunden, 120f.
420 OÖUB VII, 225
421 OÖUB VII, 455
422 OÖUB VII, 240
423 OÖUB VII, 513
424 OÖUB VII, 482f.
425 OÖUB VII, 549f.
426 Starkenfels, oö. Adel, 403
427 OÖUB VIII, 179
428 OÖUB VII, 729
429 Der 1366 genannte Chunrat Auer dürfte nicht identisch mit dem Landrichter sein: OÖUB VII, 271
430 Lebitsch, Hs 2, f 78
431 LA Dipl. VIII/129
432 OÖUB X, 307
433 OÖUB VIII, 330
434 OÖUB VII, 513
435 OÖUB VII, 605; auch der dort als Ritter bezeichne te Steinreuter war Edelknecht
436 OÖUB IX, 687
437 OÖUB X, 359
438 OÖUB X, 230
439 1367 - möglicherweise falsch datiert - nur im Kopialbuch des Klosters Baumgartenberg überliefert, 1383 ist der Name Schaler wegen einer Beschädigung des Pergaments nicht einwandtfrei lesbar.
440 OÖUB X, 792
441 OÖUB X, 602
442 OÖUB XI, 539
443 dazu Abel, Wüstungen; bes. S. 86ff.
444 "Hauskloster" der Herren von Capellen in der Nähe von Steyregg
445 Auch diese Theorie kann das Phänomen der Umstellung von Verkäufen auf Verpfändungen nicht völlig erklären.
446 OÖUB IX, 671
447 OÖUB VII, 148; VIII, 64; XI, 283f. ; X, 596f.
448 vgl. Schiffmann, oö. Stiftsurbare II, 22ff.
449 Erst seit der Jahrhundertmitte scheint der Sommertermin auf
450 OÖUB VII, 5, 41
451 OÖUB VI, 263 (falsch datiert), VII, 104f.
452 zuerst OÖUB VII, 170ff. (1350)
453 vgl. OÖUB X, 87ff. (1382)
454 entspr. ca. 61 Litern
455 Extremwerte
Häufig gestellte Fragen zu "Inhalt"
Was behandelt die Einleitung?
Die Einleitung beschreibt das Machland, seine geographische Lage im östlichen Mühlviertel und seine historische Bedeutung als Rodungsgebiet. Sie geht auf die Burgen des Machlandes ein und die Rolle des niederen Adels bei der Rodung und militärischen Unterstützung der Herren von Machland.
Welche Adelsfamilien des Machlandes werden im Detail behandelt?
Die Arbeit bietet detaillierte genealogische Informationen zu folgenden Adelsfamilien: Arbing, Au, Chuleub, Tannpeck, Engelpoldsdorf, Flacheneck, Fleischess, Frei, Freitel v. Fridhalmsdorf/v. Windhag, Harlung, Hauser, Holz, Imzing, Lempel, Lenperger, Mitterberg, Mitterkirchen, Öd, Steiner, Smida-Stein, und Wimberger. Es werden auch Familien berücksichtigt, die Güter im Machland besaßen, aber keinen festen Sitz hatten, wie Alindorf und Reikersdorf.
Was ist die Rolle der Capeller als Landgerichtsherren?
Die Capeller, insbesondere Ulrich und Jans von Capellen, erlangten im 13. und 14. Jahrhundert eine bedeutende Rolle als Landgerichtsherren im Machland. Sie festigten ihre Macht durch Pfandschaften, Konsolidierung ihrer Herrschaft und die Ausübung von Gerichtsbarkeit. Jans von Capellen wird als wichtiger Akteur bei der Zentralisierung der Macht im Machland und der Verteidigung seiner Autonomie gegenüber den Habsburgern dargestellt.
Welche wirtschaftlichen Entwicklungen prägten den Machländer Adel im 14. Jahrhundert?
Das 14. Jahrhundert war von wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt, darunter die Pest, Kriege, Missernten und die Folgen der Rodungstätigkeit. Dies führte zu einem Rückgang des Wohlstands des niederen Adels, zu vermehrten Verpfändungen und Verkäufen von Gütern, sowie zu einer zunehmenden Abhängigkeit von auswärtigen Geldgebern.
Wie veränderte sich der soziale Status des Adels im Machland im Laufe des 14. Jahrhunderts?
Im Laufe des 14. Jahrhunderts bildete sich im Machland eine eigene Titulatur für die unteren Schichten des Adels heraus. Es entstand ein Ritterstand, der sich vom Herrenstand abgrenzte, und der Begriff "Ritter" erfuhr eine Bedeutungsverschiebung. Der wirtschaftliche Druck führte dazu, dass weniger Adelige den Ritterschlag erhielten, was letztendlich zum Verschwinden der "echten" Ritter führte.
Welche Rolle spielten Bürger und Märkte im Machland des 14. Jahrhunderts?
Im Laufe des 14. Jahrhunderts erwarben Bürger der umliegenden Städte und Märkte zunehmend Besitz im Machland. Dies trug zur Besitzzersplitterung bei, erweiterte aber auch den Horizont des Machlandes und förderte die Integration ins Land ob der Enns. Einige Adelige, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, nahmen Bürgerrechte in den Märkten an.
Wer waren die Landrichter im Machland und welche Bedeutung hatten sie?
Die Arbeit listet die Landrichter des Machlandes vom 13. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts auf, darunter Hartneit von Smida, Marquart von Osterberg, Wetzel von Arbing, Lorenz Öder, Ott Öder, Heinrich Fleischess, Leutold Steinreuter, Chunrat von Au, Jans Wedl, Heinrich Schaffer und Albrecht Öder. Die Landrichter übten eine wichtige Funktion in der Rechtsprechung und Verwaltung aus, und ihre Amtszeit spiegelte die politischen und sozialen Veränderungen im Machland wider.
Wie verlief die Integration des Machlandes ins Land ob der Enns?
Die Integration des Machlandes ins Land ob der Enns vollzog sich im Laufe des 14. Jahrhunderts. Die Schwächung des niederen Adels, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die Aufgabe der Rodungsherrschaft durch die Herren von Machland, die Auflösung der Landgemeinde und der Verlust des politischen Schwerpunkts führten zu einer zunehmenden Öffnung nach außen und schließlich zur vollständigen Integration.
Was war die Bedeutung der Klöster Baumgartenberg und Waldhausen für den Machländer Adel?
Die Klöster Baumgartenberg und Waldhausen spielten eine wichtige Rolle im Wirtschaftsleben des Machländer Adels. Sie waren wichtige Gläubiger und Grundbesitzer, nahmen Stiftungen an und gewährten Kredite. Die Klöster ermöglichten es dem Adel, mit wirtschaftlichen Krisen umzugehen, trugen aber auch zu seiner finanziellen Abhängigkeit bei.
- Quote paper
- Gerhart Marckhgott (Author), 1978, Der niedere Adel des Machlandes im späten Mittelalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/585175